25 Mai 2008

Ehemaliger Vizepräsident Kongos verhaftet

Brüssel (Belgien), 25.05.2008 wikinews – Der ehemalige Vize-Präsident der Demokratischen Republik Kongo, Jean-Pierre Bemba, der seit dem April 2007 im Exil in Portugal lebt, wurde am Samstagabend in der Nähe von Brüssel verhaftet. Grundlage der Verhaftung ist ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vom 23. Mai in Den Haag, der aus fahndungstaktischen Gründen bisher geheim gehalten worden war. Bei dem Haftbefehl handelt es sich um den ersten Haftbefehl des IStGH mit Bezug zur Zentralafrikanischen Republik.

Dem Mitbegründer des Mouvement de Libération du Congo (MLC) werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen, die er in der Zentralafrikanischen Republik zwischen dem 25. Oktober 2002 und dem 15. März 2003 begangen haben soll. Die von ihm geführte MLC soll in dem Nachbarland der Demokratischen Republik Kongo systematische Angriffe gegen die Zivilbevölkerung geführt und mehrere Städte geplündert haben, um einen Staatsstreich gegen die Regierung von Ange-Félix Patassé zu verhindern. Im Rahmen dieser Auseinandersetzungen sollen laut dem Chefankläger des Internationalen Strafgerichts, Luis Moreno-Ocampo, Folterungen und Vergewaltigungen „von unbeschreiblicher Brutalität“ von den Kämpfern der MLC begangen worden sein. In zwei Fällen soll Bemba persönlich an Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Vergewaltigung und Folter) und in vier Fällen an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen sein. Ähnliche Verbrechen werden Bemba und dem MLC auch im Kongo zur Last gelegt.

Bei der Präsidentschaftswahl in Kongo im Jahr 2006 war Bemba dem jetzigen kongolesischen Präsidenten Joseph Kabila unterlegen, hatte das Wahlergebnis jedoch zunächst nicht anerkannt. In der Folge war es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der Armee und den Anhängern Bembas gekommen. Seit dem 23. März 2007 wird Bemba wegen eines erneuten Ausbruchs von Feindseligkeiten von der Demokratischen Republik Kongo wegen Hochverrats gesucht.

Bemba soll zunächst in Belgien einem Haftrichter vorgeführt werden. In zwei bis drei Monaten wird dann mit einer Auslieferung in die Niederlande gerechnet, wo sich der Internationale Strafgerichtshof befindet.