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30 Juni 2017

Bundestag ermöglicht Homosexuellen die Ehe-Schließung

Gegen die Stimmen der Bundeskanzlerin und ca. 2/3 der Unionsabgeordneten wurde mit großer Parlamentsmehrheit das Ehe-Recht für homosexuelle Paare bewilligt.
Die vorherige Debatte wiederholte sich in jahrzehntelangen Stereotypen. Viele Homosexuelle werden sich jedenfalls freuen, während bislang verheiratete Reform-Gegner vielleicht sogar schon in den heutigen Nachmittagsstunden feststellten, dass die Reform keinerlei Auswirkungen auf heterosexuelles Ehe-Glück haben muss ;-)

02 April 2017

Kein Aprilscherz

Am 1. April blieben die Standesämter geschlossen. Desgleichen wird es nächstes Jahr sein. Alle Hochzeiten müssen also um zwei Jahre verschoben werden.

21 November 2013

Kommentar zur "Mütterrente"

Eine "Mütterrente" fände meine Zustimmung, aber steuerfinanziert, da sich sonst die Sozialbeiträge noch weniger rentieren, die Lohnnebenkosten steigen, während sich die Selbständigen (wie ich) und Einkommensstarken noch mehr aus den Solidarsystemen verabschieden.
Dass die Rentenkassen gegenwärtig gut gefüllt seien, wäre eher ein Grund zur Beitragssenkung oder Rückerstattung, aber kein Grund zur Zweckerweiterung bzw. Zweckentfremdung - womöglich für welche, die auch mit ihren Ehepartnern nie in die Rentenversicherungen einzahlten und obendrein Witwenrente bekommen, während es für alleinerziehende Alleinstehende angebrachter wäre.
"Mehr Brutto vom Netto" ist sozialer, je mehr vom Sozialversicherungssystem auf Sozialsteuersystem umgestellt wird. - Ich habe nüscht gegen Reichtum, aber es gibt reichlich gute Argumente gegen Armut. Und "sozial" ist es eben nicht, sondern "Klau", wenn Begüterte dann auch noch zusätzlich von denen aus Kassen begütert werden, die eigens dazu geschaffen waren, den wenig Begüterten die Existenz zu sichern.

Lieber Herr Markus Söder (CSU),

teilen Sie bitte der Öffentlichkeit mit, welche Summen Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlten, dass Sie nun für Ihre Frauen mit den bis dato 4 Kindern aus der gesetzlichen Rentenversicherung Zusatzberentung verlangen.

 Mit freundlichen Grüßen, Markus S. Rabanus / Berlin

ps: Allgemein interessiert mich noch, wieso Herr Söder nicht auch eine "Väterrente" in Betracht zieht, denn immerhin gibt es erziehende und alleinerziehende Väter. Braucht es in Sachen Gleichstellung erst wieder Nachhilfe vom Bundesverfassungsgericht?

31 Juli 2013

Zur Polemik gegen das "Betreuungsgeld"

@Gernot Erler (SPD), auch ich bin gegen das "Betreuungsgeld", aber vollkommen klar ist, dass es nahezu alle beanspruchen werden, die es beanspruchen können - und sogar Kinder aus Kitas nehmen werden, um es einzustreichen. Darum halte ich die Häme wegen der zunächst niedrigen Antragszahlen für sowat von bescheuert, wie Politik eben oft nur Kurzsichtigkeit ist, denn auch die SPD wird diese dann eingeführten Zahlungen nicht einfach streichen können, wie es Steinbrück für den Fall seines Wahlsieges verspricht, sondern teuer kompensieren.

06 März 2013

Zum Thema Ehegatten- oder Familiensplitting

Es zeichnet sich ab, dass das steuerrechtliche Ehegatten-Splitting durch ein Familien-Splitting ersetzt werden sollte. Bundesarbeitsministerin von der Leyen fordert ein auf unverheiratete und homosexuelle Paare mit Kindern erweitertes Splittingrecht. Familienministerin Schröder will Unverheiratete davon ausnehmen und ignoriert, dass sich deren Belastung von Verheirateten in nichts unterscheidet.

Die Splittingoption müsste eigentlich noch weiter reichen, denn getrennt lebende Eltern haben die höchste Belastung und sind am ehesten von Armut bedroht, ob verheiratet oder unverheiratet.

Clint Eastwood vs. Horst Seehofer zur Homoehe

Vielen Homophoben der Union ist er Inbegriff für Härte und Manneskraft: Hollywood-Altstar Clint Eastwood mit SIEBEN Kindern aus ZWEI ehelichen und DREI außerehelichen Beziehungen deutlich effizienter als Horst Seehofer mit vier Kindern aus zwei Ehefrauen und einer Geliebten.

Nun unterzeichnete auch Eastwood eine Eingabe an den Obersten Gerichtshof, die Benachteiligung Homosexueller im Sinne der verfassungsrechtlichen Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz zu beenden. Letztlich sei es auch keine Frage, die per Volksentscheid entschieden werden könne, denn Mehrheiten sollten nicht das Recht haben, Minderheiten die Rechtsgleichheit zu verweigern.

Status quo: In 9 Bundesstaaten dürfen Homosexuelle heiraten, in 31 Bundesstaaten ist es verboten und die übrigen Bundesstaaten regeln es nicht.

05 Juli 2012

Stellungnahme zu pränatalen Gentests

Umstritten ist ein neues Testverfahren mittels Blut der Schwangeren herauszufinden, ob sich im Erbgut des Fötus das DownSyndrom (Trisomie 21) findet.
Bislang wurde diese Prüfung mit Fruchtwasser-Analyse invasiv vorgenommen. Die Risiken waren signifikant genug, um vielfach darauf zu verzichten, während der Bluttest nahezu risikolos ist und nach dem Stand der heutigen Entwicklung aus einer dazu ausreichenden Blutmenge auch im Blut der Mutter der komplette Gen-Code des Fötus auffinden lässt. Diese Möglichkeit resultiert daraus, dass die Schwangerschaft (vereinfacht gesagt) ein "gegenseitiges Blutgeschäft" ist.

Aus experimentellen Gründen mal vorab, wie ich es ohne intensive Neuprüfung entscheiden würde, denn der Abgleich von Vorurteilen und Durchdachtem ist stets eine wichtige Erfahrung, auch wenn beides irren kann:
1. Ich bin für diese Testmethode aus dem pragmatischen Grund, dass bereits Erlaubtes nun weniger risikobehaftet ist.
2. Ich bin für diese Testmethode aus meiner älteren und niemals vollends befriedigenden Ethik-Entscheidung, dass ich das Recht des ungeborenen Lebens nicht nur dem Lebensrecht der Mutter, sondern auch ihren weiteren Entscheidungen unterordne, mit Ausnahme vermeidbar ungesunder Lebensweise.
3. Ich bin mir der Risiken bewusst, dass die Testerei alsbald über das DownSyndrom hinausgehen kann, halte das aber für ein - räumlich betrachtet - juristisch beherrschbares Risiko, das mit jedem weiteren Diagnostikwunsch erneut ethisch zu überprüfen ist.

Gegen das Verfahren werden ethische Bedenken vorgebracht,
- dass es Mord behinderter Menschen sei,
- dass es eine Diskriminierung behinderter Menschen ermögliche und bereits sei,
- dass es einer Diskriminierung behinderter Menschen Vorschub leiste,
- dass es "Child-Design" ermögliche und dann auch sei, zumindest ein erster Schritt.

Gegen das Verfahren werden religiöse Bedenken vorgebracht,
die das Spektrum der ethischen Bedenken umfassen und mit einem Glaubensverständnis verbinden, wonach sich der Mensch nicht in gottgewollte Schicksalsentscheidungen einzumischen habe.

Fangen wir mit der religiösen Spezifik an:
Die Glaubensfreiheit ist primär ein Schutzanspruch des Einzelnen und der Glaubensgemeinschaften gegenüber dem staatlichen Handeln und zunehmend auch gegen Diskriminierung durch Dritte.
Glaubensfreiheit ist indes nicht, dass religiöse Überzeugungen Gesetzeskraft erlangen, so dass sie sich nur mit ausschließlich ethischen Argumenten in den Diskurs einbringen können, während es auch ihren Anhängerschaften belassen bleibt, individuell zu entscheiden, ob sie sich der Möglichkeiten des geltenden Rechts bedienen oder aus religiöser Motivation darauf verzichten, bspw. keine solchen Tests durchzuführen.

Die ethischen Aspekte:
Grundsätzlich ist mir "Child-Design" zuwider, zumal finales Ergebnis wäre, wenngleich ich das nicht einmal der Klon-Technik zutraue, dass es dann modischem Zeitgeist unterworfen wäre - und ganze Jahrgänge sähen wie Claudia Schiffer oder Kevin Costner aus. Eltern würden ihren Kindern nicht einfach nur vererben, was sie genetisch, anschließend sozial und erzieherisch zu bieten haben, sondern schlussendlich auch das Aussehen und eventuell auch die Intelligenz.
Oder längst simpel per Gentest und Ultraschall, ob es ein Junge oder ein Mädchen werden soll. Auch schade, wenn es da elterliche Präferenzen gibt.

Gegen solch Grundsätzliches aus Sympathie für "Naturbelassenheit" spricht dann allerdings, dass es sehr wohl allseitigste Vorstellungen davon gibt, was für einen Menschen wünschenswert oder zumindest NICHT wünschenswert ist. Zu solchen "nicht wünschenswerten Eigenschaften" zählen eben auch viele Erbkrankheiten und ganz sicher auch Missbildungen.

Solche Thesen besagen indes rein gar nichts zum "Wert des Lebens" an sich, denn auch "Allseitigstes" kann irren und jeder mag dazu eigene Vermutung haben, aber maßgeblich darf nur die Perspektive des Betroffenen sein. Anderenfalls würde sich Unrecht wiederholen, wie zu NS-Zeiten massenhaft geschehen.

"Maßgeblich ist die Perspektive des Betroffenen" bedeutet objektiv: Menschenrecht. = Mir dann allerdings erst ab Geburt.

Und bedeutet subjektiv: Viele leben auch mit Behinderungen und Erbkrankheiten GERN und gut, entwickeln eigene Qualitäten, werden zwar nicht sämtlich Model oder Sportler des Jahres, auch nicht Prof.Dr.Dr., sondern nutzen die unendlich vielen Nischen bzw. größte Brachen, auf denen sich eigenes Glück und das Glück anderer anpflanzen lässt - oder sich die Güte anderer bewahrheiten könnte.

Gleichwohl ist solch Betrachtungsweise zu romantisch, wenn ignoriert würde, dass erbliche Leiden möglicherweise gänzlich das Leben vergellen und bis hin zum Vorwurf gegen die Eltern, z.B. keinen Gentest durchgeführt zu haben, um kein Elend zu vererben. Dass solche "Erbausschlagung" die Nichtexistenz bedeutet, machen sich unglückliche Kinder mitunter sogar klar und "wollen gar nicht geboren sein".

Sollte die Gentechnik fortschreiten - und das wird sie, dann werden sich Kinder noch mehr über das Sortiment ihres "Zubehörs" beschweren: "Ihr habt an mir gespart!" - Künftige Eltern werden es schwerer haben, wenn sie etwas können und dürfen, es aber nicht tun oder sich nicht leisten können. Insbesondere dumme Eltern sind arm dran, wenn sie ihrem Kind nicht zu verstehen geben, dass seine wenngleich auch länger durchlitten-durchdachte "Beschwerde" in dem Maße nebensächlicher wird und sich gänzlich erübrige, wie das Leben "trotzdem" gelingt und Freude machen kann.

Erfahrungen mit Menschen und Trisomie21:

1) Als Jugendlicher spielte ich oft mit "Downies". Beim Fußball wurden sie dann eben als "Hindernisse" in Position gebracht. Sie verblüfften nicht selten durch überraschende Mitwirkung. Es machte uns gemeinsamen Spaß. Einige waren uns sehr lieb, andere weniger. Wie auch umgekehrt. - Alles "eigentlich ganz normal", doch deutlich überdurchschnittlich herzlich.

2) Vor dem Studium fuhr ich für die "Johanniter Unfallhilfe" Behinderte zwischen ihren Elternhäusern/Heimen und speziellen Behinderten-Werkstätten hin und her. Es war mit ihnen mitunter anstrengend, aber stets viel netter, amüsanter und liebenswerter als wenn ich nörgelnde Leute, besoffene Verletzte zu transportieren hatte. Die "Downies" waren "meine Freunde" und zwar mit Seelenverwandtschaft für Wesentliches im Leben, für Neugierde, für positive Überraschung und Freude.
Einmal wanderte ich mit einer Gruppe "Downies" durch die "Einkaufsmeile" von Lüdenscheid (Wilhelm-Straße) - und da es mitunter sehr "kräfte Burschen" waren, stellte ich sie dann gleich auch mal den örtlichen Rockern vor (einige davon meine inzwischen gefeuerten Handball-Kollegen), für die es Wesen wie von einem anderen Stern waren, "aber respekteinflößend".

Mir dann eben verdächtig auch an den Reaktionen der übrigen Bevölkerung, wie entfremdet und isoliert in unserer Gesellschaft Behinderte waren - und möglicherweise trotz aller Aufklärung und Fortschritte auch heute immer noch sind.

3) Auch in der Verwandtschaft hatte ich eine liebe Cousine mit Down-Syndrom, die glücklich über 40 Jahre alt wurde, ehe sie zum Leidwesen aller Angehörigen verstarb.

Das soll sagen: Ich glaubte damals und glaube es auch immer noch, obwohl so lange her, dass sich die Gesellschaft durch die Isolierung von Menschen mit Trisomie21 zutiefst Menschliches entgehen lässt, dass ihr der Gesellschaft etwas fehlt, indem isoliert oder nun auch bereits seit vielen Jahren, demnächst dann risikoärmer, "selektiert" werden darf.

Dennoch bleibt es mir beim obigen Urteil, denn das Allgemeinere schließt Besonderes ein, wonach es pränatal (meinethalben mit Fristenlösung) auf die Entscheidung allein der Mutter ankommen soll und das "Recht auf Leben" inklusiver aller Implikationen erst mit der Geburt beginnt, jedenfalls juristisch.
Ethisch räume ich ein, dass es ein schwerlastender Kompromiss ist, denn zweifelsfrei weist auch der pränatale Entwicklungsprozess Sinneswelten auf, die mit jeder Zunahme moralisch stärker verpflichten, dass Lebensrechte zuerkannt werden.

Bei solchen Texten besteht stets das Risiko, dass man sie irgendwann bereut. Aus dem "Prinzip Verantwortung" wäre dann eigentlich ein Moratorium geboten, aber mir überwiegt pränatal das Elternrecht - insbesondere im Hinblick auf die Angst vor Missbildungen und Behinderungen - zu deutlich, denn besonders das behinderte Kind soll sich gewiss sein, dass es "Wunschkind" war, obgleich es dann noch mehr Vorwürfe machen kann, aber die Liebe als Motiv der Entschlusskraft wohl dann auch zu billigen hätte. Alles nicht leicht, ...
Und klar ist auch bzw. wäre sicherlich durch Erhebungen zu bestätigen, dass es viele Möchtegern-Eltern gibt, die aus Angst vor Erbkrankheiten einen Verzicht üben, eine Angst, die aus Gründen heutiger Diagnostik überhaupt nicht mehr zu begründen ist.

Markus Rabanus >> Diskussion

28 Mai 2008

Jedes sechste Kind in Deutschland ist arm

Berlin (Deutschland), 28.05.2008 – Nach einer vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen Untersuchung des Prognos-Institutes ist jedes sechste Kind in Deutschland arm. Nach einer ebenfalls gestern vorgestellten Studie des Kinderhilfswerks UNICEF-Deutschland ist das Armutsrisiko bei Kindern, die in Ein-Eltern-Familien aufwachsen noch größer. 35 bis 40 Prozent der Kinder in Deutschland, die in solchen Familien leben, gelten als „relativ arm“. Zehn Prozent dieser Kinder leben dauerhaft in Armut. Mehr als zwei Drittel der Kinder von allein erziehenden Eltern leben mindestens ein Jahr in Armut. Begleiterscheinungen beziehungsweise Indikatoren der sozialen Probleme, denen diese Kinder ausgesetzt sind, sind Übergewicht und Nikotinsucht. 17 Prozent der Jugendlichen gelten als übergewichtig. Deutschland liegt mit dem Anteil Jugendlicher, die rauchen, an der Spitze der Industrieländer mit einem 20,5-prozentigen Raucheranteil bei Jungen zwischen 11 und 17 Jahren. Bei Mädchen liegt der entsprechende Prozentsatz in Deutschland bei 20,3 Prozent.

Wer arm ist, hat in Deutschland auch schlechtere Bildungschancen. Laut dem UNICEF-Bericht werden Kinder in Deutschland mit schwächeren Leistungen durch das selektive Schulsystem weiterhin ausgegrenzt.

Die Entwicklung der Armut schreitet dabei in Deutschland voran. Während der Anteil der armen Kinder an der Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Kinder Anfang der 1990-er Jahre noch zwischen sieben und neun Prozent lag, stieg der Prozentsatz bis zum Jahr 2004 auf 13,3 Prozent. Das sind 1,7 Millionen Kinder und Jugendliche. Dabei steigt die Kinderarmut stärker als die Armut in der Gesamtbevölkerung.

Bei Familien mit drei oder mehr Kindern liefert das Kindergeld 15 Prozent des zur Verfügung stehenden Einkommens. Vor diesem Hintergrund sind Äußerungen der Familienministerin Ursula von der Leyen zu verstehen, die anlässlich der Vorstellung der Studien zur Kinderarmut einen gesetzlichen Mindestlohn grundsätzlich ablehnte: „Ein Mindestlohn hilft keiner Familie mit mehreren Kindern.“ Während sich die CDU, und hier eben die dieser Partei angehörende Familienministerin, vor allem eine Erhöhung des Kindergeldes zur Lösung des Armutsproblems der Kinder in Deutschland favorisiert, lehnt die SPD ein solches Finanzierungskonzept ab, weil die soziale Komponente dabei nicht ausreichend zum Tragen komme. Eine Erhöhung des Kindergeldes sei eine „Förderung mit der Gießkanne“, weil eine prozentuale Erhöhung des Kindergeldes allen Familien unabhängig von ihrem Einkommen zugute komme. Die Sozialdemokraten wollen stattdessen lieber in Ganztagsbetreuung und Sachleistungen wie zum Beispiel eine kostenlose Schulspeisung oder Schulstarterpakete investieren, da solche Maßnahmen den Kindern direkt helfen können. Von der Leyen geht es vor allem um die finanzielle Förderung der Mittelschichten, „für die es knapp wird, wenn mehr Kinder zu versorgen sind.“ (wikinews)

  • Diskussionen
  • 25 Februar 2008

    Aktion Wunschkind gegen Böhmer

    "Warum???" steht auf Zetteln zwischen Blumengebinden und Kerzen, die von entsetzten Bürgern vor Häusern abgelegt werden, in denen Eltern ihre Kinder verhungern ließen, misshandelten oder töteten.
    "Warum???" - so lautet die Frage an die Nachbarn und Ämter, dass so etwas geschehen kann.

    Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) gibt seine Antwort auf das "Warum???": Die vielen Kindestötungen im Osten seien Ausdruck einer leichtfertigeren Einstellung zu werdendem Leben als Folge der DDR-Abtreibungspolitik. Ihm komme es so vor, als sei Kindstötung für manche Frauen "ein Mittel der Familienplanung". Im Tagesschau-Kommentar heißt es dazu: "Frauen konnten dort (in der DDR) nach 1972 bis zur zwölften Woche ohne Begründung die Schwangerschaft abbrechen."

    "Ohne Begründung"? Das ist irreführend und suggeriert, dass sich Frauen "grundlos" für den Schwangerschaftsabbruch entscheiden würden. Hingegen ist der eigentliche Unterschied zu Böhmers Rechtsvorstellungen, dass die Schwangere innerhalb gesetzlicher Frider nicht davon abhängig sein soll, ob ihre Gründe einem Herrn Böhmer oder sonst jemandem gefällig sind.

    Jede "Fristenlösung" ist Kompromiss, jede Abtreibung ist eine schwerwiegende Entscheidung. Wenn es Frauen geben sollte, die es sich damit "leicht machen", so wäre es nicht mein Anliegen, es ihnen "schwerer zu machen". Das aber maßen sich einige Leute an, die so tun, als könne oder dürfe man Schwangeren "Wunschkinder verordnen".

    Ich befürworte die "Pflicht-Beratung", aber doch bitte in freier Wahl derjenigen, die Beratung brauchen. Und übrigens nicht nur in Fällen von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern auch in den Fällen, in denen die Schwangerschaft fortgesetzt wird, denn den Beratungsbedarf zeigen ja gerade die Kindstötungen auf.

    Also, Herr Böhmer, noch einmal neu nachdenken: Ihre Mutmaßung hätte zu DDR-Zeiten schon nicht gestimmt und ist achtzehn Jahre danach noch absurder, denn die Fristenregelung sorgte viel eher für "Wunschkinder" und Kinderfreundlichkeit als die Strafparagraphen "zum Schutz werdenden Lebens" und gegen den Schwangerschaftswillen.

    Wenn Sie etwas gegen das Elend von Kindern und gegen Kindestötung tun möchten, dann tun etwas dafür, dass es bessere Schwangerenberatung gibt, bessere Familienhilfen, aber sehen Sie ein, dass wer den Schwangerschaftsabbruch erschwert und kriminalisiert, keinerlei Beitrag gegen Kindestötungen leistet, sondern eher noch provoziert.

    -markus rabanus- >> Diskussion

    17 Dezember 2007

    Lächerliche Presseerklärung zum Kindesunterhalt

    Um duchschnittlich 1,75 € steigt der Kindesunterhalt - und daraus wird folgende Presseerklärung gemacht:

    Neue Düsseldorfer Tabelle: Mehr Geld für Kinder
    Berlin, 17. Dezember 2007

    Die Richterinnen und Richter der Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben heute die ab dem 1. Januar 2008 geltende „Düsseldorfer Tabelle“ vorgestellt. Sie gilt bundesweit als Richtschnur für die Festlegung des Kindesunterhalts. Nach der neuen Tabelle wird der Kindesunterhalt im Durchschnitt um 1,75 € steigen. Eine Neufestsetzung zum 1. Januar 2008 wurde notwendig, weil an diesem Tag das neue Unterhaltsrecht in Kraft tritt.

    „Ich freue mich, dass der Kindesunterhalt nach der neuen Düsseldorfer Tabelle in Westdeutschland durchschnittlich um 1,75 € steigt. In Ostdeutschland ist die Erhöhung des Kindesunterhalts im Durchschnitt sogar noch erheblich höher, weil in den neuen Bundesländern nach der Unterhaltsrechtsreform erstmals die höheren, westdeutschen Unterhaltssätze gelten. Mit dem neuen Unterhaltsrecht bekommen wir also in ganz Deutschland einheitliche Beträge. Die bisherige Unterscheidung danach, ob das unterhaltsberechtigte Kind in Westdeutschland oder in Ostdeutschland lebt und deshalb weniger Unterhalt bekommt, gehört dank der Reform der Vergangenheit an. Die neue Tabelle ist ein gutes Startsignal für das neue Unterhaltsrecht“ sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute in Berlin.

    Die Düsseldorfer Tabelle wird von den Richterinnen und Richtern der Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag in regelmäßigen Abständen neu gefasst. Ihr liegt ein von den Richterinnen und Richtern entwickeltes System zugrunde, mit dem der Unterhaltsbedarf von Kindern nach verschiedenen Einkommensgruppen bestimmt wird. Grundlage der Tabelle ist der sog. Mindestunterhalt, der in keinem Fall unterschritten werden darf. Diesen Mindestunterhalt hat der Gesetzgeber mit der Unterhaltsreform festgelegt. Er entspricht der Höhe nach dem bisherigen Regelbetrag. „Nach dem neuen Unterhaltsrecht kann der Mindestunterhalt nicht absinken. Das haben wir in einer Übergangsregelung ausdrücklich festgeschrieben“, betonte Zypries.

    In der Düsseldorfer Tabelle wird die Unterhaltsverpflichtung für alle Einkommen (differenziert) festgeschrieben. Mit steigendem Einkommen des Vaters oder der Mutter erhöht sich auch der Unterhaltsanspruch des Kindes. In der Tabelle werden außerdem die genauen Zahlbeträge in den höheren Einkommensgruppen sowie die Unterhaltssätze für volljährige, noch im Elternhaus lebende Kinder festgesetzt. Dabei liegt es in der Gestaltungsverantwortung der Düsseldorfer Tabelle, ab welchem Einkommen und in welchen Einkommensgruppen es zu einer Erhöhung des Mindestunterhalts kommt. Gleiches gilt für die Steigerungsraten, mit der der Unterhalt von Einkommensstufe zu Einkommensstufe erhöht wird. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es dafür nicht. Das gesetzliche Unterhaltsrecht bestimmt allein, dass der Unterhalt im Verhältnis zu den Lebensverhältnissen der Eltern angemessen sein muss. Die Festlegung des Kindesunterhalts obliegt im konkreten Fall den Gerichten, die dabei im Wesentlichen die Düsseldorfer Tabelle zugrunde legen.

    Der neuen Tabelle liegt – wie schon bislang – die Annahme zugrunde, dass der Schuldner gegenüber drei Berechtigten (einem Ehegatten und zwei Kindern) unterhaltspflichtig ist. Wo diese Annahme im Einzelfall nicht zutrifft, weil beispielsweise nur ein Kind zu versorgen ist, erfolgt in der Praxis eine Einstufung in die nächsthöhere Einkommensgruppe.

    Die neue „Düsseldorfer Tabelle“ findet sich unter www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm und auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz, www.bmj.de unterhalt.

    13 Dezember 2007

    Bundestag verabschiedet Gesetz zur Anfechtung von „Scheinvaterschaften“

    Presseerklärung - Berlin, 13. Dezember 2007

    Der Bundestag hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Anfechtung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen ermöglicht. Staatliche Behörden erhalten künftig die Befugnis, Vaterschaftsanerkennungen dann anzufechten, wenn der Anerkennung weder eine sozial-familiäre Beziehung noch eine leibliche Vaterschaft zugrunde liegt.

    „Vaterschaften sollen um der Kinder Willen anerkannt werden, nicht allein wegen der Papiere. Mit dem Gesetz wollen wir verhindern, dass Regelungen zum Aufenthalt in Deutschland durch missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen umgangen werden. Fälle, in denen Männer die Vaterschaft anerkennen, um den eigenen Aufenthaltstatus zu verbessern, aber tatsächlich keine Verantwortung für das Kind übernehmen, sind nicht im Interesse der vielen „echten“ binationalen Familien. Wir schaffen daher ein geordnetes Verfahren, um den Missbrauch aufdecken zu können“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

    Beispiel:
    Eine allein erziehende ausländische Frau lebt mit ihrem vierjährigen Sohn in Deutschland. Ihre Aufenthaltsgenehmigung läuft ab und wird nicht verlängert. Mit Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung ist sie ausreisepflichtig, muss also Deutschland verlassen. Um dies zu vermeiden, zahlt sie einem Obdachlosen mit deutscher Staatsangehörigkeit Geld dafür, dass er die Vaterschaft für ihren Sohn anerkennt. Weder die Mutter noch der „frischgebackene Vater“ haben ein Interesse daran, dass letzterer Kontakt zu seinem „Sohn“ hat. Durch die Anerkennung wird der Sohn nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht automatisch deutscher Staatsbürger, seine Mutter darf dann auch in Deutschland bleiben.

    Die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs:

    Der Gesetzentwurf ergänzt die Regelungen zur Anfechtung der Vaterschaft im Bürger- lichen Gesetzbuch um ein Anfechtungsrecht für eine öffentliche Stelle.
    Die für die Anfechtung zuständige Behörde sollen die Länder entsprechend den Bedürfnissen vor Ort selbst bestimmen können.
    Die Anfechtung ist nur erfolgreich, wenn zwischen dem Kind und dem Anerkennenden keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt der Anerkennung bestan- den hat. Dadurch wird verhindert, dass durch die Anfechtung eine vom Grundgesetz in Artikel 6 geschützte Familie auseinander gerissen wird.
    Außerdem setzt die Anfechtung voraus, dass durch die Anerkennung der Vaterschaft rechtliche Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt des Kindes oder eines Elternteiles geschaffen werden. Dieses Kriterium dient dazu, die Missbrauchsfälle zu erfassen, die mit diesem Gesetz unterbunden werden sollen: Vaterschaften sollen um der Kinder Willen anerkannt werden, nicht allein wegen der Aufenthaltspapiere.
    Die Anfechtung setzt weiter voraus, dass der Anerkennende nicht der leibliche Vater des Kindes ist (allgemeine Anfechtungsvoraussetzung).
    Gibt das Familiengericht der Anfechtungsklage statt, entfällt die Vaterschaft des Anerkennenden mit Rückwirkung auf den Tag der Geburt des Kindes.
    Das Gesetz wahrt das Konzept der Kindschaftsrechtsreform von 1998. Diese hat die Elternautonomie gestärkt und die Entstehung von Familien gefördert, indem sie das Zustandekommen einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung allein an formgebundene Erklärungen des Vaters (Anerkennung) und der Mutter (Zustimmung) knüpft. Vor 1998 musste ein Amtspfleger der Anerkennung im Regelfall zustimmen. Dies wurde mit Recht als eine unnötige Bevormundung der Eltern empfunden. Deshalb hat der Gesetzgeber 1998 bewusst auf Kontrollmechanismen verzichtet, weil der Anerkennende in der Regel Verantwortungsbereitschaft für das Kind zeigt.

    „An diesem Regelungskonzept halten wir fest. Es ermöglicht uns, nicht nur leibliche, sondern auch soziale Vaterschaften zu schützen. Nicht schützenswert sind jedoch Vaterschaften, die allein auf staatsangehörigkeits- und ausländerrechtliche Vorteile abzielen. In solchen Missbrauchsfällen soll künftig eine staatliche Stelle die Vaterschaft anfechten können“, sagte Brigitte Zypries.

    06 November 2007

    Reform des Unterhaltsrechts

    Kinder sollen bessergestellt werden

    Berlin (Deutschland), 06.11.2007 wikinews – Wie das Bundesministerium der Justiz gestern in einer Pressemitteilung bekanntgab, liegt dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ein Entwurf zur Beschlussfassung über ein neues Unterhaltsrecht vor. Der Vorschlag wurde von Rechtspolitikern der Großen Koalition in Berlin erarbeitet.
    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betonte in Berlin, vor allen Dingen Kinder sollten von der Reform des Unterhaltsrechts profitieren. Sie sollen nach dem Entwurf in Zukunft Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten haben, wenn nicht genügend Geld vorhanden ist. Auch soll zukünftig nicht mehr unterschieden werden, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht oder wer zuerst mit dem Unterhaltspflichtigen verheiratet war. Alle Eltern und langjährig verheiratete Ehegatten werden durch den Gesetzentwurf auf den zweiten Platz in der Rangfolge gesetzt. Geschiedene Ehegatten, die nur verhältnismäßig kurz verheiratet waren und keine Kinder zu betreuen haben, landen auf Rang drei in der Reihung der Unterhaltsberechtigten. Die Rangfolge ist dann von Bedeutung, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen gegenüber den Ansprüchen der Unterhaltsberechtigten nicht ausreicht.
    Der Entwurf sieht außerdem vor, dass der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nicht unterschritten werden darf. Weiterhin wird die nacheheliche Eigenverantwortung gestärkt. Wann derjenige Ehegatte, der Kinder betreut, die Arbeit wieder aufnehmen muss, wird mehr als zuvor von den bestehenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor Ort abhängen. Nacheheliche Ansprüche können in Zukunft eher von Gerichten befristet oder begrenzt werden.
    Am morgigen Mittwoch wird der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages noch letzte Korrekturen vornehmen, bevor der Gesetzentwurf am Freitag im Bundestag beschlossen werden kann. Ende November soll dann der Bundesrat der Vorlage zustimmen. Geplant ist die Einführung des neuen Unterhaltsrechts zum 1. Januar 2008.
    Kritisiert wurde der Vorschlag inzwischen vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter. In mehr als 90 Prozent der Fälle hätten die unterhaltsberechtigten Kinder weniger Geld zur Verfügung. Der Mindestunterhalt werde auf das steuerliche Existenzminimum festgelegt, davon erhielten Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren nur 87 Prozent.

    17 Oktober 2007

    Kinderkrippen-Debatte

    Im Rahmen eines sozialbetrieblichen Praktikums werden z.Zt. öffentliche Stellungnahmen zur Kinderkrippen-Politik gesammelt >> http://kitas.blogspot.com/

    30 August 2006

    Kinderarmut in Deutschland – ausgeschlossen?

    wikinews: Berlin (Deutschland), 30.08.2006 – Unter dem Motto „Ausgeschlossen – Kinderarmut in Deutschland“ fordern der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB), UNICEF und das „Bündnis für Kinder“ von der deutschen Bundesregierung „einen Aktionsplan mit konkreten Zielvorgaben zur Reduzierung der Kinderarmut“. 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland leben nach Schätzungen des DKSB auf Sozialhilfeniveau. Im Jahr 2005 wurde diese Zahl vom Paritätischen Wohlfahrtsverband noch auf 1,5 Millionen Kinder geschätzt.

    Auf einem in der Berliner Akademie der Künste veranstalteten Forum warnten die drei Organisationen vor den gesellschaftlichen Folgen der Kinderarmut. Der ehemalige deutsche Bundespräsident Roman Herzog, Vorstandsvorsitzender vom „Bündnis für Kinder – gegen Gewalt“, brachte den Zusammenhang so auf den Punkt: „Kinder ohne Chancen sind die Arbeitslosen von morgen. Die Überwindung von Kinderarmut ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben.“

    Die soziale Lage vieler Kinder, die als arm eingestuft werden, wurde mit folgenden Stichworten umschrieben: soziale Ausgrenzung zum Beispiel durch den notwendigen Verzicht auf Klassenfahrten sowie Sport- und Freizeitangebote, mangelhafte Ernährung und in der Folge gesundheitliche Probleme, schlechtere Bildungschancen und geringere Chancen auf Ausbildungsplätze. Besonders betroffen: Kinder von Migrantenfamilien. Eine weitere besonders betroffene Bevölkerungsgruppe sind die Kinder von alleinerziehenden Elternteilen: 40 Prozent der Kinder dieser Gruppe gelten als „relativ arm“.

    Im Forderungskatalog der Organisationen, die das Forum „Ausgeschlossen – Kinderarmut in Deutschland“ veranstalteten, stehen vier Punkte im Vordergrund: Erstens eine veränderte Prioritätensetzung der Politik, zweitens Konzentration der Kinder- und Familienpolitik auf die Unterstützung für die einkommensschwachen Familien, drittens verbesserte Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Bereich der Kleinkinderbetreuung (kostenlose Kindergärten), ein kindgerechtes Ganztagsschulangebot und schließlich viertens die besondere Unterstützung und Förderung von Kindern aus Migrantenfamilien.

  • Diskussionen
  • 15 Juni 2006

    Bundesregierung beschloss Gesetzentwurf zum Elterngeld

    Berlin (Deutschland), 15.06.2006 – Das Bundeskabinett beschloss in seiner gestrigen Sitzung den vom Familienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zum Elterngeld. Der Gesetzentwurf sieht die Zahlung eines Elterngeldes in Höhe von 67 Prozent des Nettogehalts vor. Die Bezugsdauer kann danach bis zu 14 Monate betragen. Der Gesetzentwurf muss nun in der vom Kabinett beschlossenen, veränderten Fassung in den Bundestag eingebracht werden.

    Die Obergrenze des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro. Die volle Bezugsdauer wird nur erreicht, wenn auch der Vater zwei Monate lang die Arbeit einschränkt. Langzeitarbeitslose sollen einen Sockelbetrag von 300 Euro erhalten.

    Im Vergleich zum ersten Entwurf des Familienministeriums sieht der jetzt vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf eine veränderte Berechnungsgrundlage für die Höhe des Elterngeldes vor. Nach dem jetzigen Entwurf wird die Höhe der Zahlungen auf der Grundlage des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate errechnet. Vorher waren nur die letzten drei Monate vorgesehen. Damit soll einem Missbrauch vorgebeugt werden, der bei einer kurzfristigen Neueinstellung mit hohem Gehalt denkbar gewesen wäre. Außerdem sollen Väter gegen Kündigungen besser geschützt werden, indem die vorgesehenen Fristen für eine Ankündigung eines Erziehungsurlaubes auf sieben Wochen verkürzt werden.

    Die Regierungskoalition aus CDU, SPD und CSU ist sich sicher, sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat die notwendige Mehrheit zu erreichen. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) geht davon aus, „dass es keine Änderungen geben wird“. Das Elterngeld löst das bisherige Erziehungsgeld ab, das bis zum Jahre 2009 auslaufen soll, und verursacht im nächsten Haushalt des Bundes Mehrkosten von 3,5 Milliarden Euro.

    Ekin Deligöz, familienpolitische Sprecherin der Grünen, kritisierte den Gesetzentwurf als sozial unausgewogen. Einkommensschwache Familien würden benachteiligt. +wikinews+

  • Elterngeld
  • 08 Juni 2006

    Vatikan vs. Verhütungsmittel

    Der Vatikan sprach sich am Dienstag erneut gegen Verhütungsmittel aus.

    Auf die kircheninterne Debatte um die Zulässigkeit von Kondomen in Fällen, in denen ein Ehepartner mit Aids infiziert ist, geht das vom Päpstlichen Rat veröffentlichte Dokument nicht ein.

    Das Verhütungsmittel-Verbot begründete Ratspräsident Kardinal Alfonso López Trujillo damit, dass die traditionelle, kinderreiche Familie nie so bedroht gewesen sei wie heute.

    Der Vatikan ignoriert, dass die Menschheit als Ganzes nie so kinderreich war wie heute und in Summe mit der höheren Lebenserwartung einen Ressourcenverbrauch bedeutet, von dem sich der Planet kaum noch erholen kann, um gegenwärtigen und künftigen Generationen nicht nur Müll und Gift zu überlassen. Auch dann nicht, wenn die Weltbevölkerungsentwicklung abflacht oder wieder sinkt.

    In der Bibel steht: "Seid fruchtbar und mehret Euch"

    Wenn ich aber meinem Kind sage: "Nimm das Geld und kaufe Brot!", dann soll es nur kaufen, was wir brauchen und nicht alles Brot der Welt.

    So steht auch nicht in der Bibel: "Mehret Euch, bis der Planet untergeht!"

    Der Vatikan verstößt gegen Gottes Gebot, wenn er es ins Absurde interpretiert.

    In den letzten zweihundert Jahren versechsfachte sich die Weltbevölkerung.
    5,8% aller jemals geboren Menschen leben heute. Und jeder Mensch sollte gleiches Recht auf Chancen, Arbeit und Konsum haben, aber das Gegenteil ist der Fall.

    Der Vatikan treibt mit den Gläubigen das selbe schlechte Spiel wie die anderen Großreligionen, deren gemeinsamer Wille lautet: "Mehret Euch, damit wir gegenüber den anderen Bekenntnissen in der Mehrheit bleiben oder die Mehrheit erlangen!"

    Die unbarmherzige Vermehrung der Anhängerschaft als Verhütungsmittel gegen den Bedeutungsverlust in der Religionskonkurrenz. Das nenne ich unbarmherzigen Egoismus, Herr Ratzinger, gegen den Sie als Papst noch Pfingsten predigten.

    Die Unbarmherzigkeit ist, dass die Menschen an verantwortungsbewusster Familienplanung gehindert werden, die unverzichtbar ist, um den Kindern im Rahmen der wirtschaftlichen Verhältnisse menschenwürdige Existenz zu sichern.

    Der Vatikan und die anderen Weltreligionen sollen verstehen:

    Jeder Mensch soll Wunschkind sein!, aber das setzt mindestens voraus, dass beim Sex verhütet wird, was aus dem Sex nicht werden soll.

    Und was sagen die deutschen Christen dazu? Zum Beispiel die Christdemokraten von CDU und CSU?

    -msr- >> Diskussion

    03 Mai 2006

    Layens Vätermonate

    Jeder weiß, womit der FOCUS für sich wirbt: "Fakten, Fakten, Fakten"

    Aber leicht tut man sich beim FOCUS mit den Fakten nicht, wenn man dort in FOCUS-Money Ausgabe 18, S.9 unter dem Titel "Ideologie pur" vs. Ursula von der Layen mit dem Spruch aufmacht, dass "die Zwangspause des Mannes zum Einkommensnachteil" werde. Gemeint ist die Regelung, wonach es ein um zwei Monate verlängertes Elterngeld gibt, wenn auch der Mann zumindest zwei Monate Erziehungszeit bringt = Vätermonate.

    Dieser Anreiz ist eine "Möglichkeit", aber nicht doch eine "Zwangspause", wenn es der Redaktion um "Fakten" ginge. Der anonyme Kommentar wirft der Ministerin "ideologischen Missionsdrang" vor, sich unzulässig in die geschlechtliche Rollenverteilung einzumischen, wodurch Paare "benachteiligt" würden, "die sich in bestem Einvernehmen auf die klassische Rollenverteilung einigen".

    Nun gut, schaue ich mir Leute wie in den "Fakten, Fakten, Fakten" an, dann kann ich mir das im FOCUS fettgedruckte "beste Einvernehmen auf die klassische Rollenverteilung" sehr wohl als Vorzugsvariante für das Kindeswohl vorstellen, denn es ist ja grad diese Sorte Männer am unfähigsten Mann und Vater, die sich besonders männlich zu gebärden versuchen und mangels individueller Mannes-Qualitäten in "klassischen" Rollen kollektive Zuflucht, Identität suchen.

    Bedauerlicherweise steht der FOCUS in seinem Kampf um die "klassische Rollenverteilung" nicht allein auf der Flur, sondern in Reih' samt steifem Glied mit anderen Leitmedien:

    Die FAZ wird mit einer von EMNID-Umfrage zitiert, nach der eine übergroße Mehrheit der Mädels im gebärtauglichsten Alter gegen die Vätermonate sind und "am vehementesten dafür eintreten, daß Frauen zu Hause bleiben."
    Aha? Wie lautete denn die Frage?: "Möchtest Du frei wählen können, ob Du oder Dein Mann zuhause bleibt?" >> führt zur Antwort >> "JAAAA, ich möchte frei wählen können!!!"

    Erforschte Emnid den Informationshintergrund, ob die Befragten überhaupt wissen, was Zweck der Väter-Regelung ist? >> Dass die Freiheit der Frauen darunter leidet, dass sie Arbeitgebern für Höherqualifizierung und leitende Anstellungen kaum in Betracht kommen, wenn nicht auch Männer durch Kindererziehung "ausfallen".

    Die Umfrage mit Ergebnis "klassische Rollenverteilung" entstand "im Auftrag von Wellcome, einer kirchlich getragenen Initiative zur Unterstützung von Müttern", als hätte ich es nicht geahnt.Auf deren Website >> Baby-Fotos, glückliche Mamas, Spendenaufruf, praktisch kein Inhalt, irgendwo auch mal ein Foto mit dem "Papa", der lächelnd aus dem Hintergrund Mama und Säugling betrachted = "klassische Rollenverteilung".

    "Wellcome" verspricht Müttern "Hilfe". Aber dass die beste Hilfe für Mütter wäre, wenn Väter helfen müssten, kommt diesen Kirchenleuten mit keiner Zeile in den Sinn.

    Tja, Frau CDU-Ursula von der Layen,

    halte ich Sie angesichts von bald 7 Milliarden Menschen mit Ihren 7 Kindern zwar für "reichlich übertrieben", so gestehe ich Ihnen zu, dass Sie zumindest bei mir immer mal wieder "punkten", so jedenfalls mit den Vätermonaten, auch wenn ich da nichts mehr nachholen will. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Und mutig in Ihren Reihen ist es auch. Gut, dass die CDU nicht mehr Kohl, sondern Merkel an der Spitze hat, denn sonst stünden Sie zu alleine.

    Vorerst ist das Ding durchgestanden, die Koalition trägt es mit.

    Aber entwickeln Sie tatsächlich "ideologischen Missionsdrang", denn die "klassischen Rollenverteiler" haben sich längst nicht ergeben, sondern werden mit ihrer Ideologie ganz sicher noch das Bundesverfassungsgericht bemühen. Und dort sitzt keine Limbach mehr.

    Und mein Wunsch über die Layen-Politik hinaus?

    Ich fände es gut, wenn junge Eltern zumindest die ersten drei Wochen nach der Kindsgeburt Anspruch auf gemeinsame "Babyzeit" hätten. - Und ich bin mir sicher, dass es bei Umfragen dafür übergroße Mehrheiten gäbe.

    -markus rabanus- >> Diskussion

    09 März 2005

    2004 mehr "Abtreibungen" als 2003

    Berlin (Deutschland), 09.03.2005 - Im Jahr 2004 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 129.600 Föten abgetrieben worden. Dies sind 1,3 Prozent mehr als 2003.

    Drei Viertel der betroffenen Frauen waren zwischen 18 und 35 Jahre alt. Die Zahl der minderjährigen Mädchen, die ihr Kind abtreiben ließen, ist mit sechs Prozent im Vergleich zu 6,1 Prozent im Jahr 2003 nahezu konstant geblieben. Fast alle Abtreibungen wurden nach den in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebenen Schwangerenkonfliktsberatungsregeln durchgeführt. Bei nur drei Prozent aller Abtreibungen gab es medizinische Gründe. Etwas weniger als die Hälfte der Frauen hatte vor der Abtreibung noch keine Kinder.
    Die Zahl der Lebendgeburten lag bei 712.000 und damit 0,5 Prozent niedriger als 2003. +wikinews+

  • "Abtreibung"?
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