Zur aktuellen Situation sei mal bloß dreierlei gesagt:
1. Je peinlicher Putin der Rückzug gemacht wird, desto schwieriger wird er sich zeigen.
2. Wer den Einmarsch verhindern will, darf deshalb nicht nur drohen, sondern sollte Moskaus Verhandlungsangebote möglichst ernst nehmen.
3. "Rote Linien" darf es für militärischen Aktionismus geben, nicht aber für Verhandlungen.
Markus Rabanus >> Diskussion
25 Januar 2022
Ukraine-Konflikt
17 August 2021
Mit den Taliban verhandeln und Afghanistan-Hilfe fortsetzen !
@Heiko Maas, wer aus Ihrem Ministerium führt mit den Taliban Verhandlungen über die Fortsetzung humanitärer Hilfen?
Mehr als 18 Mio. Afghanen hungern. - Wenn denen nicht schnellstens geholfen wird, dann verrohen wir das Land noch mehr und überfordern die Flüchtlingsaufnahme der benachbarten Länder.
Markus Sebastian Rabanus / Berlin >> Diskussion
01 Februar 2021
"Atomwaffen kontrollieren oder verbieten ?"
"Atomwaffen kontrollieren - oder verbieten?" stellt sich zwar vielen Menschen als Entweder/Oder dar, aber dann wäre der Atomwaffenverbotsvertrag nicht gelesen oder falsch verstanden, denn ihm sind beide Anliegen verbunden, um das Atomwaffenverbot über die Vertragsteilnehmer-Staaten hinaus zu universalisieren.
Eigentlich hätte schon der im Jahr 1970 in Kraft getretene Atomwaffensperrvertrag (NVV) ausreichen sollen, um dieses Ziel zu erreichen, aber die Atomwaffenmächte und leider viele Völkerrechtsliteratur machten daraus einen "Zweiklassenvertrag", wonach die einen Staaten Atomwaffen haben und behalten dürften, während die anderen Staaten verzichten.
"Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle."
Jede Vertragspartei, also auch Deutschland steht in solcher Verhandlungspflicht, aber man redet sich damit raus, es sei Sache der Atommächte. - Und viele glauben das.
So wichtig es ist, dass die Atomwaffenmächte miteinander verhandeln, haben aber die Verzichtsstaaten viel mehr Recht, auf der anderen Seite des Tisches zu sitzen und ernst genommen zu werden. Dafür sollten die NVV-Überprüfungskonferenzen dienen, aber blieben aus Perspektive der ernsthaften* Atomwaffenverzichtsstaaten unfruchtbar, weshalb sie sich nun mit dem Atomwaffenverbotsvertrag auf den Weg der Atomwaffenächtung machen und die Atomwaffenmächte delegitimieren.
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* "ernsthafte Atomwaffenverzichtsstaaten" sind solche, die den Atomwaffenmächten keine Trittbrettfahrer sind, wie es die Bundesrepublik Deutschland leider ist.
16 Oktober 2020
Putin bietet Fortsetzung des NewStart-Vertrags an
Unsere Streitigkeiten mit Putin dürfen in solcher Frage KEINE ROLLE spielen.
Stattdessen steht unsere Regierung in der politischen und völkerrechtlichen PFLICHT, den USA und Russland Vorschläge zu unterbreiten, die eine wirksame Kontrolle dieses Abkommens gewährleistet.
Die völkerrechtliche Pflicht ergibt sich aus Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrags, der JEDE VERTRAGSPARTEI, also seit den deutschen Unterschriften auch Deutschland zu solchen Abrüstungsverhandlungen verpflichtet.
Solche Verhandlungen sind keine Angelegenheit bloß der Atomwaffenstaaten, sondern auch der Atomwaffenverzichtsstaaten.
Der Art.6 Atomwaffensperrvertrag hat folgenden Wortlaut - und viele Politiker kennen diesen wichtigsten Vertragsartikel nicht oder beachten ihn nicht:
"Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle."
Markus S. Rabanus 2020 - 10 16
15 Oktober 2020
Pjöngjangs Atomwaffen-Protzeritis
Nordkoreas Diktator präsentierte am 10.10.2020 auf der Militärparade zum 75-jährigen Jubiläum seiner "Arbeiterpartei" wieder neue
Interkontinental-Atomraketen, die von 9 auf 11-Achsen verlängerten LKW gestartet werden können. Es wird auf Mehrfachsprengköpfe spekuliert. - Ein glückseliger Kim Jong-un und diktatorentypisch gefeiert von aufmarschierten Massen.
Nordkorea kann sich nicht rausreden, dass die Atomwaffen gegen eine US-Invasion gebraucht
würden, zumal seit Jahrzehnten mit Mächten wie Russland und China im Bunde - ohne eigene Atomwaffen auskommend - und riskiert eher die eigene Existenz, wenn der US-Bevölkerung der Eindruck solcher Angreifbarkeit entsteht.
Der Diktator weiß die Narrenfreiheit zu nutzen, die sich aus den globalen Rivalitäten der Großmächte ergeben: Russland und insbesondere China halten Kim Jong-un von weitergehenden Sanktionen frei, um die USA mit diesem Menschheitsverbrecher unter Druck zu setzen. - Es ist ein Spiel mit dem Feuer, weder Peking noch Moskau verzeihlich und blöde, denn sie riskieren mit Nordkoreas Aufrüstung selbstgefährdende Kontrollverluste.
Aber auch die USA versäumen Gebote und Chancen, diese Rivalität zu entschärfen und vertiefen durch Handelskrieg (z.B. gegen Northstream2) die Gräben. Obendrein die Kündigung von Abrüstungsverträgen und Russland den Weltmachtstatus zugunsten der US-Dominanz zu verkürzen, bringt keine Entspannung und riskiert den Weltfrieden. Unsere Bundesregierung spielt mit - und von der Opposition kommt allenfalls seitens der Linkspartei Gegenrede, jedoch ungeeignet, insoweit sie sich bloß gegen die Nato ins Zeug legt.
Auf die UNO, wie sie seit Jahrzehnten in großer Mehrheit die Atomwaffen nahezu alljährlich zu verbannen fordert, wird in unseren Allianzen und in anderen Atomwaffen-Hauptstädten nicht gehört, obgleich vorrangig ihnen gegenseitige Vernichtung droht. - Im Gegenteil werden Staaten, die dem Atomwaffenverbotsvertrag vom 7.7.2017 beitreten, Sanktionen in Aussicht gestellt.
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Dass Atomwaffen den Frieden sichern, ist beharrlicher und schlimmster Irrtum überhaupt, zumal Gefahren und Völkerrecht ausblendend - und obendrein unhistorisch argumentiert, als sei einem Land der Atomwaffenbesitz in den Schoß gefallen.
Wäre überlegt, welche Umstände dazu führten, dass ein Land Atomwaffen erlangte, so wäre man auf richtiger Spur. Und zwar jede Atomwaffenmacht betreffend speziell.
Im Falle Nordkoreas:
Dass sich Washington seit Jahrzehnten mit Militärmanövern und Wirtschaftssanktionen gegenüber Pjöngjang begnügt,
- hat Grund in westlichen Erfahrungen mit dem Korea- und Vietnamkrieg,
- dass man sich auf den Schlachtfeldern zugleich mit Peking und Moskau konfrontiert sah,
- und sich weltweit gegen diese barbarischen Kriege empört wurde, denn sonst wären womöglich auch Atomwaffen eingesetzt worden, denn solche Forderungen gab es und auch als Planspiele in Regierungskreisen, wenngleich dementiert.
Zur allgemeineren Problematik der atomaren Abschreckung an sich >> http://inidia.de/abschreckungsdoktrin.htm
30 Juni 2020
Nächster Fehler im Iran-USA-Konflikt
Schlecht für die Diplomatie, wenn man gegeneinander Haftbefehle ausstellt.
Zwar verurteilte ich den Mordanschlag auf Soleimani als völkerrechtswidrigen Akt, zumal die USA auf fremdem Gebiet ohne Zustimmung dortiger Regierung nicht deren Regierungsgäste töten darf, aber der "Haftbefehl" ist pure Propaganda, denn jeder Versuch wäre Harakiri und würde einen Krieg riskieren.
Und völkerrechtlich?
Der Iran kann ein weiteres Mal den Weltsicherheitsrat fordern oder den Fall erneut vor die Generalversammlung bringen. Und den IGH gibt es auch noch.
Das wird alles wenig bringen, aber der "Haftbefehl" ist völkerrechtswidrig, weil ohne UNO-Mandat kein Staat einem anderen Staat die Regierung verhaften darf.
Wem das Völkerrecht keine Richtschnur ist, schürt die Selbstjustiz - und die privilegiert die Stärkeren.
Die Bundesrepublik Deutschland sollte Teheran zur Rücknahme des "Haftbefehls" aus Gründen seine Völkerrechtswidrigkeit auffordern - oder leider auch nicht, denn in Teheran freuen sich welche sogar auch schon darüber, dass überhaupt über solchen Unfug gesprochen wird.
Gleichwohl ist völkerrechtliche Aufklärung unabdingbar.
Zur menschenrechtlichen Seite des Konflikts sei noch erinnert, dass sich Teheran und Washington mit dem Blut von 176 Menschen befleckten, denn ohne das Attentat und die Großmäuligkeiten wäre es nicht zum Abschuss der Passagiermaschine gekommen.
16 Januar 2020
Erdogans Libyen-Abenteuer
"Die Türkei wird Haftar eine Lektion erteilen, wenn er die PNS weiter angreift. Libyen ist ein Erbe des Osmanischen Reiches, es gibt unsere Söhne Kulugli (Kinder aus gemischten Ehen von Janitscharen und Maghreb-Frauen) und wir müssen sie schützen."
Und völkerrechtlich? Erdogans militärisches Abenteuer könnte trotzdem völkerrechtlichen Standards genügen, falls die Regierung in Tripolis zum Hilfeersuchen berechtigt war.
Zweifel ergeben sich, da diese Regierung von der UNO eingesetzt wurde - und deshalb auch die UNO (der Weltsicherheitsrat) entscheiden müsste, wie es in Libyen weiter geht.
Der WSR wiederum wird keine Entscheidung treffen können, weil Russland auf Seiten des Putschisten Haftars agiert.
Also schade, dass ich völkerrechtlich nicht klarer beitragen kann und dass sich unser Außenministerium für die völkerrechtlichen Aspekte mal wieder überhaupt nicht interessiert.
10 Januar 2020
Zur Flugzeugkatastrophe von Teheran
Für die Angehörigen der 176 Opfer wäre das Leid wahrscheinlich leichter zu ertragen, wenn es ein technischer Defekt gewesen wäre und kein Abschuss, für den sich die Hinweise mehren und Teherans Gegenrede lautet, es seien doch viele Zivilflugzeuge im Luftraum gewesen.
Wenn es ein Abschuss war, wird die Politik in diesem Fall wahrscheinlich einig sein, dass es "Versehen" war. Und das wäre es ja auch, aber eben ein "Versehen", wie es im gegenseitigen und selbstjustiziellen Vergeltungswahn provoziert wurde.
Wenn es ein Abschuss war, dann hätten sich die Scharfmacher der Streitparteien die 176 Opfer zuzurechnen, denn sie hatten vorher alles getan, um die Anspannung auf die Spitze treiben.
Daraus müssten nun mehr Menschen Schlüsse ziehen, wenn es um die Beurteilung von Drohungen geht - unabhängig davon, ob Abschuss oder Technikdefekt.
08 Januar 2020
Irankonflikt - Offener Brief
Deutschland sitzt derzeit im Weltsicherheitsrat, gewählt im Vertrauen vieler Staaten, dem Frieden verpflichtet.
Ich erwarte von Ihnen, dass Sie sowohl im Weltsicherheitsrat als auch der NATO und durch Einbestellung des iranischen und us-amerikanischen Botschafters völkerrechtlichen Klartext reden, wie nachfolgend beschrieben:
Selbstjustiz, Rache und schon die Drohung mit Selbstjustiz sind aus besten Gründen im Völkerrecht nicht vorgesehen, wie auch im Recht aller halbwegs vernünftigen Staaten nicht.
Also völkerrechtswidrig, wenn der Iran für Trumps völkerrechtswidriges Attentat Rache schwor und in der vergangenen Nacht Raketen auf US-Stützpunkte feuerte.
Also völkerrechtswidrig, wenn Trump für solche Rache seinerseitige Rache androhte - und hoffentlich nicht wahrmachen wird.
Auch "Notwehr" ist all das nicht, denn Notwehr darf nicht provoziert sein.
Und all' solche Streitigkeiten gehören nicht auf Schlachtfeldern ausgetragen, sondern vom Internationalen Gerichtshof begutachtet, wenn im Weltsicherheitsrat Schlichtung misslingt.
Mit freundlichen Grüßen,
Markus S. Rabanus
Berlin, den 8. Januar 2020
www.friedensforschung.de
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Nachmittags
Ich bin mit Trumps Rede zufrieden, weil Verzicht auf Eskalation. - Die Prahlerei in seinen Reden kann niemandem mehr Überraschung sein. Sein ganzes Leben und sein Erfolg beruhen auf Prahlerei. Das kann er nicht anders. Und welche Macht er hat, ist nicht seine Schuld, sondern Versagen aller Menschen, die einem Menschen solche Macht verleihen und glauben, die Macht werde ewig in guten Händen liegen.
Vorher gepostet: Trumps Stellungnahme blieb erfreulicherweise diplomatisch. So scheint eine Vergeltungsspirale für den Moment erspart, wenn Teheran sie nicht forciert. Aber Waffenstillstand ist noch kein guter Frieden, wenn man die Konflikte nicht löst.
31 Juli 2019
Marine in den Persischen Golf entsenden?
Aber noch richtiger wäre es, wenn Deutschland den weiteren Mitgliedsstaaten des Weltsicherheitsrates zzgl. Vertretern der Konfliktbeteiligten eine Fregatte anbietet, um das Geschehen im Persischen Golf gemeinsam zu beobachten, denn es kommt darauf an, jegliche Provokation zu reklamieren.
Wahrer Pazifismus ist nicht das Fernbleiben von Konflikten, sondern deren Eindämmung, Verhinderung und völkerrechtsgemäße Lösung.
"Unrealistisch"?
Dass es anders als gefordert kommen wird, ist Fehler von Politik, nicht Fehler von Forderung.
20 Juli 2019
Trumputin und Weltraum-Militarisierung
Für Trump wie für Putin gilt mal wieder kein Völkerrecht, denn der 1967 in Kraft getretene Weltraumvertrag gestattet nur die friedliche Nutzung des Weltraums.
Flottes Wettrüsten als Völkerrechtsbruch. - Das Auswärtige Amt steht in der Pflicht, wenigstens förmlich zu protestieren - und zwar im Weltsicherheitsrat, denn sonst braucht es uns dort nicht, wenn bloß zugeschaut wird, wie ein Vertrag nach dem anderen gebrochen wird und der Welt rechtliche Verwahrlosung droht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Weltraumvertrag
07 Juli 2019
Bundeswehr-Bodentruppen nach Syrien?
Ich würde zustimmen,
1. wenn die syrische Regierung dafür ist,
2. wenn der Weltsicherheitsrat es in Neubewertung der Lage ausdrücklich gut heißt,
3. wenn unter Oberbefehl der Vereinten Nationen.
Aber ich würde von den USA - und den anderen Staaten der "Allianz der Willigen" Aufwandsersatz fordern, denn sie verschuldeten mit dem völkerrechtswidrigen Irakkrieg wesentlich die Entstehung des IS und mitverschulden die Zerstörung Syriens, wie auch des Flüchtlingselends.
26 Juni 2019
Forderungen an unsere Iran-Diplomatie
Sie bekennen sich zur Diplomatie. Das ist gut. Und nun, woraus wäre die?
Ich unterstütze Sie:
Dann schlagt jetzt endlich Teheran vor, auf jegliches Atomprogramm zu verzichten und versprecht als Gegenleistung modernste Technik für die im Iran reichlich gewinnbare konventionelle und erneuerbare Energie.
Notwendigenfalls auch kostenlos, denn Kriegsvermeidung wäre es wert und könnte dem Iran die Rückkehr zu friedlicheren Beziehungen erleichtern.
Macht Teherans religiösen Führern auf nette Weise klar, dass man ihnen auch aus Gründen ihrer Begeisterung für Märtyrer und himmlische Jungfrauen und gleichzeitiger Verleumdung irdischer Freuden nicht ohne Sicherung zutraut, am diesseitigen Leben hinreichend interessiert zu sein und auf einen "Heiligen Krieg" größerer Machart zu verzichten.
Aber sagt es nicht frech, denn zu bekannt, dass unser Land zweimal der Menschheit größten Brand binnen 30 Jahren aus widerlichsten Motiven bescherte, während Persien seit der Antike immer seltener und beschaulicher dimensioniert andere Länder überfiel.
Und dann sagt Herrn Netanjahu, dass solches Verlangen Richtung Teheran nicht bedeute, man teile Trumps Begeisterung für die weitere Annexion fremder Territorien, denn damit begründet Teheran und ein großer Teil der Welt die anhaltende Feindschaft gegen Israel.
Und dann sagt Herrn Trump - möglichst höflich, damit er unsere Exportwirtschaft nicht zu schroff seinen legitimen Wünschen nach ausgeglichener Handelsbilanz anpasst, dass er uns dann erst recht nicht den Handel mit anderen zu verbieten hat.
Es ist schon genug schlechter "Deal", sich wegen des Zollstreits auf US-Frackinggas einzulassen - und wäre nicht kapiert, dass viel des politischen Zorns gegen Russland, Iran und Venezuela Teil des Wettbewerbs um die Energiekunden auf dem Weltmarkt ist.
Aber Wettbewerb und auch Menschenrechtsverletzungen dürfen kein Grund sein, den Iran dem Irak gleich zu machen. Sanktionen wegen Völkerrechtsbrüchen wären prinzipiell nicht schlecht, aber wenn sie uns noch nicht einmal wegen des völkerrechtswidrigen und verheerenden Irakkriegs auch nur in den Sinn kommen durften, dann sind sie gegenüber Staaten, mit denen wir im Clinsch liegen, erst recht zweifelhaft, denn niemand hat andere für etwas zu strafen, was selbst ungestraft verbrochen.
MfG, Markus S. Rabanus, Berlin
www.friedensforschung.de
24 Februar 2019
Venezuela am Abgrund
Drum halte ich es für falsch und völkerrechtswidrig, dass sich ausländische Mächte einseitig positionierten und obendrein gegensätzlich, als habe sich die Geo-Rivalität in Syrien bewährt.
Wenn Einmischung, dann hätte sie im Weltsicherheitsrat einhellig zu sein.
"Aber die blockieren sich doch!" - Ja, das tun sie, aber das dürfen sie eigentlich nicht, denn das Vetorecht soll die Vetomächte nur voreinander schützen.
Deutschland sitzt für zwei Jahre drin, vertritt nicht nur Deutschland, nicht nur die EU, sondern auch die Vereinten Nationen, denn von der UNO-Generalversammlung in den Weltsicherheitsrat gewählt, die Menschen vor Konflikten zu bewahren, nicht die Konflikte zu schüren.
20 Februar 2019
Offener Brief an Bundesaußenminister Heiko Maas
ich bitte unser gegenwärtiges Stimmrecht im Weltsicherheitsrat zur Einbringung einer Initiative zu nutzen, die alle Staaten verpflichtet, auf eine Militarisierung des Weltraums zu verzichten und sämtliche Weltraumaktivitäten durch ein Oberkommando der Vereinten Nationen zu kontrollieren und koordinieren.
Aktueller Hintergrund ist ein Dekret des US-Präsidenten Donald Trump zur Aufstellung von "Weltraumstreitkräften". Auch Russland prahlt seit 1992 mit "Weltraumtruppen". Und China steht in den Startlöchern.
Dieser Entwicklung ist Einhalt zu gebieten. Sollte das leider hochwahrscheinlich nicht gelingen, so wäre zumindest harsche Kritik angebracht und die Aufforderung, sich an den Weltraumvertrag von 1967 zu halten und ihn nicht zu kündigen, wie es inzwischen schlechte Gewohnheit mit anderen völkerrechtlichen Verträgen wurde.
Mit freundlichen Grüßen, Markus S. Rabanus / Berlin, d. 20.02.2019
Friedensforschung.de
25 Januar 2019
Venezuela - was Trump darf und nicht darf
Die völkerrechtliche Anerkennung von Staaten und Regierungen hat den Vereinten Nationen vorbehalten zu sein.
Also müssten sich die Veto-Mächte einigen. - Vermögen sie das nicht, kommen die Veto-Mächte ihren Pflichten aus ihren Privilegien im Weltsicherheitsrat nicht nach - und die Welt hätte darauf zu drängen, dass es dann durch den IGH oder die VN-Vollversammlung entschieden wird.
Es ist völkerrechtswidrig, wenn die Veto-Mächte um Venezuela rivalisieren, wie sie es in Syrien und anderen Konflikten tun.
Der Weltsicherheitsrat hat eine Politik zu machen, die einen Bürgerkrieg in Venezuela verhindert - oder sich rauszuhalten.
27 Dezember 2018
Israels Angriffe auf "iranische Stellungen in Syrien" rechtswidrig
Man stelle sich umgekehrt vor, dass iranische Bomber auf israelische Militärs im Westjordangebiet Raketen abfeuern, weil Teheran die israelische Militärpräsenz im Westjordangebiet nicht dulden möge.
Unwahrscheinlich, denn die Folge wäre ein neuer Schutthaufen, vormals Teheran. - Der eine kann, der andere nicht. Das Recht des Stärkeren ist noch immer Politik, aber völkerrechtswidrig.
Was macht der Iran in Syrien?
Die massenmediale Berichterstattung zu konkreten Kriegshandlungen ist für unser digitales "Informationszeitalter" erstaunlich dürftig, aber immerhin die Ergebnisse sehen wir: Zerstörte Städte, wie nach Erdbeben in Hollywoods Katastrophenfilmen. Aber erklärtermaßen unterstützt Teheran wie Moskau das Assad-Regime im Bürgerkrieg. Sofern solche Unterstützung gegen den IS gerichtet wäre, kann sie sich auf Weltsicherheitsrats-Resolution Nr. 2249 vom November 2015 berufen, ist prinzipiell statthaft - und darf von niemandem attackiert werden.
13 Dezember 2018
Zu den Risiken einer Destabilisierung Saudi-Arabiens
Auch die Genialsten der Welt hätten es bspw. in Ägypten nicht vermocht, obgleich der Sturz Mubaraks vergleichsweise moderat über die Bühne ging und Wahlen angesetzt wurden, aber die demokratische Organisierung kam der politischen Eigendynamik nicht hinterher.
So verkommt jede Revolution zu Diktatur oder verschleißt sich schon im Bürgerkrieg.
Deutschland gehört dort nicht hin, wenn nicht darauf drängend, den Missbrauch des Vetorechts einzuschränken, wie hier schon oft dargelegt.
Deutschlands stereotypes "Mahnen zur Besonnenheit" ist unglaubwürdig, denn Besonnenheit drückt sich nicht in Zurücklehnen aus, sondern in nüchternen, lösungsorientierten Vorschlägen, die auch von Gegnern mitgetragen werden können.
27 November 2018
Krim und Kanonenboote
Es kann sich nicht bewähren, einer Seite Mut gegen die andere zu machen.
Das jedoch schließt nicht aus, die russische Seite wegen der offenbar scharfen Schüsse auch schärfer zu verurteilen, sofern es eine ordentliche Untersuchung nahe legt.
Desgleichen die Schiffskollision betreffend, ob "Rammen" oder inwieweit "Verletzung seerechtlicher Vorfahrtsregeln".
Desweiteren behauptet Moskau ausdrücklich, dass die ukrainischen Kriegsschiffe in russische Hoheitsgewässer eingedrungen seien, die auch vor der Krim-Annexion russische Hoheitsgewässer gewesen seien. Auch diese Behauptung sollte sich unbefangen beurteilen lassen.
Es braucht Versachlichung bzw. Verrechtlichung der "Zwischenfälle" und des gesamten Konflikts, wenn er politisch statt militärisch eingedämmt und gelöst werden soll. Dass sich solche Forderung schwer tut, wenn den Akteuren an Emotionalisierung, Polarisierung gelegen ist, liegt auf der Hand, ist jedoch kein Gegenargument.
Um der fortgesetzten Selbstjustiz einen diplomatischen Dämpfer zu verpassen, sollten alle Regierungen der Welt unmissverständlich an die Konfliktparteien appellieren: "Wenn sich Eure Kriegsschiffe mal wieder nicht friedlich zu begegnen verstehen, dann sollten sie in Hafenarrest verbleiben."
01 November 2018
Zur etwaigen Kündigung des INF-Vertrags:
Überdies bedenklich: Nur in den besten Zeiten der Entspannungspolitik schien das (sekundäre) Streben nach einem irgendwie gewinnbaren Atomkrieg vom Tisch. Inzwischen wieder nicht mehr, denn die Logik ist:
- Landgestützte Raketen sind bevorzugte Angriffsziele,
- taugen deshalb weniger zum Gegenschlag als bspw. U-Boot-Atomwaffen,
- folglich sind landgestützte Atomraketen, ob als Lang- oder Mittelstreckler, eher Erstschlagswaffen (in Kombi mit Abfangsystemen).
Atomkriegs-Gewinnbarkeit mag eine dauerhafte Illusion sein, aber wehe der Menschheit, wenn sich eine der Atommächte einbilden sollte, sie könnte es und es sei so weit. - Trotzdem weniger wahrscheinlich als ein "versehentlicher Atomkrieg" jederzeit.
Internet-Journal
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