16 Januar 2020

Erdogans Libyen-Abenteuer

Erdogans Begründung für die Entsendung türkischer Truppen werden immer absurder, jetzt mit Ahnen-Variante:

"Die Türkei wird Haftar eine Lektion erteilen, wenn er die PNS weiter angreift. Libyen ist ein Erbe des Osmanischen Reiches, es gibt unsere Söhne Kulugli (Kinder aus gemischten Ehen von Janitscharen und Maghreb-Frauen) und wir müssen sie schützen."

Und völkerrechtlich? Erdogans militärisches Abenteuer könnte trotzdem völkerrechtlichen Standards genügen, falls die Regierung in Tripolis zum Hilfeersuchen berechtigt war.

Zweifel ergeben sich, da diese Regierung von der UNO eingesetzt wurde - und deshalb auch die UNO (der Weltsicherheitsrat) entscheiden müsste, wie es in Libyen weiter geht.

Der WSR wiederum wird keine Entscheidung treffen können, weil Russland auf Seiten des Putschisten Haftars agiert.

Also schade, dass ich völkerrechtlich nicht klarer beitragen kann und dass sich unser Außenministerium für die völkerrechtlichen Aspekte mal wieder überhaupt nicht interessiert.

10 Januar 2020

Zur Flugzeugkatastrophe von Teheran

Der Iran hatte kurz zuvor zwei irakische US-Militärstützpunkte mit Raketen beschossen, um das Attentat auf Soleimani zu rächen, als die Flugkatastrophe Passagiere und Besatzung in den Tod riss.

Für die Angehörigen der 176 Opfer wäre das Leid wahrscheinlich leichter zu ertragen, wenn es ein technischer Defekt gewesen wäre und kein Abschuss, für den sich die Hinweise mehren und Teherans Gegenrede lautet, es seien doch viele Zivilflugzeuge im Luftraum gewesen.

Wenn es ein Abschuss war, wird die Politik in diesem Fall wahrscheinlich einig sein, dass es "Versehen" war. Und das wäre es ja auch, aber eben ein "Versehen", wie es im gegenseitigen und selbstjustiziellen Vergeltungswahn provoziert wurde.

Wenn es ein Abschuss war, dann hätten sich die Scharfmacher der Streitparteien die 176 Opfer zuzurechnen, denn sie hatten vorher alles getan, um die Anspannung auf die Spitze treiben.

Daraus müssten nun mehr Menschen Schlüsse ziehen, wenn es um die Beurteilung von Drohungen geht - unabhängig davon, ob Abschuss oder Technikdefekt.

08 Januar 2020

Irankonflikt - Offener Brief

Lb. Bundesregierung,

Deutschland sitzt derzeit im Weltsicherheitsrat, gewählt im Vertrauen vieler Staaten, dem Frieden verpflichtet.
Ich erwarte von Ihnen, dass Sie sowohl im Weltsicherheitsrat als auch der NATO und durch Einbestellung des iranischen und us-amerikanischen Botschafters völkerrechtlichen Klartext reden, wie nachfolgend beschrieben:

Selbstjustiz, Rache und schon die Drohung mit Selbstjustiz sind aus besten Gründen im Völkerrecht nicht vorgesehen, wie auch im Recht aller halbwegs vernünftigen Staaten nicht.

Also völkerrechtswidrig, wenn der Iran für Trumps völkerrechtswidriges Attentat Rache schwor und in der vergangenen Nacht Raketen auf US-Stützpunkte feuerte.

Also völkerrechtswidrig, wenn Trump für solche Rache seinerseitige Rache androhte - und hoffentlich nicht wahrmachen wird.

Auch "Notwehr" ist all das nicht, denn Notwehr darf nicht provoziert sein.

Und all' solche Streitigkeiten gehören nicht auf Schlachtfeldern ausgetragen, sondern vom Internationalen Gerichtshof begutachtet, wenn im Weltsicherheitsrat Schlichtung misslingt.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus S. Rabanus

Berlin, den 8. Januar 2020
www.friedensforschung.de

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Nachmittags

Ich bin mit Trumps Rede zufrieden, weil Verzicht auf Eskalation. - Die Prahlerei in seinen Reden kann niemandem mehr Überraschung sein. Sein ganzes Leben und sein Erfolg beruhen auf Prahlerei. Das kann er nicht anders. Und welche Macht er hat, ist nicht seine Schuld, sondern Versagen aller Menschen, die einem Menschen solche Macht verleihen und glauben, die Macht werde ewig in guten Händen liegen.

Vorher gepostet: Trumps Stellungnahme blieb erfreulicherweise diplomatisch. So scheint eine Vergeltungsspirale für den Moment erspart, wenn Teheran sie nicht forciert. Aber Waffenstillstand ist noch kein guter Frieden, wenn man die Konflikte nicht löst.