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01 Februar 2021

"Atomwaffen kontrollieren oder verbieten ?"

"Atomwaffen kontrollieren - oder verbieten?" stellt sich zwar vielen Menschen als Entweder/Oder dar, aber dann wäre der Atomwaffenverbotsvertrag nicht gelesen oder falsch verstanden, denn ihm sind beide Anliegen verbunden, um das Atomwaffenverbot über die Vertragsteilnehmer-Staaten hinaus zu universalisieren.

Eigentlich hätte schon der im Jahr 1970 in Kraft getretene Atomwaffensperrvertrag (NVV) ausreichen sollen, um dieses Ziel zu erreichen, aber die Atomwaffenmächte und leider viele Völkerrechtsliteratur machten daraus einen "Zweiklassenvertrag", wonach die einen Staaten Atomwaffen haben und behalten dürften, während die anderen Staaten verzichten. 

Doch auch das ist falsch, denn Artikel 6 des NVV verpflichtet auf das Ziel einer atomwaffenfreien Welt:
 "Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle."

Jede Vertragspartei, also auch Deutschland steht in solcher Verhandlungspflicht, aber man redet sich damit raus, es sei Sache der Atommächte. - Und viele glauben das.

So wichtig es ist, dass die Atomwaffenmächte miteinander verhandeln, haben aber die Verzichtsstaaten viel mehr Recht, auf der anderen Seite des Tisches zu sitzen und ernst genommen zu werden. Dafür sollten die NVV-Überprüfungskonferenzen dienen, aber blieben aus Perspektive der ernsthaften* Atomwaffenverzichtsstaaten unfruchtbar, weshalb sie sich nun mit dem Atomwaffenverbotsvertrag auf den Weg der Atomwaffenächtung machen und die Atomwaffenmächte delegitimieren.

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* "ernsthafte Atomwaffenverzichtsstaaten" sind solche, die den Atomwaffenmächten keine Trittbrettfahrer sind, wie es die Bundesrepublik Deutschland leider ist.

16 Oktober 2020

Putin bietet Fortsetzung des NewStart-Vertrags an

Unsere Streitigkeiten mit Putin dürfen in solcher Frage KEINE ROLLE spielen.
Stattdessen steht unsere Regierung in der politischen und völkerrechtlichen PFLICHT, den USA und Russland Vorschläge zu unterbreiten, die eine wirksame Kontrolle dieses Abkommens gewährleistet.

Die völkerrechtliche Pflicht ergibt sich aus Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrags, der JEDE VERTRAGSPARTEI, also seit den deutschen Unterschriften auch Deutschland zu solchen Abrüstungsverhandlungen verpflichtet.

Solche Verhandlungen sind keine Angelegenheit bloß der Atomwaffenstaaten, sondern auch der Atomwaffenverzichtsstaaten.

Der Art.6 Atomwaffensperrvertrag hat folgenden Wortlaut - und viele Politiker kennen diesen wichtigsten Vertragsartikel nicht oder beachten ihn nicht:

"Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle."

Markus S. Rabanus 2020 - 10 16

15 Oktober 2020

Pjöngjangs Atomwaffen-Protzeritis

Nordkoreas Diktator präsentierte am 10.10.2020 auf der Militärparade zum 75-jährigen Jubiläum seiner "Arbeiterpartei" wieder neue Interkontinental-Atomraketen, die von 9 auf 11-Achsen verlängerten LKW gestartet werden können. Es wird auf Mehrfachsprengköpfe spekuliert. - Ein glückseliger Kim Jong-un und diktatorentypisch gefeiert von aufmarschierten Massen.

Nordkorea kann sich nicht rausreden, dass die Atomwaffen gegen eine US-Invasion gebraucht würden, zumal seit Jahrzehnten mit Mächten wie Russland und China im Bunde - ohne eigene Atomwaffen auskommend - und riskiert eher die eigene Existenz, wenn der US-Bevölkerung der Eindruck solcher Angreifbarkeit entsteht.

Der Diktator weiß die Narrenfreiheit zu nutzen, die sich aus den globalen Rivalitäten der Großmächte ergeben: Russland und insbesondere China halten Kim Jong-un von weitergehenden Sanktionen frei, um die USA mit diesem Menschheitsverbrecher unter Druck zu setzen. - Es ist ein Spiel mit dem Feuer, weder Peking noch Moskau verzeihlich und blöde, denn sie riskieren mit Nordkoreas Aufrüstung selbstgefährdende Kontrollverluste.

Aber auch die USA versäumen Gebote und Chancen, diese Rivalität zu entschärfen und vertiefen durch Handelskrieg (z.B. gegen Northstream2) die Gräben. Obendrein die Kündigung von Abrüstungsverträgen und Russland den Weltmachtstatus zugunsten der US-Dominanz zu verkürzen, bringt keine Entspannung und riskiert den Weltfrieden. Unsere Bundesregierung spielt mit - und von der Opposition kommt allenfalls seitens der Linkspartei Gegenrede, jedoch ungeeignet, insoweit sie sich bloß gegen die Nato ins Zeug legt.

Auf die UNO, wie sie seit Jahrzehnten in großer Mehrheit die Atomwaffen nahezu alljährlich zu verbannen fordert, wird in unseren Allianzen und in anderen Atomwaffen-Hauptstädten nicht gehört, obgleich vorrangig ihnen gegenseitige Vernichtung droht. - Im Gegenteil werden Staaten, die dem Atomwaffenverbotsvertrag vom 7.7.2017 beitreten, Sanktionen in Aussicht gestellt.

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Dass Atomwaffen den Frieden sichern, ist beharrlicher und schlimmster Irrtum überhaupt, zumal Gefahren und Völkerrecht ausblendend - und obendrein unhistorisch argumentiert, als sei einem Land der Atomwaffenbesitz in den Schoß gefallen.

Wäre überlegt, welche Umstände dazu führten, dass ein Land Atomwaffen erlangte, so wäre man auf richtiger Spur. Und zwar jede Atomwaffenmacht betreffend speziell. Im Falle Nordkoreas:
Dass sich Washington seit Jahrzehnten mit Militärmanövern und Wirtschaftssanktionen gegenüber Pjöngjang begnügt,
- hat Grund in westlichen Erfahrungen mit dem Korea- und Vietnamkrieg,
- dass man sich auf den Schlachtfeldern zugleich mit Peking und Moskau konfrontiert sah,
- und sich weltweit gegen diese barbarischen Kriege empört wurde, denn sonst wären womöglich auch Atomwaffen eingesetzt worden, denn solche Forderungen gab es und auch als Planspiele in Regierungskreisen, wenngleich dementiert.

Zur allgemeineren Problematik der atomaren Abschreckung an sich >> http://inidia.de/abschreckungsdoktrin.htm

16 Mai 2020

OpenSkyVertrag vor dem Aus?

Trump will den 1992 zwischen Nato und damaligem Warschauer Pakt geschlossenen OpenSkyVertrag nicht mehr, der (kurz gesagt) gegenseitiges Überfliegen zu Rüstungskontrollzwecken bei gemeinsamer Aufnahmenverwertung erlaubt.

Wie bei einseitigem Ausstieg aus friedenspolitischen Abkommen üblich, werden "Vertragsbrüche" vorgeworfen, anstatt sie zu klären, was separat zu erörtern wäre, denn m.E. unsinniges Nebengeplänkel.

Im Westen wird argumentiert,
a) dass wenn die USA aussteigen, Russland sich doch noch immer über Westeuropa und Kanada US-Basen anschauen könne, falls die übrigen Staaten im Abkommen bleiben. Dagegen wendet Moskau ein, dass sich die Amis über ihre Verbündeten weiterhin Russland anschauen können und selbst unsichtbarer werden.

b) Durch die fortgeschrittene Satellitenaufklärung sei das Überfliegen mit Flugzeugen "technisch überholt". Das mag stimmen, aber dann hätte man dringlichen Grund, den OpenSkyVertrag auf die Satellitenaufklärung auszudehnen, denn die Verfügbarkeit aller Aufnahmen für alle Vertragsteilnehmer war ein Meilenstein multilateraler Rüstungskontrolle.

Wenn Trump hingegen nun auch diesen Vertrag kündigt, dann verschärft er ein weiteres Mal den "Kalten Atomkrieg", denn um Kleinformatigeres geht es nicht, wenn sich die Hauptrivalen der gegenseitigen Kontrolle entziehen. Nebenbei:

Wenn es nach streng nach Völkerrecht ginge, dann gehört ohnehin sämtliche Militärspionage längst unter Kontrolle der Vereinten Nationen.

01 November 2018

Zur etwaigen Kündigung des INF-Vertrags:

Das Wesentliche einer INF-Vertragskündigung ist die Wiedervermehrung von Atomwaffen, also ein Unterlaufen der Reduzierungsabkommen strategischer Waffen durch Mittelstrecken-Aufrüstung. Und zwar als Folge der Kündigung des ABM-Vertrages, denn dessen Kündigung führt nicht nur bei den Abfangsystemen, sondern auch bei den Angriffsmitteln zum Wettrüsten, um die Abfangsysteme zu überwinden.

Überdies bedenklich: Nur in den besten Zeiten der Entspannungspolitik schien das (sekundäre) Streben nach einem irgendwie gewinnbaren Atomkrieg vom Tisch. Inzwischen wieder nicht mehr, denn die Logik ist:
- Landgestützte Raketen sind bevorzugte Angriffsziele,
- taugen deshalb weniger zum Gegenschlag als bspw. U-Boot-Atomwaffen,
- folglich sind landgestützte Atomraketen, ob als Lang- oder Mittelstreckler, eher Erstschlagswaffen (in Kombi mit Abfangsystemen).

Atomkriegs-Gewinnbarkeit mag eine dauerhafte Illusion sein, aber wehe der Menschheit, wenn sich eine der Atommächte einbilden sollte, sie könnte es und es sei so weit. - Trotzdem weniger wahrscheinlich als ein "versehentlicher Atomkrieg" jederzeit.

06 Oktober 2017

Friedensnobelpreis 2018 für Anti-Atomwaffen-Initiative ICAN

Der ICAN (Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen) ist es wesentlich zu verdanken, dass sich mehr als 120 Staaten am 7.7.2017 auf den Atomwaffenverbotsvertrag einigten und auf den Weg kam, Atomwaffen weltweit zu ächten und auf deren Beseitigung zu bestehen.

Es gratulierten zwar auch nahezu alle Atomwaffenmächte und die Bundesregierung zur Preisverleihung, nicht jedoch ohne Stereotype, weiterhin Atomwaffen zu benötigen.

weitere Informationen
www.ICAN.de
www.nobelprize.org

29 August 2017

Nordkorea startete erneut Mittelstreckenrakete

Trotz einhelligen Verbots und der Verschärfung von Sanktionen durch den Weltsicherheitsrats schoss Nordkorea eine Rakete über Japan hinweg in den Pazifik. - Es wird vermutet, dass die neuen Sanktionen Nordkorea ca. 1 Mrd. US.$ Einnahmenverluste bedeuten. Beispielsweise hat Peking Einfuhrverbote für Eisen, Kohle und Meeresfrüchte gegen Nordkorea in Kraft gesetzt.

08 August 2017

Zum Gedenken an Hiroshima und Nagasaki (2017)

Die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki zählen zu den schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Nichts daran gehört beschönigt, "der Krieg hätte ohne die Bombe mehr Menschenleben gefordert".
Zu vieles spricht dafür, dass man die politisch letzte Chance zum demonstrativen Einsatz dieser Superwaffe nutzte.

ABER das Hauptargument lautet, dass damals wie heute die Kriegführung gegen die Zivilbevölkerung völkerrechtswidrig war.
So weit sich in der Menschheitsgeschichte rückblicken lässt, galt massenhaftes Abschlachten wehrloser Frauen, Kinder und Greise schon immer als schlimmstes Kriegsverbrechen.
So oft es passierte, es war trotzdem nie "Kriegsgewohnheitsrecht".

Daran zu rütteln, wie sich unsere offizielle Geschichtsschreibung seit August 1945 befleißigt, ist eine der krudesten politischen und intellektuellen Entgleisungen überhaupt. Obgleich wir uns für "aufgeklärter" halten.

Und heute? Nicht weniger verwerflich ist es, dass wenn sich welche bekriegen (anstatt den Streit von der UNO entscheiden zu lassen), sich dann atomar auf dem Rücken der gesamten Menschheit austoben. "Sie drohen doch nur und wollen es nicht!" ??? Darauf verlassen sich viele Millionen, aber ich würde für solche Trumps, Putins, KimBumms usw. meine Hand nicht ins Feuer legen.
Ohnehin kann niemand die Versehentlichkeit eines Atomkriegs ausschließen.

Auch darum ist der Atomwaffenverbotsvertrag der 122 Staaten vom 7.7.2017 ein Meilenstein gegen die moralische Konterrevolution der Atomwaffenmächte und deren Trittbrettfahrer.

Markus S. Rabanus
Friedensforschung.de , Berlin 2017-08-07

14 Juli 2017

ICAN: Atomwaffen endlich verboten

Veröffentlicht am 7. Juli 2017
UN beschließen historisches Abkommen 7. Juli 2017

122 Staaten haben am Freitagmorgen bei den Vereinten Nationen in New York einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen verabschiedet.
Nach Jahrzehnten stockender Abrüstung senden sie eine klare Botschaft an die Atomwaffenstaaten: die internationale Staatengemeinschaft akzeptiert den bisherigen Sonderstatus der Atommächte nicht länger.
Das völkerrechtlich verbindliche Abkommen verbietet neben der Herstellung, dem Einsatz und Besitz auch die Drohung mit einem Nuklearschlag sowie die Stationierung von Atomwaffen in anderen Staaten.
Damit handelt künftig auch die Bundesregierung mit der nuklearen Teilhabe in der NATO und der Verfügung über US-Atomwaffen in Deutschland gegen geltendes Völkerrecht. Die Bundesregierung blieb aus diesem Grund und auf Druck der USA den Verhandlungen fern.

Friedensaktivisten sehen in dem Vertrag einen Durchbruch. „Das Verbot schließt eine völkerrechtliche Lücke, die trotz Ende des Kalten Krieges über Jahrzehnte offen klaffte“, sagt Sascha Hach von ICAN Deutschland. „Bio- und Chemiewaffen sind schon lange verboten, doch der Besitz von Atomwaffen war bis heute erlaubt. Dieses Paradox haben die atomwaffenfreien Länder nun beendet, indem sie den Aufstand gegen die Atommächte gewagt haben.“

Die Atomwaffenstaaten haben die Verhandlungen boykottiert, ebenso die meisten NATO-Staaten. „Der Vertrag wird trotzdem Wirkung entfalten“, sagt Xanthe Hall, Abrüstungsexpertin der IPPNW. „Er stigmatisiert den Besitz von Atomwaffen und erhöht den Druck zur Abrüstung. Außerdem verbessert sich der Schutz von Opfern von Atomwaffeneinsätzen und -tests durch konkrete Auflagen zu Opferhilfen und Umweltrehabilitation.“

Aber auch für die deutsche Nuklearpolitik hat der Vertrag Hall zufolge Konsequenzen. „Das Atomwaffenverbot läutet das Ende der Abschreckungspolitik ein. Die Stationierung von US-Atomwaffen auf deutschem Boden ist mit dem Vertrag nicht vereinbar. Diese völkerrechtliche Klärung einer seit Jahrzehnten juristisch hochumstrittenen Praxis, begrüßen wir ausdrücklich“.

Mit dem Vertrag vollzieht sich eine historische Wende in der Nuklearpolitik. Erstmals rücken die menschliche Sicherheit und die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen ins Zentrum der Diskussionen. Den Anstoß hierfür gaben vor allem die internationale Zivilgesellschaft und Staaten, die keine Atomwaffen besitzen.

Nukleare Abrüstung ist künftig keine Frage, die Atomwaffenstaaten ungestört unter sich ausmachen können. Die Blockadepolitik der Atommächte ist damit beendet. Der Vertragstext macht den Weg frei für ein Mitspracherecht aller Staaten.

Neben den Verbotsvorschriften schafft das Abkommen auch Rahmenbedingungen für ein umfassendes Kontroll- und Verifikationsregime. Bisher mussten sich nur Staaten, die keine Atomwaffen besitzen Sicherheitsvorkehrungen unterziehen.
Der Vertrag schafft nun die Grundlage, dass künftig auch Atomwaffenstaaten kontrolliert und verpflichtet werden, mit anderen Staaten in Abrüstungsfragen zusammenzuarbeiten. Ab jetzt muss eine atomwaffenfreie Welt gemeinsam verwirklicht werden.

Zugleich sorgt die Offenheit des Vertrages gegenüber Staaten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beitreten können oder wollen, dafür, dass das Regelwerk lebendig bleibt. Somit kann der Geltungsbereich schrittweise erweitert werden.

„Es ist ein konstruktives Misstrauensvotum gegen den von Atomwaffenstaaten dominierten Sicherheitsrat, der in seiner Rolle als Hüter des Weltfriedens versagt hat“, unterstreicht Hach die geopolitische Dimension des Abkommens. „Doch die Bedeutung des Vertrages erschöpft sich nicht in der Rebellion gegen die Verweigerungshaltung und Arroganz der Mächtigen. Überdies werden die Türen weit geöffnet für eine gemeinsame und multilateral begründete Weltordnungspolitik.“

Nach Inkrafttreten des Vertrages ist der Besitz von Atomwaffen mit einem beträchtlichen diplomatischen Reputationsschaden verbunden. Dies wird den weltweiten Druck für Abrüstung massiv erhöhen.

Maßgebliche Initiatoren für die Aufnahme der Verhandlungen waren Österreich, Irland, Südafrika, Nigeria, Brasilien und Mexiko.

Der Vertrag wird nach aktuellem Stand ab dem 20. September 2017 in Anwesenheit der Außenminister bei der UN-Vollversammlung feierlich zur Unterschrift freigegeben. Notwendig sind 50 Ratifizierungen, damit der Vertrag 90 Tage später in Kraft tritt.

Mehr Informationen zu den Verbotsverhandlungen: www.nuclearban.de
Kontakt für die Medien:
Anne Balzer, ICAN Germany (Internationale Kampagne zur Abschaffung der Atomwaffen), Tel.: +1 (631) 464 1053, www.icanw.de

Angelika Wilmen: IPPNW Deutschland (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e.V.) Tel. 030 69807415, Mobil 0162 205 79 43, www.ippnw.de

26 März 2017

Atomwaffenverbot und demokratisches Völkerrecht

Eine sachdienliche Einschätzung zu den anstehenden Atomwaffenverhandlungen finder sich bei Greenpeace; KLICK

In Details würde ich anders argumentieren, allerdings mit dem sehr unüblichen Terminus "Demokratisches Völkerrecht":
Falls ein Atomwaffenverbotsabkommen mit Mehrheit der in UNO vertretenen Staaten zustande kommt und zugleich die Mehrheit der Weltbevölkerung repräsentiert,
so wäre solche neue Kategorie Völkerrecht durchaus angebracht.

Die im Greenpeace erwogene Klassifizierung als Völkergewohnheitsrecht wäre es m.E. nicht, denn Gewohnheitsrecht setzt zur Geltung weit mehr als bloß mehrheitliche Anerkennung voraus - und steht dem Völkerrecht im engeren Sinne in Ermangelung autorisierter und förmlicher Rechtssetzung rangmäßig nach.

Dass die Vetorechte weniger Atomwaffenstaaten vorläufig nicht zur Disposition stehen, zumal es auch dafür Argumente gibt, darf jedoch nicht dazu führen, dass sich an Völkerrecht nur noch entwickelt, was den Veto-Mächten gefällt.

So empfiehlt es sich allen bislang völkerrechtlich diskriminierten Staaten, trotzdem weiteres Völkerrecht zu erarbeiten und es im Falle erzielter UNO-Mitglieder-Mehrheit als "demokratisches Völkerrecht" zu deklarieren.

Solche Völkerrechtsquelle wäre zwar je nach Sichtweise vielleicht noch unterhalb des Völkergewohnheitsrechts anzusiedeln, aber immerhin ein mächtiges Recht gegen alle, denen demokratische Legitimation auf den Fahnen steht, sich aber nicht daran halten mögen.

Doch diese Ausführungen betreffen Aspekte, um die es mir bei den anstehenden Verhandlungen eigentlich weniger geht, deren Bedeutung sein wird, dass seit 1968 genügend Zeit vertan wurde, dem Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrages Taten folgen zu lassen, "einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle" auszuarbeiten.

Und wenn es die unterzeichneten Atomwaffenstaaten nicht tun, dann müssen es eben die Nichtatomwaffenstaaten zeigen, wie solch' Vertrag auszuschauen hat.

Ich bin gespannt, wie gut das gelingen wird. Und es ist unverzeihlich bitter, dass sich unsere Regierung nebst allen mit Bundesmitteln gepäppelten Instituten der Mitarbeit verweigern.Wir sollten uns nicht damit abfinden, denn zumindest die Institute müssten ja Zeit haben, wenn nicht auch sie im Wahlkampfmodus sind, ob Merkel oder Schulz an der Spitze der nächsten Groko steht.

23 Februar 2017

Offener Brief an Gabriel wg. Atomwaffenverbotsantrag

@Sigmar Gabriel,
die Weigerung der Bundesregierung, sich an der Ausarbeitung eines Atomwaffenverbotsantrags zu beteiligen, ist hanebüchen, wenn sie sich damit rausredet, dass solche Antragserarbeitung ohne Einbeziehung der Atomwaffenstaaten keinen Sinn mache.

Du hältst also Dich und ausgerechnet die Atomwaffenverzichtsstaaten für zu bescheuert, um ohne Trump, Putin, KimSungUn usw. Forderungen & Schritte auszuarbeiten?
 Zumal die ja teilnehmen könnten , wenn sie denn wollten.

Deine Absage steht in der Tradition politischen Totalversagens. - Und das ist nicht witzig, sondern unentschuldbar.

Markus S. Rabanus 2017-02-23
www.friedensforschung.de

- ihm über sein Facebook gepostet -

11 Januar 2016

Zum Atomwaffentest Nordkoreas

Was mich am meisten daran ärgert, ist die Tatsache, dass sich der Diktator auf Obama, Putin, Hollande, Cameron, Netanjahu, Merkel, Gabriel & Co. berufen kann, wenn er behauptet, die Atombombe tauge als "Lebensversicherung".

08 Dezember 2015

Deutschland stimmt gegen Atomwaffenverbot

ICAN-Presseerklärung 08. Dezember 2015

 In der Generalversammlung der Vereinten Nationen wurden heute mit großer Mehrheit vier Resolutionen verabschiedet, die ein Verbot von Atomwaffen vorantreiben sollen. Mit zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen stellt sich die Bundesregierung gegen den Fortschritt in der nuklearen Abrüstung

Berlin, 8.12.2015 Bereits in der Abstimmung im Ersten Ausschuss der VN-Generalversammlung im November stimmte eine große Mehrheit der Staatengemeinschaft für vier Resolutionen, die den Weg zu einer umfassenden Ächtung von Atomwaffen ebnen können. In der finalen Abstimmung im Plenum der Generalversammlung am 7. Dezember votierten jeweils zwischen 132 und 144 der 193 Mitgliedstaaten für den Start von Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot, die Anerkennung der katastrophalen humanitären Konsequenzen von Kernwaffen sowie für die ethische Verpflichtung, auf deren Abschaffung hinzuwirken.

Ebenso sprachen sich 138 Regierungen für die Einrichtung eines Unterorgans der Generalversammlung aus, das bis September 2016 Empfehlungen erarbeiten soll, wie die oftmals monierte „völkerrechtliche Lücke“ in Bezug auf Atomwaffen geschlossen werden kann. Diese sogenannten Open-ended Working Group (OEWG) erlaubt es allen Staaten, sich abseits prozeduraler Hindernisse über die konkrete rechtliche Umsetzung eines Verbots auszutauschen. Bisher haben derartige Verhandlungen nur unter Konsensregeln stattgefunden – ein Konsens, den die Atomwaffenstaaten stets blockiert haben. Alle anderen Massenvernichtungswaffen unterliegen bereits spezifischen Verboten, etwa der Biowaffen- und Chemiewaffenkonvention.

Die Bundesregierung hat sich bei der Abstimmung über die humanitären Konsequenzen von Atomwaffen (A/RES/70/47) sowie über die Einrichtung der OEWG als Unterorgan der Generalversammlung (A/RES/70/33) enthalten. Bei einer Resolution, die lediglich die ethische Verpflichtung zur Abschaffung von Atomwaffen beschreibt (A/RES/70/50), stimmte Deutschland gar mit Nein. Ebenso stemmt sich Deutschland gegen die von Österreich eingebrachte Resolution (A/RES/70/48), die eine Ächtung von Atomwaffen fordert.

Die überwältigende Mehrheit der Staatengemeinschaft stimmte für diese Resolutionen. Deutschland befindet sich damit deutlich in der Minderheit. Gemeinsam mit den nuklear bewaffneten Staaten, welche ebenfalls gegen die Resolutionen gestimmt haben – und damit versuchen, ein Atomwaffenverbot zu verhindern. Noch 2012 hatte Deutschland für den Vorläufer der diesjährigen OEWG gestimmt, zu deren Sitzungen Deutschland 2013 konstruktiv beitrug.

Die Enthaltung sende das falsche Signal, wie ICAN-Vorstandsmitglied Leo Hoffmann-Axthelm hervorhebt: „Die Enthaltungen verdeutlichen den Unwillen der Bundesregierung, konstruktiv zur nuklearen Abrüstung beizutragen“. Obwohl die Bundesbürger nach Umfragen Atomwaffen entschieden ablehnen, behindert die Regierung auf internationaler Ebene deren Verbot. Deutschland setzt stattdessen weiterhin auf Verhandlungsformate, in denen die Atomwaffenstaaten ein Vetorecht haben und wie bisher jeden Fortschritt verhindern können. So untergräbt die Bundesregierung auch die Glaubwürdigkeit ihrer Abrüstungspolitik.

Dazu Leo Hoffmann-Axthelm: „Deutschland solidarisiert sich mit den Atomwaffenstaaten, anstatt gemeinsam mit der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft für eine Ächtung der letzten Massenvernichtungswaffe einzutreten“.

Quelle >> http://www.icanw.de/pressemeldungen/deutschland-stimmt-gegen-atomwaffenverbot/ 

30 April 2015

125 Staaten für TOTALE ATOMARE ABRÜSTUNG

Während unsere Medien seit Wochen ausgiebig das G3-Sturmgewehr in den Schlagzeilen haben, bleibt nahezu unerwähnt, dass in New York die neunte Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags einen furiosen Auftakt verzeichnete, denn 125 Staaten fordern totale nukleare Abrüstung, wie sie in Artikel 6 des Vertrages von den Atommächten als Gegenleistung zum Atomwaffenverzicht zugesichert war.
Erfreulich, dass die Erfüllung dieses Versprechens nun von so vielen Staaten verlangt wird.
Bedauerlich, dass so wenig darüber berichtet wird. Nur in der Frankfurter Rundschau fand sich etwas, aber ausgerechnet nicht die wichtige Information, ob auch Deutschland zu den 125 Staaten zählt.
Immerhin hatten die Koalitionsfraktionen am 24.04.2015 die Bundesregierung aufgefordert, sich in selbiger Richtung stark zu machen. Eigentlich sollte davon ausgegangen werden können, dass das auch passiert ist.
Wir fragten die Bundesregierung und sind auf die Antwort gespannt.

03 April 2015

Kommentar zum Iran-Abkommen

Wir kennen vom Abkommen fast nüscht, aber ich begrüße es trotzdem, weil es mehr Kontrolle zu bringen verspricht als es die jahrzehntelange Drohpolitik zu leisten vermochte.
Aber das Abkommen bleibt weit hinter friedenswissenschaftlichen Erkenntnissen und politischen Möglichkeiten zurück:

1. Steinmeier hätte dem Iran Gas-Kraftwerke, Windkraftwerke, Solarkraftwerke anbieten können, aber er macht wie Fischer und Westerwelle den Quatsch mit, dass der Iran (Erdbebenregion) auf die "friedliche Nutzung der Atomenergie" setzt. Deutsche Außenpolitik mal wieder nicht besser als die us-amerikanische und französische. Obgleich wir die "Energiewende" beschlossen haben.

2. Außerdem hätte Steinmeier in den Iran-Verhandlungen deutlich machen müssen, dass auch die anderen Atommächte gemäß Artikel 6 Atomwaffensperrvertrag zur VOLLSTÄNDIGEN Abrüstung ihrer Atomwaffenarsenale verpflichtet sind. Auch diesem "bösen Iran" wäre diese Abrüstungsversprechen zu machen gewesen, denn das Völkerrecht unterscheidet nicht zwischen "guten" und "bösen" Atomwaffen.

3. Außerdem hätte Steinmeier darauf hinwirken müssen, dass die Friedenspolitik der Zukunft nur funktionieren kann, wenn die Vereinten Nationen das Globale Gewaltmonopol erhalten, denn ohne Gewaltmonopol wird die Selbstjustiz rivalisierender Allianzen, Staaten und Horden weiterhin das internationale Geschehen bestimmen.

- Markus S. Rabanus -

09 August 2014

Anderes Nachdenken über Hiroshima

Dass es ein grauenhaftes Ereignis war, leugnet eigentlich niemand. Und schon der Begriff "Ereignis" müsste suspekt sein, als gehe es um einen Kometeneinschlag anstelle von Befehl und Tat, aber auch dann wäre noch immer Meinungsverschiedenheit, ob der Atomwaffeneinsatz gerechtfertigt war.

Vielleicht lässt sich dieser Streit auf folgende Weise beilegen: Der Pilot des Enola Gay B29 Bombers hieß Paul Tibbets und verstarb 2007 im Alter von 92 Jahren.
Wenn man ihm glauben mag, hielt er seinen Atomwaffeneinsatz zeitlebens für eine "patriotische Pflicht".
Vielleicht glaubte er es wirklich, denn es wurde ihm immer wieder von namhaften Historikern und den Mächtigen in Politik, Militär und Gesellschaft mit hohen Auszeichnungen gedankt.

War Tibbets das tapfere Schneiderlein? Und Hunderttausend auf einen Streich?

Das ist ein makaberer Vergleich zwischen Märchen und Realität, aber immerhin wäre er mit recht hoher Wahrscheinlichkeit tapferer und es für ihn beschwerlicher gewesen, wenn er die 70.000 "Soforttoten" vom 6. August nicht mit der einen großen Bombe hätte erledigen müssen, sondern mit 70.000 einzelnen, sauberen Kopfschüssen in die Stirn von Kindern, Frauen, Greisen usw.? Und viel weniger Tod wäre gewesen über den Tag hinaus.

Trotzdem hätte man das tapfere Schneiderlein dafür wahrscheinlich weniger geehrt. Oder würde man dann noch immer seine Toten gegen die dadurch geretteten Leben von Soldaten aufrechnen?

Oder wären sich alle heutigen Kommentatoren einig und würden sagen: "Nein, das durfte unter keinen Umständen sein. Der Einsatz von Massenvernichtungswaffen kann auch künftig durch nichts und nie gerechtfertigt sein."

08 Juni 2014

Freigabe-Code für US-Atomraketen: "00000000"

355 Mrd. Dollar soll Obamas Atomwaffenmoderniserung allein in den kommenden zehn Jahren kosten. Um die Dringlichkeit zu unterstreichen, verblüffen die offiziellen Stellen seit Monaten mit Berichten von Pech, Pannen, Unzulänglichkeiten, ohne dafür wie Herr Snowden eine Anklage wegen "Geheimnisverrates" fürchten zu müssen.
So erfahren wir jetzt, dass der achtstellige Code für die Freigabe der US-Atomwaffen aus lauter Nullen bestanden habe, denn zu Zeiten des Kalten Krieges sei es auf Schnelligkeit angekommen.

Okay, dem beschränkten Intellekt des Atomwaffenpersonals ("it's my Job") muss man die Dinge einfach halten, allerdings hätte auch jeder Unbefugte mit der Eingabe von Nullen begonnen.
Sollte inzwischen der Code an einer Stelle verändert worden sein, besteht Hoffnung, dass auch im sogenannten "Ernstfall" alle Atomraketen in den Silos bleiben.

13 Januar 2014

Sechsmonate-Abkommen mit dem Iran als Chance

Ab dem 20.Januar 2014 treten iranische Zugeständnisse hinsichtlich der Uran-Anreicherung und Kontrollierbarkeit in Kraft. Im Gegenzug werden die gegen den Iran verhängten Wirtschaftssanktionen gelockert. - Es ist zu hoffen, dass der Vollzug dieses Abkommens eine Wende in den internationalen Verhältnissen über diese Streitpunkte hinaus marktert.

27 November 2013

Kommentar zum schwarz-roten Koalitionsvertrag

Der zwischen Unionsparteien und SPD ausgehandelte Vertrag enthält NICHTS, was sie nicht auch ohne Koalition hätten durch den Bundestag bringen können.
Meine Erwartungen an eine Große Koalition wären verfassungsrelevante Dinge gewesen, für die es Zusammenwirken mit dem Bundesrat braucht, z.B. Neugliederung des Bundes und endlich eine volksabgestimmte Verfassung.
 Desweiteren den unbedingten Abzug der Atomwaffen von deutschem Boden und Rückzug aus der Nuklearen Planungsgruppe der NATO, denn beides verstößt gegen den Atomwaffensperrvertrag.