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07 Juli 2019

Bundeswehr-Bodentruppen nach Syrien?

So fordert es die US-Regierung für den Kampf gegen den IS in Syrien.

Ich würde zustimmen,
1. wenn die syrische Regierung dafür ist,
2. wenn der Weltsicherheitsrat es in Neubewertung der Lage ausdrücklich gut heißt,
3. wenn unter Oberbefehl der Vereinten Nationen.

Aber ich würde von den USA - und den anderen Staaten der "Allianz der Willigen" Aufwandsersatz fordern, denn sie verschuldeten mit dem völkerrechtswidrigen Irakkrieg wesentlich die Entstehung des IS und mitverschulden die Zerstörung Syriens, wie auch des Flüchtlingselends.

20 Februar 2019

Offener Brief an Bundesaußenminister Heiko Maas

Sehr geehrter Herr Maas,

ich bitte unser gegenwärtiges Stimmrecht im Weltsicherheitsrat zur Einbringung einer Initiative zu nutzen, die alle Staaten verpflichtet, auf eine Militarisierung des Weltraums zu verzichten und sämtliche Weltraumaktivitäten durch ein Oberkommando der Vereinten Nationen zu kontrollieren und koordinieren.

Aktueller Hintergrund ist ein Dekret des US-Präsidenten Donald Trump zur Aufstellung von "Weltraumstreitkräften". Auch Russland prahlt seit 1992 mit "Weltraumtruppen". Und China steht in den Startlöchern.

Dieser Entwicklung ist Einhalt zu gebieten. Sollte das leider hochwahrscheinlich nicht gelingen, so wäre zumindest harsche Kritik angebracht und die Aufforderung, sich an den Weltraumvertrag von 1967 zu halten und ihn nicht zu kündigen, wie es inzwischen schlechte Gewohnheit mit anderen völkerrechtlichen Verträgen wurde.

Mit freundlichen Grüßen, Markus S. Rabanus / Berlin, d. 20.02.2019
Friedensforschung.de

18 August 2018

Zum Tod von Kofi Annan

Wenn Politiker Kofi Annan "würdigen" wollen, dann sollen sie seine Politik machen.

22 Mai 2018

Maas Antrittsbesuch in Washington

Tagesschau titelt: "Schwieriger Antrittsbesuch in den USA, Maas trifft Pompeo Überhaupt nicht schwierig, denn eine Message genügt: "Auch die USA haben sich an Verträge und Völkerrecht zu halten." Wenn das nicht die Basis für Gespräche ist, dann Rückflug und Debatte mit allen Nationen der Welt, wie man Trump & Kumpane für friedliche Außenpolitik per Vereinte Nationen begeistern kann.

13 März 2018

Feminist Guterres

UNO-Genralsekretär António Guterres: "Die zentrale Frage, der wir uns stellen müssen, ist die Frage der Macht. Und die Macht wird normalerweise nicht gegeben, Macht muss man sich nehmen. Wir leben in einer männlich dominierten Welt, mit einer männlich dominierten Kultur - darum muss Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen unser gemeinsames zentrales Ziel sein. Diskriminierung von Frauen schädigt Gemeinschaften, Organisationen, Unternehmen, Volkswirtschaften und Gesellschaften. Deshalb sollten alle Männer die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter unterstützen. Und deshalb betrachte ich mich als ein stolzer Feminist.

Markus S. Rabanus: Lieber Herr Guterres, DAS FREUT MICH, so ein offenes Bekenntnis. Auch ich bin als Humanist unausweichlich Feminist, solange Gleichberechtigung nicht vollends ist - und wahrscheinlich auch darüber hinaus, damit es sich nicht wieder umkehrt.

Auch ich bin von der Erforderlichkeit überzeugt, dass "aufgeklärte Männer" sich in Betracht von Geschichte und Gegenwart einer Bringschuld bewusst werden sollten, dass es intellektuell und praktisch des eigenen Bekenntnisses zum Feminismus bedarf.

Ich DANKE Ihnen, denn Ihr Bekenntnis hat politisches Gewicht - und ich erwarte vor allem auch von meiner Regierung und allen Parteien, dass sie Ihrem Beispiel folgen und innen- wie außenpolitisch dafür werben.

27 Februar 2018

Völkerrechtswidriger Vetomissbrauch im Weltsicherheitsrat

Gegen das Vetorecht der Ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates gibt es jede Menge Argumente, so auch, dass dringliche Entscheidungen ausbleiben, weil sich die Ständigen Mitglieder gegenseitig blockieren.
Ich neige dazu, diesen Blockade-Aspekt anders zu sehen - und zwar im Wege einer Auslegung, wie sie dem Sinn der UNO-Charta am ehesten entsprechen würde.
Auch weitere Auslegungsmethoden geben für meine Sichtweise Momente her, aber nachstehend nur Brainstorming ohne konkreten Nachweis für Anknüpfungspunkte und allgemeine Rechtstheorie:


Zuvörderst gehört in den Blick genommen, was die Hauptaufgabe der UNO und delegiert operativ Hauptaufgabe des Weltsicherheitsrates ist: Die Wahrung des Weltfriedens.


Sodann wäre in den Blick zu nehmen, warum und wozu es Ständige Mitglieder und obendrein mit Vetorecht gibt: Weil es zur damaligen Zeit und heute kaum weniger die militärisch stärksten Nationen waren und sind, die
a) am ehesten in der Lage sind, für den Frieden zu sorgen,
b) jedoch gegeneinander gerichtete Entscheidungen verhindern dürfen, zumal ein militärischer Konflikt dieser fünf Mächte auch eingedenk ihrer Atomwaffen kein gutes Geschehen wäre, wenngleich es inzwischen weitere Atommächte gibt, deren Atomwaffen und Konflikte kaum weniger gefährlich sind. 


Deshalb darf m.E. geschlussfolgert werden, dass es missbräuchlich und völkerrechtswidrig ist, wenn das Vetorecht zu Zwecken imperialer Rivalität eingesetzt wird und daran die Friedensschaffung scheitert, denn dazu war das Vetorecht nicht eingeräumt, sondern lediglich und immerhin zur Immunität der Ständigen Mitglieder gegen Entscheidungen, die ihre unmittelbar eigenen nationalen Interessen betreffen.
Es müssen jedoch berechtigte Interessen sein.
Im Hinblick auf das Vetorecht empfiehlt sich enge Auslegung, wenn die nationalen Interessen nicht imperialistisch inflationieren sollen. Also müssen sich die nationalen Interessen ausschließlich auf die Integrität bzw. den Schutz des eigenen Hoheitsgebietes beziehen.

Sogenannte "strategische Interessen" oder "vitale Interessen" fremde Territorien und bspw. die Weltmeere betreffend, dürfen nach hiesiger Auffassung nicht mittels Vetorecht geschützt oder bewirkt werden, sondern müssen nach allgemeinen Grundsätzen der globalen Interessen bzw. Teilhabe beurteilt und entschieden werden, also unter Voraussetzung des Gleichheitsanspruchs aller redlichen und nicht durch den Weltsicherheitsrat gemaßregelt agierenden Staaten - und zu entscheiden mit bloßer Mehrheit im Weltsicherheitsrat ohne Gestattung eines Vetos.

Vereinfacht: Die Vetomächte haben sich bezüglich ihres Vetorechts auf Streitfälle zu bescheiden, die ihr eigenes Territorium unmittelbar betreffen, während sie sich in Belangen aller fremdterritorialen Streitigkeiten den Mehrheiten des Weltsicherheitsrates zu beugen haben.

Betonend: Solange die Ständigen WSR-Mitglieder das Vetorecht zu Zwecken der imperialen Rivalität missbrauchen, wird der Weltsicherheitsrat seinen Verpflichtungen nicht hinreichend nachkommen, um für Frieden zu sorgen, wie es ihre Pflicht gemäß UNO-Charta ist, zumal diese Pflicht Gegenleistung für das Privileg a) der Ständigen Mitgliedschaft im Weltsicherheitsrat, b) des Vetorechts ist.

Als Gegenargument lasse ich mir gelten, dass es die Völkerrechtslehre mindestens überwiegend anders sieht und das inflationäre Veto zwar kritisiert und oft als UNO-Geburtsfehler deklariert, aber letztlich bejaht und nicht für völkerrechtswidrig hält.

Als Gegenargument lasse ich mir ebenfalls gelten, dass sich meine Auslegung nur schwach an den Wortlaut der Charta anlehnen kann, aber immerhin die Plausibilität genannter Privilegien für den Zweck der Vereinten Nationen erhöht, wenngleich die Verewigung von Privilegien mit dem völkerrechtlichen Gleichheitsanspruch unvereinbar ist.

So schlagen die auf ersten Blick in Betracht kommenden Gegenargumente nicht durch.

Mag man sich der hier dargelegten Auffassung nicht anschließen, so wäre eine baldige Reform noch dringlicher, wie unter dem Stichwort Weltsicherheitsratsreform angedacht.

Relevanz? Es macht einen gravierenden Unterschied, ob man die inflationäre Ausübung des Vetorechts als moralisch verwerflich oder auch als "völkerrechtswidrig" kritisiert wird, denn Völkerrechtswidrigkeit wäre ein Problem, mit dem sich auch der Internationale Gerichtshof befassen ließe. 

Markus S. Rabanus
  2018-02-26/27

15 Februar 2018

Wird 2020 ein Meilenstein für die Vereinten Nationen?

Pressemitteilung von: Die Mondialisten 

Engagierte Weltbürgerinnen und Weltbürger setzen sich für einen integrativen und effektiven UN-Reformgipfel im Jahr 2020 ein.

Sie sind zutiefst besorgt über das System der Vereinten Nationen, welches nicht ausreichend materiell unterstützt und finanziert wird, zunehmend Ablehnung erfährt und nicht in der Lage ist, angemessen auf die zahlreichen Probleme zu reagieren, welche die Menschheit insgesamt bedrohen. Am 24. Oktober 2020 wird die UNO ihr 75. Jubiläum feiern. Dieser Anlass bietet allen, welche die Vision einer besseren Welt teilen, eine gute Möglichkeit, sich für eine bessere Weltordnungspolitik einzusetzen.

Mit Beteiligung des Weltverbandes der Weltföderalisten strebt eine Gruppe von Nichtregierungsorganisationen (NGR) zu diesem Termin einen Reformgipfel an. Es geht dabei um die Unterstützung und Weiterentwicklung der von UN-Generalsekretär Antonio Guterres vorgeschlagenen Maßnahmen, eine bessere Abstimmung von UN-Agenturen und -Programmen auf die Bedürfnisse der einzelnen Länder, die Integration regionaler Organisationen in das UN-System und um die Überprüfung von Vorschlägen zur Verbesserung der veralteten Methoden zur Finanzierung der UNO.

Dazu wäre der Gedanke einer „menschenzentrierten“ Weltorganisation hervorzuheben. „Von größter Bedeutung ist die Idee einer an den Bedürfnissen der Weltbürger orientierten UNO, die die Ansichten der verschiedenen Interessengruppen in ihren Entscheidungsprozessen besser widerspiegelt und nicht nur die Positionen der Exekutivorgane der Mitgliedstaaten. Dies ist einer der Gründe, warum unsere kleine UN2020-Koordinierungsgruppe einen internationalen Aktionsaufruf initiiert hat,“ so Fergus Watt, Geschäftsführer der kanadischen Weltföderalisten und Koordinator der Initiative.

Die Mondialisten – Weltbürger für die Einheit der Menschheit – schließen sich dem Aktionsaufruf an. Sie arbeiten selbst an konkreten Vorschlägen für UN-Reformen. An deren Entwicklung und Formulierung kann jeder Interessierte im Weltbürger-Forum teilhaben.
weltbuerger-forum.xobor.de/t162f27-UN-Reformgipfel-ein-Au...

Website der Initiative: un2020.org/

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Die Mondialisten
Fasanenweg 14
D-55606 Brauweiler
Tel. 06754-946764

Ansprechpartner: Richard Maxheim

01 Januar 2018

Guterres Neujahrsbotschaft 2018

UNO-Generalsekretärs António Guterres : 

Liebe Freunde aus aller Welt,

Ein glückliches Neues Jahr.
Als ich vor einem Jahr mein Amt antrat, erbat ich für 2017 ein Jahr des Friedens.
Leider ging die Welt grundlegend in die umgekehrte Richtung.
Am Neujahrstag 2018 rufe ich nicht dazu auf. Ich warne – Alarmstufe rot für unsere Welt.
Konflikte haben sich vertieft und neue Gefahren sind aufgetreten.
Globale Ängste vor Atomwaffen sind am stärksten seit dem Kalten Krieg.
Der Klimawandel bewegt sich schneller als wir.
Ungleichheiten wachsen.
Wir sehen schreckliche Menschenrechtsverletzungen.
Nationalismus und Fremdenfeindlichkeit steigen.
Am Beginn von 2018 rufe ich zur Einheit.
Ich glaube ehrlich, dass wir unsere Welt sicherer machen können.
Wir können Konflikte lösen, Hass überwinden und gemeinsame Werte teilen.
Aber wir können es nur gemeinsam machen.
Ich bitte alle Führenden überall um diesen Neujahrvorsatz:
Verringert die Schere. Überbrückt die Gräben.
Baut Vertrauen wieder auf, indem ihr die Menschen für die gemeinsamen Ziele zusammenbringt.
Geschlossenheit ist der Weg.
Unsere Zukunft hängt davon ab.

Ich wünsche Ihnen für 2018 Frieden und Gesundheit. Thank you. Shokran. Xie Xie. Merci. Spasiba. Gracias. Obrigado.

27 Oktober 2017

Forderung: Schutz für Rohingya

Forderung: Der Weltsicherheitsrat muss die Vertreibung der Rohingya erforderlichenfalls mit internationalen Streitkräften
1. STOPPEN,
2. RÜCKGÄNGIG machen und
3. BESTRAFEN,
denn Verbrechen gegen die Menschlichkeit dürfen keinen Erfolg haben, separatistische Bestrebungen seitens Bevölkerungsminderheiten allerdings ebenfalls nicht, denn es kann dem Frieden und der Entwicklung nicht dienen, wenn die mehr als 130 Volksgruppen Myanmar in ethnisch-religiöse Zwergstaaten zersplittern.

Frage an Peking: Sind Kommentare zutreffend, wonach China im Weltsicherheitsrat eine schärfere Gangart gegen Myanmar verhindert?

20 September 2017

Kommentar zu Netanjahus UNO-Auftritt

Netanjahu betreffend: Er ist ein nationalistischer Verbrecher, denn seine "Siedlungspolitik" im Westjordangebiet ist völkerrechtswidrig. Und gehört gestoppt. Und zwar mit Sanktionen, weil er auf Kritik nicht hört. Und alle Siedlungen von der UNO kontrolliert unzerstört entweder an die Palästinenser übergeben - oder in Absprache mit den Palästinensern dem anzuerkennenden Palästinenserstaat unterstellt.
Netanjahu hätte froh zu sein, nicht vor den Internationalen Strafgerichtshof zu kommen, denn dort gehört er hin.
Und wenn Israel die einzige Demokratie der Welt wäre, so haben sich sich demokratische Entscheidungen auf das zu beschränken, was die Betroffenen mitbestimmen können. Darum ist Israel keine Demokratie, solange es Entscheidungen zulasten Dritter (Palästinenser) trifft.

Markus S. Rabanus
Nahost-Friedensplan.de

geschrieben bei ZDF-HEUTE Facebook

Zu Trumps Stimmungsmache gegen die UNO

Website http://inidia.de/trump_versus_uno_20170919.htm

14 Juli 2017

ICAN: Atomwaffen endlich verboten

Veröffentlicht am 7. Juli 2017
UN beschließen historisches Abkommen 7. Juli 2017

122 Staaten haben am Freitagmorgen bei den Vereinten Nationen in New York einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen verabschiedet.
Nach Jahrzehnten stockender Abrüstung senden sie eine klare Botschaft an die Atomwaffenstaaten: die internationale Staatengemeinschaft akzeptiert den bisherigen Sonderstatus der Atommächte nicht länger.
Das völkerrechtlich verbindliche Abkommen verbietet neben der Herstellung, dem Einsatz und Besitz auch die Drohung mit einem Nuklearschlag sowie die Stationierung von Atomwaffen in anderen Staaten.
Damit handelt künftig auch die Bundesregierung mit der nuklearen Teilhabe in der NATO und der Verfügung über US-Atomwaffen in Deutschland gegen geltendes Völkerrecht. Die Bundesregierung blieb aus diesem Grund und auf Druck der USA den Verhandlungen fern.

Friedensaktivisten sehen in dem Vertrag einen Durchbruch. „Das Verbot schließt eine völkerrechtliche Lücke, die trotz Ende des Kalten Krieges über Jahrzehnte offen klaffte“, sagt Sascha Hach von ICAN Deutschland. „Bio- und Chemiewaffen sind schon lange verboten, doch der Besitz von Atomwaffen war bis heute erlaubt. Dieses Paradox haben die atomwaffenfreien Länder nun beendet, indem sie den Aufstand gegen die Atommächte gewagt haben.“

Die Atomwaffenstaaten haben die Verhandlungen boykottiert, ebenso die meisten NATO-Staaten. „Der Vertrag wird trotzdem Wirkung entfalten“, sagt Xanthe Hall, Abrüstungsexpertin der IPPNW. „Er stigmatisiert den Besitz von Atomwaffen und erhöht den Druck zur Abrüstung. Außerdem verbessert sich der Schutz von Opfern von Atomwaffeneinsätzen und -tests durch konkrete Auflagen zu Opferhilfen und Umweltrehabilitation.“

Aber auch für die deutsche Nuklearpolitik hat der Vertrag Hall zufolge Konsequenzen. „Das Atomwaffenverbot läutet das Ende der Abschreckungspolitik ein. Die Stationierung von US-Atomwaffen auf deutschem Boden ist mit dem Vertrag nicht vereinbar. Diese völkerrechtliche Klärung einer seit Jahrzehnten juristisch hochumstrittenen Praxis, begrüßen wir ausdrücklich“.

Mit dem Vertrag vollzieht sich eine historische Wende in der Nuklearpolitik. Erstmals rücken die menschliche Sicherheit und die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen ins Zentrum der Diskussionen. Den Anstoß hierfür gaben vor allem die internationale Zivilgesellschaft und Staaten, die keine Atomwaffen besitzen.

Nukleare Abrüstung ist künftig keine Frage, die Atomwaffenstaaten ungestört unter sich ausmachen können. Die Blockadepolitik der Atommächte ist damit beendet. Der Vertragstext macht den Weg frei für ein Mitspracherecht aller Staaten.

Neben den Verbotsvorschriften schafft das Abkommen auch Rahmenbedingungen für ein umfassendes Kontroll- und Verifikationsregime. Bisher mussten sich nur Staaten, die keine Atomwaffen besitzen Sicherheitsvorkehrungen unterziehen.
Der Vertrag schafft nun die Grundlage, dass künftig auch Atomwaffenstaaten kontrolliert und verpflichtet werden, mit anderen Staaten in Abrüstungsfragen zusammenzuarbeiten. Ab jetzt muss eine atomwaffenfreie Welt gemeinsam verwirklicht werden.

Zugleich sorgt die Offenheit des Vertrages gegenüber Staaten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beitreten können oder wollen, dafür, dass das Regelwerk lebendig bleibt. Somit kann der Geltungsbereich schrittweise erweitert werden.

„Es ist ein konstruktives Misstrauensvotum gegen den von Atomwaffenstaaten dominierten Sicherheitsrat, der in seiner Rolle als Hüter des Weltfriedens versagt hat“, unterstreicht Hach die geopolitische Dimension des Abkommens. „Doch die Bedeutung des Vertrages erschöpft sich nicht in der Rebellion gegen die Verweigerungshaltung und Arroganz der Mächtigen. Überdies werden die Türen weit geöffnet für eine gemeinsame und multilateral begründete Weltordnungspolitik.“

Nach Inkrafttreten des Vertrages ist der Besitz von Atomwaffen mit einem beträchtlichen diplomatischen Reputationsschaden verbunden. Dies wird den weltweiten Druck für Abrüstung massiv erhöhen.

Maßgebliche Initiatoren für die Aufnahme der Verhandlungen waren Österreich, Irland, Südafrika, Nigeria, Brasilien und Mexiko.

Der Vertrag wird nach aktuellem Stand ab dem 20. September 2017 in Anwesenheit der Außenminister bei der UN-Vollversammlung feierlich zur Unterschrift freigegeben. Notwendig sind 50 Ratifizierungen, damit der Vertrag 90 Tage später in Kraft tritt.

Mehr Informationen zu den Verbotsverhandlungen: www.nuclearban.de
Kontakt für die Medien:
Anne Balzer, ICAN Germany (Internationale Kampagne zur Abschaffung der Atomwaffen), Tel.: +1 (631) 464 1053, www.icanw.de

Angelika Wilmen: IPPNW Deutschland (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e.V.) Tel. 030 69807415, Mobil 0162 205 79 43, www.ippnw.de

11 April 2017

"Weltrepublik auf dem Abstellgleis" ???

Wird schon noch ;-) Vielleicht ist meine Frustrationstoleranz einfach mal größer, weil mit zu "Großen Anliegen" teils barbarisch gescheitert, denn ich glaubte immerhin viele Jahre, die Welt käme ohne Schnorchel wie mich (Unternehmer) aus und wirschaftsdemokratisch lupenreine Sprücheklopfer könnten alles besser.

Hinsichtlich der Weltbürgerei bin ich zwar dezidiert auf UNO-Entwicklung fokussiert, aber störe mich nicht an "Konkurrenzunternehmen", sonst wäre das unter gegenwärtigen Bedingungen wie in einem meiner Lieblingsfilme  "Das Leben des Brian" wie die Rivalität zwischen "Palästinensischer Befreiungsfront" und "Befreiungsfront für Palästina", also Underdogs gegen Underdogs.

Die Weltbürgerbewegung mag organisatorisch betrachtet zwar auf bessere Zeiten rückblicken und verlor vielleicht auch aus Frustration über UNO und EU, aber so ganz weit her war mit ihr ohnehin nie, denn auch Kant, Einstein & Co. wurden in der Öffentlichkeit eher für andere Leistungen und Charismen wahrgenommen als für Weltrepublikanisches.

Weniger klar ist mir, wie sich der Zusammenbruch der Sozialistischen Staaten auf das weltbürgerliche Bewusstsein ausgewirkt haben mag. Aber in Moskau und Ostberlin wird man allein schon mit dem Begriff "Bürger" liebe (ideologische) Not gehabt haben, obgleich insbesondere die DDR andererseits so sehr auf die eigene Staatsbürgerschaft international pochte.

Kosmopolitismus war jedenfalls im Ostblock negativ besetzt, als "Verrat" und "reaktionärer Gegenschritt zum sozialistischem Internationalismus" (Philosophisches Wörterbuch, Zwei Bände, Leipzig, 6.Auflage 1969 und auch in der 12 Auflage von 1976).

Jahrzehntelange Indoktrination , aber ob es die Menschen in der DDR sonderlich beeindruckt hat, darf trotz der dort durchgängig guten Noten im Fach Staatsbürgerkunde bezweifelt werden.
Die Angleichung ans "Westbewusstsein", ob Wessis und Ossis solche Thesen mögen oder nicht, scheint vorerst abgeschlossen: Überwiegend "weltoffen" in allen Angelegenheiten des Konsums, Tourismus und der Kultur, während die Weltoffenheit in politischen Belangen dem westdeutschen Provinzialismus entsprechend. Zufällige Leser selbstverständlich ausgenommen ;-)

Aber alles kein Grund zur Trübsal, denn die Globalisierung bringt heute sehr viel mehr spontanes Weltbügerbewusstsein mit sich als in früheren Epochen. Indikatoren dafür sind weltweite Umweltbewegungen und sonstige Themen-NGOs, wenngleich mir häufig des "Guten Selbstzwecks" verdächtig, aber das bin ich vielen immerhin auch, obgleich Ablehnung von Spenden und Subventionen zum "Markenkern" der Initiative-Dialog gehörten, vermutlich aber auch ihren technisch-organisatorischen Niedergang zur Folge hatte, ob meiner Sparsamkeit übers Sprücheklopfen hinaus.

Bedenklich jedoch in Richtung Nationalismus offenkundig die Erfolge des Rechtspopulismus, eben auch typisch für eine weite Teile der Welt und Gesellschaft Krisenerfahrung, die Hoffnungen wieder innerhalb eigenen Kleingartendenkens anzusiedeln.
Trotzdem halte ich auch diesbezüglich Klärungsprozesse für möglich.
Und wieder andererseits haben Kosmopoliten arg darauf zu achten, nicht sektenförmig zu argumentieren, wie es passiert,
- wenn die Schwerpunkte anderer runtergespielt und zu sehr belächelt werden, weil der weltrepublikanische Bekenntnisspruch fehle,
- wenn das eigene, spezifische Zukunftsanliegen ernster genommen wird als die Gegenwartsprobleme, denn es wird tatsächlich kein Übermorgen geben, wenn vorher zu sehr versagt wird.

Dann besser enthalten - und weiter an den eigenen Schwerpunkten arbeiten, denn zu vieles ist noch zu unklar.
Unklar bedeutet ungewiss - und braucht niemanden zu überzeugen, auch wenn gewiss ist, dass es anders kommt als geplant.
Aber was wäre die Zukunft auch langweilig ohne Eigendynamik.

LG

26 März 2017

Atomwaffenverbot und demokratisches Völkerrecht

Eine sachdienliche Einschätzung zu den anstehenden Atomwaffenverhandlungen finder sich bei Greenpeace; KLICK

In Details würde ich anders argumentieren, allerdings mit dem sehr unüblichen Terminus "Demokratisches Völkerrecht":
Falls ein Atomwaffenverbotsabkommen mit Mehrheit der in UNO vertretenen Staaten zustande kommt und zugleich die Mehrheit der Weltbevölkerung repräsentiert,
so wäre solche neue Kategorie Völkerrecht durchaus angebracht.

Die im Greenpeace erwogene Klassifizierung als Völkergewohnheitsrecht wäre es m.E. nicht, denn Gewohnheitsrecht setzt zur Geltung weit mehr als bloß mehrheitliche Anerkennung voraus - und steht dem Völkerrecht im engeren Sinne in Ermangelung autorisierter und förmlicher Rechtssetzung rangmäßig nach.

Dass die Vetorechte weniger Atomwaffenstaaten vorläufig nicht zur Disposition stehen, zumal es auch dafür Argumente gibt, darf jedoch nicht dazu führen, dass sich an Völkerrecht nur noch entwickelt, was den Veto-Mächten gefällt.

So empfiehlt es sich allen bislang völkerrechtlich diskriminierten Staaten, trotzdem weiteres Völkerrecht zu erarbeiten und es im Falle erzielter UNO-Mitglieder-Mehrheit als "demokratisches Völkerrecht" zu deklarieren.

Solche Völkerrechtsquelle wäre zwar je nach Sichtweise vielleicht noch unterhalb des Völkergewohnheitsrechts anzusiedeln, aber immerhin ein mächtiges Recht gegen alle, denen demokratische Legitimation auf den Fahnen steht, sich aber nicht daran halten mögen.

Doch diese Ausführungen betreffen Aspekte, um die es mir bei den anstehenden Verhandlungen eigentlich weniger geht, deren Bedeutung sein wird, dass seit 1968 genügend Zeit vertan wurde, dem Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrages Taten folgen zu lassen, "einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle" auszuarbeiten.

Und wenn es die unterzeichneten Atomwaffenstaaten nicht tun, dann müssen es eben die Nichtatomwaffenstaaten zeigen, wie solch' Vertrag auszuschauen hat.

Ich bin gespannt, wie gut das gelingen wird. Und es ist unverzeihlich bitter, dass sich unsere Regierung nebst allen mit Bundesmitteln gepäppelten Instituten der Mitarbeit verweigern.Wir sollten uns nicht damit abfinden, denn zumindest die Institute müssten ja Zeit haben, wenn nicht auch sie im Wahlkampfmodus sind, ob Merkel oder Schulz an der Spitze der nächsten Groko steht.

01 Januar 2017

UN-Generalsekretär António Guterres: Friedensappell

NEW YORK/BONN, 1. Januar 2017 (UNRIC) – An meinem ersten Tag als UNO-Generalsekretär lastet eine Frage schwer auf meinem Herzen.
Wie können wir den Millionen von Menschen helfen, die in Konflikten gefangen sind und massiv unter Kriegen leiden, bei denen kein Ende in Sicht ist?
Zivilpersonen werden von tödlicher Gewalt getroffen. Frauen, Kinder und Männer werden getötet und verletzt, aus ihren Häusern vertrieben, besitzlos und notleidend. Sogar Krankenhäuser und Hilfskonvois werden angegriffen. Niemand gewinnt diese Kriege; alle verlieren. Billionen von Dollar werden ausgegeben um Gesellschaften und Wirtschaften zu zerstören, ein Kreislauf von Misstrauen und Furcht wird geschürt, der mehrere Generationen überdauern kann.
Ganze Regionen werden destabilisiert und die neue Gefahr des globalen Terrorismus betrifft uns alle. An diesem Neujahrstag möchte ich Sie alle bitten, mit mir einen gemeinsamen Neujahrsvorsatz zu fassen:
Lassen Sie uns den Entschluss fassen, den Frieden an erste Stelle zu setzen.
Lassen Sie uns 2017 zu dem Jahr machen, in dem wir alle – BürgerInnen, Regierungen, Führungskräfte – uns bemühen, unsere Differenzen zu überwinden. Von Solidarität und Mitgefühl in unserem täglichen Leben, zu Dialog und Respekt über politische Grenzen hinweg…
Vom Waffenstillstand auf dem Schlachtfeld, zum Kompromiss am Verhandlungstisch um politische Lösungen zu erreichen…
Der Frieden muss unser Ziel und unser Leitfaden sein. Aber der Frieden hängt von uns ab. Ich rufe Sie alle dazu auf, sich mit mir gemeinsam für den Frieden einzusetzen, heute und jeden Tag.

Lassen Sie uns 2017 zu einem Jahr für den Frieden machen.

20 Juni 2016

UNHCR: Flucht und Vertreibung 2015 drastisch gestiegen

Durch Konflikte und Verfolgung erreicht die Zahl der von Flucht und Vertreibung betroffenen Menschen ein trauriges Rekordniveau.
Ein drastischer Anstieg im letzten Jahr bringt die Gesamtzahl der Flüchtlinge, Binnenvertriebenen und Asylsuchenden weltweit auf rund 65 Millionen, wie der heute veröffentlichte statistische UNHCR-Jahresbericht belegt. Basierend auf Daten von Regierungen, Partnerorganisationen wie dem International Displacement Monitoring Centre und eigenen Erhebungen zeichnet UNHCRs jährlicher Statistikbericht „Global Trends“ ein umfassendes Bild von Fluchtbewegungen.
Demnach mussten bis Ende 2015 65,3 Millionen Menschen ihre Heimat verlassen. Zwölf Monate zuvor waren es noch 59,5 Millionen Menschen. Damit wurde erstmals die 60-Millionen-Marke überschritten.

Unter den insgesamt 65,3 Millionen Menschen auf der Flucht sind 3,2 Millionen, die Ende 2015 auf die Entscheidung ihres Asylantrages warteten (die höchste bisher von UNHCR verzeichnete Zahl), 21,3 Millionen Flüchtlinge (1,8 Millionen mehr als im Jahr 2014 und die höchste Zahl seit den frühen 1990er Jahren) sowie 40,8 Millionen Menschen, die gezwungen waren, ihr Zuhause zu verlassen und innerhalb ihres Heimatlands auf der Flucht sind.
Das bedeutet einen Anstieg von 2,6 Millionen Menschen im Vergleich zu 2014 und ist ebenfalls die höchste Zahl seit Beginn der Erhebungen.

Gemessen an einer Weltbevölkerung von 7,349 Milliarden[1] Menschen ist damit statistisch jeder 113. Mensch entweder asylsuchend, binnenvertrieben oder Flüchtling – ein noch nie dagewesener Höchststand. Insgesamt ist die globale Zahl der Menschen auf der Flucht damit in etwa so groß wie die Einwohnerzahlen von Großbritannien, Frankreich oder Italien. Seit Mitte der 1990er Jahre haben Flucht und Vertreibung in den meisten Regionen weltweit stetig zugenommen. In den vergangenen fünf Jahren jedoch schnellten die Zahlen rasant nach oben.

Dafür gibt es drei Gründe: Flüchtlingssituationen dauern länger an. So gibt es Konflikte in Somalia oder Afghanistan bereits seit jeweils drei, beziehungsweise vier Jahrzehnten. Zudem nehmen neue oder wieder aufflammende Konflikte zu, der größte davon ist der Syrien-Konflikt. Allein in den letzten fünf Jahren gab es eine Vielzahl weiterer Konfliktsituationen, unter anderem im Südsudan, Jemen, Burundi, der Ukraine und der Zentralafrikanischen Republik. Zudem lassen seit Ende des Kalten Krieges effektive und dauerhafte Lösungen immer länger auf sich warten. Während im Jahr 2005 durchschnittlich sechs Menschen pro Minute entwurzelt wurden, sind es heute 24 Menschen pro Minute – das sind statistisch zwei Menschen pro Atemzug. „Immer mehr Menschen müssen aufgrund von Krieg und Verfolgung ihre Heimat verlassen und das allein ist höchst beunruhigend. Doch auch die Faktoren, die Flüchtlinge in Gefahr bringen, steigen um ein Vielfaches”, so UN-Flüchtlingskommissar Filippo Grandi. „Auf dem Meer verlieren erschreckend viele Menschen ihr Leben, der Landweg ist durch geschlossene Grenzen zunehmend blockiert und in manchen Ländern wird gegen Asyl politisch Stimmung gemacht. Die Bereitschaft von Staaten, nicht nur für Flüchtlinge, sondern im gemeinsamen Interesse der Menschlichkeit zusammenzuarbeiten, wird momentan herausgefordert. Dabei ist es genau dieser einende Geist, der so dringend gebraucht wird.“

Die Hälfte der Flüchtlinge weltweit kommt aus nur drei Ländern …

Unter den Ländern, die im Global Trends Bericht erfasst werden, stechen einige hervor: Mit 4,9 Millionen Flüchtlinge aus Syrien, 2,7 Millionen aus Afghanistan sowie 1,1 Millionen aus Somalia kommen die Hälfte aller Flüchtlinge unter UNHCR-Mandat aus nur drei Ländern. Kolumbien hat mit 6,9 Millionen die höchste Zahl von Binnenvertriebenen; Syrien folgt mit 6,6 Millionen, Irak mit 4,4 Millionen Binnenvertriebenen. Die meisten neuen Fluchtbewegungen innerhalb eines Landes gab es 2015 im Jemen – 2,5 Millionen Menschen sind dort Binnenvertriebene, das entspricht neun Prozent der Bevölkerung.

… und die meisten von ihnen befinden sich im Globalen Süden

Die Bemühungen Europas bei der Aufnahme von rund einer Million Flüchtlinge und Migranten standen 2015 im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Der Bericht zeigt jedoch, dass sich die große Mehrheit der Flüchtlinge außerhalb Europas aufhält. Insgesamt haben 86 Prozent der Flüchtlinge, die 2015 unter dem Mandat von UNHCR standen, in Ländern mit niedrigem bis mittlerem Einkommen Schutz gesucht. Viele dieser Staaten grenzen an Konfliktgebiete. Es sind sogar über 90 Prozent, wenn auch die palästinensischen Flüchtlinge miteinbezogen werden, die unter dem Mandat der Schwesterorganisation UNRWA stehen. Weltweit ist die Türkei mit 2,5 Millionen Flüchtlingen das größte Aufnahmeland. Mit 183 Flüchtlingen auf 1.000 Einwohner hat der Libanon im Verhältnis zu seiner Bevölkerungszahl mehr Flüchtlinge aufgenommen als jedes andere Land. In Relation zu seiner Wirtschaftskraft war dagegen die Demokratische Republik Kongo das Land mit den meisten aufgenommenen Flüchtlingen (471 Flüchtlinge pro Dollar des BIP).

Asylantragszahlen steigen

 2015 war auch ein Rekordjahr, was die Zahl der gestellten Asylanträge in den Industriestaaten betrifft: Insgesamt wurden zwei Millionen Anträge registriert. Hinzu kommen 3,2 Millionen anhängige Verfahren bis Ende des Jahres 2015. Dabei wurden in Deutschland mit 441.900 Anträgen mehr Asylanträge gestellt als in jedem anderen Land. Das ist vor allem auf die Bereitschaft Deutschlands zurückzuführen, Flüchtlinge aufzunehmen, die 2015 über das Mittelmeer nach Europa kamen. Die Vereinigten Staaten verzeichneten die zweithöchste Zahl von Asylanträgen (172.700); viele der Menschen, die dort Asyl beantragten, flohen vor Bandenkriminalität in Zentralamerika. Auch in Schweden (156.000) und Russland (152.500) wurde 2015 eine signifikante Zahl von Asylanträge registriert.

Rund die Hälfte aller Flüchtlinge sind Kinder

Laut UNHCR zugänglichen Daten waren 51 Prozent der Flüchtlinge weltweit jünger als 18 Jahre. Besonders beunruhigend ist die hohe Zahl an Kindern, die allein reisten oder von ihren Eltern getrennt waren. Insgesamt wurden weltweit 98.400 Asylanträge von unbegleiteten oder von ihren Eltern getrennten Kindern registriert – ebenfalls der höchste Wert seit UNHCR Aufzeichnungen führt und ein Beleg dafür, dass besonders Kinder von Flucht und Vertreibung betroffen sind.

Keine Rückkehr nach Hause

Trotz der traurigen Rekordzahlen bei Flucht und Vertreibung war die Zahl derer, die in ihre Heimat zurückkehren konnten oder für die eine andere dauerhafte Lösung gefunden werden konnte (lokale Integration im Erstaufnahmeland oder Resettlement) niedrig. So konnten 201.400 Flüchtlinge im vergangenen Jahr in ihre Heimatländer zurückkehren (hauptsächlich nach Afghanistan, den Sudan und Somalia). Das sind mehr als im Berichtsjahr 2014 (126.800), aber verglichen mit den Zahlen der frühen 1990er Jahre weiterhin sehr wenige. 2015 wurden etwa 107.100 Flüchtlinge aus einem Erstzufluchtsland in einem Drittstaat neu angesiedelt (Resettlement) und von insgesamt 30 Ländern aufgenommen – das sind nur 0,66 Prozent der Flüchtlinge, für die UNHCR Unterstützung leistet (2014 waren es 26 Länder, die über Resettlement 105.200 Flüchtlinge aufnahmen). Mindestens 32.000 Flüchtlinge wurden im vergangenen Jahr in Aufnahmeländern eingebürgert. Ein Großteil davon in Kanada und im kleineren Rahmen auch in Frankreich, Belgien, Österreich und anderswo.

Flucht und Vertreibung 2015, geordnet nach Region (vom höchsten bis zum niedrigsten Wert)

1. Naher Osten und Nordafrika

 Der Syrien-Konflikt bleibt weiterhin die Hauptursache für Flucht und Vertreibung und dem damit verbundenen Leid. Bis Ende 2015 hatte der Konflikt 4,9 Millionen Menschen ins Exil getrieben und zu Flüchtlingen gemacht und weitere 6,6 Millionen zu Heimatlosen in ihrem eigenen Land. Zusammengezählt entsprächen diese Zahlen in etwa der Hälfte von Syriens Bevölkerung vor Ausbruch der Kampfhandlungen. Der Konflikt im Irak hat bis Ende 2015 4,4 Millionen Menschen innerhalb des eigenen Landes vertrieben, 250.000 haben das Land verlassen und sind Flüchtlinge. Der 2015 im Jemen ausgebrochene Bürgerkrieg hatte bei Jahresende 2,5 Millionen Menschen zur Flucht gezwungen. Das ist die weltweit größte Fluchtbewegung aufgrund eines neuen Konflikts. Wenn man die 5,2 Millionen palästinensischen Flüchtlinge unter dem Mandat von UNRWA berücksichtigt, sowie die rund 500.000 Binnenvertriebenen in Libyen, sind im Nahen Osten und Nordafrika mehr Menschen auf der Flucht als irgendwo sonst auf der Welt (19,9 Millionen).

 2. Sub-Sahara AfrikaNeben der Nahost-Region und Nordafrika gab es 2015 in Sub-Sahara Afrika die höchste Zahl an Fluchtbewegungen und Vertreibungen. Andauernde Konflikte im Südsudan, der Zentralafrikanischen Republik und Somalia sowie, neue und anhaltende Massenvertreibungen in und aus Ländern wie Nigeria, Burundi, Sudan, der Demokratischen Republik Kongo, Mosambik und anderswo haben bis Ende 2015 insgesamt 18,4 Millionen Menschen zur Flucht gezwungen. In Sub-Sahara Afrika gibt es ungefähr 4,4 Millionen Flüchtlinge – mehr als in jeder anderen Region. Fünf der zehn Hauptaufnahmeländer von Flüchtlingen liegen auf dem afrikanischen Kontinent, angeführt von Äthiopien und gefolgt von Kenia, Uganda, der Demokratischen Republik Kongo und dem Tschad.

3. Asien und Pazifikregion

Einer von sechs Flüchtlingen und Binnenvertriebenen weltweit kommt aus der Region Asien und Pazifik. Jeder sechste Schutzsuchende unter vom Mandat von UNHCR ist afghanischer Staatsbürger (2,7 Millionen Menschen); 1,2 Millionen Menschen sind dort zudem Binnenvertriebene. Myanmar ist das zweitgrößte Herkunftsland von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen in der Region Asien und Pazifik mit jeweils 451.800 und 451.000 Menschen. Auch Pakistan und der Iran gehören mit jeweils 1,5 Millionen Flüchtlingen und 979.000 Binnenvertriebenen zu den Hauptherkunftsländern.

4. Nord- und Südamerika

Zunehmende Bandenkriminalität und Gewalt in Zentralamerika haben dazu geführt, dass auf dem amerikanischen Kontinent 2015 die Zahlen zu Flucht und gewaltsamer Vertreibung um 17 Prozent angestiegen sind. So haben insgesamt 109.800 Flüchtlinge und Asylsuchende aus El Salvador, Guatemala und Honduras mehrheitlich in Mexiko oder in den Vereinigten Staaten Zuflucht gesucht. Im Verlauf der letzten drei Jahre hat sich diese Zahl verfünffacht. Mit 6,9 Millionen bleibt Kolumbien weiter das Land mit den meisten Binnenvertriebenen.

5. Europa
Die Situation in der Ukraine, Europas Nähe zu Syrien und dem Irak sowie die Ankünfte von mehr als einer Million Schutzsuchenden über das Mittelmeer, die meisten aus den den zehn größten Herkunftsländern von Flüchtlingen, bestimmten 2015 die Fluchtbewegungen in Europa. Aus europäischen Ländern kamen insgesamt 593.000 Flüchtlinge, die meisten von ihnen aus der Ukraine. Europa beherbergt insgesamt 4,4 Millionen Schutzsuchende, 2,5 Millionen davon in der Türkei. Zahlen der ukrainischen Regierung sprechen von 1,6 Millionen Binnenvertriebenen in der Ukraine. Laut Global Trends Bericht wurden 2015 441.900 Asylanträge in Deutschland verzeichnet, wo die Flüchtlingsbevölkerung mit 316.000 Menschen im Vergleich zum Jahr 2014 um 46 Prozent gestiegen ist.

08 Dezember 2015

Deutschland stimmt gegen Atomwaffenverbot

ICAN-Presseerklärung 08. Dezember 2015

 In der Generalversammlung der Vereinten Nationen wurden heute mit großer Mehrheit vier Resolutionen verabschiedet, die ein Verbot von Atomwaffen vorantreiben sollen. Mit zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen stellt sich die Bundesregierung gegen den Fortschritt in der nuklearen Abrüstung

Berlin, 8.12.2015 Bereits in der Abstimmung im Ersten Ausschuss der VN-Generalversammlung im November stimmte eine große Mehrheit der Staatengemeinschaft für vier Resolutionen, die den Weg zu einer umfassenden Ächtung von Atomwaffen ebnen können. In der finalen Abstimmung im Plenum der Generalversammlung am 7. Dezember votierten jeweils zwischen 132 und 144 der 193 Mitgliedstaaten für den Start von Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot, die Anerkennung der katastrophalen humanitären Konsequenzen von Kernwaffen sowie für die ethische Verpflichtung, auf deren Abschaffung hinzuwirken.

Ebenso sprachen sich 138 Regierungen für die Einrichtung eines Unterorgans der Generalversammlung aus, das bis September 2016 Empfehlungen erarbeiten soll, wie die oftmals monierte „völkerrechtliche Lücke“ in Bezug auf Atomwaffen geschlossen werden kann. Diese sogenannten Open-ended Working Group (OEWG) erlaubt es allen Staaten, sich abseits prozeduraler Hindernisse über die konkrete rechtliche Umsetzung eines Verbots auszutauschen. Bisher haben derartige Verhandlungen nur unter Konsensregeln stattgefunden – ein Konsens, den die Atomwaffenstaaten stets blockiert haben. Alle anderen Massenvernichtungswaffen unterliegen bereits spezifischen Verboten, etwa der Biowaffen- und Chemiewaffenkonvention.

Die Bundesregierung hat sich bei der Abstimmung über die humanitären Konsequenzen von Atomwaffen (A/RES/70/47) sowie über die Einrichtung der OEWG als Unterorgan der Generalversammlung (A/RES/70/33) enthalten. Bei einer Resolution, die lediglich die ethische Verpflichtung zur Abschaffung von Atomwaffen beschreibt (A/RES/70/50), stimmte Deutschland gar mit Nein. Ebenso stemmt sich Deutschland gegen die von Österreich eingebrachte Resolution (A/RES/70/48), die eine Ächtung von Atomwaffen fordert.

Die überwältigende Mehrheit der Staatengemeinschaft stimmte für diese Resolutionen. Deutschland befindet sich damit deutlich in der Minderheit. Gemeinsam mit den nuklear bewaffneten Staaten, welche ebenfalls gegen die Resolutionen gestimmt haben – und damit versuchen, ein Atomwaffenverbot zu verhindern. Noch 2012 hatte Deutschland für den Vorläufer der diesjährigen OEWG gestimmt, zu deren Sitzungen Deutschland 2013 konstruktiv beitrug.

Die Enthaltung sende das falsche Signal, wie ICAN-Vorstandsmitglied Leo Hoffmann-Axthelm hervorhebt: „Die Enthaltungen verdeutlichen den Unwillen der Bundesregierung, konstruktiv zur nuklearen Abrüstung beizutragen“. Obwohl die Bundesbürger nach Umfragen Atomwaffen entschieden ablehnen, behindert die Regierung auf internationaler Ebene deren Verbot. Deutschland setzt stattdessen weiterhin auf Verhandlungsformate, in denen die Atomwaffenstaaten ein Vetorecht haben und wie bisher jeden Fortschritt verhindern können. So untergräbt die Bundesregierung auch die Glaubwürdigkeit ihrer Abrüstungspolitik.

Dazu Leo Hoffmann-Axthelm: „Deutschland solidarisiert sich mit den Atomwaffenstaaten, anstatt gemeinsam mit der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft für eine Ächtung der letzten Massenvernichtungswaffe einzutreten“.

Quelle >> http://www.icanw.de/pressemeldungen/deutschland-stimmt-gegen-atomwaffenverbot/ 

30 April 2015

125 Staaten für TOTALE ATOMARE ABRÜSTUNG

Während unsere Medien seit Wochen ausgiebig das G3-Sturmgewehr in den Schlagzeilen haben, bleibt nahezu unerwähnt, dass in New York die neunte Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags einen furiosen Auftakt verzeichnete, denn 125 Staaten fordern totale nukleare Abrüstung, wie sie in Artikel 6 des Vertrages von den Atommächten als Gegenleistung zum Atomwaffenverzicht zugesichert war.
Erfreulich, dass die Erfüllung dieses Versprechens nun von so vielen Staaten verlangt wird.
Bedauerlich, dass so wenig darüber berichtet wird. Nur in der Frankfurter Rundschau fand sich etwas, aber ausgerechnet nicht die wichtige Information, ob auch Deutschland zu den 125 Staaten zählt.
Immerhin hatten die Koalitionsfraktionen am 24.04.2015 die Bundesregierung aufgefordert, sich in selbiger Richtung stark zu machen. Eigentlich sollte davon ausgegangen werden können, dass das auch passiert ist.
Wir fragten die Bundesregierung und sind auf die Antwort gespannt.

18 Februar 2015

Ukraine-Krieg anders stoppen

Trotz "Minsk2" geht der Krieg in der Ost-Ukraine weiter. - Grund sei die unterschiedliche Interpretierbarkeit des Abkommens, aber solche Ausreden sind keine Rechtfertigungsgründe.

Zur Lesart von Verträgen: Wenn "Waffenstillstand" drüber steht und verkündet wird, dann ist alles, was zwischen den Zeilen und an Kleingedrucktem steht, entweder im Sinne des Titels auszulegen oder irrelevant.
Weichen rechtliche und politische Lesarten von solch Prinzip ab, so sind solche Lesarten unmoralisch und nicht legitim.
Verabredet war u.a. immerhin, dass es zu demokratischen Gebietsentscheidungen kommen solle. Stattdessen wird weiterhin versucht, Gebietsentscheidungen militärisch herbeizuführen. Das steht im eklatanten Widerspruch zum Abkommen.
Hinsichtlich der Schuldfrage lassen sich keine Unterschiede zwischen den Kriegsparteien erkennen - und die Beobachtungsinstanzen sind zu unvorbereitet oder gar ungeeignet in dieses Abkommen gegangen, denn nicht hinreichend neutral.
OSZE, Beobachter aus Russland und NATO-Staaten dürfen zwar "beobachten", aber sind zu sehr in diesem Streit involviert, um verlässliche Aussagen zu treffen.

Die Vetomächte des Weltsicherheitsrat wären verpflichtet gewesen - und sind es weiterhin, sich auf geeignetere Beobachtungsinstanzen zu verständigen und diese auch gegen den Willen der unmittelbaren Konfliktparteien durchzusetzen.
Überdies hätte es UN-Streitkräfte zur Überwachung des Abkommens bedurft, die militärischen Abkommensverletzern erforderlichenfalls militärisch Einhalt gebieten können.

All das ist nicht, so dass der Konflikt weiterhin der Selbstjustiz nicht annähernd verlässlicher Streitparteien belassen wurde.

"Das Wiederaufflammen des Krieges war absehbar." - Stimmt, aber das ist kein Automatismus und überhaupt kein Grund, die Konfliktparteien aus der Erwartung i.S.v. Forderung zu entlassen, den vereinbarten Waffenstillstand einzuhalten.
Darum muss der Weltsicherheitsrat den Führern der Kriegsfortsetzung mit lebenslanger Haft drohen, so dass sie wissen, dass es wenigstens für sie persönlich militärisch nichts zu gewinnen gibt.

Ob Poroschenko oder Separatistenführer - allen muss verboten werden, auch nur irgendwie der weiteren Selbstjustiz das Wort zu reden, einschließlich der Floskeln "zulässiger Selbstverteidigung", denn das Recht zur Selbstverteidigung taugt nicht zur Beilegung des militärischen Konflikts.

01 September 2014

Deutsche Waffenlieferungen richtig und rechtens?

Ergebnis vorweg: Was Merkel in ihrer Regierungserklärung ankündigen wird, ist nur dann völkerrechtskonform, wenn sie etwaige Waffenlieferungen durch den Sicherheitsrat mandatieren ließe.
 Auch dann wären Waffenlieferungen an eine Konfliktpartei anstelle einer Intervention mit UNO-Streitkräften zwar völkerrechtsgenügend, dennoch die falsche Methode, weil nicht sichergestellt werden kann, dass die Waffenempfänger nur dem Verteidigungsauftrag nachkommen und nicht auch für separatistische Ziele kämpfen, bspw. gegen den NAtO-Partner Türkei - und wir hätten dann den "Verteidigungsfall", müssten wiederum Kurden niedermetzeln.
 Ob es einen Kurdenstaat geben soll, was immerhin nicht vollends abwegig sein muss, wäre wiederum einzig von der UNO zu entscheiden, sofern friedliche Regionalabreden scheitern, denn solche Fragen dürfen sich nicht "mit Waffen entscheiden", allenfalls die politische Entscheidung mit Waffengewalt durchgesetzt werden.

Nun ausholender: Grundsätzlich hat sich jedes politische Handeln im Rahmen des Rechts zu halten. Zwischen "richtig" und "rechtens" kann Unterschied sein, wenn das Recht den Anforderungen nicht genügt, aber richtig kann nur sein, was zugleich künftiges Recht sein sollte.
 Sich auf solch "übergesetzlichen Notstand" bzw. "Rechtsnotstand" zu berufen, darf nur, wer den Rechtsnotstand nicht verschuldet und bestrebt ist, solchem Rechtsnotstand durch Initiativen zur Rechtsfortentwicklung abzuhelfen.
Soweit der Kategorische Imperativ zur Vernunft anstelle von Willkür.

Konkret: Auch die heutige deutsche Regierung lässt kein Bemühen erkennen, dass es auf die Völkerrechtskonformität ihres Handelns ankommt, verwirkt folglich das Recht, sich auf einen "Rechtsnotstand" berufen zu können und weicht der Thematik komplett aus, indem sie mit der Eilbedürftigkeit argumentiert, als gebe es nicht auch dafür völkerrechtliche Vorgaben, wenngleich eher für die Selbstverteidigung als die Nothilfe, Artikel 51 Satz 2 UN-Charta.

Sodann gilt es noch sekundäres Recht zu beachten:

- Ohne UNO-Mandat verstößt die Waffenlieferung auch gegen das NAtO-Statut, denn weder Syrien noch der Irak gehören zum NAtO-Bündnis. Überdies bekennt Artikel 1 Nordatlantiktvertrag das Übereinstimmungserfordernis mit UNO-Prinzipien, allerdings beruft sich die Bundesregierung auch gar nicht erst auf das NAtO-Bündnis. Desgleichen wird auch nicht die EU bemüht. Nicht nur wird keine Rechtsgrundlage, sondern auch keine Ebene internationaler Koordination bemüht.

- Umstritten könnte sein, ob die Waffenlieferung grundgesetzwidrig ist. So scheint es mir, aber das kann völkerrechtlich betrachtet nicht maßgeblich sein, so überragend wichtig es jedoch innenpolitisch ist.

Ohne UN-Mandat können ausschließlich rein humanitäre Hilfen rechtskonform sein - und selbst das ist umstritten, damit sich hinter solchen Hilfen keine unzulässigen Einmischungen verbergen.

Bittere Bilanz: Gegen sämtliches Recht wird verstoßen und allen Sprüchen zur "werteorientierten Politik" entgegen, denn wenn nicht das Recht die Basis solcher Politik ist, dann ist es die Willkür.

ps: Heute ist der 1.September  www.Antikriegstag.de - Auch diese Webseite gehört modernisiert, denn wir sollten mehr aus der Geschichte gelernt haben.