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15 September 2011

Kiels schwarz-gelbe Landesregierung erlaubt Geldklau-Spiele bundesweit

Die schwarz-gelbe Landesregierung in Kiel erlaubt mit ihrer Einstimmenmehrheit im 2,8 Mio. Einwohner schwachem Bundesland fortan Internet-Geldklauspiele, also mit Wirkungen über den Geltungsbereich der Landesgesetzgebung hinaus - ein Affront gegen die laufenden Verhandlungen im Bund, hoch wahrscheinlich aber abgesprochen mit Merkel und Rösler, um die Widerstände der im Bundesrat erstarkten SPD und GRÜNEN zu umgehen. Die Entscheidung für Online-Poker und Sportwetten ist ein moralischer Offenbarungseid, den nur die charakterlosesten Christdemokraten und Liberalen mit "christlichen" oder "liberalen" Werten zu vereinbaren wissen. Und die Parteimitglieder machen das mit, korrumpiert durch die Geldverschwendung in den eigenen Parteiapparaten, daher auf jeden Cent angewiesen, den ihnen die in Hinterzimmern routinierte Glückspiellobby reichlich versprochen haben wird, unauffällig klein portioniert, wie ihre Geldklau-Automaten Milliarden kassieren. Dem Wähler wird es schmackhaft gemacht, als seien die Steuereinnahmen daraus genug für die Rechtfertigung. Und das ist es diesen Politikern neben den Parteispenden auch tatsächlich - und die Herkunft des Geldes egaler. Was könnten die Bundesländer tun, die vermeintlich moralischer regiert sind? Sie werden nichts dagegen unternehmen, wie sie auch auf EU-Ebene den Durchmarsch der Glücksspiellobby passieren ließen. Sie werden sagen, dass ihnen nun nichts anderes übrig bleibe, es Schleswig-Holstein gleichzutun, also die klammen Partei-, Länder-, Bundeskassen mit "Spielgeld" zu füllen versuchen. Anstatt die Löcher zu stopfen. Markus Rabanus >> Diskussion

30 Juni 2008

Bundespräsident Köhler wartet verfassungsrechtliche Prüfung zum EU-Vertrag von Lissabon ab

Bundespräsident Horst Köhler wird die Ratifikationsurkunde zum Vertrag von Lissabon bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum Vertrag von Lissabon nicht unterzeichnen

Das Bundespräsidialamt teilt mit:

Bundespräsident Horst Köhler wird die Ratifikationsurkunde zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 - ungeachtet des Ergebnisses seiner Prüfung des Zustimmungsgesetzes gem. Art. 82 Abs. 1 GG - bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum Vertrag von Lissabon nicht unterzeichnen. Angesichts vorliegender Anträge auf einstweilige Anordnung folgt der Bundespräsident damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts. Diese Entscheidung ist dem Bundesverfassungsgericht heute durch das Bundespräsidialamt förmlich mitgeteilt worden.

27 Juni 2008

Bundestag: Ausschuss befasste sich mit 600 000 Petitionen

Anlässlich der Debatte zum Jahresbericht 2007 am 27. Juni 2008 erklärt im Plenum des Bundestages die Vorsitzende des Petitionsausschusses Kersten Naumann (Die Linke):

„Rund 600.000 Menschen haben sich mit Bitten und Beschwerden im Jahr 2007 an den Petitionsausschuss gewandt. Eine mehr als stattliche Zahl. Sie macht deutlich, welches Vertrauen dieser Ausschuss in der Bevölkerung genießt. Sie macht aber auch deutlich, welche Probleme die Bürgerinnen und Bürger mit der Politik, den Gesetzen oder Verwaltungen haben.

Was ist bemerkenswert am Berichtsjahr 2007? In einer Hinsicht war das Jahr eine Premiere. Wir haben zum ersten Mal in der Geschichte unseres Ausschusses öffentliche Beratungssitzungen durchgeführt. Sitzungen, bei denen die Petenten nicht nur anwesend waren, sondern auch Rede- und Fragerecht hatten. Sie konnten ihr Anliegen näher erläutern und sich damit direkt an der Diskussion – auch mit Vertretern der Bundesregierung – beteiligen. Themen waren u.a. der Nichtraucherschutz, die Generation Praktikum, und das Wahlrecht.

Diese Beratungen sind zwar zeitaufwändig, aber wir haben gemerkt, dass sich der Aufwand lohnt. Erst in der Diskussion mit den Petenten wurden manche Gefahrenlagen deutlich, die uns z.B. veranlassten, eine Petition zum Einsatz von Wahlcomputern der Bundesregierung als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

Mindestens so wichtig ist: Unsere Petenten fühlen sich mit ihren Anliegen noch besser wahrgenommen. Ich zitiere dazu aus der E-Mail eines Petenten vom 15. Januar 2007: „Sehr geehrte Frau Naumann, stellvertretend für Ihre Kolleginnen und Kollegen möchte ich mich sehr herzlich dafür bedanken, dass ich am 15. Januar 2007 ein Frage- und Rederecht vor Ihrem Gremium erhalten durfte. Es war für mich ein tiefgreifendes Ereignis…“

Die öffentlichen Beratungen sind Teil unseres Modells „öffentliche Petitionen“. Sie erfreuen sich großer Beliebtheit bei den Internet-Nutzern. So wurden in der zweijährigen Probephase 1.500 Eingaben als öffentliche Petitionen eingereicht. Etwa 500 davon wurden im Internet veröffentlicht. Hierzu gab es 25.000 Diskussionsbeiträge und inzwischen insgesamt 830.000 Unterstützer.

Ziel der öffentlichen Petition ist es, der Öffentlichkeit Themen von allgemeinem Interesse vorzustellen und diese auch zur Diskussion zu stellen. Auf diese Weise wird die Informationsbasis des Ausschusses, die die Grundlage seiner Empfehlungen an das Plenum des Deutschen Bundestages bildet, erheblich erweitert. Wer eben genauer zugehört hat, dem wird nicht entgangen sein, dass ich nicht mehr vom Modellversuch, sondern vom Modell „öffentliche Petitionen“ gesprochen habe. Auch hier sind wir nämlich ein gutes Stück vorangekommen. Wir haben beschlossen, in den dauerhaften Betrieb überzugehen. Wenn alles gut geht, ist der 1. Oktober 2008 der Starttermin für das neue System.

Über diese Neuerungen dürfen wir jedoch keinesfalls den weit aus größeren Bereich der Petitionen vergessen, die nicht ins Internet eingestellt werden. Sie machen nach wie vor den Hauptanteil unserer Arbeit aus und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Sie betreffen vor allem persönliche Anliegen, die sich weder für Diskussionsforen im Internet noch für öffentliche Beratungen eignen.

19.783 Petitionen hat der Ausschuss in seinen 25 Sitzungen im Jahr 2007 abschließend beraten. Etwa 3.000 Petitionen sind dabei unmittelbar positiv abgeschlossen worden. In knapp 1.000 Fällen haben wir förmliche Ersuchen an die Bundesregierung gerichtet, sich diesen noch einmal anzunehmen. Die Ergebnisse liegen uns noch nicht alle vor bzw. konnten noch nicht abschließend bewertet werden.

Rund 6.000 der im Berichtszeitraum eingegangenen Petitionen – das entspricht 35 % aller Petitionen – waren Bitten zur Gesetzgebung. Darunter auch die größte abschließend behandelte Sammelpetition mit mehr als 82.000 Unterschriften zur Ablehnung der Einführung des SGB II. Weitere Gesetzesänderungsvorschläge betrafen beispielsweise Kindergeldzuschläge für Einkommensschwache, Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen, Pflichtteil im Erbrecht.

Welche Bereiche waren es im Jahre 2007, zu denen die meisten Zuschriften eingingen? Hier steht nach wie vor das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit insgesamt 4.060 Eingaben auf Platz 1. Sehr weit vorn stand die Kritik an der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe sowie an der Höhe der Leistungen. Auch die Frage eines Mindestlohnes spiegelte sich in einigen Zuschriften wider und das Thema Rente ist ein Dauerbrenner.

Die Arbeit des Petitionsausschusses ist so etwas wie die Visitenkarte des Parlaments. Natürlich ist nichts so gut, dass es nichts zu verbessern gäbe. Aber dass wir insgesamt auf einem guten Weg sind, mag das folgende Zitat belegen: Ein Bürger aus dem Rheinland schrieb uns folgendes: „Zunächst möchte ich dem Petitionsausschuss meinen Dank dafür aussprechen, dass Sie sich meines Anliegens angenommen haben. Nach den enttäuschenden Versorgungsausgleichsverfahren beim Amtsgericht und beim Familiensenat des Oberlandgerichts, war ich sehr erfreut über die Aufmerksamkeit und Lösungsbereitschaft, die meine Probleme bei Ihnen gefunden haben. Da es meine erste Petition war, habe ich diese Bereitschaft erhofft. Dass meine Hoffnung bestätigt wurde und so schnell eine Lösungsmöglichkeit aufgezeigt wurde, habe ich mit hoher Achtung zur Kenntnis nehmen können.“

Nicht in allen Fällen können wir solche Reaktionen erwarten. Da gibt es dann auch solche Briefe: „ Wieso fühle ich mich – und so mancher Bundesbürger- nicht ernst genommen? Ich zweifle, dass sich je einer mit meiner Petition, nebst der mehrseitigen und mehrfachen Anlageschreiben, ernsthaft beschäftigt hat.“ Zwei sehr unterschiedliche Reaktionen, die aber beide für uns wichtig sind, da sie uns -jede auf ihre Weise- dazu auffordern und befähigen, unsere Arbeit weiter zu verbessern und somit unseren Beitrag gegen die Politikverdrossenheit zu leisten. Abschließend Dank an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschussdienstes und der Fraktionen, ohne die wir unsere Arbeit nicht bewältigen könnten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.“

  • e-petitionen.bundestag.de/
  • 20 Juni 2007

    Kein flächendeckender Mindestlohn in Deutschland

    Berlin (Deutschland), 20.06.2007 – Die Regierungsparteien der großen Koalition einigten sich in der Nacht auf Dienstag auf einen Kompromiss in der Mindestlohnfrage. Einen flächendeckenden Mindestlohn, wie von der SPD gefordert, wird es nicht geben, in einzelnen Branchen soll in einem langwierigem Verfahren über das Entsendegesetz ein Mindestlohn festgelegt werden.

    Welche Branchen konkret betroffen sind, ist noch nicht klar. Müntefering nannte als relativ sichere Kandidaten die Wach- und Postdienste, die Leiharbeit sowie die Entsorgungswirtschaft. Besonders unsicher ist, ob Friseure, Einzelhandel, Hotels und Gaststätten mit einbezogen werden.

    Vizekanzler Franz Müntefering zeigte sich empört über die mangelnde Bereitschaft der CDU, einen grundsätzlichen Lohnstandard in Deutschland festzulegen und reagierte mit Vorwürfen. "Da haben die gekniffen", sagte Müntefering auf der Pressekonferenz zum Thema. Bundeskanzlerin Angela Merkel indes zeigte sich zufrieden mit dem Kompromiss und sprach von einem wichtigen Schritt, konnte die CDU doch in wesentlichen Bereichen die Hauptforderungen der SPD abwenden. Roland Pofalla sieht die Tarifautonomie gestärkt. Müntefering äußerte sich gegenüber der CDU sehr vorwurfsvoll, er sagte, dass er das Gefühl habe, dass die Union keine Probleme lösen, sondern Themen nur möglichst geräuschlos aus dem Verkehr ziehen wolle.

    Kritisiert wird der Kompromiss von den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt geht der Kompromiss zu weit, DGB Chef Michael Sommer nicht weit genug. Die Gewerkschaften fordern weiterhin einen flächendeckenden Mindestlohn von 7,50 Euro. +wikinews+

    14 Juni 2007

    Neue EU-Richtlinie für Versicherungsvertreter in Kraft

    Mainz (Deutschland), 14.06.2007 – Der Fernsehsender ZDF berichtet in seiner Fernsehsendung „WiSo“ (Wirtschaft + Soziales) vom 22.05.2007 in einem Interview mit Manfred Westphal, welcher Fachbereichsleiter für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Berlin ist, von einer Neuregelung des Versicherungsvermittlergesetzes.

    Das Ziel werde durch die deutsche Ausführung des Gesetzes nicht ausreichend erreicht. Durch zu viele Ausnahmen sei nicht sichergestellt, dass alle Versicherungsvermittler wirklich den Nachweis der Sachkunde erbringen. Westphal warnte davor, irgendwelche Befreiungsregeln durch Ausfüllung einer Verzichterklärung wirksam werden zu lassen, da genau dieses das System aushöhlen könne.

    Rückblick: Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrecht ist am 22. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. Teil I Nr. 63, 22. Dez. 2006,Seite 3232). Mit dem Gesetz wird die Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung umgesetzt. Die Richtlinie zwang die Bundesregierung, selbige in geltendes Bundesrecht umzusetzen, was sich aufgrund schleppender Gesetzgebungsverfahren bis ins 1. Halbjahr 2007 hinauszögerte. Das neue "Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts" ist nun seit 22. Mai 2007 in Kraft. +wikinews+

    03 August 2006

    Norbert Lammert weicht die Nebenjob-Regeln für Bundestagsabgeordnete erneut auf

    Berlin (Deutschland), 03.08.2006 – Nobert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages, hat in einem Gutachten seine persönliche Interpretation des Abgeordnetengesetzes veröffentlicht und damit die Debatte um die Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten neu entfacht. In der Bestimmung des Abgeordnetengesetzes heißt es, die Ausübung des Bundestagsmandat müsse „im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages“ stehen. Lammert fasst diese Formulierung qualitativ und nicht quantitativ auf und weicht damit die neuen, strengeren Regeln erneut auf. Nach Lammerts Auffassung sind Kriterien wie „zeitliche Beanspruchung“ oder „Höhe der Einkünfte“ nicht ausschlaggebend. Vielmehr ließe sich der Mittelpunkt der eigenen Tätigkeit nur durch eine Gewissensprüfung bestimmen. Diese Prüfung könne und müsse lediglich internen Maßstäben gerecht werden, heißt es in dem Gutachten.

    Im Juni 2005 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsmehrheit die Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften. Um dem „berechtigten Interesse der Bevölkerung nach mehr Transparenz im Parlament Rechnung zu tragen“, reichten damals die Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag in den Bundestag ein, der unter anderem forderte, dass die Mandatsausübung im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Bundestagsabgeordneten stehen müsse und der Abgeordnete außer Spenden keine finanziellen Zuschüsse ohne Gegenleistung annehmen dürfe. Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, begrüßte damals die Entscheidung und sagte, die Bürger erwarteten, dass Abgeordnete „im wesentlichen ihre ganze Kraft für das Mandat verwendeten“. Seitdem haben neun Parlamentarier Klage gegen die Transparenzvorschriften beim Bundesverfassungsgericht eingereicht – ein Urteil steht noch aus und wird gegen Ende des Jahres erwartet.

    Der Berliner Rechtsprofessor Ulrich Battis, der das Gutachten im Auftrag Norbert Lammerts vor dem Bundesverfassungsgericht vortrug, gestand jedoch ein, dass die Sachverständigen und Parlamentarier, die die verschärften Nebentätigkeitsbezugs-Regelungen im Juni 2005 beschlossen hatten, ein schwerpunktmäßig quantitatives Normverständnis zugrunde gelegt hätten.

    Nobert Lammert ist in den letzten Wochen unter Druck geraten, weil er sich bis jetzt standhaft weigert, Informationen über die Bezüge von Bundestagsabgeordneten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Sowohl die Opposition als auch Regierungsangehörige kritisierten ihn für diese Haltung. „Lammert sollte die Nebentätigkeiten von Abgeordneten endlich publizieren“, so der Sprecher der Netzwerker in der SPD-Bundestagsfraktion, Christian Lange. Lammert argumentiert, er wolle die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht abwarten. Das Verfahren hat rechtlich jedoch keine aufschiebende Wirkung.

    Ulrich Müller von Lobbycontrol sagte in einem Interview mit der ARD, dass Politiker mit unveröffentlichten Nebeneinkünften aus der Wirtschaft sich zu häufig Partikularinteressen und nicht dem Gemeinwohl verpflichtet sähen. Er forderte ein europäisches Lobbyregister: „Lobbyisten müssen einfach offen legen, für wen sie arbeiten, in welchen Bereichen, mit welchem Budget“, so Müller.

    Auch die Anti-Korruptionsorganisation Transparency International Deutschland fordert in einer Pressemitteilung die „überfällige Veröffentlichung der Abgeordneten-Nebentätigkeitsbezüge“. Die Organisation ist der Meinung, dass der Bundestagspräsident gegen geltendes Recht verstoße, wenn er ein ordnungsgemäß vom Bundestag verabschiedetes Gesetz ignoriere und nicht umsetze. Zudem appelliert Transparency International an den Bundestag, klare Zulässigkeitsmaßstäbe für Nebentätigkeiten festzulegen. „Die Reaktionen der Öffentlichkeit haben deutlich gezeigt, dass die parallele Ausübung eines Bundestagsmandats und eines Verbands- oder Lobbyspitzenamtes nicht mehr vermittelbar ist“, sagte Ulrich von Alemann, Professor für Politikwissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Politiker, die vormittags Lobbyist seien und nachmittags Abgeordnete, brächten die Politik allgemein in Verruf.

    Unterdessen hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel in der „Bild am Sonntag“ dafür ausgesprochen, Bundestagsabgeordneten nicht generell die Ausübung eines Nebenjobs zu verbieten. Längerfristiges Engagement an „herausgehobener Stellung“ vertrüge sich jedoch nicht mit einem Bundestagsmandat, so Merkel mit Hinweis auf den CDU-Bundestagsabgeordneten Norbert Röttgen (Wikinews berichtete). +wikinews+


    (Wikinews berichtete)

  • Diäten
  • 28 Juni 2006

    Umstrittenes Antidiskriminierungsgesetz wurde nachgebessert

    Berlin (Deutschland), 28.06.2006 – Die große Koalition aus SPD und CDU/CSU in Deutschland hat am Dienstag in Berlin das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) nachgebessert. Der Gesetzentwurf ist stark umstritten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen, sagte, es werde in weitem Umfang zu Veränderungen kommen. Grundlage für die Änderungen sind Wünsche, die der Bundesrat formuliert hatte. Dabei ging es besonders um das Klagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften. Der Bundesrat forderte, die Regierung solle sich an den gültigen Vorschriften orientieren, die bereits jetzt Rechtslage seien. Eine Verbandsklage war und ist nicht Gegenstand des derzeitigen Betriebsverfassungsgesetzes.

    Am kommenden Donnerstag wird über das Gesetz im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung abgestimmt. +wikinews+

  • Antidiskriminierungsgesetz
  • 01 März 2006

    Sechs Bundestagabgeordnete klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

    Berlin (Deutschland), 01.03.2006 – Am 8. Juli 2005 bestätigte der Deutsche Bundesrat das vom Bundestag am 30. Juni beschlossene Gesetz, wonach die Einkommen der Spitzenmanager von Aktiengesellschaften in Zukunft offengelegt werden müssen.

    Heute haben sechs Abgeordnete beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen ein anderes Gesetz eingereicht. Sie wollen mit der Klage die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Parlamentariern verhindern. Zu den sechs Personen gehören Bundestagsabgeordnete von CDU, CSU, SPD und FDP. Es sind der Sozialdemokrat Peter Danckert, die FDP-Abgeordneten Heinrich Kolb, Sibylle Laurisch und Hans-Joachim Otto, der CSU-Politiker Max Straubinger sowie der CDU-Abgeordnete Friedrich Merz.

    Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) geht davon aus, dass die Einreichung der Klage keine aufschiebende Wirkung hat. +wikinews+

  • Nebeneinkünfte
  • 30 Juni 2005

    Heikle Situation vor der Vertrauensfrage des Kanzlers

    Berlin (Deutschland), 30.06.2005 – Einen Tag vor der Abstimmung über die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) im Deutschen Bundestag mehren sich die Stimmen, die verfassungsrechtliche Bedenken gegen das geplante Verfahren anmelden. Gleichzeitig zeigen sich die Führungen von SPD und Grünen entschlossen, die Abstimmung im Sinne einer Ablehnung der Vertrauensfrage zu entscheiden, um den Weg für Neuwahlen freizumachen.

    Es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine klare Mehrheit für eine Ablehnung der Vertrauensfrage im Bundestag geben, nehmen Beobachter allgemein an. Die Opposition (CDU/CSU und FDP) werde geschlossen mit Nein stimmen. Der größte Teil der SPD-Fraktion wird sich wahrscheinlich enthalten ebenso wie ein geschätztes Drittel (Bütikofer) der Grünen. Ein Teil der Grünen-Fraktion wird dem Kanzler das Vertrauen aussprechen wie auch eine Minderheit der SPD-Fraktion. Die Koalition verfügt im Parlament über 304 Stimmen, die so genannte Kanzlermehrheit beträgt 301 Stimmen, so dass nur einige Enthaltungen aus den Reihen der Regierungskoalition genügen, um die Vertrauensfrage scheitern zu lassen (was ja beabsichtigt ist). Der Bundeskanzler hat angekündigt, im Falle des (geplanten) Scheiterns der Vertrauensfrage den Bundespräsidenten noch am selben Tag aufzusuchen um ihm die Auflösung des Bundestages und die Vorbereitung von Neuwahlen vorzuschlagen. Danach hat der Bundespräsident (Horst Köhler) für die Prüfung des Antrages und seine Entscheidung darüber drei Wochen Zeit.

    Am frühen Nachmittag kamen heute Spitzenvertreter der Regierungskoalition aus SPD und Grünen zusammen. Konkrete Hinweise über die genaue Begründung der Vertrauensfrage am Freitag im Parlament wurden auch nach diesem Treffen nicht bekannt, nachdem gestern schon eine Ministerrunde im Kanzleramt stattgefunden hatte. Der Regierungssprecher Béla Anda hatte am Mittwoch erklärt, für den Kanzler sei entscheidend, „ob er für seine Politik vom stetigen Vertrauen der Mehrheit des Parlaments ausgehen kann“. Schröder werde erst unmittelbar vor der Plenarsitzung des Bundestages über Einzelheiten Aufschluss geben. Am Morgen hatte die Koalition im Bundestag noch eine Reihe von Gesetzesvorlagen eingebracht und mit ihrer Mehrheit durchs Parlament gebracht.

    Unterdessen haben einige Abgeordnete aus der Koalition angekündigt, sie würden aufgrund erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken im Zusammenhang mit dem Vorgehen bei der Vertrauensfrage in Erwägung ziehen, vor dem Bundesverfassungsgericht Klage einzureichen. Dies äußerten der grüne Abgeordnete Werner Schulz sowie die sozialdemokratische Abgeordnete Jelena Hoffmann. Bei einem Erfolg einer solchen Klage müsste die Regierung noch ein weiteres Jahr im Amt bleiben. Die Zustimmung des Bundespräsidenten gilt bei Beobachtern auch nicht als gesichert.

    Der Artikel 68 GG behandelt das Thema Vertrauensfrage, gibt allerdings wenig Anhaltspunkte für die juristische Bewertung des genauen Verfahrens. Bereits 1982 hatte der damalige Bundeskanzler Kohl auf dem Weg über die Vertrauensfrage Neuwahlen herbeigeführt. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht eine deutliche Mahnung an die Politik ausgesprochen, dieses Instrument nicht zu missbrauchen. Beobachter halten es jedoch für unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des Bundespräsidenten kassiert. Der damalige Bundespräsident Carstens hatte für diesen Fall seinen Rücktritt erwogen.

    Einen „Plan B“ - für den Fall, dass entweder der Bundespräsident oder das Bundesverfassungsgericht das Verfahren für grundgesetzwidrig erklären sollten, gäbe es nicht, sagte der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering nach dem Koalitionstreffen in Berlin. +wikinews+

  • Diskussionen
  • 27 Juni 2005

    Antrag eingegangen: Schröder stellt am Freitag im Parlament die Vertrauensfrage

    Berlin (Deutschland), 27.06.2005 wikinews – Beim Bundestagspräsidium ging heute der Antrag des Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) auf Abstimmung über die so genannte Vertrauensfrage am 1. Juli 2005 ein.

    Damit ist es nun offiziell: Der Bundeskanzler bereitet die Auflösung des Bundestages mit der Abstimmung über die Vertrauensfrage vor. Nach der Wahlniederlage der SPD bei den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen (am 22. Mai 2005) hatte Schröder seine Absicht bekundet, Neuwahlen anzustreben. Über das genaue Procedere für diesen Schritt wurde in den vergangenen Wochen viel spekuliert. Es wurden von verschiedenen Seiten auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Abstimmung vorgebracht, weil die Vertrauensfrage mit der Absicht gestellt werde, sie zu verlieren.

    Damit könnte der Weg frei werden für vorgezogene Neuwahlen am 18. September 2005, wenn der Bundespräsident nach einer verlorenen Vertrauensfrage das Parlament auflöst. Der Bundespräsident hätte nach der Bitte des Bundeskanzlers, das Parlament aufzulösen, 21 Tage Zeit, um eine Entscheidung zu treffen.

    Die Plenarsitzung des deutschen Bundestages beginnt am Freitag um 10:00 Uhr. Danach wird eine kurze Ansprache des Bundeskanzlers erwartet, in der er erläutern will, warum er sich zu diesem Schritt genötigt sieht, auf dem Weg über die Vertrauensfrage Neuwahlen einzuleiten. Die geheime Abstimmung wird dann vermutlich gegen 11:30 Uhr stattfinden. Beobachter erwarten allgemein, dass der Kanzler seine Minister, soweit diese der SPD angehören, auffordern wird, mit Nein zu stimmen, um bei der Vertrauensfrage zu dem gewünschten Votum zu gelangen. Der Kanzler hat seine Minister am Mittwoch zu einem Gespräch geladen, in dem er dem Bundeskabinett die genaue Verfahrensweise sowie seine damit verbundenen Motive erläutern wird. Am Donnerstag wird ein Treffen auf Koalitionsebene erwartet.

    Der Wortlaut des Antrages, der heute beim Bundestagspräsidenten, Wolfgang Thierse (SPD) einging und den Abgeordneten als Bundestagsdrucksache Nr. 15/5825 zugeleitet wurde, ist kurz und knapp gehalten:

    „Gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes stelle ich den Antrag, mir das Vertrauen auszusprechen. Ich beabsichtige, vor der Abstimmung am Freitag, dem 1. Juli 2005, hierzu eine Erklärung abzugeben.

    Berlin, den 27. Juni 2005

    Gerhard Schröder“

    06 Juni 2005

    Kein EU-Referendum in Großbritannien

    London (Großbritannien) / Brüssel (Belgien), 06.06.2005 – Nachdem zuerst von einer Verschiebung des Referendums über die EU-Verfassung in Großbritannien die Rede war, will heute Außenminister Straw vor dem Parlament bekannt geben, dass das Gesetzgebungsverfahren für das geplante Referendum ausgesetzt wird. Premierminister Tony Blair möchte auf dem EU-Gipfel nächste Woche in Brüssel die Lage erst einmal näher analysieren.

    Diese Maßnahme ist eine Konsequenz der Meinungsumfragen im Land, nach denen 72 Prozent der Briten die EU-Verfassung ablehnen. +wikinews+

    27 Mai 2005

    Deutscher Bundesrat ratifiziert die EU-Verfassung

    Berlin (Deutschland), 27.05.2005 - Zwei Wochen nach dem Bundestag hat heute der deutsche Bundesrat und damit die Bundesrepublik Deutschland als neuntes EU-Mitglied die neue EU-Verfassung verabschiedet.

    Die Abstimmung erfolgte fast einstimmig mit einer Ausnahme: Die Regierung von Mecklenburg-Vorpommern enthielt sich der Stimme. Der Verfassungsvertrag tritt nur dann in Kraft, wenn er von allen 25 EU-Ländern angenommen wurde. Am kommenden Sonntag erfolgt das Referendum in Frankreich. +wikinews+

    12 Mai 2005

    Bundestag ratifiziert die EU-Verfassung

    Berlin (Deutschland), 12.05.2005 – In der Abstimmung zur Anerkennung des Vertrages zur Europäischen Verfassung haben bei 594 abgegebenen Stimmen 569 Abgeordnete aller Fraktionen des Bundestages in namentlicher Abstimmung mit „Ja“ gestimmt.

    23 Parlamentarier, darunter 20 Mitglieder der CDU/CSU Bundestagsfraktion, die beiden fraktionslosen Abgeordneten der PDS, sowie der fraktionlose Abgeordnete Martin Hohmann stimmten gegen den Verfassungsvertrag. Zwei Mitglieder der SPD-Fraktion enthielten sich ihrer Stimme.

    Damit ist die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit für die Annahme des Vertrages zur EU-Verfassung durch den Bundestag erreicht.

    Am 27. Mai 2005 wird der Bundesrat über die Annahme entscheiden. Die Zustimmung der Länderkammer ist für die Ratifizierung durch Deutschland erforderlich. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler kündigte an, mit Annahme des Vertrages durch den Bundestag vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um die Rechtmäßigkeit der Verfassung prüfen zu lassen. Gauweiler hatte direkt vor der Abstimmung sein "Nein" zum Europäischen Verfassungsvertrag vor dem Deutschen Bundestag erklärt.

    Der Verfassungsvertrag tritt in Kraft, wenn ihn alle 25 EU-Mitgliedsländer ratifiziert haben. +wikinews+

  • Diskussionen
  • 12 April 2005

    FDP fordert nukleare Abrüstung

    Deutscher Bundestag Drucksache 15/ 15. Wahlperiode 12. April 2005

    Antrag der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Harald Leibrecht, Rainer Brüderle, Ernst
    Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Michael Kauch, Dr. Heinrich Leonhard Kolb, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

    Glaubwürdigkeit des nuklearen Nichtverbreitungsregimes stärken –
    US-Nuklearwaffen aus Deutschland abziehen


    Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
    Der Deutsche Bundestag stellt fest:

    Im Mai 2005 tagt in New York die alle fünf Jahre stattfindende Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (NVV). Die gegenwärtige Krise um Nuklearwaffen-Ambitionen des Iran und Nordkoreas, aber auch die Befürchtungen, dass künftig möglicherweise weitere Staaten oder sogar internationale Terroristen Zugriff auf Nuklearwaffen erhalten könnten, machen das nukleare Nichtverbreitungsregime zu einer zentralen Säule der Sicherheit und des Friedens weltweit. Es liegt in den Händen der 188 Mitgliedsländer des Nichtverbreitungsregimes, diese wichtigste globale Abrüstungskonferenz unbedingt zu einem Erfolg zu führen.
    Das NVV-Regime beruht auf drei Säulen: Verpflichtung der Mitglieder zur Nichtverbreitung, Verpflichtung der Nuklearwaffenstaaten auf Abrüstung ihrer Nuklearwaffenarsenale und Berechtigung aller Staaten zum Zugang zur zivilen Nutzung der Kernenergie. Nur wenn alle drei Prinzipien gleichberechtigt verfolgt und umgesetzt werden, behält das Nichtverbreitungsregime seine Glaubwürdigkeit.
    Deutschland bekennt sich als Nicht-Nuklearwaffenstaat aktiv zur nuklearen Nichtverbreitung und zeigt bei den Bemühungen um eine Lösung der Iran-Krise, dass es bereit ist, auch bei der Frage der zivilen nuklearen Teilhabe die Verpflichtungen aus dem NVV ernst zu nehmen.
    Das nukleare Nichtverbreitungsregime wird aber auf die Dauer nur Bestand haben und Staaten mit potentiellen Nuklearwaffenambitionen werden sich nur dann weiter an ihre Verpflichtung halten, auf Nuklearwaffen zu verzichten, wenn auch bei der Umsetzung der Abrüstungsverpflichtung der Nuklearwaffenstaaten weitere Fortschritte gemacht werden.
    Dazu müssen der Atomteststoppvertrag in Kraft gesetzt und Verhandlungen über ein Ende der Produktion von spaltbarem Material für Waffenzwecke aufgenommen werden. Dazu müssen aber auch die NATO-Staaten die Bereitschaft dokumentieren, die Rolle der Nuklearwaffen in ihrer Militärstrategie zu reduzieren und weitere nukleare Abrüstungsschritte vorzunehmen.
    Die USA haben bis heute fast 500 taktische Nuklearwaffen in Europa stationiert, davon etwa 150 in Deutschland. Im Rahmen der nuklearen Teilhabe ist bis heute die Bundeswehr an den Vorbereitungen zu einem Einsatz dieser Waffen beteiligt. Dabei ist die Fähigkeit zum Einsatz von taktischen Nuklearwaffen von deutschem Boden aus heute angesichts der veränderten Bedrohungslage sicherheitspolitisch nicht mehr zwingend, die gegenwärtige NATO-Strategie könne auch ohne diese Option beibehalten werden, und eine Verlegung dieser Waffen in eine rückwärtige sichere Aufbewahrung in den USA wäre im Umfeld der Überprüfungskonferenz zum NVV ein wichtiges erstes Signal, dass auch die Abrüstungsverpflichtung als integrativer Bestandteil des Nichtverbreitungsregimes ernst genommen wird.

    Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

    1. sich auf der anstehenden Überprüfungskonferenz zum NVV aktiv für eine Stärkung aller drei Säulen des Nichtverbreitungsregimes einzusetzen und damit zu einem Erfolg dieser wichtigen Konferenz beizutragen;
    2. an ihren im Rahmen der EU-3 gemeinsam mit Frankreich und Großbritannien verfolgten Bemühungen um eine Lösung der Iran-Krise unvermindert festzuhalten und gemeinsam mit den USA nach Möglichkeiten zu suchen, wie der Iran unter Gewährung der zivilen Nutzung der Kernenergie verifizierbar von Nuklearwaffenambitionen abgebracht werden kann;
    3. zur Stärkung der Glaubwürdigkeit des Nichtverbreitungsregimes und als Zeichen dafür, dass auch die Abrüstungsverpflichtung der Nuklearwaffenstaaten als integraler Bestandteil des NVV ernst genommen und nachdrücklich verfolgt wird, bei den amerikanischen Verbündeten darauf zu drängen, dass die bis heute in Deutschland stationierten taktischen Nuklearwaffen der USA abgezogen werden.

    Berlin, den 12. April 2005

    Dr. Werner Hoyer
    Harald Leibrecht
    Rainer Brüderle
    Ernst Burgbacher
    Helga Daub
    Jörg van Essen
    Ulrike Flach
    Horst Friedrich (Bayreuth)
    Rainer Funke
    Hans-Michael Goldmann
    Ulrich Heinrich
    Birgit Homburger
    Michael Kauch
    Dr. Heinrich Leonhard Kolb
    Jürgen Koppelin
    Ina Lenke
    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
    Dirk Niebel
    Günther Friedrich Nolting
    Eberhard Otto (Godern)
    Detlef Parr
    Gisela Piltz
    Dr. Rainer Stinner
    Carl-Ludwig Thiele
    Jürgen Türk
    Dr. Claudia Winterstein
    Dr. Volker Wissing
    Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

  • Atomwaffensperrvertrag
  • 11 März 2005

    Bundestag segnet Verschärfung des Versammlungsrechtes ab

    Berlin (Deutschland), 11.03.2005 – Am heutigen Freitag hat der deutsche Bundestag mit den Stimmen von Rot-Grün und der Union die Verschärfung des Versammlungsrechts abgesegnet. Nur die FDP stimmte dagegen und begründete dies mit verfassungsrechtlichen Bedenken. Auch die beiden PDS-Abgeordneten haben gegen das Gesetz gestimmt.

    In den Gesetzestext wurde folgender Passus aufgenommen: „Eine Versammlung oder ein Aufzug kann insbesondere verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn 1. die Versammlung oder der Aufzug an einem Ort stattfindet, der als Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert, und 2. nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung konkret feststellbaren Umständen zu besorgen ist, dass durch die Versammlung oder den Aufzug die Würde der Opfer beeinträchtigt wird. Das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin ist ein Ort nach Satz 1 Nr. 1. (...)“ Der Volksverhetzungsparagraph 130 des Strafgesetzbuches wird mit einem Absatz 4 ergänzt: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.“

    Demnach ist es den Behörden künftig möglich, Aufmärsche von Neonazis im Vorfeld zu verbieten. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, wer die Nazi-Diktatur öffentlich verherrlicht oder rechtfertigt, muss künftig mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen.

    Dass das Gesetzt recht zügig vor den Bundestag zur Abstimmung kam, liegt daran, dass Bund und Länder vor dem 60. Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai Umzüge von Rechtsextremisten an „historisch sensiblen“ Orten verhindern möchten. Insbesondere ist davon das Holocaust-Mahnmal in Berlin betroffen.

    Nun fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrates, dessen Mehrheit der Union angehört. Diese Zustimmung gilt jedoch ebenfalls als sicher, da auch die Opposition hinter diesem Gesetzt steht. +wikinews+

    08 März 2005

    Regierung und Opposition einigen sich auf Einschnitte beim Versammlungsrecht

    Berlin (Deutschland), 08.03.2005 - Aufgrund der Einschränkung der Versammlungsfreiheit, auf die sich Regierung und Opposition heute einigten, können Neonazi-Aufmärsche an „historisch sensiblen Orten“ verhindert werden.

    Die Entscheidung darüber, welche Orte als „historisch sensibel“ gelten, wird von den Bundesländern getroffen. Eine Ausnahme stellt das Holocaust Mahnmal in Berlin dar, welches vom Bund als schützenswerte Stätte definiert wird.

    Bereits am kommenden Freitag sollen die Gesetze im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Politiker aus SPD und Union äußerten sich zuversichtlich, dass man den geplanten NPD-Aufmarsch am 8. Mai vor dem Brandenburger Tor durch das neue Versammlungsrecht verhindern kann. Die FDP lehnt die Gesetzesänderung ab. +wikinews+

  • Diskussionen
  • 03 Dezember 2004

    Parlamentsbeteiligungsgesetz verabschiedet

    Berlin (Deutschland), 03.12.2004 – Mit den Stimmen der rot-grünen Koalition beschloss der deutsche Bundestag am 3. Dezember 2004 das so genannte Parlamentsbeteiligungsgesetz, das die Rechte des Bundestages beim Einsatz der Bundeswehr im Ausland konkretisiert.

    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 (BVerfGE90, 286) ist die Bundesregierung verpflichtet, für einen Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland die – grundsätzlich vorherige – konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen. Seitdem hat es 43 Einsatzentscheidungen über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland gegeben, die ohne nähere gesetzliche Regelung gefasst wurden.

    Laut dem neuen Gesetz muss nun das Parlament militärischen Einsätzen zustimmen und darf Soldaten später auch wieder zurückholen. Außerdem kann die Regierung kleine Missionen schneller beschließen. Weiterhin eine Ausnahme bilden „Einsätze bei Gefahr im Verzug, die keinen Aufschub dulden“ und Rettungsmissionen, die geheim gehalten werden sollten. Für das neue so genannte vereinfachte Verfahren reicht es jetzt, „wenn die Regierung die Fraktionsvorsitzenden, die Vorsitzenden der Ausschüsse für Auswärtiges und Verteidigung und die Obleute der Fraktionen in beiden Ausschüssen informiert. Wenn nicht innerhalb von sieben Tagen eine Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten eine Plenardebatte verlangen, gilt der Einsatz als genehmigt.“

    Die Opposition übte harsche Kritik an dem neuen Gesetz. +wikinews+

    Verbot von Patenten auf menschliche Gene

    Berlin (Deutschland), 03.12.2004 – Der Deutsche Bundestag hat am 3. Dezember 2004 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Union beschlossen, die europäische Biopatentrichtlinie umzusetzen.

    Während für Tier- und Pflanzengene weiterhin Stoffpatente erlaubt sind, ist nun das Klonen von Menschen, der Eingriff in das menschliche Erbgut und Stoffpatente auf menschliche Gene verboten. Weiterhin erlaubt sind so genannte Verfahrenspatente, d.h. Patente, mit denen eine konkrete Anwendung verbunden ist.

    Nach knapp zehnjähriger Beratung wurde die Biopatentrichtlinie im Juli 1998 vom Europäischen Parlament verbindlich für alle EU-Staaten verabschiedet. Mit der Restriktion der Stoffpatente ging die Bundesregierung dabei über die Vorgabe der EU hinaus.

    Nachdem die Bundesrepublik der Verpflichtung, die Richtlinie bis 2000 in nationales Recht umzusetzen, nicht nachgekommen war, hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Mit dem neuen Gesetz soll eine drohende Geldstrafe von 800.000 Euro pro Tag abgewendet werden. +wikinews+