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22 April 2013

Foul mit System: "Der Fall Hoeneß"

Der Mann ist kein Einzelfall, sondern einer von vielen innerhalb der von Banken, Steuerberatern, Juristen und Briefkastenfirmen organisierten Kriminalität. Die Kanzlerin sei "enttäuscht", desgleichen FDP-Schnattertaschen, als gehöre ihnen "Steuersparmodelle" und das "Steuergeheimnis" nicht zur Religion, weil einfach zu peinlich wäre, in welchen Dimensionen sich welche an der Gesellschaft bereichern, denn es stellt sich dann die Frage nach dem "Warum" und ob die Gegenleistung genügt. Und die "enttäuschten Fans":-) Was glaubten sie denn von einem, den sie dafür feiern, dass ihm alles käuflich ist? - Die angebliche Empörung ist Teil des Geschäfts, um es nicht über den Einzelfall hinaus auffliegen zu lassen.

07 Oktober 2008

Gewerkschaften in Deutschland fordern trotz Finanzkrise acht Prozent Lohnerhöhung

Berlin (Deutschland), 07.10.2008 – Trotz der Finanzkrise, in der derzeit Milliardenbeträge von den Vereinigten Staaten von Amerika und unter anderem auch der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellt werden, um Banken zu retten, fordern Gewerkschaften wie etwa die Dachorganisation DGB und die IG Metall weiterhin acht Prozent Lohnerhöhung. „Wenn Milliardenbeträge für Banken vorhanden sind, dann ist auch Geld für die Arbeitnehmer da“, sagte DGB-Chef Michael Sommer selbstbewusst der Berliner Zeitung. „Forderungen an die Beschäftigten, den Gürtel enger zu schnallen, sind falsch.“ Die Forderung von acht Prozent mehr Lohn, die die IG Metall aufgestellt hat, sei realistisch.

Am gestrigen Montag begannen die Tarifverhandlungen für die Metall- und Elektrobranche im Gewerkschaftsbezirk Küste. „Außerhalb der Finanzmärkte ist die wirtschaftliche Lage nicht schlecht. Und die Metallindustrie in Deutschland gehört zu den produktivsten Europas. Deshalb haben die Beschäftigten Anspruch auf gerechten Lohn“, sagte Sommer weiter. Außerdem kritisierte Sommer die Ausgabenpolitik der Bundesrepublik. Einerseits erkläre sie, es sei kein Geld zum Stützen der Konjunktur da und die Neuverschuldung dürfe nicht steigen, andererseits gebe sie Milliardenbeträge aus, um marode Banken zu retten.

Der DGB sei allerdings nicht grundlegend dagegen, stützend einzugreifen, forderte allerdings, dass nicht nur Banken unterstützt würden, sondern auch für Sozialpolitik, Bildung, Infrastruktur oder um die Konjunktur zu stützen Geld ausgegeben werden müsse. Es müsse im Moment aber vor allem verhindert werden, dass die Finanzkrise auf die Realwirtschaft übergreife. +wikinews+

04 Juni 2008

Bei den Großmolkereien Müller-Milch und Ehrmann gab es Blockaden durch Milchbauern

Fischach / Oberschönegg / Regensburg / Cham (Deutschland), 04.06.2008 – Vor der Großmolkerei Müller-Milch hatten schwäbische Milchbauern am Montagnachmittag, den 2. Juni einer Lockerung der Molkerei-Blockaden zugestimmt. Vor der Großmolkerei in Fischach-Aretsried hatten sich etwa 300 Bauern postiert. Die Polizei versuchte, die Blockade am frühen Abend zu räumen. Die Bauern hatten mit rund 60 Traktoren alle Zufahrtswege versperrt. Rund zehn Kühllaster konnten die Großmolkerei nicht anfahren und steckten fest. Nach Polizeiangaben mussten die Bauern die Straßensperren bis 20:00 Uhr räumen.

In Oberschönegg blockierten Milchbauern die Molkerei Ehrmann. Dort behinderten etwa 70 Traktoren die Ein- und Ausfahrten. Nach Polizeiangaben wollten mehrere Lastwagen die Firma anfahren um frische Milchprodukte anliefern, konnten aber die Molkerei nicht erreichen. Die Aufhebung der Blockade verlief ohne Störungen.

In Regensburg streikten etwa 70 Bauern vor einem Werk. Dort behinderten sie die Lastwagen, die das Gelände verlassen wollten. Auch in Cham versammelten sich Bauern mit einem halben Dutzend Traktoren vor einer Molkerei. Nach Polizeiangaben kam es nicht zu einer Blockade, jedoch zu Behinderungen.

Am Dienstag, den 3. Juni haben zahlreiche Milchbauern in Kempten im Allgäu Molkereien und Milchwerke blockiert. Laut Polizei fanden in 15 Unternehmen Demonstrationen statt. Bis zu 500 Bauern machten mit Transparenten und Kundgebungen ihrem Ärger über die zu niedrigen Milchpreise Luft. Nach Polizeiangaben behinderten sie mit Traktoren, Anhängern und Güllefässern die Zufahrt. Die Polizei versuchte zu vermitteln, damit die Sache friedlich endet. +wikinews+

30 April 2008

Tarifkonflikt bei der Deutschen Post beigelegt

Köln (Deutschland), 30.04.2008 – Im Tarifkonflikt bei der Deutschen Post gelang es den Tarifparteien, kurz vor der Ausrufung eines bundesweiten Streiks eine Einigung zu erzielen. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte kurz vor der Einigung ihre Streikbereitschaft durch ein eindeutiges Votum der gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiter in einer Urabstimmung unter Beweis gestellt. Danach hatten sich 93,1 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder für einen Streik ausgesprochen.

Beim Hauptstreitpunkt, der von dem Unternehmen angestrebten Arbeitszeitverlängerung, konnte ein Kompromiss dergestalt erzielt werden, dass an der bisherigen im Tarifvertrag vereinbarten Regelarbeitszeit von 38,5 Stunden nicht gerüttelt wird. Das gilt auch für die bei der Post beschäftigten 55.000 Beamten (unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesfinanzministers). Andererseits erklärte sich die Gewerkschaft bereit, auf einen Teil der bezahlten Pausen zu verzichten. Das entspricht einer faktischen Mehrarbeit von wöchentlich 50 Minuten. Die 130.000 Beschäftigten der Deutschen Post erhalten ab dem 1. November 2008 nun 4,0 Prozent mehr Gehalt, ab dem 1. November 2009 ist eine weitere Erhöhung der Bezüge um 3,0 Prozent vorgesehen. Die nach Tarif bezahlten Beschäftigten erhalten zusätzlich eine Einmalzahlung von 200 Euro. Außerdem vereinbarten die Tarifparteien die Verlängerung des geltenden Beschäftigungspakts bis zum 30. Juni 2011, in dem sich das Unternehmen dazu verpflichtet, auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen zu verzichten.

Beide Seiten zeigten sich nach dem Ende der Gespräche zufrieden mit dem erzielten Abschluss. Der Personalvorstand der Post, Walter Scheurle, erklärte: „Trotz schwieriger Rahmenbedingungen haben wir einen für beide Seiten tragfähigen Kompromiss erzielt.“ Die ver.di-Verhandlungsführerin Andrea Kocsis sprach von einem „sehr akzeptablen Ergebnis“ und freute sich außerdem über Mitgliederzuwächse. Im Laufe der Tarifauseinandersetzung hätten viele Mitarbeiter den Weg in die Gewerkschaft gefunden. Weit über 70 Prozent aller Postler seien jetzt bei ver.di organisiert, erklärte sie.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 26 Monaten, vom 1. Mai 2008 bis 30. Juni 2010. Die Gewerkschaft wird ihre Mitglieder zwischen dem 13. und dem 15. Mai über den erzielten Tarifkompromiss abstimmen lassen.

19 April 2008

Studie: Ausweitung des Niedriglohnsektors

Duisburg / Essen (Deutschland), 19.04.2008 – Die Zahl der geringfügig Beschäftigten nahm seit 1995 in Deutschland um 163 Prozent zu. Der Anteil der Arbeitskräfte mit Niedriglöhnen an der Gesamtzahl der Beschäftigten stieg um etwa 43 Prozent auf rund 6,5 Millionen. Damit verändert sich in Deutschland die Beschäftigtenstruktur tendenziell immer stärker in Richtung auf US-amerikanische Verhältnisse, wo jeder Vierte zu den Geringverdienern gehört. In Deutschland ist es zurzeit jeder Fünfte.

Die Zahlen stammen aus einer neuen Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen. Als „Niedrigverdiener“ gilt den Autoren, wer in den westlichen Bundesländern weniger als 9,61 Euro pro Stunde verdient; im Osten liegt der entsprechende Wert bei 6,81 Euro. Den damit verbundenen sozialen Wandel unterstreichen die Autoren der Studie unter Hinweis auf die Veränderung des Anteils der geringfügig Beschäftigten in den letzten – grob gesagt – zehn Jahren. Während 1995 noch 85 Prozent aller Arbeitnehmer zu den Normal- oder Besserverdienern gehörten, sank dieser Anteil bis 2006 auf 77,8 Prozent. Die Hartz-Reformen der Regierung Schröder haben wesentlichen Anteil an dieser Veränderung. Der Druck auf Arbeitslose, auch weniger gut bezahlte Jobs anzunehmen, stieg infolge dieser Arbeitsmarktreformen.

Ein Sprecher des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit bestätigte im Prinzip die vorgelegten Zahlen. Er sagte, der Niedriglohnsektor breite sich insbesondere im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie im Einzelhandel immer stärker aus. Wenn man auf die Verteilung nach Altersgruppen schaut, zeigt sich ein besonders hoher Anteil bei jungen Arbeitskräften, Frauen, Ausländern und gering Qualifizierten in diesem Arbeitsmarktsegment. Gleichzeitig steigt jedoch auch der Anteil der Beschäftigten mit einer abgeschlossenen Ausbildung. Etwa drei Viertel aller Beschäftigten im Niedriglohnsektor besaßen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder sogar einen akademischen Abschluss.

Die gestern vorgelegten Zahlen lösten unterschiedliche Reaktionen aus. Insbesondere die Diskussion um Mindestlöhne wurde erneut angeheizt. Während Arbeitgeberverbände in den Zahlen keinen Beleg für die Forderung nach Mindestlöhnen sehen, vertraten Sprecher der Gewerkschaften die gegenteilige Position. Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) stützt die Arbeitgeberposition. Hilmar Schneider, Arbeitsmarktexperte des Instituts, verweist insbesondere auf die Vorteile der Beschäftigtenverhältnisse im Niedriglohnsektor: „Die geringfügig Beschäftigten akzeptieren niedrige Stundenlöhne, weil dafür keine Abgaben anfallen.“

Die Autoren des IAQ verglichen in ihrer Studie die Arbeitsmarktdaten in Deutschland auch mit der Situation in fünf europäischen Nachbarstaaten. Danach gleicht sich Deutschland stärker den Verhältnissen in Großbritannien an, wo ebenfalls ein ausgedehnter Niedriglohnsektor besteht. In Frankreich liegt der entsprechende Anteil nur halb so hoch wie in Deutschland und Großbritannien. Dort sorgt der Staat laut einer französischen Studie durch hohe Mindestlöhne und eine bessere Absicherung von Arbeitnehmern vor Entlassung für einen vergleichsweise kleineren Niedriglohnsektor. Noch niedriger liegt die Quote der geringfügig Beschäftigten in Dänemark, wo gleichzeitig eine starke Nachfrage nach Arbeitskräften besteht. Diese hohe Nachfrage nach Arbeit sorgt in Dänemark auch dafür, dass sich die Beschäftigten im Niedriglohnsektor mit größerer Wahrscheinlichkeit bald in besser bezahlten Jobs wiederfinden. Die Durchlässigkeit nach oben ist in Dänemark besonders stark ausgeprägt. In Deutschland sieht die Situation anders aus. Nach einer vor kurzem vorgelegten IAQ-Studie ist die Durchlässigkeit in Deutschland besonders schlecht. „Die Aufstiege aus dem Niedriglohnbereich sind in den letzten Jahren deutlich rückläufig“, resümiert Arbeitsmarktexperte Thorsten Kalina. Nur 8,6 Prozent der Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnsektor gelang es, im Folgejahr einen besser bezahlten Job zu finden. (Verglichen wurden hierbei die Jahre 2004 und 2005.) 68,8 Prozent blieben im Niedriglohnsektor beschäftigt, fast 14 Prozent fielen aus dem Sektor der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten heraus und wurden entweder arbeitslos, nahmen eine Teilzeitstelle oder einen Minijob an. Als Grund für diese Schwäche des deutschen Arbeitsmarktes liegt nach Ansicht des IAQ im „Outsourcing“ gering qualifizierter und schlecht bezahlter Tätigkeiten in andere Unternehmen sowie die Zunahme von Zeitarbeitsverhältnissen. Ein innerbetrieblicher Aufstieg von solchen Jobs im Niedriglohnsektor werde damit immer schwieriger.

  • Diskussionen.de
  • 08 April 2008

    Nokia: 200 Millionen für Sozialplan

    Bochum (Deutschland),wikinews 08.04.2008 – Der finnische Hersteller von Mobiltelefonen Nokia, der wegen seiner Entscheidung, das Werk in Bochum zu schließen, heftig kritisiert worden war, hat sich mit dem Betriebsrat des Bochumer Werkes offenbar auf einen Sozialplan geeinigt, der die sozialen Folgen der Entlassungen für die Beschäftigten dämpfen soll. Nokia will 200 Millionen Euro dafür zur Verfügung stellen. Außerdem wurde der Termin für das endgültige Aus des Bochumer Werkes bekannt. Am 30. Juni endet das Engagement des finnischen Unternehmens in Bochum. Die Mehrheit der Arbeitsplätze wird nach Rumänien verlagert, wo das Lohnniveau erheblich niedriger ist als in Deutschland. Außerdem werden in Rumänien umfassende Steuervergünstigungen gewährt. In dem Bochumer Werk hatten 2.300 Angestellte ein festes Arbeitsverhältnis, außerdem waren 1.000 Arbeitskräfte mit befristeten Zeitarbeitsverträgen hier beschäftigt. 15 Millionen Euro aus dem Sozialplan sollen dazu dienen, einen Teil der Beschäftigten in einer Transfergesellschaft ein Jahr lang weiterzubeschäftigen. 300 ehemalige Nokia-Beschäftigte werden in ausgegliederten Unternehmensteilen (in der Software-Entwicklungs-Sparte und in einer Tochterfirma für Autotelefone) weiterbeschäftigt, die von anderen Besitzern übernommen wurden.

    Die Nokia-Betriebsratsvorsitzende Gisela Achenbach zeigte sich zufrieden mit dem erzielten Kompromiss: „Wir haben unser Ziel erreicht, eine zufriedenstellende Einigung für unsere Belegschaft herbeizuführen.“ Nokia-Vizepräsident Veli Sundbäck erklärte: „Da wir eine klare Verantwortung gegenüber unseren Beschäftigten in dieser schwierigen Situation haben, galt unsere besondere Sorge von Anfang an dem Ziel, den Verlust von Arbeitsplätzen in einer respektvollen und fairen Weise zu kompensieren.“

    Inzwischen wurde auch eine Entscheidung über die strafrechtliche Relevanz der von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens aufgestellten Forderung zur Rückzahlung von 60 Millionen Euro an Subventionen bekannt. Die Bochumer Staatsanwaltschaft hat ihre diesbezüglichen Ermittlungen inzwischen eingestellt. Zur Begründung hieß es, die Prüfung der Unterlagen habe „keine Anhaltspunkte für ein betrügerisches Verhalten von Verantwortlichen der Firma Nokia zu Tage gefördert“. Die Landesregierung kann nun aber noch versuchen, ihre Forderungen zivilrechtlich geltend zu machen. 60 Millionen Euro Steuergelder waren an das Unternehmen gegen Zusagen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen geflossen.

    >> Diskussion

    01 April 2008

    Tarif-Einigung im öffentlichen Dienst

    Potsdam (Deutschland), wikinews 01.04.2008 – In der Tarifrunde 2008 im öffentlichen Dienst in Deutschland konnte eine Einigung erzielt werden. Weitere Streiks konnten somit abgewendet werden.

    Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst können sich über Erhöhungen ihrer Bezüge von rund acht Prozent bis 2009 freuen. Im Gegenzug erreichten die öffentlichen Arbeitgeber von Bund und Kommunen eine Verlängerung der Arbeitszeit in den westlichen Kommunen auf einheitlich 39 Stunden. Um die prozentuale Erhöhung der niedrigeren Gehaltsgruppen anzuheben, wurde ein Sockelbetrag von 50 Euro für alle Beschäftigten rückwirkend ab 1. Januar 2008 vereinbart. Dazu kommt dann eine prozentuale Erhöhung aller Einkommen um 3,1 Prozent für dieses Jahr mit dem 1. Januar als Stichtag im Tarifgebiet West und mit dem 1. April 2008 für das Tarifgebiet Ost. Für das laufende Jahr ergibt sich so ein Erhöhung von rechnerisch 5,1 Prozent. Für das kommende Jahr 2009 wurde dann eine weitere 2,8-prozentige Erhöhung der Bezüge vereinbart, zu der dann noch eine Einmalzahlung von 225 Euro kommt. Die Auszubildenden erhalten rückwirkend ab 1. Januar 70 Euro mehr. Ab April 2008 ist eine Anpassung der Einkommen der in den östlichen Bundesländern beschäftigten Bundesangestellten an das Westniveau vorgesehen. Eine entsprechende Anpassung bei den Beschäftigten der Kommunen soll Anfang 2009 erfolgen.

    Die Freude über den errungenen Kompromiss wurde auf Arbeitgeberseite durch die Aussicht auf eine hohe Belastung der öffentlichen Haushalte getrübt. Thomas Böhle von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sprach von „erheblichen Belastungen“ in Höhe von 3,5 Milliarden Euro in diesem und sechs Milliarden Euro im kommenden Jahr, die vor allem die Kommunen zu tragen hätten. Als Konsequenz aus dem Abschluss werde an den Abbau von Stellen sowie die Privatisierung weiterer kommunaler Dienstleistungen gedacht.

    Nachdem der Schlichterspruch am Donnerstag, den 27.März 2008, noch von den Gewerkschaften ver.di, dbb tarifunion und GEW verworfen wurde, begannen die erneuten Sondierungsgespräche am Samstagvormittag um zehn Uhr in Potsdam. Die öffentlichen Arbeitgeber von Bund und Kommunen (VKA) wollten offenbar einen langandauernden Streik im öffentlichen Dienst verhindern und signalisierten Entgegenkommen in der strittigen Frage der Arbeitszeit. Der Schlichterspruch hatte eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit von 38,5 auf 39,5 Wochenstunden ab Juli 2008 vorgeschlagen. Die Wochenarbeitszeit beim Bund liegt ohnehin schon bei 39,0 Wochenstunden und in den ostdeutschen Kommunen bei 40,0 Wochenstunden.

    Die letzte Runde der Tarifverhandlungen hatten am Samstag mit einem Sondierungsgespräch der Verhandlungsführer begonnen, nämlich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, VKA-Verhandlungsführer Thomas Böhle, dem ver.di Vorsitzenden Frank Bsirske und dem Vorsitzenden der dbb-tarifunion, Frank Stöhr. Gegen 12:30 Uhr waren die Verhandlungen in einer um weitere Fachleute der Verhandlungskommission vergrößerten Runde fortgesetzt und am Samstagabend gegen 22 Uhr unterbrochen worden. Die Arbeitgeberseite hatte am Samstagabend offenbar einen konstruktiven Vorschlag gemacht, der anschließend in der Tarifkommission beraten wurde. Auch am Sonntag war bis spät in die Nacht weiterverhandelt worden, um dann eine Fortsetzung der Gespräche für Montagmorgen zu vereinbaren. Im Verlauf des Morgens wurde dann eine Einigung erzielt, die dann in den zuständigen Gremien der Arbeitgeber und Gewerkschaften zur Abstimmung vorgelegt werden musste. Die Arbeitgeber des Bundes stimmten bereits im Verlauf des Montagvormittags zu während die Tarifkommissionen der beteiligten Gewerkschaften dann schließlich um 14.15 Uhr ein zustimmendes Votum zu dem erzielten Kompromiss abgaben. Die kommunalen Arbeitgeber stimmten kurz danach um 15.00 Uhr ebenfalls zu.

    Durch die Einigung können nun flächendeckende und langandauernde Arbeitskämpfe im öffentlichen Dienst abgewendet werden. Die Einigung könnte auch Signalwirkung auf die offenen Tarifkonflikte bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), im Lande Berlin und auf weitere Branchen haben.

    13 Februar 2008

    Zeitarbeit-Verbände in Deutschland beantragen Mindestlohn

    Berlin (Deutschland), wikinews, 13.02.2008 – Im Streit um den Mindestlohn erhält Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) jetzt überraschende Unterstützung von zwei Zeitarbeitsverbänden, während ein dritter Zeitarbeitsverband den Mindestlohn ablehnt.

    Der heutige Arbeitsminister ScholzDie beiden Arbeitgeberverbände Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) und Bundesverband Zeitarbeit (BZA) haben bei einem Gespräch mit Arbeitsminister Olaf Scholz am Montag, den 11. Februar 2008, die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) beantragt. Grundlage dafür ist der Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften mit den beiden Arbeitgeberverbänden IGZ und BZA vom 30. Mai 2006. Dieser Tarifvertrag sieht Einstiegslöhne von 6,36 Euro im Osten und 7,31 Euro im Westen und ab 1.November 2008 von 7,51 Euro im Westen vor.

    „Wir bitten das Ministerium vehement um die Aufnahme in das Entsendegesetz“, sagte der Präsident des Bundesverbands Zeitarbeit (BZA), Volker Enkertz. Er betonte, dass angesichts der zukünftigen Öffnung der osteuropäischen Arbeitsmärkte und der Sicherung der erreichten sozialen Standards in der Zeitarbeit ein Mindestlohn dringlicher sei denn je. BZA-Vorstand Heide Franken kritisierte die schlechte Meinung gegenüber Zeitarbeitsunternehmen. BZA-Tarifverhandlungsführer Thomas Bäumer forderte Arbeitsminister Scholz auf, schnell zu handeln.

    Während IGZ und BZA seit langem für einen Mindestlohn eintreten, sperrt sich der der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) dagegen. Dieser hat statt mit dem DGB mit den „Christlichen Gewerkschaften“ einen Tarifvertrag geschlossen, der geringere Stundenlöhne vorsieht. An der Gültigkeit dieses Tarifvertrages gibt es allerdings heftige Zweifel, die derzeit gerichtlich überprüft werden (siehe auch: in Verbindung stehende News).

    Während die Arbeitgeberverbände IGZ und BZA seit langem für einen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche eintreten, sperrt sich der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) vehement dagegen. Der AMP mit seinen rund eintausend mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen hatte schon am 24. Februar 2003 einen bundesweiten Flächentarifvertrag für Zeitarbeitsunternehmen mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) abgeschlossen. Dieser Tarifvertrag sieht geringere Einstiegsentgelte vor als der Tarifvertrag zwischen IGZ + BZA und DGB.

    AMP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz meinte, es könne nicht sein, dass das Arbeitsministerium den DGB Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche vorziehe und ihn für allgemeinverbindlich erkläre. Sollte dieses dennoch geschehen, müsse der AMP wohl den Gerichtsweg beschreiten müssen. Nach einem AMP-Rechtsgutachten sei es mit der Verfassung nicht vereinbar, einen mit dem DGB vereinbarten Mindestlohntarifvertrag anderen konkurrierenden Tarifverträgen (der AMP) vorzuziehen. Es gehe IGZ und BZA darum, die unliebsame Tarifkonkurrenz auszuschalten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund versicherte, es gehe allein um die Absicherung der unteren Lohngruppen und nicht darum, mittelständische Betriebe zu verdrängen.

    Bundesarbeitsminister Olaf Scholz zeigte sich bei dem Gespräch mit IGZ und BZA am 11. Februar 2008 davon überzeugt, dass die beiden Zeitarbeitsverbände die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfüllen würden. Die beiden Verbände vertreten mit etwa 385.000 der insgesamt etwa 600.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche mehr als die erforderliche Hälfte der Beschäftigten.

    DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki kritisierte, dass die Aufnahme des DGB-Tarifvertrages für die Zeitarbeitsbranche vom 30. Mai 2006 ins Entsendegesetz bisher an der Blockadehaltung der Bundesregierung gescheitert sei.

    Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich jedoch am 19. Juni 2007 geeinigt, dass die Branchen bis zum 31. März 2008 eine Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beantragen können. Das haben die Arbeitgeberverbände IGZ + BZA jetzt beim Gespräch mit Arbeitsminister Olaf Scholz offenbar getan.

    Eine Ausweitung der Mindestlöhne ist in der Bundesregierung jedoch umstritten: Bundeskanzleramt und Wirtschaftsministerium hatten erst am 7. Februar 2008 gegen die Gesetzentwürfe von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) zur Ausweitung des Entsendegesetzes und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz Einspruch eingelegt, so dass die Ressortabstimmung um vier Wochen bis zum 7. März 2008 verlängert wird.

    Zeitarbeit-Verbände in Deutschland beantragen Mindestlohn

    Berlin (Deutschland), wikinews, 13.02.2008 – Im Streit um den Mindestlohn erhält Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) jetzt überraschende Unterstützung von zwei Zeitarbeitsverbänden, während ein dritter Zeitarbeitsverband den Mindestlohn ablehnt.

    Der heutige Arbeitsminister ScholzDie beiden Arbeitgeberverbände Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) und Bundesverband Zeitarbeit (BZA) haben bei einem Gespräch mit Arbeitsminister Olaf Scholz am Montag, den 11. Februar 2008, die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) beantragt. Grundlage dafür ist der Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften mit den beiden Arbeitgeberverbänden IGZ und BZA vom 30. Mai 2006. Dieser Tarifvertrag sieht Einstiegslöhne von 6,36 Euro im Osten und 7,31 Euro im Westen und ab 1.November 2008 von 7,51 Euro im Westen vor.

    „Wir bitten das Ministerium vehement um die Aufnahme in das Entsendegesetz“, sagte der Präsident des Bundesverbands Zeitarbeit (BZA), Volker Enkertz. Er betonte, dass angesichts der zukünftigen Öffnung der osteuropäischen Arbeitsmärkte und der Sicherung der erreichten sozialen Standards in der Zeitarbeit ein Mindestlohn dringlicher sei denn je. BZA-Vorstand Heide Franken kritisierte die schlechte Meinung gegenüber Zeitarbeitsunternehmen. BZA-Tarifverhandlungsführer Thomas Bäumer forderte Arbeitsminister Scholz auf, schnell zu handeln.

    Während IGZ und BZA seit langem für einen Mindestlohn eintreten, sperrt sich der der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) dagegen. Dieser hat statt mit dem DGB mit den „Christlichen Gewerkschaften“ einen Tarifvertrag geschlossen, der geringere Stundenlöhne vorsieht. An der Gültigkeit dieses Tarifvertrages gibt es allerdings heftige Zweifel, die derzeit gerichtlich überprüft werden (siehe auch: in Verbindung stehende News).

    Während die Arbeitgeberverbände IGZ und BZA seit langem für einen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche eintreten, sperrt sich der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) vehement dagegen. Der AMP mit seinen rund eintausend mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen hatte schon am 24. Februar 2003 einen bundesweiten Flächentarifvertrag für Zeitarbeitsunternehmen mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) abgeschlossen. Dieser Tarifvertrag sieht geringere Einstiegsentgelte vor als der Tarifvertrag zwischen IGZ + BZA und DGB.

    AMP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz meinte, es könne nicht sein, dass das Arbeitsministerium den DGB Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche vorziehe und ihn für allgemeinverbindlich erkläre. Sollte dieses dennoch geschehen, müsse der AMP wohl den Gerichtsweg beschreiten müssen. Nach einem AMP-Rechtsgutachten sei es mit der Verfassung nicht vereinbar, einen mit dem DGB vereinbarten Mindestlohntarifvertrag anderen konkurrierenden Tarifverträgen (der AMP) vorzuziehen. Es gehe IGZ und BZA darum, die unliebsame Tarifkonkurrenz auszuschalten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund versicherte, es gehe allein um die Absicherung der unteren Lohngruppen und nicht darum, mittelständische Betriebe zu verdrängen.

    Bundesarbeitsminister Olaf Scholz zeigte sich bei dem Gespräch mit IGZ und BZA am 11. Februar 2008 davon überzeugt, dass die beiden Zeitarbeitsverbände die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfüllen würden. Die beiden Verbände vertreten mit etwa 385.000 der insgesamt etwa 600.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche mehr als die erforderliche Hälfte der Beschäftigten.

    DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki kritisierte, dass die Aufnahme des DGB-Tarifvertrages für die Zeitarbeitsbranche vom 30. Mai 2006 ins Entsendegesetz bisher an der Blockadehaltung der Bundesregierung gescheitert sei.

    Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich jedoch am 19. Juni 2007 geeinigt, dass die Branchen bis zum 31. März 2008 eine Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beantragen können. Das haben die Arbeitgeberverbände IGZ + BZA jetzt beim Gespräch mit Arbeitsminister Olaf Scholz offenbar getan.

    Eine Ausweitung der Mindestlöhne ist in der Bundesregierung jedoch umstritten: Bundeskanzleramt und Wirtschaftsministerium hatten erst am 7. Februar 2008 gegen die Gesetzentwürfe von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) zur Ausweitung des Entsendegesetzes und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz Einspruch eingelegt, so dass die Ressortabstimmung um vier Wochen bis zum 7. März 2008 verlängert wird.

    -msr- >> Diskussion

    14 November 2007

    ATTAC: Kritik an DGB-Gewerkschaften

    Frankfurt am Main (Deutschland), 14.11.2007 – Seit Wochen kämpft die kleine Gewerkschaft der Lokführer (GDL) für bessere Arbeitsbedingungen und leistungsgerechte Löhne.
    Wenige Stunden vor Beginn des größten Arbeitskampfes in der Bahngeschichte erhält die GDL Unterstützung vom Anti-Globalisierungsnetzwerk ATTAC. Verbunden ist die Unterstützung mit einer offenen Kritik an der bisherige Rolle der DGB-Gewerkschaften. In einer von der ATTAC-Pressesprecherin Frauke Distelrath am 13. November 2007 per Rundmail versendeten Pressemitteilung wird dem Bahnmanagement unterstellt, stellvertretend für alle Unternehmen den Versuch zu unternehmen das deutsche Streikrecht auszuhebeln.
    In diesem Zusammenhang kritisiert ATTAC pauschal die im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften welche sich „verblüffenderweise… weitgehend abseits des Geschehens“ halten und nur „verhalten“ gegen die juristischen Versuche, das Streikrecht auszuhebeln, protestierten.
    Die juristischen Aktionen der Vergangenheit, bei denen die Bahn mittels einstweiliger Verfügungen vor lokalen Arbeitsgerichten versucht hat, das Streikrecht der GDL juristisch anzufechten, werden als gemeinsame Aktion des Bahnmanagements und der Bundesregierung betrachtet zukünftig lokalen Arbeitsgerichten zu gestatten deutschlandweite Streiks zu verhindern.
    ATTAC hält es grundsätzlich für berechtigt, dass Arbeitsniederlegungen nur dann Sinn machen, wenn sie der Wirtschaft schaden, und weist darauf hin, dass es auch innerhalb der DGB-Gewerkschaften einzelne Personen gebe, welche offen den Kampf der GDL unterstützten und sich solidarisierten.

    02 November 2007

    Landesarbeitsgericht hebt Streikverbot für Lokführer auf

    Chemnitz (Deutschland), 02.11.2007 – Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf ab sofort auch den Güterverkehr und den Fernverkehr in der Personenbeförderung bestreiken. Das Sächsische Landesarbeitsgericht mit Sitz in Chemnitz teilte heute nach mündlicher Verhandlung mit, eine durch das Arbeitsgericht Chemnitz erlassene einstweilige Verfügung des Verbots von Arbeitskämpfen in diesem Bereich sei aufgehoben.
    Richter Werner Leschinger erklärte, ein Streikverbot sei nicht zulässig, weil das Grundgesetz das Recht auf Koalitionsfreiheit ausdrücklich garantiere. Den Tarifparteien sei es überlassen, welche Kampfmittel dabei zum Einsatz kämen. Eine entsprechende Ausweitung des Streiks sei nicht von vornherein für unzulässig zu erklären. Streiks könnten nur dann als unzulässig angesehen werden, „wenn eine Arbeitskampfmaßnahme offensichtlich ungeeignet und unverhältnismäßig ist“. Davon sei im vorliegenden Fall jedoch nicht auszugehen.
    Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung auch fest, der Grundsatz der Tarifeinheit stehe dem Nebeneinander mehrerer konkurrierender Gewerkschaften nicht entgegen. „Dementsprechend ist es einer Koalition unbenommen, sich um den Abschluss eines spezielleren, einen konkurrierenden Tarifvertrag verdrängenden Tarifvertrag zu bemühen.“
    Mit dem heutigen Urteil stehen der Gewerkschaft der Lokomotivführer ganz andere Möglichkeiten zur Verfügung Druck auf den Arbeitgeber, die Deutsche Bahn AG, auszuüben, mit dem sie sich seit Monaten in Tarifauseinandersetzungen befindet. Experten gehen davon aus, dass ein Streik im Güterverkehr zu erheblichen volkswirtschaftlichen Folgewirkungen führen wird: „Wenn der Güterverkehr auf der Schiene in Deutschland mehr als zwei Tage lang ausfällt, können die Streikenden damit ganze Produktionsketten lahmlegen“, sagte ein Wissenschaftler von der Freien Universität Berlin der Zeitung „Die Welt“, die einen entsprechenden Bericht in ihrer Internetausgabe „Welt online“ veröffentlichte. Ein Streik im Güterverkehr kostet die Bahn pro Tag nach Schätzungen von Wissenschaftlern des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) 80 Millionen Euro.
    Der volkswirtschaftliche Schaden kann aber – vor allem bei einer längeren Streikdauer – noch wesentlich höher liegen, da ganze Wirtschaftsbereiche von den notwendigen Zulieferungen abgeschnitten werden könnten. Schätzungen besagen, dass der volkswirtschaftliche Schaden bis zu 50 Millionen Euro täglich betragen würde. Vor allem der Fahrzeugbau und die Stahlindustrie seien in hohem Maße von termingerechten Zulieferungen abhängig. Wenn ein solcher Streik länger als eine Woche dauere, so vervielfachen sich nach Angaben der Abteilungsleiterin im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Claudia Kemfert, gegenüber der Frankfurter Rundschau die Streikkosten auf bis zu 500 Millionen Euro pro Tag. Eine solche Größenordnung sei „volkswirtschaftlich nicht mehr zu verkraften“, sagte sie weiter.
    Vor dem heutigen Urteil waren die Verhandlungspositionen beider Parteien verhärtet. Während die Deutsche Bahn AG erklärte, sie werde kein neues Angebot vorlegen, besteht die GDL nach wie vor auf einem eigenständigen Tarifvertrag für die Lokomotivführer, die sie vertritt.

    23 Oktober 2007

    GDL: 30-Stunden-Streikmarathon im Nahverkehr

    wikinews: Frankfurt am Main (Deutschland), 23.10.2007 – Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat einen „Streikmarathon“ für den kommenden Donnerstag angekündigt: Im Nahverkehr und im S-Bahn-Verkehr der Ballungsgebiete sollen nach dem Willen der Gewerkschaften 80 Prozent der Züge ausfallen.
    Der Streik soll am kommenden Donnerstag um 2.00 Uhr in der Nacht beginnen und würde am Freitagmorgen um 8.00 Uhr enden. Unterdessen hat die Bahn Kündigungen und diverse Abmahnungen gegen streikende Lokführer im Zusammenhang mit den Streiks ausgesprochen. Das berichtet „Welt Online“. Gegen zwei in der GDL organisierte Lokführer hat die Bahn fristlose Kündigungen ausgesprochen. Ihnen wird vorgeworfen, gegen Bahnvorschriften verstoßen zu haben. Die Lokführer seien zeitweise nicht erreichbar gewesen. Einer von ihnen habe seinen Zug am 18. Oktober um 2.00 Uhr am Bahnhof Zoo in Berlin auf einem Gleis stehen lassen, auf dem die Zugfahrt regulär endete. Der Zug habe jedoch auf ein Abstellgleis gefahren werden müssen. Das Abstellen ohne weitere Information sei ein „gefährlicher Eingriff in den Bahnbetrieb“ gewesen und damit ein Kündigungsgrund, argumentiert die Bahn.
    Die Bahn wirft der GDL außerdem vor, Notdienste zu verweigern, die einen Mindestbetrieb garantieren sollten.
    Für den 2. November ist eine Gerichtsverhandlung am Sächsischen Landesarbeitsgericht in Chemnitz festgesetzt, wo ein Urteil um die Rechtmäßigkeit von Bahnstreiks im Fernverkehr fallen soll.

    26 Juli 2007

    Mindestlohn in den USA

    Mindestlöhne in den Vereinigten Staaten: erste große, landesweite Erhöhung des Jahrzehnts

    Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 26.07.2007 – Eine landesweit beschlossene Anhebung der Mindestlöhne für Arbeiter in den Vereinigten Staaten trat am 25. Juli in Kraft. Die zusätzlichen 70 Cent je Stunde von 5,15 auf 5,85 Dollar, auf die nochmal 70 Cent im nächsten Sommer folgen, sind die erste Erhöhung seit 1997.

    Der Anstieg, dem der Kongress im Mai zugestimmt hatte, ist die erste Stufe eines dreistufigen Anstiegs über die nächsten zwei Jahre. Nächsten Sommer kommen, wie schon erwähnt, weitere 70 Cent hinzu, und im Sommer darauf nochmal 70 Cent. Im Jahr 2009 beträgt dann der Mindestlohn 7,25 US-Dollar.

    Der Anstieg soll den Mindestlohn-Verdienern helfen, oberhalb der Armutsgrenze zu bleiben. Das United States Department of Health and Human Services betrachtet jeden als arm, der weniger als 10.210 US-Dollar pro Jahr verdient. Beim bisherigen Mindestlohn hat ein Mensch mit einer 40-Stunden-Woche dieses mit gerade einmal 500 US-Dollar je Jahr überschritten.

    Ganze 20 Staaten benötigte die Initiative zur Erhöhung der Mindestlöhne, bevor diese Aktion der Regierung Gestalt annahm. Die Staaten werden von der neuen Regelung nur dann betroffen sein, wenn sie die bundesweiten Vorgaben bisher unterschritten.

    Zum Vergleich beträgt der Mindestlohn im Vereinigten Königreich für Erwachsene umgerechnet 11,50 US-Dollar, der in Mexiko betrug hingegen 4,50 mexikanische Peso. Die niedrigste Mindestlohn in Kanada beträgt 6,50 kanadische Dollar in New Brunswick. Der höchste in Kanada ist in Nunavut, 8,50 kanadische Dollar oder 8,15 US-Dollar.

    In vielen Ländern Europa, beispielsweise Norwegen, Schweden, Finnland, der Schweiz, Deutschland, Österreich, Italien und Zypern gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn; stattdessen werden die Mindestverdienste dort zwischen Vertretern der Arbeitgeber sowie Gewerkschaften in Form eines Tarifvertrages ausgehandelt. 2006 betrug der Mindestlohn in Australien 13,47 australische Dollar pro Stunde; dies entspricht 11,90 US-Dollar.

    Quelle Wikinews

    12 April 2006

    New Yorker Gewerkschafter zu zehn Tagen Gefängnis verurteilt

    New York (Vereinigte Staaten), 12.04.2006 – Am Montag, den 10. April hat der „State Supreme Court“ in Brooklyn den Gewerkschaftsführer Roger Toussaint zu zehn Tagen Gefängnis und einer Geldstrafe von 1.000 US-Dollar verurteilt. Zwei weitere Angeklagte kamen mit einer Geldstrafe von je 500 Dollar davon.

    Am 20. Dezember 2005 hatten Mitarbeiter des New Yorker U-Bahn- und Busbetreibers „Metropolitan Transportation Authority“ (MTA) 60 Stunden lang gestreikt. Nach Ansicht des Richters verstieß die Gewerkschaft „Transport Workers Union Local 100“ damit gegen ein Gesetz des Bundesstaates New York, nach dem Angestellte im Öffentlichen Dienst nicht streiken dürfen. Mit Blick auf die damals gescheiterten Verhandlungen sagte er, es sei bedauerlich, dass es zu einem illegalen Streit gekommen sei.

    Toussaint hat 30 Tage Zeit, gegen die Entscheidung vorzugehen. Das hat er offenbar nicht vor: „Natürlich halten wir die Geld- und Freiheitsstrafen für bedauerlich, aber wir werden damit leben“, sagte er.

    Nun steht noch eine Entscheidung über einen Antrag der MTA aus. Diese hatte vergangene Woche eine Strafe von drei Millionen Dollar für die Gewerkschaft gefordert. Außerdem soll der Gewerkschaft vorerst verboten werden, Mitgliedsbeiträge zu erheben.