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21 Juli 2017

Bayerns "Gefährder-Gesetz"

@Bundesregierung, was soll eigentlich werden mit dem neuen bayrischen "Gefährder-Gesetz", wonach unbefristet eingesperrt werden kann, ohne dass irgendwo strafgesetzlich geregelt wäre, was ein "Gefährder" überhaupt ist?

Mit diesem Gesetz macht uns Seehofer den Erdogan - und juristisch betrachtet sogar schlimmer, weil der "Gefährder"-Vorwurf nebulöser ist als es ein "Terrorismus"-Vorwurf sein kann.

Das kann/darf keinen Bestand haben. Die Bundesregierung müsste ein Streitverfahren gegen das Bundesland Freistaat Bayern anstrengen.

14 Juli 2017

NRW: CDU-FDP-Koalition schadet dem staatlichen Gewaltmonopol

Eine Klatsche für meinesgleichen, die sich sowohl innen- wie außenpolitisch zum das Recht gebundene Gewaltmonopol bekennen.
Die schwarz-gelbe Koalitionsregierung will die soeben erst eingeführte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wieder abschaffen.
Offenbar ist den Herrschaften nicht bewusst, dass die Legitimität und Akzeptanz des Staatlichen Gewaltmonopols davon abhängig ist, dass es gesetzeskonform ausgeübt wird, folglich auch möglich sein muss, gegen vermummte Polizeibeamte juristisch vorgehen zu können, die in ihrer Amtsausübung gegen Gesetze verstoßen.

05 November 2013

Auch auf russischer Botschaft "Lauschstation"?

Auch auf dem zunächst unverdächtig ausschauenden Dach der russischen Botschaft erheben sich im rückwärtigen Anbau würfelförmige Aufbauten, in denen sich umfängliche Abhörtechnik verbergen könnte.

Gleichermaßen interessant ist die Klärung, warum ein Teil der chinesischen Botschaft in der Brückenstraße eine andere Dachkonstruktion erhielt als die übrigen Gebäudeteile.

Während bereits wochenlang spekuliert wird, ob sich im Dachgeschoss der US-Botschaft am Brandenburger Tor Abhöranlagen hinter den Fassadenelementen befinden, fällt erst jetzt auf, dass auf dem Dach der nur wenige Meter entfernten Botschaft Großbritanniens ein großer, zylinderförmiger Radom errichtet wurde, wie er für Horchantennen typisch ist.

Es wird Zeit, dass die Bundesregierung auf Inspektion sämtlicher Botschaften besteht, im Gegenzug die Inspektionen deutscher Botschaften in den Gastgeberländern gestattet.

Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, dass die deutschen Geheimdienste von alledem überrascht wurden, so dass sich die Frage stellt, was davon den jeweiligen Bundesregierungen bekannt war.

Wahrscheinlich ist, dass sich die Geheimdienste von der Verfassung entfremdeten und mit den Geheimdiensten anderer Staaten eben auch gegen die eigenen Bevölkerungen und Regierungen kooperierten bzw. kollaborierten, denn die vorderste Loyalität gebührt nicht den geheimdienstlichen Netzwerken, sondern dem völkerrechtlich und menschenrechtlich demokratisch agierenden Rechtsstaat.

Es bedarf der Klarstellung, dass Botschaften diplomatische und konsularische Aufgaben zu erfüllen haben, nicht aber der Spionage gegen das Gastgeberland dienen dürfen.

06 Dezember 2012

Konzept zum NPD-Verbot veröffentlichen!

"Die Innenminister der Länder haben sich einmütig für ein neues NPD-Verbotsverfahren ausgesprochen." - So berichtet die SZ in ihrer gestrigen Online-Ausgabe und: "Wir können mit öffentlich zugänglichen Beweismitteln belegen, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist." - Stimmt, das kann so schwer nicht sein, aber nach dem Desaster des von Otto Schily versemmelten Verbotsversuchs ist Skepsis angebracht, ob es dieses Mal kompetenter gemacht wird oder sich die Innenminister wieder bloß oberflächlich mit der Thematik befassen und sich mit ihrer Absichtserklärung nur einmal mehr gegenseitig der naiven Selbstgefälligkeit vergewissern.

12 April 2012

"Pro NRW" mit rechtem Terror gegen Muslime

Die rechtsextremistische Partei "Pro NRW" meldete eine Demonstration gegen eine Moschee in Münster an. Nun wäre es Pflicht von Ordnungsbehörden und Gerichten, diese Volksverhetzungsveranstaltung zu unterbinden, wenigstens aber im Nachgang die Volksverhetzer strafrechtlich zu verfolgen.
Das Problem ist jedoch, dass viele Bürger, Behörden und Richter mit dem Antiislamismus sympathisieren und leugnen, dass sich der Antiislamismus sowohl personell als auch inhaltlich nicht vom Antisemitismus und Antipluralismus unterscheidet.
Es scheint trotz einer inzwischen aufgeflogenen Terrororganisation noch immer kein genügendes Gespür dafür zu geben, was es bedeutet, im Fadenkreuz rechtsextremistischer Gruppierungen zu stehen.

Markus Rabanus

17 November 2011

Kritik an der Gewerkschaft der Polizei

Der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut bezeichnet in einer Presseerklärung die Bekennerlosigkeit rechtsextremistischer Verbrechen als "neue Dimension", aber es ist eine bloß stets geleugnete Dimension, denn die jetzt ermittelten Mordattentate sind nur eine Spitze des Eisbergs massenhaft rechtsextremistischer Straftaten gegen Menschen und Einrichtungen, die einfach ins Hass-Schema von Rechtsextremisten passen und nur in den seltensten Fällen mit Bekennerschreiben oder dergleichen garniert werden.

Es hat Methode, mittels derer die Kriminalstatistiken politisch geschönt und rechtsextremistische Täter geschont werden, so oft die Täterkreise und Tatmotive ausgeblendet werden. Mal aus Gründen der Reduzierung des Ermittlungsaufwands, oft aber, um "keine politische Sache daraus zu machen".
Wer den rechtsextremistischen Tathintergrund anzeigt, hat häufig Mühe, dass es überhaupt ins Protokoll kommt und macht sich vielen Polizeibeamten eher als linksextremistisch verdächtig, "denn wer sonst bekäme mit Rechtsextremisten Probleme" usw.

Die Gewerkschaft der Polizei, vor allem die Innenministerien müssen sich dem Problem stellen, dass rechtsextremistisches Denken auch in Polizeikreisen keine Ausnahme darstellt, dass es Kollegen gibt, die ihre Kollegen bei den Ermittlungen gegen Rechtsextremisten behindern und an die Täterkreise verraten. Und es gibt jede Menge Faulheit und Feigheit in Uniform, wenn sich beispielsweise Polizeibeamte in Mannschaftsstärke Zeugen von Morddrohungen ("Du bist tot") werden, sich dann aber der Aufforderung zur Festnahme und Zeugenschaft verweigern ("Haben wir nicht gehört").

Das ist Realität, keine "neue Dimension" - und solche Art "Polizeischutz" eine Ermutigung für Rechtsextremisten.

Markus Rabanus >> Antifa-Forum

01 Mai 2010

Es braucht Sozialarbeit für "Bandidos"

In Schleswig-Holstein wurden die Rocker-Gangs "Hells Angels" und "Bandidos" verboten. Polizeikräfte demontierten von den Clubhäusern die Banden-Embleme und sicherten bei Wohnungsdurchsuchungen zahlreiche Waffen und Beweismaterial.
Folgerichtig müssten nun die Rocker ihre Mopeds neu bemalen, die Lederjacken zivilisieren und Banden-Tattoos abdecken. Reichlich Arbeit und Aufwand für ein Hobby, das sich zu sehr ins Kriminelle verirrte.

Anlass für die Verbote war ein sogenannter "Rockerkrieg", als sei der neu und nicht urtypisch für das Selbstverständnis solcher Gangs. - Sozialarbeit in diese Kreise gibt es nicht und wundert sich dann über "Parallelgesellschaften". Sozialarbeit und Auflagen in diese Kreise wäre eine seriöse Alternative zum Organisationsverbot. Dazu würde es eines mutigen Staates bedürfen, aber der ist nun mal in der Bandenprävention nicht mutiger als der einzelne Beamte tatsächlich wäre, allenfalls bei Kollektivauftritten. Und weil sich das kaum ändern lässt, müsste die Sozialarbeit eben notfalls in "Truppenstärke" stattfinden.

In den Biographien von Leuten, die sich den "Hells Angels" und "Bandidos" anschließen, lässt sich vieles entdecken, was auch bei Rechtsextremisten keine Seltenheit ist, z.B. "vaterlose" Kindheit und/oder Jugend, Misstrauen gegenüber liberalen Anschauungen und Verhältnissen. Die ideologischen Schlussfolgerungen von Rockern und Rechtsextremisten überschneiden sich deshalb häufig.
Und der Unterschied? - Beispielsweise, dass die Show von Rockern besser als die von den Möchtegern-Trommel-Faschos ist.

Markus Rabanus >> Diskussion

31 Dezember 2009

Straflose Waffenabgabe verlängern

Bis zum 31.12.2009 konnten straflos Waffen bei der Polizei abgegeben werden, denn das Waffengesetz wurde verschärft, insbesondere gelten strengere Waffenverwahrungsvorschriften. Etwa 120.000 Gewehre, Pistolen usw. trudelten bei der Polizei ein und werden zerlegt, vernichtet. Eine prima Bilanz, dass nun so viele Waffen nicht mehr missbraucht werden können. Das stärkt das staatliche Gewaltmonopol.
In einem dämlichen Kommentar bei N-TV behauptet ein Polizei-Gewerkschaftler, dass die Sicherheitslage in Deutschland durch die Waffenabgabeaktion unverändert sei, weil Kriminelle ihre Waffen behalten haben. Der Beamte hat womöglich Sorge, dass jetzt die Polizei aufgelöst werde. Für solchen "Intellekt" zahlen wir Steuern.
Es ist vielmehr zu fordern, dass die straflose Rückgabemöglichkeit dauerhaft bleibt.

msr >> Diskussion

30 August 2009

Schäuble hält RAF-Akten unter Verschluss

Behinderung der Justiz

Neue Erkenntnisse begründen den Verdacht, dass die Ex-Terroristin Verena Becker bei der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 32 Jahren mittäterschaftlich war. Der Mord wurde nicht aufgeklärt. Schon damals hielt der Verfassungsschutz Akten unter Verschluss, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Mitwirkungen von Verfassungsschutzagenten betreffen.
Nun fordern der Sohn von Buback und auch der CDU-Politiker Bosbach, dass Schäuble die Akten zur Einsichtnahme freigibt.

Die bundesdeutschen Geheimdienste hatten im allgemeinen Treiben des Ost-West-Konflikts von Anbeginn Tatbeiträge geleistet, um insbesondere die extremistischen Teile der Studentenbewegung in die Kriminalität zu lotsen. Das geschah durch Waffenlieferungen, durch Lieferung von Sprengstoffen und durch Schulung im Umgang damit.

Das war eine unverzeihliche Praxis, mit der auch heute noch gerechnet werden muss, weil sich viele Bürger und Politiker im Denken nicht vom terroristischen Denken unterscheiden, sondern den Zweck die Mittel heiligen lassen.

Die inzwischen 57-jährige Verena Becker hat sich am Freitag nach Bekanntwerden der neuen Erkenntnisse (DNA-Spuren an "Bekennerschreiben") in der Kanzlei ihres Anwalts zur Festnahme gestellt und ist seither in Untersuchungshaft.

Sie war nach einer Schießerei mit der Polizei u.a. wegen sechsfachem Mordversuchs (wieso §211?) und räuberischer Erpressung zu lebenslänglicher Haft verurteilt.
Nach vier Jahren Haft habe sie mit dem Verfassungsschutz kooperiert und wurde 1989 von Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt.

Markus Rabanus >> Diskussion

15 Oktober 2008

Doch keine Bundeswehreinsätze im Inneren?

Berlin (Deutschland), 15.10.2008 – Die Pläne der deutschen Bundesregierung, den Artikel 35 des Grundgesetzes neu zu regeln, um damit die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Bundeswehr im Innern zu schaffen, stoßen bei einer Gruppe von SPD-Parlamentariern im Deutschen Bundestag auf Ablehnung.

Damit scheint das Gesetzesvorhaben vom Scheitern bedroht. Und dies, obwohl sich die Spitzenvertreter der beiden Regierungsparteien im Koalitionsausschuss bereits auf eine entsprechende Regelung verständigt hatten. Sprecher der Unionsfraktion werfen den Sozialdemokraten nun Wortbruch vor. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Deutschen Bundestag, Wolfgang Bosbach, sagte gegenüber der „Osnabrücker Zeitung“: „Die Regierungspläne waren keine Verabredung zwischen Tür und Angel.“ Der Vizekanzler und Außenminister Frank-Walter Steinmeier habe den Plänen ausdrücklich zugestimmt. Die jetzt vorgetragene Weigerung der SPD-Fraktion, die Pläne zu unterstützen, bezeichnete er als „ganz miesen Stil“.

Nachdem die Bundestagsfraktion der SPD den Entwurf ablehnt, kündigten auch einige Innenminister SPD-geführter Landesregierungen an, gegen den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu stimmen. Damit würde der Entwurf die nötige Zweidrittelmehrheit im Bundesrat verfehlen. Widerstand kommt ebenfalls von der oppositionellen FDP, damit ist eine Mehrheit für das Vorhaben im Deutschen Bundesrat, der Länderkammer, ebenfalls gefährdet. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.

Nach Angaben des parlamentarischen Geschäftsführers der SPD im Deutschen Bundestag, Thomas Oppermann, hat die SPD-Fraktion eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Justizministerin Brigitte Zypries, Fraktionschef Peter Struck und weiteren SPD-Parlamentariern, gebildet, die nun einen Kompromissvorschlag ausarbeiten soll.

Von den Grünen und der Fraktion der Linkspartei wird dagegen Unterstützung für die Weigerung der SPD-Fraktion signalisiert, den Einsatz der Bundeswehr im Innern parlamentarisch abzusegnen. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte: „Wir hoffen nur, dass bei dem jetzt einsetzenden Trommelfeuer aus der Union die SPD-Fraktion wacker bleibt.“ +wikinews+

06 Oktober 2008

FDP, Grüne und Linke kritisieren geplante Bundeswehreinsätze im Inneren

Berlin (Deutschland), 06.10.2008 – Am gestrigen Sonntag hat der Koalitionsausschuss der großen Koalition beschlossen, dass Bundeswehreinsätze im Inneren in Ausnahmefällen (zur „Terrorabwehr“ und in anderen Notsituationen) künftig möglich sein sollen. Kritik am Beschluss wird aus den Reihen der FDP und der Linksfraktion geübt.

In einer Pressemitteilung fordern die Jungen Liberalen, die Jugendorganisation der FDP, dass Bundeswehrsoldaten nicht zu „Hilfssheriffs der Polizei degradiert werden“ dürften. Laut Johannes Vogel, dem Bundesvorsitzenden der Jungen Liberalen brauche Deutschland „keine Bundeswehrsoldaten als Hilfssheriffs, sondern eine personell und technisch gut ausgestattete Polizei, die die innere Sicherheit effektiv gewährleistet“. Warum die Verfassungsänderung notwendig sei, habe bisher keiner wirklich begründet, so Vogel weiter. Gleichzeitig wird in der Pressemitteilung an die schwarz-gelben Landesregierungen appelliert, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen.

Für die Fraktion „DIE LINKE“ äußerte sich die stellvertretende Parteivorsitzende Halina Wawzyniak zum Vorhaben der großen Koalition. Aus ihrer Sicht hat die Bundeswehr im Inneren „nichts zu suchen“. Die Regelungen des Artikels 35 des Grundgesetzes seien völlig ausreichend, heißt es in der Pressemitteilung der Fraktion. Der großen Koalition wirft Halina Wawzyniak vor, den Begriff „Notfall“ durch „juristische Verrenkungen“ umdefinieren zu wollen, um Bundeswehreinsätze im Inneren zu ermöglichen.

Ulla Jelpke, ebenfalls Mitglied der Linksfraktion, macht in einer eigenen Pressemitteilung darauf aufmerksam, dass die Bundeswehr bereits zum G8-Gipfel in Heiligendamm im Inneren eingesetzt worden sei. Gepanzerte Fahrzeuge und Kampfflugzeuge der Bundeswehr hätten Demonstrationen beobachtet, was mit angeblich im Vorfeld geplanten Anschlägen gegen den Gipfel begründet worden sei. Jelpke befürchtet, dass „solche zweifelhaften Mutmaßungen über geplante Anschläge“ nach der Grundgesetzänderung Bundeswehreinsätze bei Großveranstaltungen oder Demonstrationen, beispielsweise gegen Castortransporte, rechtfertigen könnten.

Im Namen der Grünen Bundestagsfraktion sagte Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit, dass nun offenbar „Schäubles Traum“ wahr werden solle. Laut Wieland folge die große Koalition „der verqueren Ansicht des Ministers, dass innere und äußere Sicherheit verschmelzen und im Zeitalter der asymmetrischen Bedrohung Krieg und Frieden nicht mehr klar zu trennen wären“. Diese Logik hält der Grünen-Politker für falsch. Auch Terrorabwehr müsste weiterhin eine Aufgabe der Polizei bleiben. Mit den Worten „die Pläne der Bundesregierung werden nicht zu mehr Sicherheit führen, dafür aber zu weniger Freiheit“, spitzt die Grüne Bundestagsfraktion ihre Kritik an den Plänen der Großen Koalition in einer Pressemitteilung zu. +wikinews+

Große Koalition anscheinend einig über Bundeswehreinsätze im Inneren

Berlin (Deutschland), 06.10.2008 – Die Große Koalition ist sich anscheinend einig über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Dies sagten die Fraktionschefs von CDU/CSU und SPD am gestrigen Sonntagabend. Laut Aussagen von Volker Kauder (CDU) sollen Einsätze der Bundeswehr im Inneren nur zur „Terroabwehr“ und in eng umgrenzten Notsituationen möglich werden, wenn polizeiliche Mittel nicht mehr ausreichen. Dafür soll nun der Artikel 35 des Grundgesetzes geändert werden.

Peter Struck (SPD) verwies dabei auch darauf, dass es Situationen gebe, in denen die Wasserschutzpolizei keine ausreichenden Mittel habe, weswegen man in solchen Situationen auch die Marine einsetzen können müsse. Auch in Betracht gezogen werden müssen Einsätze der Luftwaffe im Inneren, um von „Terroristen“ entführte Flugzeuge abzuschießen, bevor sie für einen „Terroranschlag“ verwendet werden können. Frühere Bemühungen der Bundesregierung, in ganz besonderen Einzelfällen diese Einsätze auch ohne Verfassungsänderung zuzulassen, waren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. +wikinews+

05 Oktober 2008

Bundeswehreinsätze im Inneren bald Realität?

Berlin (Deutschland), 05.10.2008 – Eine Einigung bezüglich des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren zu Anti-Terror-Einsätzen scheint absehbar zu sein. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte dazu am gestrigen 4. Oktober, es solle der Artikel 35 des Grundgesetzes geändert werden. Die Soldaten der Bundeswehr sollen demnach zur Abwendung außergewöhnlicher Unglücksfälle eingesetzt werden dürfen. Auch ein Abfangjäger dürfte durch die Gesetzesänderung eingesetzt werden, um ein von Terroristen entführtes Flugzeug abzuschießen. Eine erste Einigung könnte bereits im heute stattfindenen Koalitionssusschuss gefällt werden.

Bisher durfte die Bundeswehr auf keinen Fall im Inland eingesetzt werden. Die SPD setzt sich für eine eingeschränkte Lösung ein. +wikinews+

25 Juni 2008

Affektierter Umgang mit Linkspartei und NS-Vergleichen

Ulla Jelpke (BT-Abgeordnete der Partei „Die Linke“) erntet für ihre Kritik an der geplanten BKA-Reform reichlich Empörung. Jelpke hatte gesagt: „Was da geschaffen wird, ist eine geheim ermittelnde Staatspolizei.“

Solche Kritik ist zutreffend, denn wer dem BKA fortlaufend die Ermittlungsbefugnisse erweitert, ohne den davon betroffenen Bürgern rechtliche Verteidigung einzuräumen, schafft eine eine "geheim ermittelnde Staatspolizei". Daran ändern auch Gesetzes- und Richtervorbehalte nichts, wenn nicht spätestens nach Beendigung zu befristender Ermittlungen die Betroffenen über den Umfang und die Ergebnisse der Ermittlungen informiert werden.

Es ist bedauerlich, dass es in der bisherigen Debatte ausschließlich um das Für und Wider von exektutiven Methoden/Erlaubnissen geht, nicht aber um das Erfordernis gleichzeitiger Entwicklung von Bürgerrechten.

Der Vorwurf, dass Jelpkes Kritik das BKA mit der GeStaPo vergleiche, obendrein auch noch die Opfer des NS verhöhne, obwohl Mahnungen gegen geheimpolizeiliche NS-Praktiken das genaue Gegenteil sind, ist viel eher eine Zumutung als wenn Jelpke tatsächlich der Reform ns-totalitäre Motive unterstellt hätte.

Hallo Herr Bosbach,

Sie machen mit Kritik an NS-Vergleichen auf sich aufmerksam. Deshalb stelle ich Ihnen drei Fragen:
1. War Ihre Familie in NS-Mitgliedschaft oder NS-Spitzeleien verstrickt?
2. Spitzelten Sie für den Verfassungsschutz, wie es viele Ihrer Partei-Kameraden tun?
3. Wie können die Betroffenen überprüfen, dass die Spitzel nicht lügen, wenn es nicht wenigstens nach Ablauf von Fristen ein Akteneinsichtsrecht gibt?

Antitotalitarische Phrasendrescherei ist mir unglaubwürdig, wenn der Staat als Anwalt und Exekutive der Gesellschaft mehr und mehr Rechte bekommt, aber nicht gleichzeitig die Bürgerrechte mitziehen, eben auf Auskunft und Rechtsmittel in eigenen Belangen.

Es kann nicht genügen und genügt mir auch nicht, von Datenschützern und Richtern oder parlamentarischen Kontrollorganen vertreten zu sein, wenn den Betroffenen verwehrt bleibt, überhaupt zu erfahren, dass es um sie geht.

Wer den Vertretenen in seinen Angelegenheiten entmachtet, soll ein Entmündigungsverfahren einleiten, aber nicht so tun, als wolle er ihn vertreten.

Grüße von Markus Rabanus

15 Juni 2008

Großbritannien: Unterlagen über die Finanzierung des globalen Terrorismus in Zug aufgefunden

London (Vereinigtes Königreich), 15.06.2008 – Offenbar wurden weitere Geheimdokumente der britischen Regierung in einem Londoner Vorstadtzug (Fahrtrichtung Waterloo-Station) aufgefunden. Bereits am 11. Juni war bekannt geworden, dass geheimdienstliche Informationen über die Terrororganisation al-Qaida und den Irak auf dem Sitz eines Zuges gefunden worden waren. Ein Mitreisender hatte die gefundenen Dokumente, die den Vermerk „UK Top Secret“ trugen, dann der Polizei übergeben. Am vergangenen Mittwoch wurden außerdem, wie jetzt bekannt wurde, im gleichen Zug Unterlagen gefunden, die geheime Informationen über die Finanzierung des globalen Terrorismus sowie Aussagen über Drogenhandel und Geldwäsche enthielten. Das berichtete gestern die Zeitung „Independent on Sunday“. Die Zeitung gab an, die Dokumente käuflich erworben zu haben. Man plane jedoch keine Veröffentlichung der Dokumente oder von Auszügen daraus, sondern habe die Geheimdokumente der Regierung zurückgegeben. Nach BBC-Angaben ist es nicht ganz sicher, ob die zuletzt gefunden Dokumente ebenfalls als „top secret“ klassifiziert waren.

Ein ranghoher Beamter des „Kabinettbüros für Angelegenheiten des Geheimdienstes und der Sicherheit“, der für den Vorgang verantwortlich gemacht wird, wurde inzwischen vom Dienst suspendiert. Diese Abteilung arbeitet dem Joint Intelligence Committee (übersetzt etwa „Koordinierungsstelle der Geheimdienste“) des Landes zu. Das britische Cabinet Office, eine der Regierung beziehungsweise dem Premierminister unterstellte Abteilung zur internen Koordination, untersucht den Fall. Die Londoner MET (Metropolitan Police Service) hat ebenfalls Ermittlungen aufgenommen. Laut BBC ist Scotland Yard mit dem jüngsten Fall nicht befasst.

Bei den aufgefundenen Papieren handelt es sich um Notizen und Berichte für ein Treffen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), das in der nächsten Woche, beginnend am Montag, am Sitz des britischen Premierministers, Downing Street 11, stattfinden soll. Bei der FATF handelt es sich um eine Einsatzgruppe zur Verfolgung der internationalen Geldwäsche, deren Einrichtung 1989 vom G7-Gipfel in Paris eingerichtet worden ist und gegenwärtig aus 34 Mitgliedern besteht. Die gefundenen vertraulichen Dokumente enthielten laut BBC Informationen zu den Möglichkeiten einer Manipulation des internationalen Handels und des Bankensystems zur Finanzierung illegaler Massenvernichtungswaffen im Iran.

Von der konservativen und liberalen Opposition im britischen Parlament wurde scharfe Kritik an den Vorgängen geübt, die von dem konservativen Schatten-Innenminister Dominic Grieve als ein fortwährendes Versagen des Systems gebrandmarkt wurde. Der Liberaldemokrat Chris Huhne bezeichnete die Vorgänge als „tief beunruhigend“. Pauline Neville-Jones, konservative Schattenministerin für Fragen der Sicherheit, erklärte, in den letzten sechs Monaten seien ihr insgesamt acht schwere Verletzungen der Geheimhaltung bekannt geworden.

Der Vorsitzende des parlamentarischen Kontrollausschusses des Innenministeriums (Home Affairs Select Committee), Keith Vaz, forderte, dass bis zur Aufklärung des jüngsten Informationslecks kein Beamter, unabhängig von seiner Stellung innerhalb der Hierarchie, mehr die Erlaubnis haben sollte, geheime Dokumente außerhalb seines Büros zu welchem Zweck auch immer mitzunehmen. Er fügte hinzu: „Unsere Feinde brauchen nicht einmal mehr unsere Computer zu hacken [um an Geheiminformationen zu gelangen], eine Fahrt im öffentlichen Verkehrswesen genügt.“ Die britische Innenministerin Jacqui Smith wird von dem Ausschuss in der kommenden Woche vorgeladen. Sie soll sich Fragen stellen, inwieweit der Kampf gegen den internationalen Terrorismus durch die jüngsten Vorgänge in Mitleidenschaft gezogen seien. +wikinews+

Deutschland: Etwa jeder zweite Mord bleibt unentdeckt

Celle (Deutschland), 15.06.2008 – Im Juni 2008 thematisierte die Justizministerkonferenz in Celle, wie die Aufklärungsrate bei Morden verbessert werden kann. In Deutschland werden jedes Jahr zirka 1.000 Menschen ermordet. Experten zufolge bleibt jeder zweite Mord unentdeckt; Schätzungen zufolge könnten es bis zu 2.400 Morde sein. Ein Grund dafür ist, das fälschlicherweise oft natürliche Todesursachen von Ärzten in den Totenscheinen attestiert werden. Erst vergangene Woche hat ein Arzt in Hessen einem Mann, der erstochen in einer Blutlache lag, einen natürlichen Tod bescheinigt.

Professor Wolfgang Eisenmenger, Vorstand des Rechtsmedizinischen Instituts der Universität München, erklärte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung: „In einer Multi-Center-Studie der Universität Münster aus dem Jahr 1997 kam heraus, dass mindestens 1.200 Tötungsdelikte jährlich unaufgedeckt bleiben.“ Laut Eisenmanger hat sich seit Veröffentlichung der Studie nichts getan, dass zu einer Verbesserung der Missstände führen kann. Viele rechtsmedizinische Institute sind geschlossen worden, etwa die der Universitäten in Aachen und Göttingen. Die Teilnehmer der Justizministerkonferenz 2008 in Celle appellierten an die Wissenschaftsminister, keine weiteren rechtsmedizinischen Institute zu schließen.

Ein weiteres Problem ist die schlechte Ausbildung der Ärzte im Bereich der Erkennung von Todesursachen. Daher fasste die Konferenz den Beschluss in Zukunft den Ausbildungsstand von Ärzten zu erhöhen. Welcher Art diese Qualifizierung sein wird, soll im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Justiz-, Innen-, Wissenschafts- und Gesundheitsministern beraten werden, die Vorschläge zur Verbesserung der ärztlichen Leichenschau ausarbeiten soll. Zurzeit kann jeder Arzt unabhängig von seiner Fachrichtung nach einer Untersuchung der jährlich rund 850.000 Toten in Deutschland den Totenschein ausstellen.

Burkhard Madea, Leiter des Bonner rechtsmedizinischen Instituts und Experte für Leichenschauen, sieht auch die Abrechnung mit den Kassen als eine Ursache des Problems, weil Kliniken bei der Obduktion einen finanziellen Verlust machen.

Als einziges Bundesland hat bisher Bremen auf den seit langem bekannten Missstand reagiert. Hier wird jeder Totenschein von einem Experten geprüft. Der Leiter des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin am Klinikum Bremen-Mitte, Michael Birkholz, schätzt, dass jedes zweite Tötungsdelikt unerkannt bleibt. Seit dort alle Details zu den Todesursachen von Gerichtsmedizinern geprüft werden, wird im Durchschnitt jede Woche ein zuvor unbemerkter unnatürlicher Tod entdeckt.

Allerdings gibt es auch Kritik an der Studie. Der Direktor der rechtsmedizinischen Abteilung der Medizinischen Hochschule Hannover, Hans-Dieter Tröger, bezweifelt die Aussagekraft der Studie, die nur auf Zahlen aus Nordrhein-Westfalen beruhe. Der Mediziner nennt andere Zahlen, er wird auf tagesschau.de mit Bezug auf die Münsteraner Studie von 1997 wie folgt zitiert: „In 100.000 Fällen“ (der zweiten amtsärztlichen Leichenschau, die vor der Feuerbestattung durchgeführt wird) „hatten wir in Hannover nur einen Verdacht auf einen unnatürlichen Tod.“ Der Verdacht habe sich nicht bestätigt. +wikinews+

14 Mai 2008

GdP: Langjährige Forderung nach Waffenregister hat endlich Erfolg

Als einen Erfolg wertet die Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass erstmals seit dem II. Weltkrieg ein zentrales Waffenregister einen Überblick über den Bestand der legalen Waffen in Deutschland ermöglichen soll. GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg: „Eine jahrelange Forderung der Gewerkschaft der Polizei wird endlich erfüllt. Die Innenministerkonferenz hat beschlossen, die Einrichtung eines Waffenregisters zu prüfen. Das ist längst überfällig. Jetzt darf keine Zeit mehr verloren werden.“

Es sei paradox, so Freiberg, dass seit mehr als 30 Jahren der private Waffenbesitz bei den örtlichen Behörden zwar penibel registriert werde, aber bundesweit nicht exakt angegeben werden könne, wie viele Waffen in Privatbesitz sind und um welche Waffenarten es sich handele.
Freiberg: „Der Grund sind unterschiedliche EDV-Programme in den Ländern. Allein in Nordrhein-Westfalen wird an zwei unterschiedlichen Systemen erfasst, die aber nicht kompatibel sind. In wiederum anderen Bundesländern wird der private Waffenbesitz sogar noch auf Karteikarten geschrieben.“

Den notwendigen Druck macht nun eine EU-Richtlinie, nach der künftig alle Feuerwaffen ihrem gegenwärtigen Besitzer zugeordnet werden müssen. Zwei Jahre hat die Bundesregierung Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und bis 2014 den Aufbau eines zentralen Waffenregisters abzuschließen.

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Zur Sicherheit unserer Kolleginnen und Kollegen fordern wir die Aufnahme des privaten Waffenbesitzes ins Melderegister. Wird die Polizei künftig zu einem Einsatz gerufen, muss sie wissen, ob sich Schusswaffen im Haus befinden. Eine solche Information kann über Leben und Gesundheit entscheiden.“

Presseerklärung der GdP

05 Mai 2008

Vorhaben "Nationaler Sicherheitsrat" stößt auch bei der GdP auf Ablehnung

„Nationaler Sicherheitsrat“ GdP: Union wirft mit Nebelkerzen
Pressemeldung Gewerkschaft der Polizei Bundesvorstand

Berlin. Mit ihrer Forderung nach einem „Nationalen Sicher-heitsrat“ vernebelt nach Auffassung der Gewerkschaft der Poli-zei (GdP) die Union die Lage der Inneren Sicherheit in Deutschland. GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Das ist be-reits Wahlkampfgetöse. Ein weiteres Gremium mit gut dotierten Posten ist so unnötig wie ein Kropf. Der inneren Sicherheit mangelt es nicht an Erkenntnissen, sondern an ausreichendem polizeilichen Personal und praktikablen rechtlichen Grundlan-gen.“
Die Innere Sicherheit, so Freiberg, werde nicht in Konferenzräumen gewährleistet, sondern im polizeilichen Alltag auf der Straße. Auch von der Bundeswehr sei bekannt, dass sie nicht weitere Stäbe, sondern moderne Ausrüstung und genügend gut ausgebildete Einsatzkräfte benötige. Freiberg: „Rat haben wir genug, was wir brauchen, sind Taten.“
Es sei immer wieder überraschend, so der GdP-Vorsitzende, welche Kreativität die Union entwickle, um den Einsatz der Bundeswehr im Innern schmackhaft zu machen. Freiberg: „Mal muss das Wetter herhalten, mal eine Fußballweltmeisterschaft, mal internationale Krisen. Die Trennung zwischen innerer und äußerer Sicherheit hat sich bewährt und muss erhalten bleiben.“ >> GdP.de

01 März 2008

Größte Verfassungsbeschwerde der bundesdt. Geschichte

Größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eingereicht

Karlsruhe (Deutschland), 01.03.2008 wikinews – In Karlsruhe wurden gestern beim Bundesverfassungsgericht die mehr als einhundert Aktenordner umfassenden Vollmachten der Bürgerinnen und Bürger eingereicht, die gegen die seit Januar geltende Vorratsdatenspeicherung Klage erheben. Mit insgesamt über 34.000 Beschwerdeführern handelt es sich dabei um die größte Verfassungsklage in der Geschichte der Bundesrepublik.

Im Anschluss schlugen Aktivisten am Platz der Grundrechte in Karlsruhe im Rahmen einer Kunstaktion symbolisch 17 Thesen zur Verteidigung der Grundrechte in der heutigen Zeit an.

Das Bundesverfassungsgericht will noch im März über die Eilanträge entscheiden. Bereits zwei Tage zuvor, am 27. Februar 2008, hatten die Verfassungsrichter zur umstrittenen Online-Durchsuchung festgelegt, dass der Einsatz sogenannter Bundestrojaner zur heimlichen Durchsuchung von Privatcomputern nur unter hohen rechtlichen Hürden zulässig ist.

KOMMENTAR

Wie oft erwähnt, befürworte ich die Vorratsdatenspeicherung, allerdings zu primär anderen Zwecken: Zur Erleichterung von Strafanzeigen gegen Hacker, Spamer, Morddrohungen usw.

Aber unmittelbare Bürgerinteressen sind den Gesetzgebern mal wieder weniger wichtig als Staatsschutzinteressen, die damit folglich auch nur Gesetzeswiderstände auslösen. Vernünftige Regelungen kommen so nicht zustande, obwohl es für sie wachsenden Bedarf gibt. Eben auch aus der Entwicklung in der Kommunikationstechnologie, denn nicht die Staatfetischisten spähen die Daten der Bürger aus, sondern auch private Firmen und Kriminelle. Denen stellt man ohne Vorratsdatenspeicherung Freibriefe aus.

-msr- >> Diskussion

Schäuble lässt LINKE durch den VS bespitzeln

Eigentlich nicht neu, aber Bundesinnenminister Schäuble nutzt die Gunst der Stunde, aus dem Fernseh-Interview mit Christel Wegner für die Spitzeltätigkeiten der Verfassungsschutzämter zu werben.

Dabei zeigt der Fall überdeutlich, dass einzig die öffentliche Auseinandersetzung den in Parteien verkappten Extremismus aufzudecken und anzugehen, während die Spitzel jahrelang nur spitzeln und die Privatsphäre von Menschen verletzen würden.

Hallo Herr Schäuble, wofür Sie werben, ist exakt die Mentalität, die eine Frau Wegner für alternativlos hält: Nicht die demokratische und offene Gesellschaft mit dem in ihr notwendig zu führenden Meinungsstreit, sondern die Spitzelgesellschaft des permanenten Vertrauensbruchs.

Lassen Sie auch mich wieder überwachen? Wer ist es denn dieses Mal? Oder ist es "nur elektronisch"?

-msr- >> Diskussion