Spätestens wenn Kinder drüber lachen, sollte man sich Gedanken machen.
21 Mai 2018
18 Januar 2014
Zu Putins Rede in Sachen Homosexualität
Da Sex mit Wehrlosen häufig genug Ersatzbefriedigung ist, hätte sein Appell gleichermaßen den russ-orth Würdenträgern gelten können, aber auch jugendlichen Jungen und Mädchen, von denen ebenfalls viele mit jüngeren Kindern "experimentieren". Aber an sachlicher Debatte ist Russlands unglückliche Gesellschaft wenig interessiert - und auch in Deutschland fällt es vielen Leuten schwer, so dass unser Putin-Bashing nicht wirklich fair ist.
31 Juli 2013
Zur Polemik gegen das "Betreuungsgeld"
@Gernot Erler (SPD), auch ich bin gegen das "Betreuungsgeld", aber vollkommen klar ist, dass es nahezu alle beanspruchen werden, die es beanspruchen können - und sogar Kinder aus Kitas nehmen werden, um es einzustreichen. Darum halte ich die Häme wegen der zunächst niedrigen Antragszahlen für sowat von bescheuert, wie Politik eben oft nur Kurzsichtigkeit ist, denn auch die SPD wird diese dann eingeführten Zahlungen nicht einfach streichen können, wie es Steinbrück für den Fall seines Wahlsieges verspricht, sondern teuer kompensieren.
21 März 2013
Spät: Australien bereut Zwangsadoptionen
Zwischen 1951 und 1975 wurden unverheirateten Müttern in Australien etwa 225.000 Kinder weggenommen und zur Adoption freigegeben. Jetzt bat die australische Premierministerin Julia Gillard diese Mütter und Kinder um Entschuldigung für dieses massenweise begangene Verbrechen gegen Menschlichkeit, das jahrzehntelang mit vermeintlich "christlichen Geboten" gerechtfertigt wurde. Zwangsadoptionen gab es überdies aus rassistischen und demographiepolitischen Gründen schon viel länger gegen die australischen Ureinwohner. Die in weißen Familien zwangsadoptierten Aborigines wurden zu "Mischlingskindern" umdefiniert und in "Missionsschulen" zu "weißen Werten" umerzogen.
06 März 2013
Zum Thema Ehegatten- oder Familiensplitting
Es zeichnet sich ab, dass das steuerrechtliche Ehegatten-Splitting durch ein Familien-Splitting ersetzt werden sollte. Bundesarbeitsministerin von der Leyen fordert ein auf unverheiratete und homosexuelle Paare mit Kindern erweitertes Splittingrecht. Familienministerin Schröder will Unverheiratete davon ausnehmen und ignoriert, dass sich deren Belastung von Verheirateten in nichts unterscheidet. Die Splittingoption müsste eigentlich noch weiter reichen, denn getrennt lebende Eltern haben die höchste Belastung und sind am ehesten von Armut bedroht, ob verheiratet oder unverheiratet.
04 Februar 2013
Die "Pille danach" (nach Vergewaltigung)
Höhepunkt von Jauchs gestrigem Polit-Talk war Martin Lohmann, Chefredakteur des privaten katholischen Fernsehsendes K-TV und Bundesvorsitzender des "Bundesverbands Lebensrecht", seit 2001 Mitglied des "Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem", CDU-Mitglied. Als er gefragt wurde, ob er seiner Tochter nach einer Vergewaltigung die "Pille danach" vorenthalten würde, beschwerte er sich zunächst, dass die Frage persönlich sei. Abstrakt lässt sich halt leichter über Moral schwafeln. Immerhin ließ er sich zur Antwort überreden und meinte, dass er gemeinsam mit seiner Frau der Tochter dann helfen würde, das Kind auszutragen, denn es gelte, das Leben zu schützen. - Was sagt wohl die Tochter dazu? - Derweil möchte seine Partei Kampfdrohnen bestellen. Wie es auch Jesus tun würde? - FORUM
21 Oktober 2012
CSU-Parteitag zwischen Sommerloch und Winterschlaf
Ein Ausscheiden Niederbayerns aus dem EURO ist vorläufig vom Tisch. Je dichter die Bundestagswahl, desto mehr wird die CSU "auf Schmusekurs" mit Merkel umschwenken. Und Merkel dankte es mit klarem Bekenntnis zur Herdprämie, damit Mama Wahlfreiheit hat, ob sie lieber allein daheim oder dem Bengel beim Spielen helfen möchte. Der Parteitag verlief frei von Störungen und Diskussionen. Mehrfach erhoben sich die Delegierten zu stehenden Ovationen und setzten sich dann wieder. Am Rande der Veranstaltung verkündete Seehofer, dass die CSU den Plagiator zurück in die Politik holen werde. So hatten die Medien endlich ihre Meldung, ohne sich mit der Frage aufzuhalten, ob solche Ankündigung durch eine Mitgliederbefragung legitimiert ist. Aber warum sollte es in der CSU anders als in der SPD sein?
Markus Rabanus >> Diskussion
15 Juli 2012
Beschneidungsverbot vs. Religionsfreiheit?
Hätten mich meine Eltern gefragt, hätte ich vielleicht "Ja" gesagt, aber würde ich heute gefragt, so wäre meine Antwort: Nein.
Das ist kein Groll, zumal verschmerzt, sondern Verständnis, aber Missbilligung, die wenig bewegt, solange die Stimmen der Betroffenen schweigen, als ginge es darum, die eigenen Eltern strafrechtlicher Ungnade auszusetzen, denn auch das wäre dem Kindeswohl abträglich und im Vergleich zur Mädchenbeschneidung noch weniger verhältnismäßig - anders je nach Kulturkreis, denn der Mehrheit gebührt Respekt, sofern sie sich um Respekt gegenüber Minderheiten müht, worauf in zivilisierten Gesellschaften zu achten ist.
Falls aus Gründen solchen Respekts demnächst die oberste Justiz oder der Gesetzgeber die Beschneidung ausdrücklich legalisiert, so erübrigt das nicht den Streit, denn das Elternrecht soll das Kindesrecht auf körperliche Unversehrtheit achten und die Religionsfreiheit soll dem Kinde nicht vorgreifen dürfen.
"Es geht niemanden an", wäre unzivilisiert, denn es geht immer alle an, wenn mit Menschen wehrlosen Menschen tun, wie es eben den Kindern geschieht, sicherlich "gut gemeint", aber schlecht überlegt.
Hintergrund: Das Kölner Landgericht hat ein amtsgerichtliches Urteil bestätigt, wonach die Beschneidung den Straftatbestand der Körperverletzung erfülle. Die Urteile werden seitens der religiösen Vereinigungen scharf verurteilt. Politiker von Regierung und Opposition stellten rasche Klärung in Aussicht, die Beschneidung straflos zu stellen.
Die Frankfurter Rundschau kommentiert: „Die Beschneidung - mag sie nun medizinisch sinnvoll sein oder nicht - ist ein geringfügiger körperlicher Eingriff, .." - Dem Autor empfehle ich, sich der Prozedur zu unterziehen, um beurteilen zu können, ob der Eingriff "geringfügig" ist, wenn die Betäubung nachlässt.
Markus Rabanus >> zum Thema Beschneidung
28 Dezember 2010
GEMA will Kindergärten abkassieren
Für das Singen urheberrechtlich geschützter Titel in Kindergärten möchte die GEMA Gebühren kassieren. Unklar bislang, wie das genau verwaltet werden soll. In einigen Meldungen heißt es, dass die GEMA Rahmenverträge mit den Kindergarten-Trägern anstrebe, da sonst in den Einrichtungen akribisch Buch geführt werden müsse, z.B. "Karaoke"-Veranstaltungen, ...
Die Politik ist aufzufordern, dem Gebührenhunger der GEMA unmissverständliche Grenzen zu setzen, sonst müssen wir demnächst auch noch mit der GEMA abrechnen, was auf Kindergeburtstagen gesungen (="verwertet") wird.
Sobald sich die Atemluft abpacken lässt, wird sie in Pfandflaschen kommen, wenn wir nicht beginnen, die Freiheit gegen die Vermarktungskultur zu verteidigen.
Markus Rabanus >> Diskussion
16 April 2010
Unaufrichtigkeit: Mixas Watsch'n
Nachdem der Augsburger Bischof Walter Mixa wochenlang dementierte, Kinder geschlagen zu haben ("zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt habe"), kommt er nun mit dem Spruch, dass er "nicht ausschließen" könne, "die oder andere Watsch'n" verteilt zu haben.
Vergesslichkeit? Wohl eher typisch für einen oberflächlichen Umgang mit solchen Themen, mit Gewissensfragen. Als nächstes kommt vielleicht noch die "persönliche Entschuldigung", vorerst rechtfertigt er sich damit, dass Ohrfeigen "damals ganz normal" waren.
Und tatsächlich war es eine Normalität mit gesetzlichem Rückhalt. Nur müsste auch Herrn Mixa der Unterschied zwischen Normalität und Moralität geläufig sein. Und es interessiert ihn wahrscheinlich auch nicht, auf welche Weise die Gesellschaft zu gewaltloseren Umgangsnormen fand, welchen Anteil er daran oder dagegen hatte - und welchen Anteil die von ihm so oft verleumdeten "68er".
Es wird Zeit, dass die Katholiken für Augsburg einen neuen "Hirten" fordern und Walter Mixa in die Rente schicken, aber eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass die religiösen Institutionen für gesellschaftlichen Fortschritt sorgen - so auch nicht in der gegenwärtigen Debatte um Kindesmissbrauch und Gewalt gegen Kinder.
Markus Rabanus >> Diskussion
26 Februar 2010
Katholiken und sündiger Sex
Erzbischof Robert Zollitsch beruft sich auf "anerkannte Fachleute", dass das Zölibat nichts mit Pädophilie zu tun habe. Na, was sollen das für Fachleute sein? Und was steht in den Studien genauer?
Es mag schon so funktionieren, wie der Bischof Glauben machen möchte, wenn und solange die sexuelle Enthaltsamkeit noch freiwillig ist, aber wem sich das ändert, der sucht sich mitunter eher mal Auswege, die anderen Menschen zum Verhängnis werden. Und kindliches Vertrauen zu missbrauchen, Kinder einzuschüchtern, religiös geschürte Scham auszunutzen, machen es Tätern leicht. So dürften katholisches Pflichtzölibat und katholische Pflichthomophobie sehr wohl Faktor des Problems sein.
Der Augsburger Oberhirte Bischof Walter Mixa, Spezialist in christlicher Selbstgerechtigkeit und Experte für reaktionäre Provokationen, weiß um die Zusammenhänge genauer und schiebt die sexuellen Vergehen an Kindern auf die "Sexualisierung der Gesellschaft", die er den "68ern" anlastet. - Klar, dass sich Burschenschaftler Mixa mit solchen Anschauungen als Mitglied der Kommission für Frauenfragen empfiehlt. Dieser "Militärseelsorger" (war Jesus einer?) kennt sich halt in allem aus. Immer im Rückwärtsgang, ohne bei Jesus anzukommen.
Die Herde braucht Beruhigung (AKW-Deutsch: "Entsorgung"). Drum ernannte die Bischofskonferenz jetzt einen "Missbrauchsbeauftragten" - ein typisch tiefsinniger Titel, um den der Trierer Bischof Stephan Ackermann wahrlich nicht zu beneiden ist. Immerhin aber scheint seine Ernennung noch die beste Wahl in der Männerrunde.
Markus Rabanus >> Diskussion
19 Dezember 2008
Zwangsverheiratung von Kindern in Saudi-Arabien
In Saudi Arabien entscheidet am Samstag ein Gericht über die Klage einer Mutter, deren neun Jahre alte Tochter mit einem ca. 50-jährigen Mann verheiratet wurde. Die Mutter hat beantragt, diese Ehe zu annulieren, die vom dreifach-verheiratete Kindsvater im Alleingang bevormundet wurde.
Das dt. Außenministerium und die dt. Muslim-Vereinigungen sollten den Fall zum Anlass nehmen, der saudischen Regierung Kindesschutz und Frauengleichberechtigung anzumahnen.
16 September 2008
Britische Eltern können Informationen über vorbestrafte Sexualtäter erhalten
Vereinigtes Königreich, 16.09.2008 – In Zukunft können sich besorgte Eltern der Distrikte Warwickshire, Cambridgeshire, Cleveland und Hampshire an die Polizei wenden, welche ihnen dann Informationen über vorbestrafte Sexualtäter liefert, die in engen Kontakt zu ihren Kindern kommen. Vorher wird allerdings noch geprüft, ob die Anfrage auf guten Gründen basiert, die unberechtigte Weitergabe der Daten wird strafrechtlich verfolgt.
Das Gesetz ist eine Reaktion der Regierung auf Forderungen nach dem Mord an der achtjährigen Sarah Payne durch einen vorbestraften Sexualstraftäter. Kritiker merken an, dass die gesetzlichen Bestimmungen nicht ausreichen würden, um die Weitergabe der Daten zu verhindern. Eine besorgte Mutter ließe sich nicht von strafrechtlichen Folgen davon abhalten, die Informationen an ihre Nachbarn weiterzugeben. Einige Organisationen, die sich für das Wohl von Kindern einsetzen, befürchten, dass dadurch Pädophile in den Untergrund gedrängt werden könnten und dort noch schwerer zu fassen seien.
Das System läuft erst einmal nur ein Jahr lang zum Test. +wikinews+
19 Juli 2008
„Größter Kinderpornographie-Skandal aller Zeiten“ als falsch entlarvt
In den letzten beiden Ausgaben berichtet „Gigi - Zeitschrift für sexuelle Emanzipation“ in einer zweiteiligen Artikelserie über die Hintergründe von „Operation Landslide“. US-Ermittler hatten zunächst behauptet, dass jeder Kunde von Landslide auf einen Verweis „Click here for Child Porn“ (deutsch: Klicke hier für Kinderpornografie) geklickt haben muss, um sich bei Landslide anzumelden. Jedoch stellte sich heraus, dass sich dieser Verweis nicht auf der Internetpräsenz von Landslide befunden hatte und dass die US-Ermittler später unter Eid zugaben, dass Landslide lediglich zur Bezahlung herkömmlicher Pornografieangebote diente.
Die Weitergabe der Kundendaten von Landslide an Interpol führte in Großbritannien zur „Operation Ore“, eine der größten Polizeiaktionen Großbritanniens. 7.275 Personen wurden anfangs verdächtigt, es gab 3.744 Verhaftungen, 1.451 Personen wurden verurteilt und 493 verwarnt. Wie viele Personen im Besitz anstößiger Bilder von Kindern oder Jugendlichen waren, ist gemäß der britischen Justizbehörden nicht bekannt.
Hinzu kam, dass viele der britischen Kunden von Landslide Opfer von Kreditkartenbetrügern waren. Etwa 50 Prozent der Umsätze Landslide sollen auf Kreditkartenbetrug zurückzuführen gewesen sein. Viele sahen sich veranlasst, ihre Unschuld beweisen zu müssen.
Anfang 2003 berichtete die britische Presse zunächst, dass sich, zur Zeit der Kriegsvorbereitungen gegen den Irak, auch ehemalige Minister Tony Blairs unter den 7.275 Verdächtigen befand. Diese Kritik verstummte dann. Danach berichtete die Presse von nur noch 2.272 Verdächtigen.
Im Laufe der „Operation Ore“ haben nach offiziellen Angaben 39 Verdächtige Selbstmord begangen. Die inoffizielle Zahl der Todesopfer wird auf 200 geschätzt.
10 Juli 2008
Sommerlochthema: "Kinderwahlrecht, Familienwahlrecht"
"Echte Teilhabe statt Scheinlösungen
Es ist Zeit für mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Jugendliche in politischen Entscheidungsprozessen - und das nicht erst seit heute. Nicht über ihre Köpfe hinweg sollte entschieden werden, sondern mit ihnen gemeinsam, denn sie sind eigenständige Subjekte und haben ein Recht auf aktive Gesellschaftsgestaltung.
Die stärkere Einbindung von Kindern und Jugendlichen in Entscheidungen erfordert sinnvolle und ehrliche Maßnahmen und keine Scheinlösungen. Die Forderung der 46 Abgeordneten läuft letztlich auf ein Familienwahlrecht hinaus und ist weder sinnvoll noch ehrlich, denn es wäre ein Stellvertreterwahlrecht. Die Eltern sollen bei Wahlen für ihre Kinder entscheiden - über deren Köpfe hinweg. Demokratie aber lebt nicht von Stellvertretern, sondern von echter Teilhabe.
Ein Wahlrecht ab Geburt garantiert mitnichten, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker berücksichtigt werden. Vielmehr werden die Eltern ihre eigene Position bei der Stimmabgabe vertreten. Sie werden gegenüber kinderlosen Wählerinnen und Wählern bevorzugt ohne einen Vorteil für die jungen Menschen.
Darüber hinaus gibt es auch ganz praktische Probleme: Wann soll das Stellvertreterwahlrecht enden? Was gilt, wenn die Eltern uneinig sind?
Um jungen Menschen stärkere Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen, sind eine Senkung des aktiven und passiven Wahlalters auf mindestens 16 Jahre, mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie generell mehr direktdemokratische Elemente erforderlich. Dies wären auch keine Scheinlösungen, sondern wichtige Schritte für mehr Demokratie und gegen zunehmende Politikverdrossenheit."
KOMMENTAR
Wer für die Demokratieerziehung von Kindern/Jugendlichen etwas leisten will und sie für kind-/jugendgerechte Politik mitbestimmen lassen möchte, hat dazu reichlich Gelegenheit durch den Dialog mit Kindern und Jugendlichen. Vielleicht können sich gar einige Erwachsene leisten oder überwinden, keine Wahlentscheidung gegen das Veto von Kindern/Jugendlichen zu treffen.
Auch eine Absenkung des Wahlalters, wie sie der Linkspartei vorschwebt, ist abzulehnen, weil radikalere Parteien dann noch mehr darauf aus sein werden, auf demokratisch unerfahrenere Menschen mehr Eindruck zu machen als es "die Etablierten" können und dürften.
Demokratie ist zudem nicht einfach nur Kreuzchen, Parteinahme und Volksentscheid, sondern ebenso auch Überparteilichkeit und ernsthaftes Kompromissbemühen. Die Linkspartei beherrscht diese Disziplinen durchaus, wie sie in ihren Koalitions- und Alleinregierungen zeigt, aber ihre Existenz und Propaganda ist zumeist Spaltprodukt und spaltend, wie es als Vorwurf allerdings auch den "Etablierten" gemacht werden kann.
10 Juni 2008
Kinderpornographie und Kinderprostitution
Vorbereitungskonferenz zum dritten Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern in Berlin; Kinder sind unverkäuflich! Aufruf gegen Kinderpornografie und Kinderhandel mit Hilde Johnson und Katja Riemann
UNICEF und die Kinderschutzorganisation ECPAT fordern die Bundesregierung, Internetprovider und Öffentlichkeit zum verstärkten Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern auf.
„Kinderpornografie und Kinderhandel haben sich zu riesigen Märkten mit enormen Gewinnspannen entwickelt“, sagte die stellvertretende UNICEF-Direktorin Hilde Johnson in Berlin bei der Konferenz „Kinder sind unverkäuflich!“.
Die von UNICEF, ECPAT und der Friedrich-Ebert-Stiftung organisierte Tagung dient der Vorbereitung des dritten Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im November 2008 in Rio de Janeiro. Die Vereinten Nationen schätzen, dass weltweit 1,8 Millionen Kinder zu Prostitution und Pornografie gezwungen werden. Rund 1,2 Millionen Mädchen und Jungen jährlich fallen Menschenhändlern zum Opfer. „Von daher ist es von zentraler Bedeutung, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gegen kriminelle internationale Netzwerke verstärkt wird“, sagte Hilde Johnson.
„Täglich werden weltweit mehr als 3.000 Mädchen und Jungen wie Ware verkauft.
Deutschland sollte Vorreiter sein beim Kampf gegen diese schwere Menschenrechtsverletzung“, sagte die Schauspielerin und UNICEF-Unterstützerin Katja Riemann. „Ein wichtiger Schritt in diese Richtung wäre die Ratifizierung des einschlägigen Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention durch Deutschland.“
„Das Internet ist eine zunehmende Gefahr auch für Kinder in Deutschland. Zehntausende Konsumenten von Kinderpornografie heizen die Nachfrage nach pornografischen Darstellungen mit Kindern an und fördern den damit stets verbundenen Missbrauch“, sagte die Geschäftsführerin von ECPAT Deutschland, Mechtild Maurer.
„Mir als Jugendvertreterin ist wichtig für uns selbst einzustehen und unsere Erfahrungen und kreativen Ideen in die Bekämpfung der Verletzung von Kinderrechten einzubringen. Wir wollen echte Solidarität und Beteiligung an Entscheidungen“, fordert Catharina Schymczyk, Jugendvertreterin von ECPAT Deutschland.
Die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern ist ein kriminelles Geschäft,das nur zu einem Bruchteil aufgedeckt wird. Angaben zum Ausmaß beruhen daher meist auf Schätzungen:
- Die Bundesregierung ging bereits 2003 davon aus, dass drei Millionen kinderpornografische Bilder im Netz vorhanden sind. Da die Nutzung des Internets in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen hat, dürfte auch die Zahl der kinderpornografischen Bilder deutlich gestiegen sein.
- In Nepal werden nach Schätzungen von UNICEF jährlich 12.000 Kinder, vor allem Mädchen, innerhalb des Landes oder nach Indien und andere Nachbarländer in Bordelle verkauft.
Tatort Internet
Das Internet ist ein Treffpunkt für Täter geworden, die Bilder handeln und tauschen. Sie bieten Kinder gegen Geld zum sexuellen Missbrauch an und geben Warnungen vor strafrechtlicher Verfolgung weiter. Die Anonymität im Netz macht es den Tätern leicht. Jeder kann unkontrolliert Bilder und Videos einstellen und Kontakte knüpfen, ohne seine wahre Identität preiszugeben.
Lehrer, Eltern und Kinder wissen zu wenig über die Risiken des Internet. Mädchen und Jungen bringen sich ahnungslos in Gefahr, indem sie persönliche Daten und Bilder ins Netz stellen. Deutsche Schüler verbringen im Durchschnitt rund 70 Minuten an einem normalen Werktag im Chatroom, 122 Minuten am Wochenende oder während der Ferien.
Viele Pädophile nutzen Chatrooms für ihre Zwecke, indem sie sich als Gleichaltrige ausgeben. In einer Studie der Universität Köln gaben 38 Prozent der befragten Jugendlichen an, gegen ihren Willen nach sexuellen Dingen gefragt worden zu sein. Mehr als jede/r Zehnte bekam unaufgefordert Nacktfotos zugesandt, fünf Prozent erhielten Pornofilme und acht Prozent wurden zu sexuellen Handlungen vor der Webcam aufgefordert.
Tatort Ferienparadies
Fernreisenden – vor allem in ärmere Länder – wird die sexuelle Annäherung an Minderjährige oft leicht gemacht. Allein in Asien werden mindestens eine Million Kinder jedes Jahr für die Prostitution missbraucht. Unter den Kunden sind Einheimische ebenso wie Sex-Touristen, denen es oft an jedem Unrechtsbewusstsein fehlt. Sie rechtfertigen sich damit, den Kindern mit ihrem Geld noch etwas Gutes getan zu haben. Oder sie entschuldigen ihr Verhalten damit, dass Kinder in bestimmten Ländern viel früher bereit zum Sex seien. Zudem machen neben den Kunden noch eine Vielzahl weiterer Menschen mit den Kindern Profit - von den kriminellen Kinderhändlern über Zuhälter bis hin zu Taxifahrern und Reiseleitern, die Tipps geben.
November 2008 - dritter Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung
Die sexuelle Ausbeutung von Kindern war Thema der Welt-Konferenzen in Stockholm 1996 und Yokohama 2001. Inzwischen ächten zahlreiche internationale Übereinkommen und Protokolle Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung. Vom 25. bis zum 28. November 2008 geht es beim dritten Weltkongress in Rio de Janeiro darum, konkrete Ziele festzulegen, um diesen schweren Menschenrechtsverletzungen wirksamer zu begegnen. Über den Erfolg des Weltkongresses entscheiden die Vorbereitungen auf nationaler Ebene maßgeblich mit.
Die Forderungen von ECPAT und UNICEF Deutschland
- ECPAT und UNICEF Deutschland fordern die Bundesregierung auf, den Weltkongress hochrangig zu besetzen und sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass in Rio de Janeiro wirksame Fortschritte für den Schutz von Kindern erzielt werden.
- Deutschland muss endlich das Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie ratifizieren.
- Internetprovider und Plattformen müssen dafür sorgen, dass kinderpornografische Inhalte umgehend aus dem Netz genommen werden und die Strafverfolgungsbehörden bei der Tätersuche unterstützen.
- Kinder müssen über die Risiken von Internet und Chatrooms Bescheid wissen. Lehrer und Eltern sind aufgefordert, sich selbst zu informieren und ihre Kinder zu schützen.
- Minderjährige Prostituierte aus dem Ausland brauchen in Deutschland Schutz und Hilfe, besonders wenn sie als Zeugen gegen Menschenhändler und Zuhälter aussagen. Eine Abschiebung sollte unter allen Umständen vermieden werden.
Weitere Infos im Internet unter www.unicef.de und www.ecpat.de
28 Mai 2008
Jedes sechste Kind in Deutschland ist arm
Berlin (Deutschland), 28.05.2008 – Nach einer vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen Untersuchung des Prognos-Institutes ist jedes sechste Kind in Deutschland arm. Nach einer ebenfalls gestern vorgestellten Studie des Kinderhilfswerks UNICEF-Deutschland ist das Armutsrisiko bei Kindern, die in Ein-Eltern-Familien aufwachsen noch größer. 35 bis 40 Prozent der Kinder in Deutschland, die in solchen Familien leben, gelten als „relativ arm“. Zehn Prozent dieser Kinder leben dauerhaft in Armut. Mehr als zwei Drittel der Kinder von allein erziehenden Eltern leben mindestens ein Jahr in Armut. Begleiterscheinungen beziehungsweise Indikatoren der sozialen Probleme, denen diese Kinder ausgesetzt sind, sind Übergewicht und Nikotinsucht. 17 Prozent der Jugendlichen gelten als übergewichtig. Deutschland liegt mit dem Anteil Jugendlicher, die rauchen, an der Spitze der Industrieländer mit einem 20,5-prozentigen Raucheranteil bei Jungen zwischen 11 und 17 Jahren. Bei Mädchen liegt der entsprechende Prozentsatz in Deutschland bei 20,3 Prozent.
Wer arm ist, hat in Deutschland auch schlechtere Bildungschancen. Laut dem UNICEF-Bericht werden Kinder in Deutschland mit schwächeren Leistungen durch das selektive Schulsystem weiterhin ausgegrenzt.
Die Entwicklung der Armut schreitet dabei in Deutschland voran. Während der Anteil der armen Kinder an der Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Kinder Anfang der 1990-er Jahre noch zwischen sieben und neun Prozent lag, stieg der Prozentsatz bis zum Jahr 2004 auf 13,3 Prozent. Das sind 1,7 Millionen Kinder und Jugendliche. Dabei steigt die Kinderarmut stärker als die Armut in der Gesamtbevölkerung.
Bei Familien mit drei oder mehr Kindern liefert das Kindergeld 15 Prozent des zur Verfügung stehenden Einkommens. Vor diesem Hintergrund sind Äußerungen der Familienministerin Ursula von der Leyen zu verstehen, die anlässlich der Vorstellung der Studien zur Kinderarmut einen gesetzlichen Mindestlohn grundsätzlich ablehnte: „Ein Mindestlohn hilft keiner Familie mit mehreren Kindern.“ Während sich die CDU, und hier eben die dieser Partei angehörende Familienministerin, vor allem eine Erhöhung des Kindergeldes zur Lösung des Armutsproblems der Kinder in Deutschland favorisiert, lehnt die SPD ein solches Finanzierungskonzept ab, weil die soziale Komponente dabei nicht ausreichend zum Tragen komme. Eine Erhöhung des Kindergeldes sei eine „Förderung mit der Gießkanne“, weil eine prozentuale Erhöhung des Kindergeldes allen Familien unabhängig von ihrem Einkommen zugute komme. Die Sozialdemokraten wollen stattdessen lieber in Ganztagsbetreuung und Sachleistungen wie zum Beispiel eine kostenlose Schulspeisung oder Schulstarterpakete investieren, da solche Maßnahmen den Kindern direkt helfen können. Von der Leyen geht es vor allem um die finanzielle Förderung der Mittelschichten, „für die es knapp wird, wenn mehr Kinder zu versorgen sind.“ (wikinews)
27 Februar 2008
Einigung beim Betreuungsgeld erzielt
Bundesfinanzminister Steinbrück und Bundesfamilienministerin von der Leyen haben sich heute über eine Gesetzesformulierung zum Thema Betreuungsgeld geeinigt.
PE Nr.: 6/2008
In einem neuen § 16 Absatz 4 SGB VIII soll künftig geregelt werden, dass "ab 2013 für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden soll."
Durch die Einfügung des neuen Absatzes 4 in § 16 SGB VIII , der die Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie zum Gegenstand hat, bringt die Bundesregierung zum Ausdruck, neben dem Ausbau der Kindertagesbetreuung auch die herausragende Leistung der Eltern bei der Erziehung des Kindes zu würdigen.
Die konkrete Ausgestaltung soll zum Jahre 2013 geklärt werden. Der Gesetzgeber ist dabei in seiner Entscheidung frei.
Minister Steinbrück begrüßt die heutige Lösung: "Ich freue mich, dass wir gemeinsam diesen vernünftigen Kompromiss gefunden haben. Jetzt ist der Weg endlich frei für eine deutliche Verbesserung der Infrastruktur zum Wohle der Kinder in unserem Land."
"Ich freue mich, dass der Ausbau der Kinderbetreuung nun zügig voran geht. Wir haben mit großer Fairness den Kompromiss erzielt. Die Einigung zeigt, dass wir als Bundesregierung geschlossen hinter den Familien stehen", begrüßt Ursula von der Leyen die Lösung.
Die Bundesregierung will bis 2013 für jedes dritte Kind einen Platz bei einer Tagesmutter oder in einer Kindertagesstätte schaffen. Zudem wird es wie im Koalitionsausschuss vereinbart, ab 2013 einen Rechtsanspruch geben.Der Bund stellt für den Ausbau der Kinderbetreuung ab diesem Jahr vier Milliarden Euro bereit. Schon heute können die Mittel auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarungen, die der Bund mit den Ländern im vergangenen Jahr geschlossen hat, abgerufen werden.
Die Bundesregierung hat mit der Einigung heute die Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss umgesetzt.
14 Januar 2008
Kopfnoten im Schulzeugnis?
Schavan verteidigt Kopfnoten, Schüler organisieren Protestdemonstration
aus Wikinews: 13.01.2008 – Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) äußerte sich unterstützend zu Kopfnoten. „Kopfnoten sind Ausdruck dafür, dass in der Schule nicht nur Bildung, sondern auch Erziehung eine Rolle spielt“, sagte die Ministerin dem Kölner Stadt-Anzeiger. Sie habe als Kultusministerin von Baden-Württemberg darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, dass besonderes ehrenamtliches Engagement innerhalb und außerhalb der Schule im Zeugnis gewürdigt werden könne. Baden-Württemberg sei das einzige Bundesland, das Kopfnoten nie abgeschafft habe.
Die Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW (VBE NRW), meldete, dass viele Lehrerinnen und Lehrer es für schwierig bis unmöglich hielten, das Arbeits- und Sozialverhalten von Kindern und Jugendlichen in Notenform zu beurteilen. Der Vorsitzende, Udo Beckmann, äußerte sich: „Die Landesregierung sollte sich mit dieser Kritik aus der Praxis auseinandersetzen und nicht einfach stur bei der einmal gefällten Entscheidung bleiben. Schließlich sind es die Lehrerinnen und Lehrer, die tagtäglich mit Kindern umgehen.“
Kopfnoten haben auch die Kritik der Oppositionsparteien SPD und Grüne im Landtag NRW herausgefordert. Nach Berechnungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft müssen die Lehrer etwa zwei Millionen Arbeitsstunden pro Jahr für die Kopfnoten aufwenden.
Die LandesschülerInnenvertretung NRW rief aus Protest gegen die Kopfnoten zu einer zentralen Schülerdemonstration am 19. Januar in Düsseldorf auf. Die LandesschülerInnenvertretung kritisiert, dass Kopfnoten nicht den sozialen Umgang der SchülerInnen miteinander wiedergäben, keine nette Umgangsform seien und Schüler motivieren würden, sich zu verstellen. Außerdem seien Kopfnoten wegen des Arbeitsaufwandes nicht praktikabel und als Feedback sogar kontraproduktiv. Feedback müsse situativ erfolgen und nicht ein halbes Jahr später auf dem Zeugnis durch eine Zahl ausgedrückt werden. Die LandesschülerInnenvertretung fordert statt Kopfnoten die reguläre Einführung von Klassenstunden, um auf die persönlichen und gruppendynamischen Probleme der SchülerInnen einzugehen und diese gemeinsam zu lösen.
>> Diskussion
19 Dezember 2007
Zypries für konkrete Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern
Presseerklärung - Berlin, 19. Dezember 2007
In den vergangenen Monaten sind vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen Kinder von ihren Eltern misshandelt oder vernachlässigt wurden. Vertreter der Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder beraten heute über Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern. Bundesjustizministerin Zypries hat konkrete Vorschläge unterbreitet, um gefährdete Kinder effektiv zu schützen.
„Die tragischen Fälle in den letzten Monaten haben erhebliche Defizite beim Schutz besonders gefährdeter Kinder offengelegt. Schätzungen zu Folge werden etwa 5 bis 10 % aller Kinder unter 6 Jahren vernachlässigt. Immer häufiger sterben Kinder an den Folgen von Vernachlässigung und Misshandlung. Viele Risikofamilien können mit den herkömmlichen Angeboten der Jugendämter, der Erziehungsberatung oder der Familienbildung nicht im erforderlichen Umfang erreicht werden. Es ist deshalb dringend notwendig, den Schutzauftrag unserer staatlichen Gemeinschaft zu stärken. Ich habe konkrete Vorschläge unterbreitet, wie ein effektiver Schutz von Kindern erreicht werden kann“, erklärte Bundesjustizministerin Zypries heute in Berlin.
Zypries setzt sich insbesondere für die folgenden Maßnahmen ein:
Verbindliches Einladungswesen für Vorsorgeuntersuchungen
Einige Länder sehen bereits ein verbindliches Einladewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern vor. Bundesjustizministerin Zypries unterstützt dieses System. Sie schlägt eine Ergänzung des § 8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – um folgenden Absatz (1a) vor:
„Nehmen die Personensorgeberechtigen trotz wiederholter Aufforderung nicht an einer Früherkennungsuntersuchung für ihr Kind teil, prüft das Jugendamt, ob Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls bestehen. Ergeben sich dabei aufgrund zusätzlicher Umstände Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, ist ein Hausbesuch durchzuführen. Die Stellen, die nach Landesrecht für die Überprüfung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen zuständig sind, teilen dem Jugendamt mit, wenn Personensorgeberechtigte trotz wiederholter Aufforderung nicht an einer Früherkennungsuntersuchung teilgenommen haben.“
Die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen bieten die Möglichkeit, frühzeitig auf Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern aufmerksam zu werden und eine Schädigung des Kindes abzuwenden. Die ganz überwiegende Mehrzahl der Eltern kümmert sich verantwortungsvoll und gut um ihre Kinder. Wir wollen daher die Eltern nicht gesetzlich zu Vorsorgeuntersuchungen zwingen. Allerdings kann die Versäumung einer Früherkennungsuntersuchung in Verbindung mit anderen Faktoren Anzeichen für eine Gefährdung des Kindes sein. So können etwa Hinweise aus dem Umfeld der Familie auf eine Vernachlässigung, Verwahrlosung oder Misshandlung schließen lassen.
Deshalb sollen die Jugendämter verpflichtet werden zu prüfen, ob Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, wenn die Eltern trotz wiederholter Aufforderung nicht an einer Früherkennungsuntersuchung für ihr Kind teilnehmen. Sprechen darüber hinaus weitere Umstände für eine Vernachlässigung des Kindes, muss ein Hausbesuch erfolgen. Auf diese Weise kann Risikofamilien besser geholfen und Kinder effektiver geschützt werden.
Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei einer Gefährdung des Kindeswohls
Bereits im Juli 2007 hat Bundesjustizministerin Zypries einen Gesetzesentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls vorgestellt. Er wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten. Der Gesetzesvorschlag setzt auf Prävention. Familiengerichte sollen früh tätig werden, bevor das Kind zu Schaden kommt bzw. ein Entzug des Sorgerechts notwendig wird. Deshalb werden den Gerichten konkrete Handlungsalternativen an die Hand gegeben, die sie schon frühzeitig anordnen können. Sie können die Familien z. B. zu einem Anti-Gewalt-Trainining verpflichten, eine Erziehungsberatung oder Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge anordnen. Außerdem müssen familiengerichtliche Verfahren bei einer Gefährdung des Kindeswohls künftig vorrangig behandelt werden. Ein erster Gerichtstermin muss schon binnen eines Monats stattfinden. Darüber hinaus soll die Gefährdung des Kindes schon im Vorfeld und unabhängig von einem gerichtlichen Einschreiten erörtert werden. Dabei soll den Eltern der Ernst der Lage vor Augen geführt und darauf hingewirkt werden, dass sie notwendige Erziehungshilfen des Jugendamtes besser in Anspruch nehmen.
Zusammenarbeit zwischen Gerichten und Jugendämtern verbessern
Bundesjustizministerin Zypries will eine reibungslose Kooperation der Familien- und Jugendgerichte mit den Jugendämtern zum Wohle gefährdeter Kinder und Jugendlicher sicherstellen. Staatliches Handeln gegenüber Eltern und Kindern in schwierigen Lebenssituationen sollte stets aufeinander abgestimmt und widerspruchsfrei sein.
Kinderrechte im Grundgesetz
Nach Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes steht die Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Das Recht der Eltern wird in Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes gewährleistet. Danach sind die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern. Freilich müssen sie ihr Elternrecht zum Wohl des Kindes ausüben. Zwar ist die Bedeutung des Kindeswohls seit langem auch in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, das Kindeswohl selbst wird im Grundgesetz jedoch nicht ausdrücklich erwähnt. Bundesjustizministerin Zypries will die Rechte der Kinder in der Verfassung stärker zum Ausdruck bringen und als eigenes subjektives Recht formulieren. Sie schlägt in Übereinstimmung mit dem Präsidium der SPD die Einfügung eines neuen Absatzes in Artikel 6 des Grundgesetzes vor:
„Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und auf den besonderen Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen.“
Diese Ergänzung des Grundgesetzes enthält eine objektive Handlungsanweisung an alle staatlichen Organe. Sie müssen das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit beachten. Die ausdrückliche Festschreibung der Kinderrechte wird bewirken, dass die Belange der Kinder im Rahmen staatlicher Entscheidungen bei der Abwägung der betroffenen Interessen größeres Gewicht erlangen. So werden der Gesetzgeber und die öffentliche Verwaltung z. B. bei der Finanzierung, dem Bau oder der Ausstattung von Kindergärten, Spielplätzen oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen das Wohl des Kindes besonders in den Blick nehmen. Auch für die Gerichte wird damit ausdrücklich normiert, dass sie ihre Entscheidungen am Kindeswohl auszurichten haben.
Kinder können sich zudem selbst auf dieses subjektive Recht berufen und im Einzelfall z. B. mit einer Verfassungsbeschwerde durchsetzen. Im Gegensatz zu einer Staatszielbestimmung hat diese Grundgesetzänderung also nicht nur Appellfunktion.
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