28 April 2008

Kaum Bewusstsein für Atomwaffenfreiheit

Hallo Aref.de-Team ,

in Ihrem Lexikoneintrag zum Atomwaffensperrvertrag ist zwar auch die Verpflichtung der Atomwaffenstaaten zur eigenen und vollständigen Atomwaffenabrüstung benannt, aber es ist schade, dass dieser wesentlichen Verpflichtung nicht durch Zwischenüberschrift der gleiche Stellenwert beigemessen wird, wie es bei der Nichtweiterverbreitung geschieht.

Die Verpflichtung zur eigenen und vollständigen Atomwaffenabrüstung aus Art.VI des Atomwaffensperrvertrags ist eine der Hauptpflichten, ohne die der Vertrag eine Privilegierung der Atomwaffenmächte verewigen würde.

Zugleich ist die bisherige Weigerung der Atomwaffenstaaten dieser Verpflichtung nachzukommen, ein Hauptmotiv für nach Atomwaffen strebende Staaten.

Machen Sie eine Umfrage in der Bevölkerung. Sie werden feststellen, dass durch die Titel "Nichtweiterverbreitungsvertrag" und "Atomwaffensperrvertrag" in der weit überwiegenden Öffentlichkeit die Kenntnis um den Inhalt des Art.VI fehlt, also angenommen wird, es gehe ausschließlich um die "Nichtweiterverbreitung" und nicht um die vollständige Atomwaffenfreiheit.

Wir sollten dieses Kenntnisdefizit beseitigen helfen.

Ich wünsche Ihrer Arbeit viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen
markus rabanus