23 April 2008

Otto Schily soll abtreten, abtreten, abtreten

Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily wurde zu einem Ordnungsgeld i.H.v. rund 22.000 Euro (= drei Monatsdiäten) verurteilt, weil er Auskünfte verweigert, wie sie Abgeordnete für die Herkunft ihrer Einkommen geben müssen, sobald bestimmte Höhen überschritten werden.
Schily versucht, diese Regelungen zu unterlaufen und beruft sich dabei auf die anwaltliche Schweigepflicht.

Dazu lässt sich nur sagen: Herr Schily, Sie kennen die Gesetze. Wenn Sie Einkünfte oberhalb der festgelegten Grenzen kassieren wollen, ohne darüber Rechenschaft zu legen, dann lösen Sie den Interessenkonflikt, indem Sie Ihr Abgeordneten-Mandat niederlegen. Oder Sie müssen auf Ihr anwaltliches Mandat verzichten. Aber beide Mandate zugleich geht nun mal nicht, wenn Sie sich in der Schweigepflicht glauben.

Es ist unfassbar, mit welcher Unverforenheit sich dieser Jurist und ehemalige Bundesinnenminister über die Gesetze hinwegsetzen möchte. Und noch viel ärgerlicher, wenn er mit läppischen Geldstrafen durchkommt, während z.B. jeder normale Steuerbürger vom Finanzamt in den Ruin und ins Gefängnis getrieben würde, wenn Verschweigen nachweislich wird.

Das sollen die "Vorbilder" sein, die den Bürgern "Politik machen" wollen? Schönen Dank auch, denn uns beschert es die "politikverdrossene" Gesellschaft und auch den Extremismus, den Leute wie Schily zu "bekämpfen" versprachen.

Initiativen gegen den Rechts- und Linksextremismus können gar nichts bewirken, wenn sich die "politische Elite" des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates derart benimmt.

-markus rabanus-

Aus der Presseerklärung des Deutschen Bundestags v. 23.04.2008 :

Präsidium verhängt Ordnungsgeld gegen Schily

Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat heute einvernehmlich gegen den Abgeordneten Otto Schily ein Ordnungsgeld in Höhe von drei Monatsdiäten verhängt. Der Abgeordnete war auch nach erneuter Fristsetzung nicht seiner Pflicht zur Offenlegung von Tätigkeiten neben dem Mandat gemäß den Verhaltensregeln des Bundestages nachgekommen.

In seiner Sitzung am 20. Februar 2008 hatte das oberste Gremium des Parlaments bereits festgestellt, dass Schily damit seine Pflichten nach den Verhaltensregeln verletzt hat. Er hat anwaltliche Mandate, die er seit dem 1. Januar 2006 wahrgenommen hat und die mit anzeigepflichtigen Beträgen vergütet wurden, nicht angezeigt. Er hat so gegen § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 der Verhaltensregeln in Verbindung mit Nr. 3 und 8 der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln verstoßen.