27 Juli 2005

Präventive Telefonüberwachung verfassungswidrig

Karlsruhe / Hannover (Deutschland), 27.07.2005 – Das Bundesverfassungsgericht hat das niedersächsische Polizeigesetz zur vorbeugenden Telefonüberwachung für nichtig erklärt.

Es verstößt nach Auffassung der Richter gegen das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG). Die Richter kritisieren vor allem, dass die Umstände, unter denen eine präventive Überwachung erfolgen darf, zu ungenau formuliert sind. Deshalb ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. Außerdem sei das Gesetz formal verfassungswidrig, da es in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt. +wikinews+