Wer Daten ausspähen kann, kann mit ihnen manipulieren und mitunter auch die Daten selbst manipulieren. Es braucht weltweit mehr Recht und Kontrolle, was Geheimdienste (und Konzerne, ...) tun dürfen oder unterlassen müssen. An Kontrollmechanismen kommen in Betracht: 1. Die "Freiwillige Selbstkontrolle" der Geheimdienste, sich an Recht und Gesetz zu halten, so auch an das Völkerrecht, aber alle Erfahrung zeigt, dass die "Freiwillige Selbstkontrolle" nur in dem Maße funktioniert, wie ihr Versagen ermittelt werden kann und bestraft wird. Darum kann "Freiwillige Selbstkontrolle" niemals ausreichen, wenn es um wichtige Belange geht. 2. Die "Parlamentarische Kontrolle", z.B. der Geheimdienstausschuss des Dt.Bundestages, aber auch diese Kontrolle funktioniert nicht, weil a) über die Beratungen geschwiegen werden soll, b) weil den Kontrolleuren seitens der Geheimdienste die kritischsten Geheimnisse verschwiegen werden. Beispiel: Falsche Beweise, wonach Saddam Hussein Massenvernichtungswaffen hatte, stammten vom BND. Nur Schröder und Fischer wussten von der unverlässlichen Quellenlage, aber verschwiegen sie der Öffentlichkeit und laberten bloß allgemein gegen den Irakkrieg. Ich hatte damals das Außenamt gefragt, wie unsere Geheimdienste die von Powell vorgelegten, m.E. vollends dürftigen "Beweise" bewerten. Keine Antwort. Aber in der Autobiografie rühmt sich unser damaliger Außenminister "Joschka" Fischer, es gewusst und der Bush-Regierung zur Kenntnis gegeben haben, aber die Bush-Regierung habe die Bedenken ignoriert und ihn um Diskretion gebeten. Der einstige Turnschuh war endlich ganz oben angekommen. 3. Internationale Kontrollen auf Basis von Beitrittsabkommen, wie es sie in einigen Bereichen gibt, z.B. die internationale Atomaufsichtsbehörde "IAEA", aber nicht funktioniert, weil sie von Staaten dominiert wird, die Atomlobbyismus betreiben, Atomwaffenmächte sind und sich diesen Status als Sonderrecht vorbehalten wollen. Oder einige Staaten machen gar nicht erst mit, z.B. Israel mit seinen der Welt verheimlichten Atomwaffen. 4. Supranationale Kontrollen, die einzig glaubwürdig sein kann, wenn sie aus der Vollversammlung der Vereinten Nationen heraus legitimiert wäre, jeden nationalen oder alliierten Geheimdienst hinsichtlich aller seiner Einrichtungen und Aktionen zu untersuchen, erforderlichenfalls zu verbieten. - Von solch einer UNO-Kontrollbehörde sind wir noch weit entfernt. 5. Legalisierung von Whistleblowing für alle Fälle, in denen Rechtsbrüche geoutet werden. In diesen Fällen darf auch nicht vorgeschrieben werden, "zunächst den Dienstweg" zu gehen, weil dann Vertuschung droht und staatliche Institutionen ohnehin in der Pflicht zu vollumfänglicher Rechtsbeachtung stehen - kein Rechtsverstoß darf "geschütztes Staatsgeheimnis" oder "geschütztes Betriebsgeheimnis" sein. Im Gegenteil braucht es Ermunterung für Whistleblowing, wie es auch gut ist, wenn Beschäftigte eines Lebensmittelunternehmens Missstände aufdecken und dadurch keine Nachteile erfahren sollen.
24 Juni 2013
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