von Martin am Mo 21. Feb 2011
Monika Hohlmeier hatte im gestrigen Sonntagstalk um die Plagiatsaffäre zu Guttenbergs sicherlich die undankbarste Aufgabe. Denn wie will man den Verteidigungsminister in dieser Sache überhaupt noch in Schutz nehmen? Liegen doch die Fakten für jedermann nachprüfbar offen zutage. Und so strebte ihre Verteidigung dann auch ins Ungefähre des allgemein Menschlichen mit dem Hinweis, dass schließlich niemand frei von Verfehlungen sei.
Aber schließlich geht es nicht um ein paar Flüchtigkeitsfehler oder vergessene Gänsefüßchen, sondern um systematischen Betrug, der - so zumindest der derzeitige Kenntnisstand - die Dissertation in ihrer Gesamtheit betrifft und sogar quantitativ erheblich zu Buche schlägt. Das ist ungewöhnlich, nicht nur im Hinblick auf die Systematik und Dreistigkeit des Vorgehens, sondern auch hinsichtlich der Grundanlage einer Diss. Denn auch wenn man der Prüfungskommission zugute hält, dass seinerzeit möglicherweise die Überprüfung des Textes auf plagiierte Stellen noch nicht etabliert war, erstaunt es trotzdem, dass das massive Handeln mit Thesen und Positionen aus zweiter Hand sowie zahlreiche unvermeidbare Stilwechsel niemandem aufgefallen sein sollen. Das wirft natürlich schon Fragen hinsichtlich des Qualitätsstandards solcher Prüfungsverfahren auf - zumal wenn unterm Strich 'summa cum laude' steht. Letztlich wird diese Affäre auch den Doktorvater und die Promotionskommission der Uni Bayreuth nicht unbeschädigt lassen.
Jedem Studenten, der heutzutage beim Plagiieren erwischt wird, drohen harte Sanktionen bis hin zu Exmatrikulation und Strafverfahren. Bewusstes Plagiieren ist nicht nur ein Verstoß gegen irgendwelche abgehobenen akademischen Gepflogenheiten, sondern ein Betrugstatbestand. Zudem steht mittlerweile die Frage im Raum, ob zu Guttenberg sogar Dritte hat für sich arbeiten lassen, z.B. den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, der dann mit Steuergeldern den Erwerb eines akademischen Titels für einen Abgeordneten unterstützt hätte. All das in Rechnung gestellt, wird der Titel kaum zu halten sein.
Die eigentliche Frage ist demnach, ob die Aberkennung des Titels gleichbedeutend mit dem Ende der politischen Karriere zu Guttenbergs ist. Es ist garnicht so einfach einzuschätzen, wie die öffentliche Wahrnehmung der Affäre sich gestalten wird. Immerhin verfügt zu Guttenberg über hohe Popularitätswerte in der Bevölkerung und ersten Umfragen zufolge rangiert die Plagiatsaffäre in der Wahrnehmung vieler Bürger eher auf dem Niveau einer durchschnittlichen Dienstwagenaffäre. Andererseits ist der Glaubwürdigkeitsverlust massiv, besonders bei einem, dessen steile Karriere auch durch die Zuschreibung besonders positiver Attribute gefördert wurde.
Der Opposition bleibt nun die Anstrengung der politischen Auseinandersetzung erspart. Sie kann frohen Mutes sein, den Hoffnungsträger der Union auf anderem Wege zu Fall zu bringen. Das aber wäre schon ein allzu billiger Sieg, den man den Oppositionsparteien nicht gönnen sollte.
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21 Februar 2011
Karl Theodor zu Guttenberg, Dr. a.D.?
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