Anonyme Leute bieten Deutschland Listen mit mutmaßlichen Steuersündern an, verlangen dafür Millionenbeträge. Bund und Länder wollen bezahlen und erhoffen sich von dem Deal ein Vielfaches an hinterzogenen Steuern. Hinzu kämen Strafgelder.
Das ist kein Novum, dennoch waren die bisherigen Fälle dem Gesetzgeber keine Veranlassung, solche Dinge in einer Weise zu ergründen und zu normieren, dass die Diskussion erneut rechtliche Unsicherheiten aufzeigt, erneut staatliches Handeln als nicht ausreichend legitimiert erscheinen lässt. Das ist umso ärgerlicher, als jede Bundesregierung tönte und tönt, wie wichtig es sei, die Steuerflucht in Steueroasen effektiv zu unterbinden. Man erinnere sich beispielsweise an die vollmundigen Kampfansagen des vormaligen Bundesfinanzministers Peer Steinbrück.
Unsere Legislative verabsäumt die Rechtsstaatlichkeit, denn zum Rechtsstaatsprinzip nicht nur, dass staatliches Handeln Ermächtigungsnormen bedarf, sondern unbedingt auch, dass wenn erforderliche Normen fehlen, dann umgehend entwickelt werden, damit es nicht erneut daran fehlt. Dann fehlt es z.B. auch am etwaigen "übergesetzlichen Notstand", denn auf den darf sich nur berufen, wer zuvor hinreichend Gesetzesinitiative nachwies, im völkerrechtlichen Rahmen eine ausreichende Völkergemeinschaft hinter sich wissen darf usw., bloß bilateral scheiterte.
Aus diesen prinzipiellen Gründen bleiben gewichtige Bedenken gegen das Geschäft mit den Daten-Dealern, so sehr erfreulich es wäre, den Assi-Reichen auf die Schliche zu kommen, die in diesem Land Wertschöpfung treiben, aber der Sozialpflichtigkeit entziehen.
Prinzipielles muss sein, aber soll den Blick nicht von konkreten Vorbringen abhalten: Die Schweiz wirft der Bundesrepublik Deutschland Hehlerei vor, denn die Daten seien gestohlen.
"Diebstahl" setzt u.a. die widerrechtliche Aneignung fremden Eigentum voraus. Wem gehören die Daten? Die Schweizer Banken beanspruchen an den Kundendaten Eigentumsrechte, die Bundesrepublik Deutschland jedoch ebenfalls, denn immerhin soll es ausschließlich um deutsche Staatsbürger gehen, schon die Geldverbringung über Landesgrenzen hinweg kann strafbar sein - und vor allem: Das Bankgeheimnis darf nicht der Ermöglichung bzw. Verdeckung von Straftaten dienen. Wenigstens darin sind sich propagandistisch beide Staaten einig, müssten folglich zusammenwirken, eben auch hinsichtlich der Berechtigungen an Daten deutscher Kunden von Schweizer Banken.
Die Schweiz hätte somit vieles zu tun, um Deutschland im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu unterstützen, verabsäumte es aber, wenn der Datendeal tatsächliche Steuerhinterzieher outet, was bereits mittelbar mit ersten Selbstanzeigen geschehen sein könnte. Allerdings sind es bislang nur Gerüchte und bleiben es möglicherweise, denn die Selbstanzeige kann zur Straflosigkeit führen - und den vermeintlich reuigen Sündern wird mitunter Diskretion gegönnt.
Was müsste die Schweiz konkret tun? Die Schweizer Banken müssten verpflichtet und kontrolliert werden, ob sie die deutschen Kunden in Datensammlungen erfassen, die eben auch deutschen Ermittlern gleichermaßen prüfbar sind, wie es mit Konten bei Banken in Deutschland der Fall ist.
markus rabanus >> Diskussion
07 Februar 2010
Zum Kauf "gestohlener" Steuersünder-Dateien
Labels:
Finanzpolitik,
Kapital,
Kriminalität,
msr
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