09 Februar 2010

Linkspartei fordert Parteispenden-Reform

Deutscher Bundestag Drucksache 17/651 17. Wahlperiode 09. 02. 2010

Antrag
der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar
Bartsch, Steffen Bockhahn, Roland Claus, Dr. Dagmar Enkelmann, Ulla Jelpke,
Michael Leutert, Petra Pau, Raju Sharma, Kersten Steinke, Frank Tempel
und der Fraktion DIE LINKE.

Parteispenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden verbieten

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das Parteiengesetz (PartG) derart verändert wird, dass politische Parteien Spenden von juristischen Personen wie Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Vereinen nicht entgegennehmen und das Spenden von natürlichen Personen den Betrag von 25 000 Euro im Jahr nicht übersteigen dürfen.

Berlin, den 9. Februar 2010
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Begründung

Das Parteiengesetz regelt in § 25 die Berechtigung von Parteien, Spenden entgegenzunehmen. § 25 Absatz 2 PartG regelt Ausschlusstatbestände für die Entgegennahme von Spenden durch Parteien. Der Regelungsbereich von § 25 PartG ist zu eng, da durch ihn nicht ausgeschlossen wird, dass juristische Personen wie Unternehmen, Wirtschaftsverbände und Vereine Spenden an politische Parteien leisten dürfen.
Gemäß § 25 Absatz 2 Nummer 7 PartG sind „Spenden, die der Partei erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden“ unzulässig. Diese „schwammige“ Regelung kommt aber nie zur Anwendung, weil sie nicht greifbar ist.
Insbesondere Spenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden an Parteien erwecken den Anschein der Käuflichkeit von Politik. Kein Unternehmen gibt eine Spende, ohne nicht auch eine entsprechende Gegenleistung zu erwarten.
Nicht zuletzt die Spende eines Miteigentümers einer Hotelkette an die FDP hat diesen Eindruck noch einmal verstärkt.
Durch das Verbot der Entgegennahme von Spenden von juristischen Personen besteht die Möglichkeit, dass nicht diese sondern nunmehr die Bürgerinnen und Bürger wieder mehr Einfluss auf die Entscheidungen der Parteien gewinnen und das Prinzip der gleichen Teilhabe am politischen Willensbildungsprozess
gewährleistet wird. Um sicherzustellen, dass Personen mit großem Privatvermögen nicht übermäßigen Einfluss auf politische Entscheidungen gewinnen ist ein Höchstbetrag an Spenden von natürlichen Personen festzulegen.
Barack Obama ist zuzustimmen, wenn er nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in den USA zu Parteispenden von einem „direkten Angriff“ auf die Demokratie spricht und meint, dass mit der Entscheidung in den USA „die Schleusen für unbegrenzte Mengen an Lobbyisten-Gelder“ in das politische System geöffnet werden. Eine solche Schleuse muss in Deutschland geschlossen werden. Ohne eine Beseitigung dieser Gesetzeslücke läuft das politische System Gefahr, durch Spenden von Lobbyisten die Volksvertreterinnen und Volksvertreter dazu zu bringen, genau im Interesse der Spender zu handeln.
Politik muss wirtschaftlich unabhängig von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden sein. Die Parteienfinanzierung sollte sich daher vorwiegend am Erfolgswert der Parteien orientieren, d. h. an den Wählerinnen- und Wählerstimmen und der Anzahl der Mitglieder.

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