01 März 2006

Sechs Bundestagabgeordnete klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Berlin (Deutschland), 01.03.2006 – Am 8. Juli 2005 bestätigte der Deutsche Bundesrat das vom Bundestag am 30. Juni beschlossene Gesetz, wonach die Einkommen der Spitzenmanager von Aktiengesellschaften in Zukunft offengelegt werden müssen.

Heute haben sechs Abgeordnete beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen ein anderes Gesetz eingereicht. Sie wollen mit der Klage die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Parlamentariern verhindern. Zu den sechs Personen gehören Bundestagsabgeordnete von CDU, CSU, SPD und FDP. Es sind der Sozialdemokrat Peter Danckert, die FDP-Abgeordneten Heinrich Kolb, Sibylle Laurisch und Hans-Joachim Otto, der CSU-Politiker Max Straubinger sowie der CDU-Abgeordnete Friedrich Merz.

Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) geht davon aus, dass die Einreichung der Klage keine aufschiebende Wirkung hat. +wikinews+

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