25 Juni 2006

Saatgutbunker auf norwegischer Inselgruppe

Longyearbyen (Norwegen), 25.06.2006 – Auf der norwegischen Insel Spitzbergen, die Teil der Svalbard-Inselgruppe ist, wurde am 19. Juni der Grundstein für eine katastrophensichere Genbank gelegt. Im „Svalbard International Seed Vault“ soll das Erbgut von drei Millionen Pflanzensorten vor der Zerstörung geschützt und für die landwirtschaftliche Nutzung gesichert werden. Der Bunker wird in einen Berg hinein gebaut, dicke Betonmauern, Sicherheitstüren mit Luftschleusen und das arktische Permafrostklima sollen Schutz gegen Schädlingsbefall, Verunreinigung durch genetisch veränderte Pflanzen und sogar nukleare Verseuchung bieten. Die Baukosten für das Projekt werden sich auf drei Millionen US-Dollar belaufen, gezahlt von der norwegischen Regierung. An den laufenden Kosten sollen sich später der Global Crop Diversity Trust sowie mehrere Agrarkonzerne beteiligen.

Bisher gibt es weltweit etwa 1.400 Genbanken, von denen viele jedoch auf Grund ihrer tropischen Lage keinen ausfallsicheren Schutz bieten – bei einem Stromausfall wäre die wichtige Kühlung nicht mehr gewährleistet. Der Bedarf für eine sichere Genbank ist groß, in den letzten Jahren bedrohen weitläufige Schädlingsepidemien und Krankheiten wichtige Kulturpflanzen wie Weizen und Kartoffeln. Auch die Vermischung mit gentechnisch manipulierten Pflanzensorten stellt nach einem Bericht der Konsultativgruppe für internationale Agrarforschung (CGIAR) von 2004 eine große Bedrohung dar. Hier sind vor allem Mais, Raps, Reis und Baumwolle betroffen. +wikinews+

24 Juni 2006

US-Behörden kontrollieren Daten des internationalen Zahlungsverkehrs

New York (Vereinigte Staaten), 24.06.2006 – Wie die New York Times in ihrer Ausgabe vom 22. Juni enthüllte, haben US-Behörden wie CIA und FBI Zugriff auf die Daten des weltweiten Zahlungsverkehrs, der über die in Belgien ansässige Genossenschaft „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“ (SWIFT) abgewickelt wird. Der Datenabgleich dient der Aufspürung von Terroristen.

Mit Hilfe eines geheimen Programms, mit dem die USA nach dem Attentat auf das World Trade Center im Jahre 2001 mit Wissen der SWIFT-Verantwortlichen Zugriff auf die Datenströme des Konsortiums erhielten, die über Rechenzentren in Europa und den USA laufen, erlangten die US-Behörden Zugang zu den Transaktionen von 7.800 Bankinstituten aus über 200 Ländern, die an SWIFT angeschlossen sind. Die täglichen Transaktionen haben einen Umfang von umgerechnet 4,8 Billionen Euro.

SWIFT ist selbst keine Bank, sondern stellt eine Dienstleistung für die angeschlossenen Banken bereit. In diesem Rahmen stellen die SWIFT-Rechner die Daten beispielsweise für Geldtransfers wie Überweisungen zur Verfügung. Die Genossenschaft untersteht europäischem wie US-Recht.

Die USA berufen sich zur Rechtfertigung ihres Vorgehens auf ein Gesetz zu auswärtigen wirtschaftlichen Krisen von 1978. Dieses Gesetz gibt dem US-Präsidenten das Recht Überwachungen im Zahlungsverkehr anzuordnen. Nach Angaben der US-Regierung sind auf Grund der Analyse der Bankdaten mehrere Festnahmen gesuchter Terroristen ermöglicht worden, die im Zusammenhang mit al-Qaida stünden.

Weitere Übereinkünfte sind auch mit anderen Kreditinstituten abgeschlossen worden, um an Daten über Kreditkartenausstellungen und Direktüberweisungen ins Ausland heranzukommen. Dazu gehören ATM-Transaktionen und der direkte Bargeldzahlungsverkehr via Western Union. Diese Übereinkommen seien jedoch vom Umfang der übermittelten Daten her nicht so gravierend wie der Umfang des Zugriffs, der mit SWIFT ausgehandelt worden war. +wikinews+

Erste Biogas-Tankstelle Deutschlands eröffnet

Jameln (Deutschland), 24.06.2006 – Im niedersächsischen Jameln, Landkreis Lüchow-Dannenberg, wurde am 22. Juni 2006 die erste Biogas-Tankstelle Deutschlands eröffnet. Biogas kann der Autofahrer tanken, der ein Erdgasauto besitzt. Die „Landeszeitung online“ zitiert die Sprecherin des Vereins „Region Aktiv Wendland/Elbetal“ mit den Worten: „Das Kilo Biogas kostet rund 0,80 Euro und entspricht auch auf Grund seiner größeren Ergiebigkeit einem Benzinpreis von 0,53 Euro pro Liter.“ Das Biogas wird ausschließlich mit Energiepflanzen aus der Umgebung vergoren.
Die Eröffnung erfolgte durch Clemens Neumann, den Leiter des Büros von Minister Horst Seehofer (CSU), Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, und zuständig für nachwachsende Rohstoffe. Ein Mitarbeiter der Raiffeisen-Warengenossenschaft (RWG) Jameln war der erste Kunde. Verbunden war die Eröffnung mit einem Tag der offenen Tür und einer Gasfahrzeug-Ausstellung mit über 30 Erd- und Biogasfahrzeugen.
Bei der Tankstelle handelt sich um ein Pilotprojekt, das von der Region Aktiv Wendland/Elbetal, der RWG Jameln und der E.ON Avacon AG betrieben wird. Den ersten Spatenstich für das Kooperationsprojekt hatte die damalige Verbraucherministerin Renate Künast (Die Grünen) am 13. Mai 2005 gesetzt.
Die Region Wendland/Elbetal ist eine von 18 Modellregionen, die vom Bundesministerium für Verbraucher, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) finanziell gefördert werden. Beispielhaft sollen Standortfaktoren für eine nachhaltige Entwicklung der Region gestärkt werden. In der Region Wendland/Elbetal liegt einer Schwerpunkte der Entwicklung im Bereich erneuerbare Energien. +wikinews+

Der Hamburger Verleger und Rechtsanwalt Alexander Jahr ist tot

Hamburg (Deutschland), 24.06.2006 – An einem Herzinfarkt ist gestern der Hamburger Verleger und Rechtsanwalt Alexander Jahr gestorben. Er befand sich gerade auf einer Auslandsreise. Alexander Jahr ist der Sohn des Mitbegründers des Hamburger Druck- und Verlagshauses Gruner+Jahr. +wikinews+

22 Juni 2006

BVerfG: Meinungsfreiheit und Schwangerschaftsabbruch

Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat erneut
klargestellt, dass sich die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die
Deutung mehrdeutiger Tatsachenbehauptungen oder Werturteile grundlegend
unterscheiden, je nach dem, ob die nachträgliche Sanktionierung schon
erfolgter Äußerungen oder allein deren zukunftsgerichtete Abwehr in
Frage steht (vgl. hierzu auch Pressemitteilung Nr. 115/2005 vom 16.
November 2005).

Sachverhalt:
Im Oktober 1997 verteilten zwei Abtreibungsgegner Flugblätter auf dem
Gelände des Klinikums N. Auf der Vorderseite des Flugblatts wurde ein
Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der seine auf
Schwangerschaftsabbrüche spezialisierte Praxis als rechtlich
selbständigen Betrieb auf dem Gelände des Klinikums führt, namentlich
benannt. Auf der Rückseite des Flugblatts findet sich unter anderem
folgender Text: „Stoppen Sie den Kinder-Mord im Mutterschoß auf dem
Gelände des Klinikums, damals: Holocaust – heute: Babycaust“. Im Rahmen
eines zivilgerichtlichen Rechtsstreits nahm der Arzt die beiden
Abtreibungsgegner auf Unterlassung der Verbreitung der Aussagen auf dem
Flugblatt in Anspruch. Das Oberlandesgericht gab dem
Unterlassungsanspruch nicht statt. Die hiergegen gerichtete
Verfassungsbeschwerde hatte überwiegend Erfolg.

Die Abtreibungsgegner wurden wegen Beleidigung des Arztes und der
Klinikträgerin zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihre
Verfassungsbeschwerde war teilweise erfolgreich.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

1. Unterlassungsklage des Arztes

Das Oberlandesgericht sieht in der Äußerung „Kinder-Mord im
Mutterschoß“ nachvollziehbar eine mehrdeutige Aussage. Bei deren
Deutung geht es allerdings davon aus, dass der Begriff des „Mordes“
nicht im rechtstechnischen Sinne, sondern im Sinne des allgemeinen
Sprachgebrauchs zu verstehen sei und daher ein Unterlassungsanspruch
nicht bestehe. Dabei verkennt es, dass die verfassungsrechtlichen
Vorgaben für die Deutung mehrdeutiger Äußerungen sich grundlegend
unterscheiden, je nach dem, ob die nachträgliche Sanktionierung schon
erfolgter Äußerungen oder allein deren zukunftsgerichtete Abwehr in
Frage steht.

Allein für nachträglich an eine Äußerung anknüpfende rechtliche
Sanktionen – wie eine strafrechtliche Verurteilung oder die
zivilgerichtliche Verurteilung zum Widerruf oder zum Schadensersatz –
gilt im Interesse der Meinungsfreiheit, insbesondere zum Schutz vor
Einschüchterungseffekten bei mehrdeutigen Äußerungen, der Grundsatz,
dass die Sanktion nur in Betracht kommt, wenn die dem Äußernden
günstigeren Deutungsmöglichkeiten mit hinreichender Begründung
ausgeschlossen worden sind. Steht demgegenüber ein
zukunftsgerichteter Anspruch auf Unterlassung künftiger
Persönlichkeitsbeeinträchtigungen in Frage, wird die Meinungsfreiheit
nicht verletzt, wenn von dem Betroffenen im Interesse des
Persönlichkeitsschutzes anderer verlangt wird, den Inhalt seiner
mehrdeutigen Aussage gegebenenfalls klarzustellen. Geschieht dies
nicht, sind die nicht fern liegenden Deutungsmöglichkeiten zu Grunde
zu legen und es ist zu prüfen, ob die Äußerung in einer oder mehrerer
dieser Deutungsvarianten zu einer rechtswidrigen Beeinträchtigung des
Persönlichkeitsrechts führt. Diese Grundsätze sind nicht auf
Tatsachenaussagen begrenzt, sondern ebenso maßgeblich, wenn wie
vorliegend ein das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigendes Werturteil
in Frage steht.

Nach diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben musste das
Oberlandesgericht im Rahmen des Unterlassungsbegehrens auch die
andere mögliche Auslegung zu Grunde legen, nämlich die, dass „Mord“
im rechtstechnischen Sinne zu verstehen war. Dasselbe gilt für den
gegen den Arzt gerichteten Vergleich zwischen nationalsozialistischem
Holocaust und dem ihm angelasteten „Babycaust“. Auch insoweit handelt
es sich um eine mehrdeutige Äußerung. Sie konnte nicht nur als
Vorwurf einer verwerflichen Massentötung menschlichen Lebens
verstanden werden, sondern auch im Sinne einer unmittelbaren
Gleichsetzung von nationalsozialistischem Holocaust und der als
„Babycaust“ umschriebenen Tätigkeit des Beschwerdeführers.

2. Verurteilung der Abtreibungsgegner

Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Verurteilung der
Abtreibungsgegner wegen Beleidigung des Arztes verfassungsrechtlich
nicht zu beanstanden sei. Nicht tragfähig seien jedoch die Erwägungen
des Gerichts dazu, dass auch eine Beleidigung zum Nachteil der
Klinikträgerin verwirklicht worden sei. Das Gericht hätte klären
müssen, ob sich die Äußerung auf die Klinikträgerin oder auf die im
Klinikum tätigen Einzelpersonen bezogen habe, da beide Formen der
Beleidigung unterschiedlichen verfassungsrechtlichen
Begründungsanforderungen unterliegen. Bejahe das Gericht
Mehrdeutigkeit, müsse es die für die Beschuldigten günstigere Deutung
der strafrechtlichen Beurteilung zu Grunde legen.

Pressemitteilung Nr. 55/2006 vom 22. Juni 2006

USA drohen Nordkorea mit Raketenabschuss

22.06.2006 – Nordkorea plant den Test einer neuen Langstreckenrakete. Nach japanischen Medienberichten soll es sich dabei um eine Interkontinentalrakete vom Typ Taepodong-2 handeln, die eine Reichweite von 6000 Kilometern besitzen soll. Somit wäre die Rakete in der Lage, US-amerikanisches Festland zu erreichen.

Pentagonsprecher Bryan Whitman bezog sich ebenfalls auf diese Medienberichte. Er sagte, ein solcher Raketentest würde als „provokanter Akt“ eingestuft. Ähnlich hatte sich zuvor der US-Botschafter in Japan, Thomas Schieffer, geäußert. Ein solcher Raketentest werde von den USA als „sehr, sehr ernstes Problem“ betrachtet, erklärte er. Der US-amerikanische Präsident George W. Bush drohte dem Land mit Sanktionen, die USA würden den Fall vor den UN-Sicherheitsrat bringen. Wie die Nachrichtenagentur AP erfahren haben will, sei auch der Abschuss einer von nordkoreanischem Boden gestarteten Rakete eine mögliche Reaktion.

Der japanische Regierungschef, Junichirō Koizumi, drohte ebenfalls mit Konsequenzen. Beim letzten Raketentest Nordkoreas im Jahre 1998 war auch japanisches Gebiet überflogen worden, die Rakete vom Typ „Taepodong-1“ war dann in den Pazifik gestürzt.

Der bevorstehende Raketenstart gewinnt auch vor dem Hintergrund besondere Brisanz, dass Nordkorea im Februar 2005 offiziell erklärt hatte, Atomwaffen zu besitzen. Die Begründung für die atomare Aufrüstung des Landes lautete, die USA planten einen Sturz der nordkoreanischen Regierung. Das Land forscht sowohl in der Atomtechnologie als auch in der Raketentechnik. Nordkorea ist auch in der Weltraumtechnologie aktiv. So arbeitet Nordkorea daran, eine neue Rakete für den Satellitentransport fertigzustellen und zu testen.

Die von den USA und Japan vorgebrachte Kritik an dem Vorhaben, eine Rakete zu starten, wurde von der nordkoreanischen Regierung zurückgewiesen. Nordkorea habe das Recht zu solchen Raketenstarts. Offiziell verlautete aus Pjöngjang, der Raketenstart diene einem Satellitentransport. +wikinews+

KOMMENTAR

Solch Abschuss und schon die Drohung verstoßen gegen die Charta der Vereinten Nationen. Darauf sollte die US-Regierung hingewiesen werden. -msr-

Der Grimme Online Award 2006 wurde vergeben

Marl / Köln (Deutschland), 22.06.2006 – Am 2. Juni 2006 erfolgte die Übergabe der aktuellen Preise des Grimme Online Award 2006. Die Nominierungsliste gab Anfang Mai das Adolf Grimme Institut in Marl bekannt, die sechste Preisverleihung erfolgte in der Kölner Vulkanhalle.

Insgesamt wurden sieben Preisträger ausgezeichnet. Einer davon ist eine Jugendwebsite. Sie gehört der „Süddeutschen Zeitung“ und lautet „jetzt.de“. Gleich zwei Preise erhielt die Site „Ehrensenf“. Die Kategorien waren der „Intel Publikums-Preis“ und der Preis für „Kultur und Unterhaltung“. Ehrensenf ist ein Internet-Fernsehangebot.

Die Rubrik „Information“ gewann die Web-Site „iRights.info“. Ein weiteres Kinder-Net-Angebot gewann in der Sparte „Wissen und Bildung“, die Kinderwebsite „Blinde Kuh“. Der Spezial-Grimme-Online-Award-Preis 2006 ging an die Site „Spreeblick“. Dabei handelt es sich um ein multimediales Weblog. +wikinews+

Am 5. September 2006 beginnt der Ausbau des Berliner Flughafens BBI

Schönefeld (Deutschland), 22.06.2006 – Am 30. Oktober 2011 soll der neue Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) eröffnet werden. Am 5. September 2006 beginnt nun das Projekt Ausbau. Die Baukosten werden auf 2,5 Milliarden Euro veranschlagt. Nach Fertigstellung sollen jährlich rund 25 Millionen Fluggäste abgewickelt werden. +wikinews+

20 Juni 2006

Chinesischer Aktivist dank deutscher Botschaft operiert

Yichang (Volksrepublik China), 20.06.2006 – Der chinesische Umweltaktivist Fu Xiancai konnte am Sonntag im Krankenhaus von Yichang operiert werden, nachdem ein deutscher Arzt, der mit einer Vertreterin der deutschen Botschaft angereist war, die benötigte Summe von 60.000 Yuan (5.930 Euro) übergeben hatte. Die Operation dauerte zwei Stunden und wurde durch die Ärzte Du Yuanli und Liu Shiqing durchgeführt. Der Sohn des Aktivisten bezeichnete die Operation, die als Ziel die Stabilisierung der Wirbelsäule hatte, als erfolgreich, obgleich er in Zweifel zog, dass sein Vater später wieder laufen könne.

Fu Xiancai hatte in einem Interview gegenüber der ARD über die ausstehenden Entschädigungen geklagt und war danach brutal zusammengeschlagen worden. Die Bundesregierung hatte mit Nachdruck die Aufklärung des Falls gefordert. +wikinews+

Autonomiestatus der nordostspanischen Provinz Katalonien gestärkt

Barcelona (Spanien), 20.06.2006 – Nach der Ankündigung von Spaniens Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero, mit der Terrororganisation ETA (Euskadi Ta Askatasuna) Verhandlungen aufzunehmen, die der Meinung vieler Kritiker nach mit Zugeständnissen der spanischen Regierung an den Autonomiestatus der baskischen Provinz ausgehen werden, hat sich nun auch Katalonien für eine stärkere Unabhängigkeit ausgesprochen.

Die 5,4 Millionen wahlberechtigten Bürger der nordostspanischen Provinz Katalonien haben sich am Sonntag, dem 18.06.2006, mit großer Mehrheit für das Autonomiestatut ausgesprochen, das bereits vom spanischen Parlament verabschiedet wurde. Danach werden einer der reichsten und wirtschaftlichsten Region in Spanien weitgehende politische und finanzielle Kompetenzen gegenüber der Zentralregierung in Madrid eingeräumt: Katalonien erhält mehr Zuständigkeiten in den Bereichen Rechtsprechung, EU-Angelegenheiten, Steuereinnamen und Verwaltung von See- und Flughäfen. Katalonien wird außerdem das Recht eingeräumt, sich in Zukunft als „Nation“ zu bezeichnen. 73,9 Prozent der Wähler votierten in dem Referendum für mehr Eigenständigkeit, 21 Prozent stimmten mit Nein. Dieses Ergebnis veröffentlichte die Wahlkommission nach Auszählung von fast 98,5 Prozent der Stimmen. Die Wahlbeteiligung war mit 49 Prozent niedriger als erwartet.

Das Statut schreibt Katalanisch als Pflichtsprache vor. Damit wird der Status von Katalanisch weiter gestärkt. Der Schulunterricht wird in Zukunft nur noch auf katalanisch abgehalten werden. 1979 wurde Katalanisch bereits zur zweiten Amtssprache neben der kastilischen Sprache. Auch die Behörden sollten nun vorzugsweise auf katalanisch kommunizieren, so Joaquin Molins, ein Professor für Politikwissenschaft der Universität Autònoma de Barcelona.

Der Ministerpräsident Zapatero begrüßte den Wahlausgang und lehnte Kritik an der niedrigen Wahlbeteiligung ab. Er hoffe, dass die Regionen nach Anerkennung ihrer teilweisen Souveränität die Einheit Spaniens respektieren würden. José Montilla, der spanische Industrie-, Handels- und Tourismus-Minister der PSC, ist der Meinung, dass dem Resultat der Volksabstimmung wegen des Grades der niedrigen Beteiligung „nicht im geringsten die Legitimation fehlt“ und feierte den „klaren und überzeugenden Sieg des 'Ja'“ und die „großartige Niederlage der Partido Popular“. Die Stimmenenthaltung sei bei den Referenden stets größer als bei allgemeinen oder kommunalen Wahlen, unterstrichen die Parteien, die sich im Vorfeld für ein „Ja“ stark gemacht hatten. In der Abstimmung über die Verfassung lag die Wahlbeteiligung in Katalonien bei 59,4 Prozent (1978) und in ganz Spanien bei 58,23 Prozent. Deshalb beruft sich keine Partei auf die Wahlbeteiligung, um die Gültigkeit eines Referendums anzuzweifeln.

Oppositionsführer Mariano Rajoy hingegen, der sich auch gegen politische Zugeständnisse an die ETA ausgesprochen hatte, bewertete die Abstimmung negativ und sieht in ihr einen Angriff auf die „nationale Einheit“ Spaniens. „Hier wird das verfassungsmäßige Spanien liquidiert“, so Rajoy. Die Katalanen hätten das „persönliche Projekt Zapateros“ abgelehnt. Er hob hervor, zwei Drittel der Bürger würden es vorziehen, das Vorhaben nicht zu unterstützen. Die ERC (Esquerra Republicana de Catalunya), eine sozialistische katalanische Regionalpartei, macht sich für eine noch weitergehende Unabhängigkeit Kataloniens stark. Diese Bestrebungen werden jedoch weder von der Partido Popular (PP) noch von der Partido Socialista Obrero Español (PSOE) unterstützt.

Vor allem die Nachwirkungen der Franco-Dikatatur von 1939 bis 1975 können die ausgeprägten Unabhängigkeitsbewegungen erklären. Unter Franco wurde Katalanisch verboten, und die Basken sowie die Katalanen sahen sich Verfolgung und Unterdrückung ausgesetzt.

Auch in Andalusien oder auf den Balearen-Inseln gibt es Unabhängigkeitsbestrebungen. Dort hatte das Regionalparlament am 13. Juni mit großer Mehrheit eine größere Selbstverwaltung gefordert. +wikinews+

19 Juni 2006

Spanien: Friedensgespräche zwischen Regierung und ETA stehen kurz bevor

Madrid (Spanien), 19.06.2006 – Der Regierungschef Spaniens, José Luis Rodríguez Zapatero, hat angekündigt, dem spanischen Parlament binnen zehn Tagen einen Zeitplan für die Verhandlungen mit der ETA vorzulegen. Zuvor werde er den Vorsitzenden der konservativen „Partido Popular“ (PP), Mariano Rajoy, informieren. Dieser hatte die spanische Regierung in den letzten Wochen scharf für ihre Pläne kritisiert (Wikinews berichtete). „Die Regierung hat die Unterstützung des Volkes, die ETA zu besiegen“, so Mariano Rajoy. „Aber sie hat keine Unterstützung, über politische Ziele zu verhandeln oder den Mördern zu politischen Zielen zu verhelfen, die so viele Menschenleben gekostet haben.“

„Die ablehnende Haltung der Partei gegenüber dem Friedensprozess wird kein Hindernis für Zapatero sein, um im Kongress den Startschuss für die Verhandlungen zu geben“, so die spanische Tageszeitung El País. Zapatero kündigte an, dass es über die Pläne der Regierung, Verhandlungen mit der ETA aufzunehmen, keine Abstimmung geben werde. Zudem soll die verbotene Partei Batasuna in die Verhandlungen einbezogen werden. Im Gegenzug werde diese der Gewalt abschwören und ihre Wiederzulassung beantragen, um an den Kommunalwahlen in den autonomen Regionen von Navarra im Mai 2007 teilnehmen zu können. Vertreter der PSE betonten, ihr Ziel sei es, Arnaldo Otegi, Sprecher der in Spanien verbotenen Batasuna, zur Anerkennung des Parteiengesetzes und zur aktiven Teilnahme an der Politik unter Rücksichtnahme auf die Menschenrechte zu bewegen. Die Unterhändler der spanischen Untergrundorganisation und der Regierung sind nach Angaben der El País bereits benannt. Eine Nicht-Regierungsorganisation (NGO), die bereits die Gespräche im Juli und November begleitet hatte, bei denen der immer noch anhaltende Waffenstillstand am 22. März beschlossen wurde, werde außerdem an den Friedensverhandlungen teilnehmen, so die Zeitung.

Die Vizepräsidentin der Regierung, María Teresa Fernández de la Vega, bestätigte gestern in Madrid, dass „die spanische Regierung den Weg des Friedens begehen wird“ und fügte hinzu: „Wir haben angefangen, das Ende der Gewalt auszumachen.“

Die Regierung bewertet den jetzt schon länger als drei Monate anhaltenden Waffenstillstand als gültigen Nachweis für die Bereitschaft der ETA, den Konflikt auf diplomatischem Wege zu lösen. Jedoch hat sie angekündigt, zusammen mit der ETA Informationen nachzugehen, nach denen die ETA Erpressungsschreiben versandt haben soll. Zapatero rechnet für das Ende der Verhandlungen mit der Unterstützung der im Parlament vertretenen Parteien, sozialer Institutionen wie der Kirche und baskischen Unternehmen, der Gewerkschaften und eines großen politischen Bündnisses wie der Europäischen Union und der UN und international wichtiger Persönlichkeiten, wie zum Beispiel des ehemaligen Außenministers der Vereinigten Staaten von Amerika, Colin Powell.

Die Regierung und die ETA werden die Sommermonate für Fortschritte in den Verhandlungen nutzen. Dabei geht Zapatero mit dem Motto „Frieden für Gefangene“ in die Gespräche mit der ETA. Politische Entscheidungen blieben in der Hand der politischen Parteien, so die Forderung eines parlamentarischen Beschlusses, der außer der „Partido Popular“ von allen Parteien unterstützt wurde. „Der Frieden im Baskenland steht nicht zum Verkauf und ist nur möglich, wenn die spanische Regierung keinen politischen Preis zahlen muss“, so die Vizepräsidentin Fernández de la Vega. Dabei wollen die Verantwortlichen überstürzte Maßnahmen verhindern, wie im Fall des Waffenstillstandes in den Jahren 1998-99. „Die Entlassungen von Gefangenen der ETA im Dezember 1998 und im September 1999 war nicht auf eine Roadmap für die Friedensverhandlungen zurückzuführen. Den damaligen Friedensschluss hat nicht Aznar bestimmt, sondern die ETA und nationalistische Parteien diktierten ihn. Diesen Waffenstillstand sichert die Verbindung zwischen der Regierung und der ETA“, verlautete aus sozialistischen Quellen. Die ETA hatte in den 90er Jahren zweimal eine Waffenruhe verkündet, diese jedoch jedes Mal gebrochen.

Der ETA wird der Tod von mehr als 800 Menschen angelastet, die während des Kampfes der Untergrundorganisation für ein unabhängiges Baskenland durch Attentate und Terroranschläge um das Leben gekommen sind. +wikinews+

Thailand will Buddha-Statuen von Bamiyan wieder aufbauen

Bangkok (Thailand), 19.06.2006 – Neue Hoffnung gibt es für eines der bekanntesten Kulturdenkmäler der Welt: Die thailändische Regierung will Afghanistan helfen, die Buddha-Statuen von Bamiyan wieder aufzubauen. Am 19. April berichtete Wikinews über die ungewisse Zukunft des Denkmals. Nun kam das Thema auf einer zweitägigen Regionalkonferenz in Kasachstan zur Sprache. Der thailändische Ministerpräsident Thaksin Shinawatra berichtete Journalisten der Thai News Agency (TNA) am Sonntag am Bangkok International Airport nach seiner Rückkehr, dass er dem afghanischen Ministerpräsidenten Hamid Karzai den Wiederaufbau angeboten habe. Dieses Angebot sei erfolgt, weil man ein buddhistisches Land sei. Dazu sollen die Reste zusammengetragen werden, um dann die Statuen neu zu errichten. Der afghanische Präsident soll den Vorschlag begrüßt haben und will ihn nun mit seiner Regierung besprechen. Die Zeitung „The Advertiser“ zitiert Karzai in seiner Online-Ausgabe mit den Worten, das sei eine „good idea“ (gute Idee).

Das Talibanregime hatte die beiden weltberühmten Statuen in Bamiyan aus dem zweiten bis fünften Jahrhundert nach Christus, die mittlerweile zum Weltkulturerbe gehören, im März 2001 zerstören lassen. Das Weltkulturerbe liegt in der Stadt Bamiyan, ungefähr 230 Kilometer nordwestlich der Hauptstadt Kabul auf 2.500 Meter Höhe im Hindukusch-Gebirge. Es entstand durch buddistische Mönche zwischen dem dritten und dem sechsten Jahrhundert nach Christus. Die große in den Fels gehauene Statue hatte eine Höhe von 58 Metern, die kleine war immerhin noch 38 Meter hoch.

Die Kosten für den Wiederaufbau schätzt die UNESCO auf ungefähr 30 Millionen US-Dollar. Die UNESCO war es auch, die mit Hilfe von Schweizer Fachleuten die Überreste sicherte und noch vorhandene Wandmalereien konservierte. +wikinews+

GEZ erhebt ab dem kommenden Jahr Rundfunkgebühren für internetfähige Computer

Berlin (Deutschland), 19.06.2006 – Ab dem 1. Januar 2007 müssen internetfähige Computer bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gemeldet werden. Für die Nutzung von Geräten, die zum Empfang von Hörfunk oder Fernsehen lediglich „geeignet“ sind, werden dann Rundfunkgebühren in Höhe von 17,03 Euro pro Monat fällig. Das bedeutet, dass auch Computer, auf denen keine Software zur Audio- oder Videowiedergabe, zum Beispiel von Livestreams, installiert ist, unter diese Regelung fallen und deren Besitzer die monatliche Gebühr entrichten müssen. Der Beschluss des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu den so genannten neuartigen Rundfunkgeräten wurde bereits im Oktober 2004 von den Ministerpräsidenten gefasst. Privathaushalte sind von der Neuregelung jedoch weit weniger betroffen, als allgemein angenommen wird. Da die meisten Haushalte bereits einen Fernseher besitzen, der bei der GEZ gemeldet ist, werden auf Grund der so genannten Zweitgerätebefreiung für den Computer keine Gebühren erhoben.

Kritiker argumentieren, dass Fernsehen über das Internet nur bedingt möglich sei, da ein Live Stream von ARD und ZDF gar nicht bestehe. Außerdem könnten die Sender ihre Programme verschlüsseln und sie damit denen vorbehalten, die sie auch sehen wollten. Deswegen bezeichnen sie die Gebühren als „Zwangszahlungen“. Die Menschen müssten für eine Leistung bezahlen, die sie überhaupt nicht wollten. Auch im Internet regt sich der Widerstand. In der Ärztezeitung kann man lesen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dies als eine „Quasi-Zwangsgebühr“ betrachtet, da Ärzte die PCs nicht zum Fernsehen nutzten. Die Internetpräsenz „Keine GEZ-Gebühren für beruflich genutzte PC's und Handys!“ hat bereits eine Unterschriftenkampagne gegen die GEZ-Gebühr ins Leben gerufen. +wikinews+

KOMMENTAR

Die Ausdehnung der GEZ-Zwangsgebühr für Internet-PCs ist Wegelagerei und eine Zumutung für alle, die das Internet zu dem machten, was es heute ist. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten können und sollen ihre Internetangebote verschlüsselt Abonnenten anbieten, wenn sie sich ins Internet erweitern möchten.

-markus rabanus-

18 Juni 2006

Nepal: Maoistische Rebellen treten in die Regierung ein - Parlament wird aufgelöst

Kathmandu (Nepal), 18.06.2006 – Die nepalische Regierung wird das Parlament auflösen und mit den Maoisten eine Interimsregierung bilden. Das haben beide Seiten nach Friedensgesprächen zwischen Premierminister Girija Prasad Koirala und Maoistenführer Prachanda am Freitag, dem 16. Juni, in Kathmandu erklärt. Ein Zeitrahmen wurde nicht vereinbart. Prachanda betonte, dass die Maoisten anstrebten, die Regierungsbildung innerhalb eines Monats abzuschließen. Nach der Bildung der Übergangsregierung wollen die Maoisten ihre Machtstrukturen in ländlichen Gebieten abbauen, so genannte „Volksregierungen“, die es vor allem im entlegenen Westen Nepals gibt. Uneinigkeit zwischen Regierung und Rebellen gibt es noch in der Frage, ob die Monarchie abgeschafft werden soll. Die Regierung plädiert für einen Erhalt der Monarchie, nachdem sie die Machtbefugnisse und Privilegien des Königs stark beschnitten hat.

Politik und Presse in Nepal haben die Ergebnisse der Verhandlungen, die ein Ende des zehnjährigen Aufstandes der Maoisten einleiten könnten, weitgehend positiv aufgenommen. Einige Kritiker betonen, dass die Zugeständnisse an die Maoisten zu weit gingen und dass die Rebellen nicht erklärt hätten, ihre Waffen abzugeben.

Der maoistische Aufstand und die bürgerkriegsähnlichen Zustände in Nepal haben in den letzten zehn Jahren 13.000 Menschen das Leben gekostet. Im Februar 2005 hatte König Gyanendra die Regierungsmacht an sich gerissen, das Parlament aufgelöst und die Regierung abgesetzt. Nach massiven Protesten hatte Gyanendra seine Alleinherrschaft im Mai dieses Jahres aufgegeben. +wikinews+

Zeugen Jehovas im Bundesland Berlin gleichberechtigt

Berlin (Deutschland), 18.06.2006 – Die Zeugen Jehovas (ZJ) sind ab sofort im Bundesland Berlin gleichberechtigt. Dies beschloss am 15.06.2006 das Berliner Oberverwaltungsgericht. Berlin ist das erste Bundesland mit dieser Regelung.

Demnach haben die Zeugen Jehovas die gleichen Rechte wie die deutschen Großkirchen. Sie gelten als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Vorteil für die ZJ: Sie bekommen durch die Anerkennung als Religion Steuervorteile und dürfen an Schulen die Kinder in Religion unterrichten.

Dies ist das vorläufige Ende eines seit mehr als zehn Jahren andauernden Rechtsstreits: Der Fall ging bereits bis vor das Bundesverfassungsgericht. Anschließend wurde das Verfahren vom Bundesverwaltungsgericht wieder an Berlin zurückverwiesen. Nach Auffassung der Verfassungsrichter in Karlsruhe besteht durch die Religionsgemeinschaft keine reale Gefahr für die Demokratie. +wikinews+

  • Diskussionen
  • Studie: Österreich gehört zu den reichsten Ländern der EU

    Brüssel (Belgien) / Den Haag (Niederlande) / Wien (Österreich), 18.06.2006 – In Österreich liegt die Kaufkraft auf dem vierten Platz aller EU-Länder. Damit gehört das Land zu den reichsten Ländern der EU. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie, die am Donnerstag, den 15. Juni in Brüssel, dem Sitz des EU-Statistikamts Eurostat, vorgestellt wurde.

    Im Ergebnis liegt Österreich auf dem gleichen Platz wie die Niederlande. Pro Kopf gemessen hat Österreich das gleiche Bruttoinlandsprodukt (BIP). +wikinews+

    Fußball-Weltmeisterschaft 2006: Streik der togolesischen Spieler

    Dortmund / Wangen im Allgäu (Deutschland), 18.06.2006 – Die Nationalmannschaft von Togo ist nicht wie geplant am Sonntagvormittag um 09:30 Uhr nach Dortmund abgereist, obwohl der Bus pünktlich vor dem Hotel eintraf. Sie befand sich während des Vormittags noch in ihrem WM-Quartier in Wangen im Allgäu. Die Mannschaft sollte heute Mittag in Dortmund ankommen, da morgen ein Spiel gegen die Schweiz auf dem Plan steht. Grund des Streiks ist offenbar, dass der Verband keine ihrer Prämienforderungen erfüllt hatte. Laut der FIFA müssen die Teams einen Tag vor Spielbeginn am Spielort eintreffen. Thomas Dossevi, Mittelfeldspieler von Valenciennes, meinte: „Es ist kein Geld geflossen.“

    Otto Pfister, Trainer von Togo, der bereits einmal seinen Rücktritt bekannt gegeben hatte und dennoch zur Mannschaft zurückkehrte, äußerte sich zu dem Problem nicht. Auch der Weltverband hat zu den chaotischen Verhältnissen bei Togo noch keine Stellungnahme abgegeben. Das Charterflugzeug, das die Spieler nach Dortmund bringen sollte, stand bis zum Nachmittag in Warteposition auf dem Friedrichshafener Flughafen.

    Kurz nach dem Mittag beendeten die Fußballer ihren Streik. Das Ende des Streiks kam durch Intervention der FIFA zustande. Das Team flog mit zwei Stunden Verspätung nach Dortmund und checkte im Hilton-Hotel ein. Für den Abend ist ein Training im Dortmunder WM-Stadion geplant. Dabei sagte der Trainer Pfister: „Ja, es gab eine Einigung. Welche, weiß ich nicht. Ich bin Trainer, kein Bankier.“ +wikinews+

    200 Passagiere der Vietnam Airlines entkamen nur knapp dem Abschuss

    Hanoi (Vietnam), 18.06.2006 – Ein mit 200 Menschen besetztes Passagierflugzeug der Vietnam Airlines sollte am Morgen des 18. Aprils von Kampfjets abgeschossen werden, da kein Funkkontakt mehr bestand.

    Wie heute bekannt geworden ist, sind 200 Passagiere der Vietnam Airlines auf dem Flug von Hanoi nach Frankfurt am Main nur knapp mit dem Leben davon gekommen. Am frühen Morgen des 18. Aprils hatte die Passagiermaschine vom Typ Boeing 777-200 in den Lufträumen von Polen, der Ukraine und Tschechien über 65 Minuten keinen Funkkontakt zum Boden. Weil die Maschine von ihrem Kurs abgewichen sei, sollte sie von tschechischen Kampfjets abgeschossen werden. So behauptete es das vietnamesische Online-Magazin „Viet Nam Net“. Ein Sprecher des polnischen Verteidigungsministeriums, Jan Pejsek, bestätigte dies.

    Gegen 05:45 Uhr sichtete die tschechische Luftwaffe ein unbekanntes Flugobjekt, welches nicht mit dem Flugkontrollzentrum in Prag in Kontakt war. Zwei Kampfjets stiegen sofort auf und verfolgten die Maschine, da man von einer militärischen Bedrohung ausging. Jedoch erwies sich das unidentifizierte Flugobjekt als ein ziviles vietnamesisches Linienflugzeug. Kurz darauf bestand wieder Funkkontakt zu dem Flugzeug.

    Angeblich haben die zwei Piloten ein „Nickerchen“ gemacht und das Flugzeug über eine Stunde lang vom Autopilot steuern lassen. Dies wurde jedoch weder bestätigt noch dementiert. +wikinews+

    17 Juni 2006

    EU-Kommission plant Millionenhilfe für Palästinenser

    Brüssel (Belgien), 17.06.2006 – Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben am Freitag, dem 16. Juni, 100 Millionen Euro für die medizinische Versorgung in den Palästinensergebieten bereit gestellt. Trotzdem wird die EU weiterhin an ihrem Beschluss vom 8. April festhalten (Wikinews berichtete), die radikal-islamische Hamas-Regierung unter Ismail Haniyeh nicht durch europäische Hilfszahlungen zu unterstützen. „Wir haben das natürlich zusammen mit unseren Partnern gemacht“, so die EU-Kommissarin für Außenbeziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik, Benita Ferrero-Waldner, in einer Pressekonferenz vor Journalisten.

    Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, ab Juli Unterstützungsgelder an Angestellte im Gesundheitssektor zu zahlen, die von der Hamas-Regierung kein Gehalt mehr ausgezahlt bekommen. Die Auszahlung der Gelder soll zuerst über die Vertretung der EU und danach über die Weltbank abgewickelt werden. Zudem hat sich die EU bereit erklärt, die Energieversorgung der Palästinensergebiete finanziell zu sichern. +wikinews+

  • Diskussionen
  • EU-Datenschützer fordern restriktive Weitergabe von Passagierdaten an die USA

    Brüssel (Belgien), 17.06.2006 – Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes Ende Mai, der das Abkommen zwischen der EU-Kommission und amerikanischen Behörden zur Weitergabe von Fluggastdaten für ungültig erklärt hatte, haben sich am Freitag, den 16. Juni die EU-Datenschutzbeauftragten im Rahmen der Artikel-29-Gruppe für eine restriktivere Auflage des 2004 geschlossenen Vertrages ausgesprochen. Sie fordern, das Datenschutzniveau des jetzigen Abkommens müsse auf jeden Fall erhalten bleiben. Zudem halten sie eine strenge Zweckbindung der Daten für sinnvoll, um Missbrauch vorzubeugen. +wikinews+