05 September 2017

Rechtsrockkonzerte sind Rechtsstaatsversagen

"Kann nicht verboten werden" ???  Wären Vermieter und Veranstalter zur Verhinderung z.B. des Hitlergrußes beauflagt, könnten Bußgelder verhängt werden. Bestrafung wegen Beihilfe überdies - und würde das lukrative Geschäft mit dem Hass vermiesen. - Aber es wird GEDULDET.

SCHULD haben folglich weniger diese Idioten, denen "rechtsfreie Räume" suggeriert werden, sondern vor allem diejenigen, deren gut bezahlter Job es ist, solche Straftaten zu ahnden.

Die politische Folge davon ist, dass Rechtsextremisten den Respekt vor der verfassungsmäßigen Ordnung verlieren und zu gefährlichen Selbstjustiz-Tätern werden.

04 September 2017

TV-"Duett" Merkel & Schulz

Mir obsiegten Appetit und Kochtopf. Zwar aufgezeichnet für die Restwahrscheinlichkeit neuer Ideen, aber stattdessen waren offenbar uralte, wer auf welche Weise Gottesdienst absolvierte.
Na ja, Gott passt halt zu allem, zu Trump, zu Putin, zu "2%" Rüstungsetat, zum Verhungern in Afrika und Publikum.
Bleibt mir die Wahl zwischen netten Heuchlern, besser als bösere Heuchler, für die sich Sat.1-Strunz mit Fake-Zitaten ins Zeug legte.

01 September 2017

Rede von Dr. Alex Rosen (IPPNW) zum Antikriegstag

Rede von Frank Bsirske (ver.di) zum Antikriegstag

Kundgebung HEUTE (Berlin): Entspannungspolitik JETZT !

Antikriegstag am 1. September 2017 16:00 bis 18:00 am Brandenburger Tor, Berlin

Der Aufruf hat folgenden Wortlaut:

Vor 78 Jahren begann Hitlerdeutschland mit dem Überfall auf Polen den Zweiten Weltkrieg.

Wir wollen der unzähligen Opfer von Krieg, Faschismus und Völkermord gedenken.

Über alle Partei- und Landesgrenzen hinweg fordern wir:
Nie wieder Krieg, Hass und Vergeltung! Schluss mit Wettrüsten, Waffenexporten und militärischen Interventionen!

Nur durch eine neue Entspannungspolitik mit Russland und den anderen internationalen Akteuren kann das Bomben und Töten und die weitere Konfrontation gestoppt werden:
Entspannungspolitik JETZT!

Es melden sich zu Wort, u.a. Frank Bsirske, ver.di-Vorsitzender

31 August 2017

"Die Moral ist der Feind des Rechts" ?

So tönt der amtierende Vorsitzende des deutschen Richterbundes (DRB) Jens Gnisa.

Rechtsphilosophie scheint dieser Praktiker nicht studiert, sonst wüsste er:

Die Moral hat das Gewissen allen Rechts zu sein.
Ohne Moral wäre das Recht auf Ordnung reduziert.


Öffentliche Nachhilfe impossible, denn zu Markus Lanz, dem Wunschschwiegersohn der Nation, schafft es halt nur, wer wenigstens schon mal der Bildzeitung einen Aufreißer gut war.

Doch wie kommt der Mann darauf? Und inwieweit hätte er recht?

Vielen wäre es Traum, Richter zu sein, jedoch Alptraum, denn je mehr man sich zum Schicksal anderer macht, desto größer hat die Sorge zu sein, man werde ihnen nicht gerecht.
Aus gestressten Richtern kann aber das Gegenteil werden, denn wer "Akten" zögerlich entscheidet, dem türmt sich das Unrecht auf dem Tisch und kann manches verschlimmern.

So werden viele Richter "pragmatisch" und aus Perspektive von Gericht und Öffentlichkeit "effektiv", wenn ihr Sprüche-Repertoire eindrucksvoll genug Begründung scheint.
Darin gibt es wahre Meister. Man darf halt bei manchen nicht so genau drüber nachdenken, was er da eigentlich gesagt und ignoriert hat.

Auch in der Talkshow kam er "gut rüber", zu gut, denn ich habe es satt, wenn vergleichsweise gutgestellte Leute ihren Berufsfrust und Standesdünkel mit falschem Tenor die Öffentlichkeit in Wallung bringen - und das in Buchform zum Nebenerwerb oder Egoshooting machen.

Vor Jahren hatten wir die Neukölln gestresste Richterin Kirsten Heisig mit ihrem Bestseller "Das Ende der Geduld: Konsequent gegen jugendliche Straftäter" - manches richtig, vieles falsch, wie schon der Titel eher wuschig machte, während dem Problem nur beizukommen ist, wenn so organisiert, dass Effizienz und Geduld nicht im Widerspruch stehen.

Geduld hat mit Untätigkeit nichts gemein, wenn es um Gewalttäter geht. Und im Jugendstrafrecht ist Ungeduld allemal kontraproduktiver als im Erwachsenenstrafrecht. - Und Zeit für ein Buch zu schreiben, haben auch nicht alle Gestressten.

Aber unser Jens Gnisa hat die Zeit und wird jetzt durch sämtlich Talkshows touren mit dem Atemlos-durch-die-Nacht-Titel "Das Ende der Gerechtigkeit. Ein Richter schlägt Alarm".

Hmm, "Alarm"?
Heißt doch sonst so gemütlich: "Es besteht kein Grund zur Hysterie!", als wenn es dafür jemals Grund geben können.
Für "Alarm" mitunter schon, z.B. wenn die Schule brennt, aber wenn es um Gesetzesreformen keinesfalls neuer Probleme geht, dann ist Alarmismus schon erster Beweis für Unsachlichkeit.

Nein, ich werde es nicht lesen, um es kritisieren zu dürfen, wie mir anlässlich meiner Kritik an Sarrazins "Deutschland schafft sich ab" vorgeworfen wurde, als sei dem Mann nicht genügend Talkshow vergönnt gewesen, seine Titelthese auszuführen. - Auch der hatte zu viel Zeit, dass er neben seinem Job als Bundesbank-Vorstandsmitgleid inmitten der Finanzkrise über "Kopftuch-Mädchen" philophobierte.

Und Gnisas Fallbeispiele, wenn er sich beschwert, dass anlässlich einer ergangenen Ausweisungsentscheidung das Gericht durch eine Demonstration blockiert worden sei? Solche Moral sei Feind unseres Rechts? Auf erstes Gehör - und mehr kam dazu nicht - war es schlimmstenfalls Empörung gegen die Härte des Rechts, aber doch keine "Feindschaft".

Und solche Fehleinschätzung Gnisas bestätigte sich dann auch durch seinen Vergleich, dass wenn so etwas geduldet werde, dann sei beim nächsten Mafia-Prozess das Gericht von der Mafia umstellt.

"Wollen wir das?" Nein, lieber Herr Gnisa, das wollen wir nicht :-) und falls es dazu kommen sollte, während für die Mafia eher der Schuss aus dem Hinterhalt kommt, dann probieren Sie es bitte mal mit 110, denn ist es Pflicht der Polizei, eine Blockade des Gerichts zu verhindern oder zu beenden.

Aber dass unsere in Gesetze eingeflossene Moral gebietet, bei der Räumung von Gewissens-Motivierten gemäßigter vorzugehen als gegen die Mafia, dürfte nicht bloß im ARD-Tatort so sein.

MfG, Markus S. Rabanus / Berlin

29 August 2017

Nordkorea startete erneut Mittelstreckenrakete

Trotz einhelligen Verbots und der Verschärfung von Sanktionen durch den Weltsicherheitsrats schoss Nordkorea eine Rakete über Japan hinweg in den Pazifik. - Es wird vermutet, dass die neuen Sanktionen Nordkorea ca. 1 Mrd. US.$ Einnahmenverluste bedeuten. Beispielsweise hat Peking Einfuhrverbote für Eisen, Kohle und Meeresfrüchte gegen Nordkorea in Kraft gesetzt.

17 August 2017

Trump & "Deal" war immer nur Mist

Man muss nicht unbedingt im selben Fach wie Trump unterwegs sein, um ihm Gutkaufmännisches zu bestreiten, denn seine Deals waren Mix aus Größenwahn, Dilettantismus und Erpressung, wie es allerdings verantwortungsloses Bankenwesen zur Voraussetzung hat.
Wiederholt stellte er Insolvenzanträge und prellte Banken um Milliarden, getreu dem Motto "too big to fail", ohne es zu ändern.
Solche "Deals" auf die Politik zu übertragen, ist schlichtweg Irrsinn, aber es ist ihm daraus kein Vorwurf zu machen, denn dass überhaupt einzelne Menschen über solche Machtmittel verfügen, ist ein intellektuelles Armutszeugnis für die Menschheit als Ganzes - und für die "Eliten" im Besonderen. Nun haben wir alle sein Pokern und Scheitern zu fürchten, denn nicht jeder Scheiternde begnügt sich mit dem Büßerhemd.

15 August 2017

Billigflieger "Air Berlin" stellt Insolvenzantrag auf Steuerzahlerkosten

Offenkundig ist die heutige Insolvenzanmeldung mit der Bundesregierung abgestimmt, denn anders kaum zu erklären, dass dem maroden Luftunternehmen zeitgleich eine Bundesbürgschaft i.H.v. 150 Mio.€ zwecks Fortsetzung des Flugbetriebs "bis Ende Oktober" zugebilligt wurde.

Da dieser Kredit mit Sicherheit platzen wird, zahlt also jetzt der Steuerzahler die Billigtickets der Urlauber.
Dass Urlaubsrisiken bzw. Luxusrisiken vergesellschaftet werden anstatt vom Urlauber zu tragen und zu versichern, macht offenbar kaum jemandem Bedenken.

Überdies erscheint zweifelhaft, ob solche Hilfsmaßnahme mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar ist.

08 August 2017

Lieferservice-Fahrzeug-Konzept

Die E-Transporter von DHL freuen mich zwar, weil "neues Ausdenken" immer wat Schaues und oft ooch Schlaues ist, aber m.E. in diesem Fall zu wenig durchdacht:

1. Der Beifahrer-Bereich sieht zwar schon in der jetzigen Version weiteren Packraum vor, aber längst nicht konsequent und könnte im unteren Bein-Ausstreck-Bereich auch Motorraum sein.

2. Der Fahrer könnte viel weiter nach vorne sitzen, denn so ist der "Koffer" im Funktionsverhältnis zum Fahrer-Motorbereich zu kurz.

3. Das Fahrzeug könnte länger sein, aber vor allem schmaler, denn die Transporter parken häufig in 2. Reihe, was den Fahrer beim Aussteigen gefährdet, was viel grundlegender überdacht werden müsste. Überdies wären schmalere Lieferfahrzeuge für das im Lieferservice vergleichsweise kleinere Transportgut seitlich leichter zu be- und entladen.

4. Oder falls vereinbar mit Zulassungsordnung, dann vielleicht sogar Rechtslenker besser, denn Rechtsaussteigen eben ungefährlicher.

5. Dann die Akkus unter das Auto, damit "schmal" weniger kippelig ist.

6. Wäre ein "Durchladen" bis in den erübrigten Beifahrerbereich vorgesehen, so könnte das Fahrzeug auch für Handwerker mit langen Materialien interessant sein. Ansonsten oben angeordnete "Durchsteck-Klappen" im "Koffer" oder halt klassische Dachgepäckträger-Vorrichtung.

7. Solarzellen aufs Dach, falls er dat nich' schon hat = imageförderlich, denn auf Dauer darf der Strom nicht aus Atom- und sonstigen Verbrennungskraftwerken kommen.

Insgesamt:

Die Modularität aus Fahrerhaus und Koffer bietet zwar als Plattform einige Diversifikationsvorteile, aber der Markt wäre vermutlich auch groß genug für echte Spezialität = geschlossenes Konzept für Innenstadt-Lieferfahrzeuge, es sei denn, dass dieses Projekt zu sehr auf die Marke "DHL" fokussiert, denn dann kann es für Mitbewerber weniger interessant sein - und die Marktnische wäre kleiner.

Die aktuelle Plattform ist im Führerhausbereich zu offensichtlich unausgereift und mir persönlich einfach mal zu dicht am wüstentauglichen Al-Kaida-Toyota.

Falls für den Handwerkerbereich mit gelegentlichem Beifahrer, so wären auch dafür spezielle Lösungen denkbar. aber gescheit nur, wenn sich der Unterschied zwischen Regelbetrieb und der Ausnahmebetrieb auch im Konzept widerspiegelt.

Oder echtes Container-Konzept. Dann muss nicht der Fahrer beladen - und ihm wird bloß der Container getauscht.

Na ja, alles geht besser, schlechter allerdings auch.

Darum zunächst mal Gratulation, dat sich wat tut.

Markus S. Rabanus 20170808

Hintergrund: ww.streetscooter.eu 

Zum Gedenken an Hiroshima und Nagasaki (2017)

Die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki zählen zu den schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Nichts daran gehört beschönigt, "der Krieg hätte ohne die Bombe mehr Menschenleben gefordert".
Zu vieles spricht dafür, dass man die politisch letzte Chance zum demonstrativen Einsatz dieser Superwaffe nutzte.

ABER das Hauptargument lautet, dass damals wie heute die Kriegführung gegen die Zivilbevölkerung völkerrechtswidrig war.
So weit sich in der Menschheitsgeschichte rückblicken lässt, galt massenhaftes Abschlachten wehrloser Frauen, Kinder und Greise schon immer als schlimmstes Kriegsverbrechen.
So oft es passierte, es war trotzdem nie "Kriegsgewohnheitsrecht".

Daran zu rütteln, wie sich unsere offizielle Geschichtsschreibung seit August 1945 befleißigt, ist eine der krudesten politischen und intellektuellen Entgleisungen überhaupt. Obgleich wir uns für "aufgeklärter" halten.

Und heute? Nicht weniger verwerflich ist es, dass wenn sich welche bekriegen (anstatt den Streit von der UNO entscheiden zu lassen), sich dann atomar auf dem Rücken der gesamten Menschheit austoben. "Sie drohen doch nur und wollen es nicht!" ??? Darauf verlassen sich viele Millionen, aber ich würde für solche Trumps, Putins, KimBumms usw. meine Hand nicht ins Feuer legen.
Ohnehin kann niemand die Versehentlichkeit eines Atomkriegs ausschließen.

Auch darum ist der Atomwaffenverbotsvertrag der 122 Staaten vom 7.7.2017 ein Meilenstein gegen die moralische Konterrevolution der Atomwaffenmächte und deren Trittbrettfahrer.

Markus S. Rabanus
Friedensforschung.de , Berlin 2017-08-07

02 August 2017

Parteispenden-Reform erforderlich

1. Firmensspenden und institutionelle Spenden verbieten, denn sie sollen ihre Beschäftigten ordentlich bezahlen und auf Gewinne Steuern zahlen.

2. Private Spenden und Parteimitgliedsbeiträge auf 1.200 € pro Jahr begrenzen, denn sonst verzerren solche Gelder zu sehr den demokratischen Wettbewerb.

Wer mehr für das Gemeinwohl leisten kann und mag, soll an die Staatskasse spenden oder an gemeinnützige Organisationen, die nicht an Wahlen teilnehmen.

Warum wird diese Forderung nicht wenigstens von der SPD geteilt, obgleich sie stets weniger Unternehmensspenden bekam als die CDU/CSU ? Vermutung: Opportunismus, weil ihr das "Schnelle Zubrot" wichtiger ist als die staatliche mit Wahlen verdiente Parteienfinanzierung.

Zum heutigen "Diesel-Gipfel"

Wenn "Nachrüstung" beschlossen wird, dann bitte nicht bloß hinsichtlich der gefälschten Abgaswerte, sondern Einbau von Leistungsbegrenzern.
Aber keine Partei mag es sich mit den "Diesel-Wählern" verscherzen.

21 Juli 2017

Bayerns "Gefährder-Gesetz"

@Bundesregierung, was soll eigentlich werden mit dem neuen bayrischen "Gefährder-Gesetz", wonach unbefristet eingesperrt werden kann, ohne dass irgendwo strafgesetzlich geregelt wäre, was ein "Gefährder" überhaupt ist?

Mit diesem Gesetz macht uns Seehofer den Erdogan - und juristisch betrachtet sogar schlimmer, weil der "Gefährder"-Vorwurf nebulöser ist als es ein "Terrorismus"-Vorwurf sein kann.

Das kann/darf keinen Bestand haben. Die Bundesregierung müsste ein Streitverfahren gegen das Bundesland Freistaat Bayern anstrengen.

Vorschlag zum Tempelberg-Konflikt

Die Situation wäre vielleicht zu entspannen, wenn sich Netanjahu und Abbas auf gemischte Zugangskontrollen zum Plateau einigen würden.

Hintergrund: Seit dem Attentat auf die israelische Zugangskontrolle, bei dem zwei israelische Beamte und drei Araber zu Tode kamen, durften jüngere als 50 Jahre alte Männer nicht mehr passieren.

Abbas hatte das Attentat im Telefonat mit Netanjahu bedauert, aber die Zugangseinschränkung kritisier. Der Großmufti von Jerusalem wurde unterdessen verhaftet, mutmaßlich aus Gründen, die heutigen Proteste provoziert zu haben, bei denen es jetzt seit Stunden zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt.

Dass unter feindseligen Bedingungen überhaupt Zugangskontrollen erforderlich sind, sollte unstrittig sein, so verirrend der Konflikt um religiöse Stätten auch sein mag. 

20 Juli 2017

Friedenspreis.de 2017 für die 122 Staaten des Atomwaffenverbotsvertrags

Wirklicher DANK gebührt Österreich, Brasilien, Mexiko und insgesamt 122 Staaten, die sich gegen die Widerstände der Atomwaffenmächte an die Arbeit machten und auf einen Atomwaffenverbotsvertrag einigten, wie er von den Atommächten mit Artikel 6 des Atomwaffensperrvetrags seit nunmehr 47 Jahren geschuldet wird.

Es ist sehr zu hoffen, dass vor allem das Nobelpreiskomitee und alle Friedenspreise in solcher Wertschätzung für diese wichtige Staaten-Initiative überstimmen und es durch Preisverleihung zum Ausdruck bringen.

Vertragstext und Hintergrund-Informationen u.a. auf der Website www.Atomwaffenverbot.de der Initiative-Dialog, auf der Website der www.ippnw.de

19 Juli 2017

Zur Verhaftung von Peter Steudtner in der Türkei

Proteste nutzen nichts, Empörung nutzt nichts - und Wut ist blöde.

Wenn sich die Terrorismus-Vorwürfe gegen den Inhaftierten nicht in Bälde erweisen, dann muss die Bundesregierung die internationale Gerichtsbarkeit einschalten.

Will sie das nicht, so müsste sie öffentlich erklären, dass Reisen und Unternehmungen in die Türkei ein persönliches Risiko darstellen, für das sich die Bundesregierung nicht in die Pflicht nehmen lässt.

Solche Erklärung hielte ich für legitim, denn es kann für die Bundesregierung unzumutbar sein, die Streitigkeiten auf anderen Feldern deutsch-türkischer Beziehungen auszutragen, wenngleich auch handels- und bündnispolitische Konsequenzen in Betracht zu ziehen sind.

Ob die Ankündigung ausbleibender Fürsorge verfassungskonform wäre, bedürfte eines Klärungsantrags beim Bundesverfassungsgericht.

Gegen den Strom schwimmen?

Öfter mal gegen den Strom zu schwimmen - hält fit.

14 Juli 2017

NRW: CDU-FDP-Koalition schadet dem staatlichen Gewaltmonopol

Eine Klatsche für meinesgleichen, die sich sowohl innen- wie außenpolitisch zum das Recht gebundene Gewaltmonopol bekennen.
Die schwarz-gelbe Koalitionsregierung will die soeben erst eingeführte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wieder abschaffen.
Offenbar ist den Herrschaften nicht bewusst, dass die Legitimität und Akzeptanz des Staatlichen Gewaltmonopols davon abhängig ist, dass es gesetzeskonform ausgeübt wird, folglich auch möglich sein muss, gegen vermummte Polizeibeamte juristisch vorgehen zu können, die in ihrer Amtsausübung gegen Gesetze verstoßen.

ICAN: Atomwaffen endlich verboten

Veröffentlicht am 7. Juli 2017
UN beschließen historisches Abkommen 7. Juli 2017

122 Staaten haben am Freitagmorgen bei den Vereinten Nationen in New York einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen verabschiedet.
Nach Jahrzehnten stockender Abrüstung senden sie eine klare Botschaft an die Atomwaffenstaaten: die internationale Staatengemeinschaft akzeptiert den bisherigen Sonderstatus der Atommächte nicht länger.
Das völkerrechtlich verbindliche Abkommen verbietet neben der Herstellung, dem Einsatz und Besitz auch die Drohung mit einem Nuklearschlag sowie die Stationierung von Atomwaffen in anderen Staaten.
Damit handelt künftig auch die Bundesregierung mit der nuklearen Teilhabe in der NATO und der Verfügung über US-Atomwaffen in Deutschland gegen geltendes Völkerrecht. Die Bundesregierung blieb aus diesem Grund und auf Druck der USA den Verhandlungen fern.

Friedensaktivisten sehen in dem Vertrag einen Durchbruch. „Das Verbot schließt eine völkerrechtliche Lücke, die trotz Ende des Kalten Krieges über Jahrzehnte offen klaffte“, sagt Sascha Hach von ICAN Deutschland. „Bio- und Chemiewaffen sind schon lange verboten, doch der Besitz von Atomwaffen war bis heute erlaubt. Dieses Paradox haben die atomwaffenfreien Länder nun beendet, indem sie den Aufstand gegen die Atommächte gewagt haben.“

Die Atomwaffenstaaten haben die Verhandlungen boykottiert, ebenso die meisten NATO-Staaten. „Der Vertrag wird trotzdem Wirkung entfalten“, sagt Xanthe Hall, Abrüstungsexpertin der IPPNW. „Er stigmatisiert den Besitz von Atomwaffen und erhöht den Druck zur Abrüstung. Außerdem verbessert sich der Schutz von Opfern von Atomwaffeneinsätzen und -tests durch konkrete Auflagen zu Opferhilfen und Umweltrehabilitation.“

Aber auch für die deutsche Nuklearpolitik hat der Vertrag Hall zufolge Konsequenzen. „Das Atomwaffenverbot läutet das Ende der Abschreckungspolitik ein. Die Stationierung von US-Atomwaffen auf deutschem Boden ist mit dem Vertrag nicht vereinbar. Diese völkerrechtliche Klärung einer seit Jahrzehnten juristisch hochumstrittenen Praxis, begrüßen wir ausdrücklich“.

Mit dem Vertrag vollzieht sich eine historische Wende in der Nuklearpolitik. Erstmals rücken die menschliche Sicherheit und die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen ins Zentrum der Diskussionen. Den Anstoß hierfür gaben vor allem die internationale Zivilgesellschaft und Staaten, die keine Atomwaffen besitzen.

Nukleare Abrüstung ist künftig keine Frage, die Atomwaffenstaaten ungestört unter sich ausmachen können. Die Blockadepolitik der Atommächte ist damit beendet. Der Vertragstext macht den Weg frei für ein Mitspracherecht aller Staaten.

Neben den Verbotsvorschriften schafft das Abkommen auch Rahmenbedingungen für ein umfassendes Kontroll- und Verifikationsregime. Bisher mussten sich nur Staaten, die keine Atomwaffen besitzen Sicherheitsvorkehrungen unterziehen.
Der Vertrag schafft nun die Grundlage, dass künftig auch Atomwaffenstaaten kontrolliert und verpflichtet werden, mit anderen Staaten in Abrüstungsfragen zusammenzuarbeiten. Ab jetzt muss eine atomwaffenfreie Welt gemeinsam verwirklicht werden.

Zugleich sorgt die Offenheit des Vertrages gegenüber Staaten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beitreten können oder wollen, dafür, dass das Regelwerk lebendig bleibt. Somit kann der Geltungsbereich schrittweise erweitert werden.

„Es ist ein konstruktives Misstrauensvotum gegen den von Atomwaffenstaaten dominierten Sicherheitsrat, der in seiner Rolle als Hüter des Weltfriedens versagt hat“, unterstreicht Hach die geopolitische Dimension des Abkommens. „Doch die Bedeutung des Vertrages erschöpft sich nicht in der Rebellion gegen die Verweigerungshaltung und Arroganz der Mächtigen. Überdies werden die Türen weit geöffnet für eine gemeinsame und multilateral begründete Weltordnungspolitik.“

Nach Inkrafttreten des Vertrages ist der Besitz von Atomwaffen mit einem beträchtlichen diplomatischen Reputationsschaden verbunden. Dies wird den weltweiten Druck für Abrüstung massiv erhöhen.

Maßgebliche Initiatoren für die Aufnahme der Verhandlungen waren Österreich, Irland, Südafrika, Nigeria, Brasilien und Mexiko.

Der Vertrag wird nach aktuellem Stand ab dem 20. September 2017 in Anwesenheit der Außenminister bei der UN-Vollversammlung feierlich zur Unterschrift freigegeben. Notwendig sind 50 Ratifizierungen, damit der Vertrag 90 Tage später in Kraft tritt.

Mehr Informationen zu den Verbotsverhandlungen: www.nuclearban.de
Kontakt für die Medien:
Anne Balzer, ICAN Germany (Internationale Kampagne zur Abschaffung der Atomwaffen), Tel.: +1 (631) 464 1053, www.icanw.de

Angelika Wilmen: IPPNW Deutschland (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e.V.) Tel. 030 69807415, Mobil 0162 205 79 43, www.ippnw.de