Washington D.C. (USA), 28.07.2005 – In einer äußerst knappen Abstimmung hat das US-Repräsentantenhaus dem „Central American Free Trade Agreement“ (CAFTA) zugestimmt. In der Abstimmung votierten 217 Abgeordnete für das Gesetz, 215 stimmten dagegen. Hätte ein Abgeordneter mehr gegen das Freihandelsabkommen zwischen den USA und den mittelamerikanischen Ländern Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua gestimmt, wäre das Abkommen im Repräsentantenhaus gescheitert.
25 republikanische Abgeordnete, mehrheitlich aus dem Mittleren Westen, aus dem Manufacturing Belt sowie aus dem Südosten der USA, wo die Textilindustrie angesiedelt ist, stimmten gegen das Abkommen. Zwei Republikaner waren bei der Abstimmung anwesend, nahmen aber nicht an der Abstimmung teil. Die Gegner des Abkommens sehen durch die Öffnung des Marktes Arbeitsplätze in den USA in Gefahr.
Alle außer 15 Abgeordneten der Demokratischen Partei stimmten gegen den Vertrag. Unabhängige Abgordnete, die sich im Normalfall dem Stimmverhalten der Demokraten anschließen, votierten ebenfalls gegen den Freihandelsvertrag.
Zu den Unterstützern des Vertrags zählen US-Präsident George W. Bush, Vizepräsident Dick Cheney und der Minister für Handel, Carlos Gutierrez. Zu den Gegnern zählt die Mehrheit der demokratischen Abgeordneten im Repräsentantenhaus. Der Vertrag wurde bereits im Juni vom Senat verabschiedet. Präsident Bush hat angekündigt den Vertrag zu unterzeichnen. +wikinews+
28 Juli 2005
USA: Repräsentantenhaus stimmt dem Freihandelsabkommen CAFTA zu
Islamistischer Terror: Aus dem Süden Thailands wandern die Lehrkräfte ab
Bangkok / Yala (Thailand), 28.07.2005 – Nachdem im Süden Thailands wegen der täglichen Gewalt ein massiver Lehrermangel an den staatlichen Schulen eingesetzt hat, verschlechtert sich die Personalsituation auch an den privaten islamischen Schulen der Südprovinzen, weil die dort beschäftigten Lehrkräfte sich jetzt auf die frei gewordenen Stellen an den staatlichen Schulen bewerben.
Die Dimension der Abwanderung von Lehrkräften hat dramatische Ausmaße angenommen. Es handelt sich um Größenordnungen von tausenden Lehrkräften, die Anstellungen in den nördlicher gelegenen Landesteilen suchen, weil sie ihres Lebens nicht mehr sicher sind. Die Bildungskommission hat eine Zahl von 3.728 Lehrkräften genannt. Die Bemühungen der Behörden, die freigewordenen Stellen wieder zu besetzen, führte jetzt zu der Abwanderung von den privaten islamischen Einrichtungen.
Der stellvertretende Minister für Bildung Rung Kaewdaeng sagte, die Behörden versuchten alles, um die Sicherheitsrisiken für das Lehrpersonal zu vermindern. Die Lehrkräfte würden jetzt nicht nur auf den Hauptstraßen auf dem Weg zur Arbeit durch Polizisten eskortiert, sondern die Polizisten würden sie solange begleiten, bis sie das Schulgebäude sicher erreicht hätten und auch wenn sie das Schulgebäude zwischenzeitlich für Besprechungen außerhalb der Schule verlassen müssten, würden sie von mindestens zwei Polizisten gesichert.
Seit dem Ausbruch der Unruhen sind Schulen und ihre Lehrkräfte zum bevorzugten Ziel der Angriffe fanatisierter Islamisten geworden, weil sie als Symbole des zu neunzig Prozent buddhistisch orientierten Staates gelten. Nur zehn Prozent der Bevölkerung Thailands sind islamischen Glaubens und vorwiegend in den drei bis vier Südprovinzen konzentriert. In Yala (Provinz Changwat, im äußersten Süden Thailands gelegen), so ein Report von Anfang Juli, sind in den letzten knapp zwei Jahren achtzehn Lehrerinnen und Lehrer ermordet worden - im Durchschnitt ungefähr einer pro Monat. Schulgebäude gehen in Flammen auf. Seit dem Januar 2004, als die Konflikte immer heftiger wurden, sind insgesamt ca. 700 Menschen ums Leben gekommen. Darunter auch zweihundert Menschen in einer einzigen Aktion, für die das thailändische Militär die Verantwortung trägt. Das Leben hat sich hier, in den Südprovinzen, stark verändert. Die Menschen gehen nur noch am Tage ihren Geschäften nach. In der Nacht bleibt man zu Hause, für Thailand ein absolut ungewöhnliches Verhalten. Die Menschen, insbesondere auch die Lehrer, tragen Waffen. Es gibt sogar eigene Trainingsprogramme für Lehrkräfte, in denen sie den Umgang mit Schusswaffen erlernen. Diese veränderte Lebensweise wirkt sich auch auf die Wirtschaft des Landes negativ aus. In der Nähe von Yala wurde ein Steinbruch geschlossen, wodurch bis zu 10.000 Menschen ihre Arbeit verloren. Dies war als Sicherheitsmaßnahme gedacht, um den Zugang zu Sprengstoff zu erschweren. +wikinews+
27 Juli 2005
Eklat in der UNO: Italien wirft G4-Ländern Erpressung vor
New York (Vereinigte Staaten), 27.07.2005 – In der UN-Vollversammlung hat der Botschafter Italiens, Marcello Spatafora, Deutschland und den anderen so genannten G4-Staaten, die sich um eine Erweiterung des Sicherheitsrates bemühen, Erpressung vorgeworfen.
Entwicklungsländern würde mit der Streichung von finanziellen Hilfen gedroht, wenn sie nicht die Pläne der G4-Staaten (Brasilien, Deutschland, Indien und Japan) bei der Abstimmung in der UN-Vollversammlung unterstützten. „Genug ist genug“, sagte er. „Ich meine damit das Ausüben von finanziellem Einfluss und finanziellem Druck, um eine Regierung dazu zu bewegen, sich einer bestimmten Position anzuschließen oder nicht anzuschließen.“ Der italienische Botschafter nannte jedoch kein bestimmtes Land, führte stattdessen nur ein Beispiel an. Einem Land sei die Einstellung eines Entwicklungshilfeprojektes für Kinder im Wert von 460.000 Dollar angedroht worden. Das „unzulässige und unethische Benehmen der Vierergruppe“, sagte er, „ist eine Schande und eine Beleidigung der Würde aller UNO-Mitgliedstaaten.“ Von UN-Generalsekretär Kofi Annan forderte der Botschafter eine Untersuchung.
Italien opponiert seit langem gegen eine Erweiterung des Sicherheitsrates, insbesondere missfällt ihnen die Aussicht auf einen ständigen Sitz Deutschlands im höchsten Gremium der Vereinten Nationen. Sollte nämlich Deutschland Vollmitglied des Sicherheitsrates werden, wäre Italien das einzige große europäische Land ohne einen Sitz im Sicherheitsrat, dem Großbritannien und Frankreich bereits als ständige Mitglieder angehören. Italien gehört der so genannten Konsensgruppe an, die einen eigenen Vorschlag zur Reform des UN-Sicherheitsrates in die Beratungen eingebracht hat. Danach wird eine Erweiterung des Rates um neue ständige Mitglieder ausgeschlossen. Dieser Konsensgruppe gehören neben Italien Argentinien, Kanada, Spanien und die Türkei an.
Der deutsche UNO-Botschafter Gunter Pleuger wies die an die G4-Staaten gerichteten Vorwürfe zurück, die er als „Ausfälle“ bezeichnete.
Algeriens Botschafter Abdalla Baali forderte die G4-Staaten unterdessen zu einem weiteren Treffen mit Vertretern der Afrikanischen Union (AU) auf, um weitere Möglichkeiten für Kompromisse zu suchen. Dem neuen Entwurf der G4-Staaten werden inzwischen höhere Chancen eingeräumt, weil die afrikanischen Staaten offenbar bereit sind, auf ihre umstrittene Forderung nach dem Veto-Recht für die neuen Staaten in diesem Gremium zu verzichten. +wikinews+
KOMMENTAR
Ob die italienischen Vorwürfe zutreffend oder "Ausfälle" sind, müsste tatsächlich untersucht werden.
Allemal teile ich die Position jener Staaten, die dem Wunsch Deutschlands, Japans etc. nach einem Dauersitz im Weltsicherheitsrat widerstreben, denn es sollte darauf ankommen, die Privilegien der Vetomächte abzubauen und die Rechte der Vollversammlung zu stärken.
-msr-
Präventive Telefonüberwachung verfassungswidrig
Karlsruhe / Hannover (Deutschland), 27.07.2005 – Das Bundesverfassungsgericht hat das niedersächsische Polizeigesetz zur vorbeugenden Telefonüberwachung für nichtig erklärt.
Es verstößt nach Auffassung der Richter gegen das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG). Die Richter kritisieren vor allem, dass die Umstände, unter denen eine präventive Überwachung erfolgen darf, zu ungenau formuliert sind. Deshalb ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. Außerdem sei das Gesetz formal verfassungswidrig, da es in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt. +wikinews+
Todesfall nach verweigerter Bluttransfusion
Landau an der Isar (Deutschland), 27.07.2005 – In Landau ist eine 33-jährige Frau bei der Geburt ihres Kindes verstorben. Sie ist verblutet, weil sie aufgrund einer schriftlich niedergelegten Patientenverfügung eine Bluttransfusion verwehrt hatte. Die Frau gehörte den Zeugen Jehovas an, die aufgrund ihres religiösen Verständnisses bestimmte medizinische Behandlungen ablehnt.
Aus medizinischer Sicht wäre der Tod der Frau vermeidbar gewesen. Zwei oder drei Blutkonserven hätten ausgereicht um das Leben der Frau zu retten. Die Ärzte und Krankenschwestern waren jedoch verpflichtet, den Willen der Frau zu respektieren. Sie mussten tatenlos das Sterben der Frau mit ansehen. Die emotionale Belastung für das Krankenhauspersonal war hoch und wird psychologische Nachsorge nötig machen.
Auf dem Totenschein wurde eine nichtnatürliche Todesursache angegeben. Dies bedeutet automatisch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft Landshut. Die Frau wurde inzwischen obduziert. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass kein Fremdverschulden vorliegt. Der amtshabende Oberstaatsanwalt Alfons Obermeier hat dem Krankenhauspersonal trotz aller widrigen Umstände vorbildliches Verhalten attestiert. +wikinews+
Kleinflugzeugasturz sorgt für Hektik
Am vergangenen Freitag.
Was ist geschehen? Und schnell ist es erzählt:
Nach einer Ehe-Tragödie (Mord an seiner Frau) begeht ein Kleinflugzeug-Pilot ein spektakuläres Ende durch Absturz auf dem Reichstagsgelände.
Was hätte passieren können? Nicht viel:
Wäre das Leichtflugzeug in die Glaskuppel des Reichstags gestürzt, so hätte der Absturz zwar Menschenleben gekostet und Schäden gebracht, aber eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland konnte aus solchem Zwischenfall nicht erwachsen.
Trotzdem reagiert die Politik mit populistischer Schärfe:
1. Über Großteile der Hauptstadt soll nun ein Flugverbot für Privatflugzeuge verhängt werden.
2. Im Hinblick auf die Fußball-Weltmeisterschaft werden jetzt solche Flugverbote über sämtlichen Spielorten diskutiert. - Ländersache.
3. Bayerns Innenminister Beckstein (CSU) fordert erneut Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern. So hält auch SPD-"Innenexperte" Dieter Wiefelspütz hält "eine Flugbereitschaft der Bundeswehr mit Kampfhubschraubern in Berlin" für nötig.
Kanzlerkandidatin Angela Merkel erklärt im Stil ihres Wahlprogramms, dass solche Überlegungen bei entsprechender Gefahr "kein Tabu" sein dürfen. - Hatte ihr jemand das Denken verboten? Den Eindruck habe ich zuweilen. Aber nicht nur bei ihr.
Nun zur Ausgangsfrage des Threads:
Was unterscheidet Kampfflugzeug-Piloten von dem Leichtflugzeug-Piloten?
Weniger Stress in der Ehe? Weniger Gewaltbereitschaft zur Krisenbewältigung?
Was unterscheidet ein Kampfflugzeug von einem Leichtflugzeug?
Geschwindigkeit und Bewaffnung. Ein Kräftemessen mit BW-Kampfhubschraubern über dem Regierungsviertel würde gewiss mehr Aufsehen erregen.
Ich bin noch immer gegen das Bombodrom in Vier-Minuten-Entfernung.
-msr- >> DISKUSSION
26 Juli 2005
Wunsiedel: Bundestagspräsident aktiv gegen Rechts
Berlin / Wunsiedel (Deutschland), 26.07.2005 – Auf Einladung der „Jugendinitiative gegen Rechtsextremismus“ im bayerischen Wunsiedel nimmt der Bundestagspräsident Wolfgang Thierse an einer Diskussionsveranstaltung teil, die sich mit dem neuen Gesetz zum Schutz von Gedenkstätten vor Nazi-Aufmärschen beschäftigen will.
Der Bundestagspräsident ermutigt die Jugendlichen mit den Worten: „Wir dürfen den Nazis unsere Straßen und Plätze nicht überlassen.“ In Dresden und Berlin seien in diesem Jahr bereits erfolgreich Demonstrationen von Neo-Nazis verhindert worden.
Die Podiumsdiskussion findet am Mittwoch, dem 27. Juli ab 11:00 Uhr in der Fichtelgebirgshalle in Wunsiedel statt. Die Veranstaltung beginnt bereits um 8:30 Uhr. (wikinews)
Springer-Presse boykottiert Linkspartei
Berlin (Deutschland), 26.07.2005 – Der Axel-Springer-Verlag, der unter anderem die Tageszeitungen „Bild“ und „Die Welt“ herausgibt, wird zur wahrscheinlich anstehenden Bundestagswahl 2005 keine Reklameschaltungen der Linkspartei akzeptieren, wohl aber jene anderer Parteien. Mit der Linkspartei-Vorgängerin PDS verfuhr der Verlag schon in der Vergangenheit entsprechend. Nach Angaben der Verlagssprecherin Edda Fels behält sich der Verlag den Boykott von Parteien „am linken und rechten Rand“ weiterhin vor.
Private Zeitungsverlage wie der Axel-Springer-Verlag sind wie alle Privatunternehmen berechtigt, sich ihre Vertragspartner frei auszusuchen und sind für ihre Entscheidungen niemandem gegenüber rechenschaftspflichtig. +wikinews+
24 Juli 2005
Polizeisoftware stuft Homosexuelle als Tätergruppe ein
Hamburg / Erfurt (Deutschland), 24.07.2005 – Die von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen verwendete Polizeisoftware ermöglicht die Kennzeichnung von Tätern, Opfern und Zeugen als „homosexuell“.
Treffpunkte der Homesexuellen können als potentielle Tatorte registriert werden. Mit dem Kürzel *omosex* ließen sich für Ermittler sämtliche Datensätze aufrufen, die eine entsprechende Eintragung haben, obwohl der Paragraph 175 des StGB, der sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte, bereits 1994 ersatzlos gestrichen wurde.
Bettina Sokol, die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, hält das Verfahren für „höchst bedenklich“. Da solche Angaben zu der Kategorie „besonders schützenswürdiger personenbezogener Daten, die nur unter strengen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen“ gehören, die ihrer Meinung nach hier nicht gegeben sind.
Dem Bundestagsabgeordneten Volker Beck kommen bei der Polizeisoftware IGVP und PVP „ungute Erinnerungen an die alte polizeiliche Praxis der Rosa Listen“. Diese dienten im Dritten Reich der Verfolgung von Schwulen.
Bayern und Nordrhein-Westfalen haben das Stichwort „Aufenthaltsort von Homosexuellen“ sperren lassen, Homosexuelle als Tätergruppe blieben jedoch bestehen. Das Thüringer Innenministerium hält die Software für „historisch überholt“ und sieht „Überarbeitungsbedarf“. +wikinews+
23 Juli 2005
Iran: Zwei Jugendliche hingerichtet
Mashhad (Iran), wikinews 23.07.2005 – Zwei männliche Jugendliche wurden am 19. Juli 2005 in Mashhad im Iran hingerichtet. Die Hinrichtung durch Erhängen fand öffentlich statt. Vor der Hinrichtung waren die beiden 14 Monate im Gefängnis, weiterhin wurden sie mit jeweils 228 Peitschenhieben öffentlich gefoltert.
Von offizieller iranischer Seite wurden folgende Begründungen für die Hinrichtung angegeben: einvernehmliche homosexuelle Handlungen, Trinken von Alkohol, Störung der öffentlichen Ruhe, Diebstahl, sexueller Übergriff auf einen 13-Jährigen.
Ayaz Marhoni, 18, und Mahmoud Asgari, 16, gaben in ihrer Verteidigung an, dass zwischen den meisten männlichen Jugendlichen sexuelle Handlungen stattfinden würden und dass sie nicht gewusst hätten, dass homosexuelle Handlungen mit dem Tod bestraft werden. Drei weitere Jugendliche werden derzeit von der iranischen Polizei gesucht. Sollten sie gefasst werden, droht ihnen ebenfalls die Hinrichtung. Im Iran stehen einvernehmliche homosexuelle Handlungen unter Todesstrafe.
Nach dem iranischen Strafrecht können Mädchen ab neun Jahren und Jungen ab 15 Jahren durch Erhängen hingerichtet werden. Nach Angaben von amnesty international wurden im vergangenen Jahr 159 Menschen im Iran hingerichtet. Nach den Schätzungen iranischer Menschenrechtsaktivisten hat das klerikale Regime in Teheran seit 1979 ca. 4000 homosexuelle Frauen und Männer hinrichten lassen, insgesamt dürften ca. 100.000 Menschen im Iran ermordet worden sein.
Ein Mitarbeiter der iranischen Nachrichtenagentur ISNA (Iranian Students News Agency) sprach kurz vor der Hinrichtung mit den Angeklagten.
An der Richtigkeit der Angabe, dass die beiden Hingerichteten einen sexuellen Übergriff auf einen 13-Jährigen begangen hätten, bestehen aus folgenden Gründen Zweifel:
In der ursprünglichen Meldung der iranischen Nachrichtenagentur ISNA (Iranian Students News Agency) über die Hinrichtung findet sich kein Hinweis darauf, dass die zwei Jugendlichen wegen eines sexuellen Übergriffes auf einen 13-Jährigen angeklagt und verurteilt wurden.
Im Bericht des Nationalen Widerstandsrates des Iran (NWRI), der demokratischen Oppositionsbewegung im Iran, findet sich ebenfalls kein Hinweis auf einen sexuellen Übergriff.
Nach der im Iran gültigen Scharia müsste das Opfer einer sexuellen Schändung oder Vergewaltigung ebenfalls angeklagt und verurteilt werden. Es liegt jedoch keine Information vor, dass das angebliche 13-jährige Opfer angeklagt oder verurteilt wurde.
Bereits in der Vergangenheit wurde vom Regime im Iran die Verbreitung von falscher Information betrieben, um die öffentliche Anteilnahme am Schicksal von zum Tod Verurteilten zu untergraben.
Position zur >> Todesstrafe
Berlin: Absturz des Kleinflugzeuges steht vermutlich im Zusammenhang mit Gewaltverbrechen
Berlin (Deutschland), 23.07.2005 – Für die ermittelnden Behörden haben sich die ersten Vermutungen bestätigt. Demnach handelte es sich bei dem gestrigen Absturz des Kleinflugzeuges nahe des Berliner Reichstags um einen Selbstmord.
Möglicherweise steht der Fall im Zusammenhang mit einem familiären Gewaltverbrechen. Die 36-jährige Frau des getöteten Piloten wird laut Polizei seit dem vergangenen Montag vermisst. Der Pilot, ein 39 Jahre alter Mann aus Erkner bei Berlin, hatte sich bei einer polizeilichen Vernehmung am Donnerstag in Widersprüche verwickelt. +wikinews+
KOMMENTAR
Gut, dass kein Pilot keinen Kampfjet flog.
UN: Humanitäre Katastrophe durch Umsiedlungspolitik Simbabwes
New York (Vereinigte Staaten) / Harare (Simbabwe), 23.07.2005 – In Simbabwe findet eine humanitäre Katastrophe als Folge von Zwangsumsiedlungen der Regierung von Simbabwe statt. Dies geht aus einem Bericht hervor, den Anna Tibaijuka, Leitende Direktorin des Wohn- und Siedlungsprogramms der Vereinten Nationen (UN-Habitat) und Sondergesandte des UN-Generalsekretärs Kofi Annan, am 20. Juli vorlegte.
Der Bericht ist das Ergebnis einer Untersuchung, die ein Team von Anna Tibaijuka zwischen dem 26. Juni und dem 8. Juli in Simbabwe durchführte.
Den Erkenntnissen zufolge begann am 19. Mai 2005 eine Umsiedlung, die als „Operation Murambatsvina“ bezeichnet wurde (frei übersetzt: „Vertreibt den Abfall“). Nach offizieller Lesart sollte diese Operation dazu dienen, alle Formen „illegaler Aktivitäten in Gebieten wie (Schwarz-)Handel, illegale Strukturen, illegale Besiedlung“ in den Städten zu unterbinden.
Die Operation begann in der Hauptstadt Harare und wuchs schnell zu einer landesweiten Umsiedlungs- und Räumungskampagne heran, die durch Armee und Polizei durchgeführt wurde. Im Volksmund wurde die Aktion wegen ihrer Geschwindigkeit und Rücksichtslosigkeit „Operation Tsunami“ genannt. Es wird geschätzt, dass 700.000 Menschen in den Städten ihr Heim und die Quelle ihres Lebensunterhalts verloren. Indirekt sind landesweit 2,4 Millionen in unterschiedlichem Maße von den Auswirkungen betroffen. Hunderttausende wurde obdachlos gemacht ohne Zugang zu Wasser oder Elektrizität, sanitären Einrichtungen und medizinischer Versorgung. Die Bildung für tausende schulpflichtiger Kinder wurde unterbrochen.
Die Regierung von Simbabwe wurde aufgefordert, ihre Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte und die Umsiedlungsprogramme sofort zu stoppen. Präsident Mugabe wurde aufgefordert, die nationale Gesetzgebung mit internationalen Normen in Einklang zu bringen. Diejenigen, die die Verantwortung für diese missratene Politik tragen, müssten zur Rechenschaft gezogen werden, forderte der UN-Generalsekretär.
Die humanitären Konsequenzen dieser Operation seien enorm, sagte Frau Tibaijuka. „Es wird mehrere Jahre dauern, bevor die Menschen und die Gesellschaft als Ganzes sich davon erholen werden.“
Die Sondergesandte stellte klar, dass mehrere afrikanische Länder ähnliche Probleme hätten. Früher oder später werde es auch dort zu ähnlichen Szenarien kommen. Sie rief dazu auf, die von der Habitat-Agenda aufgestellten Prinzipien zu implementieren, die auf eine nachhaltige Entwicklung der urbanen Zentren abzielen, die solche Bedürfnisse wie die Verbesserung der Wasserversorgung und sanitärer Einrichtungen einschließen. Die internationale Gemeinschaft wurde aufgerufen, sich bei der Umsetzung dieser Entwicklungsziele zu engagieren.
Frau Tibaijuka sagte, ihre Untersuchung und ihre Anwesenheit in Simbabwe, wo sie mit vielen Menschen gesprochen und Versammlungen abgehalten habe, könnte kontraproduktiv sein, wenn den geweckten Hoffnungen jetzt keine konkrete Hilfe folgen würde. +wikinews+
Berlin: Absturz des Kleinflugzeuges steht vermutlich im Zusammenhang mit Gewaltverbrechen
Berlin (Deutschland), 23.07.2005 – Für die ermittelnden Behörden haben sich die ersten Vermutungen bestätigt. Demnach handelte es sich bei dem gestrigen Absturz des Kleinflugzeuges nahe des Berliner Reichstags um einen Selbstmord.
Möglicherweise steht der Fall im Zusammenhang mit einem familiären Gewaltverbrechen. Die 36-jährige Frau des getöteten Piloten wird laut Polizei seit dem vergangenen Montag vermisst. Der Pilot, ein 39 Jahre alter Mann aus Erkner bei Berlin, hatte sich bei einer polizeilichen Vernehmung am Donnerstag in Widersprüche verwickelt. +wikinews+
London: Erschossener hatte keine Verbindung zum Terrorismus
London (Großbritannien), 23.07.2005 – Die Londoner Polizei gab heute bekannt, dass der am Freitag in einer Londoner U-Bahnstation erschossene Mann keine Verbindungen zu den versuchten Anschlägen vom 21. Juli hatte.
„Es ist eine Tragödie, unter diesen Umständen das Leben zu verlieren. Eine Tragödie, die vom Metropolitan Police Service bedauert wird“, sagte die Polizei.
Der Mann wurde am Freitag (22.07.) von Polizisten in Zivil verfolgt, die ihn als Verdächtigen beschattet hatten. Darauf war der Mann in eine U-Bahnstation im Süden der Stadt (U-Bahn-Station Stockwell) geflüchtet und habe nicht auf die Kommandos der Polizisten reagiert. Laut Augenzeugenberichten wurde der Mann, der durch einen Wintermantel aufgefallen sei, mit drei bis fünf Kopfschüssen getötet. Der Moslemische Rat Großbritanniens hatte sich besorgt über den Vorfall gezeigt. Azzam Tamimi von der „Muslim Association of Britain“ sagte gegenüber dem BBC-Fernsehen, dass es beängstigend sei, Polizisten eine Lizenz zu geben, Menschen auf der Grundlage eines Verdachts zu töten. „Es handelt es sich um menschliches Leben, auf das hier gezielt wird, ob von Terroristen oder in diesem Fall unglücklicherweise von Menschen, die nach den Terroristen fahnden sollen und diese festnehmen sollen“, so Azzam Tamimi.
Ein Polizeisprecher teilte am Samstag mit, dass der Mann nichts mit den Zwischenfällen am 21. Juli zu tun hat. Zudem habe er „wahrscheinlich“ auch nichts mit den ersten tödlichen Anschlägen vom 7. Juli zu tun. +wikinews+
US-Kongress unterstützt NASA-Budget für 2006 und 2007
Washington D.C. (USA), 23.07.2005 – Die Abgeordneten des US-Repräsentantenhaus haben mit 383 gegen 15 Stimmen das Budget für die nächsten zwei Jahren und damit das Programm der US-Weltraumbehörde NASA gebilligt. Es sieht für 2006 eine Höhe von 16,5 Milliarden US-Dollar vor (2005: 16,2), für 2007 ist eine Steigerung auf 17 Milliarden US-Dollar vorgesehen.
Damit unterstützt der Kongress die Pläne des US-Präsidenten George W. Bush, der Nation und der Weltraumbehörde eine neue Vision zu geben, auf die sie hinarbeiten sollen. Konkret beinhalten die Pläne bemannte Flüge zum Mond bis zum Jahr 2020 und danach eventuell auch zum Mars und darüber hinaus. Die Shuttle-Flotte soll bis 2010 außer Dienst gestellt werden und zeitnah soll ein alternatives und vor allem kostengünstigeres Raumfahrzeug entwickelt werden.
Im Gegensatz zur Bush-Regierung plädierten einige Kongressabgeordnete, beispielsweise der Demokrat Bart Gordon aus Tennessee, dafür darauf zu achten, dass andere und parallel laufende Programme der NASA nicht unter den neuen Plänen leiden sollen. +wikinews+
22 Juli 2005
Großbritannien: Geheimbericht erklärt Anti-Drogen-Krieg für gescheitert
London (Großbritannien), 22.07.2005 – Ein von der Downing Street geheimgehaltener Bericht über Crack und Heroin bescheinigt dem von der Regierung geführten Krieg gegen Drogen das Scheitern.
Dies geht aus einem Dokument hervor, das von der Strategieeinheit des Cabinet-Büros vorbereitet, vom Berater des Premiers Lord John Birt gegengelesen und dann unter Verschluss gehalten wurde und nun dem Observer vorliegt.
Der Bericht enthält brisantes Material: Die Wissenschaftler haben herausgefunden, dass die Repression harter Drogen durch Polizei und Gerichte kaum einen Effekt auf die Drogenproduktion hat. Ebenfalls konnten keine Hinweise darauf gefunden werden, dass eine Bekämpfung des Drogenangebots irgendeine positive Auswirkung auf die Beschaffungskriminalität hätte. Der Report berichtet, dass eine Angebotsreduktion, wenn sie denn signifikant wäre, letztlich nur die Preise steigen ließe mit der Folge, dass die Drogenkriminalität noch zunimmt, da die Süchtigen mehr für ihre Drogen zahlen müssen und den Drogenbaronen höhere Profite winken.
Gerade diese, durch die Repression erst erzeugten, hohen Gewinnspannen versetzen den Drogenhandel in die Lage, Verluste durch Repression problemlos zu verkraften. Die Studie konstatiert, dass „trotz Interventionen an jedem Punkt der Versorgungskette der Konsum harter Drogen noch angestiegen ist, die Preise gefallen sind und die Drogen weiterhin die Konsumenten erreicht haben.“
Das Drogengeschäft sei gewaltig, hochflexibel und sehr anpassungsfähig. Die Bekämpfung von Verteilern und Großhändlern koste viele Ressourcen. Festgenommene Straßendealer werden rasch durch neue ersetzt. Trotzdem könnten in der Summe dem Drogenmarkt nur kleine Drogenmengen entzogen werden. Die Bemühungen, die Drogenproduktion in Entwicklungsländern wie z.B. Afghanistan zu stoppen, erscheinen düster und peinlich.
Die Kosten der Kriminalität in Zusammenhang mit Crack und Heroin werden von den Wissenschaftlern auf 16 Milliarden Pfund geschätzt, wenn die Schäden im Gesundheits- und Sozialwesen miteingerechnet werden sogar auf 24 Milliarden Pfund. Auch einige andere interessante Zahlen werden präsentiert: So gibt es mehr als 3 Millionen Menschen in Großbritannien, die jedes Jahr illegale Drogen nehmen. Daraus resultieren 749 Heroin/Methadon-Tote pro Jahr, vergleichsweise wenig gegenüber 6000 Toten durch Alkohol und 100.000 Toten durch Tabak. 674 Menschen würden wegen psychischer Problemen im Zusammenhang mit der meistgebrauchten illegalen Droge Cannabis behandelt, demgegenüber 3.480 bei Heroin.
Der Report wurde nach einer Serie von Anfragen und unter Berufung auf den freedom of information-Act Freitag Nacht veröffentlicht, allerdings nur bis Seite 53. Die Ergebnisse des vollständigen 105 Seiten starken Berichts enthalten laut „The Guardian“ eine derart vernichtende Kritik an der Regierungspolitik der Prohibition, dass es unwahrscheinlich ist, ob er überhaupt veröffentlicht wird.
Dem unveröffentlichten Teil ist u.a. zu entnehmen, dass der internationale von den USA angeführte Drogenkrieg nichts weiter bewirkt, als die Drogenproduktion von einem Land ins nächste zu verlagern. Auf Seite 61 kommen die Forscher z.B. zu dem Schluss, dass „wirkungsvolle Bemühungen zur Vernichtung von Kokafeldern in Kolumbien dazu geführt haben, dass Getreidefelder in Peru und Bolivien zunehmend zu Kokafeldern umfunktioniert wurden.“
Ein Sprecher der Downing Street erklärte, dass die Seiten aus Sicherheitsüberlegungen zurückgehalten wurden und nicht, um die Regierung nicht in Verlegenheit zu bringen. +wikinews+
61. Jahrestag des Hitler-Attentats
Berlin (Deutschland), 22.07.2005 – Am vorgestrigen Mittwoch jährte sich zum einundsechzigsten Mal der Anschlag der Verschwörergruppe um Oberst Graf Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler.
Verteidigungsminister Peter Struck, Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundespräsident Horst Köhler gedachten im Rahmen einer offiziellen Gedenkveranstaltung in Form einer Parade im Beisein von anderen Mitgliedern der Bundesregierung und Vertretern der Bundeswehr des versuchten Attentats auf Adolf Hitler. Ort der Zeremonie war der Berliner Bendlerblock, die Stelle, an der man die Verschwörergruppe um Oberst Graf Schenk von Stauffenberg – genauso wie viele andere Widerstandskämpfer des Dritten Reiches – hingerichtet hatte. „Ziele des militärischen Widerstands sind nach wie vor verpflichtend und daher eine der entscheidenden Traditionslinien der Bundeswehr“, betonte Struck. Gleichzeitig legten im Rahmen dieser Zeremonie 500 Bundeswehrrekruten ihr Gelöbnis ab. Unter den zweitausend geladenen Gästen befand sich auch Norwegens Ministerpräsident Kjell Magne Bondevik. Die Veranstaltung wurde wie in in den Jahren zuvor von mehreren Demonstranten begleitet, die gegen die Zeremonie auf dem Gelände des Bendlerblocks protestieren wollten.
Am 20. Juli 1944 hatte eine Verschwörergruppe um Stauffenberg im Führerhauptquartier „Wolfsschanze“ versucht, mittels einer Bombe Adolf Hitler zu töten. Auf Grund mehrerer Zufälle misslang das Attentat. Die Verschwörer wurden daraufhin hingerichtet. +wikinews+
Berlin: Kleinflugzeug zwischen Reichstag und Bundeskanzleramt abgestürzt
Berlin (Deutschland), 22.07.2005 – Heute Abend um 20:29 Uhr ist vor dem Berliner Reichstag ein Ultraleichtflugzeug abgestürzt. Nach Feuerwehrangaben kam der Pilot ums Leben, die Maschine brannte vollständig aus.
Nach Berichten von Augenzeugen stürzte die Maschine fast senkrecht auf die Wiese 300 Meter vor dem Reichstag und 200 Meter vor dem Kanzleramt. Das in Rauch gehüllte Gelände wurde umgehend abgeriegelt.
Die Behörden haben noch keine Hinweise auf die Absturzursache, erste Vermutungen gehen aber von einem Selbstmord des Piloten aus. Ein terroristischer Hintergrund wird laut Berlins Innensenator Ehrhart Körting derzeit ausgeschlossen. Die Ermittlungen dauern weiter an. +wikinews+
21 Juli 2005
USA und China im Aufrüstungsdisput
Peking (China) / Washington D.C. (USA), 21.07.2005 – Das Pentagon ist besorgt über die militärische Stabilität in Asien, die durch die Aufrüstung Chinas verlorenzugehen droht.
Das Pentagon teilte mit, dass China sein Atomwaffenarsenal ausbaue und damit Indien, Russland und „praktisch die gesamten USA“ bedrohe. Auch sehen die USA die Stellung ihres Militärs in der Pazifikregion gefährdet.
China wies diese Anschuldigen als grundlos die Modernisierung der chinesischen Verteidigung angreifend zurück. Auch die vom Pentagon angegebenen 90 Milliarden US-Dollar Rüstungsausgaben würden jedweder Grundlage entbehren, hieß es aus Peking. - wikinews
Niger: 800.000 Kinder vom Hungertod bedroht
New York (Vereinigte Staaten) / Niamey (Niger), 21.07.2005 – Die Vereinten Nationen haben auf die alarmierende Situation in dem afrikanischen Land hingewiesen. 30 Millionen US-Dollar werden nach Ansicht der UN gebraucht, um eine Katastrophe zu verhindern.
Nach UN-Angaben müssen 2,5 Millionen Menschen in Niger mit weniger als einer Mahlzeit pro Tag auskommen. Die Ernährungskrise ist eine Folge der letztjährigen Trockenheit und der Heuschreckenplage, die dieser Trockenheit folgte. Das UN Welt-Ernährungsprogramm (WFP) verdreifachte die Zahl der Menschen, die unmittelbare Lebensmittelhilfe benötigen, sagte das UN-Büro für die Koordination von Humanitären Fragen (OCHA).
Bereits vor zwei Monaten hatte der Sekretär des WFP, Jan Egeland, Niger „die Nummer eins der vergessenen und nicht beachteten Notfälle in der Welt“ genannt. Unmittelbar gefährdet seien Kleinkinder. 40 Prozent der Kinder sind chronisch unterernährt, weil durch Dürre und Heuschreckenplage fast die gesamte Ernte vernichtet wurde. Nach Schätzungen der UNICEF leiden 150.000 Kinder und Jugendliche bereits unter Hungersymptomen. Nicht-UN-Organisationen wie die Ärzte ohne Grenzen (MSF) berichten über eine dreimal so hohe Frequentierung ihrer Nahrungsmittelausgabe-Stellen wie im letzten Jahr.
WFP-Direktor Gian Carlo Cirri sagte in der letzten Woche: „Die internationale Gemeinschaft kann es nicht zulassen, dass Niger als 'durch Armut verflucht' behandelt wird - wir haben die Möglichkeiten, eine Änderung herbeizuführen und wir müssen diese Möglichkeiten dringend mobilisieren.“ +wikinews+
U-Boote zurück in die Häfen
Die U-Boote sind eine GEFAHR für die Menschheit:
Da U-Boote bis nah vor die Küsten jedes Kontinents gelangen, bringen sie die Vorwarnzeiten praktisch auf Null, so dass der Griff zum "ROTEN TELEFON" zur Illusion wird, um einen atomaren Schlagabtausch zu verhindern.
Die U-Boote sind eine GEFAHR für die Meereslebewesen:
Mit ihren lauten Sonar-Geräten verletzen sie die Gehöre der Meerestierwelt, desorientieren die Wale, die daran sogar sterben.
Angeblich ist Frieden zwischen den USA und Russland. Warum beordern sie ihre U-Boot-Flotten nicht in ihre Häfen zurück?
Warum fordern das nicht auch deutsche und europäische Politiker?
zur DISKUSSION
Special >> http://u-boote.blogspot.com
USA: Nuklearexperten beraten über die nukleare Bedrohung durch Nordkorea
Pjöngjang (Nordkorea) / Seoul (Südkorea), 21.07.2005 – Ein Kommandeur der US-Streitkräfte sagte, dass man mit Hilfe von Südkorea auch Nordkorea mit Atomwaffen besiegen könne.
General Leon LaPorte ist der Meinung, dass Nordkorea mindestens über eine Atomwaffe verfüge, dennoch sehe er das Gleichgewicht auf der Halbinsel nicht gefährdet.
Derweil versuchen die USA, China und Südkorea, Nordkorea mit Nahrungs- und Energiehilfen zur Aufgabe des Atomprogramms zubewegen. Nordkorea zeigt sich bereit, die Differenzen am Verhandlungstisch beilegen zu wollen. Diese Entwicklung wird von chinesischen Wissenschaftlern auf die „deutlichen Vorbereitungen“ der USA zurückgeführt, denn nachdem sich Nordkorea öffentlich zur Atommacht erklärte, begannen die USA damit, Bomber und Kampfflugzeuge auf Guam und in Südkorea zusammenzuziehen. +wikinews+
Horst Köhler lässt den Bundestag auflösen
Berlin (Deutschland), 21.07.2005 – Nach der gescheiterten Vertrauensfrage am 1. Juli 2005 von Bundeskanzler Schröder hat nun Bundespräsident Horst Köhler nach Artikel 68 des Grundgesetzes den 15. deutschen Bundestag aufgelöst.
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat die Auflösung angenommen. Somit müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden. Den Termin hat Köhler für den 18. September 2005 festgesetzt.
Der Bundespräsident begründete seine Entscheidung mit der vom Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) dargestellten fehlenden Handlungsfähigkeit der Bundesregierung. Zu dieser Einschätzung des Kanzlers sehe er, Köhler, keine Alternative.
Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage Deutschlands, der schwierigen Situation der öffentlichen Haushalte und der persönlichen Situation vieler durch Arbeitslosigkeit betroffener Familien, der demographischen Entwicklung Deutschlands mit zu geringer Kinderzahl und wachsender Überalterung der Bevölkerung sei eine handlungsfähige Regierung notwendig, die sich auf „eine verlässliche, handlungsfähige Mehrheit im Bundestag“ stützen könne.
Nach eingehender Prüfung der verfassungsrechtlichen Aspekte und vieler Gespräche, die er mit Politikern und Rechtsexperten geführt habe, sei er zu dem Schluss gekommen, dass er zu keiner anderen Lagebeurteilung als der Bundeskanzler kommen könne. „Ich bin davon überzeugt, dass damit die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Auflösung des Bundestages gegeben sind.“
Die Bürgerinnnen und Bürger forderte er anschließend auf, von ihrem Wahlrecht sorgsamen Gebrauch zu machen. +wikinews+
Kanadas Oberster Gerichtshof und der Senat billigen die Homo-Ehe
Ottawa (Kanada), 21.07.2005 – Kanada hat als viertes Land nach den Niederlanden, Belgien und Spanien die Homo-Ehe den heterosexuellen Ehen gleichgestellt.
Der Präsident des Obersten Gerichtshofs unterschrieb das Gesetz wenige Stunden nach der Verabschiedung durch den Senat am Dienstagabend. +wikinews+
Blutige Unruhen in Jemen wegen Ölpreiserhöhungen
Sanaa (Jemen), 21.07.2005 – Im Jemen halten die Unruhen wegen der Erhöhung der Erdölpreise durch die Regierung an. Vier Menschen starben in Zusammenstößen zwischen bewaffneten Demonstranten mit Sicherheitskräften in der Stadt al-Dali (knapp 500.000 Einwohner), 250 Kilometer südlich der Hauptstadt. Außerdem wurden zehn Menschen verletzt. Die Zahl der Toten durch diese Unruhen steigt damit auf 25.
Die Kämpfe brachen am Donnerstag in wenigstens drei Städten im Süden und Norden des Landes aus, bei denen die Regierungsstreitkräfte durch Panzer und gepanzerte Fahrzeuge unterstützt wurden, die entlang der Hauptstraßen aufgestellt wurden. Schüsse fielen bei Demonstrationen in Lawdar, in der südlichen Provinz Abyan, bei denen die aufgebrachten Menschen Fahrzeuge und Geschäfte beschädigten. Es gab keine Berichte über Opfer aus Lawdar. Über ähnliche Auseinandersetzungen wurde aus der nordwestlichen Stadt Sa'dah berichtet.
Auch in der jemenitischen Hauptstadt sowie anderen Städten des Südens sind Armee- und Sicherheitskräfte massiv eingesetzt, wo zwischen und 25 und 30 Menschen getötet wurden. Die wichtigsten Straßenkreuzungen der Hauptstadt wurden militärisch gesichert, Sicherheitskräfte patrouillierten in den Straßen, sagten Augenzeugen.
Das Kabinett hatte am Dienstag angekündigt, es würden neue Kraftstoffpreise in Kraft gesetzt, weil die Subventionen auf Erdölprodukte aufgehoben würden. Die Preise für Erdölprodukte haben sich im Jemen, einem der ärmsten Länder der arabischen Welt, nahezu verdoppelt. Sie stiegen von 35 Rials (zirka 32 Cent) pro Liter auf 65 Rials. Dieselpreise zogen von 17 auf 45 Rials an. +wikinews+
20 Juli 2005
ETA verübt Bombenanschläge auf fünf Tankstellen in Madrid
Madrid (Spanien), 20.07.2005 – Die baskische Separatisten-Gruppe ETA wird für fünf Explosionen an Tankstellen in der spanischen Hauptstadt Madrid am Freitag, dem 03.12.2004, verantwortlich gemacht. Die Explosionen forderten keine Todesopfer, aber zwei Polizisten wurden leicht verletzt.
Ein anonymer Anrufer kontaktierte die baskische Zeitung Gara um 17:30 Uhr Ortszeit, beschrieb die Ziele der Anschläge und gab die ETA als Verantwortliche an. Die Anschläge verursachten Verkehrsstaus in der ganzen Stadt, da Polizei und Rettungskräfte sich beeilten, die Ziele abzusichern. Die Anschläge beendeten eine relativ friedliche Phase von mehreren Monaten in dem Konflikt zwischen der spanischen Zentralregierung und baskischen Separatisten. +wikinews+
Holocaustleugner in Mannheim angeklagt
Mannheim (Deutschland), 20.07.2005 – Der deutsche Holocaustleugner Ernst Zündel, der im März von Kanada an Deutschland ausgeliefert worden war, wurde nun wegen 14 Hassverbrechen in Mannheim angeklagt.
Zündel werden jahrzehntelange antisemitische Aktivitäten und die wiederholte Holocaustleugnung vorgeworfen. +wikinews+
Seniorenverbot in Vorlesungen der Frankfurter Hochschule
Frankfurt am Main (Deutschland), 20.07.2005 – An der Goethe-Universität sind mehr als 5.000 so genannte Seniorenstudenten immatrikuliert, welche, so der AStA und die Universitätsleitung, den Hochschulbetrieb stark beeinträchtigen.
Die Senioren kommen teilweise eine halbe Stunde vor Vorlesungsbeginn, um sich Plätze zu reservieren, wodurch junge Studenten auf den Treppen und in den Gängen sitzen müssen. Das sei unhaltbar, da die Priorität der Universität auf der Ausbildung der jungen Studenten läge und nicht bei den Senioren. Deshalb müssten ab dem Wintersemester die Senioren den Vorlesungen und Seminaren fernbleiben. +wikinews+
KOMMENTAR
Das kann ja wohl keine Lösung sein.
19 Juli 2005
Union über Einführung der neuen Rechtschreibung gespalten
Hannover (Deutschland), 19.07.2005 – Die unionsregierten Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen sind mit ihrem Vorstoß vom Freitag alleine geblieben, den Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Einführung der neuen Rechtschreibung mit Beginn des neuen Schuljahres einzuführen. Damit gelten in Deutschland mit Beginn des neuen Schuljahres unterschiedliche Regeln.
Entgegen den Erwartungen beschloss die niedersächsische Landesregierung heute einstimmig, bei dem vereinbarten Termin zur Einführung der unstrittigen Teile der Rechtschreibung zu bleiben. Auch die Landesregierung von Baden-Württemberg sah keinen Grund von dem vereinbarten Zeitplan abzurücken. Die Appelle des Vorsitzenden des Rates für deutsche Rechtschreibung, Hans Zehetmair (CSU), er halte es für richtig, wenn jetzt alle Länder von dem gefassten Plan wieder abrückten, verhallten offensichtlich ungehört.
Klaus Wowereit (SPD), der regierende Bürgermeister Berlins, hatte sich brieflich an seine Amtskollegen in den anderen Bundesländern gewandt, von dem Beschluss der Kultusministerkonferenz nicht abzurücken. Wenig Verständnis für das Ausscheren Bayerns und Nordrhein-Westfalens zeigte auch die gegenwärtige Vorsitzende der KMK, die brandenburgische Kultusministerin Johanna Wanka (CDU). Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) nannte das Gerangel um die Reform „ein Stück aus dem Tollhaus“. +wikinews+
Nofretete: „Die Schöne ist gekommen“ – zur Berliner Museumsinsel
Berlin (Deutschland), 19.07.2005 – Nach einer wechselvollen Standortgeschichte kehrt die wohl berühmteste Frauenbüste auf die Berliner Museumsinsel zurück, bevor sie 2009 ihren dann wohl endgültigen Standort im Neuen Museum finden wird, in dem die ägyptische Sammlung als Ganzes ausgestellt werden soll. Gemahlin, Hohepriesterin und später Nachfolgerin des Pharaos Echnaton, der die Glaubensvorstellungen des alten Ägypten für die Dauer seiner Herrschaft von Grund auf revolutionierte, war diese Frau. Nofretete - ihre geheimnisvolle Schönheit fasziniert den Betrachter auch über die Jahrtausende hinweg immer noch, wenn auch hinter Panzerglas in einer meterhohen Vitrine. Ihr künstlerisches Abbild ist bis heute einer der großen Publikumsmagneten der deutschen Hauptstadt geblieben. Die Berliner Museumsinsel ist um eine Attraktion reicher. +wikinews+
KOMMENTAR: So schön diese Büste, so zweifelhaft, dass sie nicht zur Rückgabe an Ägypten kommt. (msr)
>> Nofretete
Kinder als Verbraucher – Kinderkommission fordert mehr Aufklärung
Berlin (Deutschland), 19.07.2005 – Kinder und Jugendliche bilden eine Gruppe von Verbrauchern, die immer mehr ins Blickfeld der Marketingstrategen rückt. Sie verfügen über eine Kaufkraft von rund sechs Milliarden Euro. Das geht aus einer Pressemitteilung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages hervor. Auf der anderen Seite hätten Kinder und Jugendliche nur in geringem Maße Kompetenzen im Umgang mit dem Geld erworben.
Die Kinderkommission bezieht sich auf eine Untersuchung des Instituts für Jugendforschung in München. Danach verfügen die 6- bis 13-jährigen Kinder im Durchschnitt über Sparguthaben von 612 Euro; gesamtwirtschaftlich kommt diese Altersgruppe so auf ein Barvermögen von 3,73 Milliarden Euro. Auf Platz eins der Wunschträume, die mit dem Ersparten erfüllt werden sollen, steht das eigene Handy. Erst danach folgen Spielzeug, Kleidung und Schuhe. Zu dem Guthaben auf Sparkonten zählen die Forscher dann noch Taschengeld und Geldgeschenke zu Weihnachten und Geburtstagen hinzu, so dass sie auf insgesamt über sechs Milliarden Euro Kaufkraft kommen. Außerdem beeinflussen Kinder immer stärker auch das Kaufverhalten ihrer Eltern.
Die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche immer stärker ins Visier der Werbeindustrie geraten, hat auch eine Kehrseite. Mehr als jeder zehnte 13- bis 17-Jährige sei nach der Untersuchung des Instituts verschuldet. Die Forscher machten dafür die mangelhafte Aufklärung in Bildungsinstitutionen und die Tabuisierung des Themas im Elternhaus verantwortlich.
Im Zusammenhang mit dem vorhandenen Unwissen der Kinder und Jugendlichen über Geldangelegenheiten fordert die Kinderkommission des Deutschen Bundestages „offenen Umgang mit Geldangelegenheiten“. Daraus leitet die Kommission einige Forderungen an Bildungsträger und Eltern ab:
An die Eltern gerichtet, fordert die Kommission mehr Offenheit in Geldangelegenheiten gegenüber ihren Kindern, ein altersangemessenes, regelmäßiges Taschengeld. Dieses fördere die Kompetenz im Umgang mit Geld. Das Fernsehen wird aufgefordert, die Themen Sparen, Schulden und Börse in kinder- und jugendgerechter Form aufzugreifen. Von den Schulen verlangt die Kinderkommission, mehr „Lebenshaltungskompetenzen und kritisches Verbraucherwissen“ in den Fächern Hauswirtschaft und Arbeitslehre zu vermitteln. Schuldnerberatungen sollten in allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen als Gesprächspartner stärker einbezogen werden. +wikinews+
Start des KfW Studienkreditprogramms verschoben
Frankfurt am Main (Deutschland), 19.07.2005 – Die Kreditanstalt für Wiederaufbau möchte parallel zum BAföG einen Studienkredit für Vollzeitstudenten an deutschen Hochschulen anbieten. Dieser Kredit soll unabhängig von dem Einkommen der Eltern, Studienleistungen und ohne Sicherheiten gegeben werden.
Aufgrund der anstehenden Neuwahl des Bundestages im Herbst 2005 haben die beteiligten Banken den Start um ein Semester von Oktober 2005 auf das Sommersemester 2006 verschoben, um nicht Werkzeug und Thema des Wahlkampfes zu werden. +wikinews+
18 Juli 2005
USA: FBI beobachtet Bürgerrechts- und Umweltschutzorganisationen
Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 18.07.2005 – Das FBI hat in den letzten Jahren mindestens 3.500 Seiten umfassende interne Dokumente über einige Bürgerrechts-, Umweltschutz- und Anti-Kriegs-Gruppen erstellt. Die Gruppen, darunter Greenpeace und die American Civil Liberties Union (ACLU), gehen davon aus, dass die Beobachtung durch das FBI ein Versuch sei, politische Gegner der Regierung zu unterdrücken. Über den genauen Inhalt der Dokumente ist jedoch nichts bekannt.
Über die ACLU, eine Bürgerrechtsorganisation, die vor allem den USA PATRIOT Act scharf kritisiert, wurden 1.173 Seiten an Dokumenten erstellt. Der PATRIOT Act ist ein amerikanisches Bundesgesetz, das vom Kongress im Zuge des Krieges gegen den Terrorismus als Reaktion auf die Terroranschläge am 11. September 2001 verabschiedet wurde. Das Gesetz beinhaltet Einschränkungen der Bürgerrechte. 2.383 Seiten wurden zu Greenpeace erstellt. Die Umweltschutzorganisation protestierte mit zivilem Ungehorsam gegen die Umweltpolitik der Bush-Regierung. Offizielle des FBI und des Justizministeriums werden mit den Worten zitiert, dass die Überwachung der Aktivisten nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt habe, sondern kriminellen Aktivitäten während Demonstrationen vorbeugen sollte.
Anthony Romero, Vorsitzender der ACLU, zeigt sich schockiert über das Ausmaß der Beobachtung durch die Bundesbehörde. „Warum erstellt das FBI beinahe 1.200 Seiten über eine Bürgerrechtsgruppe, die sich mit legalen Mitteln engagiert?“, sagte Romero. Romero kritisiert, dass Proteste gegen eine politische Versammlung mit dem Kampf gegen den Terrorismus in Verbindung gebracht würden.
In den letzten Wochen veröffentlichte das FBI Dokumente über kleinere Gruppen. So wird auf sechs Seiten internen Dokumenten über die Rolle der Gruppe „United for Peace and Justice“ berichtet, die an der Vorbereitung der Proteste gegen den Parteitag der Republikaner im Jahr 2003 beteiligt war. ACLU und Greenpeace klagen nun auf Veröffentlichung der Dokumente, die ihre Organisationen betreffen. +wikinews+
Europäisches Haftbefehlsgesetz nichtig
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -Pressemitteilung Nr. 64/2005 vom 18. Juli 2005Zum Urteil vom 18. Juli 2005 – 2 BvR 2236/04 –
Europäisches Haftbefehlsgesetz nichtig
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 18.Juli 2005 das Europäische Haftbefehlsgesetz für nichtig erklärt.
Das Gesetz greife unverhältnismäßig in die Auslieferungsfreiheit (Art. 16Abs. 2 GG) ein, da der Gesetzgeber die ihm durch den Rahmenbeschluss zumEuropäischen Haftbefehl eröffneten Spielräume nicht für eine möglichstgrundrechtsschonende Umsetzung des Rahmenbeschlusses in nationales Rechtausgeschöpft habe.
Zudem verstoße das Europäische Haftbefehlsgesetzaufgrund der fehlenden Anfechtbarkeit der (Auslieferungs-)Bewilligungsentscheidung gegen die Rechtsweggarantie (Art. 19 Abs. 4GG).
Solange der Gesetzgeber kein neues Ausführungsgesetz zu Art. 16Abs. 2 Satz 2 GG erlässt, ist die Auslieferung eines deutschenStaatsangehörigen daher nicht möglich.
Damit war die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers, der auf Grund eines Europäischen Haftbefehls zur Strafverfolgung an Spanienausgeliefert werden soll (Pressemitteilung Nr. 20/2005 vom 24. Februar2005), erfolgreich.
Der Beschluss des Oberlandesgerichts und die Bewilligungsentscheidung der Justizbehörde wurden aufgehoben. Der Richter Broß, der die Entscheidung im Ergebnis mitträgt, der RichterGerhardt und die Richterin Lübbe-Wolff haben der Entscheidung jeweils eine abweichende Meinung angefügt.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
1. Das Europäische Haftbefehlsgesetz verstößt gegen Art. 16 Abs. 2 Satz1 GG (Auslieferungsverbot), weil der Gesetzgeber bei der Umsetzung desRahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl die Anforderungen des qualifizierten Gesetzesvorbehalts aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nichterfüllt hat.
Grundlage des Verbots der Auslieferung Deutscher ist Art. 16 Abs. 2 Satz1 GG.
Das Grundrecht gewährleistet die besondere Verbindung der Bürger zu der von ihnen getragenen Rechtsordnung.
Der Beziehung des Bürgers zueinem freiheitlichen demokratischen Gemeinwesen entspricht es, dass derBürger von dieser Vereinigung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
Der Schutz deutscher Staatsangehöriger vor Auslieferung kann allerdings nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG unter bestimmtenVoraussetzungen durch Gesetz eingeschränkt werden.
Die Einschränkung desAuslieferungsschutzes ist kein Verzicht auf eine für sich genommen essentielle Staatsaufgabe.
Die in der „Dritten Säule“ der EuropäischenUnion (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) praktizierte Zusammenarbeit in Form einer begrenzten gegenseitigen Anerkennung ist gerade auch mit Blick auf den Grundsatz der Subsidiarität ein Weg, um die nationale Identität und Staatlichkeit in einem einheitlichen europäischen Rechtsraum zu wahren.
Der Gesetzgeber war beim Erlass des Umsetzungsgesetzes zumRahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl verpflichtet, das Ziel des Rahmenbeschlusses so umzusetzen, dass die Einschränkung des Grundrechts auf Auslieferungsfreiheit verhältnismäßig ist.
Insbesondere hatte er dafür Sorge zu tragen, dass der Eingriff in den Schutzbereichdes Art. 16 Abs. 2 GG schonend erfolgt.
Mit dem Auslieferungsverbotsollen gerade auch die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes für den von einer Auslieferung betroffenen Deutschen gewahrt werden.
Der Grundrechtsberechtigte muss sich darauf verlassen können, dass sein dem jeweils geltenden Recht entsprechendes Verhaltennicht nachträglich als rechtswidrig qualifiziert wird.
Das Vertrauen in die eigene Rechtsordnung ist dann in besonderer Weise geschützt, wenn die dem Auslieferungsersuchen zu Grunde liegende Handlung einen maßgeblichen Inlandsbezug hat. Wer als Deutscher im eigenen Rechtsraum eine Tat begeht, muss grundsätzlich nicht mit einer Auslieferung an eine andere Staatsgewalt rechnen.
Anders fällt die Beurteilung hingegen aus, wenn die vorgeworfene Tat einen maßgeblichen Auslandsbezug hat. Wer in einer anderen Rechtsordnung handelt, muss damit rechnen, hier auch zur Verantwortung gezogen zu werden. Diesem Maßstab wird das Europäische Haftbefehlsgesetz nicht gerecht. Es greift unverhältnismäßig in die Auslieferungsfreiheit ein.
Der Gesetzgeber hat es versäumt, den grundrechtlich besonders geschützten Belangen deutscher Staatsangehöriger bei der Umsetzung des Rahmenbeschlusses hinreichend Rechnung zu tragen, insbesondere hat er die durch das Rahmenrecht vorgegebenen Spielräume nicht ausgeschöpft.
Er hätte eine grundrechtsschonendere Umsetzung wählen können, ohne gegen die bindenden Ziele des Rahmenbeschlusses zu verstoßen. So etwa erlaubt der Rahmenbeschluss den vollstreckenden Justizbehörden, dieVollstreckung des Haftbefehls zu verweigern, wenn er sich auf Straftaten erstreckt, die im Hoheitsgebiet des ersuchten Mitgliedstaates begangen worden sind. Für solche Taten mit maßgeblichem Inlandsbezug hätte der Gesetzgeber die Möglichkeit schaffen müssen, die Auslieferung Deutscher zu verweigern.
Darüber hinaus weist das Haftbefehlsgesetz eineSchutzlücke hinsichtlich der Möglichkeit auf, die Auslieferung wegen eines in gleicher Sache im Inland laufenden strafrechtlichen Verfahrens oder deshalb abzulehnen, weil ein inländisches Verfahren eingestellt oder schon die Einleitung abgelehnt worden ist. In diesem Zusammenhanghätte der Gesetzgeber die Regelungen der Strafprozessordnung daraufhin überprüfen müssen, ob Entscheidungen der Staatsanwaltschaft, von einerStrafverfolgung abzusehen, im Hinblick auf eine mögliche Auslieferung gerichtlich überprüfbar sein müssen.
Die Defizite der gesetzlichen Regelung werden auch nicht dadurch hinreichend kompensiert, dass dieRegelungen des Europäischen Haftbefehlsgesetzes die Verbüßung einer im Ausland verhängten Freiheitsstrafe im Heimatstaat vorsehen. Dies ist zwar grundsätzlich eine Schutzmaßnahme für die eigenen Staatsbürger, aber sie betrifft lediglich die Verbüßung der Strafe und nicht bereits die Strafverfolgung.
2. Durch den Ausschluss des Rechtsweges gegen die Bewilligung einerAuslieferung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union verstößt das Europäische Haftbefehlsgesetz gegen Art. 19 Abs. 4 GG(Rechtsweggarantie).
Das Europäische Haftbefehlsgesetz übernimmt teilweise die im Rahmenbeschluss vorgesehenen Gründe, aus denen die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls abgelehnt werden kann. Dabei hat sich der deutsche Gesetzgeber im Wesentlichen für eine Ermessenslösungentschieden. Die Ergänzung des Bewilligungsverfahrens um benannte Ablehnungsgründe führt dazu, dass die Bewilligungsbehörde bei Auslieferungen in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht mehrnur über außen- und allgemeinpolitische Aspekte des Auslieferungsersuchens entscheidet, sondern in einen Abwägungsprozess eintreten muss, der insbesondere die Strafverfolgung im Heimatstaat zumGegenstand hat. Die Anreicherung des Bewilligungsverfahrens um weitere ermessensgebundene Tatbestände bewirkt eine qualitative Veränderung derBewilligung.
Die zu treffende Abwägungsentscheidung dient dem Schutz der Grundrechte des Verfolgten und darf richterlicher Prüfung nicht entzogenwerden.
3. Das Europäische Haftbefehlsgesetz ist nichtig. Der Gesetzgeber wird die Gründe für die Unzulässigkeit der Auslieferung Deutscher neu zufassen haben und die Einzelfallentscheidung über die Auslieferung als abwägenden Vorgang der Rechtsanwendung ausgestalten.
Des Weiteren sind Änderungen bei der Ausgestaltung der Bewilligungsentscheidung und ihres Verhältnisses zur Zulässigkeit notwendig.
Solange der Gesetzgeber kein neues Ausführungsgesetz zu Art. 16 Abs. 2Satz 2 GG erlässt, ist die Auslieferung eines deutschenStaatsangehörigen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht möglich.
Im Übrigen können Auslieferungen auf der Grundlage des Gesetzesüber die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) in der Fassungvor dem Inkrafttreten des Europäischen Haftbefehlsgesetzes erfolgen.
Zum Sondervotum des Richters Broß
Richter Broß folgt der Senatsmehrheit im Ergebnis, nicht aber in derBegründung. Das Europäische Haftbefehlsgesetz sei bereits deshalb nichtig, weil es nicht dem Subsidiaritätsprinzip (Art. 23 Abs. 1 Satz 1GG) Rechnung trage.
Eine Auslieferung deutscher Staatsangehöriger komme nur insoweit in Betracht, als eine Verwirklichung des staatlichen Strafverfolgungsanspruchs im Inland aus tatsächlichen Gründen im konkreten Einzelfall zum Scheitern verurteilt wäre. Nur dann sei der Weg für eine Aufgabenwahrnehmung durch die nächsthöhere Ebene – die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – frei. Der Senat verkenne die Bedeutung und Tragweite des Grundsatzes der Subsidiarität und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, wenn er es für statthaft erachtet, bei Straftaten mit maßgeblichem Auslandsbezug eine Auslieferung deutscher Staatsangehöriger ohne jede materielle Einschränkungvorzusehen. Das Vertrauen des Verfolgten in die eigene Rechtsordnung sei gerade auch dann in besonderer Weise geschützt, wenn die dem Auslieferungsersuchen zu Grunde liegende Handlung maßgeblichen Auslandsbezug aufweist. Vor allem hier müssten sich die Schutzpflicht des Staates und der Grundsatz der Subsidiarität beweisen – nicht erstbei Straftaten mit maßgeblichem Inlandsbezug.
Zum Sondervotum der Richterin Lübbe-Wolff
Die Richterin Lübbe-Wolff teilt die Auffassung der Senatsmehrheit, dass das Europäische Haftbefehlsgesetz den Grundrechten potentiell Betroffener nicht hinreichend Rechnung trägt, folgt aber Teilen derBegründung und dem Rechtsfolgenausspruch nicht.
Um Verfassungsverstöße auszuschließen, hätte die Feststellung genügt, dass für bestimmte näherbezeichnete Fälle Auslieferungen auf der Grundlage des Gesetzes bis zum Inkrafttreten einer verfassungskonformen Neuregelung nicht zulässigsind.
Mit der Nichtigerklärung des Gesetzes werde dagegen die Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls auch inverfassungsrechtlich völlig unproblematischen Fällen ausgeschlossen – beispielsweise sogar die Auslieferung von Staatsangehörigen des ersuchenden Staates wegen in diesem Staat begangener Taten.
DieBundesrepublik Deutschland werde so zu Verstößen gegen das Unionsrecht gezwungen, die ohne Verfassungsverstoß hätten vermieden werden können. Auf der Grundlage des gebotenen engeren Rechtsfolgenausspruchs müsste auch die nun fällige erneute Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht notwendigerweise zugunsten des Beschwerdeführers ausfallen. Denn ob der Fall des Beschwerdeführers zu einer der Fallgruppen gehöre, für die die Regelungen des Europäischen Haftbefehlsgesetzes unzureichend sind, sei bislang nicht geklärt.
Zum Sondervotum des Richters Gerhardt
Nach Auffassung des Richters Gerhardt wäre die Verfassungsbeschwerde zurückzuweisen gewesen. Die Nichtigerklärung des Europäischen Haftbefehlsgesetzes stehe mit dem verfassungs- und unionsrechtlichen Gebot, Verletzungen des Vertrags über die Europäische Union möglichst zuvermeiden, nicht im Einklang. Der Senat setze sich in Widerspruch zurRechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, der in seinem Pupino-Urteil vom 16. Juni 2005 den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen auch und gerade für die Umsetzung von Rahmenbeschlüssen hervorgehoben habe.
Die mit dem Auslieferungsverbot des Grundgesetzes verfolgten Schutzziele würden durch den Rahmenbeschluss und das Europäische Haftbefehlsgesetz erreicht. Der für die Auslegung des Rahmenbeschlusses zuständige Europäische Gerichtshof werde der Durchsetzung einer exzessiven Strafgesetzgebung eines Mitgliedsstaates entgegentreten. Das Europäische Haftbefehlsgesetz ermögliche es, dieAuslieferung in den Fällen abzulehnen, in denen die Durchführung eines Strafverfahrens im Ausland den Betroffenen unverhältnismäßig belaste.
Auch wenn die verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeitsprüfung im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt sei, bestehe nach der entsprechenden Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht kein Anlass für die Annahme, dass Behörden und Gerichte ihre selbstverständliche Pflicht zur Beachtung dieses Gebots missachteten. Ein Rechtsschutzdefizit liege nicht vor.
Urteil vom 18. Juli 2005 – 2 BvR 2236 /04 –Karlsruhe, den 18. Juli 2005
Indiens Trägerraketenprogramm vor weiteren Tests
Thiruvananthapuram (Indien), 18.07.2005 - Im Oktober 2005 will die indische Raumfahrtagentur ISRO Bodentests der neuen, von Indien selbst entwickelten, kryogenen (mit flüssigem Sauerstoff und flüssigem Wasserstoff arbeitenden) Oberstufe für ihre Trägerrakte „Geosynchronous Satellite Launch Vehicle“ (GSLV) durchführen. Bei der GSLV handelt es sich um eine landeseigene Entwicklung einer Rakete zum Transport von Satelliten in die geostationäre Umlaufbahn. Der erste Start einer GSLV erfolgte am 20. April 2001, bisher nutzte sie jedoch eine von Russland hergestellte Oberstufe 12KRB. Laut dem Direktor B.N. Suresh soll in drei Monaten der erste Bodentest der Oberstufe stattfinden, die Integration der Stufe würde gerade durchgeführt. Verläuft der Test erfolgreich, würde ein Testflug der Rakete folgen. Damit wäre Indien nach USA, Europa, China, Russland und Japan die nächste Nation, die über kryogene Raketentechnologie verfügt.
Suresh äußerte sich auch zu den weiteren Plänen für die nähere Zukunft. Der nächste Start des „Polar Satellite Launch Vehicle“ (PSLV) soll im letzten Quartal diesen Jahres stattfinden. Mit diesem Flug soll der Satellit „Cartosat II“ in die Umlaufbahn transportiert werden. Am 5. Mai diesen Jahres war der Schwestersatellit „CartoSat I“ erfolgreich gestartet worden. Ebenfalls im letzten Quartal wird noch ein „space recovery experiment“ (Weltraum-Rückhol-Experiment) stattfinden, bei dem eine Rückkehrkapsel getestet werden soll. Suresh betonte, die ISRO hätte keine Pläne, einen Nuklearantrieb für eine bemannte Mission zu entwicklen. +wikinews+
17 Juli 2005
Der Sonntagmorgen begann in Bagdad mit drei neuen Selbstmordattentaten
Bagdad (Irak), 17.07.2005 wikinews – Während am Morgen nach dem gestrigen Anschlag auf eine Tankstelle in Musayyib die Trümmer des ausgebrannten Tankwagens beseitigt wurden, dessen Explosion zu 98 (nach früheren Quellen 58) Toten geführt hatte, wurde die irakische Hauptstadt nach irakischen Polizeiquellen erneut durch drei von Selbstmordattentätern gezündete Autobomben erschüttert.
Neue Attentate in Bagdad
Drei Bomben am Sonntagmorgen (sieben Tote, neunzehn Verletzte)
Ziele waren ein Polizeikontrollpunkt im Osten der Stadt (drei Tote und vierzehn Verletzte), ein weiterer Kontrollpunkt im Süden Bagdads (ein Toter, drei Verletzte) sowie das ehemalige Hauptquartier der Wahlkommission (drei Tote und zwei Verletzte).
Al-Qaida
Für zwei der Anschläge übernahm die Terrororganisation Al-Qaida die Verantwortung. Al-Qaida hat auch die Verantwortung für die jüngste Welle von Bombenattentaten beansprucht und drohte mit neuer Gewalt: „Die Operation wird fortgesetzt wie geplant und wir warnen die Feinde Gottes vor dem, was noch kommen wird. Wir bitten unsere Moslem-Brüder auf der ganzen Welt zu Gott zu beten um uns den Sieg zu sichern“, heißt es in einem Internet-Statement vom Samstag. In den letzten 48 Stunden hatten insgesamt 15 Selbstmordattentäter Ziele in und um Bagdad angegriffen. Al-Qaidas Irak-Ableger hat diese Angriffe als Teil einer neuen Offensive zur Eroberung der Kontrolle über Bagdad bezeichnet.
Welle der Gewalt seit Freitag
Der jüngste Anstieg der Gewalt begann am Freitag als elf Selbstmordattentäter in präparierten Fahrzeugen US-amerikanische und irakische Militärziele in der ganzen Hauptstadt und die Verbindungsstraße nach Süden angriffen. Bei diesen Angriffen wurden mehr als 32 Menschen getötet und über hundert verletzt. Abgesehen von dem Angriff in Musayyib wurden am Samstag 16 Personen bei Angriffen getötet, darunter drei britische Soldaten in Amara und ein US-Soldat nahe Kirkuk. Die Attentate vom Freitag und Samstag setzten eine Serie von Selbstmordattentaten an den Grenzen der so genannten Grünen Zone fort, die das Regierungsviertel abriegelt. Eine Autobombe tötete am Donnerstag 27 Menschen, die meisten davon Kinder, der einer US-Patrouille. Die US-Militärführung in Irak bezeichnete die Selbstmordattentäter als „präzisions-geleitete“ Waffen und hat ihre Bekämpfung und die Aufdeckung ihrer Bombenwerkstätten zur obersten Priorität erklärt.
Nachlese zu dem Terroranschlag von Musayyib
Der Polizeichef von Musayyib, Yas Khudayr, erklärte unterdessen zu den gestrigen Vorfällen in seiner Stadt: „Das ist ein schwarzer Tag in der Geschichte dieser Stadt.“ Er erklärte weiter zum Schicksal seines 18-jährigen Sohnes: „Nach der Bombenexplosion (gestern) ging ich dorthin und fand den Kopf meines Sohnes. Ich konnte seinen Körper nicht finden.“
Am Sonntagmorgen versammelten sich wütende Menschenmengen gegen die Staatsorgane vor den Gebäuden neben der Tankstelle in Musayyib, die ein Raub der Flammen geworden waren, während Schaufelbagger die ausgebrannten Fahrzeuge aufluden. Ein Mann schrie: „Die Polizei hat die Einfahrt von LKWs nach Musayyib untersagt und doch ließen sie (gestern) einen Tankwagen passieren. Das ist kriminell! Die Polizisten sind doch alle Agenten (der Aufständischen).“
Forderungen nach Wiederzulassung von Volksmilizen
Die zunehmende Unsicherheit im Irak führte bereits zu Reaktionen auf parlamentarischer Ebene. Dort wurde die Forderung nach der Wiederzulassung von Volksmilizen laut, nachdem die Staatsorgane bei dem Versuch versagt hätten, die Sicherheit zu garantieren, so Khudair al-Khuzai, Mitglied des Parlaments.
Über die Todesopfer seit dem Beginn des Irak-Krieges durch die USA und ihre „Koalition der Willigen“ liegen nach Pentagon-Quellen folgende Informationen vor:
Getötete Soldaten der Interventionsstreitkräfte:
1.761 getötete US-Soldaten
89 getötete britische Soldaten
94 Soldaten anderer Nationen
Getötete Iraker:
zwischen 4.895 and 6.370 Soldaten (Schätzungen)
zwischen 22.838 and 25.869 Zivilpersonen
Bagdad: 98 Todesopfer nach Selbstmordattentat auf Tankstelle
Bagdad (Irak), 17.07.2005 – Am Samstag brachte ein Selbstmordattentäter den an seinem Körper angebrachten Sprengstoff bei einer Tankstelle in der Nähe einer Moschee in Musayyib zur Explosion. 98 Menschen fanden dabei den Tod.
Nach Zeugenaussagen rangierte gerade ein Tanklastzug zu den Pumpen der Tankstelle, als der Attentäter darauf zu rannte, seine Sprengladung zündete und dadurch eine gewaltige Explosion auslöste. Eine Reihe von Häusern in der Nähe der Tankstelle fing Feuer. Die Zeugen sagten, Tankstellen in Irak wären häufig mit kleinen Geschäften verbunden, in denen Tee, Soft Drinks und Kleinigkeiten zu essen angeboten würden. Daher seien diese oft von vielen Menschen besucht.
Nach Aussagen von Dr. Adel Malallah vom Jumhuri Zentral Krankenhaus in Hillah, der Provinzhauptstadt, und Capt. Muthanna Khaled Ali von der Polizei wurden laut „The Guardian“ bei der Explosion der Tankstelle 54 Menschen getötet und mindestens 150 weitere Menschen verletzt.
Mussayib, etwa 60 km südlich von Bagdad, ist eine Kleinstadt von gemischter religiöser Zusammensetzung und liegt im so genannten Todesdreieck. Die Region wird so genannt, weil hier eine große Zahl von Entführungen und Tötungen an Schiiten stattgefunden hat, die hier zwischen Bagdad und den für Schiiten heiligen Stätten Karbala und Nadjaf hin- und herfahren.
Nachdem in „The Guardian“ von zunächst 54 Toten die Rede war, ist die Zahl der Todesopfer laut „Reuters“ bei dem Anschlag vom 16.07.2005 auf 98 korrigiert worden. Im Vergleich dazu berichtet die Nachrichten-Agentur Reuters, ein hochrangiger Krankenhausmitarbeiter der nahe gelegenen Provinzhauptstadt Hilla habe die Zahl der Toten in mehreren Kliniken der Region gesammelt. +wikinews+
Londoner Attentate womöglich doch nicht in Selbstmordabsicht ausgeführt
London (Großbritannien), 17.07.2005 – Nach einem Bericht des „Daily Mirror“ vom 16.07.2005 bestehen Zweifel daran, dass die Londoner Attentäter am 07.07.2005 bewusst den Selbstmord wählten.
Unter Berufung auf offizielle Quellen könnten die Attentäter von möglichen Auftraggebern getäuscht worden sein. So hätten die vier Männer ihre Führerscheine, Bankkarten und andere persönliche Gegenstände mitgeführt, was für Selbstmordattentäter unüblich sei. Außerdem hätten sie Rückfahrkarten bei sich gehabt. Islamisch-religiös motivierte Selbstmordattentäter preisen normalerweise unmittelbar vor Auslösung der Bombe ihren Gott Allah mit den Worten „Allahu Akbar“ („Allah ist groß“). Doch kein Überlebender bemerkte einen solchen Ausruf am 07.07.2005.
Offizielle Quellen mutmaßen, dass den Attentätern von ihren Auftraggebern mitgeteilt worden sein könnte, sie hätten es mit Zeitzünderbomben zu tun. Demnach wähnten sich die vier Männer möglicherweise in der Gewissheit, rechtzeitig fliehen zu können. ++
Linksbündnis: PDS benennt sich in „Die Linkspartei“ um
Berlin (Deutschland), 17.07.2005 – Mit einer deutlichen Mehrheit von 74,6 Prozent der Stimmen stimmten die Delegierten eines außerordentlichen Parteitages der PDS im Berliner Congress Centrum dem Vorstandsantrag auf Umbenennung der Partei in „Die Linkspartei“ zu. 311 von 332 anwesenden Delegierten stimmten mit Ja, 20 waren dagegen und einer enthielt sich.
Im Vorstandsantrag heißt es: „Die Linkspartei ist die Partei des Demokratischen Sozialismus in der Bundesrepublik Deutschland.“ Der PDS-Vorsitzende Lothar Bisky erläuterte: „Der Vorschlag einer Namensänderung bedeutet im Kern: Die Partei des Demokratischen Sozialismus in der Bundesrepublik will einen zweiten Aufbruch wagen!“
Damit steht einem Zusammengehen mit der WASG bei den bevorstehenden Bundestagswahlen nichts mehr im Wege. Die Umbenennung war eine Bedingung der WASG-Mitglieder für ein Wahlbündnis gewesen, die gegen den Namen PDS Vorbehalte hatten. Den Landesverbänden steht es frei, die drei Buchstaben PDS als Anhängsel des neuen Parteinamens zu verwenden.
Bei den erwarteten Bundestagswahlen wollen die WASG-Kandidaten auf den offenen Listen der nun neuen Linkspartei kandidieren.
Der Anstoß zu dem linken Bündnis war von dem aus der SPD ausgetretenen ehemaligen Parteivorsitzenden Oskar Lafontaine ausgegangen, der seine Bereitschaft bekundet hatte, für ein solches Bündnis als Spitzenkandidat zur Verfügung zu stehen. Nach jetziger Beschlusslage wollen Oskar Lafontaine und Gregor Gysi als gemeinsame Spitze den Wahlkampf des neuen Parteienbündnisses anführen. Langfristig ist eine organisatorische Verschmelzung beider Parteien angedacht. Dazu der Parteivorsitzende Lothar Bisky: „Wir sind zum Erfolg verurteilt und wir haben keine andere Chance, als zunächst gemeinsam einen erfolgreichen Bundestagswahlkampf zu führen und dann die Vereinigung gründlich und nicht unter beständigem Zeitdruck voranzutreiben.“
Laut Meinungsumfragen werden der neuen Linkspartei gute Chancen bei einer möglichen Bundestagswahl im September attestiert. Während die SPD bei etwa dreißig Prozent liegt, werden dem linken Wahlbündnis bis zu zwölf Prozent der Wählerstimmen zugetraut. +wikinews+
16 Juli 2005
Auswärtiges Amt verschärft Sicherheitshinweise für Reisen in die Türkei
Berlin (Deutschland), 16.07.2005 – Aufgrund des neuerlichen Terroranschlags in Kuşadası hat das Auswärtige Amt heute Türkeireisenden „zu besonderer Vorsicht“ geraten.
Zur Begründung wird in dem Text des Außenministeriums auf immer wieder vorkommende Zusammenstöße zwischen türkischen Sicherheitskräften und der PKK hingewiesen. Außerdem nennt das Ministerium den Bombenanschlag vom 10. Juli in Çeşme (bei İzmir) mit 20 Verletzten und den heutigen Anschlag in Kuşadası. Die Sicherheitsvorkehrungen im ganzen Land bewegten sich auf hohem Niveau. +wikinews+
Bayern und Nordrhein-Westfalen setzen Rechtschreibreform aus
München / Düsseldorf (Deutschland), 16.07.2005 – Der bayerische Kultusminister Siegfried Schneider erklärte am Freitag, Bayern werde den Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Rechtschreibreform nicht umsetzen und stattdessen die Übergangsfrist, in der alte und neue Schreibweisen gelten sollen, bis zu einer Empfehlung des Rates für deutsche Rechtschreibung verlängern.
Er rechne damit, dass eine solche Empfehlung in Jahresfrist vorliegen werde. Nach Informationen des Spiegel schloss sich der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Rüttgers diesem Vorgehen sofort an.
Auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz am 23. Juni 2005 war der letzte Versuch der unionsregierten Länder gescheitert, die Inkraftsetzung der Neuregelung um ein Jahr zu verschieben. Einstimmige Beschlusslage der Ministerpräsidentenkonferenz ist nach wie vor, die Rechtschreibreform mit dem Schuljahresbeginn verbindlich zu machen. Lediglich die Bereiche Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung und Zeichensetzung sollten davon ausgenommen werden. Für diese Bereiche soll der Rat für deutsche Rechtschreibung eine Neuregelung erarbeiten, weil die Reform besonders in diesen Bereichen als strittig galt. Leiter des Rates ist der frühere bayerische Kultusminister Hans Zehetmair (CSU). +wikinews+
Gillette-Übernahme von EU-Kommission genehmigt
Brüssel (Belgien) / Boston / Cincinnati (Vereinigte Staaten), 16.07.2005 – Die EU-Kommission hat die Übernahme des US-Konzerns Gillette (Boston) durch Procter & Gamble (P&G ) mit Sitz in Ohio genehmigt.
Nachdem die Führung von P&G bereits Anfang des Jahres eine 57 Milliarden Dollar schwere Übernahme angekündigt hatte, bekräftigten zu Beginn der Woche die Aktionäre beider Großkonzerne diese Pläne. Nun gab auch die Europäische Union ihre Zustimmung. Der Umsatz des fusionierten Unternehmens soll dann nach Schätzungen zirka 60 Milliarden Dollar betragen.
Die Aktienkurse von P&G fielen an der New Yorker Börse daraufhin um 0,2 Prozent auf 54,63 US-Dollar, Gillette behauptete 52,66 Dollar. +wikinews+
Leichtes Erdbeben in Nordwestdeutschland
Bremen (Deutschland), 16.07.2005 – Im Nordwesten Deutschlands hat sich gestern Abend ein leichtes Erdbeben ereignet.
Das Epizentrum des nahe der Erdoberfläche liegenden Bebens lag fünf Kilometer südlich der Ortschaft Syke bei Bremen. Bis zu einer Entfernung von 70 Kilometer konnten die Auswirkungen des Bebens gespürt werden. Es hatte eine Stärke von 3,8 bis 4,0. Das bisher schwerste Erdeben, das in Norddeutschland gemessen wurde, ereignete sich im Oktober 2004 und erreichte einen Wert von 4,5.
Den Behörden liegen keine Angaben über verletzte Personen und Sachschäden vor. +wikinews+
Wieder Hinweise auf gelungene „Kernfusion im Wasserglas“
West Lafayette / Indiana (USA), 16.07.2005 - Zwei junge Wissenschaftler von der US-amerikanischen Purdue-Universität haben eine unter den Forschern sehr umstrittene These bestätigt. Im Jahr 2002 behauptete erstmals ein internationales Team, durch die so genannte Kavitation Kernfusion in einem Behälter mit flüssigem Aceton herbeiführen zu können. Nun sind die Ergebnisse durch Yiban Xu und Adam Butt von der Purdue-Universität erstmals unabhängig bestätigt worden.
Xu berichtete, dass es normalerweise schwer sei, in der Flüssigkeit Bläschen zu erzeugen. Deshalb habe man diese mit Neutronen beschossen, um so die molekularen Bindungen zu sprengen. Weiter führte er aus: „Die Gasbläschen, die wir derart erzeugen, wachsen enorm an und nehmen dadurch Energie auf. Wenn sie wieder implodieren, wird diese Energie wieder freigesetzt und erzeugt hohe Drücke und Temperaturen. Wenn man dann die richtigen Atome in den Bläschen hat, kann es dabei zur Kernfusion kommen, in unserem Fall zur Verschmelzung von Deuteriumatomen.“
Die beiden Physiker haben ihre Ergebisse im Journal „Nuclear Engineering and Design“ veröffentlicht. Dort kommen sie zu dem Schluss, dass damit mit einer Sicherheit von 99,99 Prozent die Fusion bewiesen sei. Dass man die nun bestätigte Methode zur Energiegewinnung nutzen kann, wurde von den beiden jungen Physikern nicht ausgeschlossen.
Bereits 1989 wurde von den beiden Chemikern Stanley Pons und Martin Fleischmann ein Experiment vorgestellt, in dem die Verschmelzung von Wasserstoff (Protium), Deuterium oder Tritium während der Elektrolyse einer leitfähigen Flüssigkeit an der Oberfläche einer von zwei Palladium-Elektroden stattfinden. In Abgrenzung zu anderen Methoden nennt man in der Fachwelt die „Kernfusion im Wasserglas“ auch „kalte Fusion“. +wikinews+
Zehn-Jahresplan für Russlands Raumfahrt verabschiedet
Moskau (Russland), 16.07.2005 - Die russische Regierung hat bei einer Kabinettssitzung am 14. Juli einen Zehn-Jahresplan für die Raumfahrt von 2006 bis 2015 verabschiedet. Das Budget hat eine Größenordnung von 305 Milliarden Rubel (umgerechnet 10,5 Milliarden US-Dollar), davon 23 Milliarden bereits im Jahr 2006. Diese Summe ist etwa 25 Prozent höher als noch für das Jahr 2005 vorgesehene. Die Ausgaben sollen jedes Jahr um sechs Prozent gesteigert werden. Weitere 130 Milliarden Rubel sollen in den nächsten zehn Jahren aus außerbudgetlichen Quellen wie der Industrie selbst einfließen. Zudem wurde der russischen Raumfahrtbehörde empfohlen noch bis zum 1. September 2005 nach weiteren Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen. Das Budget der russischen Raumfahrt liegt somit in etwa auf dem gleichen Niveau wie das der indischen Weltraumbehörde ISRO und ist kleiner als der Betrag, den die NASA innerhalb eines Jahres zur Verfügung hat.
Kernpunkte des Programms sind die Entwicklung eines neuen bemannten Raumschiffes mit dem Namen „Kliper“, Erweiterung des Satellitenparks, Bau neuer ISS-Module, eine unbemannte Marsmission (Fobos-Grunt) sowie die Modernisierung der Trägerraketen und der Infrastruktur. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion war auch das Raumfahrtprogramm in eine große personelle und finanzielle Krise gekommen. Ministerpräsident Fradkow betonte, dass man mit dem neuen Programm dennoch lediglich den in den letzten Jahren entstandenen Rückstand aufholen kann. +wikinews+
15 Juli 2005
Web-Seiten attackieren Internet-Explorer-Nutzer
Hannover (Deutschland) / Redmond (Vereinigte Staaten), 15.07.2005 – Benutzer des Microsoft Internet Explorer werden derzeit – sofern diese den neuesten Sicherheitspatch nicht eingespielt haben – massiv von Webseiten mit Viren attackiert.
Dabei genügt schon der Besuch einer präparierten Webseite: Ohne Zutun des Anwenders installiert sich der Virus auf dem Computer des Anwenders. Virenscanner erkennen diese neue Computervirusart noch recht schlecht. Auch hilft es wenig, bestimmte Internetseiten zu meiden, da die Virenprogrammierer auch in populäre Webseiten einbrechen und dort den Virus installieren.
Abhilfe bietet der Patch in „MS-05-037“ von der Firma Microsoft, den man herunterladen und installieren kann. Nutzer anderer Browser wie zum Beispiel „Firefox“ und anderer Betriebssysteme wie „Mac OS X“ oder Linux sind von diesem Problem nicht betroffen. +wikinews+
Irak: Zivilbevölkerung trägt Hauptlast des Terrors
Bagdad (Irak), 15.07.2005 – Von Januar bis Juni dieses Jahres starben im Irak insgesamt 2.489 Menschen durch Terroranschläge – darunter 1.594 Zivilisten, 620 Polizisten und 275 irakische Soldaten. Diese Zahlen veröffentlichte am Donnerstag die irakische Regierung. +wikinews+
Immer weniger junge Leute lesen Zeitung
Düsseldorf (Deutschland), 15.07.2005 – Medienforscher prophezeien den Zeitungsverlagen in Europa schlechte Zeiten. Die Auflagen der Blätter werden bis 2025 um etwa 25 Prozent sinken. Als Ursachen für den befürchteten Auflagenschwund gelten der Wettbewerb der gedruckten Zeitungen mit elektronischen Medien und die künftige Bevölkerungsentwicklung.
Diese Aussagen sind in einer Studie der Düsseldorfer Beratungsfirma A.-T. Kearney enthalten, die von der Zeitung „Financial Times Deutschland“ (FTD) veröffentlicht wurde. Die Studie stützt sich auf Marktdaten aus den wichtigsten Märkten Europas.
Der Medienexperte Martin Fabel von A.-T. Kearney, einer der Autoren der Studie, sagte voraus, diese besorgniserregende Entwicklung werde auch für deutsche Zeitungsverlage tiefgreifende Umstrukturierungen bringen. Jeder Vierte werde seinen Platz in der Branche verlieren.
Die Autoren der Studie verweisen darauf, dass der Anzeigenmarkt der deutschen Verlage selbst nach ihrer optimistischsten Prognose auch in 20 Jahren nicht über das Erlösniveau von 1995 komme.
Den Zeitungen werde es trotz aller Bemühungen nicht gelingen, nachwachsende Leser in dem Maße an sich zu binden, wie sie es zum Überleben brauchten. In Deutschland, Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden sei der Marktanteil bei jungen Lesern unter 20 in 50 Jahren von 32 auf unter 23 Prozent gefallen und werde bis 2025 nur noch bei 20 Prozent liegen.
Nach Ansicht der Autoren der Studie haben die deutschen Zeitungsverlage bisher nur halbherzig reagiert. Die Strategie sei, ein neues Layout und ein bisschen mehr Serviceorientierung werde alles wieder richten.
Die Medienberater von A.-T. Kearney mahnen die Zeitungsverleger, sie sollten prüfen, ob sie überlebensfähig sind und Ausstiegsszenarien entwickeln. Erfolgversprechend sei es, wenn Zeitungen sich konsequent auf spezielle Zielgruppen ausrichteten. +wikinews+
Discounter Lidl wurde wegen Lockvogel-Angeboten verurteilt
Stuttgart / Neckarsulm (Deutschland), 15.07.2005 – Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Neckarsulmer Discounter Lidl wegen zweier Lockvogel-Angebote verurteilt. Zugrunde gelegt wurde ein Verstoß gegen das deutsche Wettbewerbsgesetz.
Das Gericht gab in seinem Urteil bekannt, dass für Angebote nur dann in hervorgehobener Weise geworben werden darf, wenn ausreichend Ware vorrätig sei. Als „ausreichend“ bezeichnete das Gericht einen Zeitraum von mindestens zwei Tagen.
Im Falle Lidl ging es um einen Computerbildschirm und eine Funk-Tastatur, die innerhalb einer Stunde ausverkauft waren. Lidl hatte die Produkte in einer Zeitung ganzseitig als Aktionsware beworben. Als die Anzeige erschien, wurde einem Kunden um 13:00 Uhr mitgeteilt, die Ware sei seit 09:00 Uhr ausverkauft gewesen. Auf diesen Fall baute die anschließende Anzeige auf.
Das Urteil ist rechtskräftig und wird am Oberlandesgericht „Stuttgart 2“ unter dem Aktenzeichen „U 7/05“ geführt. +wikinews+
Bombenbauer der Londoner Anschläge festgenommen
Kairo (Ägypten) / London (Großbritannien), 15.07.2005 - Nach Informationen des US-Senders ABC ist einer der mutmaßlichen Drahtzieher der Londoner Bombenanschläge in Ägypten festgenommen worden.
Der Sender berichtet unter Berufung auf das FBI, dass es sich um den Mann handeln soll, der für den Bau der verwendeten Sprengsätze verantwortlich ist. Zur Zeit wird er von den Fahndern vernommen.
Bei dem Festgenommenen handelt es sich laut ABC um den gesuchten ägyptischen Chemiestudenten Magdy E. Der 33-Jährige wurde in einem Kairoer Vorort verhaftet. Ihm wird zur Last gelegt, in Leeds eine Bombenwerkstatt eingerichtet zu haben. Er hatte London zwei Wochen vor den Anschlägen mit der Begründung verlassen, er hätte Probleme mit seinem Visum.
Nach den Anschlägen hatte die britische Polizei weltweit die Suche nach Magdy E. eingeleitet. Der Ägypter studierte früher zeitweilig auch in den Vereinigten Staaten an der North Carolina State University, deshalb hatte sich das FBI in die Fahndung eingeschaltet. +wikinews+
14 Juli 2005
Kommt die flächendeckende Videoüberwachung?
Terrorismusgefahr - Kommt die flächendeckende Videoüberwachung?
Berlin (Deutschland), 14.07.2005 - Nach den Terroranschlägen von London in der vergangenen Woche und den durch Videodaten ermöglichten ersten Fahndungserfolgen der britischen Polizei entbrennt in Deutschland die Diskussion über eine stärkere Überwachung durch Polizei und Verfassungsschutz.
Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) forderte in der Berliner Zeitung den Einsatz von V-Leuten in moslemischen Gemeinden: „Wir müssen von jeder Moschee wissen, was dort passiert.“Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) verlangte den verstärkten Einsatz der präventiven Telefonüberwachung. Insbesondere der verstärkte Einsatz der Videotechnik wurde von Unionspolitikern in die Diskussion gebracht. „Wir brauchen den umfassenden Einsatz der Videokameras auf rechtsstaatlicher Basis für öffentliche Plätze, Bahnhöfe, Flughäfen ...“, sagte der Innenminister Brandenburgs, Jörg Schönbohm (CDU). Der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz wandte sich im WDR gegen eine flächendeckende Absicherung durch Videotechnik. Wie das Beispiel London zeige, schrecke diese Technik niemanden ab. Allerdings könne die Technologie bei der Aufklärung dieser Verbrechen helfen.Zur Zeit wird die Videoüberwachung in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten relativ restriktiv eingesetzt. Die Polizeigesetze der Länder und das Bundesdatenschutzgesetz regeln ihren Einsatz. Nach dem so genannten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 ist eine flächendeckende Überwachung mit dem „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ nicht vereinbar.Angesichts der Ausweitung der Sicherheitsdiskussion in Deutschland warnte der „Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland“ vor hysterischen Reaktionen. Die Muslime dürften nicht unter „Generalverdacht“ gestellt werden, sagte der Ratsvorsitzende Ali Kizilkaya im Deutschlandradio. Die Forderung des bayerischen Innenministers Beckstein nach einer schärferen Videoüberwachung der muslimischen Gemeinden mache ihm Angst. Terrorismus sei „eine Herausforderung für die ganze Gesellschaft, die Muslime genauso bedrohe wie jeden anderen Bürger.“Die aus Unionskreisen erhobene Forderung nach einer zentralen Anti-Terrordatei, auf die Polizei und Verfassungsschutz gemeinsamen Zugriff hätten, wurde aus Regierungskreisen zurückgewiesen. Einig sei man sich jedoch über eine so genannte Index-Kartei mit Fundstellenangaben über Behördeninformationen zu Terrorverdächtigen. Der als künftiger Innenminister einer CDU/CSU-geführten Bundesregierung gehandelte Fraktions-Vize Wolfgang Bosbach (CDU) fordert eine Sondersitzung des Bundestages, um eine solche Anti-Terror-Datei beschließen zu können.
Bayerische Schüler liegen im Pisa-Schultest wieder vorne
Berlin (Deutschland), 14.07.2005 – Am Mittag hat die Kultusministerkonferenz weitere Ergebnisse der 2003 erhobenen Schulleistungsstudie PISA offiziell in Berlin vorgestellt. Während bei einer ersten Bekanntgabe von Ergebnissen im Dezember vergangenen Jahres das internationale Abschneiden deutscher Schüler im Vordergrund stand, ging es diesmal um den Leistungsvergleich zwischen den einzelnen Bundesländern.
Wie schon in der ersten PISA-Studie gingen die Schüler aus Bayern auch diesmal als klare Sieger aus dem nationalen Vergleich hervor. Sie erreichten in allen vier getesteten Fächern – Mathematik, Naturwissenschaft, Lesekompetenz und Problemlösen – mit Abstand die besten Ergebnisse. Auf dem zweiten Platz folgen die Schüler aus Baden-Württemberg. Schlusslicht in der Untersuchung sind erneut die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. Insgesamt konnten jedoch alle Bundesländer in fast allen Kompetenzbereichen Verbesserungen gegenüber der ersten Studie aus dem Jahr 2000 verzeichnen.
Es liegen jetzt nur noch wenige Bundesländer unter dem OECD-Durchschnitt. Ein Problem wird die Bildungspolitik jedoch weiterhin beschäftigen: Es gibt nach wie vor einen stark ausgeprägten Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft von Schülerinnen und Schülern und ihrem erreichten Kompetenzniveau. Benachteiligungen durch die soziale Lage des Elternhauses schlagen im deutschen Bildungswesen immer noch durch als schlechtere Bildungschancen.
Als erfreulich werten die Autoren der Studie die Tatsache, dass die Problemlösekompetenz bei den deutschen Schülerinnen und Schülern nach dem katastrophalen Abschneiden bei der ersten PISA-Studie aus dem Jahre 2000 nunmehr in fast allen Bundesländern mindestens den OECD-Durchschnitt erreicht oder sogar deutlich oberhalb des Durchschnitts der untersuchten Länder liegt.
In einer ersten Reaktion warnte die Vize-Chefin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Demmler, die erfolgreichen Länder vor Selbstgefälligkeit und mahnte eine höhere Chancengleichheit für sozial Benachteiligte an.
Hintergrund
Die Abkürzung PISA steht für das von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Auftrag gegebene „Programme for International Student Assessment“. Der erste internationale PISA-Schulvergleich fand im Jahr 2000 statt. An der zweiten Untersuchung, die im Frühjahr 2003 stattfand, nahmen insgesamt 41 Nationen teil. In Deutschland wurden dabei knapp 50.000 Schüler im Alter von rund 15 Jahren getestet. Weltweit arbeiten rund 300 Wissenschaftler an der Erstellung und Auswertung der Testbögen. +wikinews+
Terrorismusgefahr - Kommt die flächendeckende Videoüberwachung?
Berlin (Deutschland), 14.07.2005 – Nach den Terroranschlägen von London in der vergangenen Woche und den durch Videodaten ermöglichten ersten Fahndungserfolgen der britischen Polizei entbrennt in Deutschland die Diskussion über eine stärkere Überwachung durch Polizei und Verfassungsschutz.
Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) forderte in der Berliner Zeitung den Einsatz von V-Leuten in moslemischen Gemeinden: „Wir müssen von jeder Moschee wissen, was dort passiert.“ Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) verlangte den verstärkten Einsatz der präventiven Telefonüberwachung. Insbesondere der verstärkte Einsatz der Videotechnik wurde von Unionspolitikern in die Diskussion gebracht. „Wir brauchen den umfassenden Einsatz der Videokameras auf rechtsstaatlicher Basis für öffentliche Plätze, Bahnhöfe, Flughäfen ...“, sagte der Innenminister Brandenburgs, Jörg Schönbohm (CDU). Der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz wandte sich im WDR gegen eine flächendeckende Absicherung durch Videotechnik. Wie das Beispiel London zeige, schrecke diese Technik niemanden ab. Allerdings könne die Technologie bei der Aufklärung dieser Verbrechen helfen.
Zur Zeit wird die Videoüberwachung in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten relativ restriktiv eingesetzt. Die Polizeigesetze der Länder und das Bundesdatenschutzgesetz regeln ihren Einsatz. Nach dem so genannten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 ist eine flächendeckende Überwachung mit dem „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ nicht vereinbar.
Angesichts der Ausweitung der Sicherheitsdiskussion in Deutschland warnte der „Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland“ vor hysterischen Reaktionen. Die Muslime dürften nicht unter „Generalverdacht“ gestellt werden, sagte der Ratsvorsitzende Ali Kizilkaya im Deutschlandradio. Die Forderung des bayerischen Innenministers Beckstein nach einer schärferen Videoüberwachung der muslimischen Gemeinden mache ihm Angst. Terrorismus sei „eine Herausforderung für die ganze Gesellschaft, die Muslime genauso bedrohe wie jeden anderen Bürger.“
Die aus Unionskreisen erhobene Forderung nach einer zentralen Anti-Terrordatei, auf die Polizei und Verfassungsschutz gemeinsamen Zugriff hätten, wurde aus Regierungskreisen zurückgewiesen. Einig sei man sich jedoch über eine so genannte Index-Kartei mit Fundstellenangaben über Behördeninformationen zu Terrorverdächtigen. Der als künftiger Innenminister einer CDU/CSU-geführten Bundesregierung gehandelte Fraktions-Vize Wolfgang Bosbach (CDU) fordert eine Sondersitzung des Bundestages, um eine solche Anti-Terror-Datei beschließen zu können. +wikinews+
13 Juli 2005
Vertreter der Weltreligionen gemeinsam gegen den Terror
Berlin (Deutschland), 13.07.2005 - Führende Repräsentanten dreier großer Weltreligionen (Islam, Judentum und Christentum) setzten heute mit einem gemeinsamen Appell in der Britischen Botschaft in Berlin ein Zeichen gegen Gewalt. Die drei Kirchenvertreter gedachten der Opfer des Terroranschlags in London vom 7. Juli 2005 und beteten anschließend im Wintergarten der Botschaft gemeinsam für die Toten.
Auf der gemeinsamen Pressekonferenz erklärte Nadeem Elyas, der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime in Deutschland, der Westen und die islamische Welt dürften nicht gegeneinander gehetzt werden. Über die Täter der in London verübten Terroranschläge sagte Elyas: „Diese Leute missbrauchen den Islam. Der Islam erlaubt solche Taten nicht.“ Die Vertreter der beiden anderen Religionen, Bischof Theodor Clemens (Vorsitzender des Ökumenischen Rates Berlin-Brandenburg) und Rabbiner Yitzak Ehrenberg von der Jüdischen Gemeinde Berlin, betonten, Gewalttäter und Terroristen hätten kein Recht, im Namen Gottes zu handeln. Man habe beschlossen, sich zukünftig regelmäßig zum gegenseitigen Meinungsaustausch zu treffen. +wikinews+
Wikipedia-Artikel bei web.de
Karlsruhe (Deutschland), 13.07.2005 – Die deutsche Suchmaschine Web.de ermöglicht ab sofort die bequeme Suche nach Artikeln des freien Enzyklopädieprojekts Wikipedia.
Wikipedia entwickelt sich neuerdings immer mehr zum begehrten Kooperationspartner für Suchmaschinen. Nachdem die Suchmaschinen Yahoo und Google Wikipedia-Inhalte in ihre Angebote integrieren, begann jetzt web.de eine erweiterte Wikipedia-Suche, die sogar die Wikipedia-eigene Suchfunktion übertrifft.
Die neue Wikipedia-Suche ist nicht in das allgemeine Suchportal von web.de integriert worden, sondern über eine spezielle Einstiegsseite unter der Internetadresse erreichbar. +wikinews+
Kölner Dom weiter auf der Roten Liste der UNESCO
Durban (Südafrika) / Köln (Deutschland), 13.07.2005 – Der Kölner Dom bleibt weiterhin auf der Roten Liste der UNESCO. Das bedeutet, dass der Status als Welterbe, den das Bauwerk 1996 zugesprochen bekam, weiterhin gefährdet bleibt. Eine Entscheidung über eine mögliche Aberkennung soll nun im Jahr 2006 erfolgen.
Grund für die Kritik seitens der UNESCO sind geplante Hochhäuser auf der gegenüberliegenden Rheinseite, die die markante Skyline von Köln gefährden. Eine Aberkennung wäre ein Novum, da dies zum ersten Mal erfolgen würde. Im Juli 2004 hatte das Welterbekomitee der UNESCO bei seiner 28. Tagung im chinesischen Suzhou den Kölner Dom auf die Liste des gefährdeten Welterbes gesetzt. +wikinews+
SPD-Fraktion gegen bemannte Raumfahrt
Berlin (Deutschland), 13.07.2005 - Die „AG Bildung und Forschung“ der SPD-Bundestragfraktion sprach sich entschieden gegen alle Pläne für eine bemannte Raumfahrt aus. Der zuständige Berichterstatter Swen Schulz gab eine diesbezügliche Stellungnahme am 11. Juli 2005 an die Öffentlichkeit. Anlass sind die Pläne der ESA, sich am bemannten Raumfährenprojekt „Kliper“ zu beteiligen.
Die entscheidende Passage heißt im genauen Wortlaut: „Die SPD-Bundestagsfraktion erteilt allen Plänen der bemannten Raumfahrt eine klare Absage. Diese Regierungskoalition wird kein Geld in teure und gefährliche Abenteuer investieren, sondern an dem erfolgreichen Weg der unbemannten Raumfahrt festhalten. Die Mittel für Raumfahrt müssen weiter aufgestockt werden, doch das Geld muss sinnvoll für Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung ausgegeben werden.“
Im weiteren Verlauf der Stellungnahme bezeichnete Schulz die Internationale Raumstation (ISS) als „Erbe der Kohl-Regierung“. +wikinews+
12 Juli 2005
Deutschlands Weltsicherheitsrats-Politik scheitert
Schlechte Aussichten für ständigen Sitz Deutschlands im UN-Sicherheitsrat
New York (Vereinigte Staaten), 12.07.2005 - Der Antrag der so genannten G4 (Brasilien, Japan, Indien und Deutschland), im Zuge der Diskussion der Reform des UN-Sicherheitsrates einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat zu erhalten, wurde auf der UNO-Vollversammlung in New York mit großer Zurückhaltung aufgenommen.
Den Antrag hatte der brasilianische UNO-Botschafter Mota Sardenberg im Auftrag der vier Antragsteller begründet. Ziel ist eine Erweiterung des Sicherheitsrates von jetzt 15 auf zukünftig 25 Mitglieder. Die Zahl der fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats soll auf elf steigen. Auch die Anzahl nichtständiger Mitglieder soll von jetzt zehn auf vierzehn erhöht werden.
Die Diskussion wird vor dem Hintergrund geführt, dass die Struktur des UNO-Sicherheitsrates, der nach dem 2. Weltkrieg aus den Siegermächten bestand, aufgrund der neuen Gegebenheiten in der Welt neu bewertet werden müsse. Die zur Zeit ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrats sind die USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich. In der UNO-Vollversamlung besteht in soweit Einigkeit über das Ziel der Reform des Sicherheitsrates: Das Gremium müsse die veränderten Verhältnisse in der heutigen Welt, 60 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs, widerspiegeln.
Die afrikanischen Länder, die zur Zeit nicht in diesem Gremium vertreten sind, erwarten eine Reform, die ihre Interessen berücksichtigt. Ihre Vorstellung geht dahin, zwei afrikanischen Staaten einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat zu verschaffen: zusammen mit den G4-Staaten also insgesamt sechs neue ständige Mitglieder. Die Erweiterung des Sicherheitsrates wird von verschiedenen Ländern kritisch gesehen. China lehnt eine ständige Mitgliedschaft Japans ab. Pakistan widersetzt sich einer Aufnahme Indiens in den Sicherheitsrat. Italien hat Bedenken wegen der Aufnahme Deutschlands. Italien hat zusammen mit Ländern der Afrikanischen Union (AU) einen Gegenvorschlag eingebracht, der eine Schaffung weiterer ständiger Sitze im Weltsicherheitsrat ablehnt. Kontrovers wird auch die Frage des Vetorechts für die neuen Mitglieder des Sicherheitsrats diskutiert.
Mit einer Abstimmung über den Antrag der G4 wird erst Ende der Woche gerechnet. Die Chancen für eine Zustimmung zu dem Antrag werden von Beobachtern als gering eingestuft. - wikinews
KOMMENTAR
Anstatt in den Kreis der Privilegierten aufgenommen werden zu wollen, sollte sich Deutschland besser für die Abschaffung solcher Privilegien einsetzen. -msr-
Zehn Jahre MP3: Fraunhofer feiert Geburtstag
Erlangen (Deutschland), 12.07.2005 – Das bekannte Audioformat feiert Geburtstag. Am 14. Juli 1995 erhielt das vom Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen (IIS) entwickelte Datenformat für Musikdateien die offizielle Endung: mp3, was eigentlich „MPEG Audio Layer 3“ bedeutet.
Damit wird der ISO-Standard IS 11172-3 bezeichnet. Die Erfindung der Erlanger Wissenschaftler eröffnete einen völlig neuen Markt, da das Verfahren erstmals die Kompression und damit die digitale Speicherung und Datenübertragung umfangreicher Audio-Dateien ermöglichte. Allein in Deutschland sollen im Jahre 2004 drei Millionen MP3-Player verkauft worden sein.
Das Format ist nicht unumstritten, ist es doch mittlerweile in die Jahre gekommen. Neue Audioformate folgten bereits. So sind die Lizenz- und Patentbestimmungen ein Kritikpunkt, die Nutzer zur Gebührenabgabe verpflichten. Wegen dieser Kritik wurde das verbesserte und freie Audioformat OGG-Vorbis entwickelt. Andere kritisieren die leichte Kopierbarkeit, die Urheberrechte der Musiker verletzen helfe. Kein anderes Format erreichte jedoch bisher den Verbreitungsgrad von MP3.
Wegen ungeklärter Urheberrechtsfragen und dem Versuch der Musikindustrie, den Musikmarkt unter Kontrolle zu behalten, ist das MP3-Dateiformat zum Gegenstand unzähliger Klagen geworden. +wikinews+
Gesundheitsministerin Schmidt kritisiert Schuldenabbau der Krankenkassen
Berlin (Deutschland), 12.07.2005 – Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat Kritik an den gesetzlichen Krankenkassen geübt. Die Kassen hätten ihre Schulden zu schnell abgebaut anstatt die Versicherungsbeiträge zu senken.
Ursprünglich geplant war ein Schuldenabbau über vier Jahre hinweg und eine weitere Absenkung der Beiträge als die zum 1. Juli gesetzlich vorgegebenen 0,9 Prozent. Mit dieser Vorgabe reduziert sich der Beitrag von Arbeitnehmern und- gebern, die jeweils die Hälfte tragen, um je 0,45 Prozent. Die Arbeitnehmer haben jedoch ebenfalls ab Anfang Juli einen zusätzlichen Beitrag von 0,9 Prozent zu entrichten. Dies entspricht einer Mehrbelastung der Versicherten von 0,45 Prozent.
Schmidt kritisierte, dass sich die Krankenkassen zu schnell sanierten und einige bereits wieder in der Lage seien, Rücklagen zu schaffen, anstatt die Beitragssätze über die 0,9 Prozent-Vorgabe weiter zu senken. Nur wenige Versicherungen hätten die Beiträge um mehr als das gesetzliche Minimum reduziert. +wikinews+
Internet-Journal
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