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27 Februar 2008

Einigung beim Betreuungsgeld erzielt

Bundesfinanzminister Steinbrück und Bundesfamilienministerin von der Leyen haben sich heute über eine Gesetzesformulierung zum Thema Betreuungsgeld geeinigt.

PE Nr.: 6/2008

In einem neuen § 16 Absatz 4 SGB VIII soll künftig geregelt werden, dass "ab 2013 für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden soll."

Durch die Einfügung des neuen Absatzes 4 in § 16 SGB VIII , der die Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie zum Gegenstand hat, bringt die Bundesregierung zum Ausdruck, neben dem Ausbau der Kindertagesbetreuung auch die herausragende Leistung der Eltern bei der Erziehung des Kindes zu würdigen.

Die konkrete Ausgestaltung soll zum Jahre 2013 geklärt werden. Der Gesetzgeber ist dabei in seiner Entscheidung frei.

Minister Steinbrück begrüßt die heutige Lösung: "Ich freue mich, dass wir gemeinsam diesen vernünftigen Kompromiss gefunden haben. Jetzt ist der Weg endlich frei für eine deutliche Verbesserung der Infrastruktur zum Wohle der Kinder in unserem Land."

"Ich freue mich, dass der Ausbau der Kinderbetreuung nun zügig voran geht. Wir haben mit großer Fairness den Kompromiss erzielt. Die Einigung zeigt, dass wir als Bundesregierung geschlossen hinter den Familien stehen", begrüßt Ursula von der Leyen die Lösung.

Die Bundesregierung will bis 2013 für jedes dritte Kind einen Platz bei einer Tagesmutter oder in einer Kindertagesstätte schaffen. Zudem wird es wie im Koalitionsausschuss vereinbart, ab 2013 einen Rechtsanspruch geben.Der Bund stellt für den Ausbau der Kinderbetreuung ab diesem Jahr vier Milliarden Euro bereit. Schon heute können die Mittel auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarungen, die der Bund mit den Ländern im vergangenen Jahr geschlossen hat, abgerufen werden.

Die Bundesregierung hat mit der Einigung heute die Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss umgesetzt.

25 Februar 2008

Aktion Wunschkind gegen Böhmer

"Warum???" steht auf Zetteln zwischen Blumengebinden und Kerzen, die von entsetzten Bürgern vor Häusern abgelegt werden, in denen Eltern ihre Kinder verhungern ließen, misshandelten oder töteten.
"Warum???" - so lautet die Frage an die Nachbarn und Ämter, dass so etwas geschehen kann.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) gibt seine Antwort auf das "Warum???": Die vielen Kindestötungen im Osten seien Ausdruck einer leichtfertigeren Einstellung zu werdendem Leben als Folge der DDR-Abtreibungspolitik. Ihm komme es so vor, als sei Kindstötung für manche Frauen "ein Mittel der Familienplanung". Im Tagesschau-Kommentar heißt es dazu: "Frauen konnten dort (in der DDR) nach 1972 bis zur zwölften Woche ohne Begründung die Schwangerschaft abbrechen."

"Ohne Begründung"? Das ist irreführend und suggeriert, dass sich Frauen "grundlos" für den Schwangerschaftsabbruch entscheiden würden. Hingegen ist der eigentliche Unterschied zu Böhmers Rechtsvorstellungen, dass die Schwangere innerhalb gesetzlicher Frider nicht davon abhängig sein soll, ob ihre Gründe einem Herrn Böhmer oder sonst jemandem gefällig sind.

Jede "Fristenlösung" ist Kompromiss, jede Abtreibung ist eine schwerwiegende Entscheidung. Wenn es Frauen geben sollte, die es sich damit "leicht machen", so wäre es nicht mein Anliegen, es ihnen "schwerer zu machen". Das aber maßen sich einige Leute an, die so tun, als könne oder dürfe man Schwangeren "Wunschkinder verordnen".

Ich befürworte die "Pflicht-Beratung", aber doch bitte in freier Wahl derjenigen, die Beratung brauchen. Und übrigens nicht nur in Fällen von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern auch in den Fällen, in denen die Schwangerschaft fortgesetzt wird, denn den Beratungsbedarf zeigen ja gerade die Kindstötungen auf.

Also, Herr Böhmer, noch einmal neu nachdenken: Ihre Mutmaßung hätte zu DDR-Zeiten schon nicht gestimmt und ist achtzehn Jahre danach noch absurder, denn die Fristenregelung sorgte viel eher für "Wunschkinder" und Kinderfreundlichkeit als die Strafparagraphen "zum Schutz werdenden Lebens" und gegen den Schwangerschaftswillen.

Wenn Sie etwas gegen das Elend von Kindern und gegen Kindestötung tun möchten, dann tun etwas dafür, dass es bessere Schwangerenberatung gibt, bessere Familienhilfen, aber sehen Sie ein, dass wer den Schwangerschaftsabbruch erschwert und kriminalisiert, keinerlei Beitrag gegen Kindestötungen leistet, sondern eher noch provoziert.

-markus rabanus- >> Diskussion

21 Januar 2008

OECD kritisiert deutsches Rentensystem wegen mangelnder Absicherung vor Altersarmut

Paris (Frankreich), 21.01.2008 – Die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat vor einer zunehmenden Altersarmut gewarnt. So sagte die OECD-Expertin Monika Queisser in in einem Interview der Frankfurter Rundschau am 18. Januar, das deutsche Rentensystem stehe derzeit zwar auf einer „soliden Basis“, da bereits Reformen durchgeführt worden seien. So liege die Armutsquote unter Rentnern heute bei etwa zwei Prozent. Problematisch werde die Lage für einige derjenigen, die in 30 oder 40 Jahren in Rente gingen und größere Lücken bei ihren Beitragszahlungen in die gesetzlichen Rentenkassen vorwiesen. Deren Rentenansprüche lägen später oft unter der Grundsicherung.
Zur Lösung des Problems schlug Queisser vor, die staatliche Rente zurückzufahren, dafür jedoch zunehmend eine betriebliche Rente zu etablieren und die Bürger zu verpflichten, selber vorzusorgen. Dieses System wird bereits in der Schweiz angewandt. Dies könne jedoch nur über einen Zeitraum von 30 bis 40 Jahren geschehen, da „Sozialsysteme (…) ein starkes Beharrungsvermögen [hätten]“.
Bereits nach Fertigstellung einer Studie im Jahr 2007 hatte die OECD, ebenfalls unter Beteiligung von Queisser, darauf hingewiesen, dass sich durch die lineare Kopplung der Rente an das Einkommen – diese sei in vielen anderen OECD-Ländern nicht üblich – die Rentenerwartung derjenigen, die weniger eingezahlt hätten, immer weiter vom OECD-Durchschnitt entfernen werde. Bereits damals hatte die OECD ein besonderes Augenmerk hierauf angemahnt. +wikinews+

06 November 2007

Reform des Unterhaltsrechts

Kinder sollen bessergestellt werden

Berlin (Deutschland), 06.11.2007 wikinews – Wie das Bundesministerium der Justiz gestern in einer Pressemitteilung bekanntgab, liegt dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ein Entwurf zur Beschlussfassung über ein neues Unterhaltsrecht vor. Der Vorschlag wurde von Rechtspolitikern der Großen Koalition in Berlin erarbeitet.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betonte in Berlin, vor allen Dingen Kinder sollten von der Reform des Unterhaltsrechts profitieren. Sie sollen nach dem Entwurf in Zukunft Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten haben, wenn nicht genügend Geld vorhanden ist. Auch soll zukünftig nicht mehr unterschieden werden, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht oder wer zuerst mit dem Unterhaltspflichtigen verheiratet war. Alle Eltern und langjährig verheiratete Ehegatten werden durch den Gesetzentwurf auf den zweiten Platz in der Rangfolge gesetzt. Geschiedene Ehegatten, die nur verhältnismäßig kurz verheiratet waren und keine Kinder zu betreuen haben, landen auf Rang drei in der Reihung der Unterhaltsberechtigten. Die Rangfolge ist dann von Bedeutung, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen gegenüber den Ansprüchen der Unterhaltsberechtigten nicht ausreicht.
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nicht unterschritten werden darf. Weiterhin wird die nacheheliche Eigenverantwortung gestärkt. Wann derjenige Ehegatte, der Kinder betreut, die Arbeit wieder aufnehmen muss, wird mehr als zuvor von den bestehenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten vor Ort abhängen. Nacheheliche Ansprüche können in Zukunft eher von Gerichten befristet oder begrenzt werden.
Am morgigen Mittwoch wird der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages noch letzte Korrekturen vornehmen, bevor der Gesetzentwurf am Freitag im Bundestag beschlossen werden kann. Ende November soll dann der Bundesrat der Vorlage zustimmen. Geplant ist die Einführung des neuen Unterhaltsrechts zum 1. Januar 2008.
Kritisiert wurde der Vorschlag inzwischen vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter. In mehr als 90 Prozent der Fälle hätten die unterhaltsberechtigten Kinder weniger Geld zur Verfügung. Der Mindestunterhalt werde auf das steuerliche Existenzminimum festgelegt, davon erhielten Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren nur 87 Prozent.

17 Oktober 2007

Kinderkrippen-Debatte

Im Rahmen eines sozialbetrieblichen Praktikums werden z.Zt. öffentliche Stellungnahmen zur Kinderkrippen-Politik gesammelt >> http://kitas.blogspot.com/

25 Juli 2007

Hartz IV: 2,70 Euro am Tag reichen nicht für gesunde Kinderernährung

Mainz / Dortmund (Deutschland), 25.07.2007 – Kindern aus Familien, die von „Arbeitslosengeld II“ leben, stehen am Tag 2,70 Euro für Ernährung zu. Das reiche nach Aussage von Mathilde Kersting vom Forschungsinstitut für Kinderernährung nicht für eine gesunde Ernährungsform aus. Unberücksichtigt bleibe bei der Berechnung der Anteile für Nahrung auch die Finanzierung von Schulessen, das meist zirka 2,50 Euro pro Tag kostet. Kinder aus Familien, die dieses Geld nicht aufbringen können, würden so vom warmen Mittagessen ausgeschlossen. Neben der sozialen Ausgrenzung sei der gesunde Schulalltag dadurch gefährdet.

Dazu Diana Golze von der Linksfraktion im Deutschen Bundestag: „Alle Welt zeigt mit Fingern auf uns, ob das der UN-Sonderberichterstatter ist, ob das die OECD ist. Alle sagen, wie kann es in einem reichen Land wie Deutschland hungrige, arme Kinder an Schulen geben, die nicht die Leistung bringen dürfen, die sie eigentlich bringen können.“

In Rheinland-Pfalz wurde aufgrund des offensichtlichen Missstandes in der Goethe-Grundschule in Mainz das „1-Euro-Essen“ eingeführt. Danach hat sich die Teilnehmerzahl am Mittagessen wieder erhöht. Doris Ahnen, die Bildungsministerin Rheinland-Pfalz′ von der SPD, sagte dazu: „Für uns war ganz klar, das darf es nicht geben, dass Kinder aus finanziellen Gründen vom Mittagessen ausgeschlossen sind. Es ist für die Kinder schmerzhaft. [...] Und deswegen haben wir uns entschieden, zu helfen.“ +wikinews+

30 August 2006

Kinderarmut in Deutschland – ausgeschlossen?

wikinews: Berlin (Deutschland), 30.08.2006 – Unter dem Motto „Ausgeschlossen – Kinderarmut in Deutschland“ fordern der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB), UNICEF und das „Bündnis für Kinder“ von der deutschen Bundesregierung „einen Aktionsplan mit konkreten Zielvorgaben zur Reduzierung der Kinderarmut“. 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland leben nach Schätzungen des DKSB auf Sozialhilfeniveau. Im Jahr 2005 wurde diese Zahl vom Paritätischen Wohlfahrtsverband noch auf 1,5 Millionen Kinder geschätzt.

Auf einem in der Berliner Akademie der Künste veranstalteten Forum warnten die drei Organisationen vor den gesellschaftlichen Folgen der Kinderarmut. Der ehemalige deutsche Bundespräsident Roman Herzog, Vorstandsvorsitzender vom „Bündnis für Kinder – gegen Gewalt“, brachte den Zusammenhang so auf den Punkt: „Kinder ohne Chancen sind die Arbeitslosen von morgen. Die Überwindung von Kinderarmut ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben.“

Die soziale Lage vieler Kinder, die als arm eingestuft werden, wurde mit folgenden Stichworten umschrieben: soziale Ausgrenzung zum Beispiel durch den notwendigen Verzicht auf Klassenfahrten sowie Sport- und Freizeitangebote, mangelhafte Ernährung und in der Folge gesundheitliche Probleme, schlechtere Bildungschancen und geringere Chancen auf Ausbildungsplätze. Besonders betroffen: Kinder von Migrantenfamilien. Eine weitere besonders betroffene Bevölkerungsgruppe sind die Kinder von alleinerziehenden Elternteilen: 40 Prozent der Kinder dieser Gruppe gelten als „relativ arm“.

Im Forderungskatalog der Organisationen, die das Forum „Ausgeschlossen – Kinderarmut in Deutschland“ veranstalteten, stehen vier Punkte im Vordergrund: Erstens eine veränderte Prioritätensetzung der Politik, zweitens Konzentration der Kinder- und Familienpolitik auf die Unterstützung für die einkommensschwachen Familien, drittens verbesserte Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Bereich der Kleinkinderbetreuung (kostenlose Kindergärten), ein kindgerechtes Ganztagsschulangebot und schließlich viertens die besondere Unterstützung und Förderung von Kindern aus Migrantenfamilien.

  • Diskussionen
  • 15 Juni 2006

    Bundesregierung beschloss Gesetzentwurf zum Elterngeld

    Berlin (Deutschland), 15.06.2006 – Das Bundeskabinett beschloss in seiner gestrigen Sitzung den vom Familienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zum Elterngeld. Der Gesetzentwurf sieht die Zahlung eines Elterngeldes in Höhe von 67 Prozent des Nettogehalts vor. Die Bezugsdauer kann danach bis zu 14 Monate betragen. Der Gesetzentwurf muss nun in der vom Kabinett beschlossenen, veränderten Fassung in den Bundestag eingebracht werden.

    Die Obergrenze des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro. Die volle Bezugsdauer wird nur erreicht, wenn auch der Vater zwei Monate lang die Arbeit einschränkt. Langzeitarbeitslose sollen einen Sockelbetrag von 300 Euro erhalten.

    Im Vergleich zum ersten Entwurf des Familienministeriums sieht der jetzt vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf eine veränderte Berechnungsgrundlage für die Höhe des Elterngeldes vor. Nach dem jetzigen Entwurf wird die Höhe der Zahlungen auf der Grundlage des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate errechnet. Vorher waren nur die letzten drei Monate vorgesehen. Damit soll einem Missbrauch vorgebeugt werden, der bei einer kurzfristigen Neueinstellung mit hohem Gehalt denkbar gewesen wäre. Außerdem sollen Väter gegen Kündigungen besser geschützt werden, indem die vorgesehenen Fristen für eine Ankündigung eines Erziehungsurlaubes auf sieben Wochen verkürzt werden.

    Die Regierungskoalition aus CDU, SPD und CSU ist sich sicher, sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat die notwendige Mehrheit zu erreichen. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) geht davon aus, „dass es keine Änderungen geben wird“. Das Elterngeld löst das bisherige Erziehungsgeld ab, das bis zum Jahre 2009 auslaufen soll, und verursacht im nächsten Haushalt des Bundes Mehrkosten von 3,5 Milliarden Euro.

    Ekin Deligöz, familienpolitische Sprecherin der Grünen, kritisierte den Gesetzentwurf als sozial unausgewogen. Einkommensschwache Familien würden benachteiligt. +wikinews+

  • Elterngeld
  • 02 Januar 2006

    Kombilöhne?

    Die Unionsparteien wollen ab 2007 "Kombilöhne" im Niedriglohnsektor staatlich mitfinanzieren, um schwervermittelbare Arbeitslose auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen.

    Problemgruppen seien die älter als 55-Jährigen, die unter 25-Jährigen und alleinerziehende Mütter.

    Die Gegner des Kombilohns befürchten Mitnahmeeffekte seitens der Wirtschaft zu Lasten der Staatskasse und unsubventionierter Arbeitnehmer, die über ihre Steuern und Sozialabgaben die subventionierten Arbeitnehmer mitbezahlen und möglicherweise sogar ihren Arbeitsplatz verlieren, weil sie mit den von ihnen subventionierten Arbeitskräften nicht mehr konkurrieren können.

    Ist der von den Unionsparteien vorgeschlagene "Kombilohn" gut oder schlecht?

    Oder wie müssten die Regelungen sein, dass es funktioniert?

    Diskussion

    03 Oktober 2005

    Alternative Nobelpreise gehen nach Mexiko, Kanada, Malaysia und Botswana

    Stockholm (Schweden), 03.10.2005 – Im Jahr 2005 gehen die Alternativen Nobelpreise nach Mexiko, Kanada, Malaysia und Botswana.

    Die Stiftung „Right Livelihood Award“ in Stockholm teilte mit, dass der mexikanische Künstler Francisco Toledo den nicht dotierten Ehrenpreis erhält. Die Auszeichnung erhielt er, weil er sich in seinem Heimatstaat Oaxaca für das kulturelle Erbe eingesetzt hatte.

    Die drei Preise teilen sich Umweltschützer und Menschenrechtler aus Kanada, Malaysia und Botswana. Zusammen sind die Preise mit 220.000 Euro dotiert. +wikinews+

    02 Oktober 2005

    Beckstein (CSU) fordert stärkere soziale Profilierung der Union

    Berlin (Deutschland), 02.10.2005 – Günther Beckstein (CSU), bayerischer Innenminister und Mitglied im Wahlkampfteam von Angela Merkel (CDU), hat im Zusammenhang mit der Diskussion um die Regierungsbildung seinen Parteikollegen Horst Seehofer erneut ins Gespräch gebracht.

    Horst Seehofer, langjähriger sozialpolitischer Sprecher seiner Partei und ehemaliger Gesundheitsminister unter der Regierung Kohl, gilt als Vertreter einer stärkeren sozialen Profilierung der Union. Günther Beckstein brachte diese Personalie denn auch unter dem Gesichtspunkt ins Gespräch, das christlich-soziale Profil der Union schärfen zu wollen. Gegenüber der „Welt am Sonntag“ sagte er, Horst Seehofer könne dazu beitragen „den christlich-sozialen Gedanken stärker zu vertreten“.

    Hintergrund des Vorstoßes von Günther Beckstein ist das Ergebnis der Bundestagswahlen vom 18. September 2005, bei denen die Unionsparteien nicht so abgeschnitten hatten, wie sie das angestrebt hatten. Nach einer Forsa-Umfrage waren 76 Prozent der Deutschen der Auffassung, dass geplante Kürzungen im sozialen Bereich zu den Stimmenverlusten der Union geführt hätten. Beckstein, der seine Kandidatur für das Amt des bayerischen Ministerpräsidenten für den Fall angekündigt hat, dass Stoiber nach Berlin gehe, nannte zwei Themenfelder, die dazu beitragen könnten, das soziale Profil der Union stärker herauszuarbeiten: die kommunalen Dienstleistungen und die Gesundheitspolitik. Die Grenzen der Privatisierung staatlicher Verantwortungsbereiche müssten der Bevölkerung gegenüber deutlicher herausgearbeitet werden. So sollten kommunale Dienstleistungen, wie z. B. die Wasserversorgung, nicht dem allgemeinen Trend zur Privatisierung aller staatlichen Leistungen unterliegen, um sie nicht dem Wettbewerb internationaler Konzerne auszusetzen. Auch die Krankenbetreuung dürfe nicht primär danach beurteilt werden, ob sie sich rechne.

    Bereits im Vorfeld der Bundestagswahlen waren die Gegensätze zwischen CDU und CSU in den Fragen der Sozialpolitik deutlich geworden. Während die CDU einen harten Sparkurs in der Sozialpolitik ankündigte, vertrat die CSU, und hier besonders Horst Seehofer, zeitweise eine entgegengesetzte Orientierung. So lehnte Seehofer das von der CDU favorisierte Modell einer so genannten „Gesundheitsprämie“ (auch als „Kopfpauschale“ bezeichnet) als unsozial ab. Aus diesem Grunde hatte er bereits dem Wahlprogramm der CDU nicht zugestimmt. +wikinews+

    12 Juli 2005

    Gesundheitsministerin Schmidt kritisiert Schuldenabbau der Krankenkassen

    Berlin (Deutschland), 12.07.2005 – Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat Kritik an den gesetzlichen Krankenkassen geübt. Die Kassen hätten ihre Schulden zu schnell abgebaut anstatt die Versicherungsbeiträge zu senken.

    Ursprünglich geplant war ein Schuldenabbau über vier Jahre hinweg und eine weitere Absenkung der Beiträge als die zum 1. Juli gesetzlich vorgegebenen 0,9 Prozent. Mit dieser Vorgabe reduziert sich der Beitrag von Arbeitnehmern und- gebern, die jeweils die Hälfte tragen, um je 0,45 Prozent. Die Arbeitnehmer haben jedoch ebenfalls ab Anfang Juli einen zusätzlichen Beitrag von 0,9 Prozent zu entrichten. Dies entspricht einer Mehrbelastung der Versicherten von 0,45 Prozent.

    Schmidt kritisierte, dass sich die Krankenkassen zu schnell sanierten und einige bereits wieder in der Lage seien, Rücklagen zu schaffen, anstatt die Beitragssätze über die 0,9 Prozent-Vorgabe weiter zu senken. Nur wenige Versicherungen hätten die Beiträge um mehr als das gesetzliche Minimum reduziert. +wikinews+

    07 Juni 2005

    Urteil kassiert: Kinder müssen Eltern-Unterhalt nur bedingt zahlen

    Karlsruhe / Duisburg (Deutschland), 07.06.2005 – Ein Gerichtsurteil des Landgerichts Duisburg zur Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kassiert. (Az.: 1 BvR 1508/96)

    Das Landgericht Duisburg hatte eine Renterin (66) verurteilt, zur Finanzierung der Heimpflege ihrer Mutter eine Grundschuld auf ihre Eigentumswohnung aufzunehmen. Sie betrachtete diese Immobilie als ihre Alterssicherung. Die Rentnerin, die selbst nur 560 Euro pro Monat verdient, sollte zur Zahlung von 63.000 Euro herangezogen werden.

    Das Gericht stärkt mit diesem Urteil die Rechte von Kindern, die prinzipiell zum Unterhalt mit Verwandten in gerader Linie verpflichtet sind. Den Kindern müsse genug Geld bleiben, um den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Dies gelte besonders für die Absicherung des eigenen Lebensabends. Die Richter sagten in ihrer Begründung, das Urteil des Landgerichts Duisburg entbehre jeder Rechtsgrundlage. Aufgrund ihres geringen Einkommens könne die Frau nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Das Gericht habe sich damit seiner Bindung an Gesetz und Recht entzogen. Die Handlungsfreiheit der Rentnerin nach Artikel 2, Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) würde durch ein solches Urteil in unzumutbarer Weise beschränkt. Das Gericht kritisierte vor allem die juristische Spitzfindigkeit, die darin läge, dass mit Hilfe eines Darlehens die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen hergestellt werde. So könnte sich der Sozialhilfeträger, hier also die Kommune, aus seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Sozialhilfegewährung befreien. Dies widerspreche ausdrücklich dem Willen des Gesetzgebers, der sicherstellen wollte, dass dem Kind genügend finanzieller Spielraum zur Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes, insbesonders der eigenen Alterssicherung, verbleibe.

    Ein Vertreter der Stadt Bochum kritisierte das Urteil. Dadurch würde es erheblich erschwert, die Kinder zum Unterhalt heranzuziehen. Die Kommunen würden auf diesen Kosten sitzen bleiben. +wikinews+

    16 März 2005

    3,13 Mio. Privathaushalte überschuldet

    bmfsfj-Presseerklärung v. 16.03.2005

    Private Überschuldung - vorbeugen und helfen

    In Deutschland sind 8,1 Prozent aller Privathaushalte überschuldet, das sind 3,13 Millionen Haushalte und damit rund 400.000 mehr als vor vier Jahren. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Peter Ruhenstroth-Bauer, wies auf die Bedeutung der Prävention von Überschuldung und der Schuldnerberatung hin: "Die Überschuldung privater Haushalte ist ein drängendes, aber oft unsichtbares Problem. Überschuldung führt nicht selten zu Armut und Ausgrenzung. Wer Schulden angehäuft hat, braucht Hilfe, damit er sich wieder aus eigener Kraft unterhalten kann und nicht in Abhängigkeit von Gläubigern oder dem Staat leben muss", sagte Ruhenstroth-Bauer bei der Tagung "Überschuldung privater Haushalte" der Gesellschaft für sozialen Fortschritt in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung heute in Berlin.

    Die Bundesregierung hat das Thema Überschuldung in ihrem 2. Armuts- und Reichtumsbericht aufgegriffen. Mit einem Konzept gegen Überschuldung will die Bundesregierung Betroffene aus dem Schuldenkreislauf holen und Überschuldung vorbeugen. Nicht nur die Gläubiger erleiden Schaden; viele Überschuldete und ihre Familien sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Damit ist auch der volkswirtschaftliche Schaden groß, der durch die Überschuldung der privaten Haushalte entsteht.

    Eine Schlüsselrolle bei der Hilfe aus der Schuldenspirale kommt den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen vor Ort zu. Fast jedem zweiten, der sich beraten lässt, kann die Schuldnerberatung einen Ausweg weisen. "Schuldnerberatungsstellen dürfen nicht abgebaut werden: es muss sie flächendeckend geben. Hier sind die Länder und Kommunen gefordert. Sie müssen auch neue Wege gehen und neue Partner zum Beispiel bei der Kreditwirtschaft suchen", forderte Ruhenstroth-Bauer. In einigen Bundesländern beteiligen sich bereits die Sparkassen an der Finanzierung der Schuldnerberatung. Für arbeitslose Überschuldete und Überschuldete, denen Arbeitslosigkeit unmittelbar droht, gibt das Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV") überdies den Fallmanagern in Job-Centern die Möglichkeit, Schuldnerberatung zu vermitteln.

    Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine wichtige Hilfe für Überschuldete. Im Jahr 2004 gab es 49.123 Verbraucherinsolvenzverfahren. Das ist eine Steigerung um 53 Prozent gegenüber 2003 und ein Beleg, dass das seit langem drängende Problem der Überschuldung privater Haushalte erfolgreich in Angriff genommen wurde. Die Bundesregierung wird das Verbraucherinsolvenzverfahren weiterentwickeln. Es soll noch effizienter werden, ohne die so genannten "masselosen Verfahren" aus dem gerichtlichen Verfahren auszugrenzen.

    Der finanziellen Allgemeinbildung kommt - ergänzend zur Familie - im schulischen Bereich eine wachsende Bedeutung zu: Die Nachfrage nach Bildungsangeboten zum Umgang mit Geld und Konsum steigt. Gemeinsam mit der Schuldnerberatung und der Kreditwirtschaft fördert das Bundesfamilienministerium eine kostenlose Unterrichtshilfe für Lehrerinnen und Lehrer (www.unterrichtshilfe-finanzkompetenz.de), mit der die Konsum- und Finanzkompetenzen von Kindern und Jugendlichen unterstützt werden.

    - Die Broschüre "Was mache ich mit meinen Schulden?" des Bundesministeriums gibt Rat bei Überschuldung. Sie ist kostenlos hier erhältlich.

    - Unter www.forum-schuldnerberatung.de oder unter 01801/907050 (Mo - Do, 7 - 19 Uhr; Festnetz: 9 - 18 Uhr 4,6 Cent, sonst 2,5 Cent pro angefangene Minute) kann die nächstgelegene Schuldnerberatungsstelle erfragt werden. Dieser Service wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

  • Diskussionen
  • 22 Februar 2005

    Bürgerversicherung für alle Einkommensarten?

    Zwischen den Parteien und in der Bevölkerung ist umstritten, ob Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungen auch für Selbständige zur Pflichtveranstaltung werden sollen oder deren Privatangelegenheit bleiben darf.

    Als Selbständiger "freue" ich mich nur begrenzt darüber, dass ich monatlich mehr als 500 Euro an die DAK abdrücke und Freunde tippen sich an die Stirn, dass ich mich nicht zu weniger als der Hälfte solchen Beitrags privat versichere, wie ich es dürfte.

    Ärgerlich obendrein, weil ich für Arztbesuche, Kranksein keine Zeit habe, also die DAK keinen Pfennig bzw. Cent koste (mit Ausnahme des Verwaltungsaufwands.

    Rentenvorsorge treibe ich privat und sicherlich effektiver als es Versicherungsgesellschaften tun. Andererseits liegen in privater Vermögensvorsorge auch Risiken bis hin zur Vermögensvernichtung und damit die private Rentenvorsorge liquidieren, wodurch Gestalten wie ich durchaus auch wieder der öffentlichen Hand zur Last fallen können.

    Allein schon aus dem Grunde des Konkursrisikos erschiene es gerechtfertigt, wenn auch Selbständige in das Solidarsystem einbezogen würden.

    Wäre man sich hinsichtlich also der Sozial(vorsorge)beitragspflicht aller Einkommensarten einig, so würde die nächste Frage lauten, auf welcher Bemessungsgrundlage sie erfolgt.

    Die Alternative zu all solchen Überlegungen ist eine auf Einkommen (aus selbständiger Arbeit) höhere Steuer und daraus die Zuschusspflicht des Staates für die gesetzlichen Kassen.

    -msr- >> Diskussion

    Hartz IV überarbeiten

    Not macht erfinderisch - und manche kriminell.

    Kommunen schieben dem Bund Kosten zu, indem sie bisherige Sozialhilfeempfänger, die für den Arbeitsmarkt als nicht vermittlungsfähig galten, arbeitssuchend melden. Schlagzeilen machte, dass sogar Koma-Patienten zu "Arbeitslosengeld-II" veranlagt wurden. Das dürfte zwar medialer Schmankerl sein, aber es deutet auf Tendenzen, durch die dem Bund ein Finanzloch zwischen 6 und 8 Mrd. Euro entstehen könnte.

    Die Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen bedarf m.E. einer umfassenden Neuordnung, die besser prozentual erfolgen sollte als nach den bisherigen "Töpfen", um die Schiebereien zu verhindern.

    Solche Neuordnung wäre obendrein sachdienlich, denn ob Sozialhilfe oder Arbeitslosigkeit sind gleichermaßen regionale wie auch nationale Solidarangelegenheit. Ostdeutsche Kommunen leiden darunter, dass sie durch die Abwanderung von Arbeitskräften "auf Sozialhilfebedürftigen hängen bleiben", wodurch sich der Abwärtstrend in ohnehin schwachen Regionen beschleunigt und das Wohlstandsgefälle zwischen den Regionen zunimmt.

    Eine prozentuale Neuordnung hätte hingegen den Vorteil der Verstärkung von Subsidiaritäts- und Solidarprinzipien gegenüber den negativen (regionalen) Differenzierungsmomenten.

    -msr- >> Diskussion

    07 März 2004

    Neue Kinder braucht das Land

    Die CSU hat nicht nur Vitamin C im Namen, sondern auch das "S" und das steht zwar nicht für sozialistisch, aber für sozial. Im Moment macht das "S" mobil, zumindest in den Planungen zur Ablösung der vom Wähler im Moment so ungeliebten Rot-Grün-Regierung (mit Ausnahme von Joschka).

    Was also bedeutet das "S" dieser Tage? Pro Monat 70 Euro von Kinderlosen!

    Die SPD versucht sich derweil mit "Ausbildungsplatzabgaben" um die überschüssigen Kinder zu sorgen und da kommt die CSU und will uns zu mehr Aktivität in die Betten jagen?

    Wären nicht auch durch die Globalisierung die Menschen ins Land zu holen, um in unserem Sozialsystem die alternden Menschen in der Wirtschaft zu ersetzen? Gibt es der Menschen auf Erden denn noch immer nicht genug, dass wir noch immer mit begrenzten Köpfen in Staatsgrenzen die Menschen sehen? Sicherlich, so wie bisher, nur mit Menschlichkeitssprüchen, kann die Einwanderung kein Problem lösen und schafft nur neue dazu.

    Ist es nicht möglich, die Gesellschaft so zu organisieren, dass sich durch Integration, durch Bildung und Verteilung der Arbeit die Verhältnisse bessern? Ich halte Politiker für überbezahlt, solange da nichts in die Spur kommt, was mehr Arbeit schafft. Und der einzige Weg dafür scheint mir die Verteilung der Arbeit - und nicht deren Verlängerung für jene, die ohnehin schon für zu viele mitarbeiten.

    Die CSU-Idee mit den monatlichen 70 Euro von Kinderlosen abzukassieren, halte ich nur für ein "kinderlieb"-tuendes Ablenkungsmanöver davon, dass es ihr in den wichtigen Arbeitsmarktfragen ebenso wenig einfällt wie der Regierung, denn ansonsten wären solche neuen Abgaben nicht nötig.

    markus rabanus >> Diskussion