Posts mit dem Label Datenschutz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Datenschutz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

26 März 2008

Mitarbeiterüberwachung bei LIDL

26.03.2008 wikinews – Laut der Zeitschrift Stern ließ der deutsche Lebensmitteldiscounter Lidl seine Arbeitnehmer mittels Videokameras überwachen und Details aus deren Privatleben protokollieren. So soll beispielsweise in den Protokollen festgehalten worden sein, welcher Mitarbeiter wie häufig die Toilette aufsuchte und zwischen wem Liebesverhältnisse existieren.

Dabei wurden regelmäßig von beauftragten Detektiven fünf bis zehn Kameras in einer Filiale installiert. Den Filialleitern wurde mitgeteilt, es handele sich um ein Mittel zum Aufspüren von Ladendieben. Seitens Lidl wurden diese Maßnahmen bestätigt. Der Konzern betonte dazu, dass die erstellten Protokolle „nicht der Mitarbeiterüberwachung, sondern der Feststellung eventuellen Fehlverhaltens“ dienen würden.

Vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar wurde das Vorgehen des Unternehmens als ein schwerer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz gewertet: „Ich gehe davon aus, dass, wenn solche Vorgänge bekannt werden, die zuständige Datenschutzbehörde tätig wird und Ermittlungen einleitet.“

Bereits zuvor wurde Lidl von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi stark wegen Ausbeutung und Bespitzelung der Arbeitnehmer kritisiert.

11 März 2008

BVerfG gegen automatisierte Kennzeichenerfassung

Karlsruhe (Deutschland), wikinews 11.03.2008 – Die in den deutschen Bundesländern Hessen und Schleswig-Holstein geltenden gesetzlichen Regelungen zur automatisierten Kennzeichenerfassung bei Kraftfahrzeugen sind vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute für nichtig erklärt worden. Die Beschwerdeführer waren Kraftfahrzeughalter, die in diesen beiden Bundesländern mit ihren Fahrzeugen unterwegs sind und in der Praxis des Scannens der Kfz-Kennzeichen einen Eingriff in ihr Grundrecht auf informationelle Selbststimmung sahen.

Das höchste deutsche Verfassungsgericht begründete seine Entscheidung vor allem mit der inhaltlichen Unbestimmtheit der Regelungen sowie der Unverhältnismäßigkeit der Datenerfassung im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sowie im Landesverwaltungsgesetz (LWG) von Schleswig-Holstein.

Kritisiert wird erstens die Tatsache, dass die erhobenen Daten nach einem entsprechenden Abgleich nicht sofort wieder gelöscht werden, sondern längere Zeit im Datenbestand verbleiben. In Verbindung mit dem zweiten Punkt, der unklaren Zweckbestimmung der Datenerhebung, wird damit der Erstellung von Bewegungsprofilen oder anderen nicht genauer definierten polizeilichen Fahndungszwecken Tür und Tor geöffnet.

Dabei hat das Gericht keine prinzipiellen Einwände gegen eine automatisierte Erfassung von Kfz-Kennzeichen, wenn diese Daten einem genau definierten Zweck dienten und nach einem unverzüglichen Datenabgleich sofort wieder gelöscht würden. Daher liegt nach der Rechtsauffassung des Gerichts in der geltenden Praxis in Hessen und Schleswig-Holstein ein Eingriff in die Grundrechte vor. Die gespeicherten Daten stünden bei dieser Praxis der beliebigen „Auswertung durch staatliche[n] Stellen zur Verfügung“. An dieser Stelle beginnt daher – so die Urteilsbegründung – auch eine „spezifische Persönlichkeitsgefährdung für Verhaltensfreiheit und Privatheit“. Als rechtlich korrekt verweist das Gericht auf die entsprechenden Regelungen im Bundesland Brandenburg.

01 März 2008

Größte Verfassungsbeschwerde der bundesdt. Geschichte

Größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eingereicht

Karlsruhe (Deutschland), 01.03.2008 wikinews – In Karlsruhe wurden gestern beim Bundesverfassungsgericht die mehr als einhundert Aktenordner umfassenden Vollmachten der Bürgerinnen und Bürger eingereicht, die gegen die seit Januar geltende Vorratsdatenspeicherung Klage erheben. Mit insgesamt über 34.000 Beschwerdeführern handelt es sich dabei um die größte Verfassungsklage in der Geschichte der Bundesrepublik.

Im Anschluss schlugen Aktivisten am Platz der Grundrechte in Karlsruhe im Rahmen einer Kunstaktion symbolisch 17 Thesen zur Verteidigung der Grundrechte in der heutigen Zeit an.

Das Bundesverfassungsgericht will noch im März über die Eilanträge entscheiden. Bereits zwei Tage zuvor, am 27. Februar 2008, hatten die Verfassungsrichter zur umstrittenen Online-Durchsuchung festgelegt, dass der Einsatz sogenannter Bundestrojaner zur heimlichen Durchsuchung von Privatcomputern nur unter hohen rechtlichen Hürden zulässig ist.

KOMMENTAR

Wie oft erwähnt, befürworte ich die Vorratsdatenspeicherung, allerdings zu primär anderen Zwecken: Zur Erleichterung von Strafanzeigen gegen Hacker, Spamer, Morddrohungen usw.

Aber unmittelbare Bürgerinteressen sind den Gesetzgebern mal wieder weniger wichtig als Staatsschutzinteressen, die damit folglich auch nur Gesetzeswiderstände auslösen. Vernünftige Regelungen kommen so nicht zustande, obwohl es für sie wachsenden Bedarf gibt. Eben auch aus der Entwicklung in der Kommunikationstechnologie, denn nicht die Staatfetischisten spähen die Daten der Bürger aus, sondern auch private Firmen und Kriminelle. Denen stellt man ohne Vorratsdatenspeicherung Freibriefe aus.

-msr- >> Diskussion

11 November 2007

Kritik an Kommunikationsüberwachung

Kritiker warnen vor Aushöhlung des Informantenschutzes

wikinews: Berlin (Deutschland), 11.11.2007 – Nach Ansicht von Kritikern hat der Bundestag durch den Beschluss des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung am 9. November die Pressefreiheit eingeschränkt. So würde durch die verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten der Informantenschutz ausgehöhlt. Die Politiker versprechen sich durch das Gesetz eine Verbesserung bei der Aufklärung von Straftaten. Laut einer Studie des Bundeskriminalamtes würde nach der Umsetzung die Aufklärungsquote aber nur maximal um 0,006 Prozentpunkte steigen. Im Bundestag stimmten in namentlicher Abstimmung 366 Abgeordnete für den „Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG; Drs. 16/5846 und 16/6979“. Es gab zwei Enthaltungen, 156 Gegenstimmen und 89 nicht abgegebene Stimmen. Mehr als 7.000 Menschen haben angekündigt, gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen. Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar warnte davor, dass ein anonymer Zugang zum Internet nicht mehr gewährleistet sein werde. Das Gesetz soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Zeitgleich geriet die Staatsanwaltschaft für die Durchsuchung von Briefen an Tageszeitungen im Mai in die Kritik. Der Bundesgerichtshof ordnete damals die Durchsuchung von Post an Zeitungen an, um Mitglieder der linksextremistischen Organisation „militante gruppe“ zu fassen. Diese wurde verdächtigt , Autos im Vorfeld des G8-Gipfels 2007 angezündet zu haben. Bei der Aktion wurden zwei Briefe von Mitgliedern der Vereinigung geöffnet. Nach Ansicht des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) wurde dadurch das Redaktionsgeheimnis verletzt. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken verwies auf das Cicero-Urteil. Auch Mitarbeiter der „Berliner Morgenpost“ kritisierten das Vorgehen als Gefährdung des Informantenschutzes und der Pressefreiheit. Das Büro des Bundesdatenschutzbeauftragten hingegen konnte keine Rechtsverletzung feststellen. Die Ermittlungsbehörden hätten „formal korrekt“ gehandelt. Hintergrund der Ermittlungsmethode waren Anschläge am 18. Mai 2007, bei denen Autos der Berliner Polizei in Brand gesteckt wurden, wobei mehrere Verdächtige der „mg“ gefasst wurden. Der Bundesgerichtshof erlaubte daraufhin die Beschlagnahme von Briefen, die vom 18. bis 22. Mai 2007 an die Tageszeitungen „BZ“, „Berliner Zeitung“, „Berliner Morgenpost“ und „Tagesspiegel“ gesandt wurden. Nachdem sich Begriffe aus den Bekennerschreiben in Arbeiten eines für die Humboldt-Universität arbeitenden Soziologen fanden, wurde dieser am 31. Juli festgenommen. Ein dringender Tatverdacht, dass dieser der „mg“ angehört, konnte jedoch nicht ermittelt werden, sodass der Haftbefehl später aufgehoben wurde. Auch in Hamburg beschlagnahmte die Polizei bei ähnlichen Delikten verdächtige Briefe. Im Frühjahr 2007 waren vermehrt Anschläge von Globalisierungskritikern verübt worden.

>> frühere Stellungnahme

07 November 2007

Kommunikationsüberwachung bzw. "Vorratsdatenspeicherung"

Berlin (Deutschland), 07.11.2007 wikinews – Um die Vorratsdatenspeicherung in letzter Sekunde zu stoppen, gingen gestern mindestens 7.000 Bürgerinnen und Bürger in über 40 Städten in ganz Deutschland friedlich auf die Straße (Der Organisator berichtet von über 12.000 Teilnehmern[1]). In Berlin wurde eine spontane Lichterkette auf den Treppen des Reichstagsgebäudes in der Bannmeile gebildet und von der Polizei geduldet.
Anlass der Demonstrationen ist die Abstimmung des Deutschen Bundestags am 9. November über den Gesetzesentwurf zur Neugestaltung der Telekommunikationsüberwachung. Das Gesetz soll ab 2008 für Sicherheitsbehörden rückblickend über sechs Monate nachvollziehbar machen, wer mit wem per Telefon oder E-Mail in Kontakt stand, bei Handy-Nutzung einschließlich des Standorts, und wer wann das Internet genutzt hat.

Stellungnahme

Ich bin für die Rückverfolgbarkeit innerhalb der Sechsmonatsfrist, hätte dem Gesetz dennoch nicht zugestimmt,
1. solange es keine behördliche Mitteilungspflicht gibt, wann, weshalb und mit welchen Folgen, Resultaten ein Bürger bespitzelt wurde. Das Mindeste wäre eine Auskunftspflicht, ob ermittelt wurde. Solchen Pflichten sollten die Behörden nach ebenfalls zu bestimmenden Fristen nachkommen müssen.
2. Und was wird aus der Pressefreiheit, wenn die Schnüffler noch nicht einmal dann haften, weil man sie mangels Mitteilungspflicht nicht belangen kann?

-markus rabanus-

05 Oktober 2007

BKA: Wer sich informiert, gerät in Verdacht

Wer die Website www.BKA.de besucht, riskiert in Terrorverdacht zu geraten.

So geschah es Bürgern, die sich auf dem Online-Angebot des Bundeskriminalamts nach dem Stichwort "Militante Gruppe" umsahen und dabei ihre IP-Spur hinterließen: Das BKA beantragte die Identifizierung von „nur“ rund 120 Telekom-Kunden.

Antragsbegründung: "Anhand dieser Daten werden weiterführende polizeiliche Ermittlungen wie unter anderem die Identifizierung weiterer Mitglieder der 'militanten gruppe' (mg) ermöglicht." - Auweia.

Liebes BKA und an alle anderen Freunde & Helfer,

eigentlich DÜRFT IHR BEI MIR mitlesen - jeden Tag, jede Nacht, wenn Ihr Euch davon Sicherheit versprecht, aber ich verlange RECHENSCHAFT (spätestens nach fünf Jahren), was Ihr mit den erhobenen Daten angestellt habt.
Und weil Ihr mir das nicht garantieren wollt/könnt, dürft Ihr es nicht, sondern brecht das Menschenrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Grüße von rabanus >> Diskussion

11 Juli 2007

IT-Sicherheitsexperten dürfen keine Testangriffe mehr durchführen

Berlin (Deutschland), 11.07.2007 – Der Bundesrat hat eine Gesetzesänderung betreffend die Paragraphen 202a, 202b und einen neu hinzukommenden Paragraph 202c des Strafgesetzbuches verabschiedet, durch die von Sicherheitsunternehmen verübte Testangriffe auf Computer strafbar werden. Die deutsche Hackergruppe Phenoelit, die immer wieder Sicherheitslücken in Systemen wie Blackberry-Geräten und Druckern nachweisen konnte, hat als Reaktion darauf ihre deutsche Website geschlossen.

Mit der neuen Gesetzesänderung werden künftig Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder Zugänglichmachung von Sicherheitscodes und Passwörtern für den Datenzugang sowie darauf ausgerichtete Programme strafbar. Es droht jeweils eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Der Chaos Computer Club hatte bereits im September 2006 gewarnt, dass durch den Wortlaut des Gesetzes, welches eigentlich der Vermeidung von Computerkriminalität dienen soll, auch die Arbeit von Sicherheitsexperten kriminalisiert werde. +wikinews+

18 Januar 2007

NSA-Überwachung bald durch Windows Vista möglich?

Redmond / Fort Meade (Vereinigte Staaten), 18.01.2007 – Der US-Geheimdienst NSA hat dem Softwarehersteller Microsoft bei der Entwicklung von Windows Vista geholfen.

Nach Angaben von Microsoft und der NSA gegenüber der Washington Post haben zwei Teams der NSA, „die Roten“ und „die Blauen“ genannt, Sicherheitslücken für Windows Vista ausfindig gemacht. Es wurde dazu auf mehreren Computern Windows Vista installiert. Während sich das rote Team als Hacker eingesetzt hat, wehrten die Blauen die Angriffe ab und halfen dem US-Verteidigungsministerium bei der Konfiguration des Betriebssystems, das Ende Januar erstmals an Privatkunden herausgegeben werden soll. Ziel der Blauen war es dabei, das System möglichst sicher zu konfigurieren. Basierend auf diesem Test wurde laut Washington Post der „Windows Vista Security Guide“ geschrieben.

Befürchtungen, dass die NSA Sicherheitslöcher eingebaut hat, über die Agenten des Geheimdienstes auf Computer zugreifen können, wiesen Microsoft und die NSA zurück. Es sei nur die Absicht der NSA, in Sicherheitsfragen zu helfen, verlautbarte ein hoher Beamter des Geheimdienstes. Andere Firmen, etwa Apple, würden sich ebenfalls beraten lassen.

Die Berliner Zeitung hält die Beteuerungen für nicht glaubwürdig. Sie fragt in einem Artikel, warum eine Behörde besser sein soll, Sicherheitslücken aufzuspüren, als darauf spezialisierte Firmen.

Laut Microsoft ist jedoch eine solche Zusammenarbeit üblich. Die NSA, die Kunde von Microsoft ist, habe gewisse Anforderungen an die Sicherheit von Windows Vista, darunter auch Schutz vor Zugriffen durch Fremde. Staatliche Stellen, Banken, Versicherungen und andere Unternehmen seien ebenfalls berücksichtigt worden. Diese äußerten Wünsche über die Funktionalität des Betriebssystems.

Laut sueddeutsche.de ist es vermutlich eher Panikmache, überall eine Spionageaktion der NSA zu vermuten. Im vorliegenden Fall habe die Behörde lediglich ein fertiges Windows Vista erhalten, das sie durchgeprüft habe. Eine Backdoor ist nach wie vor nicht vorhanden, so die Washington Post.

Auch das National Institute for Security and Technology (NIST) gab Vorschläge ab, die aufgenommen wurden. An der eigentlichen Entwicklung waren jedoch laut Microsoft keine US-Behörden, auch nicht die NSA oder das NIST, beteiligt.

Der Security Guide ist nur auf englisch erhältlich. Nach dem Erscheinen wurde noch ein Fehler entdeckt, so dass der aktuelle Stand Version 1.2 ist. Der Sicherheitsführer ist vor allem für Firmen und andere Großkunden konzipiert, die den Verzeichnisdienst Active Directory nutzen und Windows Vista dort implementieren wollen. Im Ratgeber stehen Anleitungen und Hinweise für ein möglichst sicheres Aufsetzen von Desktops und Notebooks in dieser Umgebung.

Die NSA hat bereits im vergangenen Jahr eine Spionageaktion gegen US-Bürger veranstaltet, als sie in Telekommunikationsknoten von AT&T Vorrichtungen anbrachte, mit denen die E-Mails tausender an der Westküste wohnender Bürger analysiert wurden.

Im Jahr 1999 wurde bereits bekannt, dass in der Sicherheitssoftware von Microsoft Windows ein Schlüssel namens „NSAkey“ mitgeliefert wurde. Microsoft ließ verlauten, dass der Schlüssel nur bedeute, dass die Vorschriften der NSA für US-Exporte und Sicherheit eingehalten wurden. Mitglieder der Pariser Regierung vermuteten jedoch, dass US-amerikanische Computerprodukte bereits ab Werk mit einem Zugang für Agenten der NSA ausgestattet seien. Dies wurde von Microsoft dementiert. +wikinews+

03 August 2006

Birthler-Behörde gibt Akten frei

Berlin (Deutschland), 03.08.2006 – Die „Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik“ (BStU), Marianne Birthler, kurz die so genannte Birthler-Behörde, hat am Mittwoch die ersten Akten der „Rosenholz-Dateien“ für die Öffentlichkeit freigegeben. Konkret bedeutet das die Freigabe für Journalisten und Wissenschaftler, die entsprechene Anträge an die Behörde zur Einsichtnahme gestellt haben. 20 Personen sollen solche Anträge gestellt haben.

Die ehemaligen Stasiakten enthalten Aufzeichnungen über 16 ehemalige Bundestagsabgeordnete, die entweder aktiv oder passiv für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Informationen geliefert haben sollen. Elf der genannten Personen sind inzwischen bereits verstorben. Unter den nun veröffentlichten Datensätzen finden sich Informationen über einige bekannte Persönlichkeiten, die der Spionage verdächtigt beziehungsweise auch bereits überführt wurden: William Borm (FDP), Julius Steiner (CDU), Leo Wagner (CSU) sowie die Sozialdemokraten Klaus Wienand und Gerhard Flämig. In den übrigen Fällen ist der Status der genannten Personen als aktive oder nur passive Informanten noch ungeklärt, da die Rosenholz-Akten sowohl „Inoffizielle Mitarbeiter“ (IM) als auch „Kontaktpersonen“ enthalten. Letzteren kann eine aktive Mitarbeit nicht unbedingt unterstellt werden. Viele von ihnen wurden nur „abgeschöpft“, wie sich die Birthler-Behörde ausdrückt. Freigaben für weitere Akten aus dem Rosenholz-Bestand werden in Zukunft erwartet. Das hängt jedoch von der Zustimmung der noch lebenden Personen ab. Die Behörde hat diesen Personenkreis wegen der Zustimmung zur Veröffentlichung ihrer Akten angeschrieben.

Die Rosenholz-Dateien bestanden ursprünglich aus 317.000 Karteikarten über Einzelpersonen sowie 77.000 Karten über Operationen, die auf Mikrofilm gespeichert wurden. Darunter befinden sich Daten über 43 ehemalige Bundestagsabgeordnete. 1989 war der gesamte Datenbestand zunächst in die Hände der CIA gelangt. Genaueres über diesen Transfer ist nicht bekannt. Es gibt Vermutungen, ehemalige MfS-Mitarbeiter hätten die Daten verkauft. Erst 2003 gelangten die Daten in die Hände der Birthler-Behörde. Die Daten liegen inzwischen als CD-ROM vor. +wikinews+

  • StaSi
  • 01 August 2006

    Opposition: Geplante Anti-Terror-Datei „ein Fall für Karlsruhe“

    Berlin (Deutschland), 01.08.2006 – Die Innenexperten der Opposition schlagen Alarm, ihre Kritik richtet sich gegen die geplante Anti-Terror-Datei des Bundesinnenministeriums, die eine ungeahnte Informationsflut auch an persönlichen Daten über Bürger enthalten soll, und sie fürchten um die Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE., bezeichnete die geplante Anti-Terror-Datei als einen „Fall für Karlsruhe“.

    Die Innenminister von Bund und Ländern hatten im März dieses Jahres die Einführung einer bundesweiten, zentralen und standardisierten Anti-Terror-Datei beschlossen (Wikinews berichtete), um vor allem den Kampf gegen den internationalen Terrorismus effektiver zu gestalten.

    Nun regt sich in den Reihen der parlamentarischen Opposition Widerstand gegen das Regierungsmodell. Es sollen nach den Vorstellungen der Innenminister Daten über potenzielle terroristische Vereinigungen und Personen, die Kontakt zu islamistischen Terror-Gruppen haben, Telefon-, Internet- und Bankdaten, Führerscheindaten sowie einschlägigen Kontaktpersonen vermerkt werden, die sowohl von deutschen Geheimdiensten und Zollkriminalämtern als auch von polizeilicher Seite genutzt werden können. Dabei sollen auch persönliche Informationen gespeichert werden.

    Das Bundesministerium des Innern bestätigte auf Anfrage von Wikinews, dass es sich bei der geplanten Anti-Terror-Datei nicht um eine Volltextversion handeln werde. Neben reinen Indexdaten werde die Antiterrordatei einen erweiterten Kranz von standardisierten, das heißt gesetzlich definierten und damit nicht frei gestaltbaren Daten enthalten. Es handele sich hierbei um einen sinnvollen Mittelweg zwischen einer reinen Index- und einer so genannten Volltextlösung, so Pressesprecherin Gabriele Hermani vom Bundesinnenministerium.

    Petra Pau kritisierte die Pläne der Regierung scharf. Sie verstießen gegen das Grundgesetz, weil das Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten aufgehoben werde und zudem „ungebührlich viele und vielfältige Daten“ in der Datei gespeichert würden.

    Auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fürchtet die Verwässerung des Trennungsgrundsatzes und hat einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht. Zwar begrüßt die Fraktion im Grundsatz den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes, besteht jedoch darauf, dass die „rechtsstaatlich unabdingbare Trennung beider Behördenstrukturen“ erhalten bleibt. Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, zügig eine gesetzliche Grundlage für die Einrichtung einer Anti-Terror-Datei zu schaffen und zu gewährleisten, dass solche Informationen nicht durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eingesehen werden können. Zudem solle die Datei dem Zugriff und der Kontrolle des Parlaments und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unterliegen.

    Das Innenministerium des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen äußerte sich auf Anfrage von Wikinews zu den Bedenken der Opposition. In der Stellungnahme heißt es, dass schon nach der derzeitigen Rechtslage eine gegenseitige Datenübermittlung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zulässig sei, wenn es um die gemeinsame Aufgabe der Terrorismusabwehr gehe. Die Anti-Terror-Datei beschleunige diesen rechtlich bereits zulässigen Datenaustausch lediglich.

    „Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten wird durch die Anti-Terror-Datei nicht berührt. Denn es bezieht sich ausschließlich auf die organisatorische Trennung dieser Sicherheitsbehörden sowie darauf, dass die Nachrichtendienste keinerlei polizeilichen Exekutivrechte haben“, so die Sprecherin Dagmar Pelzer vom Innenministerium NRW. Auf die Anti-Terror-Datei könnten laut Gesetz auf der Länderebene ausschließlich die jeweiligen Landeskriminalämter und die Landesämter für Verfassungsschutz zugreifen. Die Anti-Terror-Datei enthalte als standardisierte Datenbank die Grunddaten von Personen und Organisationen nur insoweit, als diese für eine sichere Identifizierung und erste Beurteilung erforderlich seien. So könnten die teilnehmenden Behörden direkt bei der zuständigen Behörde ein Ersuchen um weitere Auskünfte stellen – selbstverständlich nur, soweit das zur eigenen Aufgabenerfüllung bei der Terrorismusabwehr erforderlich sei. „Genau so selbstverständlich ist, dass die angefragte Behörde Auskünfte nur im Rahmen des geltenden Rechts erteilt, insbesondere das Verhältnismäßigkeitsprinzip beachtet“, so Pelzer. Die Anti-Terror-Datei diene dem Ziel, den bereits heute möglichen Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten so reibungslos wie möglich zu gestalten. Dies sei im Interesse einer möglichst effektiven Terrorismusabwehr sinnvoll und wünschenswert.

    Auf der Grundlage der prinzipiellen Einigung zwischen den Innenministern der Länder und Wolfgang Schäuble konzipierte das Bundesministerium des Innern (BMI) in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung einen ersten Gesetzesentwurf, der den Ländern im Rahmen des Länderbeteiligungsverfahren nach § 47 GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien) zugeleitet wurde. Alle Bundesländer hatten zudem die Möglichkeit, zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen. Am Donnerstag, den 27. Juli fand ein Treffen zwischen den Innenministerien der Bundesländer und dem Bundesinnenministerium statt, auf dem über Detailfragen des Konzepts diskutiert wurde. „Eine abschließende Einigung zwischen Bund und Ländern wurde in der Besprechung nicht herbeigeführt“, teilte das Bundesinnenministerium Wikinews auf Anfrage mit. Das BMI werde die einzelnen Fachfragen zunächst umgehend mit den anderen beteiligten Bundesressorts erörtern und, sofern Einigung im Ressortkreis bestehe, gegebenenfalls Änderungen im Gesetzentwurf vornehmen. Der Gesetzentwurf wird dann schnellstmöglich dem Bundeskabinett vorgelegt. Das Bundesinnenministerium verweigerte jedoch eine Stellungnahme zu einzelnen Anfragen mit dem Hinweis, dass das Abstimmungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat angekündigt, einen ersten Entwurf nach der Sommerpause zu veröffentlichen.

    Schon Otto Schily (SPD), der Bundesinnenminister der rot-grünen Koalition unter Gerhard Schröder (SPD), hatte die Einführung einer Anti-Terror-Datei forciert. Das damalige Konzept sah jedoch lediglich vor, eine Index-Datei einzurichten, die Zugriff auf die Datenbanken aller Behörden gestattet, der suchenden Behörde jedoch nur Auskunft darüber gegeben hätte, dass bei einer bestimmten Behörde ein Datensatz über die gesuchte Person oder Vereinigung vorliegt. Die Koalition unter Angela Merkel hat das Konzept dieser Index-Datei erweitert. Um auch weiterhin eine Trennung zwischen Polizei- und Geheimdienst-Tätigkeiten sicherzustellen, soll das Prinzip der „verdeckten Speicherung“ für die Datenbanken der Nachrichtendienste angewendet werden, bei der die Behörde keine Information darüber erhält, ob ein Datensatz über die gesuchte Person vorliegt, der Nachrichtendienst jedoch eine Mitteilung erhält, welche Behörde welchen Datensatz abfragen wollte. +wikinews+

  • Geheimdienste
  • 13 Juli 2006

    Bürgerrechte werden weiter aufgeweicht – Regierung plant Ausweitung der Anti-Terror-Gesetze

    Berlin (Deutschland), 13.07.2006 – Trotz erheblicher Kompetenzüberschreitungen des Bundesnachrichtendienstes, die parteiübergreifend heftig gerügt worden waren, plant die deutsche Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, die Befugnisse der Geheimdienste zu erweitern. Der Gesetzesentwurf, der nach der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag vorgestellt werden soll und gestern, am 12. Juli, vom Bundeskabinett unter der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgesegnet worden war, sieht eine Verlängerung der nach den Terroranschlägen des 11. Septembers 2001 beschlossenen Anti-Terror-Gesetze um fünf Jahre und die Stärkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) sowie des Bundesnachrichtendienstes (BND) vor. Im Detail sollen demnach die drei genannten Geheimdienste das Recht besitzen, bei den Fluggesellschaften Informationen über Fluggastdaten abzufragen. Bis jetzt ist in einem solchen Fall die unabhängige G10-Kommission einzuschalten, die eine entsprechende Genehmigung erteilen muss. Auch bei Abfragen über Konto-, Post- und Telefonverbindungsdaten soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die G10-Kommission umgangen werden: Zukünftig genügt eine Erlaubnis des für den jeweiligen Geheimdienst zuständigen Ministeriums. Verfassungsschutz und MAD könnten zudem Abfragen über Hassprediger sowie Rechts- und Linksextremisten stellen. Die Verwendung der Kontostammdaten wurde nicht geregelt, da hier eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet wird.

    In einem Positionspapier des Bundesministeriums des Innern heißt es, die Evaluierung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes habe ergeben, dass die Regelungen verantwortungsvoll eingesetzt worden seien und zu dem gewünschten Erfolg geführt hätten. Deshalb sei es „folgerichtig, die bewährten Regelungen beizubehalten“.

    Die parlamentarische Opposition wies die geforderten Änderungen strikt zurück und bezeichnete sie als einen Eingriff in die Grundrechte. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, und Wolfgang Wieland, Sprecher für Innere Sicherheit, sprachen von einem „bürgerrechtlichen Dammbruch“ und forderten die Bundesregierung auf, die Bekämpfung des internationalen Terrorismus nicht auf Kosten der Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechten voranzutreiben. „Was wir immer sehen, und das muss man vor Augen haben, ist das Eigenleben der Geheimdienste und, wie sehr sie immer über ihre Grenzen hinausgehen, - gerade weil die Kontrolle so schwierig ist“, so Wieland. Auch die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, schloss sich der Kritik an den Plänen des Bundesinnenministers, Wolfgang Schäuble, an: Die Verhältnismäßigkeit der Mittel sei ihrer Meinung nach nicht mehr gewahrt. Sie warf der Bundesregierung vor, die gegenwärtige WM-Euphorie auszunutzen, um ohne größeren Widerstand der Bevölkerung und von Nicht-Regierungsorganisationen diese „massive[n] Einschränkungen der Grundrechte“ zu beschließen. Petra Pau, PDS-Bundestagsabgeordnete, spricht bereits von einer Neudefinition der Bundesrepublik Deutschland und fordert eine Rücknahme von „Schäuble I“. Schon erwägt die Opposition den Gang vor das Bundesverfassungsgericht, falls die Bundesregierung nicht Abstand von einigen Neuregelungen nehmen sollte.

    Unterdessen verteidigte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), den Gesetzentwurf. Er halte die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze für vertretbar und bezeichnete die Erweiterung der Geheimdienstkompetenzen als „maßvoll“. +wikinews+

    24 Juni 2006

    US-Behörden kontrollieren Daten des internationalen Zahlungsverkehrs

    New York (Vereinigte Staaten), 24.06.2006 – Wie die New York Times in ihrer Ausgabe vom 22. Juni enthüllte, haben US-Behörden wie CIA und FBI Zugriff auf die Daten des weltweiten Zahlungsverkehrs, der über die in Belgien ansässige Genossenschaft „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“ (SWIFT) abgewickelt wird. Der Datenabgleich dient der Aufspürung von Terroristen.

    Mit Hilfe eines geheimen Programms, mit dem die USA nach dem Attentat auf das World Trade Center im Jahre 2001 mit Wissen der SWIFT-Verantwortlichen Zugriff auf die Datenströme des Konsortiums erhielten, die über Rechenzentren in Europa und den USA laufen, erlangten die US-Behörden Zugang zu den Transaktionen von 7.800 Bankinstituten aus über 200 Ländern, die an SWIFT angeschlossen sind. Die täglichen Transaktionen haben einen Umfang von umgerechnet 4,8 Billionen Euro.

    SWIFT ist selbst keine Bank, sondern stellt eine Dienstleistung für die angeschlossenen Banken bereit. In diesem Rahmen stellen die SWIFT-Rechner die Daten beispielsweise für Geldtransfers wie Überweisungen zur Verfügung. Die Genossenschaft untersteht europäischem wie US-Recht.

    Die USA berufen sich zur Rechtfertigung ihres Vorgehens auf ein Gesetz zu auswärtigen wirtschaftlichen Krisen von 1978. Dieses Gesetz gibt dem US-Präsidenten das Recht Überwachungen im Zahlungsverkehr anzuordnen. Nach Angaben der US-Regierung sind auf Grund der Analyse der Bankdaten mehrere Festnahmen gesuchter Terroristen ermöglicht worden, die im Zusammenhang mit al-Qaida stünden.

    Weitere Übereinkünfte sind auch mit anderen Kreditinstituten abgeschlossen worden, um an Daten über Kreditkartenausstellungen und Direktüberweisungen ins Ausland heranzukommen. Dazu gehören ATM-Transaktionen und der direkte Bargeldzahlungsverkehr via Western Union. Diese Übereinkommen seien jedoch vom Umfang der übermittelten Daten her nicht so gravierend wie der Umfang des Zugriffs, der mit SWIFT ausgehandelt worden war. +wikinews+

    11 Mai 2006

    Datenschutz als Grundrecht?

    Immer wieder heißt es: "Wir leben im Informationszeitalter."

    Ausgenommen davon allenfalls die "Dritte Welt", die auch deshalb nicht zu beneiden ist, aber die Datenautobahnen und Informationssammlungen haben für uns nicht nur Vorteile, sondern ermöglichen dem Staat und der Wirtschaft einen "gläsernen Bürger", der zunehmend manipulierbar wird, sich also um seine Freiheit sorgen muss.

    Gesetze und Rechtsprechung haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine Menge für das Recht auf Datenschutz entwickelt. Möglich, dass es der Datenschutz den Angriffen auf die informationelle Selbstbestimmung zwangsläufig hinterher läuft, denn die technische Entwicklung verläuft rascher als die Parlamente arbeiten.

    1983 schlugen die Wogen hoch, als sich Teile der demokratischen Öffentlichkeit gegen die Volkszählung stark machten, während andere still über sich ergehen lassen wollten, was sich die Politik an Datenerhebung vorstellte.
    "Ich habe nichts zu verbergen", so lautet die unüberlegte, oft sogar gutgemeinte, aber dennoch zugleich denunziatorische Selbstgewissheit der Mitläufer, die in noch jeder Gesellschaft ihre satte Mehrheit haben und dazu neigen, Nonkonformisten falsch zu verdächtigen oder zu verfolgen.

    Der Widerstand gegen die Volkszählung änderte wenig, aber immerhin anerkannte das Bundesverfassungsgericht erstmals ein "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" und stützte es aus dem Artikel 1 Grundgesetz (Menschenwürde) und Artikel 2 Grundgesetz (Allg.Freiheit): "Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig."

    Ein "Grundrecht" und steht noch immer nicht ausdrücklich in der Verfassung?
    Vielleicht glaubt man, es sei dadurch nichts zu gewinnen, aber ich halte den Datenschutz für nicht weniger bedeutsam als z.B. den Schutz der Wohnung oder des Eigentums. Die bloße Herleitung aus anderen Grundrechten erscheint mir der wachsenden Bedeutung des Datenschutzes unangemessen.

    Ich plädiere deshalb dafür, dass der Datenschutz dem Artikel 10 Grundgesetz (Schutz persönlicher Geheimnisse) angefügt wird. Zeitgemäßer wäre jedoch eine komplette Umschreibung dieses Verfassungsartikels, denn es kann nicht nur um "Geheimnisse" gehen, sondern sollte einbeziehen, was für die Privatsphäre und für die Selbstbestimmung öffentliche Interessen überwiegt.

    Leider war die EU-Verfassung so überladen mit bürokratischem Ballast, dass sie scheiterte, aber dort war das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung verankert und mit Auskunftsrechten flankiert.

    Die parlamentarische Mehrheit des Bundestags sprach sich für die EU-Verfassung aus. Das macht es noch unverständlicher, wenn auf die Übernahme von bürgerfreundlichen Regelungen ins Grundgesetz verzichtet wird.

    -msr- >> DISKUSSION und Umfrage

    27 Juli 2005

    Präventive Telefonüberwachung verfassungswidrig

    Karlsruhe / Hannover (Deutschland), 27.07.2005 – Das Bundesverfassungsgericht hat das niedersächsische Polizeigesetz zur vorbeugenden Telefonüberwachung für nichtig erklärt.

    Es verstößt nach Auffassung der Richter gegen das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG). Die Richter kritisieren vor allem, dass die Umstände, unter denen eine präventive Überwachung erfolgen darf, zu ungenau formuliert sind. Deshalb ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. Außerdem sei das Gesetz formal verfassungswidrig, da es in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt. +wikinews+

    24 Juli 2005

    Polizeisoftware stuft Homosexuelle als Tätergruppe ein

    Hamburg / Erfurt (Deutschland), 24.07.2005 – Die von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen verwendete Polizeisoftware ermöglicht die Kennzeichnung von Tätern, Opfern und Zeugen als „homosexuell“.

    Treffpunkte der Homesexuellen können als potentielle Tatorte registriert werden. Mit dem Kürzel *omosex* ließen sich für Ermittler sämtliche Datensätze aufrufen, die eine entsprechende Eintragung haben, obwohl der Paragraph 175 des StGB, der sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte, bereits 1994 ersatzlos gestrichen wurde.

    Bettina Sokol, die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen, hält das Verfahren für „höchst bedenklich“. Da solche Angaben zu der Kategorie „besonders schützenswürdiger personenbezogener Daten, die nur unter strengen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen“ gehören, die ihrer Meinung nach hier nicht gegeben sind.

    Dem Bundestagsabgeordneten Volker Beck kommen bei der Polizeisoftware IGVP und PVP „ungute Erinnerungen an die alte polizeiliche Praxis der Rosa Listen“. Diese dienten im Dritten Reich der Verfolgung von Schwulen.

    Bayern und Nordrhein-Westfalen haben das Stichwort „Aufenthaltsort von Homosexuellen“ sperren lassen, Homosexuelle als Tätergruppe blieben jedoch bestehen. Das Thüringer Innenministerium hält die Software für „historisch überholt“ und sieht „Überarbeitungsbedarf“. +wikinews+

  • Diskussionen
  • 18 Juli 2005

    USA: FBI beobachtet Bürgerrechts- und Umweltschutzorganisationen

    Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 18.07.2005 – Das FBI hat in den letzten Jahren mindestens 3.500 Seiten umfassende interne Dokumente über einige Bürgerrechts-, Umweltschutz- und Anti-Kriegs-Gruppen erstellt. Die Gruppen, darunter Greenpeace und die American Civil Liberties Union (ACLU), gehen davon aus, dass die Beobachtung durch das FBI ein Versuch sei, politische Gegner der Regierung zu unterdrücken. Über den genauen Inhalt der Dokumente ist jedoch nichts bekannt.

    Über die ACLU, eine Bürgerrechtsorganisation, die vor allem den USA PATRIOT Act scharf kritisiert, wurden 1.173 Seiten an Dokumenten erstellt. Der PATRIOT Act ist ein amerikanisches Bundesgesetz, das vom Kongress im Zuge des Krieges gegen den Terrorismus als Reaktion auf die Terroranschläge am 11. September 2001 verabschiedet wurde. Das Gesetz beinhaltet Einschränkungen der Bürgerrechte. 2.383 Seiten wurden zu Greenpeace erstellt. Die Umweltschutzorganisation protestierte mit zivilem Ungehorsam gegen die Umweltpolitik der Bush-Regierung. Offizielle des FBI und des Justizministeriums werden mit den Worten zitiert, dass die Überwachung der Aktivisten nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt habe, sondern kriminellen Aktivitäten während Demonstrationen vorbeugen sollte.

    Anthony Romero, Vorsitzender der ACLU, zeigt sich schockiert über das Ausmaß der Beobachtung durch die Bundesbehörde. „Warum erstellt das FBI beinahe 1.200 Seiten über eine Bürgerrechtsgruppe, die sich mit legalen Mitteln engagiert?“, sagte Romero. Romero kritisiert, dass Proteste gegen eine politische Versammlung mit dem Kampf gegen den Terrorismus in Verbindung gebracht würden.

    In den letzten Wochen veröffentlichte das FBI Dokumente über kleinere Gruppen. So wird auf sechs Seiten internen Dokumenten über die Rolle der Gruppe „United for Peace and Justice“ berichtet, die an der Vorbereitung der Proteste gegen den Parteitag der Republikaner im Jahr 2003 beteiligt war. ACLU und Greenpeace klagen nun auf Veröffentlichung der Dokumente, die ihre Organisationen betreffen. +wikinews+

    14 Juli 2005

    Kommt die flächendeckende Videoüberwachung?

    Terrorismusgefahr - Kommt die flächendeckende Videoüberwachung?
    Berlin (Deutschland), 14.07.2005 - Nach den Terroranschlägen von London in der vergangenen Woche und den durch Videodaten ermöglichten ersten Fahndungserfolgen der britischen Polizei entbrennt in Deutschland die Diskussion über eine stärkere Überwachung durch Polizei und Verfassungsschutz.
    Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) forderte in der Berliner Zeitung den Einsatz von V-Leuten in moslemischen Gemeinden: „Wir müssen von jeder Moschee wissen, was dort passiert.“Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) verlangte den verstärkten Einsatz der präventiven Telefonüberwachung. Insbesondere der verstärkte Einsatz der Videotechnik wurde von Unionspolitikern in die Diskussion gebracht. „Wir brauchen den umfassenden Einsatz der Videokameras auf rechtsstaatlicher Basis für öffentliche Plätze, Bahnhöfe, Flughäfen ...“, sagte der Innenminister Brandenburgs, Jörg Schönbohm (CDU). Der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz wandte sich im WDR gegen eine flächendeckende Absicherung durch Videotechnik. Wie das Beispiel London zeige, schrecke diese Technik niemanden ab. Allerdings könne die Technologie bei der Aufklärung dieser Verbrechen helfen.Zur Zeit wird die Videoüberwachung in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Staaten relativ restriktiv eingesetzt. Die Polizeigesetze der Länder und das Bundesdatenschutzgesetz regeln ihren Einsatz. Nach dem so genannten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 ist eine flächendeckende Überwachung mit dem „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ nicht vereinbar.Angesichts der Ausweitung der Sicherheitsdiskussion in Deutschland warnte der „Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland“ vor hysterischen Reaktionen. Die Muslime dürften nicht unter „Generalverdacht“ gestellt werden, sagte der Ratsvorsitzende Ali Kizilkaya im Deutschlandradio. Die Forderung des bayerischen Innenministers Beckstein nach einer schärferen Videoüberwachung der muslimischen Gemeinden mache ihm Angst. Terrorismus sei „eine Herausforderung für die ganze Gesellschaft, die Muslime genauso bedrohe wie jeden anderen Bürger.“Die aus Unionskreisen erhobene Forderung nach einer zentralen Anti-Terrordatei, auf die Polizei und Verfassungsschutz gemeinsamen Zugriff hätten, wurde aus Regierungskreisen zurückgewiesen. Einig sei man sich jedoch über eine so genannte Index-Kartei mit Fundstellenangaben über Behördeninformationen zu Terrorverdächtigen. Der als künftiger Innenminister einer CDU/CSU-geführten Bundesregierung gehandelte Fraktions-Vize Wolfgang Bosbach (CDU) fordert eine Sondersitzung des Bundestages, um eine solche Anti-Terror-Datei beschließen zu können.

    10 Juli 2005

    Lufthansa führt Fingerabdruck auf Tickets ein

    Frankfurt am Main (Deutschland), 10.07.2005 - Die deutsche Lufthansa testet weltweit als erste Fluggesellschaft noch bis zum 15. Juli ein biometrisches Verfahren beim Einchecken der Flugreisenden am Flughafen.

    In dieser Simulation werden ein Fingerabdruck des Reisenden und die Flugdaten in einem zweidimensionalen Barcode auf der Flugkarte gespeichert. Werden die Daten am Check-In wiedererkannt, kann der Gast ohne weitere Kontrollen ins Flugzeug einsteigen. Neben einer Optimierung des Service wird auch die Sicherheit verbessert, da sichergestellt wird, dass der Reisende an Bord und die registrierte Person identisch sind.

    Der Versuch läuft im Rahmen der von der Bundesregierung initiierten „Innovationsoffensive für Deutschland“. Nach Auswertung der Testergebnisse soll über eine endgültige Einführung im nächten Jahr entschieden werden. +wikinews+

    12 April 2005

    Bundesverfassungsgericht entscheidet über den Einsatz satellitengestützter Überwachungstechnik bei der Strafverfolgung

    Karlsruhe (Deutschland), 12.04.2005 – Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat heute über die Verfolgung von Straftätern mittels Einsatz satellitengestützter Überwachungstechniken (GPS) entschieden.

    Demnach ist es der Polizei nun offiziell erlaubt, diese spezielle Art der Überwachungstechnik bei der Strafverfolgung einzusetzen. Allerdings gibt es Einschränkungen: Eine Rundumüberwachung, die die Erstellung eines umfassenden Persönlichkeitsprofils ermöglichen würde, ist weiterhin nicht zulässig. Als Begründung gab das Gericht an, dies würde gegen das Grundgesetz verstoßen.

    Das heutige Urteil wurde von der Bundesregierung und Vertretern der Polizei bereits einhellig begrüßt. +wikinews+

    08 Januar 2005

    Unsicherheit beim Bankgeheimnis: Bekommt Deutschland den gläsernen Bankkunden

    Berlin (Deutschland), 08.01.2005 – Zum 01.01.2005 trat das neue „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“, welches Ende 2003 verabschiedet wurde, in Kraft. Damit dürfen Finanzämter und sämtliche anderen Behörden, welche sich mit dem Einkommen der Bürger beschäftigen, bundesweit Bankdaten aller Kontoinhaber abfragen. Da das Einkommensteuerrecht eine Vielzahl von „Begriffen“ verwendet (neben den Begriffen „Einkommen“ und „Einkünfte“ etwa auch „Wohnung“, „Kindergeld“, „Arbeitnehmer“), ist wegen fehlender Begriffsbestimmungen nicht abschließend zu sagen, welche Behörden die Auskunftsersuche stellen dürfen. Diese umfassenden Überwachungsmöglichkeiten wurden politisch damit begründet, Geldflüsse von Terroristen rekonstruieren und die Geldwäsche der organisierten Kriminalität unterbinden zu können.

    In den Paragrafen 93 Abs. 7, 8 und 93 b der Abgabenordnung finden sich Regelungen, die „das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aller Bürgerinnen und Bürger im Bereich ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Betätigung in erheblichem Maße beschränken“. So sieht es die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Das neue Gesetz erlaubt einen Zugriff auf Bankdaten, die von den Banken bereits seit April 2003 zur Aufdeckung illegaler Finanztransaktionen vor allem zur Terrorismusbekämpfung nach § 24 c des Kreditwesengesetzes vorgehalten werden müssen. Wichtig ist es zu erwähnen, dass Kontostände in diesem Rahmen allerdings nicht abgefragt werden dürfen. Lediglich auf Kontostammdaten der Kunden und sonstigen Verfügungsberechtigten wie Name, Geburtsdatum und auf Kontonummern erhalten Finanz-, Sozial- und andere Ämter Zugriff. Die Bürger werden allerdings nicht über die Weitergabe ihrer Bankdaten informiert.

    Laut Datenschützern fehlt bei diesen neuen Regelungen eindeutig die Transparenz. Dem Bürger stehe schließlich ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu. Und dazu gehöre auch, dass sie die Gelegenheit haben müssten, solche Datensammeleien gerichtlich überprüfen zu lassen. (Volkszählungsurteil, BVerfGE 65, 1, 70). +wikinews+