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09 Dezember 2011

Verführerische Einigkeit in Sachen NPD-Verbot

Nach zweitägigen Beratungen einigten sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ein Verbotsverfahren gegen die NPD. Dazu soll eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Bundesinnenminister Friedrich (CDU) und Holger Stahlknecht (CDU, Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt) prüfen, ob die Erkenntnisse über die NPD für einen Verbotsantrag hinreichen.

KOMMENTAR: Die gefeierte Einigkeit ist für opportunismusverwöhnte Politiker verführerisch und wird im Desaster enden, wenn die Innenminister mit der Schlampigkeit Otto Schilys vorgehen. Einigkeit im Guten ist politisch eine feine Sache, juristisch aber belanglos, sobald es um die Rechte Dritter geht und das in der für den demokratischen Rechtsstaat so überragend wichtigen Angelegenheit eines Parteiverbots.
Schon jetzt zeichnet sich ab, dass trotz der klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einige oder sogar alle Innenminister an ihren "V-Leuten" festhalten wollen.
Und die Stellungnahmen zeigen, wie erschreckend wenig die Innenminister über die NPD Bescheid wissen. So glaubt bspw. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) offenbar unter dem Eindruck des jüngsten Skandals um die "NSU"-Terrorgruppe, "dass die NPD heute viel stärker in den freien Kameradschaften verstrickt sei, und vermutlich gebe es auch Verbindungen zu Rechtsextremisten, aber dies müsse eben nicht nur einzelnen Funktionären zugeordnet werden, sondern der NPD", berichtet die ARD-Tagesschau.

Hallo, Herr Schünemann, das war nie anders, sondern hatte nur andere Bezeichnungen, z.B. "Wikingjugend", aber die Beharrlichkeit, mit der die Politik jahrzehntelang wohl auch aus Gründen des Kalten Kriegs wegschaute, rächte sich schon im Verbotsverfahren 2003 und wird erneut zum Scheitern führen, wenn sich die heutige Politikergeneration einbildet, ein Parteiverbotsverfahren mal so nebenher und kraft der Einigkeit zu machen.
Wenn Sie und Ihre Kollegen vernünftigerweise mit vielen anderen politischen Fragen/Aufgaben ausgelastet sind, dann setzen Sie Teile Ihrer Apparate endlich auf die Spuren der vielen Reportagen an, die Journalisten ebenfalls seit Jahrzehnten doch hoffentlich nicht nur zu Unterhaltungszwecken erarbeiteten. Die Verfassungsschutzämter sind keine seriöse Quelle, sondern Teil des Problems, die NPD in der Propagandaversion ihrer Mitglieder zu verklären.

Markus Rabanus Diskussion

05 Dezember 2011

"Ausstiegsangebot" oder Strafvereitelung?

Angeblich soll das Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen im Jahr 1999 dem späteren Killer-Trio den “Ausstieg” angeboten haben. Lockmittel: Verzicht auf Anklage nach § 129a SzGB (Bildung einer terroristischen Vereinigungen), nur noch Anklage wegen Sprengstoffbesitzes, folglich mildere Haftstrafen. Die Mutter von Böhnhardt habe diese Initiative begrüßt, doch die Staatsanwaltschaft lehnte den Deal in der Erwartung auf eine rasche Festnahme der drei Flüchtigen.
KOMMENTAR:
1. Die Zurückweisung solchen Deals war richtig, denn tatsächlich war nach den Sprengstofffunden davon auszugehen, dass mit gesteigertem Fahndungsdruck binnen kurzer Frist den Bombenbastlern beizukommen ist.
2. Und wieder müsste man sich diejenigen “Verfassungsschützer” genauer anschauen, die auch noch den irrwitzigsten Faschos unter die Arme greifen wollten, denn was da “Ausstieg” genannt wird, wäre bloß Strafverteilung gewesen.

Markus Rabanus >> Diskussionen

03 Dezember 2011

Wenn “V-Leute” erzählen …

Es verhöhnt die Opfer des rechtsextremistischen Terrors, dass V-Leute für die “Beobachtung” der rechtsextremistischen Szene taugen oder gar unverzichtbar seien, weil sie über ihr Treiben den Verfassungsschutzämtern allenfalls Märchen und Nebensächlichkeiten erzählen, ”Heß-Gedenkmarsch”, …
Auf solche staatlich alimentierten Desinformanten zu setzen, verschafft keine “Innenansichten”, wie sie ohne Geheimdienste viel seriöser zu erlangen sind, zumal x-fach von Aussteigern und Journalisten in aller Öffentlichkeit berichtet. Vor allem aber müssten Justiz und Polizei den Ermittlungsdruck erhöhen, tun aber oft genug das Gegenteil, indem sie rechtsterroristische Tathintergründe von vornherein oder zu schnell ausschließen. Auch das ist Täterschutz.

Die Verfassungsschutzämter schützen die NPD vor dem Verbot und durch die Verbreitung von Falschinformation – und schon einfach durch die eigene Existenz mit dem Auftrag zur “Beobachtung”, wenn stattdessen zu verhindern Staatspflicht wäre. Auch in NRW, was Ministerpräsidentin Kraft offenbar nicht wahrhaben will, denn so ein “eigener Geheimdienst” scheint noch jedem Machthabenden eine unverzichtbare Perle zur Kette der Eitelkeit. Eine dumme und gefährliche Eitelkeit, denn sie ermuntert den Extremismus und Terrorismus, wie sich nicht nur an der Häme zeigt, mit der sich Terroristen über das Versagen unseres Staates lustig machen (“PaulchenPantherCD”), sondern das fasziniert die gesamte Extremistenszene – und frustriert Demokraten.

Konsequenz: Den Verfassungsschutz abschaffen. Er ist ein Relikt des Kalten Krieges und seine Existenz ist nicht bloß überflüssig, sondern gefährlich, weil stets am Rande der Rechtsstaatlichkeit und zu oft darüber hinaus.

Markus Rabanus >> AntifaForum

01 Dezember 2011

Osloer Gutachter: "Breivik unzurechnungsfähig"

Geht es nach den Ansichten von zwei gerichtlich bestellten Psychiatern, so kommt Anders Breivik nicht in Haft, sondern in eine psychiatrische Einrichtung, denn der 32-jährige Massenmörder sei unzurechnungsfähig bzw. eigentlich schuldunfähig.
Darauf hatte bereits die Verteidigung plädieren wollen >> 20.Juli 2011
Durch die Gutachten wird dieses Thema jetzt brisanter, so dass es mehr Überlegung für die Grundsätzlichkeiten bedarf, auch wenn es primär Sache derer ist, die dafür Zeit, Stelle und Gehälter haben.

Die Osloer Staatsanwaltschaft fasst die Begründung derart zusammen, dass Breivik in seinem eigenen wahnhaften Universum lebe, von dem seine Gedanken und Handlungen beherrscht seien und er deshalb glaube, über Leben und Tod anderer entscheiden zu dürfen. - Mit solcher Begründung wäre praktisch jeder extremistischer Terrorismus straffrei, keine Straftat, sobald der Terrorist keine Reue zeigt und beharrlich die subjektive Richtigkeit seines Handelns behauptet. Und die Gesellschaft wäre verpflichtet, solche Behauptung zu glauben?

Erfahrungen unseres AntifaProjekts

Breivik müsste ein Sonderfall sein, zumindest aus Perspektive unserer Erfahrungen mit Rechtsextremisten, denn wann immer wir Rechtsextremisten gründlicher klärten, stellte sich heraus, dass ihnen ihr "Weltbild" nicht annähernd wichtig ist, sondern allenfalls die Wirkungen: die mitunter ekstatische Berauschung an der Rücksichtslosigkeit, mit der das eigentlich empfundene Unvermögen kompensiert werden soll. Die Willkür als Ausdruck von Macht, der Tabubruch als Ausdruck von Gegenmacht usw., die öffentliche Empörung und das allgemeine Entsetzen als Bedeutungsgewinn.

Das angebliche "Weltbild" von Rechtsextremisten ist kein Geglaubtes, sondern eher eine Art Strategie- und Rollenspiel, eben nur nicht per Identifikation mit den Helden des Groschenromans oder mit dem Bonuserlebnis von Computerspielen, sondern mit dem Kick des Realen. Die "eigenen Regeln" von Rechtsextremisten sind ihnen allenfalls oberflächlich Glaubensbekenntnis, in der Hauptsache bloß Werkzeug und Wirkung - vergleichbar dem Schnappmesser, "praktisch" für Rücken und Bäuche, nicht den eigenen. Gemeinschädliches Kräftemessen als Spiel.

Die Ursachen für solch Verhalten findet sich in allen uns bekannten Fällen in Persönlichkeitsverletzungen, wie sie zumeist familiär, aber auch in Bildungseinrichtungen und Beruf erlitten und/oder verschlimmert werden, vielfältiger Art und über das Opferspektrum späterer Rechtsextremisten hinaus verbreitet sind, so dass sich darauf kein Rechtsextremist rausreden kann, wenn überhaupt dazu bereit, denn Rechtsextremisten sind zumeist am Eingeständnis persönlicher Probleme wenig interessiert, weil sie sich dadurch der politischen Spinnerei, Lügerei und Verbrecherei als ungerechtfertigt überführen würden.

Was erkundete die psychiatrische Diagnostik bei Breivik genau? Und wie erfahren sind die Gutachter überhaupt mit Rechtsextremisten, wenn sie ihm paranoide Schizophrenie bescheinigen?
Breivik ein "wahnhaftes Universum" zuzuerkennen, schenkt jedenfalls seinen behaupteten Motiven Glauben. Motive, die er auf hunderten Seiten dargelegt vollends ins Raster rechtsextremistisch typischer und bewusster Alibi-Veranstaltung fallen, um die eigenen Verletzungen, Unzulänglichkeiten zu kaschieren und an daran Schuldlosen und der Gesellschaft zu rächen.
Rache wäre an deutschem Recht gemessen ein niedriger Beweggrund und darin typischerweise auch mit pathologischen Zügen, aber das Wesen der Schuld bleibt das Wissen, durch welches Verhalten Gesetze übertreten werden.
Woraus schließen die Gutachter, dass es Breivik an solchem Wissen gefehlt habe bzw. nicht in der Lage sei, das Unrecht seiner Tat zu erkennen und nicht bloß zu leugnen?

Breivik behauptet, schuldfähig zu sein, behauptet, die Diagnose kränke ihn usw., aber wahrscheinlicher ist, dass er die Gutachter gründlich verladen hat und sich das Ergebnis als weiteren Erfolg ausweist, denn wie es im Songtext einer rechtsextremistischen Band heißt: "Sie nennen uns Verbrecher, Kriminelle, Psychopathen. Doch montags ist die Zeitung voll mit unseren Heldentaten." - Sind nun Band und Publikum schuldunfähig, "paranoid" und "schizophren"?

Der Biedermann und die Brandstifter. - Die Ignoranz bzw. Untätigkeit ist Verschulden und spielt diese im Brandfall damit herunter, dass der Brandstifter eine Überraschung und ein Kranker sei.

25 November 2011

Rechter "Terrorismus"?

Es gibt Gründe für und gegen die Verwendung des Terrorismus-Begriffs im Zusammenhang mit der Zwickauer Zelle. Ich sehe die Verwendung eher kritisch. Allerdings nicht, weil ich glaube der Begriff sei von der Sache her per se unzutreffend. Vielmehr implizieren diejenigen, die jetzt vom Rechtsterrorismus sprechen, dass es sich bei rechtsextremistisch motivierten Morden um ein ganz neues Phänomen handelt. Dass dem nicht so ist, wurde ja bereits hinreichend dargelegt.

Darüber hinaus ist das Problem des Terrorismus-Begriffs, dass er am Linksterrorimus entwickelt wurde und damit Implikationen mittransportiert, die ihn an Erscheinungsformen rechter Gewalt nur schwer anschlussfähig machen. Zu diesen Implikationen gehört neben der konspirativen Lebensführung auch die Charakteristik von Terrorismus als mediale Inszenierung, als bewusste Herstellung von Öffentlichkeit. Mord als Treibsatz, der Ideologie und Systemopposition in die oberste Liga der Schlagzeilen katapultiert - mit dieser Strategie hat sich die RAF-Kommandoebene im Lauf der Zeit innerhalb der Linken zunehmend sektenhaft isoliert. Das Morden der Rechtsextremisten funktionierte dagegen genau andersherum: Als Botschaften an die eigene Szene, als Signale des Aktivismus transportieren diese Hieroglyphen nicht nur das Signum mörderischer Entschlossenheit, sondern auch den Beweis für die Unfähigkeit rechtsstaatlicher Ermittlungsbehörden. Dass diese Signale verstanden und rezipiert worden sind, kommt nun Stück für Stück ans Licht. Ebenso erschreckend wie die Kaltblütigkeit der Killer ist das Maß an Hermetismus der rechten Parallelwelt, in der die Zwickauer Zelle - mehr oder weniger tief abgetaucht und relativ gut vernetzt - ihre Wirkung entfalten konnte. Trotz allen Aufwandes an V-Leuten.

Man kann das mit Recht Terrorismus nennen. Schon aufgrund der Organisationshöhe und des kaltblütig kalkulierten Vorgehens. Aber die Etikettierung hilft wenig, wenn es darum geht, das Geschehen besser zu verstehen.

martin >> Diskussionen.de

20 November 2011

Entschädigung für die Opfer-Angehörigen

Auch wir überlegten, die Angehörigen der Opfer wenigstens symbolisch zu entschädigen, aber es geht um ein Politikum, nicht ausschließlich um eine humanitäre Geste, welche eindeutig von denen geschuldet ist, die das staatliche und mediale Versagen zu verantworten haben. Darum ist es sehr zu begrüßen, dass der Bundesinnenminister dieses Versagen einräumte, die Angehörigen der Opfer um Entschuldigung bat und die Bundesjustizministerin folgerichtig eine symbolische Entschädigung in Aussicht stellte.

Ein Gebot des Anstands

Folgerichtig wäre aber auch, dass sich diejenigen Medien entschuldigen und Entschädigungen leisten, die das Hinrichtungsgeschehen verharmlosend als "Dönermorde" titelten und unkritisch verbreiteten, was vollends unbegründet den Verdacht eines rechtsextremistischen Tathintergrundes kleinredete - oder gar mit Theorien "offener Rechnungen" die Opfer unter Täterverdacht stellten.

Jetzt können die Verlage zeigen, wie ernst es ihnen mit dem Antifaschismus ist oder ob sie dieses Anliegen und diesen Begriff nur vermeintlichen Querulanten oder gar Linksextremisten vorbehalten möchten.

Versagen hat nie bloß System, sondern immer auch Namen

Folgerichtig wäre, wenn sich jeder, der mit den Ermittlungen und Kommentierungen befasst war, die persönliche Verantwortung nicht in die Institutionen und Verlage verflüchtigen ließe, sondern sich für etwaig persönliches Versagen auch mal persönlich entschuldigt und einen persönlichen Beitrag zur symbolischen Entschädigung leistet.

redaktion >> Antifa-Forum

18 November 2011

Zum Fehlen von Bekennerschreiben

Den Zusammenhang und die gemeinsame Handschrift der Taten dieses rechtsextremistischen Exekutionskommandos nicht erkannt zu haben, ist in erster Linie einmal auf das Versagen von Sicherheitsbehörden zurückzuführen. Dagegen ist der Verzicht auf Bekennerschreiben nur solange überraschend, wie man den Terror der RAF als Maßstab heranzieht. Die seitenlangen kruden Pamphlete der RAF standen letztlich noch in der Tradition linker Theoriebildung und der Konstruktion von Begründungs- und Legitimationsdiskursen. Dieser theoretische Unterbau fehlte der Rechten schon in Zeiten, in denen der Nationalismus ideologisch noch intakt war. An seiner Stelle findet man bei der Rechten einen Dezisionismus der Tat, der dann zwar auch theoretisch reflektiert wurde, aber niemals die (scheinbare) geschichtsphilosophische Dignität linker Theorien erreichte. "Taten statt Worte": Wenn man so will sind die Morde selbst die Bekennerschreiben. Man hätte sie nur lesen müssen.

Martin >> im Forum

17 November 2011

Kritik an der Gewerkschaft der Polizei

Der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut bezeichnet in einer Presseerklärung die Bekennerlosigkeit rechtsextremistischer Verbrechen als "neue Dimension", aber es ist eine bloß stets geleugnete Dimension, denn die jetzt ermittelten Mordattentate sind nur eine Spitze des Eisbergs massenhaft rechtsextremistischer Straftaten gegen Menschen und Einrichtungen, die einfach ins Hass-Schema von Rechtsextremisten passen und nur in den seltensten Fällen mit Bekennerschreiben oder dergleichen garniert werden.

Es hat Methode, mittels derer die Kriminalstatistiken politisch geschönt und rechtsextremistische Täter geschont werden, so oft die Täterkreise und Tatmotive ausgeblendet werden. Mal aus Gründen der Reduzierung des Ermittlungsaufwands, oft aber, um "keine politische Sache daraus zu machen".
Wer den rechtsextremistischen Tathintergrund anzeigt, hat häufig Mühe, dass es überhaupt ins Protokoll kommt und macht sich vielen Polizeibeamten eher als linksextremistisch verdächtig, "denn wer sonst bekäme mit Rechtsextremisten Probleme" usw.

Die Gewerkschaft der Polizei, vor allem die Innenministerien müssen sich dem Problem stellen, dass rechtsextremistisches Denken auch in Polizeikreisen keine Ausnahme darstellt, dass es Kollegen gibt, die ihre Kollegen bei den Ermittlungen gegen Rechtsextremisten behindern und an die Täterkreise verraten. Und es gibt jede Menge Faulheit und Feigheit in Uniform, wenn sich beispielsweise Polizeibeamte in Mannschaftsstärke Zeugen von Morddrohungen ("Du bist tot") werden, sich dann aber der Aufforderung zur Festnahme und Zeugenschaft verweigern ("Haben wir nicht gehört").

Das ist Realität, keine "neue Dimension" - und solche Art "Polizeischutz" eine Ermutigung für Rechtsextremisten.

Markus Rabanus >> Antifa-Forum

15 November 2011

Die staatlich organisierte Strafvereitelung

Es herrscht Aufregung, dass "Verfassungsschützer" von den rechtsextremistischen Morden Kenntnis hatten. Wahrscheinlicher ist, dass es staatliche Mittäter unter der staatlichen Tarnkappe "Verfassungsschutz" gab, denn solches Mitwissen hätte niemand geheimhalten wollen, hätte niemand geheimhalten dürfen.

Was ist das für ein "hessischer Verfassungsschützer", gegen den nach dem Mord an einem türkischen Kleinunternehmer (2006) ermittelt und das Verfahren eingestellt wurde, weil ihm keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte? Womit redete der sich heraus? Was war seine Story, dass die Ermittlungen nicht sofort auf die rechtsextremistischen Täter führten?

Und nebenbei: Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten die Waffenfunde bei ihm? Oder wer sorgte dafür, dass ihm Bestrafung erspart blieb?
Der Mann sei "inzwischen" aus dem Dienst entlassen worden. Wann war "inzwischen"? Wer und was veranlasste seine Entlassung? Alles hat Namen und Verantwortlichkeiten, die es zu nennen gilt, wenn jetzt ernsthaft ermittelt werden soll.

Je tiefer die "Verfassungsschützer" in die Morde verstrickt waren, desto größer wird die Versuchung, sich der politischen und institutionellen Mitverantwortung zu entledigen, desto leichter wird sich die inhaftierte Beate Zschäpe in den Verhandlungen mit den Strafverfolgern tun, damit die zuständigen Politiker und Beamten weiterhin von "Ermittlungspannen" quatschen und mit Betroffenheitsgetue von ihren eigenen Verantwortlichkeiten ablenken können.

Die für Verfassungsschutzämter sollten als Relikte des Kalten Krieges entweder vollständig abgeschafft oder grundlegend reformiert werden, vor allem dürften sie nicht Geheimdienst sein.
Wer da redet, die Gesellschaft sei auf diesen Geheimdienst angewiesen, tut so, als gebe es bei den Landeskriminalämtern keine Staatsschutzabteilungen und als sei das Gebot entbehrlich, nur dann und aber dann ordentlich zu ermitteln, wenn es den strafrechtlichen Anfangsverdacht gibt.

Die Verdächtigenbeobachtung, wie sie die Verfassungsschutzämter unter Verzicht auf Strafanzeige praktizieren, ist nicht bloß teurer und unsinniger Selbstzweck, sondern staatliche Strafvereitelung.

Markus Rabanus >> Diskussion

01 August 2011

Razzia bei Rechtsextremisten in Baden-Württemberg

Die Verdächtigten im Alter von 17 bis 49 Jahren sollen im Raum Backnang die Gruppe Standarte Württemberg gegründet haben. Ziel der Vereinigung sei es gewesen, Ausländer mit allen Mitteln aus Deutschland zu vertreiben, teilten die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg mit. Die Gruppe habe weitere Waffen beschaffen wollen, um sie gegen Personen ausländischer Herkunft einzusetzen.
>> AntifaForum

13 April 2011

Zum Verbot der "Freien Kräfte Teltow-Fläming"

Am Montagmorgen wurden etwa 20 rechtsextremistischen Jungspunden die Verbotsverfügung gegen ihren Terrorclub überreicht. Bei den gleichzeitigen Hausdurchsuchungen wurden das in diesen Kreisen übliche Rüstzeug sichergestellt: Hakenkreuzfahnen, Teleskop-Totschläger, Schlagringe usw.
Während sich die Politik für die Aktion feiert, kommt das Verbot dennoch spät, denn schon seit Frühsommer vergangenen Jahres müssen sich Mitglieder des "Vereins" u.a. wegen Brandstiftung vom 22.1.2010 auf das "Haus der Demokratie" verantworten, das dabei vollkommen ausbrannte.
Gegen den 16-jährigen Haupttäter wurde das Verfahren mit der Begründung eingestellt, er habe den anderen bloß imponieren wollen. Zwar wurde ein Heimaufenthalt angeordnet, aber es ist grundfalsch, die eigentlich Erziehungspflichtigen aus der Verantwortung zu entlassen, denn die Familie ist, ob bemüht oder nicht, am ehesten Bindeglied zwischen Heranwachsenden und Gesellschaft. Familientherapie muss der Heimunterbringung vorgehen, eine strafbewehrte Pflichtveranstaltung sein.

Markus Rabanus >> AntifaForum

04 April 2011

Religiöser Rechtsextremismus

Weltweit gieren die religiöse Extremisten nach Anlässen, um ihren Hass in Gewalt austicken zu lassen. Am vergangenen Wochenende war es die Koranverbrennung durch den us-amerikanischen Hassprediger Pastor Terry Jones, dessen "Gemeinde" zwar kaum 30 Mitglieder zählt, aber durch solche Aktionen und islamistische Reaktionen sicherlich auf Zuwachs hoffen darf. In Afghanistan fanden antiamerikanische "Protestkundgebungen" statt. Mindestens sechs Tote.
US-Präsident Obama kritisierte die Koranverbrennung scharf. Das werden islamistische Terroristen ignorieren und Information dazu in ihrem Einflussbereich unterdrücken. Terry Jones freut sich, so einfach in die Schlagzeilen gekommen zu sein, möglichst noch in die Geschichtsbücher als jemand, der größere Feuerchen zu entzünden vermochte. - An ihren Werken sollt Ihr sie erkennen.
Auch in Deutschland gibt es genug Irre, die derart simpel Karriere machen möchten, aber hier wäre der Weg dorniger, denn es gilt der § 166 StGB.

Markus Rabanus >> AntifaForum

21 Februar 2011

Dresden: Nazi-Aufmarsch blockiert

Mehr als 20.000 Menschen demonstrierten am vergangenen Wochenende in Dresden gegen Krieg, Neofaschismus und gedachten der Opfer des Bombenkriegs.
Tausende Demonstranten blockierten einen Aufmarsch von ca. 600 angereisten Neonazis, die unter dem Vorwand der Trauer Hasstiraden grölten und ihren Revanchismus zelebrieren wollten. Gerichte hatten zuvor erneut den Neonazi-Aufmarsch gestattet, weil die anmeldende NPD noch immer nicht als verfassungswidrig verboten ist. Trotz eindringlicher Appelle zur Gewaltlosigkeit des zivilen Ungehorsams kam es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Versuche der Rechtsextremisten, in Leipzig und anderswo Ausweich-Demos zu veranstalten, scheiterten ebenfalls.
Markus Rabanus >> Diskussion

31 Januar 2011

NPD-Funktionär mit Maschinenpistole

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen den 36-jährigen Sven K. wegen Maschinenpistolenbesitzes (plus 200 Schuss) und des Verdachts der Hehlerei (6 Baumaschinen aus Diebstählen) Haftbefehl erlassen.
Sven K. ist wegen Körperverletzungsdelikten und Landfriedensbruchs mehrfach "vorbestraft", was in Strolchenkreisen eher ein Ritterschlag ist, im Firmenlogo seiner Abrissfirma Frakturschrift und ein zerschlagener Davidstern, denn ohne Antisemitismus fühlt sich der typische Rechtsextremist irgendwie nicht komplett - und ein paar Wehrsportübungen im Wald - genau das macht den passenden Strolch für die NPD, für die er seit 2009 im Kreistag sitzt.
Die freie Gesellschaft kann und soll sich Narren leisten, aber nicht als Partei und schon gar nicht mit Maschinenpistolen.

Markus Rabanus >> Diskussion

10 Januar 2011

Fascho-Attentat auf US-Kongressabgeordnete

Sechs Tote und eine lebensgefährlich verletzte Politikerin Gabrielle Giffords. So die Bilanz eines 22-jährigen Attentäters im US-Bundesstaat Arizona, der zuvor im Internet mit seinem Extremismus und der Pistole prahlte. Vermutlich nicht nur von der Armee abgelehnt habe er für eine neue US-Währung geschwärmt, die alle Probleme löse und die Gehirnmanipulation beende.
In den Medien heißt es, er sei ein "geistig und psychisch Verwirrter". Sicherlich, denn er verletzte die strafrechtlichen Grenzen der unter dem Banner der Meinungsfreiheit geführten Hasskampagnen gegen Obamas Reformpolitik, die Sarah Palin beispielsweise mit politischen Landkarten führt, denen Arizona ein Fadenkreuz aufliegt. - Jeder Extremismus ist Fortsetzung allgemeinerer Schlechtigkeit mit den dafür erreichbar schlechtesten Mitteln.

Markus Rabanus >> Diskussionen

03 Mai 2010

"Thierse, blockier se"

Nachdem die Rechtsextremisten am 1. Mai mehr oder weniger unverrichteter Dinge wieder abgefahren sind, wozu der friedliche Protest weiter Bevölkerungsteile maßgeblich beigetragen hat, wird nun vor allem über das Verhalten oder Fehlverhalten von Wolfgang Thierse diskutiert. Thierse hatte neben anderen Lokalpolitikern selbst an einer Sitzblockade teilgenommen und erst die Strecke verlassen hat, als ihm Polizeibeamte dabei ihre physische Unterstützung angetragen haben.

Die Gewerkschaft der Polizei fordert nun lautstark seinen Rücktritt und hält ihm "Würdelosigkeit" und Rechtsbruch vor. Die Unterscheidungen, die sich daran anschließen, sind nicht gerade neu: Wo genau verläuft nun die Grenze zwischen Verfassungstreue und zivilem Ungehorsam, sind Legalität und Legitimität immer kongruent, berechtigt ein übergeordnetes moralisches Interesse zum Begehen von Ordnungswidrigkeiten, ist eine Sitzblockade eine Nötigung etc. Diese und verwandte Szenarien werden diskutiert, seit es überhaupt Sitzblockaden und andere Formen vermeintlich passiven Protestierens gibt, und man wird nicht erwarten können, dass ausgerechnet die GdP den diskursiven gordischen Knoten durchschlägt.

Die Polizei hatte ohne Zweifel ein schwieriges Wochenende, allein schon aufgrund der Vielzahl der Schauplätze und unterschiedlichen Veranstaltungen in der Stadt. Und es ist auch nachvollziehbar, wenn es die Verantwortlichen bei den Ordnungshütern ärgert, dass Politiker mit Immunität einen Polizeieinsatz stören. Andererseits könnte ein Blick über den Rand der eigenen Einsatzstrategie nicht schaden. Denn gerade in Sachen Extremismus kann eine ordnungsgemäß durchgeführte und ohne Störungen abgelaufene Demonstration natürlich keine gesellschaftliche Auseinandersetzung ersetzen, die ja sonst allenthalben gefordert wird. Der Raum politischer Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit endet ja nicht dort, wo ein Gericht Grundrechte gewichtet oder gar einen Verbotsantrag ablehnt.

Martin >> Diskussion

01 Mai 2010

Nazis und 1. Mai? Nazi-Demos verbieten!

Direkt nach der Machterlangung begannen die Nationalsozialisten mit der Verfolgung von Gewerkschaftlern. Nächtliches "Abholen", Folter und Konzentrationslager - das war der Regime-Typus, wie ihn sich Nazis wünschen.

Am 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaften verboten, das Vermögen beschlagnahmt und in die "Deutsche Arbeitsfront" überführt, die in keinerlei Weise Arbeitnehmerinteressen gegenüber Arbeitgebern und Staat geltend machen durfte, sondern wie jede andere NS-Organisation für den Gleichschritt nach Stalingrad und andere Massenverbrechen sorgte.

Das sollte Grund genug sein, dass Nazi-Organisationen und Nazi-Strolche auf Mai-Demonstrationen nichts zu suchen haben. Auch nicht am Straßenrand. Und schon gar nicht mit Nazi-Veranstaltungen. Trotzdem gestatten unsere Gerichte immer wieder Nazi-Demonstrationen, so auch heute in Berlin und anderswo:

Der Bereich um den S-Bahnhof "Bornholmer Straße" (Berlin-Pankow), wo Rechtsextremisten ihren Hass gegen Einwanderer und Zivilgesellschaft zelebrierten, war polizeilich weiträumig abgesperrt. Es gab eine Vielzahl von Gegendemonstrationen.

Markus Rabanus >> Diskussion

Es braucht Sozialarbeit für "Bandidos"

In Schleswig-Holstein wurden die Rocker-Gangs "Hells Angels" und "Bandidos" verboten. Polizeikräfte demontierten von den Clubhäusern die Banden-Embleme und sicherten bei Wohnungsdurchsuchungen zahlreiche Waffen und Beweismaterial.
Folgerichtig müssten nun die Rocker ihre Mopeds neu bemalen, die Lederjacken zivilisieren und Banden-Tattoos abdecken. Reichlich Arbeit und Aufwand für ein Hobby, das sich zu sehr ins Kriminelle verirrte.

Anlass für die Verbote war ein sogenannter "Rockerkrieg", als sei der neu und nicht urtypisch für das Selbstverständnis solcher Gangs. - Sozialarbeit in diese Kreise gibt es nicht und wundert sich dann über "Parallelgesellschaften". Sozialarbeit und Auflagen in diese Kreise wäre eine seriöse Alternative zum Organisationsverbot. Dazu würde es eines mutigen Staates bedürfen, aber der ist nun mal in der Bandenprävention nicht mutiger als der einzelne Beamte tatsächlich wäre, allenfalls bei Kollektivauftritten. Und weil sich das kaum ändern lässt, müsste die Sozialarbeit eben notfalls in "Truppenstärke" stattfinden.

In den Biographien von Leuten, die sich den "Hells Angels" und "Bandidos" anschließen, lässt sich vieles entdecken, was auch bei Rechtsextremisten keine Seltenheit ist, z.B. "vaterlose" Kindheit und/oder Jugend, Misstrauen gegenüber liberalen Anschauungen und Verhältnissen. Die ideologischen Schlussfolgerungen von Rockern und Rechtsextremisten überschneiden sich deshalb häufig.
Und der Unterschied? - Beispielsweise, dass die Show von Rockern besser als die von den Möchtegern-Trommel-Faschos ist.

Markus Rabanus >> Diskussion

Urteilsschelte: Braune Bezirksschornsteinfeger

Das Verwaltungsgericht Halle gab der Klage eines Bezirksschornsteinfegers statt, dass seine rechtsextremistische Aktivität für die NPD keine ausreichende Begründung für den Widerruf seiner Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister sei.
"Es gebe noch kein Urteil zu dieser Rechtsfrage, ob ein Bezirksschornsteinfegermeister bis ins Private verfassungstreu sein müsse", wird das Urteil zitiert. Offenbar verkennt das Gericht, dass es nicht um das Private des Schornsteinfegers oder um Staatsschutz geht, sondern um die Sicherheit und Privatsphäre derjenigen, die sich ihren Bezirksschornsteinfeger bislang nicht aussuchen können, also in ihre Häuser und Wohnungen einlassen müssen.

Was tun?
Jeder demokratische Bürger sollte solch einem Schornsteinfeger den Zutritt verwehen, denn es ist unzumutbar, dass der Staat Rechtsextremisten mit hoheitlichen Aufgaben in Wohnungen von Menschen schickt, denen Rechtsextremisten die Bürger- und Existenzrechte bestreiten.
Es geht keinesfalls um die Frage eines allgemeinen Berufsverbots für Rechtsextremisten, denn kaum etwas ist wichtiger für die politische Vernunft als die Teilhabe am Berufsleben, aber für hoheitliche Aufgaben bis in die Privatsphäre fehlt es Rechtsextremisten aus Gründen ihrer Hass-Ideologie an persönlicher Eignung.

Die Hallenser Richter können hingegen gern für ihren Berufsstand einen eigenen Kehrbezirk fordern, in dem sich braune Schornsteinfeger umtun dürfen.

Markus Rabanus >> Diskussion