02 August 2019

US-Gericht: WikiLeaks durfte Demokraten-Mails veröffentlichen

Ich bin zwar Whistleblower-Befürworter (siehe früheren Vorschlag für ein www.inidia.de/whistleblowergesetz.htm ), aber Julian Assange betreffend mal folgendes:

Obgleich Assange allen Grund hatte, auf die US-Regierung sauer zu sein, muss er sich trotzdem fragen lassen, wem er mit dem Veröffentlichungszeitpunkt diente. Und es entschied die Wahl Trumps.

Das verzeihe ich Assange nicht, jedenfalls nicht politisch, auch wenn es rechtens gewesen sein mag.

Überhaupt störte mich an ihm schon Jahre zuvor, dass er mit brisanten Veröffentlichungen für den Fall seiner Verhaftung drohte. Solche Leak-Nutzung für persönliche Zwecke schadet dem Whistleblower-Erfordernis.

Ob nun das Urteil okay ist, weiß ich mangels Recherche nicht, was den E-Mails enthalten war, ob sie die Öffentlichkeit etwas angingen, denn geoutet gehört nur, was nationales Recht und Völkerrecht bricht,
- wobei das nationale Recht selbst Unrecht sein kann - und dann wäre das Outen von Verstößen schäbige Denunziation.

Wie auch immer. Ich wünsche ihm Amnestierung, denn die von ihm z.B. mit Mannings geouteten Kriegsverbrechen durften uns auf keinen Fall verschwiegen werden.

Kein Staat und niemand hat das Recht auf Strafverfolgung wegen des Verrats von Verbrechen, SONDERN gehört ihrer selbst angeklagt.

Verrat von Verbrechen hat Menschenrecht zu sein.