20 November 2009

Russlands Verfassungsgericht verbietet die Todesstrafe

Kurz vor Ablauf des zehnjährigen Moratoriums für die Todesstrafe entschied Russlands Verfassungsgericht, dass die Todesstrafe auch danach verfassungswidrig ist, "obgleich Russland das 6. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention, das die Anwendung der Todesstrafe verbietet, noch nicht ratifiziert hat", berichtet RIA Novosti.
Nun wäre es schön, wenn auch die USA und China diese Rechtslage übernehmen.

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