15 April 2014

Ferndiagnose Ukraine

Ferndiagnosen sind zwar fehlerträchtig, aber Diagnosen aus dem Kugelhagel sind auch nicht immer verlässlich.
Also mein Eindruck ist, dass je länger der Westen und Moskau an der Ukraine zerren und dabei auf Extremisten setzen, desto wahrscheinlicher wird, dass die Großmächte unmittelbar in Kämpfe schlittern, denn die Extremisten "lösen" ja nichts an Problemen, sondern vergrößern sie nur.
Da allerdings auch ein Krieg zwischen NATO und Russland weder die Krim noch Kiew aufblühen lässt, müssten die Großmächte allmählich mal eher auf gemäßigtere Stellvertreter in der Ukraine setzen und den Scharfmachern die Unterstützung entziehen, ansonsten könnte es doch glatt noch zu größeren Missverständnissen führen, für die sich schlussendlich dann niemand mehr entschuldigen kann. Sowohl auf Seiten der NATO als auch Moskaus denken einige "Experten" inzwischen laut über militärische Szenarien nach, allerdings recht dusselig, weil dann die Handbremse fehlt.

Hallo Herr Lawrow, 

als prowestliche Strolche in Kiew Regierungsgebäude stürmten, waren es Ihnen keine "Demonstranten", aber nun, wenn prorussische Strolche anderswo Regierungsgebäude stürmen, sollen es "Demonstranten" sein? Wir beide würden uns schon verstehen, aber die Lügerei, mit der sich jetzt Ost und West begegnen, führt auf den Schlachthof. Lohnt sich das?

Liebesgrüße aus Pankow.
Markus S. Rabanus

14 April 2014

BER-Zwischenstand: 5,4 Mrd.€

Es heißt, Mehdorn habe in der Aufsichtsratsitzung vom 11.4.2014 zusätzliche 1,1 Mrd. € für den "Bau" des Berlin-Brandenburg-Flughafens verlangt. So steigern sich die Kosten auf 5,4 Mrd. € gegenüber ursprünglich angekündigten Baukosten i.H.v. 755.130.000 €.

 Nach der Aufsichtsratssitzung scheiterte Mehdorn mit seinem Dienstfahrzeug an einer Autobahnauffahrt, entstieg dem umgestürzten Fahrzeug unverletzt und ließ sich von Wowereit mitnehmen, der ebenfalls Teilnehmer des Dienstfahrzeug-Konvois war. Einen polizeilichen Alkoholtest überstand Mehdorn mit "unauffälligem" Ergebnis.

 Wie prima die am BER werkelnden Firmen mitarbeiten, macht die Kritik aus dem Hause SIEMENS deutlich, wenn das für den Brandschutz zuständige Unternehmen nach Jahren reklamiert, die "Raumnummern" in der Baubeschreibung seien falsch. Das sind natürlich irre Hürden. Vermutlich wird man jetzt Jahre brauchen, die Räume zu zählen, um die "Raumnummern" neu zu vergeben.

12 April 2014

Urteilsschelte zur Mängelhaftung bei Immobilienverkäufen

Ein Mietshaus in Berlin wechselt für einen Kaufpreis i.H.v. 260.000 € den Eigentümer. Der Erwerber setzte für die Schwammbeseitigung vor dem Berliner Kammergericht 639.000 € Schadensersatz gegen den Veräußerer durch, die Haftung sei unbegrenzt. Dagegen zog der angerufene BGH zwar eine Haftungsgrenze ein und verlangte von der Vorinstanz zwecks Verkäuferschutz weitere Berücksichtigungen, aber dennoch läuft auch das BGH-Urteil darauf hinaus, den Kauf von Schrottimmobilien zum Geschäftsmodell für arglistige Erwerber zu machen, indem der Kaufpreis für unmaßgeblich erklärt und der fiktive Verkehrswert einer mangelfreien Immobilie zum Maßstab der Gewährleistung gemacht wird.

Die absurde Folge daraus: Je tiefer jemand unter dem Verkehrswert verkauft, desto mehr Schadensersatz riskiert er über die Kaufpreisrückerstattung hinaus. Herzlichen Dank, lieber BGH:-), aber das schaut mir nicht nach "Verkäuferschutz" aus.

M.E. müssen jetzt Verkäufer von Altimmobilien (besser aller Immobilien) darauf bestehen, dass der Käufer vor Vertragsabschluss ein umfassendes Bausachverständigengutachten einholt und dadurch seine im Kaufpreisversprechen ausgedrückte Wertschätzung für das Kaufobjekt substantiiert.

Bei vermieteten Kaufobjekten sollten auch die Mietverhältnisse sachverständig begutachtet sein, so dass der Verkäufer auch wirklich nur noch für arglistig verschwiegene Sach- und Rechtsmängel haftet. Ansonsten riskiert der Veräußerer sein Vermögen sogar über den Kaufpreis hinaus.

Im notariellen Kaufvertrag muss es mindestens heißen: "Der Käufer hatte ausgiebig Gelegenheit, sich der etwaigen Mängel des Kaufobjekts sachverständig und umfassend zu vergewissern." - Aber auch solche Klausel genügt u.U. nicht, denn in der BGH-Pressemitteilung heißt es: "Das Prognoserisiko (ob sich die Sanierung lohnt) trägt der Verkäufer." Das ist unglaublich, denn Altimmobilien zu verschenken, wäre sicherer. Dann aber bitte nur noch an mich.

BGH-Pressemitteilung Nr. 60/2014: Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten der Schadensersatzanspruch des Käufers eines Grundstücks gegen den Verkäufer auf den Ersatz des mangelbedingten Minderwerts des Grundstücks beschränkt ist.
In dem zugrunde liegenden Verfahren kaufte die Klägerin von den beiden Beklagten ein mit einem Mietshaus bebautes Grundstück zu einem Kaufpreis von 260.000 €. Nach dessen Übergabe stellte die Klägerin fest, dass das Gebäude mit echtem Hausschwamm befallen ist. Das Landgericht erließ ein Grundurteil, wonach die Beklagten dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet sind. Im anschließenden Betragsverfahren wurden die Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 89.129,86 € sowie von 45.000 € als Ausgleich des nach der Schwammsanierung verbleibenden merkantilen Minderwerts verurteilt. Ferner wurde festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, auch den weitergehenden durch den Hausschwamm hervorgerufenen Schaden zu ersetzen. Die Urteile sind rechtskräftig. Nach der Durchführung weiterer Sanierungsmaßnahmen verlangt die Klägerin von den Beklagten nunmehr den Ersatz eines weitergehenden Teilschadens in Höhe von 499.728,86 € sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 5.371,66 €. Ihre Klage ist in den Vorinstanzen erfolgreich gewesen. Nach Ansicht des Kammergerichts ist die Ersatzpflicht der Beklagten nicht begrenzt. Bei der Prüfung, ob die Mängelbeseitigungskosten unverhältnismäßig sind, sei nicht von dem Kaufpreis, sondern von dem Verkehrswert des mangelfreien Grundstücks auszugehen. Dieser liege bei (mindestens) 600.000 €, während die Zahlungen, zu denen die Beklagten bislang verurteilt worden sind, sich auf insgesamt 639.230,38 € beliefen und sie damit nur ca. 6% über dem Verkehrswert lägen.
Der unter anderem für Verträge über Grundstücke zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Beklagten das Urteil des Kammergerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Grundsätzlich kann der Käufer von dem Verkäufer Ersatz der zur Beseitigung eines Mangels erforderlichen Kosten verlangen. Sind die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten jedoch unverhältnismäßig, ist zum Schutz des Verkäufers der Schadensersatzanspruch auf den mangelbedingten Minderwert der Kaufsache beschränkt. Die Annahme der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung bzw. der dafür erforderlichen Kosten setzt eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls voraus. Bei Grundstückskaufverträgen kann als erster Anhaltspunkt davon ausgegangen werden, dass Mängelbeseitigungskosten unverhältnismäßig sind, wenn sie entweder den Verkehrswert des Grundstücks in mangelfreiem Zustand oder 200% des mangelbedingten Minderwerts übersteigen.
Ausgehend von den Feststellungen des Berufungsgerichts, wonach der Zeitwert des Gesamtobjekts im Zustand des Befalls mit echtem Hausschwamm 507.202 € beträgt und jener ohne Hausschwammbefall bei (mindestens) 600.000 € liegt, kommt eine Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigungskosten ernsthaft in Betracht. Die bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts sind allerdings nicht ausreichend. Für die weitere Sachbehandlung hat der Senat außerdem darauf verwiesen, dass bei der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigungskosten auf den Beginn der Mängelbeseitigung durch den Käufer abzustellen ist. Stellt sich erst im Nachhinein heraus, dass die Kosten höher als erwartet sind, steht dies einer Ersatzpflicht nur entgegen, wenn ein wirtschaftlich denkender Käufer die Arbeiten auch unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Kosten nicht fortführen würde oder fortgeführt hätte. Das Prognoserisiko trägt der Verkäufer. Das Berufungsurteil war daher aufzuheben und die Sache – auch zur Behebung weiterer Rechtsfehler bei der Feststellung der grundsätzlich erstattungsfähigen Mängelbeseitigungskosten – zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.
Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12
LG Berlin – Urteil vom 15. März 2011 – 5 O 464/09
Kammergericht – Urteil vom 22. Oktober 2012 – 20 U 92/11
Karlsruhe, den 4. April 2014
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe

Weitere Urteilsschelte: Wenn der Verkehrswert inklusive Hausschwamm auf "507.000 €" beziffert und der Verkehrswert ohne Hausschwamm auf "mindestens 600.000 €" vermutet wird, dann wäre die Wertdifferenz ein Sechstel und könnte allenfalls einen "Schadensersatz" i.H.v. 44.000 € rechtfertigen, denn um solch Sechstel könnten sich beide Vertragsparteien geirrt haben und sollten folglich auch in solchem Verhältnis haften, aber auch das ist durch den niedrigen Kaufpreis ("260.000 €") kontraindiziert.

 - Die Außerachtlassung des Kaufpreises ist absurd, denn sie verwirft das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, entzieht die Geschäftsgrundlage.

- Die Vereinseitigung des allgemeinen Immobilienrisikos auf den Veräußerer ist ebenfalls absurd, es sei denn, die Mängelfreiheit einer Altimmobilie wäre ausdrücklich versprochen, aber das würden sich vermutlich nur Schwindler trauen.

11 April 2014

Auch E.ON zieht sich aus Desertec zurück

Nach Bosch und Siemens steigt jetzt auch E.ON bei Desertec aus. Von den größeren Projektunterstützern aus Deutschland ist jetzt nur noch RWE dabei. Mit zunehmender Solar- und Windenergie-Produktion in den potentiellen Abnehmerländern Nordeuropas dürfte das Sahara-Photovoltaik-Projekt jegliche Konkurrenzfähigkeit einbüßen, zumal sich aus den politischen Instabilitäten Nordafrikas obendrein Investitionshemmungen ergeben.

31 März 2014

IGH verurteilt Japans "wissenschaftlichen" Walfang

Hat jetzt die Lügerei ein Ende? Seit 1986 umgeht Japan das internationale Walfangverbot unter dem Vorwand, der Walfang diene Forschungszwecken.
Mehr als 10.000 der weiterhin vom Aussterben bedrohten Meeressäuger wurden seither von japanischen Walfängern gekillt. Oft kam es zu gefährlichen Zwischenfällen mit Umweltschützern, z.B. der Versenkung des Schnellbootes "Ady Gil" der Walschutz-Organisation SeaShepherd im Jahr 2010.

Australien erhob gegen Japan Unterlassungsklage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH). Neuseeland schloss sich der Klage an, während andere Staaten (auch Deutschland) zwar "Kritik" an Japan übten, aber letztlich das betrügerische Gemetzel duldeten. Jetzt entschied der IGH gegen Japan. - Eine späte Entscheidung, eine überfällige Entscheidung.

Siehe http://www.icj-cij.org/docket/files/148/18136.pdf

Erdogans AKP siegt bei Kommunalwahlen

Trotz Korruptionsskandals verbesserte sich die staatsregierende AKP nach letzten Hochrechnungen bei den Kommunalwahlen am gestrigen Sonntag landesweit um rund 5 Prozent auf 45,5 Prozent, während die oppositionelle Republikanische Volkspartei (CHP) nur einen leichten Stimmenzuwachs auf knapp 28 Prozent erzielte.
Der türkische Ministerpräsident reklamiert das Kommunalwahlergebnis als persönlichen Sieg. Nun werde er seine Gegner "bis in die Höhlen verfolgen", zitiert ihn die ARD-Tagesschau.

17 März 2014

Fehlentwicklung: Supermärkte senken Fleischpreise

Ich esse gern Fleisch, aber aus vielen guten Gründen seltener als früher und halte die Preissenkung für ein falsches Signal. Andererseits bildet sich der Preis vor allem aus Angebot und Nachfrage, weshalb die Preissenkung auf ein Überangebot schließen lässt.
++Was hätte die Politik zu tun?++
1. Die Subventionen in diesem Bereich senken/abschaffen.
2. Den Fleischumsatz höher besteuern.
3. Den Tierschutz verschärfen.

Paris und Smog - schlimmer denn je

Dass Paris ein Smog-Problem hat, wissen nicht nur Touristen, die vom Eiffelturm ein Andenkensfoto machen möchten, sondern lässt sich auch beziffern: 50 Mikrogramm Feinstaubpartikel pro Kubikmeter Luft dürfen es im Maximum sein, aber 180 Mikrogramm wurden gemessen. Die ansonsten umweltpolitisch nachlässige Administration beschloss nun erstmals seit 1997 zu handeln und verhängte zum zweiten Mal in der Landesgeschichte ein Fahrverbot im täglichen Wechsel von gerader und ungerader Letztziffer der Kfz-Kennzeichen. Sogleich läuft die französische Automobillobby Sturm gegen diese Maßnahme und bezeichnete sie als "unfair und dumm", obgleich die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel für die Dauer der Maßnahme kostenlos ist.

Zum Krim-Referendum

Laut russischen Medien votierten gestern "96,77 Prozent" der rund "1,233 Mio." abgegebenen Stimmen für die Abspaltung der Krim und den Anschluss an Russland. Die Wahlbeteiligung habe bei "83,1 Prozent" gelegen. Siehe: http://de.ria.ru/politics/20140317/268050290.html

Die Opposition hatte zum Boykott des Referendums aufgerufen, eine OSZE-Wahlbeobachtung gab es nicht bzw. war verwehrt, so dass zweifelhaft ist, wie demokratisch dieses Referendum durchgeführt wurde.
Gleichwohl fragt sich, ob nicht doch andere Schlüsse aus solchem Referendum zu ziehen sind, weil sich auch die westliche Sanktionsdrohung gegenüber dieser Entwicklung demokratisch zu legitimieren hätte.
Die Geltendmachung völkerrechtlicher Kritik überzeugt, insoweit die russische Einmischung sowohl in militärischer als auch propagandistischer Qualität vollkommen inakzeptabel ist, darf jedoch weder die eigenen Einmischungen noch die Selbstbestimmungsrechte der Krim-Bewohner ausblenden, wie es in den Reaktionen von EU- und NATO-Staaten der Fall ist.

Herr Steinmeier muss sich die Frage stellen lassen, welche Wirkungen die beschlossenen Sanktionen entfalten sollen und ob sich in Brüssel zu entscheiden hätte, wie sich die Krim staatlich zuordnet. In die Beantwortung dieser Frage ist einzubeziehen, dass sich EU und NATO bislang nie schwer taten, separatistische Entwicklungen zu fördern und anzuerkennen, wenn sie antirussisch bzw. prowestlich waren.

12 März 2014

Sanktionen gegen Russland?

+++ Ach, Herr Özdemir, +++ als Bush den Irak unter Feuer nahm, war es uns kein Grund für Sanktionen, aber gegen Russland ist es offenbar etwas anderes. Ist das so?
Politik ist ein Trittbrett, sonst müsste man ja arbeiten und würde sich ernsthaft aufregen, denn wer zahlt am Ende die Zeche?
Gratulation noch zur Diätenerhöhung, denn wer sie nicht der Staatskasse rücküberweist, war auch nicht "dagegen".

MfG Markus Rabanus

Was darf die Krim?

Hallo Herr Steinmeier,
Putin versündigt sich, aber auch die Stellungnahmen unserer Regierung sind völkerrechtlich dürftig und einseitig, denn wie wäre es im umgekehrten Fall, wenn sich der Maidan prorussisch positioniert, die Regierung in Kiew gestürzt und sich die immerhin Autonome Republik Krim per Unabhängigkeitserklärung in Richtung EU und NATO von der Ukraine verabschiedet hätte? Würden wir dann das "Selbstbestimmungsrecht der Krim" hochloben?

MfG Markus Rabanus

11 März 2014

Dritter Jahrestag Fukushima - globales Politikversagen

Keiner der Verantwortlichen, denen die Nichtbeachtung seitens der IAEO angezeigter Risikofaktoren nachgewiesen ist, wurde zur Rechenschaft gezogen. Für die schwersten Fälle von Umweltkriminalität genügen demnach Rücktritte. Mit Pensionen - und der Rest interessiert sie nicht. Das kann nur sein, weil die Regierung und Justiz durch und durch korrupt ist, aber auch die Internationale Atomaufsichtsbehörde IAEO nebst allen Regierungen weltweit, die gute Miene zum bösen Spiel des japanischen Versagens machen, weil auch sie im Fall der Fälle nicht haften möchten und die selben Fehler machen, dass uns infrastrukturrelevante Konzerne zu mächtig werden durften, um sie in die Haftung nehmen zu können. Und nichts daran wird geändert - wie im Bankensektor. Machen das die Kommentare deutlich?
An der Ruine bekommt TEPCO seit dem 11.3.2011 nichts in Griff. Für die Ruinenarbeiter wurde keine adäquate Schutzkleidung entwickelt, noch immer fließen Massen an radioaktiven Wassern aus den Atomruinen in den Pazifik, wo es nicht bleibt und global die Nahrungskette verseucht, kein Entsorgungskonzept für die riesigen Mengen kontaminierter Böden, Zehntausende Evakuierte hausen weiterhin in Containern und sonstigen Notunterkünften, bleiben ihrer Heimat und Existenzgrundlage beraubt.

+++ Wichtige Lehren wurden nicht gezogen +++ Obwohl Fukushima zeigte, dass wer Atommeiler wie eine Reihenhaussiedlung baut, dann auch einen Serien-GAU riskiert, werden in vielen Ländern (auch in Deutschland) noch immer Atomanlagen mit mehreren Blöcken betrieben oder sind gar noch im Bau, z.B. in Finnland.

Samsung schuldet Kunden Millionen

Um den Umsatz anzukurbeln, versprach Samsung zum Jahresende 2013 Käufern von Smartphones Rabatte per "Cashback", also Banküberweisung nach Registrierung nebst Einsendung des Kaufbelegs. So sollte beispielsweise der Käufer eines "Samsung Galaxy Note3" 100 € des Kaufpreises erstattet bekommen. Im Januar kam nichts, im Februar kam eine eMail, in der sich Samsung mit der umfänglichen Prüfung "10-tausender" Cashback-Anträge entschuldigte, die noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Inzwischen ist Samsung bereits im dritten Verzugsmonat und muss allmählich mit der Geltendmachung von Verzugszinsen rechnen.

06 März 2014

Der PS-Lobby zum Trotz: Elektro-Autos haben Zukunft

Das ist schwach, wie sehr die Tagesschau den Müll der PS-Lobby nachbetet, denn es gäbe sehr wohl einen Markt für E-PKW, wenn man sich endlich mal aufraffen würde, einen für den Stadtverkehr optimierten PKW zu bauen:

- Für den Stadtverkehr genügen Spitzengeschwindigkeiten von 90 kmh, um notfalls Autobahn fahren zu können. Und weniger Leistung ist gleichbedeutend mit weniger Energieverbrauch und größerer Reichweite.

- Für solch Citycar genügen dann auch Reichweiten von 100 Kilometern mit folglich viel kleineren Batterien.

- Solche Fahrzeuge wären auch im Preis KONKURRENZFÄHIG.

Es müsste ein Kleinfahrzeug sein, dem sich die Rückbank und der Beifahrersitz leicht rausnehmen lassen, um auch in kleineren Fahrzeuginnenräumen sperrige Sachtransporte und Vielseitigkeit zu gewährleisten.

Das würde in den Innenstädten die Lärmbelastung, die Abgasbelastung, die Feinstaubbelastung vermindern.
Das wären Autos für die innerörtlichen Dienstleister, z.B. Pflegedienste, Handwerker, aber auch für viele Normalverbraucher attraktiv.

Und E-Citycar wird kommen, ganz egal, was Piech & Kumpane erzählen, um uns weiterhin ihre konzeptionell antiquierten Fahrzeugpaletten anzudrehen.
Und wahrscheinlich wird es dann ein chinesischer Fahrzeugbauer sein, wenn sich in Chinas Mega-Metropolen die Erkenntnis durchsetzt, dass Abgase bestenfalls zum Selbstmord taugen.

Anlass für diesen Kommentar ist folgende Meldung "Abschied vom Elektro-Auto?"

03 März 2014

Timoschenko auf Abwegen

Die von Merkel & NATO hartnäckig hofierte Julia Timoschenko sagte heute laut Tagesschau.de: "Putin hat den USA und Großbritannien den Krieg erklärt."

Frau Timoschenkow hat 'ne Vollmeise und sollte sich mal Fotos von kriegszerstörten Städten anschauen.

Bahn-Chef Grube 20 Prozent Gehaltserhöhung?

Der Mann könne nichts dafür, denn der Vertrag sei eben so, dass sich sein "Grundgehalt" von 900.000 € auf 1,08 Mio.€ erhöhe. Und dann gab es noch "Boni", um den überstrapazieren Mann noch ein bisserl mehr zu motivieren. So bekam Grube im Jahr 2012 rund 2,6 Mio. Gehalt dafür, dass er "Verantwortung trägt". Das sind fast 217.000 € pro Monat zum Glück nicht in Münzen. - Die Kleptomanie gilt als Krankheit, aber mitunter ist sie System.

02 März 2014

Ukraine - was ich Politikern sagen würde

Lieber Herr Putin, das russische Parlament kann Ihnen zwar innenpolitisch den Rücken stärken, aber nicht völkerrechtlich über das eigene Staatsgebiet hinaus. Ein Krieg wäre also eine richtig schlimme Sünde. Keine Angst vorm lieben Gott? Ich auch nicht, aber deshalb muss man ja keinen Mist bauen.

Und so dumm, einen Konflikt militärisch lösen zu wollen, der wirtschaftlich humaner und preisgünstiger zu lösen wäre, weil die EU gar nicht die Mittel hat, den 45 Mio. Ukrainern all das zu geben, was allein schon für die 11 Mio. Griechen fehlt.

"Schutz der russischen Bevölkerung"? Mit ähnlichen Sprüchen zog Hitler los und zuweilen andere Schurken, aber wäre es humanitäre Sorge, dann erleichtern Sie solchen "Russen" die Einwanderung anstatt zu versuchen, eine Volksgruppe den anderen Volksgruppen überzuhelfen, denn wenn Kiew wie Grosny ausschaut, ist Ihr Spielplatz zwar groß, aber Ruine.

Lieber Herr Janukowitsch, dass Sie flüchteten und Asyl erhielten, finde ich gut, denn es ist oft besser für alle, wenn Strolche fortlaufen und nicht in die Ecke getrieben bis zur letzten Patrone die eigene Haut über die Zeit zu retten versuchen.

Lieber Herr Steinmeier, Sie sahen die "Lunte brennen", aber mochten nicht auf mich hören, als ich Sie bat, für die Ukraine eine NATO-Osterweiterung auszuschließen und dem Maidan keine albernen Versprechen zu machen, die wir nicht finanzieren können oder vielleicht auch gar nicht möchten, denn der Rechtsextremismus und Oligarchismus dort ist unübersehbar.

Lieber Herr Obama, Sie wissen um die Dummheit und den Hass im eigenen Land. Wie können Sie dann glauben, dass die Russen schlauer oder besser würden, indem man ihre Sorgen und Interessen nicht ernst nimmt, ob berechtigte oder nicht, denn darüber seriös zu verhandeln, wäre so erforderlich wie über die US-Politik bzw. die offenen und verdeckten Kriege sowie Korrumpierung von Regierungen anderer Staaten gegen deren Völker. Neunzig Minuten haben Sie mit Putin telefoniert. Glauben Sie bitte niemals, dass Sie oder Putin auch nur irgendetwas dürfen, ohne dazu wenigstens das Votum aller eingeholt zu haben, die solch Plausch angehen würde.

27 Februar 2014

Freispruch Wulff und Rücktritt Gauck?

Das Landgericht Hannover sprach den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff vom Vorwurf der Korruption frei. Rehabilitiert ist er damit nicht. Folgerichtig wäre es, wenn jetzt auch Gauck den Rücktritt erklärt und die Bundesversammlung zur Wulff-Wiederwahl auffordert.
Trotz parteipolitischer Vorbehalte sah ich die damals gegen ihn erhobenen Vorwürfe als unbegründet an und veröffentlichte dazu unter anderem die nachstehend verlinkten Kommentare:

14.12.2011: http://onlinewoche.blogspot.de/2011/12/schmarren-in-kritik-wulff.html
19.12.2011: http://onlinewoche.blogspot.de/2011/12/wulff-und-die-halbwahrheiten-von.html 03.01.2012: http://onlinewoche.blogspot.de/2012/01/spd-schadet-dem-rechtsstaat-in-der.html 04.01.2012: http://onlinewoche.blogspot.de/2012/01/medienkritik-wulff-interview-von-ard.html 18.02.2012: http://onlinewoche.blogspot.de/2012/02/kommentar-zum-wulff-rucktritt.html
19.12.2011: http://onlinewoche.blogspot.de/2011/12/affare-wulff-die-krise-sucht-den.html
06.01.2012: http://onlinewoche.blogspot.de/2012/01/handschlagqualitat-der-wulff.html
02.01.2012: http://onlinewoche.blogspot.de/2012/01/scheibchenweise-indiskretion-vs-wulff.html
23.01.2012: http://onlinewoche.blogspot.de/2012/01/spiegel-in-bild-manier-vs-wulff.html
12.05.2012: http://onlinewoche.blogspot.de/2012/05/eklat-henri-nannen-preis-2012.html
23.11.2011: http://onlinewoche.blogspot.de/2011/12/wulffs-bankkredit-zweifelhafter-als-der.html
20.12.2011: http://unsere.de/rettet_den_wulff.htm

In dieser Sache wurden es erstaunlich viele Kommentare, aber in diesem Fall hatte da jemand, auch wenn er mein Freund nicht wäre, einfach mal zu viele gewichtige Feinde. Und dann warfen sie ihm noch vor, dass er sich ungeschickt wehre, als sei es Moral, jemanden treten zu dürfen, der sich nicht zu wehren versteht. Und die Macht der Medien, so wichtig sie ist, war auch in diesem Fall einfach bloß Missbrauch.
Doch wo war der Rest unserer Bildungsnation? Vielleicht hatte der Mann nur einen Fehler gemacht, indem er einmal die recht wichtige Wahrheit sagte, dass der Islam zu Deutschland gehört. 

26 Februar 2014

Bundesverfassungsgericht kippt 3-Prozent-Sperrklausel bei EU-Wahl

Bei der letzten Bundestagswahl waren es 16 Prozent der Wählerstimmen, die an der Fünf-Prozent-Klausel scheiterten, immerhin rund 7 Millionen Wähler.
Bei den Wahlen zum EU-Parlament sieht das deutsche Wahlrecht eine Drei-Prozent-Sperrklausel vor. Jetzt verwarf das Bundesverfassungsgericht diese EU-Sperrklausel als "unter den gegenwärtigen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen verfassungswidrig".

BVerfG-Pressemitteilung im Wortlaut