12 Juni 2013

Türkei: Erdogans Gewaltorgie und Hintergründe

Erdogans Prahlerei, seine Geduld sei am Ende, veranlasste Teile des Parlaments zu stehenden Ovationen. Die Polizei räumte den Taksim-Platz und Gezi-Park in Istanbul. Hunderte Verletzte und Festgenommene.

Der Hintergrund des innenpolitischen Konflikts ist viegestaltig:

- Einerseits glänzt die Türkei mit Wachstumsraten, aber in ähnlicher Weise wie in China und Indien von weitgehender Rechtlosigkeit der Arbeitnehmerschaft begleitet. Es wird beliebig geheuert und gefeuert, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen und sonstiger Standards werden allenfalls bei politischen Gegnern kontrolliert.

- Infolge davon wachsender Links- und Rechtsextremismus.

- Der andauernde >> Kurdenkonflikt

- Kulturelle Spannungen, die durch Rückkehrer aus den EU-Staaten verschärft werden, denen das autoritäre und monokulturelle Gehabe der türkischen Mehrheitsgesellschaft anstrengend ist.

Erdogans Islam-Getue sichert ihm Macht. Die Oppositionskräfte haben bislang kein die Massen überzeugendes ideologisches Alternativkonzept. Darin gleichen sich die Türkei, Iran, Ägypten, Tunesien, aber auch viele Staaten, in denen das Christentum dominiert, wie sich zur Zeit besonders in Russland zeigt.

Istanbul war/ist die multikulturellste Stadt der Türkei. Leute wie Ministerpräsident Erdogan begreifen diese Stadt nicht als Chance, sondern bekämpfen deren Pluralismus.

Weiterer NSU-Terroranschlag und die FALSCHE Statistik

Die Aussage des Angeklagten Carsten S. vor dem Oberlandesgericht München werden dazu führen müssen, dass ein Sprengstoff-Attentat aus dem Jahr 1999 neu ermittelt wird. Mutmaßlich hatten die beiden NS-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt eine Taschenlampe in einen Sprengkörper umfunktioniert und in einem Nürnberger Lokal eines türkischstämmigen Betreibers deponiert. Als die Taschenlampe eingeschaltet wurde, explodierte sie und verletzte eine Person schwer. Die Polizei deutete damals den Anschlag als "Schutzgelderpressung".

Die mediale Beachtung, die jetzt dieses Outing erfährt, ist angemessen, überlagert aber leider die gleichfalls bedeutsamen Schilderungen von Carsten S. hinsichtlich des terroristischen Alltags von Rechtsextremisten, wie er noch immer von Politik und Medien unterschätzt wird, zumal vieles gar nicht zur Strafanzeige kommt, weil sich die Betroffenen nichts von den polizeilichen Ermittlungen erhoffen und im Gegenteil Racheakte der rechtsextremistischen Terrorszene fürchten.

08 Juni 2013

Zu den Geschehnissen in Istanbul

Die Auseinandersetzung zwischen türkischer Polizei und Demonstrationen kostete inzwischen zwei Demonstranten und einen Polizisten das Leben. Mehr als 4000 Menschen verletzt. Die genauen Umstände lassen sich der Berichterstattung nicht entnehmen, zumal der Fokus nicht auf die Geschehnisse gerichtet scheint, sondern daraus eine Propagandaschlacht zwischen Befürwortern und Gegnern Erdogans und des EU-Beitrittsgesuchs macht.

Die Politik zeigt sich mal wieder unseriös widersprüchlich, wenn Erdogan einerseits demokratisch vorgebrachte Forderungen von Herzen begrüßt, um die Protestierenden zu besänftigen, andererseits vor den eigenen Anhängern die Demonstranten als "Terroristen" bezeichnet und sich dafür mit Sprechchören hat feiern lassen, in denen es heißt: "Wir würden für Dich sterben, Erdogan!" - Sehr schlecht, wenn es so war und er dann nicht gesagt hat: "Niemand soll für mich sterben wollen. Und erst recht soll niemand für mich töten wollen." Wenn Erdogan stattdessen die blöden Parolen genießt, unterscheidet ihn moralisch nichts von Assad, dem er unsinnigerweise fortlaufend den Krieg erklärt.

Aber auch die EU-Reaktionen sind unseriös widersprüchlich, wenn der EU-Erweiterungskommissar Stefan Füle seine Kritik an Erdogan mit dem Lippenbekenntnis garniert, die EU stehe zu den Beitrittsverhandlungen, während Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble eine Vollmitgliedschaft der Türkei auch für "die ferne Zukunft" ausschließt. Das Thema fällt nicht so ganz in seine Zuständigkeit - und die fernere Zukunft kann vielleicht auch ganz andere Entscheidungen bringen, dass sich die Türkei als EU-Vollmitglied zum idealen Bindeglied mit den islamischen Staaten entwickelt.

Und die Kanzlerin "mahnt Erdogan zum Gewaltverzicht"? - Der Appell an beide Seiten wäre üblicher, wenn überhaupt, denn vielen Staaten bleibt bei ähnlichen Anlässen Merkels Nachhilfe im Fach Politik gänzlich erspart, wenn es bspw. um die Durchsetzung irgendeiner Sparpolitik geht - und so einseitig klingt das doch sehr nach Retourkutsche für Erdogans Auftritte in Deutschland, wenn er sich als Regent der türkischen Minderheiten aufspielte und Assimilation pauschal als Menschenrechtsverletzung verleumdete, als sei Assimilation nicht immer auch eine Option der Freiwilligkeit, es sei denn, da wäre jemand nationalistisch verkatert und macht aus Vereinigung "Verrat".

Auch wer (wie wir Berliner) viele Informationszuträger hat, was da in Istanbul los sei, wird die Ursachen, Anlässe, die Methoden und Ziele der Akteure kaum einschätzen können, denn Istanbul ist eben eine Megametropole, die für jederlei guten oder schlechten Protest genügend Masse auf die Straße zu bringen vermag, um jede gute oder schlechte Regierung in Nöte zu bringen. Nach den Erfahrungen mit Libyen und Syrien sollten sich Frau Merkel und ihre Kollegen eher dreimal überlegen, ob die Destabilisierung missliebiger Regimes gescheit ist, wenn man am Ende nichts in der Hand hat, was daraus wird, denn "schlimmer geht immer" ganz leicht und sehr viel schwerer die Besserung.

@Frau Merkel, wenn Sie ein Problem mit Erdogan oder der Türkei haben (ich habe mindestens drei), dann sprechen Sie es mit ihm endlich mal konzentriert durch, aber wenn Sie sich aus den Istanbuler Protesten eine Schwächung Erdogans erhoffen, dann werden am Ende dort wie hier bloß stupider Nationalismus triumphieren, also alle Menschen verlieren.

03 Juni 2013

Passau: Schlimmstes Hochwasser seit 1501

Bund, Länder und Kommunen haben zu wenig für den Hochwasserschutz getan, wenn solch alte Städte im Jahr 2013 in Regenfluten versinken.

25 Mai 2013

Merkel soll Oettinger zum Rücktritt auffordern

Nicht nur, dass der Burschenschaftler Günther Oettinger (CDU) in seiner Rolle als "EU-Kommissar für Energie" fortlaufend den Atomausstieg Deutschlands torpediert, sondern jetzt will er auch noch in Sachen Fracking die kritische Haltung der Bundesregierung auf EU-Wegen hintergehen, um der Fracking-Lobby zu erlauben, aus den Erdschichten zu knacken, was schon in der Theorie unausgereift ist, erst recht in der Technologie (vgl. Tiefbohrungsprobleme schon bei der erheblich unkomplizierteren Geothermie) - und an Gasvorkommen allemal nicht wertloser wird, wenn sich in Jahrzehnten die konventionelle Gasförderung dem Ende zuneigt. Was will dieser Mann künftigen Generationen denn überhaupt noch lassen außer Atommüll und Ressourcenleere?

Es wird Zeit, dass sich die Bundeskanzlerin von dieser Personalie trennt. Oettinger dient weder den Landesinteressen noch der EU oder einer nachhaltigen Energiepolitik. Nichts qualifiziert ihn, weder seine Ausbildung noch irgendein erkennbares Fachinteresse oder demokratische Akzeptanz, wie sich mühelos mit Meinungsumfragen recherchieren ließe. Unangenehm, untragbar von A bis Z, denn er scheint einzig für die Lobby-Cliquen "Das Offene Ohr" zu haben, eben ein "Andenpaktler".

18 Mai 2013

Wochenlang verheimlicht: Hamburg entging radioaktiver Hafenkatastrophe

Erst jetzt durch eine Abgeordneten-Anfrage wurde die Dimension eines Vorfalls bekannt, die der komplette Behörden- und Regierungsapparat wochenlang dere Öffentlichkeit verschwiegen hatte: Es war der 1. Mai 2013. Während die offenbar unkritischen Menschenmassen des Evang.Kirchentags den Bundespräsidenten Gauck feierten, der ihnen seine Version von der "Solidarität mit den Schwachen" als Ermahnung an die Langzeitarbeitslosen zur Eigeninitiative predigte, wurde es in kaum 500 Metern Entfernung im Hafen deutlich kritischer, denn dort brannte der Frachter "Atlantic Cartier" und die Feuerwehr hatte eiligst radioaktive Ladung von Bord zu holen. 8,9 Tonnen hochgefährliches Uranhexaflourid aus der deutschen Urananreicherungs-Fabrik im nordrhein-westfälischen Gronau nebst ca. 30 Gefahrgutcontainern, die mit Munition, Raketentreibstoff und brennbarer Chemikalien beladen waren. Die Behörden verlautbarten zwar den erfolgreichen Großeinsatz mit 300 Feuerwehrleuten und mehreren Löschbooten, aber die Uranhexaflourid-Bergung wurde verschwiegen, um der Millionenmetropole eine "Panik zu vermeiden" und aus "Sicherheitsgründen", denn die jährlich mehr als 180 Radioaktiv-Transporte über den Hamburger Hafen seien bundesweit als "Verschlusssache" eingestuft. - Das kann aber schon gar nicht für den Havariefall gelten, wie es ohnehin die Bevölkerung Hamburgs angehen sollte, was sich im Hafen tut, sonst gehört er nicht in die Großstadt.

Irak: 75 Tote durch Attentatsserie

Der gestrige Tag war wieder ein Schwarzer Freitag für den Irak. - Das durch den Krieg ins Chaos gestoßene Land hat allein seit Jahresbeginn mehr als 1.200 Terrortote zu beklagen.

16 Mai 2013

TEPCO will Kühlwasser ins Meer verklappen

Japans AKW-Betreiber TEPCO bekommt die Abdichtung seiner havarierten Atommeiler nicht in den Griff und will die Unmengen an verstrahltem Kühlwasser in den Pazifik verklappen. Wahrscheinlicher aber ist, dass TEPCO auch zwei Jahre nach dem Serien-GAU noch nicht versuchte, überhaupt mit Abdichtungsarbeiten zu beginnen. Stattdessen wurde reihenweise Tanks aufgestellt, in die Teile des des kontaminierten Wasser abgepumpt wird, während die vermutlich größeren Mengen versickern, ins Grundwasser und ebenfalls in den Ozean gelangen.
Proteste seitens der Internationalen Atomaufsicht? Fehlanzeige. Sie lobt stattdessen die "Bemühungen", von denen rein gar nichts von Erfolg gekrönt ist. TEPCO in Fukushima - das ist eher eine Art Wachschutz, dass niemand nachschauen kann, was dort tatsächlich an permanenter Umweltvergiftung passiert.

Zum Aus für den EUROHAWK - Akten öffnen!

Die Beschaffung der Drohne EUROHAWK der Hersteller Northrop Grumman und EADS für die Bundeswehr wurde gestoppt. Das umstrittene Waffenprojekt habe keine Aussicht auf die luftverkehrsrechtliche Zulassung, da es an einem automatischen Kollisionsausweichsystem fehlt. Für die Nachrüstung ohne Erfolgsgarantie "wären noch einmal bis zu 600 Mio. EURO pro Drohne angefallen", meint SR-Korrespondent Christoph Grabenhein in Tagesschau.de - und wundert sich nicht über die geplauderte Betragshöhe, immerhin mehr als der Kaufpreis für die Drohne an sich, denn das Auftragsvolumen umfasste 1,2 Mrd.€ für fünf Drohnen.
So fremd ist dem Plagiatorenjournalismus die Überlegung, was sich hinter Zahlen tut, obgleich kein vernünftiger Grund ersichtlich ist, warum eine längst gewöhnliche Flugzeugtechnik in einer Drohne derart teuer sein soll. Ursächlich dürfte eher ein Problem der Inkompetenz des Bundesverteidigungsministeriums sein, mit Rüstungsherstellern zu verhandeln, also ein allgemeines Problem der staatlichen Auftragsvergabe, über die sich jetzt Rot-Grün echauffiert, aber zu eigenen Regierungszeiten (2001) beteiligt war.

Wie groß der Schaden der verkorksten Beschaffungsmaßnahme tatsächlich ist, lässt sich im Moment nicht überblicken. Das Bundesverteidigungsministerium rechnet sich den Schaden mit 250 Mio. € offenbar schön, weil die Sensortechnik, für die ebenfalls 250 Mio. € investiert wurden, in andere Systeme verbaut werden könnten. In welche?
Zunächst mal also 500 Mio.€, zu denen FAZ.de weitere 50 Mio.€ für bisherige Tests rechnet. Die Opposition spricht von 688 Mio.€, allein in 2011 und 2012 seien 280 Mio. € bewilligt worden - "im Rahmen der Haushaltskonsolidierung?", fragt sich der Steuerzahler.

Und klappt der Ausstieg jetzt überhaupt, ohne den Rüstungsherstellern weiteres Geld nachzuwerfen? Oder warum werden die Rüstungshersteller nicht Regress genommen? - Das gehe den Bürger nichts an, glauben die Bürgervertreter - und alle Verträge sind unter Verschluss.

08 Mai 2013

Kritik: Deutschland liefert Indonesien 164 Panzer

Der geheim und ohne parlamentarische Kontrolle tagende Bundessicherheitsrat bewilligte dem Rüstungskonzern die Ausfuhr von 104 Kampfpanzern ("Leopard 2"), 50 Schützenpanzern ("Marder") und weiterer Spezialpanzer mit Raubtier-Bezeichnungen an Indonesien.

Forderung: Die Bundesregierung soll darlegen, wofür dieser fernöstlichen Inselstaat mit seiner bettelarmen Bevölkerung diese Waffen braucht, von welchen Mächten sich Indonesien militärisch bedroht sieht und mit welchen christlichen, liberalen, konservativen oder sonstigen Argumenten die Bundesregierung die Aufrüstung Indonesiens als gerechtfertigt anschaut. Oder ob es sich einfach nur um ein parteipolitisches Geschenk an die Rüstungsindustrie handelt.

Dass ausgerechnet Waffenexporte im Geheimen und ohne parlamentarische Aussprache/Abstimmung entschieden werden, ist mit der Demokratie unvereinbar und Relikt des Kalten Krieges, das schon nie legitim war und längst abgeschafft gehört.

27 April 2013

Kriegstreiber: "Assad hat die Rote Linie überschritten"

Mehr als Gerüchte sind es nicht, aber für die Hardliner in den Reihen der NATO und US-Republikaner ist es eine Tatsache, dass Assad Chemiewaffen zum Einsatz gebracht habe und fordern Obama zum offenen Krieg auf.
Tatsache ist allenfalls, dass "Hinweise gibt", aber Hinweise sind eben keine Nachweise, sondern häufig nur verlogene Kriegspropaganda, deren Urheber strafrechtlich verfolgt werden müssten, wie auch diejenigen, die aus parteipolitischen Gründen bewusst oder leichtfertig bloßen Gerüchten Beweisqualität zusprechen.

Nach dem Irakkrieg prahlten einige Lügner damit, die Welt über das Vorhandensein irakischer Massenvernichtungswaffen getäuscht zu haben - für den vermeintlichen "guten Zweck". KEINER von denen kam vor Gericht. Und der Irak liegt in Scherben.

Wenn unsere öffentlich-rechtlichen Medien nicht erneut Teil der Kriegspropaganda werden wollen, dann sollen sie fragen: "Wer behauptet das? Womit kann er es belegen? Wie soll die Strafe sein, wenn er lügt?"

Was es also braucht, ist eine Untersuchung durch die Vereinten Nationen.

Bundestag: Musik-Gebührenfrist auf 70 Jahre verlängert

Von "Urheberrechten" ist die Rede, um "Verwertungsrechte" geht es, aber das hört sich weniger nett an. So wurde jetzt "Schutzfrist" (=schönfärberisch für "Gebührenfrist")für musikalische Werke von bislang 50 Jahren auf 70 Jahre verlängert. Fristbeginn ist der Todestag des Urhebers, der Glückliche:-) beschaut es sich dann aus dem Jenseits, wie es zum "C" der Unionsparteien passen würde, aber vor allem der GEMA Geld in die Kassen spült und "Künstler fördern soll".
Mit dieser Argumentation hätte man besser noch die Gebührenfrist auf 500 Jahre ausgedehnt, denn dann könnte die "Künstlerförderung" auch aus den Werken von Bach, Beethoven, Mozart und weiterer Urheber stattfinden. Die werden ja nicht seltener aufgeführt als ... wer verstarb vor 60 Jahren?

Wer stimmte für dieses Gesetz, wer dagegen? Dafür stimmten die Unionsparteien, die FDP und man glaubt es kaum, auch die GRÜNEN. Dagegen stimmte die LINKE und die SPD wusste nicht, was besser oder schlechter ist, also enthielt sich.

25 April 2013

"NSU"-Prozess: BVerfG lehnt Videoübertragung ab

Den Eindruck, dass die Beschwerdeführung zu sehr auf das "öffentliche Interesse" anstatt auf die Verletzung eigener Grundrechte bedacht war, hatte auch ich aus der Berichterstattung dazu vermutet, allerdings gehofft, dass es bloß am medialen Fokus liegen könnte.
Offenbar war die Beschwerde tatsächlich so dürftig. Dann erscheint der BVerfG-Beschluss insoweit folgerichtig, wenngleich das BVerfG auch anders hätte entscheiden können, denn immerhin zog das Kollektivorgan die durchgreifenden Rechte aus der Nebenklägerschaft in Betracht. Der zivilprozessrechtliche Beibringungsgrundsatz sollte im Verfassungsprozessrecht nicht minder als im Strafprozessrecht der richterlichen Problemerkundung nachgeordnet sein, denn sonst wirkt sich das juristische Versagen der Beschwerdeführer-Anwälte zu gravierend zum Nachteil der Mandanten aus. Aber auch Anwälte sind nur Menschen und eben die Bundesverfassungsrichter auch.

Und etwas spät kam diese weitere Beschwerde, denn so neu kann niemandem sein, was die gerichtlichen Routinen anbelangt. Es wäre also an der Politik bzw. am Gesetzgeber, das Prozessrecht auf Vordermann zu bringen.

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BVerfG-Pressemitteilung Nr. 32/2013 vom 25. April 2013, Beschluss vom 24. April 2013

„NSU-Verfahren“: Verfassungsbeschwerde von Nebenklägern mit dem Ziel der Videoübertragung in einen weiteren Saal erfolglos

Die Beschwerdeführer sind Nebenkläger im sogenannten NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München (6 St 3/12). Mit der Verfassungsbeschwerde wenden sie sich gegen zwei Verfügungen des Vorsitzenden des zuständigen Strafsenats, wonach die Hauptverhandlung in einem Sitzungssaal stattfinden soll, der über lediglich 100 Sitzplätze für Zuhörer verfügt.
Dies reiche angesichts des erheblichen öffentlichen Interesses nicht aus. Zugleich beantragen sie, dem Vorsitzenden im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, die Hauptverhandlung mittels Videotechnologie in mindestens einen weiteren Sitzungssaal übertragen zu lassen.

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da sie mangels einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Begründung unzulässig ist. Ein Beschwerdeführer muss eine Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen. Dabei hat er darzulegen, inwieweit er sich durch die angegriffene Maßnahme in dem bezeichneten Grundrecht selbst, unmittelbar und gegenwärtig verletzt sieht. Diesen Anforderungen genügt die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht. Eine Verletzung in eigenen Grundrechten wird von den Beschwerdeführern nicht dargetan und ist auch nicht ersichtlich. Sie machen insbesondere nicht geltend, als Nebenkläger selbst an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu Sachwaltern der Allgemeinheit.

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

>> FORUM

23 April 2013

Zum Abgang von Marc Bator (ARD-Tagesschau-Sprecher)

Gepostet im Tagesschau-Blog:

Mal gegen den Trend der hiesigen Reaktionen: Wer zu den Privatsendern wechseln mag, sollte es besser gestern als morgen tun, denn denen ist die Öffentlich-Rechtlichkeit offenbar weniger wert als die Gage. Das verschulden allerdings auch die Anstaltsverantwortlichen, die mit ihren Promi-Talks, Koch-Shows, Royal-TV und dem ausgeuferten Outsourcing von Programminhalten die Öffentlich-Rechtlichkeit untergraben.

Markus Rabanus >> Diskussion

22 April 2013

Foul mit System: "Der Fall Hoeneß"

Der Mann ist kein Einzelfall, sondern einer von vielen innerhalb der von Banken, Steuerberatern, Juristen und Briefkastenfirmen organisierten Kriminalität. Die Kanzlerin sei "enttäuscht", desgleichen FDP-Schnattertaschen, als gehöre ihnen "Steuersparmodelle" und das "Steuergeheimnis" nicht zur Religion, weil einfach zu peinlich wäre, in welchen Dimensionen sich welche an der Gesellschaft bereichern, denn es stellt sich dann die Frage nach dem "Warum" und ob die Gegenleistung genügt. Und die "enttäuschten Fans":-) Was glaubten sie denn von einem, den sie dafür feiern, dass ihm alles käuflich ist? - Die angebliche Empörung ist Teil des Geschäfts, um es nicht über den Einzelfall hinaus auffliegen zu lassen.

Zur "Öffentlichkeit" im NSU-Terrorismus-Prozess

Ein Opferanwalt begehrt mit Verfassungsbeschwerde die audiovisuelle Übertragung der Gerichtsverhandlung in einen Zuschauerraum für Angehörige der Opfer. Gegen dieses Anliegen wird Kritik unter Hinweis auf § 169 Gerichtsverfassungsgesetz geltend gemacht. Von einer gerichtsinternen Übertragung ist in dem Gesetz allerdings nicht die Rede. Der Wortlaut: "Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig."

Das Gesetz drückt den Willen aus, dass Gerichtstermine nicht zu "Schauprozessen" pervertieren und Unterhaltungsgelüste bedienen, aber ist sicherlich nicht gedacht, um Opferangehörige vom Prozessgeschehen auszuschließen. Darum sollte m.E. solch eine gerichtsinterne Übertragung möglich sein. Die Opferangehörigen trifft kein Verschulden, dass sich ihre Zahl durch die Vielzahl der NSU-Verbrechen derart erhöhte und der gewöhnlich genügende Zuschauerplatz in diesem Fall nicht ausreicht.

Telekom will mit Internet-Traffic Kasse machen

Die Telekom fuhr im Jahr 2012 mit ihren USA-Experimenten das gigantische Defizit von 5,3 Mrd. € ein und versucht nun offenbar, sich diese "strategischen Zukäufe" von ihren Inlandskunden bezahlen zu lassen. So kündigte das Unternehmen jetzt ein neues Tarifsystem an, mit dem Vielsurfer zusätzlich zur Kasse gebeten werden sollen oder nur noch einen geschwindigkeitsreduzierten Datenverkehr geboten bekommen. Das habe sich bei Mobilprodukten "bewährt". Vorerst fehle es allerdings noch an den technischen Voraussetzungen.

20 April 2013

Bombenhysterie um Gauck

Was mag die Postsendung so verdächtig gemacht haben, dass sie von den Sprengstoffexperten der Bundespolizei im Garten des Bundespräsidialamtes "kontrolliert gesprengt" wurde? Bestätigt hat sich der Verdacht nicht. Das ist gut so, aber bitter, dass die Medien mal wieder nicht abwarten mochten, weil die Gier nach Sensation so übergroß ist, als sei mit dem Boston-Grusel nicht genug.

19 April 2013

Frauenquote im Bundestag gescheitert

Die schwarz-gelbe Regierungskoalition lehnte den vom Bundesrat eingereichten Gesetzesentwurf ab. Unionsfunktionäre wie Volker Kauder hatten massiven Druck auf CDU-Abgeordnete ausgeübt, um den auch von einigen CDU-regierten Ländern unterstützten Gesetzesentwurf zu blockieren.

Der Gesetzentwurf aus dem Bundesrat war wenig ambitioniert, aber legte sich immerhin auf eine 20-Prozent-Quote ab 2018 und eine 40-Prozent-Quote ab 2023 fest, während die Union nun wieder bloß verspricht, das ab 2020 eine 30-Prozent-Quote gelten solle, falls es die Wirtschaft an Freiwilligkeit fehlen lasse. - Warum solch Gesetz bloß versprochen und nicht sofort beschlossen wird, als sei das Thema irgendwie "neu", zeugt von der Ernstlosigkeit in dieser Gleichberechtigungsfrage, wie auch ein Herr Brüderle sich Frauen eben gern im Dirndl vorstellt und sich für einen "Wirtschaftsmann" hält. Das ist er dann ja, aber eben nur denen, die seine Partei über die Staatszuschlüsse hinaus finanzieren.

Wie hoch ist eigentlich der Frauenanteil im Bundestag?

Zur Zeit 32,9 Prozent. Da fragt sich tatsächlich, wieso sich dieses Gremium nicht zunächst und zwar schnellstens selbst reformiert. Allerdings unterscheiden sich die Parteien in dieser Frage enorm.

CDU/CSU Frauenanteil 19 Prozent: 45 Schwesterle, 192 Brüderle
SPD Frauenanteil 40 Prozent: 58 Schwesterle, 88 Brüderle
FDP Frauenanteil 26 Prozent: 24 Schwesterle, 69 Brüderle
LINKE Frauenanteil 56 Prozent: 42 Schwesterle, 33 Brüderle
GRÜNE Frauenanteil 51 Prozent: 35 Schwesterle, 33 Brüderle
fraktionslos: 1 Brüderle

Der Frauenanteil in der Bevölkerung pendelt um die 51 Prozent.

Bundesregierung: "800 Soldaten sollen länger bleiben"

Die Bundesregierung ist dabei, den Abzugstermin für die Bundeswehr in Afghanistan aufzuweichen, wenn sie ankündigt, dass bis zu 800 Soldaten in Afghanistan zu Ausbildungszwecken der afghanischen Armee verbleiben sollen. Der Bundeswehrverband begrüßt die Ankündigung und wird dann wieder jammern, für die Mission Impossible keine "Anerkennung" zu erfahren.