18 Mai 2013

Irak: 75 Tote durch Attentatsserie

Der gestrige Tag war wieder ein Schwarzer Freitag für den Irak. - Das durch den Krieg ins Chaos gestoßene Land hat allein seit Jahresbeginn mehr als 1.200 Terrortote zu beklagen.

16 Mai 2013

TEPCO will Kühlwasser ins Meer verklappen

Japans AKW-Betreiber TEPCO bekommt die Abdichtung seiner havarierten Atommeiler nicht in den Griff und will die Unmengen an verstrahltem Kühlwasser in den Pazifik verklappen. Wahrscheinlicher aber ist, dass TEPCO auch zwei Jahre nach dem Serien-GAU noch nicht versuchte, überhaupt mit Abdichtungsarbeiten zu beginnen. Stattdessen wurde reihenweise Tanks aufgestellt, in die Teile des des kontaminierten Wasser abgepumpt wird, während die vermutlich größeren Mengen versickern, ins Grundwasser und ebenfalls in den Ozean gelangen.
Proteste seitens der Internationalen Atomaufsicht? Fehlanzeige. Sie lobt stattdessen die "Bemühungen", von denen rein gar nichts von Erfolg gekrönt ist. TEPCO in Fukushima - das ist eher eine Art Wachschutz, dass niemand nachschauen kann, was dort tatsächlich an permanenter Umweltvergiftung passiert.

Zum Aus für den EUROHAWK - Akten öffnen!

Die Beschaffung der Drohne EUROHAWK der Hersteller Northrop Grumman und EADS für die Bundeswehr wurde gestoppt. Das umstrittene Waffenprojekt habe keine Aussicht auf die luftverkehrsrechtliche Zulassung, da es an einem automatischen Kollisionsausweichsystem fehlt. Für die Nachrüstung ohne Erfolgsgarantie "wären noch einmal bis zu 600 Mio. EURO pro Drohne angefallen", meint SR-Korrespondent Christoph Grabenhein in Tagesschau.de - und wundert sich nicht über die geplauderte Betragshöhe, immerhin mehr als der Kaufpreis für die Drohne an sich, denn das Auftragsvolumen umfasste 1,2 Mrd.€ für fünf Drohnen.
So fremd ist dem Plagiatorenjournalismus die Überlegung, was sich hinter Zahlen tut, obgleich kein vernünftiger Grund ersichtlich ist, warum eine längst gewöhnliche Flugzeugtechnik in einer Drohne derart teuer sein soll. Ursächlich dürfte eher ein Problem der Inkompetenz des Bundesverteidigungsministeriums sein, mit Rüstungsherstellern zu verhandeln, also ein allgemeines Problem der staatlichen Auftragsvergabe, über die sich jetzt Rot-Grün echauffiert, aber zu eigenen Regierungszeiten (2001) beteiligt war.

Wie groß der Schaden der verkorksten Beschaffungsmaßnahme tatsächlich ist, lässt sich im Moment nicht überblicken. Das Bundesverteidigungsministerium rechnet sich den Schaden mit 250 Mio. € offenbar schön, weil die Sensortechnik, für die ebenfalls 250 Mio. € investiert wurden, in andere Systeme verbaut werden könnten. In welche?
Zunächst mal also 500 Mio.€, zu denen FAZ.de weitere 50 Mio.€ für bisherige Tests rechnet. Die Opposition spricht von 688 Mio.€, allein in 2011 und 2012 seien 280 Mio. € bewilligt worden - "im Rahmen der Haushaltskonsolidierung?", fragt sich der Steuerzahler.

Und klappt der Ausstieg jetzt überhaupt, ohne den Rüstungsherstellern weiteres Geld nachzuwerfen? Oder warum werden die Rüstungshersteller nicht Regress genommen? - Das gehe den Bürger nichts an, glauben die Bürgervertreter - und alle Verträge sind unter Verschluss.

08 Mai 2013

Kritik: Deutschland liefert Indonesien 164 Panzer

Der geheim und ohne parlamentarische Kontrolle tagende Bundessicherheitsrat bewilligte dem Rüstungskonzern die Ausfuhr von 104 Kampfpanzern ("Leopard 2"), 50 Schützenpanzern ("Marder") und weiterer Spezialpanzer mit Raubtier-Bezeichnungen an Indonesien.

Forderung: Die Bundesregierung soll darlegen, wofür dieser fernöstlichen Inselstaat mit seiner bettelarmen Bevölkerung diese Waffen braucht, von welchen Mächten sich Indonesien militärisch bedroht sieht und mit welchen christlichen, liberalen, konservativen oder sonstigen Argumenten die Bundesregierung die Aufrüstung Indonesiens als gerechtfertigt anschaut. Oder ob es sich einfach nur um ein parteipolitisches Geschenk an die Rüstungsindustrie handelt.

Dass ausgerechnet Waffenexporte im Geheimen und ohne parlamentarische Aussprache/Abstimmung entschieden werden, ist mit der Demokratie unvereinbar und Relikt des Kalten Krieges, das schon nie legitim war und längst abgeschafft gehört.

27 April 2013

Kriegstreiber: "Assad hat die Rote Linie überschritten"

Mehr als Gerüchte sind es nicht, aber für die Hardliner in den Reihen der NATO und US-Republikaner ist es eine Tatsache, dass Assad Chemiewaffen zum Einsatz gebracht habe und fordern Obama zum offenen Krieg auf.
Tatsache ist allenfalls, dass "Hinweise gibt", aber Hinweise sind eben keine Nachweise, sondern häufig nur verlogene Kriegspropaganda, deren Urheber strafrechtlich verfolgt werden müssten, wie auch diejenigen, die aus parteipolitischen Gründen bewusst oder leichtfertig bloßen Gerüchten Beweisqualität zusprechen.

Nach dem Irakkrieg prahlten einige Lügner damit, die Welt über das Vorhandensein irakischer Massenvernichtungswaffen getäuscht zu haben - für den vermeintlichen "guten Zweck". KEINER von denen kam vor Gericht. Und der Irak liegt in Scherben.

Wenn unsere öffentlich-rechtlichen Medien nicht erneut Teil der Kriegspropaganda werden wollen, dann sollen sie fragen: "Wer behauptet das? Womit kann er es belegen? Wie soll die Strafe sein, wenn er lügt?"

Was es also braucht, ist eine Untersuchung durch die Vereinten Nationen.

Bundestag: Musik-Gebührenfrist auf 70 Jahre verlängert

Von "Urheberrechten" ist die Rede, um "Verwertungsrechte" geht es, aber das hört sich weniger nett an. So wurde jetzt "Schutzfrist" (=schönfärberisch für "Gebührenfrist")für musikalische Werke von bislang 50 Jahren auf 70 Jahre verlängert. Fristbeginn ist der Todestag des Urhebers, der Glückliche:-) beschaut es sich dann aus dem Jenseits, wie es zum "C" der Unionsparteien passen würde, aber vor allem der GEMA Geld in die Kassen spült und "Künstler fördern soll".
Mit dieser Argumentation hätte man besser noch die Gebührenfrist auf 500 Jahre ausgedehnt, denn dann könnte die "Künstlerförderung" auch aus den Werken von Bach, Beethoven, Mozart und weiterer Urheber stattfinden. Die werden ja nicht seltener aufgeführt als ... wer verstarb vor 60 Jahren?

Wer stimmte für dieses Gesetz, wer dagegen? Dafür stimmten die Unionsparteien, die FDP und man glaubt es kaum, auch die GRÜNEN. Dagegen stimmte die LINKE und die SPD wusste nicht, was besser oder schlechter ist, also enthielt sich.

25 April 2013

"NSU"-Prozess: BVerfG lehnt Videoübertragung ab

Den Eindruck, dass die Beschwerdeführung zu sehr auf das "öffentliche Interesse" anstatt auf die Verletzung eigener Grundrechte bedacht war, hatte auch ich aus der Berichterstattung dazu vermutet, allerdings gehofft, dass es bloß am medialen Fokus liegen könnte.
Offenbar war die Beschwerde tatsächlich so dürftig. Dann erscheint der BVerfG-Beschluss insoweit folgerichtig, wenngleich das BVerfG auch anders hätte entscheiden können, denn immerhin zog das Kollektivorgan die durchgreifenden Rechte aus der Nebenklägerschaft in Betracht. Der zivilprozessrechtliche Beibringungsgrundsatz sollte im Verfassungsprozessrecht nicht minder als im Strafprozessrecht der richterlichen Problemerkundung nachgeordnet sein, denn sonst wirkt sich das juristische Versagen der Beschwerdeführer-Anwälte zu gravierend zum Nachteil der Mandanten aus. Aber auch Anwälte sind nur Menschen und eben die Bundesverfassungsrichter auch.

Und etwas spät kam diese weitere Beschwerde, denn so neu kann niemandem sein, was die gerichtlichen Routinen anbelangt. Es wäre also an der Politik bzw. am Gesetzgeber, das Prozessrecht auf Vordermann zu bringen.

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BVerfG-Pressemitteilung Nr. 32/2013 vom 25. April 2013, Beschluss vom 24. April 2013

„NSU-Verfahren“: Verfassungsbeschwerde von Nebenklägern mit dem Ziel der Videoübertragung in einen weiteren Saal erfolglos

Die Beschwerdeführer sind Nebenkläger im sogenannten NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München (6 St 3/12). Mit der Verfassungsbeschwerde wenden sie sich gegen zwei Verfügungen des Vorsitzenden des zuständigen Strafsenats, wonach die Hauptverhandlung in einem Sitzungssaal stattfinden soll, der über lediglich 100 Sitzplätze für Zuhörer verfügt.
Dies reiche angesichts des erheblichen öffentlichen Interesses nicht aus. Zugleich beantragen sie, dem Vorsitzenden im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, die Hauptverhandlung mittels Videotechnologie in mindestens einen weiteren Sitzungssaal übertragen zu lassen.

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da sie mangels einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Begründung unzulässig ist. Ein Beschwerdeführer muss eine Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen. Dabei hat er darzulegen, inwieweit er sich durch die angegriffene Maßnahme in dem bezeichneten Grundrecht selbst, unmittelbar und gegenwärtig verletzt sieht. Diesen Anforderungen genügt die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht. Eine Verletzung in eigenen Grundrechten wird von den Beschwerdeführern nicht dargetan und ist auch nicht ersichtlich. Sie machen insbesondere nicht geltend, als Nebenkläger selbst an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu Sachwaltern der Allgemeinheit.

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

>> FORUM

23 April 2013

Zum Abgang von Marc Bator (ARD-Tagesschau-Sprecher)

Gepostet im Tagesschau-Blog:

Mal gegen den Trend der hiesigen Reaktionen: Wer zu den Privatsendern wechseln mag, sollte es besser gestern als morgen tun, denn denen ist die Öffentlich-Rechtlichkeit offenbar weniger wert als die Gage. Das verschulden allerdings auch die Anstaltsverantwortlichen, die mit ihren Promi-Talks, Koch-Shows, Royal-TV und dem ausgeuferten Outsourcing von Programminhalten die Öffentlich-Rechtlichkeit untergraben.

Markus Rabanus >> Diskussion

22 April 2013

Foul mit System: "Der Fall Hoeneß"

Der Mann ist kein Einzelfall, sondern einer von vielen innerhalb der von Banken, Steuerberatern, Juristen und Briefkastenfirmen organisierten Kriminalität. Die Kanzlerin sei "enttäuscht", desgleichen FDP-Schnattertaschen, als gehöre ihnen "Steuersparmodelle" und das "Steuergeheimnis" nicht zur Religion, weil einfach zu peinlich wäre, in welchen Dimensionen sich welche an der Gesellschaft bereichern, denn es stellt sich dann die Frage nach dem "Warum" und ob die Gegenleistung genügt. Und die "enttäuschten Fans":-) Was glaubten sie denn von einem, den sie dafür feiern, dass ihm alles käuflich ist? - Die angebliche Empörung ist Teil des Geschäfts, um es nicht über den Einzelfall hinaus auffliegen zu lassen.

Zur "Öffentlichkeit" im NSU-Terrorismus-Prozess

Ein Opferanwalt begehrt mit Verfassungsbeschwerde die audiovisuelle Übertragung der Gerichtsverhandlung in einen Zuschauerraum für Angehörige der Opfer. Gegen dieses Anliegen wird Kritik unter Hinweis auf § 169 Gerichtsverfassungsgesetz geltend gemacht. Von einer gerichtsinternen Übertragung ist in dem Gesetz allerdings nicht die Rede. Der Wortlaut: "Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig."

Das Gesetz drückt den Willen aus, dass Gerichtstermine nicht zu "Schauprozessen" pervertieren und Unterhaltungsgelüste bedienen, aber ist sicherlich nicht gedacht, um Opferangehörige vom Prozessgeschehen auszuschließen. Darum sollte m.E. solch eine gerichtsinterne Übertragung möglich sein. Die Opferangehörigen trifft kein Verschulden, dass sich ihre Zahl durch die Vielzahl der NSU-Verbrechen derart erhöhte und der gewöhnlich genügende Zuschauerplatz in diesem Fall nicht ausreicht.

Telekom will mit Internet-Traffic Kasse machen

Die Telekom fuhr im Jahr 2012 mit ihren USA-Experimenten das gigantische Defizit von 5,3 Mrd. € ein und versucht nun offenbar, sich diese "strategischen Zukäufe" von ihren Inlandskunden bezahlen zu lassen. So kündigte das Unternehmen jetzt ein neues Tarifsystem an, mit dem Vielsurfer zusätzlich zur Kasse gebeten werden sollen oder nur noch einen geschwindigkeitsreduzierten Datenverkehr geboten bekommen. Das habe sich bei Mobilprodukten "bewährt". Vorerst fehle es allerdings noch an den technischen Voraussetzungen.

20 April 2013

Bombenhysterie um Gauck

Was mag die Postsendung so verdächtig gemacht haben, dass sie von den Sprengstoffexperten der Bundespolizei im Garten des Bundespräsidialamtes "kontrolliert gesprengt" wurde? Bestätigt hat sich der Verdacht nicht. Das ist gut so, aber bitter, dass die Medien mal wieder nicht abwarten mochten, weil die Gier nach Sensation so übergroß ist, als sei mit dem Boston-Grusel nicht genug.

19 April 2013

Frauenquote im Bundestag gescheitert

Die schwarz-gelbe Regierungskoalition lehnte den vom Bundesrat eingereichten Gesetzesentwurf ab. Unionsfunktionäre wie Volker Kauder hatten massiven Druck auf CDU-Abgeordnete ausgeübt, um den auch von einigen CDU-regierten Ländern unterstützten Gesetzesentwurf zu blockieren.

Der Gesetzentwurf aus dem Bundesrat war wenig ambitioniert, aber legte sich immerhin auf eine 20-Prozent-Quote ab 2018 und eine 40-Prozent-Quote ab 2023 fest, während die Union nun wieder bloß verspricht, das ab 2020 eine 30-Prozent-Quote gelten solle, falls es die Wirtschaft an Freiwilligkeit fehlen lasse. - Warum solch Gesetz bloß versprochen und nicht sofort beschlossen wird, als sei das Thema irgendwie "neu", zeugt von der Ernstlosigkeit in dieser Gleichberechtigungsfrage, wie auch ein Herr Brüderle sich Frauen eben gern im Dirndl vorstellt und sich für einen "Wirtschaftsmann" hält. Das ist er dann ja, aber eben nur denen, die seine Partei über die Staatszuschlüsse hinaus finanzieren.

Wie hoch ist eigentlich der Frauenanteil im Bundestag?

Zur Zeit 32,9 Prozent. Da fragt sich tatsächlich, wieso sich dieses Gremium nicht zunächst und zwar schnellstens selbst reformiert. Allerdings unterscheiden sich die Parteien in dieser Frage enorm.

CDU/CSU Frauenanteil 19 Prozent: 45 Schwesterle, 192 Brüderle
SPD Frauenanteil 40 Prozent: 58 Schwesterle, 88 Brüderle
FDP Frauenanteil 26 Prozent: 24 Schwesterle, 69 Brüderle
LINKE Frauenanteil 56 Prozent: 42 Schwesterle, 33 Brüderle
GRÜNE Frauenanteil 51 Prozent: 35 Schwesterle, 33 Brüderle
fraktionslos: 1 Brüderle

Der Frauenanteil in der Bevölkerung pendelt um die 51 Prozent.

Bundesregierung: "800 Soldaten sollen länger bleiben"

Die Bundesregierung ist dabei, den Abzugstermin für die Bundeswehr in Afghanistan aufzuweichen, wenn sie ankündigt, dass bis zu 800 Soldaten in Afghanistan zu Ausbildungszwecken der afghanischen Armee verbleiben sollen. Der Bundeswehrverband begrüßt die Ankündigung und wird dann wieder jammern, für die Mission Impossible keine "Anerkennung" zu erfahren.

17 April 2013

Falschmeldung: "Renten steigen um 0,25 Prozent"

Ab dem 1.7.2013 erhalten die ca. 16 Mio. Westrentner 0,25 Prozent und die ca. 4 Mio. Ostrentner 3,29 Prozent mehr Rente. Die Ostrenten laufen dennoch von bisher 88,8 und dann mit 91,5 Prozent den Westrenten hinterher.
Es wird als "Rentenanstieg" verkauft, aber im Durchschnitt gleicht es den Kaufkraftschwund nicht aus, denn im Jahr 2012 betrug die Inflationsrate 2 Prozent.
Zugleich heißt es, dass die Rentenkassen die Mehrausgaben i.H.v. 1,1 Mrd.€ in 2013 und 2,2 Mrd.€ in 2014 leicht aus den Rücklagen bedienen können, die sich inzwischen auf ca. 30 Milliarden Euro" erhöhten. Dass diese Rücklagen besser heute als morgen zugunsten der Bundeskasse aufgelöst werden müssten, um die Schuldenlast zu verringern und Zinsen zu sparen oder die Beiträge zu senken, scheint keine Lobby zu haben.

Erneutes Erdbeben und die "Atomkraftwerkssicherheit"

In den gestrigen Abendstunden traf ein Erdbeben der Stärke 7,8 die iranische Grenzregion zu Pakistan. Die Zahl der Todesopfer wird in ersten Berichten mit mindestens 34 auf iranischer Seite und 40 auf pakistanischer Seite angegeben. Die Erschütterungen umfassten die Golfregion und waren auch in östlicher Richtung so heftig, dass im 1500 Kilometer entfernten Neu Delhi Häuser evakuiert wurden.

Die Entfernung zum iranischen Atomkraftwerk Buschehr beträgt etwa 900 Kilometer, die Entfernung zum pakistanischen Uralt-Atomkraftwerk Karatschi (Inbetriebnahme 1972) beträgt ca. 500 Kilometer. Über deren "Erdbebensicherheit" kann nur spekuliert werden, zumal sich die Naturgewalten weder technisch noch durch religiösen Eifer beeindrucken lassen. Darum erscheint es zunächst folgerichtig, dass die Golfstaaten nach dem Erdbeben der vergangenen Woche (Stärke 6,3) die IAEO zur Prüfung des iranischen Atomkraftwerks aufforderten, aber die IAEO ist derart vom Atomlobbyismus der Atommächte dominiert, dass sie sich ihren Glauben an die Atomkraft auch nicht durch Erdbeben der Stärke 9 erschüttern lässt.

15 April 2013

SIPRI: 1,33 Billionen Euro weltweite Rüstungsausgaben

Das schwedische Friedensforschungsinstitut SIPRI meldet für das Jahr 2012 einen Rückgang der weltweiten Rüstungsausgaben um 0,5-Prozent. Ursächlich sei die "Sparpolitik", also die Staatsverschuldung insbesondere der USA und EU. Das ist allerdings kein einheitliches Bild, denn Deutschland habe die Rüstungsausgaben gegenüber 2011 um 0,9 Prozent auf 45,8 Mrd. US-$ erhöht und belegt somit in absoluten Zahlen den 9.Platz auf der Hitliste der weltweit größten Ressourcenverschwender, in Relation zur Bevölkerungsgröße sicherlich die Spitzenposition (="Sparpolitik"?).

Stark angestiegen seien die Rüstungsausgaben Russlands um 16 % (Platz 3) und Chinas um 7,8 % (seit 2003 um 175%). Gleichwohl geben die USA fünffach mehr Geld als China für militärische Zwecke aus.

Beachtlich bzw. kritikwürdig auch die Rüstungsetatsteigerungen im Nahen Osten, Venezuela und in den Schwellenländern.



Nun mal rechnen, was die Politik pro Kopf der Weltbevölkerung für Mord und Totschlag ausgibt:

1750000000000 US-Dollar / 7100000000 Menschen = ca. 250 US-Dollar pro Kopf = genug Reis, Wasser und Energie für die gesamte Menschheit, aber wir lassen andere Prioritäten gelten.

12 April 2013

"Endlager Meeresgrund" - Rückholung erforderlich

Mit Filmaufnahmen vom Meeresgrund im Ärmelkanal dokumentiert der SWR riesige Mengen Atommülls, der von Großbritannien und Belgien zwischen 1950 und 1963 in ca. 120 Metern Tiefe "entsorgt" wurde. Rund 28.500 Fässer mitten im Fischfanggebiet "Hurd Deep" in Sichtweite der französischen Küste. Nun werde überlegt, ob und wie die Fässer geborgen werden können.
"Damals ist man davon ausgegangen, dass ... blablabla" - NEIN, auch damals hat die Atomlobby die Öffentlichkeit schlicht und einfach belogen - wie heute, wenn weitere zwei Milliarden EURO für eine "Endlagersuche" versenkt werden sollen, obgleich nur eine Zwischenlagerung in Betracht kommen kann, weil sonst die Rückholung unmöglich oder unverschämt verteuert wird.

>> Zwischenlager statt Endlager

Bezugnahme >> Tagesschau-Programmhinweis

11 April 2013

Erdbeben im Iran: Tote und ein wackelndes Atomkraftwerk

Das gestrige Erdbeben im Iran hatte eine Stärke von 6,1 Richterskala. Inzwischen werden 37 Todesopfer beklagt. Das iranische Atomkraftwerk Buschehr sei unbeschädigt. Im August vergangenen Jahres forderte ein Erdbeben im Iran mindestens 227 Menschenleben.
Dass die Erdbebenrisiken im Streit um das iranische Atomprogramm keine Rolle spielen, ist bezeichnend dafür, dass die Hauptakteure öffentliche Kritik an ihren eigenen Atomprogrammen fürchten.

Initiative-Dialog >> www.iran-friedensplan.de

10 April 2013

China verheimlicht Todesstrafen-Bilanz

AI: "Fünf größten Vollstrecker waren China, Iran, Irak, Saudi-Arabien und die USA"

zum Bericht von Amnesty International >> KLICK

Rückfällig: Auch Japan vollstreckte nach längerem Moratorium wieder den staatlichen Mord an Verurteilten.

Pervers: China schlachtet Hingerichtete für Organtransplantationen aus, da sich aus kulturellen Gründen nur verschwindend wenige Chinesen als freiwillige Organspender registrieren, um mit allen Organen auf eine Wiedergeburt zu hoffen, notfalls dann eben mit Organen Hingerichteter. - "Religion kann so spannend sein." Das scheint dann wohl auch für viele Leute zu gelten, die mit Religion bekenntnistechnisch nichts am Hut haben.