Karlsruhe (Deutschland), 21.12.2005 – Die Freisprüche des Landgerichts Düsseldorf im so genannten Mannesmann-Prozess gegen den ehemaligen Mannesmannchef Klaus Esser sowie den Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, wurde heute vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Anlass des Prozesses waren die millionenschweren Abfindungen, die bei der feindlichen Übernahme des Röhren- und Mobilfunkkonzerns Mannesmann durch Vodafone gezahlt worden waren. Bei der Übernahme waren 57 Millionen Euro an Prämien und Abfindungen geflossen. Der Freispruch vom Vorwurf der Untreue an die Adresse der damaligen Führungsriege des Mannesmann-Konzerns durch das Landgericht Düsseldorf wurde vom Bundesgerichtshof auf Antrag der Bundesanwaltschaft aufgehoben. Das Landgericht Düsseldorf muss den Prozess neu aufnehmen.
Der Schweizer Bankier und jetzige Vorstandschef der Deutschen Bank Josef Ackermann saß damals zusammen mit dem ehemaligen IG Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel sowie weiteren drei Mitangeklagten im Aufsichtsrat von Mannesmann. Nach der Übernahme des Konzerns durch den britischen Mobilfunkgiganten Vodafone hatten sie die Millionenabfindungen an den scheidenden Aufsichtsrat des Konzerns bewilligt.
Der oberste Gerichtshof wertete diese Weitergabe von Firmengeldern an die alte Chefetage des Konzerns als „treupflichtwidrige Verschwendung“. Dieses stelle eine Treueverletzung gegenüber den Eigentümern des Konzerns, den Aktionären, dar. Für die Mannesmann AG stellten die Zahlungen keinen Nutzen dar.
Der Prozess könne möglicherweise ein halbes Jahr dauern, wird vermutet. Für den Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Rolf Breuer, stellt sich daher nach Ansicht von Beobachtern die Frage nach seiner Perspektive in dieser Funktion. Der Aufsichtsratschef der Deutschen Bank dachte in einem Gespräch mit der „Financial Times“ bereits laut über mögliche Nachfolger für Ackermann nach. Die Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) schlug in die gleiche Kerbe, indem sie den Aufsichtsrat indirekt zum Handeln aufforderte: „Einen Chef, der erneut monatelang auf der Anklagebank sitzt, kann sich die Deutsche Bank eigentlich nicht leisten. Jetzt ist der Aufsichtsrat der Deutschen Bank gefordert.“ Indes stellte sich der Aufsichtsrat der größten deutschen Bank demonstrativ hinter ihren Vorstandssprecher. +wikinews+
21 Dezember 2005
Mannesmannprozess wird neu aufgerollt
19 Dezember 2005
Solidarität mit dem Mörder Sarkawi
Solidarität mit Terroristenchef Sarkawi
Die Solidarität mit Freunden ist Kunst der Einfachen.
Die Rechtswahrung für den Feind ist Kunst der Friedenschaffenden.
./.
Ein jordanische Militärgericht verurteilte am gestrigen Sonntag in Abwesenheit der Angeklagten den Terroristenführer Abu Mussab al Sarkawi und zwei weitere Männer zum Tode. Tatvorwurf war ein fehlgeschlagener Selbstmordanschlag im Vorjahr.
Positiv an dem Urteil: Gegen die Schuldsprüche können Rechtsmittel eingelegt werden. Aus Prinzip ist das Todesurteil dennoch abzulehnen, weil es das Recht des Staates behauptet, einen Menschen ohne Notwehrsituation töten zu dürfen. Unrecht gegen Verbrecher ist und bleibt Unrecht.
Der Rechtsstaat darf nicht unrecht handeln. Deshalb ist auch mit dem Verbrecher Solidarität zu üben, wenn ihm Unrecht widerfahren soll.
-msr- >> Diskussion
Schwarzenegger als Totmacher
-msr-
Gewerkschaft der Polizei kritisiert Innenminister Schäuble
Hamburg (Deutschland), 19.12.2005 – Den von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgeschlagenen Einsatz der Bundeswehr bei der Fußball-WM 2006 in Deutschland hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) abgelehnt. Sie bezeichnet diese Lösung als Irrweg. Wehrpflichtige sollten nicht für polizeiliche Aufgaben eingesetzt werden.
Gewerkschaftschef Konrad Freiberg begründete dies zum einen mit den nicht ausreichenden Kapazitäten der Bundeswehr. Bereits heute müssten private Sicherheitsschutzunternehmen den Schutz der Kasernen übernehmen, weil nicht genügend Soldaten dafür vorhanden seien. Außerdem sei der Schutz der Fußballweltmeisterschaft keine militärische Aufgabe.
Der GdP-Vorsitzende verwies darauf, dass in den Jahren 1998 bis 2004 in den deutschen Bundesländern insgesamt 7000 Stellen bei der Polizei abgebaut worden seien. Die gegenwärtige Diskussion sei eine Folge dieser Kahlschlagspolitik. Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg wird in einer Presseerklärung der Gewerkschaft mit den Worten zitiert: „Was wir brauchen, ist eine Beendigung der Personalkürzungen bei der Polizei und nicht eine Grundgesetzänderung, die den Einsatz der Bundeswehr im Inneren ermöglicht. Die Bundeswehr darf nicht zur Hilfspolizei degradiert werden. Ich möchte mir nicht vorstellen, wie bei der WM 2006 für Objektschutzaufgaben eingesetzte Wehrpflichtige Ziel von Hooligan-Attacken werden und sich verteidigen müssen.“ +wikinews+
14 Dezember 2005
Besserer Opferschutz bei Ölverschmutzungen in Küstengewässern
Presseerklärung - Berlin, 14. Dezember 2005
Das Kabinett hat heute die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwürfe beschlossen, mit denen das Internationale Übereinkommen von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden ratifiziert werden soll.
„Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung des Opfer- und Umweltschutzes bei Schiffshavarien“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Auch von Schiffen, die nicht Öl oder gefährliche Ladung befördern, können erhebliche Gefahren für Mensch und Natur ausgehen. Das hat die Havarie des Holzfrachters „Pallas“ vor der deutschen Nordseeküste im Jahre 1998 deutlich gemacht, bei der Millionenschäden durch Bunkeröl, d.h. Schiffstreibstoff, entstanden sind. Um diese Gefahren zu verringern, reichen Maßnahmen auf nationaler Ebene nicht aus. Ich begrüße es daher sehr, dass sich die internationale Staatengemeinschaft auf einheitliche Haftungs- und Versicherungsregelungen für Bunkeröl-Verschmutzungsschäden verständigt hat.“
Das sog. Bunkeröl-Übereinkommen führt erstmalig auf internationaler Ebene eine Haftung des Schiffseigentümers für Verschmutzungen durch Bunkeröl ein. Sie greift unabhängig davon ein, ob dem Schiffseigentümer im Einzelfall ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Ersetzt werden müssen insbesondere Schäden und Aufwendungen wegen der Verunreinigung von Stränden, Strandbefestigungen und der natürlichen Meeresumwelt sowie ein entgangener Gewinn etwa von Hotels oder Restaurationsbetrieben. Außerdem werden alle Eigentümer von Schiffen, die sich in deutschen Gewässern befinden und die eine Bruttoraumzahl von mehr als 1.000 aufweisen, verpflichtet, ihre Haftung für Bunkeröl-Verschmutzungsschäden zu versichern und den Abschluss der Versicherung durch eine amtliche Versicherungsbescheinigung nachzuweisen. Das betrifft Schiffe ab der Größenordnung eines Küstenmotorschiffs von etwa 100 m Länge. Zu versichern sind nicht nur Schiffe unter deutscher, sondern auch solche unter ausländischer Flagge.
Das Bunkeröl-Übereinkommen tritt in Kraft, wenn es von achtzehn Staaten, darunter fünf Staaten mit einer Flotte von mindestens 1.000.000 Bruttoraumzahl ratifiziert wurde. Da der Rat der Europäischen Union beschlossen hat, dass alle Mitgliedstaaten möglichst vor dem 30. Juli 2006 die erforderlichen Maßnahmen zur Ratifikation des Übereinkommens ergreifen, ist mit einem baldigen Inkrafttreten des Übereinkommens zu rechnen.
Strafrechtliche Vermögensabschöpfung wird verbessert
Unrecht Gut gedeihet nicht: Strafrechtliche Vermögensabschöpfung wird verbessert
Presseerklärung - Berlin, 14. Dezember 2005
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten beschlossen.
„Die Begehung von Straftaten darf sich nicht lohnen. Kriminelle Gewinne müssen deshalb wirksam abgeschöpft und vorrangig den Opfern zur Verfügung gestellt werden. Die Praxis hat in diesem Bereich in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht und damit einen wichtigen Beitrag insbesondere auch zur Bekämpfung der durch Gewinnstreben gekennzeichneten Organisierten Kriminalität geleistet. Mit dem Gesetzentwurf werden wir die Instrumentarien weiter verbessern. Das kommt den Opfern zu Gute und dient einer effektiven Strafrechtspflege“, sagte Zypries.
Kernstück des Entwurfs ist ein Auffangrechtserwerb des Staates: Nach geltendem Recht kann nicht in allen Fällen verhindert werden, dass kriminelle Gewinne wieder an den Täter zurückfallen. Sind die Opfer der Straftat unbekannt oder verfolgen sie ihre Ansprüche nicht, müssen die Vermögenswerte, die durch die Straftat erlangt und im Strafverfahren vorläufig sichergestellt wurden, grundsätzlich wieder an den Täter heraus gegeben werden. Dies ist unbefriedigend. Der Gesetzentwurf schafft in diesen Fällen Abhilfe, indem er ein Verfahren für einen späteren Auffangrechtserwerb des Staates bereitstellt, wenn die Opfer ihre Ansprüche nicht binnen drei Jahren nach der Verurteilung des Täters geltend machen.
Beispiele:
• Ein Täter betrügt zahlreiche Personen um geringe Geldbeträge, zum Beispiel durch den verschleierten Verkauf minderwertigen Fleisches. Er erzielt dadurch einen beträchtlichen Gewinn, der von der Staatsanwaltschaft zugunsten der Geschädigten sichergestellt wird. Die Geschädigten sehen im Hinblick auf ihren jeweils relativ geringen Schaden davon ab, gegen den Betrüger gerichtlich vorzugehen und einen Titel zu erwirken.
• Der Betrüger hat jeweils große Schadenssummen "ergaunert", etwa durch falsche Angaben über Kapitalanlagen. Die Geschädigten machen ihre Ansprüche aber nicht geltend, weil es sich bei dem von ihnen eingesetzten Vermögen jeweils um "Schwarzgeld" (unversteuerte Einnahmen) handelte.
Lösung:
Geltendes Recht: Weil die Ersatzansprüche der Geschädigten Vorrang haben, kann das betrügerisch erlangte Vermögen jeweils nicht zugunsten des Staates für verfallen erklärt werden. Konsequenz: Das sichergestellte Vermögen muss dem Täter spätestens drei Monaten nach der Verurteilung wieder zurückgegeben werden.
Künftige Regelung: Die Geschädigten haben drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das sichergestellte Vermögen zu betreiben. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Verurteilung des Täters im Strafverfahren. Unterlassen dies die Geschädigten, so fällt das sichergestellte Vermögen nach Ablauf der drei Jahre an den Staat (sog. Auffangrechtserwerb des Staates).
Der Entwurf sieht ferner vor, dass die Ansprüche der Opfer grundsätzlich Vorrang gegenüber denen sonstiger Gläubiger des Täters erhalten. Außerdem wird die Information der Opfer verbessert: Sind die Opfer persönlich noch unbekannt, z.B. bei einer groß angelegten Betrugskampagne, kann die Staatsanwaltschaft im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) mitteilen, dass Sicherungsmaßnahmen gegen das Vermögen des Beschuldigten ergangen sind. Daneben enthält der Entwurf zahlreiche Detailverbesserungen im Verfahrensrecht, z.B. werden die Zuständigkeiten klarer und praxisnäher ausgestaltet.
Iranischer Präsident leugnet den Holocaust
Dass Hass dem Verstand abträglich ist, zeigen auch die jüngsten Äußerungen des iranischen Präsidenten Ahmadinedschad, der den Holocaust als "Mythos" bezeichnete und seinen Antiisraelismus nun noch antisemitisch abrundet.
Wikinews meldet: Mekka (Saudi-Arabien), 09.12.2005 – Der iranische Präsident Mahmud Ahmadinedschad hat in einer Pressekonferenz in Mekka, Saudi-Arabien, den Holocaust geleugnet. Er befand sich auf einer Tagung der „Organization of the Islamic Conference“ (OIC).
Er würde nicht die Behauptung akzeptieren, Adolf Hitler hätte Millionen von Juden getötet. Als Lösung des Nahost-Konflikts schlug er vor, Deutschland und Österreich mögen Teile ihres Landes an die Juden abgeben und damit einen zionistischen Staat in Europa ermöglichen. Mit diesen Äußerungen wird er von der amtlichen iranischen Nachrichtenagentur Irna zitiert.
Bereits in der Vergangenheit war der iranische Präsident durch antisemitische Äußerungen aufgefallen. So forderte er sinngemäß in einer Ansprache, den Staat Israel von der Landkarte auszulöschen.
Der Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) wird von der Zeitung „Die Welt“ mit einer ersten Reaktion am Rande eines Treffens der NATO-Außenminister am Donnerstag in Brüssel mit den Wort zitiert: „Dies zeigt, mit wie wenig Ernsthaftigkeit oder mit wie viel Zynismus die Situation von der dortigen Regierung beurteilt wird.“
12 Dezember 2005
Geistiges Eigentum wird gestärkt
Presseerklärung - Berlin, 12. Dezember 2005
Das Bundesjustizministerium hat heute den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU- Durchsetzungs-Richtlinie den Bundesministerien zur Stellungnahme zugeleitet. Der Gesetzentwurf soll den Kampf gegen Produktpiraterie erleichtern und leistet damit einen Beitrag zur Stärkung des geistigen Eigentums.
"Der Schutz von kreativem Schaffen ist gerade für die Deutsche Wirtschaft in einem roh-stoffarmen Umfeld von herausragender Bedeutung. Denn ohne wirksame Rechtsdurchsetzung werden Innovationen gebremst, weil sich Investitionen nicht rentieren. Produktpiraterie fügt der Deutschen Volkswirtschaft beträchtlichen Schaden zu und vernichtet Arbeitsplätze. Deshalb wollen wir für einen Schutz des geistigen Eigentums sorgen, der den Anforderungen des 21. Jahrhunderts genügt", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie durch eine Novellierung von mehreren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums um: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz werden weitgehend wortgleich geändert.
Der Gesetzentwurf hat folgende inhaltliche Schwerpunkte:
• Schadensbeseitigung bei Schutzrechtsverletzung
Der Gesetzentwurf stellt im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung klar, dass nach Wahl des Verletzten der Gewinn oder das Entgelt, das der Verletzer für die rechtmäßige Nutzung des Rechts hätte bezahlen müssen – d.h. die Lizenzgebühr -, als Schaden erstattungsfähig sein können.
Beweisführung
Bei hinreichender Wahrscheinlichkeit einer Schutzrechtsverletzung gewährt der Entwurf einen Anspruch des Verletzten gegen den Verletzer auf Vorlage von Urkunden oder sogar auf Zulassung der Besichtigung einer Sache. Ist zu vermuten, dass die Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß begangen wurde, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen.
• Urteilsbekanntmachung
Der Rechtsinhaber kann nach geltendem Recht die Veröffentlichung des Gerichtsurteils beantragen, durch das der Verletzer eines Urheber- oder Geschmacksmusterrechtes verurteilt worden ist. Diese Möglichkeit wird auf alle Rechte des geistigen Eigentums erstreckt.
• Auskunftsansprüche
Das geltende Recht sieht bereits seit langem einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen denjenigen vor, der geistiges Eigentum verletzt. Die Richtlinie und das Umsetzungsgesetz sehen vor, dass der Rechtsinhaber unter bestimmten Voraussetzungen jetzt auch einen Auskunftsanspruch gegen Dritte erhält, die selbst nicht Rechtsverletzer sind. Der Rechtsinhaber soll damit die Möglichkeit erhalten, den Rechtsverletzer mit zivilrechtlichen Mitteln zu ermitteln, um so seine Rechte gerichtlich besser durchsetzen zu können. Diese Regelung wird vor allem bei Urheberrechtsverletzungen im Internet (illegale Tauschbörsen!) relevant werden.
• Schutz geographischer Herkunftsangaben
Die zivilrechtliche Durchsetzung von Schutzrechten wird auch für geographische Herkunftsangaben in der beschriebenen Weise erleichtert. Außerdem soll durch die Änderung des Markengesetzes ein strafrechtlicher Schutz für solche geographische Angaben und Ursprungsbezeichnungen geschaffen werden, die auf europäischer Ebene nach der Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel geschützt sind. Dazu gehören die Bezeichnungen zahlreicher landwirtschaftlicher Produkte wie z.B. die berühmten „Spreewälder Gurken“. Bisher gab es einen solchen Schutz nur für die nach rein innerstaatlichem Recht geschützten Bezeichnungen.
• Einstweiliger Rechtsschutz
Nach den allgemeinen prozessrechtlichen Regeln dürfen einstweilige Verfügungen den geltend gemachten Anspruch nur sichern, nicht bereits erfüllen. Es gilt das so genannte Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache. Hiervon wird für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums abgewichen.
11 Dezember 2005
SPD-Karriere: Schröder und die Pipeline
Ebenso quer durch alle Parteien ist die Kritik an Schröder, dass er nun Aufsichtsratschef des deutsch-russischen Trägerkonsortiums der Pipeline werden will.
Die Skrupellosigkeit Schröders ist erstaunlich und sollte sie rechtens sein, so wären gesetzliche Konsequenzen zu ziehen, denn wie es beispielsweise Beamten der Bundesverteidigung verboten ist, dass sie für fünf Jahre keine Jobs in der Rüstungsindustrie annehmen dürfen, sollte auch für Politiker gelten, dass sie sich nicht ausgerechnet von Firmen einstellen lassen, die durch ihre politischen Entscheidungen überhaupt erst entstanden oder Vorteile hatten.
Das Geschäft ist riesig: Allein der Pipeline-Bau hat ein Kostenvolumen von mehr als 4 Milliarden Euro und ab 2010 sollen jährlich 27,5 Milliarden Kubikmeter Erdgas aus Sibirien nach Deutschland und Westeuropa gepumpt werden, wobei der Gaspreis weiterhin an das knapper und teurer werdende Öl gekoppelt sein soll.
Bei solchen Summen fällt das Aufsichtsratsgehalt für Herrn Schröder nicht ins Gewicht, aber Hebelwirkungen solcher "kleinen Gefälligkeiten" sind nicht auszuschließen, sondern halte ich für absolut typisch.
Und was sonst als eine "Gefälligkeit" soll der Job für Schröder sein? Denn welche Qualifikation bringt er ein? Nur die des Bundeskanzlers, dessen Amtseid dem Wohl der Nation vorbehalten war und nicht seiner privaten Vermögensvorsorge, denn dafür bekam er das Amt nicht und für das Amt das Kanzlergehalt und erwartet nun auch noch Pensionen.
Schröder ist mir einmal mehr unten durch. Und seine Fans sollten nicht nur enttäuscht sein, sondern gesetzliche Konsequenzen fordern.
älteres Thema www.dialoglexikon.de/antifilzgesetz.htm
Markus Rabanus
09 Dezember 2005
Lieferten deutsche Behörden Informationen im Fall al-Masri?
Berlin (Deutschland), 09.12.2005 – Ein namentlich nicht genannter „hochrangiger Sicherheitsbeamter“ gab dem Berliner Tagesspiegel ein Interview, in dem er den Verdacht, deutsche Behörden könnten eine Mitverantwortung für die Verschleppung des deutschen Staatsbürgers libanesischer Herkunft Khaled al-Masri tragen, zurückweist.
Die Spekulationen entstanden heute durch einen Bericht der „Berliner Zeitung“, in dem es heißt, die CIA habe Hilfe von deutschen Behörden erhalten. Der Sicherheitsexperte nennt solche Verdächtigungen „perfide“.
Der „Fall“ al-Masri bewegt seit Tagen die deutsche Presselandschaft. Er steht in Zusammenhang mit den Vermutungen über Geheimflüge der CIA, die von Europa aus Gefangene, die unter dem Verdacht der Beteiligung an terroristischen Aktivitäten stünden, in Gefängnisse in Osteuropa und andere Länder verbracht haben soll.
Der vom Tagesspiegel befragte Sicherheitsbeamte legt dar, welche Informationen auf deutscher Seite über die Personalie al-Masri vorlagen. Danach war er den Behörden in Deutschland als „Randfigur“ der islamistischen Szene in Neu-Ulm bekannt, die in dem Neu-Ulmer „Multikulturhaus“ verkehrte, in dem auch der Deutsch-Ägypter Reda S. verkehrt haben soll, gegen den Generalbundesanwalt Kay Nehm ermittelt. Dieser stehe im Verdacht, eine terroristische Vereinigung unterstützt zu haben. Al-Masri stand mit dem Verdächtigen Reda S. insofern in Kontakt, als er ihm in seiner Eigenschaft als Autohändler einen Wagen besorgt haben soll.
Al-Masri spielte demnach keine bedeutende Rolle für die deutschen Strafverfolgungsbehörden. Der Experte hat nur eine plausible Erklärung für die CIA-Verschleppung al-Masris: eine Verwechslung mit einem Al-Qaida-Kader, den Ramsi Binalshibh, ein in US-Gewahrsam befindlicher Mittäter des Anschlages auf das World-Trade-Center, genannt haben soll.
Al-Masri soll im Jahre 2003 nach Mazedonien gereist sein, wo er von Sicherheitskräften festgenommen und an die CIA übergeben worden sein soll. Diese habe ihn dann nach Afghanistan verschleppt, wo er in einem Gefängnis gefoltert worden sein soll, um Informationen von ihm zu erhalten. Die Inhaftierung al-Masris in diesem afghanischen Gefängnis soll sich über mehrere Monate hingezogen haben.
Die Staatsanwaltschaft ist seit Juni 2004 mit dem Fall befasst. Im Zuge ihrer Ermittlungen habe sie auch ein Rechtshilfeersuchen an die amerikanischen Behörden gerichtet, jedoch keine Antwort erhalten. Erkenntnisse aus den Verhören al-Masris durch die CIA sollen nach Meinung des Sicherheitsexperten nicht an deutsche Stellen geflossen sein. Höchstens könne es sein, dass nicht speziell gekennzeichnete Informationen aus den Verhören an die deutschen Behörden gelangt seien, so der Experte weiter.
Europarat beabsichtigt Satellitenbilder bei der Überprüfung von Strafanstalten einzusetzen
Straßburg (Frankreich), 09.12.2005 – Die Abgeordnetenversammlung des Europarats (PACE), einer Organisation, die sich für die Menschenrechte einsetzt, beabsichtigt Satellitenbilder und Luftaufzeichnungen zu verwenden, als Teil der Untersuchungen auf Grund von Behauptungen, dass die Vereinigten Staaten von Amerika geheime Gefängnisse in Europa führen.
Die Europäische Union (EU) gewährte der PACE Zugriff zu archivierten Satellitenbildern und Luftaufzeichnungen der EU, um zu bestimmen, ob Flugzeuge im Zusammenhang mit geheimen CIA Gefangenenlagern europäischen Luftraum durchflogen haben.
Laut der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW), die ihren Sitz in New York hat, "haben CIA Flugzeuge, welche aus Afghanistan 2003 und 2004 ausflogen, direkte Flüge zu entfernten Flughäfen in Polen und Rumänien vollzogen." +wikinews+
06 Dezember 2005
CIA-Geheimflüge: Nach Schily nun auch Steinmeier unter Druck
Berlin (Deutschland), 06.12.2005 – In der Affäre um geheime Flüge des US-Geheimdienstes CIA gerät nun, neben dem ehemaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), auch der amtierende Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) unter Druck. Steinmeier ist womöglich in seiner damaligen Funktion als Kanzleramtsminister von Otto Schily über die CIA-Transporte informiert worden. Die Bundesregierung hat dazu bisher noch keine Stellungnahme abgegeben.
Nach einem Bericht der Zeitung „Washington Post“ soll der damalige US-Botschafter in Deutschland, Daniel Ray Coats, Otto Schily bereits im Mai 2004 über die Verschleppung des deutschen Staatsbürgers Khaled al-Masri durch den CIA informiert haben. Im Fall der Verschleppung von Khaled al-Masri hat die Staatsanwaltschaft München im Sommer 2004 Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung gegen Unbekannt aufgenommen.
Inzwischen werden auch von Vertretern der Regierungsfraktionen Antworten verlangt. Entsprechend äußerten sich der stellvertretende CDU-Vorsitzende Wolfgang Bosbach sowie Dieter Wiefelspütz, SPD-Innenexperte. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel hält es für „kaum nachvollziehbar“, dass Steinmeier über die Vorgänge nicht informiert war und erwägt zu der Angelegenheit einen Untersuchungsausschuss zu initiieren. Für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist ein Antrag eines Viertels der Mitglieder des Bundestags notwendig. Die Grünen fordern von Otto Schily „völlige Transparenz“. Oskar Lafontaine, Fraktionsvorsitzender der Linkspartei, forderte Otto Schily auf, umgehend Stellung zu den Vorwürfen zu beziehen. Das Innenministerium kündigte an, die Vorgänge zu rekonstruieren. Den kurzfristigen Termin von Daniel Coats bezeichnete Ministeriumssprecher Bruno Kahl als nicht unüblich. +wikinews+
01 Dezember 2005
Europäische Zentralbank erhöht die Leitzinsen
Frankfurt am Main (Deutschland), 01.12.2005 – Die Europäische Zentralbank (EZB) gab heute eine Erhöhung der Leitzinsen um einen Viertelprozentpunkt von derzeit zwei Prozent auf 2,25 Prozent bekannt. Damit verteuern sich im Euro-Raum die Kreditzinsen. Die Maßnahme tritt am 6. Dezember 2005 in Kraft.
Auf einer Pressekonferenz nach der Sitzung des Zentralbankrates in Frankfurt gab EZB-Präsident Jean-Claude Trichet diese Maßnahme bekannt. Damit solle das Vertrauen in die Geldwertstabilität in Europa gestärkt werden.
Die Finanzmärkte reagierten positiv auf die Nachricht. Der DAX zog auf über 5250 Punkte an, was den höchsten Stand nach dem April 2002 bedeutet. Einige Politiker und Gewerkschafter kritisierten den Schritt als zu früh. Die gerade anspringende Konjunktur könnte durch die Zinsanhebung gefährdet werden. Die deutsche Bundesregierung reagierte gelassen. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) kommentierte die geldpolitischen Beschlüsse der Zentralbank mit den Worten: „Ich erwarte keine negativen Folgen für die deutsche Konjunktur.“
Weitere zinspolitische Maßnahmen ließ EZB-Präsident Trichet zunächst offen. Allgemein wird jedoch nicht damit gerechnet, dass damit eine Zinserhöhungswelle durch die EZB eingeläutet werde.
Die EZB trifft ihre Entscheidungen auf Grund der Beobachtung der wichtigsten wirtschaftlichen Kennziffern. Für das Jahr 2006 rechnet die EZB mit einer Inflationsrate von 2,1 Prozent. Die Wachstumsprognose für die nächsten beiden Jahre liegt bei 1,9 Prozent. +wikinews+
30 November 2005
www.aktionärsforum.de
Presseerklärung - Berlin, 30. November 2005
Am 1. Dezember 2005 tritt die Aktionärsforumsverordnung (AktFoV) in Kraft. Dann können Aktionäre im Internet unter den Adressen www.ebundesanzeiger.de und www.unternehmensregister.de sowie www.aktionärsforum.de (sofern der verwendete Browser dies technisch unterstützt) zu einem gemeinsamen aktienrechtlichen Antrag oder zur Ausübung des Stimmrechts in einer Hauptversammlung aufrufen.
„Das Aktionärsforum ist die konsequente Antwort des Gesellschaftsrechts auf die Veränderungen der Kapitalmärkte: Die Aktien vieler Gesellschaften befinden sich in breiterem Streubesitz als früher. Gleichzeitig stellen wir eine zunehmende Internationalisierung der Anteilseigner fest. Hier bieten die modernen Informationstechnologien neue Möglichkeiten, die Kommunikation zwischen den Aktionären zu erleichtern. Das verbessert die Kontrolle durch die Aktionäre“, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Mit dem Gesetz zur Unternehmenskontrolle und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG), das zum 1. November 2005 in Kraft getreten ist, wurde das Aktionärsforum als eine neuartige elektronische Plattform im Internet geschaffen. Die Bundesministerin der Justiz hat jetzt die dazugehörige Aktionärsforumsverordnung erlassen. Damit kann das Aktionärsforum voll funktionsfähig an den Start gehen. Aktionäre und Aktionärsvereinigungen können sich beim Aktionärsregister registrieren und anschließend Aufrufe an Mitaktionäre platzieren. Sie können dabei Adressen (insbesondere E-Mail-Adressen) angeben, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Eine Begründung für das Aktionärsbegehren darf im Forum nicht angegeben werden. Dazu kann der Aktionär aber auf seine Internetseite verweisen, die eine nähere Begründung enthält. Die betroffenen Gesellschaften können ihrerseits im Aktionärsforum einen Hinweis auf ihre Website platzieren, und dort dem Aufruf entgegentreten oder eine Gegendarstellung abgeben. Das Forum selbst dient nicht zur Auseinandersetzung über Inhalte, sondern ist eine reine elektronische „Pinwand“ um anderen Aktionären die Kontaktaufnahme und anschließende gemeinsame Aktion zu ermöglichen.
USA: 1000. Todesstrafe?
Offenbar trägt der nationale und internationale Protest gegen die Todesstrafe doch Früchte, denn die für heute geplante 1000. Todesstrafe seit ihrer Wiedereinführung in den USA fällt aus, nachdem gestern Mark Warner (Gouverneur des Staates Virginia) den 41-jährigen Häftling Robin Lovitt begnadigte und die Todesstrafe in lebenslange Haft umwandelte.
Lovitt war wegen Ermordung eines Spielhallenbesitzers zum Tode verurteilt, weil er in Tatortnähe mit der Kasse aufgegriffen wurde.
Gegen den Mordvorwurf behauptete er, dass er sich zur Tatzeit auf der Toilette aufgehalten habe und gestand nur den Kassendiebstahl.
Die Tatwaffe (eine Schere) wies zwei verschiedene Blutspuren auf. Die damaligen DNA-Tests ermöglichten jedoch noch keine klaren Ergebnisse, wie es mit neueren Tests nachholbar wäre. Aber die Tatwaffe wurde von einem Angestellten des Gerichtsarchivs widerrechtlich weggeschmissen - "aus Platzgründen".
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Am 13. Dezember soll "Tookie" Williams hingerichtet werden.Nun kommt es tatsächlich auf Arnold Schwarzenegger an.
Am 8. Dezember wird eine Anhörung sein.
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Totschläger und Mörder wird es immer geben. Und man soll die Täter fangen, wegsperren, als Strafe und zur Sicherheit.
Aber es sollte nicht mehr geben, dass im "Namen des Volkes" Menschen getötet werden, ohne dass es Notwehr ist.
Und wenn welche sagen: "Aber wenn es doch der Wille des Volkes ist?", dann sei klar gemacht, dass es solchen Willen des Volkes niemals gibt, denn wem sich die Logik nicht durch Laune ersetzt, sagt:
"Wer töten will ohne Notwehr, will dürfen, was dem Mörder verboten ist."
-msr- >> DISKUSSION
28 November 2005
CIA-Geheimgefängnisse in Europa beschäftigen die EU-Kommission
Berlin (Deutschland), 28.11.2005 – Auf einer internationalen Sicherheitskonferenz in Berlin erklärte der Justizkommissar der Europäischen Union, Franco Frattini, die EU könnte gegenüber Mitgliedsstaaten drastische Sanktionen verhängen, wenn diese die CIA bei der Unterhaltung von Foltergefängnissen für gefangene Terroristen auf ihrem Territorium unterstützt haben sollten.
In der vergangenen Woche hatten verschiedene Medien über Geheimflüge der CIA berichtet, die über europäische Flughäfen erfolgt sein sollen, bei denen mutmaßliche Terroristen in Gefangenenlager gebracht und dort möglicherweise gefoltert worden sein sollen. Dies hatte bei europäischen Spitzenpolitikern Besorgnisse ausgelöst, offizielle Stellungnahmen liegen bisher jedoch nicht vor. Die deutsche parlamentarische Opposition hatte den neugewählten Bundesaußenminister Steinmeier (SPD) aufgefordert, diese Frage bei seinem Amtsantrittsbesuch in den USA vorzubringen.
Frattini erläuterte in Berlin den Standpunkt der Europäischen Kommission. Er bezog sich dabei auf die EU-Verträge. Diese sähen Strafen gegen Mitgliedsstaaten vor, wenn diese sich an Verstößen gegen die in den Verträgen festgelegten Prinzipien der Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit beteiligt haben sollten. Die Unterhaltung von Geheimgefängnissen sei als ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention zu sehen.
Die EU-Kommission hatte ihre Mitgliedsstaaten sowie die Beitrittskandidaten Bulgarien, Rumänien, Kroatien und Türkei aufgefordert, darzulegen, ob sie solche Gefängnisse in ihren Ländern geduldet hätten. Als mögliche Sanktion nannte Frattini den Entzug des Stimmrechts im Europäischen Rat.
Frattini gab auch bekannt, dass auf eine entsprechende Anfrage an die USA mit der Bitte um eine Stellungnahme zu den Presseberichten bisher noch keine Antwort vorliege. +wikinews+
27 November 2005
Afghanistan erntet wieder Hanf
Wien (Österreich) / Kabul (Afghanistan), 27.11.2005 – In Afghanistan werden wieder 30.000 Hektar Ackerland für den Anbau von Hanf (Cannabis sativa) vorbereitet. Dies berichtet das UN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung, UNODC. Die Fläche entspricht in etwa einem Drittel der marokkanischen Anbaufläche. Marokko selbst bedient etwa 80 Prozent des europäischen Marktes und sorgte damit 2004 für einen geschätzten Umsatz von knapp elf Milliarden Euro.
Nach wie vor lebt Afghanistan trotz schärferer Gesetze, besserer Kontrollen und religiöser Ächtung hauptsächlich vom Opium und erzeugt 87 Prozent der weltweiten Opiumproduktion. 2005 wurden mit 4.100 Tonnen kaum weniger (2,4 Prozent) produziert als 2004, der Verkauf brachte 2,7 Milliarden US-Dollar, das entspricht zirka 52 Prozent des legalen Bruttoinlandproduktes von Afghanistan. 2,14 Milliarden Dollar erwirtschaften dabei die Händler, 560 Millionen Dollar bleiben den Bauern. Der Bericht des UNODC dokumentiert beim Opiumanbau gegenläufige Entwicklungen in verschiedenen Regionen Afghanistans. In Nangarhar ging der Anbau von Opium um 96 Prozent zurück. In den Provinzen Farah und Balch stieg der Opiumanbau dagegen um 300 Prozent.
Für 2005 erwartet das UNODC eine neuerliche Ausweitung der afghanischen Schlafmohn-Anbaufläche. Ursächlich sind die Not der Bauern, politische Unsicherheit, geringe Furcht vor juristischen Konsequenzen und die verbreitete Opiatsucht in der ländlichen Bevölkerung durch von Händlern gratis verteiltes Opium.
Die Erweiterung der Produktpalette mit Hanf könnte der afghanischen Ökonomie zu einem kräftigen Aufschwung verhelfen. Afghanistans Präsident Hamid Karzai sagte, Opium sei für den schlechten Ruf Afghanistans verantwortlich und kriminalisiere die Kultur des Landes, während Menschen in anderen Ländern finanziell vom Opiumanbau profitierten. +wikinews+
26 November 2005
CIA-Geheimoperationen in Europa werfen Fragen auf
Berlin (Deutschland), 26.11.2005 – Wenige Tage vor dem Antrittsbesuch des neuen Bundesaußenministers Frank-Walter Steinmeier (SPD) in den USA geraten die transatlantischen Beziehungen zwischen Europa und den USA durch das Bekanntwerden von verdeckten Aktionen des amerikanischen Geheimdienstes CIA in Europa unter Druck.
Reaktionen von offizieller Seite fallen zurzeit sehr zurückhaltend aus. Der Auslandsgeheimdienst des wichtigsten NATO-Bündnispartners wirft durch seine Aktionen Fragen bei europäischen Politikern auf, auf die bisher noch keine endgültigen Antworten gegeben werden können.
In den beiden letzten Tagen war von verschiedenen Medien über Flugtransporte islamistischer Gefangener der USA berichtet worden. Nach diesen Berichten sollen zwischen 2002 und 2004 mindestens 80 Flüge der CIA mit Gefangenen über die deutschen Flughäfen Frankfurt am Main und die US-Militärbasis Ramstein in Rheinland-Pfalz abgewickelt worden sein. Die Berliner Zeitung hatte von mindestens 15 Flügen berichtet. Gefangene, die unrechtmäßig gefangen gehalten worden sein sollen, sind angeblich von deutschen Flughäfen aus auch zu Verhören ins Ausland gebracht und dort möglicherweise auch gefoltert worden. Von deutschen Geheimdiensten, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst (BND), waren dazu bisher keine Stellungnahmen zu erhalten. Das Bundeskriminalamt (BKA) erklärte, es habe keine Kenntnisse über derartige Gefangenentransporte. Im Kontrast dazu stehen Informationen des ARD-Hauptstadtstudios, nach denen mindestens eine deutsche Sicherheitsbehörde über Zwischenlandungen von Gefangenentransporten des CIA in Deutschland informiert gewesen sei.
Es soll auch geheime Gefängnisse des CIA in Osteuropa geben, in denen mutmaßliche Terroristen inhaftiert werden. Die Regierungen von Polen und Rumänien dementierten die Existenz von CIA-Gefängnissen in ihren Ländern. Elmar Brok, der außenpolitische Sprecher der konservativen EVP-Fraktion im Europaparlament sagte der „Märkischen Allgemeinen“, dass der EU-Beitritt Rumäniens gefährdet sei, wenn Rumämien in dieser „ungesetzlichen und unmenschlichen Weise“ mit dem CIA zusammengearbeitet habe. Außenminister Steinmeier sagte, die Berichte gäben zur Besorgnis Anlass. In diesem Zusammenhang begrüßte er den Vorstoß des britischen Außenministers Jack Straw, der im Namen der Europäischen Union von den USA weitere Aufklärung erbitten will.
Eine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zu den Vorgängen gibt es bisher nicht. Weniger zurückhaltend waren Politiker der Opposition im Deutschen Bundestag. Für die Grünen forderte Hans-Christian Ströbele die Staatsanwaltschaft Frankfurt zu Ermittlungen auf. Durch das NATO-Statut seien solche Operationen wie die bekannt gewordenen Gefangenentransporte der CIA nicht abgedeckt. Für die FDP forderte deren stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger weitere Aufklärung von der Bundesregierung, inwieweit sie von den US-Behörden über die Transporte informiert worden sei. Diese Information müsse vom Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt kommen. Für die Linkspartei forderte deren Fraktionschef, Oskar Lafontaine, die Bundesregierung auf, den CIA-Fluggesellschaften die Überflug- und Landerechte zu entziehen.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz nahm die USA dagegen in Schutz. Was die USA auf ihren Militärbasen machten, sei weitgehend ihre Sache. +wikinews+
25 November 2005
Verkauf verdorbener Lebensmittel ist strafbar
Presseerklärung - Berlin, 24. November 2005
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries weist angesichts der jüngsten Vorkommnisse im Lebensmittelhandel auf die Möglichkeit hin, Verstöße auch strafrechtlich zu ahnden:
„Das geltende Strafrecht schützt Verbraucherinnen und Verbraucher umfassend vor kriminellen Machenschaften im Lebensmittelhandel. Regelungslücken gibt es insoweit nicht. Natürlich kann Gesetzgebung allein kriminelles Verhalten nicht unterbinden. Es bedarf auch effektiver Prävention und Kontrolle. Die zuständigen Behörden sind aufgerufen, schnell und umfassend von dem rechtlichen Instrumentarium Gebrauch zu machen, damit die jetzt bekannt gewordenen Vorfälle aufgeklärt und die Verantwortlichen ermittelt werden können,“ sagte Zypries.
Der Weiterverkauf minderwertiger Ware - wie etwa Schlachtabfälle als lebensmitteltauglich - erfüllt den Tatbestand des Betruges (§ 263 Strafgesetzbuch), wenn die Käufer durch das Umdeklarieren der Ware getäuscht werden. Gleiches gilt, wenn den Abnehmern ein falsches Mindesthaltbarkeitsdatum vorgespiegelt wird. Wird durch den Verkauf verdorbenen Fleisches die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher geschädigt, greifen Körperverletzungstatbestände ein (§§ 223 ff. Strafgesetzbuch). Darüber hinaus stellt das neue Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Verstöße gegen verbraucherschützende Rechtsvorschriften mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren unter Strafe (§§ 58, 59 LFGB).
www.gesetze-im-internet.de
Presseerklärung - Berlin, 25. November 2005
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute im Rahmen des Festaktes zum 20-jährigen Jubiläum der juris GmbH den öffentlichen Zugang auf alle Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes im Internet freigeschaltet.
„Unter www.gesetze-im-internet.de stellt das Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH Bürgerinnen und Bürger das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos bereit. Bislang war eine Auswahl von etwa 750 Gesetzen und Verordnungen abrufbar, ab sofort sind auf den Webseiten rund 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes in der aktuell geltenden Fassung barrierefrei verfügbar“, sagte Zypries.
Das Angebot www.gesetze-im-internet.de ergänzt die E-Government-Initiative BundOnline 2005 der Bundesregierung im Bereich der Rechtsinformation. BundOnline 2005 ist ein wichtiger Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung. Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme hatte die rot-grüne Bundesregierung am 14. November 2001 einen konkreten Umsetzungsplan für das gesamte Dienstleistungsspektrum der Bundesverwaltung beschlossen. BundOnline 2005 ist eines der erfolgreichsten IT-Projekte der Bundesverwaltung und hat sein für Ende 2005 avisiertes Ziel deutlich früher als geplant erreicht. Schon seit Ende August 2005 können über 376 Dienstleistungen der Bundesbehörden im Internet genutzt werden.
„Dank BundOnline 2005 können Bürger und Wirtschaft die Dienstleistungen der Bundesverwaltung einfacher, schneller und kostengünstiger in Anspruch nehmen und seit heute gibt es das komplette Bundesrecht online dazu“, sagte Zypries.
Internet-Journal
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