München (Deutschland), 10.07.2008 – Nun also doch: Nachdem es lange Zeit ruhig bei BMW zum Thema Elektroauto war, erfolgt jetzt die Kehrtwende. Das Unternehmen will in den nächsten zwölf bis 18 Monaten einige hundert Fahrzeuge vom Typ Mini in einer Elektroversion testen. Diese würden im Werk Oxford, Großbritannien gefertigt und mit Lithium-Ionen-Batterien ausgestattet werden. Bislang hatte das Unternehmen ausschließlich auf den Wasserstoffantrieb gesetzt. Weitere Details zu den Planungen will das Unternehmen gegen Ende des Jahres bekannt geben. Eine Sprecher der Gruppe Mini sagte gegenüber den Nachrichtendienst Dow Jones Newswires: „Wir wollen langfristig dem Kunden Elektrofahrzeuge anbieten“. Hintergrund sei auch, so wird in dem Bericht der FAZ spekuliert, eine Gesetzgebung in Kalifornien. Demnach müssen Hersteller, die dort Autos verkaufen wollen, ein Null-Emmissions-Auto in ihrer Produktpalette haben. +wikinews+
10 Juli 2008
09 Juli 2008
Seltsames Geschichtsverständnis - Kritik am Fragenkatalog des Bundesministeriums des Innern zum Einbürgerungstest
„Allerdings zeugt es von einem seltsamen Geschichtsverständnis, wenn zwar Wissen zur Geschichte Deutschlands abgefragt wird, aber in einem 320 Fragen umfassenden Katalog das Wort „Holocaust" nicht ein einziges Mal Erwähnung findet, so dass deutlich wird, dass eine dringend notwendige Auseinandersetzung auch der Zuwanderer mit dem nationalsozialistischen Menschheitsverbrechen offenbar nicht erwartet wird."
„Unerträglich ist allerdings, wenn bei der Frage danach, welche Religion die europäische und deutsche Kultur geprägt habe, Hinduismus, Christentum, Buddhismus und Islam als Antwort angeboten werden, das Judentum aber schlicht unterschlagen wird", so der Generalsekretär.
„Vor diesem Hintergrund hinterlässt die Ausgestaltung des Fragebogens nicht nur einen faden Beigeschmack, sondern grenzt schon an ideologische Verzerrung, weil durch das Weglassen von Tatsachen ein falsches Geschichtsbild entsteht", so Stephan J. Kramer. Berlin, den 09. Juli 2008 (Presseerklärung)
KOMMENTAR
Es ist zu hoffen, dass die Auslassungen im ohnehin fragwürdigen "Einbürgerungstest" nur ein Versehen der Verantwortlichen sind, also nachgebessert werden.
-msr-
BGH: Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob ein Vermieter im Rahmen einer Mieterhöhung gemäß § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann, wenn eine in einem Formularmietvertrag enthaltene Klausel, die den Mieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet, unwirksam ist.
Der Entscheidung lag im Wesentlichen der folgende Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte ist Mieter einer (nicht preisgebundenen) Wohnung der Kläger. Der Formularmietvertrag enthält eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, die Schönheitsreparaturen "regelmäßig" innerhalb bestimmter Fristen auszuführen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Schönheitsreparaturklauseln unwirksam, wenn sie dem Mieter eine Renovierungspflicht nach einem starren Fristenplan ohne Rücksicht auf den Zustand der Wohnung auferlegen.
Die Kläger, die die von ihnen verwendete Klausel nach dieser Rechtsprechung für unwirksam halten, boten dem Beklagten den Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung an, mit der die Verpflichtung zur Vornahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter anderweitig geregelt werden sollte. Da der Beklagte damit nicht einverstanden war, verlangten die Kläger die Zustimmung zur Erhöhung der Miete um einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete für die von ihnen als Vermietern zu erbringenden Schönheitsreparaturen in Höhe von monatlich 0,71 € je qm. Das entspricht dem Betrag, der im öffentlich geförderten Wohnungsbau bei der Kostenmiete angesetzt werden darf, wenn der Vermieter die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt (§ 28 Abs. 4 Satz 2 der Zweiten Berechnungsverordnung). Der Beklagte verweigerte die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete um diesen Zuschlag.
Der daraufhin erhobenen Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung um monatlich 0,71 € je qm hat das Amtsgericht stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Landgericht die Klage abgewiesen, soweit die Kläger die Zustimmung zur Erhöhung der Miete um monatlich mehr als 0,20 € je qm verlangt haben; die weitergehende Berufung hat es zurückgewiesen. Dieses Urteil haben beide Parteien mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision angegriffen. Die Kläger haben sich gegen die Beschränkung des Zuschlags auf einen Betrag von monatlich 0,20 € je qm gewandt. Der Beklagte hat seinen Antrag auf vollständige Klageabweisung weiterverfolgt. Die Revision des Beklagten hatte Erfolg; die Revision der Kläger hat der Bundesgerichtshof zurückgewiesen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter nicht berechtigt ist, einen Zuschlag zur ortsüblichen Miete zu verlangen, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen enthält. Nach § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Vermieter lediglich die Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen; einen darüber hinausgehenden Zuschlag sieht das Gesetz nicht vor. Er ließe sich auch nicht mit dem vom Gesetzgeber vorgesehenen System der Vergleichsmiete in Einklang bringen. Insoweit bilden die jeweiligen Marktverhältnisse den Maßstab für die Berechtigung einer Mieterhöhung. Der begehrte Zuschlag orientiert sich aber an den Kosten für die Vornahme der Schönheitsreparaturen. Mit der Anerkennung eines Zuschlags würde daher im nicht preisgebundenen Mietwohnraum ein Kostenelement zur Begründung einer Mieterhöhung ohne Rücksicht darauf herangezogen, ob diese Kosten am Markt durchsetzbar wären. Der vom Senat angenommene Entgeltcharakter der Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter (BGHZ 105, 71, 79) kann keine andere Entscheidung rechtfertigen. Denn daraus lassen sich keine Maßstäbe für die Ermittlung der am Markt erzielbaren Miete im konkreten Mietverhältnis ableiten.
Die Kläger können die beanspruchte Mieterhöhung auch nicht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB verlangen, weil eine durch die Unwirksamkeit einer Vertragsklausel entstandene Lücke nur dann der Vervollständigung bedarf, wenn dispositives Gesetzesrecht hierfür nicht zur Verfügung steht und die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel keine angemessene, den typischen Interessen der Vertragsparteien Rechnung tragende Lösung bietet. Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt. Nach der gesetzlichen Regelung hat der Vermieter die Last der Schönheitsreparaturen zu tragen (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Wenn dasselbe Ergebnis als Folge einer unwirksamen vertraglichen Abwälzung der Renovierungslast auf den Mieter eintritt, stellt dies keine den typischen Interessen der Vertragspartner widersprechende Regelung dar.
Ebenso wenig kann die Forderung nach einem Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) gestützt werden. Für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage besteht kein Raum, wenn nach der gesetzlichen Regelung derjenige das Risiko zu tragen hat, der sich auf die Störung der Geschäftsgrundlage beruft. Das Risiko der Unwirksamkeit von Formularklauseln hat gemäß § 306 Abs. 2 BGB derjenige zu tragen, der derartige Klauseln verwendet. Denn nach dieser Bestimmung richtet sich der Vertrag im Falle der Klauselunwirksamkeit nach den sonst zur Anwendung kommenden gesetzlichen Regelungen. Das bedeutet hier, dass mangels wirksamer Abwälzung der Schönheitsreparaturen die Kläger als Klauselverwender nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die Instandhaltungslast in vollem Umfang zu tragen haben.
Urteil vom 9. Juli 2008 - VIII ZR 181/07
AG Düsseldorf - Urteil vom 25. August 2005 - 51 C 3169/05
LG Düsseldorf - Urteil vom 16. Mai 2007 - 21 S 375/05
Karlsruhe, den 9. Juli 2008
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
USA fordern vom Iran Raketenverzicht
Die iranischen Medien melden seit Monaten "Erfolge" bei der Raketentechnik, die mit einer behaupteten Reichweite von 4000 Kilometern beispielsweise für Israel ein Sicherheitsrisiko darstellen. Inzwischen zeigte sich auch die russische Regierung besorgt, während sie zuvor die Risiken aus der iranischen Raketenrüstung oftmals verharmlost hatte.
Gysi erleidet vor Gericht Niederlage gegen das ZDF
Hamburg (Deutschland), 09.07.2008 – Eine Niederlage musste Gregor Gysi vor dem Landgericht Hamburg hinnehmen. Demnach hat das ZDF das Recht zu sagen, dass Gysi vertrauliche Informationen seiner Mandanten aus Zeiten der DDR an die Stasi weiter geleitet habe. Gysi, der sich vor Gericht meistens erfolgreich gegen Anschuldigungen als „Informeller Mitarbeiter“ (IM) der Staatssicherheit hatte zur Wehr setzen können, muss in dieser Sache somit erstmals einen Rückschlag einstecken. Anlass der von Gysi angestrengten einstweiligen Verfügung war, dass Marianne Birthler, die für die Aufarbeitung der Stasi-Unterlagen zuständig ist, vom heute journal mit folgenden Worten zitiert worden war: „In diesem Fall ist wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet worden, und zwar von Gregor Gysi über Robert Havemann.“
Ein Grund für die Entscheidung war, dass in der Zwischenzeit neue Unterlagen aufgetaucht waren, die Gysi schwer belasten. Demnach war dieser angeblich im Jahr 1979 im Haus von Havemann in Grünheide bei Berlin an einem Treffen beteiligt gewesen. Ebenfalls anwesend seien Havemanns Frau Katja und der Autor Thomas Erwin gewesen. Einer der vier Personen, so geht es aus den Dokumenten hervor, wäre für die Stasi tätig gewesen.
Bereits Ende Mai dieses Jahres hatte es im Bundestag eine heftige Debatte über Gysis DDR-Vergangenheit gegeben. In dieser musste er insbesondere von CDU/CSU und SPD heftige Vorwürfe einstecken, was die besagten Unterlagen betraf. So meinte Thomas Strobl (CDU), er habe seine Mandanten „in gemeinster Weise an den Staat verraten“, was eine „Schande für einen Rechtsanwalt“ sei. Gysi wirkte bei seiner Rede, in der er Stellung zu diesem Vorwürfen nahm, sehr stark in die Defensive gedrängt; gekonnte rhetorischen Einlagen, die er sonst meistens sehr deutlich zum Vorschein bringt, tauchten nicht auf. Er unterstellte seinen politischen Gegnern, dass es ihnen nur darum ginge, ihn und seine Partei in ein schlechtes Licht zu rücken. Ähnliche Behauptungen stellte auch Lafontaine auf und forderte deshalb Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, Birthler von ihrem Amt zu entbinden. +wikinews+
08 Juli 2008
Österreich: Große Koalition am Ende
Wien (Österreich), 08.07.2008 – Die Österreichische Volkspartei (ÖVP) kündigte gestern die Regierungskoalition mit den österreichischen Sozialdemokraten (SPÖ). Beide Parteien streben Neuwahlen an. Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) gab heute auch bekannt, dass er für die bevorstehenden Nationalratswahlen nicht mehr als Spitzenkandidat seiner Partei zur Verfügung stehen werde. Designierter Spitzenkandidat der SPÖ ist Werner Faymann, der Gusenbauer nach der SPÖ-Wahlniederlage bei den Wahlen im Bundesland Tirol bereits in der Funktion des Parteivorsitzenden abgelöst hatte. Gusenbauer selbst hatte Faymann als seinen Nachfolger an der Spitze der SPÖ im Wahlkampf bei den Nationalratswahlen vorgeschlagen, „damit es von Anfang an klar ist, in welche Richtung es geht.“ Beide Parteien gaben sich gegenseitig die Schuld am Scheitern der Regierungskoalition.
Die konservative ÖVP schickt als Spitzenkandidat Wilhelm Molterer ins Rennen. Molterer ist im noch amtierenden Bundeskabinett Vizekanzler und Finanzminister.
Umfragen sehen bei den bevorstehenden Neuwahlen die ÖVP vorn. Sie liegt gegenwärtig bei 33 Prozent der Stimmen, während die SPÖ gegenüber der letzten Nationalratswahl in der Wählergunst mit 27 Prozent hinten liegt. Der Politikwissenschaftler Peter Filzmaier erwartet bei den kommenden Wahlen laut Reuters Stimmengewinne für die rechtspopulistische FPÖ.
Als rechnerisch frühest möglicher Wahltermin gilt der 14. September. Zunächst muss jedoch das österreichische Parlament, der Nationalrat, einen entsprechenden Beschluss für Neuwahlen fassen.
Der Rücktritt Gusenbauers wird von politischen Beobachtern als vorläufiges Ende der parteiinternen Krise der SPÖ gewertet. Der erste Teil des Personalkarussells hatte am 15. Juni stattgefunden. Gusenbauer hatte auf einer Krisensitzung des SPÖ-Präsidiums seine Doppelfunktion als SPÖ-Vorsitzender und Bundeskanzler aufgeben müssen. Faymann übernahm den Parteivorsitz, dementierte zu dieser Zeit jedoch noch Überlegungen, er werde Gusenbauer bei nächster Gelegenheit auch als Kanzlerkandidat beerben. +wikinews+
07 Juli 2008
ARD-Interview: "Atomwaffen als Lebensversicherung"
Dem Politologen Thränert sollte klar sein, dass wer Atomwaffen zu "Lebensversicherungen" schönredet, nur noch militärische Argumente hat, wenn sich auch sogenannte Schurkenstaaten "lebensversichern" wollen.
Thränert: "Dazu müssten zunächst einmal Iran und Syrien überprüfbar auf Nuklearwaffenoptionen verzichten."
Der Politologe Thränert wird wissen, dass Israel "zunächst einmal" jede Überprüfung der eigenen Atomprogramme verweigert und die Doppelmoral im Umgang mit den Streitparteien ein Haupthindernis in den Verhandlungen mit dem Iran ist.
Das ARD-Interview ist getitelt "Diplomatischer Ausgleich ist schwierig". Daran wird sich nichts ändern, solange man unter "Ausgleich" versteht, dass Israel und die Atomwaffenmächte über den Missbrauchsverdacht erhaben seien und die Mullahs in Teheran und anderswo seien es nicht. Vorrechte lassen sich nicht aus Vertrauensvorteilen ableiten, denn die iranischen Anfeindungen haben zu viel Gegenseitigkeit, bishin zu verkappten und offenen Drohungen, den Iran atomar anzugreifen.
Vorrechte, atomare Vorrechte, lassen sich einzig und allein aus den Weltsicherheitsratsentschließungen herleiten, denn auch missfälliges Recht, wie es der Iran mit einigen guten Gründen reklamiert, ist allemal bessser als eine Konfliktlösung im Wege der militärischen Selbstjustiz, auf die es hinausläuft, wenn nicht entweder wirklicher "Ausgleich" gelingt oder die Resolutionen des Weltsicherheitsrates befolgt werden.
-markus rabanus- Diskussionen.de
Sprengstoffanschlag in Kabul
Presseerklärung: Bundesregierung verurteilt Anschlag in Kabul
Bei einem Sprengstoffanschlag vor der indischen Botschaft in der afghanischen Hauptstadt Kabul wurden heute (07.07.) nach derzeitigem Stand der Regierungsangaben mehrere Dutzend Menschen getötet. Darüber hinaus sind weit über 100 Menschen verletzt worden. Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier erklärte dazu heute (07.07.) in Berlin:
„Die Bundesregierung verurteilt das mörderische Attentat vor der indischen Botschaft in Kabul, bei dem heute zahlreiche unschuldige Menschen ihr Leben verloren, auf das Schärfste. Wir teilen die Trauer und Bestürzung des afghanischen Volkes und versichern auch der indischen Regierung unser Mitgefühl.
Den Familien und Angehörigen der Opfer gilt unsere tiefe Anteilnahme. Unsere Gedanken sind ebenso bei den vielen Verletzten. Ihnen wünschen wir rasche und vollständige Genesung.
Es ist das Ziel der Terroristen, geordnete und demokratische Verhältnisse in Afghanistan zu verhindern. Wir zählen deshalb auf die schnelle Arbeit der afghanischen Behörden: Die Hintermänner des Attentats müssen umgehend gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden.“
KOMMENTAR
Aus den Erfahrungen der untergegangenen Sowjetunion lernen, heißt Frieden lernen: Frieden macht man mit dem Feind. Eben auch nicht gegen die Taliban. Entsetzen, Rechenschaft und Soldaten reichen zum Frieden nicht.
-markus rabanus-
VAE erlässt dem Irak 4 Mrd. Dollar Schulden
(wwj) VAE-Präsident Scheich Chalifa kündigte an, dass die Vereinigten Arabischen Emirate dem Irak die Schulden erlassen. Zugleich bestellten sich Irak und VAE gegenseitig Botschafter.
25 Banken erlitten 853,8 Mrd.€ Wertverlust
06 Juli 2008
Raumordnungsplan für Ausbau von Offshore-Windparks in Deutschland vorgelegt
Die Anlagen sollen vor allem vor der deutschen Nord- und Ostseeküste errichtet werden. Die Windkraftanlagen können nach Angaben des Ministers einen Beitrag dazu leisten, Deutschland unabhängiger von der Lieferung fossiler Energieträger wie Erdgas und Erdöl aus dem Ausland zu machen. Um den Anforderungen des Naturschutzes und dem Anliegen der Tourismuswirtschaft Rechnung zu tragen, sollen die Großanlagen relativ weit von der Küste entfernt – jenseits der Zwölf-Seemeilen-Grenze – in einem Gebiet errichtet werden, in denen Wassertiefen von 30 bis 40 Metern vorherrschen. Die Investitionskosten für den Bau solcher Großanlagen werden mit einer Milliarde Euro pro Anlage veranschlagt. Hinzu kommen die Kosten für die Verlegung von bis zu hundert Kilometer langen Kabeln, die die Verbindung zum Festland herstellen.
Tiefensee sagte, die Bundesregierung sei sich im Hinblick auf die Frage der Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen mit der Energiewirtschaft einig: „Die zahlreichen Anträge der Investoren belegen die Wirtschaftlichkeit.“
Nach Angaben des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE) beträgt die installierte Leistung der zurzeit in Deutschland vorhandenen 19.460 Windkraftanlagen 22.247 Megawatt. Diese installierte Leistung kann jedoch nicht jedes Jahr im gleichen Umfang abgerufen werden, da das Naturphänomen „Wind“ je nach Wetterlage unterschiedlich stark und mit unterschiedlicher Dauer zur Verfügung steht. Der Anteil der Windkraft an der Stromerzeugung in Deutschland liegt dem Verband zufolge bei 7,2 Prozent (Stand: Ende 2007). Im Vergleich mit anderen regenerativen Energiequellen hat die Windkraft inzwischen die Stromerzeugung durch Wasserkraft überholt.
Am 6. Juni hat der Bundesrat ein vom Deutschen Bundestag bereits verabschiedetes Gesetzespaket zum Klimaschutz verabschiedet, das mehrere gesetzgeberische Maßnahmen umfasst. Ziel ist es, bis 2020 den Anteil erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung und am Wärmemarkt zu verdoppeln. Neben der Stromerzeugung aus Windenergie soll die Energiegewinnung aus Sonnenlicht, Biomasse und Geothermie gefördert werden. Der Windenergie erfährt dabei die größte Unterstützung von Seiten der Politik.
Von der Linkspartei, den Grünen und Umweltschützern wurde das Klimaschutzpaket der Bundesregierung indessen als nicht weitreichend genug kritisiert. Greenpeace befürchtet, Deutschland werde nach den beschlossenen Maßnahmen des „Klimapakets“ die gesteckten ehrgeizigen klimapolitischen Ziele nicht erreichen können, die eine Verringerung des Ausstoßes an Treibhausgasen in Deutschland um 40 Prozent bis 2020 vorsehen. +wikipedia+
05 Juli 2008
"Hitler-Attentat" in Berlins neuem Gruselkabinett
Im Vorfeld hatte es aus allen Parteien heftige Kritik an der Schaustellung Hitlers in Nähe zum Holocaust-Mahnmal gegeben, aber die Ausstellungsmacher bestanden darauf, dass Hitler eine bedeutende Person der deutschen Geschichte sei. So sitzt nun die finstere Figur an einem Schreibtisch, umgeben von weiteren bedeutenden Wachsfiguren der deutschen Geschichte, wie Oliver Kahn, Thomas Gottschalk und den Beatles.
Oberlandesgericht bestätigt Verbot des Spielfilms "Rohtenburg"
Nach übereinstimmender Ansicht des Landgerichts und des zuständigen 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts werde der Kläger durch die Aufführung des Films in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Auch wenn der Kläger wegen der in dem Film aufgegriffenen Handlungen mittlerweile wegen Mordes verurteilt wurde, müsse er es nicht dulden, zum Gegenstand eines Horrorfilms gemacht zu werden, indem er vom Publikum zweifelsfrei als dessen Hauptfigur erkannt werden könne. Die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit, auf die sich die Beklagte berufe, müsse in diesem Fall nach Abwägung aller Umstände gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Klägers zurücktreten.
Der Senat bestätigte insoweit seine im Jahre 2006 vorausgegangene Entscheidung im Eilverfahren (Aktenzeichen 14 W 10/06, Entscheidung vom 3.3.2006)
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wurde.
Die genannten Entscheidungen des Oberlandesgerichts sind im Volltext unter >www.rechtsprechung.hessen.de abrufbar.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.6.2008, Aktenzeichen 14 U 146/07
(vorausgehend LG Kassel, Urteil vom 5.7.2007, Aktenzeichen 8 O 1854/06)
Pressesprecher RiOLG Ingo Nöhre
Volkswagen bremst seine Pickup-Pläne spät
(wwj) Auch die Volkswagen AG wird in Anbetracht steigender Spritpreise auf die Produktion von Pickups (Pritschenwagen) für den europäischen Markt verzichten. Ab 2010 sollte die neuen Spritfresser-Serie vom Band laufen und am Standort Hannover 700 Beschäftigte auslasten. Bereits im Dezember 2007 hatten die US-Konzerne Chrysler, Ford und General Motors auf den Absatzrückgang in diesem anachronistischen Marktsegment reagiert und monatelange Werksschließungen verordnet.
04 Juli 2008
Berlin: Feierliche Einweihung der US-Botschaft
Schön allemal, dass nun der Pariser Platz keine Baustelle mehr und die US-Mission an ihm würdig vertreten ist, denn das war lange Zeit wegen Sicherheitsbedenken umstritten. Deshalb galt es architektonisch einige Kompromisse einzugehen. So bleibt zu hoffen, dass die weltpolitischen Konflikte entschärft werden und der Pariser Platz nicht erneut zum Sperrgebiet wird. - Zum Leidwesen Berlins ist die verkehrswichtige Wilhelmstraße bereits seit fünf Jahren gesperrt, weil dort die britische Botschaft ansässig und wegen des Irak-Krieges terrorgefährdet ist.
Feilschen um Weltkulturerbe
Pressemitteilung: Staatsminister Gloser zum Verbleib des Dresdner Elbtals auf der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten
Das UNESCO-Welterbekomitee in Quebec hat gestern (03.07.) den Verbleib des Dresdner Elbtals auf der Liste gefährdeter Welterbestätten beschlossen. Der Beschluss sieht die erneute Befassung des Komitees mit dem Dresdner Elbtal in einem Jahr vor.
Zum Beschluss des Welterbekomitees erklärte der Staatsminister für Europa, Günter Gloser:
“Ich begrüße den Beschluss des Welterbekomitees, den Welterbetitel des Dresdner Elbtals nicht abzuerkennen. Es ist auch Ausdruck der großen Wertschätzung, die das Welterbekomitee der Zusammenarbeit mit Deutschland beimisst.
Wichtig ist: Die Möglichkeit, einen Konsens aus dem Schutzgedanken der Welterbekonvention und dem Willen der Bürger Dresdens herzustellen, bleibt für ein weiteres Jahr bestehen. Das Auswärtige Amt steht weiterhin bereit, die Stadt Dresden bei der Suche nach einem Konsens zu unterstützen.”
Das Dresdner Elbtal wurde 2004 in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Wegen des von Dresden geplanten Baus einer Elbbrücke hat das UNESCO-Welterbekomitee 2006 das Dresdner Elbtal auf die so genannte Rote Liste der gefährdeten Welterbestätten gesetzt.
Kleiner Fortschritt gegen "Steueroase" Jersey
Pressemitteilung des BMF: Für einen fairen Steuerwettbewerb: Abkommen über Auskunftsaustausch für Steuerzwecke mit Jersey unterzeichnet
Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Nicolette Kressl, der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Heinrich Tiemann und der Chief Minister von Jersey, Senator Frank Walker, haben heute in Berlin Abkommen über den Auskunftsaustausch in Steuersachen sowie über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung [Glossar] bei bestimmten Einkünften unterzeichnet.
Hierzu erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Es handelt sich hier um einen wichtigen Schritt bei den weltweiten Bemühungen um ein internationales Finanzsystem, das nicht durch mangelnde Transparenz und fehlenden wirksamen Auskunftsaustausch in Steuersachen verzerrt wird.
Das Abkommen über den Auskunftsaustausch in Steuersachen berechtigt jede Partei, die andere Partei um Auskünfte in Steuersachen zu ersuchen. Es bestätigt die Verpflichtung beider Parteien zu einem offenen und fairen Steuerwettbewerb und insbesondere zur Umsetzung der Standards für Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke, die die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat.
Das Abkommen reiht sich ein in die vielfältigen Aktivitäten des Bundesministeriums der Finanzen, in Zeiten der Globalisierung [Glossar] die gegenseitige Amtshilfe immer weiter auszubauen.
Das Abkommen über die Zusammenarbeitin Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung erstreckt sich auf bestimmte Einkünfte natürlicher Personen sowie auf Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen.
Missglückte Vaterlandsliebe eines NPD-Abgeordneten
03 Juli 2008
EZB: Leitzinsanhebung auf 4,25 %
Auf der heutigen Sitzung fasste der EZB-Rat die folgenden geldpolitischen Beschlüsse:
- Der Mindestbietungssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems wird um 25 Basispunkte auf 4,25 % erhöht. Dies gilt erstmals für das am 9. Juli 2008 abzuwickelnde Geschäft.
- Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität wird mit Wirkung vom 9. Juli 2008 um 25 Basispunkte auf 5,25 % erhöht.
- Der Zinssatz für die Einlagefazilität wird mit Wirkung vom 9. Juli 2008 um 25 Basispunkte auf 3,25 % erhöht.
Der Präsident der EZB wird die Überlegungen, die diesen Beschlüssen zugrunde liegen, heute um 14.30 Uhr (MESZ) auf einer Pressekonferenz erläutern.
Wikinews: Íngrid Betancourt ist frei
Bogotá (Kolumbien), 03.07.2008 – In einer spektakulären und unblutigen Aktion ist es dem kolumbianischen Militär in der Provinz Guaviare im Süden des Landes gelungen, die seit sechs Jahren von Rebellen der FARC in Kolumbien gefangen gehaltene ehemalige Präsidentschaftskandidatin kolumbianisch-französischer Herkunft, Íngrid Betancourt, zu befreien. Mit ihr wurden noch 14 weitere Geiseln befreit, darunter drei US-Bürger sowie elf Kolumbianer. Wie der kolumbianische Verteidigungsminister Juan Manuel Santos auf einer Pressekonferenz mitteilte, war es der Armee gelungen, verdeckt arbeitende Agenten in die Führungszirkel der FARC einzuschleusen. Diese hatten die verantwortlichen Rebellen durch einen gefälschten Befehl des FARC-Führers Alfonso Cano veranlasst, die getrennt untergebrachten Geiseln zusammenzuführen. Demzufolge sollten die FARC-Geiseln in den Süden des Landes gebracht werden. Zu diesem Transport sollte ein angemieteter Hubschrauber verwendet werden. In den zwei bereitgestellten Hubschraubern saßen jedoch als FARC-Rebellen getarnte Armeeangehörige, die sich während des Fluges als solche zu erkennen gaben und die zwei Bewacher der Geiseln entwaffneten. Santos sagte: „Es war eine beispiellose Aktion. Sie wird für ihre Kühnheit und Effektivität in die Geschichte eingehen.“ Wie Betancourt später sagte, hätten auch die Geiseln nicht gewusst, dass die Hubschrauberbesatzung aus Angehörigen der kolumbianischen Armee bestand. Überwältigt von der Nachricht, dass sie frei waren, sprangen die Geiseln in die Luft, was den Hubschrauber etwas ins Schlingern brachte. Betancourt: „Wir haben geschrien, geweint und uns umarmt. Wir konnten es nicht glauben.“
Betancourt erklärte nach ihrer Freilassung, sie wolle nach Frankreich fliegen um dem französischen Volk für seine Unterstützung zu danken.
Nach Angaben der kolumbianischen Regierung hält die linksgerichtete FARC noch 700 Geiseln gefangen. Der kolumbianische Präsident Alvaro Uribe appellierte an die FARC den „Weg des Friedens“ einzuschlagen. Die Regierung wolle kein Blutvergießen. Die FARC-Rebellen leben in den Weiten des kolumbianischen Dschungels. Sie finanzieren sich außer durch Entführungen durch den Handel mit Kokain. In den letzten Jahren ist die ehemals größte Rebellengruppe Südamerikas durch die Angriffe des Militärs immer stärker in die Defensive gedrängt worden. Im Mai des Jahres starb der langjährige Anführer der Guerillaorganisation Manuel Marulanda.
Offenbar spielten auch die Vereinigten Staaten eine besondere Rolle bei der Befreiungsaktion. Das teilte Gordon Johndroe, ein Sprecher des Nationalen Sicherheitsrates in Washington mit. Worin die Rolle der Vereinigen Staaten genau bestand, wurde nicht mitgeteilt. Möglicherweise gelang es mit Hilfe modernster Aufklärungstechnik aus den Vereinigten Staaten die Position der FARC-Rebellen durch das Laub des Regenwaldes hindurch genauer zu bestimmen als bisher angenommen, schreibt „Spiegel online“. Ein besonderer Glücksfall kam dem kolumbianischen Militär außerdem zu Hilfe. Der erbeutete Laptop eines getöteten FARC-Kommandanten enthielt wertvolle Informationen über die Kommunikationswege, Einzelheiten zur Kommandostruktur, den Strategien und internationalen Kontakten der FARC, die sich das kolumbianische Militär zunutze machen konnte. Dadurch war es in den vergangenen Wochen gelungen, mehrere hochrangige FARC-Führer zu lokalisieren und auszuschalten. Offenbar war die FARC durch das erfolgreiche Vorgehen des kolumbianischen Militärs derart desorganisiert, dass die interne Kommunikation nicht mehr funktionierte. Das machten sich die eingeschleusten Agenten zunutze und führten durch die gefälschten Befehle die Rebellen gezielt in die Irre.
Die Befreiung Betancourts wurde weltweit mit Erleichterung aufgenommen. Sie gelangte 2002 in die Hände der Rebellen, als sie während des Präsidentschaftswahlkampfes im Februar 2002 in ein soeben von der kolumbianischen Regierung von den FARC zurück erobertes Gebiet reiste. Bei den US-Geiseln, die zusammen mit Betancourt befreit wurden, handelte es sich um Mitarbeiter des US-Rüstungskonzerns Northrop Grumman, die im Jahr 2003 mit einem Leichtflugzeug über dem kolumbianischen Dschungel abgestürzt waren. Die drei US-Geiseln sind inzwischen an Bord einer US-Militärmaschine in Texas gelandet.
Rede BM Steinmeier beim Treffen des bilateralen Lenkungsausschusses des Petersburger Dialogs
"Globale Herausforderungen gemeinsam gestalten - Perspektiven der deutsch-russischen Modernisierungspartnerschaft"
- Es gilt das gesprochene Wort! -
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Michail Gorbatschow,
sehr geehrter Lothar de Maizière,
sehr geehrte Damen und Herren,
in seiner Berliner Rede hat der neue russische Präsident Medwedjew vor wenigen Wochen in Anlehnung an John Le Carré einen bemerkenswerten Satz geprägt. Russland, so sagte er, sei „aus der Kälte zurückgekehrt“. Sein Land sei bereit, die globale Politik und Wirtschaft konstruktiv mitzugestalten.
Vor wenigen Tagen, beim Gipfel von Russland und der Europäischen Union, hat Dimitrij Medwedjew diese Ankündigung konkret unterlegt. Meine Zuversicht steigt, dass die Zeit für eine substanzielle Ausgestaltung und Vertiefung des europäisch-russischen, aber besonders auch des deutsch-russischen Verhältnisses, endlich heranreift. Das ist eine große Chance. Wir dürfen sie unter keinen Umständen verspielen.
Und deshalb ist es gut und wichtig, dass wir hier gemeinsam diskutieren, wie Russen und Deutsche diese Chance rasch und entschlossen nutzen können. Ich freue mich auch sehr, dass unsere heutige Begegnung in Passau stattfindet. Das gibt Gelegenheit, dem neuen Oberbürgermeister dieser Stadt zu gratulieren. Lieber Jürgen Depper, ganz herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg beim Wirken für die Menschen in dieser Stadt, den Menschen, bei denen ich mich bedanken will für den wunderschönen Rahmen, den Passau dieser Tagung setzt.
Es gehört zu den Markenzeichen des Petersburger Dialogs, dass seine Veranstaltungen außerhalb der Hauptstädte stattfinden - fernab von Regierungssitzen und Regierungen. Denn dafür steht der Petersburger Dialog: für den Dialog zwischen unseren Zivilgesellschaften, für einen Brückenschlag zwischen den Menschen, für das offene, vertrauensvolle und auch kritische Gespräch zwischen Deutschen und Russen weit über die politischen Gesprächskanäle hinaus. In dieser Eigenschaft ist der Petersburger Dialog längst nicht mehr aus den deutsch-russischen Beziehungen wegzudenken. Er bereitet sozusagen den Humus, aus dem immer wieder und hoffentlich bald noch stärkere neue Pflanzen der deutsch-russischen Zusammenarbeit sprießen.
Regierungen allein können auf Dauer keine lebendigen Beziehungen zwischen Ländern und Staaten erhalten. Erst der Austausch und die Verflechtung der Zivilgesellschaften macht Beziehungen wirklich eng und fruchtbar. Es sind die Musiker, die Maler und Schriftsteller, die sich wechselseitig anregen; die Unternehmer, die zum gegenseitigen Vorteil zusammenarbeiten; die Wissenschaftler, die voneinander lernen und gemeinsam unbekanntes Gebiet erforschen; die Journalisten, die neugierig und offen die Gesellschaft des jeweils anderen Landes entdecken und beschreiben.
Deshalb bin ich im Mai bei meiner letzten Russland-Reise bewusst auch in die Regionen gefahren. In Jekaterinburg am Ural, einer Industriestadt mit 1,5 Millionen Einwohnern, wo inzwischen viele deutsche Unternehmen und Wissenschaftler aktiv sind, habe ich gesagt: Wir haben gelernt, dass Russland nicht am Autobahnring von Moskau endet. Dort wie in Sankt Petersburg habe ich mich bemüht, die Kontakte zwischen Menschenrechtlern, kirchlichen und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen beider Länder zu fördern – ganz im Sinne des Petersburger Dialogs, der dies seit seiner Gründung vor sieben Jahren vormacht.
In diesen sieben Jahren ist im deutsch-russischen Verhältnis in vielen Bereichen etwas gewachsen, das generell und für die Außenpolitik besonders das wichtigste Kapital ist: gegenseitiges Verständnis und Vertrauen. Das verdanken wir nicht zuletzt der Arbeit des bilateralen Lenkungsausschusses, dem unermüdlichen Einsatz von Menschen wie Lothar de Maizière, Manfred Stolpe und Michail Gorbatschow. Ich möchte aber nicht nur Ihnen, sondern allen engagierten Partnern im Lenkungsausschuss an dieser Stelle meinen herzlichen Dank aussprechen!
Wir alle wissen: Verständnis und Vertrauen wachsen nur langsam. Dafür notwendig sind Zeit, Geduld und beständige Pflege. Zwanzig Jahre sind seit dem Fall der Mauer mittlerweile vergangen, seit dem Ende der Blockkonfrontation zwischen Ost und West. Manche Mauern – ich meine die Mauern in den Köpfen – sind aber nicht so schnell gefallen. Hier und da haben sie noch immer Bestand. Die Denkmuster des Kalten Krieges und seine ideologischen Klischees verfolgen uns als lange Schatten der Vergangenheit.
Und darum werbe ich dafür, dass wir miteinander begreifen: Wir sind in ein neues Zeitalter nach dem Kalten Krieg eingetreten, ein Zeitalter der wachsenden gegenseitigen Abhängigkeit. Zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit werden wir die wichtigen Probleme nur noch gemeinsam lösen können – vom Klimaschutz bis zur Energiesicherheit. Darum setze ich auf eine Politik für mehr gegenseitiges Verständnis, für Zusammenarbeit und Dialog. Auf diesem Weg werden wir erkennen, dass wir viel mehr gemeinsame Interessen haben, als manche vielleicht glauben!
Gehen wir offen und neugierig auf diesem Weg voran! Dann haben wir die Chance, Missverständnisse und falsche Wahrnehmungen zu erkennen und zu überwinden. Ich will in diesem Zusammenhang an den offenen Brief von Michail Gorbatschow erinnern, der in diesem März die deutschen Medien aufgerufen hat, ihren Blick auf Russland gelegentlich etwas selbstkritischer zu überprüfen. Nicht jeder Bericht, so sein Urteil, ist geprägt von einem unvoreingenommenen Umgang miteinander. Nehmen wir diese Kritik von Michail Gorbatschow, der sich leidenschaftlich um Dialog und Zusammenarbeit bemüht, ernst!
Aber ich will auch sagen: Beim Aufbau von gegenseitigem Vertrauen zwischen Deutschen und Russen sind wir weit vorangekommen, und das ist für die Politik eine Steilvorlage.
Die Chancen für ein neues Miteinander zwischen den USA, der EU und Russland stehen deshalb gut, auch wenn wir die Differenzen, die es gibt, gar nicht leugnen brauchen. Aber die gemeinsamen Interessen sind doch viel größer als die Unterschiede.
Ich meine: Die wachsende Vernetzung und Verflechtung, neue globale Probleme und Risiken, denen sich die USA, die EU und Russland gemeinsam stellen müssen – das sind Ansatzpunkte für eine neue gemeinsame Agenda.
Präsident Medwedjew hat Ende Mai bei seiner Rede in Berlin gezeigt, dass er das ganz ähnlich sieht. Er hat deutlich gemacht, dass sich Russland als Teil der europäischen Zivilisation sieht. Einer gemeinsamen Zivilisation, so hat er hinzugefügt, die Nordamerika, die Europäische Union und Russland umfasst.
In diesen Worten kommt nicht nur eine geographische Orientierung, sondern eine Orientierung an gemeinsamer Kultur und Geschichte zum Ausdruck. Und die Bereitschaft zu gemeinsamer Zukunftsgestaltung!
Der russische Präsident hat sich für eine gleichberechtigte Zusammenarbeit in einem einheitlichen euroatlantischen Raum von Vancouver bis Wladiwostok ausgesprochen. Mit dieser Aussage hat er eine Zielsetzung formuliert, die wir alle in der Charta von Paris bekräftigt haben.
Denn eine europäische Friedensordnung, auf der Grundlage gemeinsamer Interessen, gemeinsamer Werte und einer gemeinsamen, unteilbaren Sicherheit war immer unser Ziel.
In öffentlichen Diskussionsbeiträgen haben Hans-Dietrich Genscher und der Verteidigungsexperte Lothar Rühl in den vergangenen Tagen unterstrichen, wie aktuell und wie bedeutsam die Frage einer Verständigung über uns gemeinsam berührende Sicherheitsinteressen ist.
Auch das muss Teil unserer gemeinsamen Agenda sein – die ich im Sinne einer globalen Verantwortungsgemeinschaft verstehe. Einer Verantwortungsgemeinschaft, die wir schaffen müssen, wenn wir wollen, dass unsere Kinder und Enkel so friedlich und gut leben wie wir selbst – und damit die Kinder es in manchen Teilen der Welt es sogar besser haben als heute.
Für Deutschland und die EU ist Russland solch ein unverzichtbarer Partner bei der Gestaltung der Welt von morgen. Wir brauchen Russland als Partner. In gemeinsamer Verantwortung für Sicherheit und Stabilität in Europa und weit darüber hinaus. Nur gemeinsam mit Russland wird unsere Energieversorgung auf Dauer sicher und friedlich sein, nur gemeinsam mit Russland werden wir Fortschritte bei der Abrüstung erreichen und im weltweiten Kampf gegen den Terrorismus erfolgreich sein. Ich bin überzeugt: Es wird in Europa, im ganzen eurasischen Raum keine Sicherheit ohne oder gar gegen Russland geben.
Russland braucht aber auch Europa – um sein Land politisch nach vorn zu bringen und sich wirtschaftlich zu modernisieren. Deshalb habe ich eine deutsch-russische Modernisierungspartnerschaft vorgeschlagen. Im Kern geht es dabei um eine Zusammenarbeit in Bereichen, in denen sich unsere gemeinsame Zukunft entscheidet: bei der Klima- und Energiepolitik, im gemeinsamen Bemühen um Energieeffizienz, bei der Gesundheitspolitik, bei der Abfederung der Folgen einer älter werdenden Gesellschaft, auf den Feldern Bildung und Wissenschaft oder auch der Rechtstaatlichkeit.
Ich freue mich, dass Präsident Medwedjew bei meinen Gesprächen mit ihm in Moskau und in Berlin diesen Vorschlag positiv aufgegriffen hat. Tun wir alles dafür, die Modernisierungspartnerschaft als Motor für eine gute gemeinsame Zukunft zu begreifen.
kürzlich habe ich jungen Studenten an der Ural-Universität in Jekaterinburg gesagt: Wir leben in einer Zeit, in der nicht mehr die Zahl der Panzer und Raketen über die Stärke eines Landes entscheiden, sondern die Leistungsfähigkeit seiner Wirtschaft, die Zahl seiner klugen Köpfe, die Anwendung von Wissen, die internationale Vernetzung und die Offenheit seiner Gesellschaft.
Genau dies haben wir mit der deutsch-russischen Modernisierungspartnerschaft im Blick: uns fit zu machen für das globale 21. Jahrhundert. Das ist nicht nur Aufgabe von Regierungen. Der Staat kann Rahmen setzen und flankierend zur Seite stehen. Lebendig wird eine Partnerschaft aber erst mit konkreten Ideen, Konzepten und Projekten, von engagierten Menschen auf beiden Seiten. Eine Aufgabe ganz besonders auch für den Petersburger Dialog.
Lassen Sie mich dafür zwei Beispiele nennen.
Erstens: Bildung, Ausbildung und Forschung sind für jede Gesellschaft grundlegend. Wissen ist die entscheidende Ressource der Zukunft – das weiß man hier in der Universitätsstadt Passau sehr genau! Deshalb haben wir, Deutschland und Russland, vor drei Jahren eine strategische Partnerschaft in Bildung, Forschung und Innovation vereinbart. Diese Partnerschaft hat dazu beigetragen, dass Deutschland heute mit kaum einem anderen Land der Welt so enge Forschungs- und Hochschulbeziehungen wie mit Russland hat. Rund 12.000 russische Studenten lernen bei uns, viele haben es nach ihrer Rückkehr bis in Spitzenpositionen geschafft.
Aber wir können noch viel mehr tun. Ein gemeinsames Thema ist die Ausbildung junger Menschen und eine praxisnahe Fortbildung. Viele Firmen, übrigens auch deutsche Unternehmen, suchen in Russland händeringend nach Fachkräften. Aber auch die öffentliche Verwaltung muss funktionieren, wenn die Wirtschaft wachsen soll.
Zum Bildungsbereich im weiteren Sinne gehört auch der Jugendaustausch. Nur wenn deutsche und russische Jugendliche sich begegnen, wenn sie Interesse füreinander entwickeln und die Sprache des anderen Landes lernen, bleibt das deutsch-russische Verhältnis auch in Zukunft lebendig.
Der Petersburger Dialog hat zu Recht immer wieder darauf gedrängt, dass wir von beiden Seiten alles tun, um den Jugendaustausch weiter zu verstärken. Das ist das zentrale Anliegen der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch, die aus der Arbeit des Petersburger Dialogs hervorgegangen ist.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal herausheben, wie groß die Bedeutung der wechselseitigen Sprachkenntnisse ist. Wer die Sprache des Anderen spricht, geht leichter aufeinander zu – ob in der Wirtschaft, in der Forschung oder in der Kultur. Die Initiative für mehr Partnerschulen knüpft genau an diesem Punkt an.
Daher machen wir uns stark für mehr Russisch-Unterricht an deutschen Schulen, mehr Studiengänge an deutschen Universitäten. Wir können da gegenüber den Russen an Neugier und Bereitschaft noch einiges nachholen! Auch dank unserer Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik in Russland können wir feststellen: In keinem anderen Land der Welt lernen so viele Menschen Deutsch wie in Russland!
Das zweite Modernisierungsthema, das ich nennen möchte, hat Präsident Medwedjew selbst wiederholt angesprochen. Er hat gesagt, dass in Russland die Verbesserung des Rechtssystems und mehr Rechtsstaatlichkeit verwirklicht werden müssen, wenn die Modernisierung des Landes gelingen soll. Das wollen wir unterstützen!
Zum Beispiel mit der Beratung bei Gesetzen. Mit der Fort- und Weiterbildung von Praktikern von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Notaren. Wir sollten auch neue Wege bei der rechtswissenschaftlichen Zusammenarbeit gehen. Ich denke an verstärkte „train the trainer“ Programme für Nachwuchs-Rechtswissenschaftler oder gemeinsame Promotionsprogramme. Als Rahmen könnte ich ich mir ein Deutsch-Russisches Kompetenzzentrum Rechtswissenschaft vorstellen.
dies sind nur zwei von vielen Zukunftsfeldern, die wir gemeinsam gestalten können. Auch in den Bereichen Gesundheitspolitik und Demografie, Energieeffizienz oder Verkehrsinfrastruktur haben wir ganz konkrete Vorstellungen davon, wie wir konkret zusammenarbeiten können und beide dabei gewinnen! Im Bereich des Gesundheitswesens hat der Petersburger Dialog vor allem mit dem „Koch-Mentschnikow-Forum“ schon einen substanziellen Beitrag zu dieser Modernisierungsagenda geleistet.
Viele dieser Zukunftsfelder haben eine europäische Dimension. Deshalb bin ich ausgesprochen froh, dass es beim EU-Russland Gipfel in Chanty-Mansijsk letzte Woche gelungen ist, den Startschuss für die Verhandlungen über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zu geben. Zwei Jahre haben wir uns in der EU und in Moskau gegenseitig Steinchen und Steine in den Weg gelegt. Jetzt kann es endlich losgehen, und hoffentlich sehen wir jetzt stärker, wie viel wir uns langfristig zu geben haben. Ich halte auch langfristig auch eine Freihandelszone zwischen der EU und Russland für keine Utopie, wenn Russland schon eine Weile der Welthandelsorganisation angehört.
Leo Tolstoi hat uns folgenden Rat auf den Weg gegeben: „Es ist leichter, zehn Bände über Philosophie zu schreiben, als einen Grundsatz in die Tat umzusetzen.“
Lassen Sie uns also an die Arbeit gehen. Lassen Sie uns den Petersburger Dialog nutzen, um die Partnerschaft zwischen Deutschland und Russland mit neuen Ideen und Taten zu vertiefen!
Meine Damen und Herren, ich freue mich jetzt auf Ihre Anregungen, Herr Gorbatschow und Herr de Maizière.
Wikinews zum 40. Jahrestag des Atomwaffensperrvertrags
40. Jahrestag des Atomwaffensperrvertrags: „Ziel ist und bleibt die Schaffung einer atomwaffenfreien Welt“
04.07.2008 – UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon begrüßte in seiner Erklärung zum 40. Jahrestag des Atomwaffensperrvertrags die jüngste Interessenbelebung an einer atomwaffenfreien Welt und spielte damit möglicherweise auf Äußerungen von Barack Obama und John McCain im US-Präsidentschaftswahlkampf an, die beide signalisierten, eine atomwaffenfreie Welt anzustreben. Ban Ki-moon forderte dazu die Globalisierung des Atomwaffensperrvertrags, dem bislang einige Atomwaffenstaaten nicht beigetreten sind.
Das russische Außenministerium würdigte den Jahrestag mit einer Presseerklärung. Russland werde die Weiterverbreitung des Vertrages sowie Überlegungen unterstützen, die zu seiner vollständigen Umsetzung führen könnten.
In einer Presseerklärung des deutschen Bundesaußenministers Frank-Walter Steinmeier heißt es zum Jahrestag unter anderem: „Das Ziel des Atomwaffensperrvertrages ist und bleibt die Schaffung einer atomwaffenfreien Welt. Die Bundesregierung wird sich unverändert und mit aller Kraft hierfür einsetzen.“
Xanthe Hall, Sprecherin der Kampagne „unsere zukunft - atomwaffenfrei“, kritisierte die NATO-Strategie der nuklearen Teilhabe als Verstoß gegen Artikel 2 des Atomwaffensperrvertrages und forderte die deutsche Bundesregierung auf, sich für den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland einzusetzen.
Noch immer Desinformation zum Atomwaffensperrvertrag
BeispieleIn einer AFP-Meldung v. 2.7.2008 heißt es: "In dem Abkommen verzichten die Unterzeichnerstaaten ohne Atomwaffen auf nukleare Rüstung."
In einer Novosti-Meldung v. 1.7.2008 heißt es: "Der Atomwaffensperrvertrag ist ein internationales Abkommen, das eine Weiterverbreitung von Atomwaffen sowie Technologien zu deren Herstellung verhindern soll. Das Recht auf die friedliche Nutzung der Kernenergie gesteht der Vertrag aber zu."
Es ist Falschberichterstattung, wenn die vertraglichen Gegenleistungen verschwiegen werden, insbesondere die Verpflichtung der Atomwaffenstaaten zur Reduzierung und vollständigen Abrüstung der eigenen Atomwaffen gemäß Art.6 Atomwaffensperrvertrag.
02 Juli 2008
Staatskrise in der Türkei spitzt sich zu
Istanbul (Türkei), 02.07.2008 – Das Verbotsverfahren gegen die Regierungspartei des amtierenden türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan, Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP), droht die Türkei in eine schwere Verfassungskrise zu stürzen. Gestern hielt der Staatsanwalt Abdurrahman Yalçınkaya vor dem türkischen Verfassungsgerichtshof sein Schlussplädoyer, in dem er den Verbotsantrag gegen die AKP erneut bekräftigte. Neben dem Parteiverbot für die AKP fordert der Staatsanwalt auch ein Verbot von politischen Aktivitäten für 71 hochrangige Parteivertreter, darunter den Ministerpräsidenten Erdoğan sowie den Präsidenten Gül. Der Hauptvorwurf gegen die AKP besteht in der Aussage, die Partei betreibe eine schleichende Islamisierung des Landes und verstoße damit gegen den Verfassungsgrundsatz der Trennung von Staat und Religion (Laizismus). Wörtlich sagte der Staatsanwalt: „Die AKP will die Schari'a-Rechtsordnung einführen, dies stellt eine offene und unmittelbare Bedrohung dar.“
Die AKP hatte bei den letzten Parlamentswahlen im letzten Jahr mit 47 Prozent knapp die Hälfte der Wählerstimmen erhalten. Die Partei organisiert zurzeit ihre Anhänger und ruft sie zu Großdemonstrationen gegen die Versuche auf, die AKP zu verbieten. Mit befreundeten Organisationen schloss sich die AKP zu einer politischen Plattform zusammen, die ihre Anhänger „gegen die Putschgefahr“ mobilisiert. Ob diese Gefahr real ist, ist Gegenstand einer heftigen politischen Kontroverse in der Türkei.
Während der Staatsanwalt vor dem Gericht sein 90-minütiges Plädoyer hielt, ging die Polizei in Ankara mit einer Großrazzia gegen Regierungsgegner vor. Dabei wurden 24 Menschen verhaftet, darunter ein leitender Journalist einer oppositionellen Zeitung. Außerdem wurden zwei Ex-Generäle festgenommen, denen Putschvorbereitungen gegen die amtierende Regierung vorgeworfen werden. Die Generäle gehören einer oppositionellen Bewegung an, die Proteste gegen die Regierung organisiert hatten.
Am 3. Juli wird eine Verteidigungsrede des stellvertretenden AKP-Vorsitzenden Cemil Çiçek erwartet. Mit einem Urteil wird gegen Ende August gerechnet. Für den Fall eines gerichtlichen Verbots der AKP, für das nach Ansicht politischer Beobachter einiges spricht, hat der amtierende Ministerpräsident bereits Pläne zur Erhaltung seiner politischen Macht geschmiedet. Medienberichten zufolge plant Erdoğan dann die zügige Neugründung einer neuen Partei, die die Mitglieder der dann möglicherweise verbotenen AKP aufnehmen soll. Erdoğan könnte bei Wahlen auch als unabhängiger Kandidat antreten. Der Kampf um die politische Macht in der Türkei zwischen Verfechtern der Trennung von Staat und Religion, den sogenannten Kemalisten, und den AKP-Anhängern ginge dann in eine neue Runde.
Wie die türkische Zeitung „Milliyet“ am Montag berichtete, sind mehr als die Hälfte der türkischen Bevölkerung (53,3 Prozent) gegen ein AKP-Verbot.
Die gegenwärtige Verfassungskrise bildet den juristischen Rahmen eines Kampfes, der um politische Macht und Einfluss entbrannt ist, bei dem es aber auch um die kulturell-politische Grundorientierung der künftigen gesellschaftlichen Entwicklung der Türkei geht. In der türkischen Gesellschaft stehen sich entgegengesetzte Lebensentwürfe gegenüber. Auf der einen Seite stehen die an einem westlichen Lebensstil orientierten städtischen Bevölkerungsschichten und auf der anderen Seite steht die an religiös-konservativen Werten festhaltende ländliche Bevölkerung. +wikinews+
Hamburgs Ex-Senator Roger Kusch leistete Sterbehilfe
Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen ein reguläres Ermittlungsverfahren eingeleitet, da die Frau nicht eines natürlichen Todes gestorben ist. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Der Vorstand der Deutschen Hospiz-Stiftung, Eugen Brysch, nannte Kusch einen „politischen Amokläufer“. +wikinews+
Zur "Störfallbeherrschung" bei Atomkraftwerken
Pressemitteilung des BMU:
Atomkraftwerkbetreiber müssen besser informieren
Bundesverwaltungsgericht stärkt Atomaufsicht
Atomkraftwerkbetreiber sind zukünftig verpflichtet, die Atomaufsicht bereits bei begründeten Zweifeln an der Beherrschung eines Störfalls zu informieren. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht Auflagen des Bundesumweltministeriums anlässlich eines Störfalls beim Atomkraftwerk Phillippsburg zum Teil bestätigt. Das ist ein wichtiger Erfolg für die Atomaufsicht, denn die jetzt verbindlich durchgesetzte Pflicht zur kurzfristigen Information über Zweifel an der Anlagensicherheit versetzt die Behörden in die Lage, die für den Schutz der Bevölkerung notwendigen Maßnahmen sofort anzuordnen.
Aufgehoben hat das Bundesverwaltungsgericht die Auflage, dass der Betreiber von sich aus die Anlage abfahren muss, wenn der Nachweis der Störfallbeherrschung nicht rechtzeitig geführt wird. Es bleibt Aufgabe der Aufsichtsbehörden, bei einem Gefahrenverdacht die Betriebseinstellung anzuordnen. Gleiches gilt auch, wenn Verstöße gegen Genehmigungsbestimmungen zur Störfallbeherrschung festgestellt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die aufgehobenen Teile der Auflagen zum Abfahren der Atomkraftwerke für zu unbestimmt gehalten. Das Bundesumweltministerium war der Ansicht, dass ein fachkundiger Betreiber nach den Anforderungen einer modernen Sicherheitskultur die Verantwortung für die notwendigen Maßnahmen in Zweifelsfällen übernehmen muss. Auch wenn dies derzeit nicht mit behördlichen Auflagen atomrechtlich durchsetzbar ist, sieht das Bundesumweltministerium die Betreiber in der Verantwortung, von sich aus den Anlagenbetrieb einzustellen, wenn begründete Zweifel an der Sicherheit bestehen.
Die strittige Auflage für das Kernkraftwerk Philippsburg (Block I und II), hatte das zuständige baden-württembergische Umweltministerium am 28. Februar 2005 auf Weisung des Bundesumweltministeriums erlassen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte in erster Instanz die Auflage auf Klage des Betreiber EnBW vollständig aufgehoben.
Anlass für die Auflagen zur Störfallbeherrschung war, dass die Nachweisführung für einen bestimmten Kühlmittelverluststörfall beim Kernkraftwerk Phillippsburg in Frage stand und über mehre Monate betriebsintern diskutiert wurde, ohne die Behörden zu informieren.
(Zu den damaligen Ereignissen: http://www.bmu.de/atomenergie/ba/doc/35116.php)
Die Lebensmittelkette Edeka übenimmt Discounterkette Plus
Unruhen in der Mongolei: Ausnahmezustand verhängt
Ulaanbaatar (Mongolei), 02.07.2008 – Der mongolische Präsident Nambaryn Enchbajar hat heute – zum ersten Mal in der Geschichte des Landes – einen auf vier Tage begrenzten Ausnahmezustand über das Land verhängt. Ab sofort gilt ein Versammlungsverbot, nach zehn Uhr abends herrscht in der Hauptstadt ein Ausgehverbot. Die Polizei kann Demonstrationen nun unter Einsatz von Gewalt auflösen. Militäreinheiten mit gepanzerten Fahrzeugen haben in der Hauptstadt Stellung bezogen.
Gewalttätige Ausschreitungen in der Hauptstadt der Mongolei, Ulaanbaatar, haben in den letzten Tagen bereits fünf Tote und über 300 Verletzte gefordert. Das Hauptquartier der ehemaligen Kommunistischen Partei des Landes (Mongolische Revolutionäre Volkspartei, MRVP) war in Brand gesteckt und eine Kunstgalerie geplündert worden. Etwa 300 der insgesamt 6.000 bis 8.000 Demonstranten waren nach Behördenschätzungen an den gewaltsamen Ausschreitungen beteiligt. Die Polizei ging mit Tränengas gegen die Demonstranten vor.
Auslöser der Unruhen sind Vorwürfe der oppositionellen Demokratischen Partei (DP) an die Adresse der Regierung, die Ergebnisse der Wahl am vergangenen Sonntag gefälscht zu haben. Der Vorsitzende der DP, Tsakhiagiin Elbegdorj, sagte auf einer Pressekonferenz: „Wir haben verloren, weil korrupte Menschen das Ergebnis geändert haben.“ Gewählt wurden 76 Abgeordnete für das Parlament des Landes, den Großen Volkshural. Internationale Wahlbeobachter hatten dem Wahlvorgang jedoch einen ordnungsgemäßen Ablauf bescheinigt. Die DP distanzierte sich von den gewaltsamen Ausschreitungen. +wikinews+
01 Juli 2008
Bundesregierung für AtomwaffenFREIE Welt
Presseerklärung des Auswärtigen Amts
Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag für Kernwaffen (NVV) wurde heute vor 40 Jahren zur Zeichnung aufgelegt. Dem Vertrag, der auch Atomwaffensperrvertrag genannt wird, gehören heute 188 Staaten an. Er verpflichtet die teilnehmenden Kernwaffenstaaten auf das Ziel der vollständigen nuklearen Abrüstung; im Gegenzug erklären die Nichtkernwaffenstaaten einen umfassenden Nuklearwaffenverzicht. Darüber hinaus arbeiten alle Vertragsparteien bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie zusammen.
Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier erklärte heute (01.07.) hierzu:
Der Atomwaffensperrvertrag ist von grundlegender Bedeutung für die internationale Sicherheit. Deshalb müssen wir die Anzeichen für eine Erosion dieses Vertragswerkes ernst nehmen. Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass das Interesse am Erwerb von Kernwaffen in einigen Weltregionen neu erwacht zu sein scheint. Angesichts der 30.000 atomaren Gefechtsköpfe, die es weltweit immer noch gibt, können wir uns ein Nachlassen der internationalen Abrüstungsanstrengungen nicht erlauben!
Nach dem Scheitern der Überprüfungskonferenz im Jahr 2005 muss von der nächsten Konferenz in 2010 ein klares Signal für die Bewahrung und Stärkung des Atomwaffensperrvertrages ausgehen. Dabei geht es um Zweierlei:
Zum einen muss den Proliferationsgefahren entschieden begegnet werden. Wir arbeiten deshalb mit unseren Partnern entschlossen auf eine diplomatische Lösung der Proliferationsfälle Iran und Nordkorea hin, setzen uns für die Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten der IAEO ein und haben Vorschläge zur Multilateralisierung des nuklearen Brennstoffkreislaufes gemacht, die den möglichen Missbrauch der zivilen Kernenergienutzung verhindern sollen.
Andererseits brauchen wir aber auch eine neue Dynamik in der nuklearen Abrüstung. Die Kernwaffenstaaten sind gefordert, ihre Abrüstungsanstrengungen zu verstärken, die Zahl ihrer Nuklearwaffen abzusenken und schnellstmöglich den umfassenden Teststoppvertrag in Kraft zu setzen.
Das Ziel des Atomwaffensperrvertrages ist und bleibt die Schaffung einer atomwaffenfreien Welt. Die Bundesregierung wird sich unverändert und mit aller Kraft hierfür einsetzen.“
-Ende der Presseerklärung-
KOMMENTAR
Diese Presseerklärung ist ausgesprpchen erfreulich. Nun wäre es konsequent, wenn die Bundesregierung die "nukleare Teilhabe" beendet und um Abzug der US-Atomwaffen bittet.
Und es wäre wünschenswert, dass die Bundesregierung einen Vertragsvorschlag zur Umsetzung des Artikel 6 Atomwaffensperrvertrag ausarbeitet.
-markus rabanus- Diskussionen
Jahrestag: Atomwaffensperrvertrag 1968
- der Atomwaffensperrvertrag wurde von den Atomwaffenstaaten nicht erfüllt, die sich gemäß Artikel 6 zur vollständigen Abrüstung ihrer Atomwaffen verpflichteten, aber stattdessen noch nicht einmal auf die Erstschlagsdrohung verzichten,
- der Atomwaffensperrvertrag wird von den Atomwaffenstaaten gebrochen, weil sie ihre Atomwaffen in Staaten und Gebiete lagern und umher transportieren, die nicht zu ihrem Territorium gehören, also Atomwaffen verbreiten,
- der Atomwaffensperrvertrag wird von den Atomwaffenstaaten gebrochen, weil sie Atomwaffenwissen an Nichtunterzeichnerstaaten wie Israel weitergaben,
- der Atomwaffensperrvertrag wird von den Atomwaffenstaaten gebrochen, weil sie mit Nichtunterzeichnerstaaten wie Indien atomenergetisch zusammenarbeiten,
- der Atomwaffensperrvertrag wird von den Atomwaffenstaaten gebrochen, weil sie auch mit dem Nichtunterzeichnerstaat Pakistan hinsichtlich dessen Atomwaffenbestandes zusammenarbeiten - und sei es aus dem Grund der Sicherung vor terroristischem Zugriff,
- der Atomwaffensperrvertrag wird auch von Unterzeichnerstaaten wie der Bundesrepublik Deutschland gebrochen, weil sich Deutschland einerseits zum Atomwaffenverzicht verpflichtete, aber andererseits der Stationierung von Atomwaffen zustimmt und sogar eine Politik der "nuklearen Teilhabe" treibt.
Zweierlei braucht es:
- Es braucht Durchführungsbestimmungen für den Artikel 6,
- es braucht die Universalisierung des bislang nur mitgliedschaftlichen Abkommens, denn ein Atomwaffenverbot kann nur dann funktionieren, wenn es weltweit greift. Wenn die unterzeichneten Atomwaffenstaaten darauf bestehen würden, so würde die Staaten- und Menschenmehrheit einem solch weltweiten Verbot ganz sicher folgen, denn viel weniger Zuspruch hat das gegenwärtige Regime der Atomwaffenstaaten-Privilegierung.
Geplant: Internationale Agentur für Erneuerbare Energien
Gemeinsame Pressemitteilung vom Bundesumweltministerium mit dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Weiterer Schritt auf dem Weg zur Gründung einer Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien
Workshop zur Vorbereitung der Gründung von IRENA
Steigende Energiepreise, Klimawandel und Armutsbekämpfung stellen die Welt vor Herausforderungen, die sich nur auf internationaler Ebene lösen lassen. Erneuerbare Energien können dazu einen großen Beitrag leisten. Bislang mangelt es an einer internationalen Organisation, deren Hauptziel es ist, Industrie- und Entwicklungsländer beim Ausbau Erneuerbarer Energien konkret zu beraten und zu unterstützen und zu besseren ordnungspolitischen Rahmenbedingungen beizutragen. Die Bundesregierung beabsichtigt daher zusammen mit anderen interessierten Staaten eine Internationale Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA) zu gründen. Sie wird hierbei vom Deutschen Bundestag unterstützt, der sich zuletzt am 19. Juni mit großer Mehrheit für die Gründung von IRENA ausgesprochen hat.
Der Vorbereitungsprozess tritt jetzt in die Schlussphase: Im Anschluss an eine Vorberei-tungskonferenz am 10./11. April 2008 in Berlin lud die Bundesregierung zu einem internationalen Workshop nach Berlin ein. Vom 30. Juni 01. Juli 2008 versammelten sich rund 100 Gäste aus über 40 Ländern, die in zwei parallelen Arbeitsgruppen über das vorläufige Arbeitsprogramm sowie über die Statuten und die Finanzierung der Agentur diskutierten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops waren sich einig, dass ein rascher Start von IRENA sinnvoll und notwendig ist. Auch konnte Konsens zu den grundsätzlichen Strukturen von IRENA erzielt werden. Ferner gab es weitgehende Übereinstimmung zu den Schwerpunkten der Aktivitäten, die IRENA von Beginn an verfolgen soll. Dazu zählen Politikberatung, Technologietransfer und Kompetenzaufbau.
Weiterhin wurde beschlossen, dass in einer abschließenden Vorbereitungskonferenz im Herbst dieses Jahres die Statuten von IRENA finalisiert werden sollen. Die feierliche Zeichnung der Sta-tuten und damit die Gründung von IRENA sind für den Jahresbeginn 2009 in Bonn vorgesehen. Die Umsetzung des gesamten Vorbereitungsprozesses erfolgt durch das Bundesumwelt¬ministerium und das Bundesentwicklungsministerium in enger Kooperation mit dem Auswärtigen Amt.
Neuseeland entschädigt Maoris nach zwei Jahrzehnten der Verhandlung
Wellington (Neuseeland), 01.07.2008 – Die Regierung Neuseelands zahlt rund 270 Millionen Euro Entschädigung wegen zahlreicher von ihr begangener Vertragsbrüche, die seit Mitte des 19. Jahrhunderts zu Landenteignungen geführt haben. Etwa 100.000 Māoris, ein indigenes Volk Neuseelands, das sieben unterschiedlichen Stämmen angehört, erhält 176.000 Hektar Wald sowie aufgelaufene Pachtgelder und Geld aus laufenden Pachtzahlungen. Zu dem Abkommen, das nach 20 Jahren Verhandlung im Parlament in Wellington unterzeichnet wurde, kam es in Gegenwart von 700 Stammesangehörigen Ende Juni 2008. +wikinews+
Deutschland: 18,6 Milliarden für die Europäische Union im Jahre 2007
Brüssel (Belgien), 01.07.2008 – Der nationale Beitrag Deutschlands für die Finanzierung der Europäischen Union (EU) im Jahr 2007 betrug 18,6 Milliarden Euro. Dies bedeutet eine Steigerung um eine Milliarde. Ausgenommen sind Zolleinnahmen und ähnliche Erlöse.
Der Nettobeitrag steigt dabei auf mehr als 7,4 Milliarden Euro. Als Grund wird die EU-Erweiterung um Länder wie Rumänien und Bulgarien angenommen. Auch die wesentlich umfangreichere Unterstützung für das Nachbarland Polen spielt eine Rolle. Dort stiegen die Ausgaben im Vorjahr um gut zwei Milliarden Euro im Vergleich zum Jahr 2006. Das dynamische Wirtschaftswachstum Deutschlands im Jahr 2007 trug ebenfalls zur Erhöhung bei. Damit bleibt Deutschland der größte Nettozuzahler der EU.
EU-Haushaltskommissarin Dalia Grybauskaite teilte weiterhin mit, dass Deutschland einen Teil der EU-Fördermittel, 66 Millionen Euro, habe verfallen lassen. +wikinews+
30 Juni 2008
Kritik an Herfried Münklers Atomwaffen-Thesen
1. Eine atomwaffenfreie Welt, wie sie von Obama, McCain überlegt und von den früheren US-Ministern Henry Kissinger oder George Shultz gefordert wird, hält Münklers für "realpolitisch ganz unwahrscheinlich", da die Furcht der Atommächte zu groß sei, eine von ihnen werde sich heimlich nicht daran halten und werde dann "Herr der Welt".
Kissinger, Shultz, McCain, Obama keine Realpolitiker? Herrn Münkler mag das so scheinen, aber realpolitischer ist die Vermutung, dass wenn ein Atomwaffenverzichtsvertrag auf den Weg kommt, dann nur einschließlich wirksamer Kontrollmechanismen.
2. Eine atomwaffenfreie Welt sei auch deshalb unrealistisch, weil es eine Vielzahl von Staaten gebe, die jederzeit heimlich Atomwaffen entwickeln könnten.
Münkler verkennt, dass ein Kontrollszenario weltweit und gegenüber jedem Staat gelten würde, also das Universalitätsprinzip anstelle des Mitgliedschaftsprinzips der Vereinten Nationen und des NPT vereinbart würde.
Dass dieser Systemwechsel vor allem vom gemeinsamen Willen der USA, Russlands und Chinas abhängt, wäre im wahrsten Sinne des Wortes "realpolitisch", denn solch gemeinsamer Entschlusskraft könnte sich zumindest in der Jetztzeit kein anderer Staat widersetzen - und würde es auch nicht, denn die Mehrheit der Vereinten Nationen würde es unterstützen.
Das Mitgliedschaftsprinzip kann stets nur vorbereitende Funktion haben, würde aber rechtsfreie Räume beibehalten, solange man sich nicht zum Universalprinzip durchringt.
Dem Historiker Münkler sollte es bekannt sein, dass alle Rechtsentwicklung nicht davon abhängig war, ob der letzte Schurke Einsicht bekennt, sondern davon, ob die politischen Kräfte ausreichend waren, ein Recht allgemeinverbindlich zu machen.
3. Münkler behauptet, dass Russland und China nicht Atomwaffenfreiheit interessiert seien, da sodann die konventionelle Überlegenheit der USA stärker ins Gewicht falle.
Auch diese These ist so realistisch wie fatalistisch, denn tatsächlich dürfte sich wohl kaum etwas zum Besseren wenden, wenn nur Argumente zum Schlechten in die Waagschale kommen.
Münkler geht offenbar davon aus, dass die USA nicht gewillt sein werden, sich an die Charta der Vereinten Nationen zu halten und auf Akte der Selbstjustiz zu verzichten, sich dem Veto der anderen Mächte zu beugen.
Das könnte sich tatsächlich den anderen Atommächten als Hindernis zum weltweiten Atomwaffenverzicht erweisen, sollte es aber dennoch nicht, denn die daraus resultierenden Risiken dr Atomwaffenverbreitung aus aus der schon vorhandenen Atombewaffnung wären weit unterschätzt und wiegen zu schwer, um die Sicherheitspolitik weiterhin auf die atomare Abschreckung zu stützen.
Es kommt demzufolge darauf an, dass die USA Gewährsmittel dafür entwickeln, von ihren militärischen Möglichkeiten nicht mehr gegen den Willen Russlands, Chinas Gebrauch zu machen.
Moderne Sicherheitspolitik sollte auf verifizierbaren Sicherheitsgarantien beruhen, nicht mehr auf Abschreckung und militärischer Überlegenheit, denn letztere hat im Extrem zur Folge, was auch Münkel in seiner Schrift "Der Wandel des Krieges. Von der Symmetrie zur Asymmetrie" ein Stück weit zur Terrorismus-Analyse nachvollzieht.
4. Auf die Frage, ob wir in Deutschland noch Atomwaffen brauchen, antwortet Münkler: "Aus politischen Gründen: ja. Aus operativen Gründen: nein. Sollten wir nicht mehr bereit sein, diese Waffen in Deutschland zu lagern, werden wir auch nicht mehr den Finger mit am Abzug haben können. Das ist vielleicht nicht schlimm. Entscheidend aber ist, dass wir dann keinen Finger mehr am Sicherungshebel haben, also auch keinen Einfluss mehr hätten, einen atomaren Angriff zu verhindern. Deshalb sollten die Waffen bleiben."
Offenbar geht Münkler davon aus, dass die "nukleare Teilhabe" so weitreichend sei, dass "wir den Finger am Abzug" hätten. Dann wäre er besser informiert als "wir", denn allgemein wird davon ausgegangen, dass die nukleare Teilhabe zwar bundesdeutsche Hilfestellungen, aber keine Verfügungsmacht darstellt.
"Aus politischen Gründen: ja", spricht sich Herr Münkler für den Behalt von Atomwaffen in Deutschland aus und ist offenbar im Glauben, dass völkerrechtliche Verpflichtungen keine politischen Gründe sind, denn die Bundesrepublik Deutschland unterschrieb den NPT am 28.11.1969.
5. Münkler hält die Debatte um die Sicherheitsmängel der europäischen Atomwaffenlager für "lanciert", da die USA ein großes Interesse daran hätten, Investitionen für die Unterbringung ihrer Nuklearwaffen auf die Verbündeten abzuwälzen.
Dass die Untersuchung durch das Pentagon auf Geheiß des US-Kongresses durchgeführt wurde, nachdem bekannt wurde, dass es zu versehentlichen Atomwaffentechnologie-Lieferungen an den Taiwan gekommen war, zum Transport vermeintlich gesicherter Atomwaffen über US-Territorium, zu Dokumentationsproblemen bei der Atomwaffen-Inventur, all das hat zunächst mal nichts mit dem von Münkler ins Feld geführte finanziellen Interesse zu tun, sondern mit dezidiert sicherheitspolitischen Interessen zur Verhinderung eines ungewollten Atomwaffeneinsatzes. Besonders einem Historiker sollte solche Vorgeschichte bekannt und zu würdigen sein.
6. Münkler mutmaßt, dass auch Dschihadisten durch Atomwaffen abzuschrecken seien. Deren Opferbereitschaft unterscheide sich nicht von der soldatisch typischen Opferbereitschaft, den eigenen Tod zugunsten des Überlebens anderer in Kauf zu nehmen.
Mag sein, wenngleich das Ding mit der soldatischen Opferbereitschaft vielschichtig und in den meisten Fällen anders ist >> www.dialoglexikon.de/heldenmythos.htm
Es stellt sich jedoch bei Atomwaffen gar nicht die Frage nach soldatischer Opferbereitschaft, denn Soldaten haben in Sachen Krieg und Frieden gewöhnlich wenig Mitspracherecht.
Die Frage lautet vielmehr, ob sich Politiker durch Atomwaffen abschrecken lassen, und wenn dem Historiker Münkler nicht reichlich Beispiele einfallen, bei wie vielen Politikern jedes Mitgefühl gegenüber den Überlebensinteressen anderer verlorenging, dann wäre seine Abschreckungsgewissheit dahin und möglicherweise auch mehr Einsicht für ein Regime, das die Entwicklung und Vorhaltung von Atomwaffen ausschließt.
Jede Abschreckung, welche auch immer, funktioniert überhaupt nur dann, wenn Verantwortungsbewusstsein zumindest restbeständig bliebe, während jede Abschreckung versagen kann, sobald jemand glaubt, "nichts mehr zu verlieren zu haben".
7. Münkler behauptet, dass die "religiöse Intensität", "heroischen Potenziale" und Opferbereitschaft in den Industrienationen im Vergleich zu bspw. islamischen Staaten gemindert sei und durch technologische Überlegenheit ausgeglichen werde und werden müsse.
Abgesehen von der in solcher These mitschwingenden Überheblichkeit, die dazu neigt, zwischen Machbarkeit und Rechtlichkeit keine Unterscheidung zu treffen, erkennt Münkler zwar, dass die Wahrscheinlichkeit terroristischen Zugriffs auf atomwaffenfähiges Material wachse, aber er setzt gleichwohl auf den technologischen Vorsprung als Sicherheitsdoktrin.
Logischer ist hingegen, wenn aus den mitwachsenden Fähigkeiten auf Seiten der Technologieunterlegenen ein schrittweiser Paradigmenwechsel geschlussfolgert würde:
Verzicht auf Atomwaffen-Privileg gegen ein weltweites Kontrollsystem zum Atomwaffenverbot.
Und "realpolitisch" lässt sich solch Kontrakt eher aus der Position der Stärke schließen als ohne Atomwaffenbesitz, aber wird der Kreis der Atomwaffenstaaten zu groß, so würde sich diese Möglichkeit erschweren.
8. Münkler fordert für den Fall, dass sich der Staat Pakistan auflöse: "Man muss versuchen, die Teile der pakistanischen Armee, die Zugriff auf die Nuklearwaffen haben, so zu strukturieren, dass sie im Augenblick des Auseinanderfallens des Staates sich mitsamt ihren Fähigkeiten entweder in russische, amerikanische oder chinesische Obhut begeben."
Münkler scheint von der Rationalität militärisch Verantwortlicher so sehr überzeugt, dass sie den ideologischen Wirren, in die Politik und Land verfallen können, standhalten würden und sich dann in "Obhut" anderer Staaten begeben? Na, wenn das mal nicht "ganz unwahrscheinlich" und allzu riskantes Hoffen ist.
Die Realpolitiker in Washington sind diesbezüglich weiter, denn seit dem 19.November 2007 ist bekannt, dass die USA schon seit 2005 mit mehr als 100 Mio. US-$ der pakistanischen Regierung bei der Atomwaffen-Sicherung spendierten und vermutlich auch Interventionspläne in der Schublade haben. Das klingt für manche Leute beruhigend, andererseits verstößt es gegen den Atomwaffensperrvertrag, denn die USA dürften Pakistan solche Hilfen nicht gewähren, sondern müssten zunächst dafür sorgen, dass Pakistan dem Atomwaffensperrvertrag beitritt.
Was nicht rechtens ist, taugt nicht für die Sicherheitspolitik, sondern vertieft nur die Gräben zwischen den heutigen und künftigen Streitparteien.
Die einzig realistische Alternative lautet, dass die Atomwaffenstaaten ihren Verpflichtungen aus Art.6 Atomwaffensperrvertrag nachkommen und dazu ein universelles Atomwaffenverbot auf den Weg bringen - ban on nuclear weapons.
-markus rabanus- Diskussion
RIA Novosti: 20 Rassemorde einer Moskauer Skinheadgruppe
MOSKAU, 30. Juni (RIA Novosti). In Moskau sind die Ermittlungen gegen eine neunköpfige Skinheadgruppe, der 20 Morde vorgeworfen werden, abgeschlossen worden.
Wie der Sprecher des Untersuchungsausschusses bei der russischen Staatsanwaltschaft, Wladimir Markin, am Montag mitteilte, wird nun die Bestätigung der Anklage erwartet.
Mitglieder der radikalen Gruppe im Alter von 17 bis 22 Jahren sollen in Moskau acht Monate lang agiert haben. Ihnen werden 32 Rassenverbrechen, darunter 20 Morde und zwölf versuchte Morde, vorgeworfen. Zwei mutmaßliche Anführer seien unmündig gewesen.
"Der Gruppe gehörte auch ein 22-jähriges Mädchen an. Sie nahm das erste Verbrechen mit einer Kamera auf", so Markin.
Bundespräsident Köhler wartet verfassungsrechtliche Prüfung zum EU-Vertrag von Lissabon ab
Das Bundespräsidialamt teilt mit:
Bundespräsident Horst Köhler wird die Ratifikationsurkunde zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 - ungeachtet des Ergebnisses seiner Prüfung des Zustimmungsgesetzes gem. Art. 82 Abs. 1 GG - bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum Vertrag von Lissabon nicht unterzeichnen. Angesichts vorliegender Anträge auf einstweilige Anordnung folgt der Bundespräsident damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts. Diese Entscheidung ist dem Bundesverfassungsgericht heute durch das Bundespräsidialamt förmlich mitgeteilt worden.
BMU-PE: "Biomasse bleibt wichtigster erneuerbarer Energieträger"
Michael Müller: Biomasse bleibt wichtigster erneuerbarer Energieträger
Der Parlamentarische Staatsekretär Michael Müller hat heute in Berlin die neue Bioenergiestrategie des Bundesumweltministeriums vorgestellt. Auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) betonte er die zentrale Rolle der Biomasse bei der Erzeugung von Strom, Wärme und Biokraftstoffen, um die europäischen und deutschen Klimaschutzziele zu erreichen. Vom Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch entfallen heute und den Prognosen zufolge auch bis 2020 zwei Drittel auf die Bioenergie. Müller sagte:
Der weitere Bioenergieausbau muss folgende Aspekte berücksichtigen:
- Beim energetischen Einsatz von Biomasse sind die Auswirkungen auf die Klimabilanz, auf die Biodiversität, auf die Versorgung mit Nahrungsmitteln und auf mögliche Nutzungskonkurrenzen zu berücksichtigen.
- Die energetische Nutzung von Biomasse ist nicht per se klimafreundlich. So schließt die Rodung von Wäldern oder die Zerstörung von Mooren in Folge von Landnutzungsänderungen im Regelfall eine positive Klimabilanz aus.
- Die Einhaltung der Anforderungen zur guten fachlichen Praxis für den Anbau hat große Bedeutung für die Klimabilanz und die Umweltverträglichkeit.
- Die Effizienz der eingesetzten Technologie beeinflusst stark die Klimabilanz.
Die neue Bioenergiestrategie fokussiert deshalb auf fünf Handlungsfelder:
- Rasche Umsetzung europäischer Vorgaben für Nachhaltigkeitsanforderungen in nationales Recht,
- Anpassung der Biokraftstoffziele und langsamer als bisher geplanter Ausbau,
- Mobilisierung von Abfallbiomasse , um Nutzungskonkurrenzen mit Nahrungs- und Futtermitteln zu vermeiden,
- Verbesserung der Nutzungseffizienz, um den Klimaschutzbeitrag zu maximieren und Kosten zu senken,
- Innovationsschub bei der Bioenergienutzung erreichen.
Im Ergebnis zeigt sich, dass es nicht um das Ob der energetischen Nutzung von Biomasse, sondern um das Wie geht.
Studie: „Große grundsätzliche Distanz der Bürger zur Politik“ in Deutschland
Berlin (Deutschland), 30.06.2008 – „Jeder Dritte glaubt nicht mehr daran, dass die Politik in der Lage ist, Probleme zu lösen.“ Das ist die zentrale Aussage einer Studie, die von der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in Auftrag gegeben worden war und heute der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
23 Prozent einer Stichprobe von 2.503 Befragten sehen sich auf der Verliererseite der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Zwar sind 62 Prozent der Bundesbürger mit der Demokratie in Deutschland zufrieden, 37 Prozent sind jedoch der gegenteiligen Auffassung, dass die Demokratie in Deutschland „weniger gut“ oder „schlecht“ funktioniert. 22 Prozent teilen die Meinung, die Gesellschaftsordnung in Deutschland sei „nicht verteidigenswert“. Dabei zeigt sich eine deutliche Distanz zur Politik und Demokratie in Deutschland vor allem bei Einwohnern der neuen Bundesländer im Osten des Landes (38 Prozent) sowie bei Menschen, die entweder arbeitslos sind oder von Hartz-IV leben. Die Zustimmung zur Fähigkeit der Demokratie, Probleme in Deutschland zu lösen, liegt zwar bei zwei Dritteln. Ein Drittel der Befragten war jedoch der gegenteiligen Auffassung. Es ziehen 47 Prozent der Befragten die Schlussfolgerung, bei der nächsten Bundestagswahl möglicherweise nicht zur Wahl zu gehen. Die Herausgeber der Studie sehen als eine zentrale Aussage der Untersuchung, dass schwierige persönliche Lebensumstände zu einer wachsenden Distanz zur Politik führen. Andere Merkmale wie Alter, Geschlecht oder Schulbildung treten demgegenüber in den Hintergrund. Der Vertrauensverlust gegenüber der Politik schaffe insbesondere für die großen Volksparteien Probleme, so Frank Karl, Leiter der Abteilung Gesellschaftspolitische Information bei der FES. Eine wachsende Zahl von Menschen fürchtet laut Karl den sozialen Abstieg.
Die Studie wurde von polis/sinus im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung von Januar bis März 2008 in Form einer mündlichen Repräsentativumfrage durchgeführt. +wikinews+
"Appeasementpolitik" und Hitler-Stalin-Pakt
Rechtfertigung und Motiv
Detlef N. schrieb am 29.06.2008 20:40 Uhr: "Da müßte man erklären, wenn man diese Politik kritisiert, was man an seiner Stelle getan hätte."
Stimmt, jedes Unwerturteil behauptet implizit gute Alternativen, sollte sie dann auch darlegen, aber wenn Du genauer hinschaust, dann äußerte ich keine Unwerturteile, sondern verurteilte die Unrechtmäßigkeit, Völkerrechtswidrigkeit der Politik Chamberlains und Stalins gegenüber Hitler, Abkommen/Verträge zulasten Dritter geschlossen zu haben, es als "Beschwichtigungspolitik" oder "Sicherheitspolitik" auszugeben.
Die Alternative zur Rechtswidrigkeit ergibt sich aus dem Recht selbst, ansonsten bliebe Politik der Willkür, den moralischen Qualitäten der politischen Akteure anheim gestellt.
Jedes halbwegs zivilisierte Rechtsverständnis bekennt, dass der bloße Vorteil, der vermeintliche oder tatsächliche Vorteil aus sich heraus längst kein "Rechtfertigungsgrund" ist, sondern ist lediglich "Motiv" oder "Folge" sein kann.
Rechtfertigung und Motiv muss man schön auseinanderhalten, ansonsten redet man der Verstrolchung von Politik das Wort.
"Strategische Vorteil der Westverschiebung" ist kein Rechtfertigungsgrund. Das wissen auch die Geschichtsschreiber und fügen darum hinzu, dass es die "Wiederherstellung früherer Grenzen" sei.
Völkerrechtsmäßig wäre indes gewesen, wenn Chamberlain aus Gründen der vermeintlichen Militärüberlegenheit Hitlers gesagt hätte: "Wir sind dagegen, aber hindern Euch nicht."
Völkerrechtsmäßig wäre indes gewesen, wenn Stalin aus Gründen der vermeintlichen Militärüberlegenheit Hitlers gesagt hätte: "Wir sind dagegen, aber hindern Euch nicht und sichern uns gegenseitig mit einem Nichtangriffsvertrag."
Das wäre legal und legitim gewesen, nicht aber die Abkommen mit Hitler zum bloß eigenen Vorteil und Nachteil Dritter.
Wie auch vor dem Irak-Krieg, als ich von der Schröder und Stoiber verlangte, dass den völkerrechtswidrig Krieg führenden USA und Großbritannien die militärischen Überflugrechte auf folgende Weise zu untersagen waren: "Wir verbieten es Euch, aber wir werden Euch nicht hindern."
Es ist vollkommen realpolitisch, dass nicht jeder politische Wille und nicht jedes Recht durchsetzbar ist. Aber es ist verbrecherische Realpolitik, wenn dass Unrecht aus Gründen seiner Nichtdurchsetzbarkeit legalisiert wird.
Die Schlachten des 2. Weltkriegs sind auf dem Schlachtfeld geschlagen. Einigen Strolchen passen die Ergebnisse nicht. Darum finden sich noch immer reichlich Abnehmber für revanschistische Literatur.
Literatur, die sich nicht als Fortsetzung der geschlagenen Schlachten versteht, sondern auf die völkerrechtlichen Schlussfolgerungen besteht, tut sich leider erheblich schwerer, weil sich die internationale Politik trotz Charta der Vereinten Nationen noch immer nicht grundlegend gewandelt hat.
"Chamberlain, Stalin konnten nicht anders", so behaupten welche, "Hitler konnte nicht anders", behaupten andere.
Das ist Untertanengeist oder herrschende Propaganda, und beides läuft auf Geschichtsverklärung hinaus, als sei die eigene Politik vom Gegenüber diktiert.
Stattdessen wird auf solche Weise nur die Verantwortung für eigenes Versagen auf das Gegenüber delegiert.
Mal anschaulich für die einfacheren Gemüter:
Wenn jemand zu Dir sagt, dass Du Dich an einem Mord beteiligen sollst, anderenfalls selbst ermordet wirst, so mag Dir die Not der Erpresstheit strafmildernd zugute gehalten werden, aber Dein Mitmorden wäre davon weder gerechtfertigt noch entschuldigt.
Wenn es Politiker gibt, die uns vormachen wollen, dass im Großen anderes als im Kleinen gelten dürfe, dann lassen sie es zwar nicht an Beispielen fehlen, aber an rechtlicher Begründung.
Diskussionen: Fußball-EM 2008
- 29.06: Deutschland vs. Spanien
- 26.06.: Russland vs. Spanien
- 25.06.: Deutschland vs. Türkei
- 22.06: Spanien vs. Italien
- 21.06.: Russland vs. Niederlande
- 20.06.: Türkei vs. Kroatien
- 19.06.: Deutschland vs. Portugal
- 18.06.: Spanien vs. Griechenland
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- 17.06: Niederlande vs. Rumänien
- 17.06: Frankreich vs. Italien
- 16.06.: Deutschland vs. Österreich
- Wer wird Fußball-Europameister?
- Wie weit kommt Deutschland bei der Fußball-EM?
- 12.6.: Deutschland vs. Kroatien
29 Juni 2008
Simbabwe-Wahl: Mugabe reklamiert „überwältigenden Sieg“ für sich
Harare (Simbabwe), 29.06.2008 – „Wir haben überwältigend gewonnen“, verkündete der amtierende Staatspräsident Simbabwes, Robert Mugabe, am Sonntag im staatlichen Fernsehen, nachdem erste Teilergebnisse der Stichwahl vom vergangenen Freitag vorliegen sollen. Die Stichwahl in Simbabwe um das Amt des Präsidenten war von führenden Politikern der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten als „Farce“ bezeichnet worden. Der UN-Sicherheitsrat hatte die Wahl ebenfalls verurteilt, sich allerdings nicht zu einer Erklärung durchgerungen, in der sie als unrechtmäßig bezeichnet wird. Dies hatte die Opposition in Simbabwe gefordert. Durch den staatlichen Terror gegen die politische Opposition im Lande, hatte der Kandidat der Partei „Movement for Democratic Change“, Morgan Tsvangirai, vor einer Woche seine Kandidatur zu der Wahl zurückgezogen. Anhänger der MDC waren mehrfach bedroht worden, Dutzende ihrer Parteigänger waren sogar getötet worden. Angesichts dieser Bedrohungslage hatte Tsvangirai erklärt, er könne seinen Wählern nicht zumuten, dass sie „ihr Leben aufs Spiel setzen“, wenn sie sich für die MDC entschieden. Freie und faire Wahlen seien aufgrund der im Land herrschenden Bedingungen nicht möglich.
Zum Verlauf der Wahl in Simbabwe berichteten Menschenrechtsorganisationen von Verfolgungen und Terror gegen Nichtwähler und Mugabegegner. In Harare seien Schlägertrupps von Haus zu Haus gezogen, berichtete Human Rights Watch, und hätten die Finger der Bewohner auf Tintenspuren untersucht, mit denen die Wähler beim Wahlgang markiert worden waren. Fehlten solche Hinweise auf die Teilnahme an der Wahl, wurden die Personen mit Knüppeln und Stöcken verprügelt.
Nach Angaben aus Regierungskreisen will sich Mugabe bereits heute als Präsident vereidigen lassen. Zu einer entsprechenden Zeremonie, die um 15 Uhr stattfinden soll, wurden Journalisten bereits eingeladen. Oppositionsführer Morgan Tsvangirai erklärte gegenüber einer Zeitung, die MDC werde ihre Mehrheit im Parlament nutzen, um mit der regierenden ZANU-PF des Staatspräsidenten Mugabe, über eine Teilung der Macht und eine Übergangsregierung verhandeln. Er könne sich vorstellen, dass Mugabe in einer solchen Übergangsregierung für einen gewissen Zeitraum den „Posten eines Ehrenpräsidenten“ einnehmen könnte.
Auch der Vorsitzende der Wahlbeobachter des Panafrikanischen Parlamentes, Marwick Khumalo, hatte die Wahlen in Simbabwe vom vergangenen Freitag als „nicht frei und fair“ bezeichnet. Die Situation während der Wahl in Simbabwe sei durch Einschüchterungen, Entführungen und gewaltsame Übergriffe geprägt gewesen. Die Wahlbeobachter forderten eine Wiederholung der Wahl. Der Ministerpräsident Kenias, Raila Odinga, der als Gegner Mugabes gilt, forderte die Entsendung von Truppen der Afrikanischen Union zur Lösung der Krise in Simbabwe. Zur Wahl in Simbabwe erklärte er: „Was in Simbabwe passiert, ist in den Augen der internationalen Gemeinschaft eine Schande und eine Peinlichkeit für Afrika.“
Auch der südafrikanische Friedensnobelpreisträger, Bischof Desmond Tutu, äußerte scharfe Kritik an den Umständen der Wahl in Simbabwe: „Diese Wahl war ein beschämender Akt und völlig illegal. Mugabe muss als nicht wiedergewählt gelten. Die Afrikanische Union und die Südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft, die SADC, dürfen ihn nicht als Präsidenten Simbabwes anerkennen, falls er sich zum Wahlsieger deklarieren lässt.“ Er forderte die Afrikanische Union auf, die Bildung einer Übergangsregierung in Simbabwe zu vermitteln: „Aber einer solchen Regierung kann Mugabe nicht mehr angehören. Seine Zeit ist vorbei, er muss gehen.“ An die internationale Staatengemeinschaft richtete er die Forderung nach Sanktionen gegen Simbabwe.
US-Präsident George W. Bush erklärte, angesichts der Missachtung des Volkswillens in Simbabwe habe er das Außen- und das Finanzministerium seines Landes angewiesen Möglichkeiten von Sanktionen gegen das südafrikanische Land zu prüfen. ++
Israelische Politiker drohen dem Iran mit Angriffen
In einem Interview des "Spiegel" drohte Generalmajor Isaak Ben-Israel mit Angriffen auf den Iran gedroht, falls der internationale Druck auf Teheran fruchtlos bleibe. Der Generalmajor war an der Zerstörung eines iranischen Atomkraftwerks im Jahr 1981 beteiligt.
Aus Artikel 2 UNO-Charta verpflichten sich alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zur Unterlassung von Drohungen und Anwendung militärischer Gewalt.
Internet-Journal
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