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15 Juli 2007

Russland setzt den KSE-Vertrag aus

Moskau (Russland), 15.07.2007 – Präsident Wladimir Putin hat gestern per Dekret den Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) ausgesetzt. Der Vertrag aus dem Jahr 1990 regelt die Abgrenzung beziehungsweise Begrenzung der konventionellen Rüstung in Europa. Darunter fallen zum Bespiel Militärflugzeuge oder Panzer.

Die Begründung des Präsidenten: „außerordentliche Umstände“, welche „sofortige Maßnahmen“ zur Folge hätten. Bereits beim Streit zwischen Russland und den Vereinigten Staaten über den geplanten Abwehrschirm in Osteuropa hatte Putin mit einem solchen Schritt gedroht. +wikinews+

09 Juni 2007

Streit um Raketenschild: Putin schlägt Schild in Aserbaidschan vor

Bad Doberan (Deutschland), 09.06.2007 – Am Rande des G8-Gipfels hat der russische Präsident Wladimir Putin in einem Vier-Augen-Gespräch mit US-Präsident George W. Bush den Vereinigten Staaten vorgeschlagen, den Raketenschild gemeinsam in Aserbaidschan zu bauen.

Das im Süden an den Iran angrenzende Aserbaidschan ist ein souveräner Staat, der früher zur Sowjetunion gehörte. Russland hat einen Pachtvertrag mit Aserbaidschan abgeschlossen, wonach es Russland erlaubt ist, die in Gabala gelegene Radaranlage zehn Jahre lang zu nutzen und außerdem bis zu tausend Soldaten dort zu stationieren.

US-Sicherheitsberater Stephen Hadley gab an, dass der Vorschlag von Experten untersucht werden müsse. Bush reagierte positiv auf Putins Vorschlag. Es handele sich um eine interessante Anregung, so der US-Präsident. Der russische Präsident wehrt sich weiterhin gegen eine Stationierung des Schildes in Tschechien und Polen.

Abgeschossene Raketen sollen nach Putins Plänen im Kaspischen Meer anstatt auf Land niedergehen. Außerdem würde ganz Europa abgedeckt. Putin und Bush wollen das Gespräch am 1. Juli in Kennebunkport im US-Bundesstaat Maine fortsetzen, berichtete Hadley. Bush habe Putin auf den Landsitz seiner Familie eingeladen. +wikinews+

>> www.inidia.de/raketenschild.htm

22 März 2007

Deutscher Bundestag berät über US-Pläne zur Raketenstationierung

Berlin (Deutschland), 22.03.2007 – In der Sitzung des Bundestages am 21. März stand das US-Vorhaben der Raketenstationierung in Osteuropa auf der Tagesordnung – Die FDP-Fraktion hatte eine aktuelle Stunde zu dem Thema beantragt. Elke Hoff, Mitglied des Deutschen Bundestages und Sprecherin für Abrüstungspolitik der FDP-Bundestagsfraktion, äußerte sich diesbezüglich gegenüber Wikinews: Das Raketenabwehrsystem könne nur dann zu einem Auslöser für eine neue Rüstungsspirale in Europa werden, wenn die Diskussion über dieses Thema – wie bisher – gekennzeichnet sei durch Intransparenz und gegenseitiges Misstrauen. „Die Bundesregierung muss schnellstmöglich eine einheitliche Position innerhalb der Koalition finden und nach außen vertreten“, so Hoff. Die Bundeskanzlerin habe die Verantwortung in ihrer Funktion als EU-Ratspräsidentin und G8-Vorsitzende, das Thema sowohl in der NATO als auch in der EU ganz oben auf die Tagesordnung zu setzen. Nur Transparenz und multilateraler Dialog könnten verhindern, dass „bereits vergangene Reflexe des Kalten Krieges neue Nahrung“ erhielten.

Im Streit um die Unterstützung der US-Pläne, in Osteuropa ein System zu Abwehr feindlicher Raketen aus dem Iran zu installieren, hat auch die deutsche Bundeskanzlerin und derzeitige EU-Ratspräsidentin Angela Merkel dazu aufgerufen, eine einheitliche europäische Position in der Außen- und Sicherheitspolitik zu vertreten. Die US-amerikanische Regierung unter George W. Bush hat verlautbaren lassen, sie wolle in Polen zehn Abfangraketen und in Tschechien ein Radarsystem montieren, um sich gegen die wachsende Gefahr aus dem Iran zu wappnen. Wenn die europäischen Regierungen sich in dieser Frage auseinander dividieren ließen, so die Bundeskanzlerin, würde damit die „Kraft und Durchsetzungsfähigkeit“ der EU geschwächt. Merkel forderte in diesem Zusammenhang eine enge innereuropäische Abstimmung und warnte vor möglichen Alleingängen. Der Bundesaußenminister Frank-Walter-Steinmeier (SPD) hält es für unabdingbar, die Installation des Raketenabwehrschildes in Polen und Tschechien sowohl im europäischen Rahmen als auch in der NATO zu thematisieren. Bei ihrem Treffen Ende März in Bremen werden sich die EU-Außenminister mit der Frage beschäftigen.

In der Regierungskoalition zeigen sich die Politiker in zwei Lager zerstritten. Der Bundesvorsitzende der SPD, Kurt Beck, sowie der ehemalige Bundesverteidigungsminister unter Helmut Kohl, Volker Rühe (CDU), machen sich für eine ablehnende Haltung gegenüber den US-Plänen stark. Rühe argumentiert, dass die militärische Aufrüstung und Abschreckung nicht die diplomatische Beilegung von Konflikten ersetzen dürfe. CDU-Verteidigungsexperte Karl Lamers hingegen wirbt für die US-Pläne und verspricht sich von dem Raketenschild mehr Sicherheit für die Bürger. Er weist die Besorgnisse innerhalb der SPD-Fraktion, die US-Pläne könnten zu einem internationalen Wettrüsten führen, vehement zurück. Unterdessen hat der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle die Missstimmigkeiten und gegensätzlichen Positionen innerhalb der Großen Koalition als so wörtlich „Kakophonie in der Regierung“ kritisiert. Er mahnt eine einheitliche Position der Regierungskoalition an. Der Streit innerhalb der SPD und CDU sei dem Ansehen Deutschlands im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft abträglich, so Westerwelle. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen lehnt die Einführung des strategischen Raketenschildes rundweg ab. Das Engagement der US-Regierung konterkariere die Abrüstungsbemühungen der internationalen Staatengemeinschaft. In einer Pressemitteilung warnen sie vor dem „Beginn eines neuen Wettrüstens“ und äußern sich darüber hinaus kritisch zu den langfristigen Plänen der US-Regierung, militärische Systeme im Weltall zu installieren. „Dies läuft allen internationalen Bemühungen, das Weltall waffenfrei zu halten, zuwider.“

Die russische Regierung sieht die Installation der amerikanischen Raketen in Osteuropa mit Misstrauen und fürchtet einen erneuten Kalten Krieg. +wikinews+

  • Raketenabwehr
  • 01 Oktober 2006

    Angst vor Krieg in Georgien

    Moskau (Russland), 01.10.2006 wikinews – Russland kündigte einen Stopp des Truppenabzugs aus Georgien an, da die Sicherheit russischer Soldaten, die georgisches Hoheitsgebiet passierten, nicht hinreichend garantiert werden könne. Deshalb soll die Gruppe der Russischen Streitkräfte in Transkaukasien (GRVZ) weiter von ihren Stützpunkten aus für Sicherheit sorgen.

    Russland hat einen Großteil seiner Diplomaten bereits aus dem Land abgezogen. Am Samstag fuhren drei Busse mit Botschaftsmitarbeitern zum Flughafen Tiflis. Nachdem die russische Regierung Sicherheitsbedenken geäußert hatte, haben auch 83 russische Staatsbürger am Freitag das Land verlassen.

    Einem Abkommen nach sollte Russland seine Truppen bis Ende 2008 abgezogen haben. Ein Sprecher Georgiens kündigte indes an, die rund 2.000 russischen Kräfte deutlich früher des Landes zu verweisen.

    Das russische Militärgebäude in Tiflis wurde weiterhin von georgischen Sicherheitskräften umstellt. Ein vermutlich dort befindlicher Offizier wird von Georgien wegen Spionage gesucht. Am Freitag wurde gegen vier weitere russische Offiziere bereits offiziell Klage wegen Spionage für den russischen Militärgeheimdienst erhoben. Russland drohte deshalb an, „alle Mittel“ für die Freilassung der Offiziere einzusetzen, und brachte den Fall dem UN-Sicherheitsrat vor.

    KOMMENTAR

    Die georgische Regierung pokert recht hoch, die vormaligen Hegemoniemacht derart zu brüskieren. Und wie lautet der konkrete Spionagevorwurf? Dass Geheimdienste schnüffeln, ist schlechte Gewohnheit, solange es dagegen kein ausreichendes Völkerrecht zur Unterscheidung zwischen Erlaubtem und Verbotenem gibt. Diesbezüglich kann Georgien gern globale Initiativen starten, aber sollte nicht dusselig sein und sich gegen Russland auf dem Weg der nationalen Selbstjustiz versuchen.

    Und die Nato sollte nicht in Versuchung kommen, aus Georgiens Streit mit Russland Vorteile zulasten Russlands zu ziehen, denn dadurch würde sie Georgien verführen, noch undiplomatischer zu werden.

    -msr-

    23 Mai 2006

    Tödliche Militärprotzerei innerhalb der NATO

    Pigadia (Griechenland), 23.05.2006 Wikinews/Inidia - Am Dienstag sind bei einem Abfangmanöver ein griechischer und ein türkischer Militärjet zunächst kollidiert, daraufhin in der Nähe der Insel Karpathos abgestürzt. Der türkische Pilot konnte bereits gerettet werden. Nach dem griechischen Piloten wird noch gesucht.

    Weil die Türkei und Griechenland seit Jahrzehnten um die Hoheitsrechte in der Ägäis streiten, kommt es täglich zu solchen Abfangmanövern. Auf Grund der enormen Häufigkeit dieser Aktionen warnen Experten schon seit Jahren vor derartigen Folgen.

    Der NATO gelingt es auch nach Jahrzehnten nicht, diese beiden Mitgliedsstaaten zu disziplinieren.

    Markus Rabanus 

    08 Juni 2005

    Nukleare Streitigkeiten zwischen Senator Nunn und Minister Iwanow

    MOSKAU, 08. Juni (von Viktor Litowkin, militärischer Kommentator der RIA Nowosti).

    US-Senator Samuel Nunn hat Russland wegen der Geheimhaltung seiner taktischen Atomwaffen scharf kritisiert und die Administration in Washington aufgefordert, mit Moskau eine Kontrolle darüber zu vereinbaren.

    Auf Nunns Äußerung antwortete der russische Verteidigungsminister Sergej Iwanow: „Die Amerikaner sollten zuerst ihre taktischen Atomwaffen aus Europa abziehen. Erst dann werden wir über deren weiteres Schicksal sprechen können".

    Tatsächlich gibt es weder eine internationale noch eine bilaterale Kontrolle über taktische Atomwaffen. Warum das?

    Noch der sowjetische Präsident Michail Gorbatschow hatte den Vereinigten Staaten vorgeschlagen, eine gegenseitige Kontrolle über taktische Atomwaffen einzurichten. Washington lehnte Verhandlungen darüber ab. Dennoch gingen beide Seiten am 28. September 1991 und 22. Januar 1992 bzw. am 5. Oktober 1991 und 29. Januar 1992 aufgrund von Gegenseitigkeit eine Reihe von einseitigen Verpflichtungen ein. So kündigten die USA die Vernichtung all ihrer bodengestützten taktischen Atomwaffen an, zu denen auch atomare Sprengköpfe für taktische Raketen und nukleare Artilleriegeschosse gehörten. Außerdem erklärte sich Washington bereit, alle taktischen Atomwaffen außer Dienst zu stellen und in zentralisierten Depots zu unterbringen: Sprengköpfe der seegestützten Flügelraketen auf Überwasserschiffen, inklusive Flugzeugträger, U-Booten und Fliegerkräfte der Kriegsflotte. Dieses Arsenal sollte zum Teil vernichtet werden.

    Im Ergebnis verfügen die USA laut Angaben des Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) derzeit über insgesamt 1120 Sprengköpfe als nichtstrategische Atomwaffen: 800 Bomben B61 in drei Modifikationen und 320 Sprengköpfe W80-0 für Flügelraketen Tomahawk.

    Die Sowjetunion (und später auch Russland) verpflichtete sich, alle nuklearen Sprengköpfe der bodengestützten taktischen Raketen, die gesamte atomare Artilleriemunition und alle Atomminen (die USA haben keine) zu vernichten. Darüber hinaus beschloss Russland die Hälfte der Atomsprengköpfe der Fla-Raketen zu vernichten und die andere Hälfte außer Dienst zu stellen und auf zentralen Depots zu unterbringen (die USA haben keine solchen Sprengköpfe). Zudem sollen alle taktischen Atomwaffen von Kriegsschiffen, Mehrzweck-U-Booten und der Luftstreitkräfte der Marine außer Dienst gestellt und auf zentralen Depots untergebracht werden (ein Drittel davon ist zu vernichten). Moskau kündigte zudem die Vernichtung der Hälfte seiner luftgestützten taktischen Atomwaffen an.

    Laut SIPRI-Angaben zählen die russischen Atomwaffen heutzutage 3380 Sprengköpfe: Fliegerbomben AS-4 und AS-16, Sprengköpfe für seegestützte Flügelraketen, für Schiffsabwehrraketen und -torpedos.

    Ob das stimmt oder nicht, ob die Seiten ihren einseitigen Verpflichtungen nachgekommen sind, darauf gibt es keine offizielle Antwort. Einseitige Initiativen sind nicht rechtsverbindlich und unterliegen keiner Kontrolle. Nur das Unglück des Atom-U-Bootes Kursk bestätigte, dass es dort keine Atomsprengköpfe gab: Weder die Torpedos noch die Flügelraketen Granit hatten atomare Sprengladungen.

    Auch ist bekannt, dass die USA auf neun Stützpunkten in sechs europäischen Staaten (Belgien, Deutschland, Italien, den Niederlanden, der Türkei und Großbritannien) ihr taktisches Atomwaffenarsenal behalten: 150 Fliegerbomben B61 (90 davon im Fliegerstützpunkt Incirlik in der Türkei in der Nähe der russischen Grenzen). Für wen sind sie bestimmt? Als Kampfmittel gegen Terroristen taugen Atomwaffen ganz offensichtlich nicht. Die Besorgnis des russischen Verteidigungsministers Sergej Iwanow ist daher gut verständlich. Für die USA sind diese Bomben taktische Atomwaffen. Für Russland sind sie eine strategische Bedrohung, weil die Jäger F/A-18 Hornet, die diese Waffen tragen können, wenn sie von Nato-Stützpunkten starten, in fünfzehn bis zwanzig Minuten die russische Stadt Smolensk erreichen könnten.

    Bei der Erörterung des Vertrags über die Reduzierung der strategischen Offensivpotentiale mit der neuen US-Administration schlug Moskau vor, auch taktische Atomwaffen in die Vereinbarung aufzunehmen. Warum wirft Senator Nunn, Spezialist auf dem Gebiet der Nuklearrüstungen, das Thema der „Untransparenz der russischen Atomarsenale" jetzt auf und warum kritisiert er den unzureichenden Schutz vor Terroristen? Dafür gibt es mindestens zwei Erklärungen. Erstens: Der US-Senat und der Kongress behandeln derzeit den Haushaltsplan für das nächste Finanzjahr, der im Juli beginnt, und das „russische Atomproblem" ist ein gutes Argument, um die Interessen der Rüstungsunternehmen und des Pentagons zu lobbyieren.

    Die zweite Erklärung ist gewichtiger: Das Pentagon und sein Chef Donald Rumsfeld fordern vom Senat Geld für Entwicklung von Kleinatombomben, die auch tief in der Erde gelegene Ziele zerstören können. Der Senat lehnte diese Initiative bereits mehrmals ab. Außerdem fordern amerikanische Generale eine Wiederaufnahme der Atomtests auf dem Testgelände in Nevada, um Sprengköpfe für Raketenabwehrraketen für das NMD-Projekt zu erproben (die USA haben bekanntlich den Vertrag über das Atomtestverbot bisher noch nicht ratifiziert). Ohne atomare Sprengköpfe ist das US-Raketenabwehrsystem NMD ineffektiv. In diesem Hinblick ist die „Starrköpfigkeit Moskaus" ein sehr schwerwiegendes Argument für die Zweifelnden.

    Ich glaube, Russland wäre bereit, mit den USA auch in Sachen taktische Atomwaffen nach Lösungen zu suchen, vorausgesetzt, diese Lösungen sind fair und partnerschaftlich.

    27 März 2005

    In vier Minuten zum Kanzleramt

    Fretzdorf liegt etwa 100 km nordwestlich von Berlin. Ein Kampfflugzeug vom Typ Tornado braucht im 1500 km/h-Energiesparmodus etwa 4 Minuten bis zum Regierungsviertel. - Abfangen unmöglich.

    Man kann eigentlich nur hoffen, dass nie ein Pilot durchdreht, denn das "Bombodrom" ist immerhin für scharfe Munition gedacht. Die Waffen sind also "an Bord" ist. Niemand schafft es schnell genug in die Bunker, was ohnehin nur für Menschenverächter eine Lösung wäre.

    Welche Partei, welcher Politiker, wer hat überlegt, wie dicht solche Waffen unseren Städten kommen dürfen und wer hat daraus den Schluss gezogen, dass ein "Bombodrom" in Fretzdorf nicht nur für die dort ansässigen Osterhasen ein Risiko ist, sondern auch für die nationale Sicherheit?

    -msr- >> Umfrage und Diskussion

    22 November 2001

    BVerfG: NATO-Konzept 1999

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen - Urteil vom 22. November 2001

    Durch Urteil vom heutigen Tage hat der Zweite Senat desBundesverfassungsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Juni 2001 den Antrag der PDS-Bundestagsfraktion im Organstreitverfahren zurückgewiesen.
    Der Hintergrund des Verfahrens ist in der Pressemitteilung Nr. 58/2001vom 5. Juni 2001 dargestellt, die auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht ist.

    Zur Begründung seines Urteils stellt das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen fest:

    Der zulässige Antrag ist unbegründet. Die Bundesregierung hat nicht gegen Art. 59 Abs. 2 Satz 1, 24 Abs. 2 GG verstoßen, indem sie dem neuen Strategischen Konzept der NATO von 1999 (im folgenden: Konzept 1999) zugestimmt hat, ohne zuvor die Zustimmung des Bundestages einzuholen.
    Das Konzept 1999 stellt keine Änderung des NATO-Vertrages dar (1.) .
    Für die Fortentwicklung des Vertrages unterhalb der Schwelle der Vertragsänderung ist eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich(2.).
    Durch die Zustimmung zum Konzept 1999 sind auch weder die Grenzen des Zustimmungsgesetzes zum NATO-Vertrag noch die Zweckbestimmung der NATO als Bündnis der Friedenswahrung überschritten (3.).

    1. Der Zweite Senat führt aus, dass ein Wille der Beteiligten, den NATO-Vertrag zu ändern, nicht zu erkennen ist. So ist schon das Fehlen einer Ratifikationsklausel als ein Indiz gegen den Vertragscharakter zuwerten. Zwar wollten alle Beteiligten die Zielsetzung der NATO insbesondere um die sogenannten Krisenreaktionseinsätze über Art. 5NATO-Vertrag hinaus erweitern. Auch aus diesem hochpolitischen Gegenstand kann jedoch nicht auf einen Vertrag geschlossen werden.
    Insbesondere der Wortlaut der Vereinbarung spricht gegen die Vertragsnatur, denn der Text des Konzepts 1999 besteht weitgehend aus Lagebeschreibungen und -einschätzungen sowie allgemein gehaltenen Absichtserklärungen. Auch eine konkludente Vertragsänderung liegt nicht vor.
    Fehlt es an Anhaltspunkten für einen subjektiven Vertragsänderungswillen bei den Beteiligten, muss ein deutlicher Widerspruch zu dem bereits bestehenden Vertrag vorliegen, um Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG auszulösen. Das ist hier nicht der Fall.
    Insbesondere die Erweiterung auf Krisenreaktionseinsätze ist noch eine Fortentwicklung des bestehenden Vertrages. Das Konzept 1999 lässt die kollektive Verteidigungsfunktion des Bündnisses unberührt und schreibt den in der Präambel niedergelegten Sicherheits- und Friedensauftrag in Hinblick auf eine tiefgreifend neue Sicherheitslage fort. Das grundlegende Ziel bleibt die Abwehr und Abschreckung von Aggressionen dritter Staaten. Zwar enthält das Konzept 1999 die im Ursprungsvertrag nicht implizierte Erweiterung auf Krisenreaktionseinsätze außerhalb des Bündnisgebiets. Hier ist das Konzept 1999 gegenüber dem NATO-Konzeptvon 1991 wesentlich verändert worden. Die im NATO-Konzept 1991 noch dominierenden Absichtserklärungen als Ausdruck des politischen Willens der Mitglieder zur Fortentwicklung des Vertrages weichen einer nunmehr konkretisierten Planung.

    Der Tatbestand der Krisenreaktionseinsätze verallgemeinert die seit 1994 entwickelten Verfahren innerhalb der Bündnispartner. Dennoch ist eine objektive Vertragsänderung nicht festzustellen, es handelt sich um eine Fortentwicklung und Konkretisierung der offen formulierten Bestimmungen des NATO-Vertrages:
    Der Nordatlantikrat erklärt ausdrücklich, Zweck und Wesen desBündnisses blieben unverändert. Zudem sind die gegenseitigen Pflichten bei den sogenannten Krisenreaktionseinsätzen geringer als im Verteidigungsfall; die Mitglieder koordinieren ihre Maßnahmen von Fall zu Fall nach Konsultationen; eine Pflicht zur kollektiven Reaktion besteht nicht und das Primat der Politik sowie das Procedere gelten unverändert.
    Insbesondere ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten dabei jeweils auf der Grundlage ihres Verfassungsrechts handeln, weshalb die Bundesregierung bei deutscher Beteiligung an Krisenreaktionseinsätzen die vorherige Zustimmung des Parlaments benötigt. Auch die Ausweitung des Sicherheitsbegriffs auf neue Bedrohungen für die Stabilität im euro-atlantischen Raum und globale Risiken wahrt den Abstand zu der Aufgabe der kollektiven Verteidigung

    2. Für eine derartige Fortentwicklung, die keine Vertragsveränderungdarstellt, ist eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich.
    Art.59 Abs. 2 Satz 1 GG kann nicht erweiternd ausgelegt werden.
    Die Konkretisierung des Vertrages und seine Ausfüllung ist nach dem Grundgesetz Aufgabe der Regierung, die im Bereich der Außenpolitik einen weiten Spielraum hat. Zwar bleibt sie der parlamentarischen Kontrolle unterworfen und an das GG gebunden. Eine Zustimmungspflicht durch das Parlament bei nichtförmlicher Vertragsfortentwicklung würde jedoch nicht nur Rechtsunsicherheit hervorrufen, sondern auch die Handlungsfähigkeit der Regierung ungerechtfertigt beschneiden.
    Der Gefahr einer allmählichen Inhaltsveränderung des Vertrages durch derartige nichtförmliche Weiterentwicklungen ist das Parlament dennoch nicht schutzlos ausgeliefert.
    Nach dem Grundgesetz kontrolliert das Parlament die Regierung, diese muss nach Art. 43 Abs. 1 GG Rede und Antwort stehen.
    In Hinblick auf das Budgetrecht des Parlaments und den Parlamentsvorbehalt für Einsätze der Bundeswehr wird sie für die Fortentwicklung der NATO werben müssen.

    3. Das ursprüngliche Gesetz zum NATO-Vertrag ist durch die Zustimmungzum Konzept 1999 nicht überschritten; Art. 24 Abs. 2 GG ist nicht verletzt. Durch die Zustimmung zum NATO-Vertrag ist die Bundesregierung auch zu seiner Fortentwicklung ermächtigt worden. In Rechte des Bundestages greift die Bundesregierung erst ein, wenn sie sich außerhalb dieser ursprünglichen Ermächtigung bewegt. Das ist weder hinsichtlich des Einsatzes von Atomwaffen noch hinsichtlich der Regelungen über Krisenreaktionseinsätze der Fall.

    Der NATO-Vertrag strebt eine umfassende regionale Friedenssicherung in Europa und Nordamerika an. Ändert sich das Erscheinungsbild der Bedrohungen, lässt er Spielraum für eine Fortentwicklung, solange nicht grundlegend neue Einsätze vereinbart werden.

    Das Konzept 1999 hat die Bindung an die Ziele der NATO, aber auch an die durch die UN-Charta normierten Pflichten nicht aufgegeben, vielmehr ausdrücklich bekräftigt. Die vorgesehene Aufnahme neuer Mitglieder in Europa stellt eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas zur Friedenssicherung seit 1994 dar. Die Zweckbestimmung der Friedenswahrung ist durch das Konzept 1999 nicht geändert worden.

    Zwar ist im GG nicht ausdrücklich definiert, was unter Friedenswahrung zu verstehen ist. Aus Art. 24 Abs.2 GG folgt aber, dass die kollektive Sicherheit eine entscheidende Voraussetzung dafür ist. Ebenso lässt sich Art. 24 Abs. 2 GG entnehmen, dass Deutschland nicht an einem Bündnis teilnehmen darf, welches nicht dem Frieden dient.
    Die Entwicklung eines bereits bestehenden Bündnissystems weg von der Friedenssicherung wäre von dem ursprünglichen Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt. Das Konzept 1999 enthält aber keine Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung. Die Einsätze sollen nach wie vor ausschließlich in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht erfolgen.
    Auf die Art. 42, 48, 53 der UN-Charta wird ausdrücklich weiter hingewiesen. Auch die Konkretisierung der Einsatzvoraussetzungen in und außerhalb des Bündnisgebietes lassen keine Friedensstörungsabsicht erkennen.

    Urteil vom 22. November 2001 - Az. 2 BvE 6/99 -Karlsruhe, den 22. November 2001