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11 Juli 2006

Guantanamo: Gefangene erlangen den Schutz der Genfer Konventionen

Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 11.07.2006 – Die in der Guantánamo-Bucht auf Kuba inhaftierten Häftlinge der USA sollen nun doch unter den Schutz der Genfer Konventionen gestellt werden. Alle Gefangenen von US-Militärgefängnissen müssten nach einer Anweisung des Pentagon auf ihre daraus resultierenden Rechte ausdrücklich hingewiesen werden. Dies gab am heutigen Dienstag der Sprecher des Weißen Hauses, Tony Snow, bekannt.

Nach Aussage des Sprechers reagiere die US-Regierung damit auf das Urteil des Obersten Gerichts der USA vom 29. Juni 2006, in dem das Gericht die geplanten Militär-Tribunale zur Aburteilung der terrorismusverdächtigen Gefangenen als rechtswidrig eingestuft hatte. Die geplanten Tribunale stünden im Gegensatz zur Genfer Konvention zur Behandlung von Kriegsgefangenen.

Mit der heutigen Entscheidung verändert die Regierung Bush ihre bisherige Guantanamo-Politik. Bisher hatte die US-Regierung die Position vertreten, die Insassen von Guantanamo-Bay seien keine Kriegsgefangenen, und deshalb sei die Genfer Konvention auf sie nicht anzuwenden. Snow erklärte jedoch, die veränderte Haltung der US-Regierung zu dieser Frage stelle keineswegs eine Kehrtwende dar, sondern sei lediglich eine Formalität, da die Gefangenen auch bisher schon human behandelt worden seien.

Wie Regierungssprecher Snow weiter mitteilte, habe das Pentagon die Gefangenen durch eine besondere Anweisung unter den Schutz von Artikel drei der Genfer Konvention gestellt, der jedem Kriegsgefangenen das Recht auf eine humane Behandlung zugesteht. Die neue Anweisung gelte auch für alle anderen Insassen von Militärgefängnissen auf dem Territorium der USA.

Die Genfer Konventionen verbieten die Anwendung von Gewalt und Folter gegenüber Kriegsgefangenen und gewährleisten einen Anspruch auf medizinische Behandlung im Falle von Krankheit. +wikinews+

Eingetragene Partnerschaften für Homosexuelle in Tschechien erlaubt

Prag (Tschechien), 11.07.2006 – Seit 1. Juli ist es Homosexuellen in Tschechien möglich, sich für Eingetragene Partnerschaften registrieren zu lassen. Mit solch einer Registrierung werden homosexuelle Paare großteils heterosexuellen Ehepartnern gleichgestellt, eine gemeinsame Adoption ist allerdings nicht möglich. Die erste Partnerschaft wurde in der Stadt Ostrava eingetragen, insgesamt waren es am ersten Tag drei Paare.

Das Gesetz für Eingetragene Partnerschaften sorgte im Vorfeld in der tschechischen Politik für einigen Wirbel. So wurde es zwar schon im Dezember letzen Jahres vom Abgeordnetenhaus verabschiedet und im Januar vom Senat bestätigt, jedoch legte der tschechische Präsident Václav Klaus Mitte Februar ein Veto gegen das Gesetz ein. Dadurch wurde eine absolute Mehrheit im Parlament nötig, um das Gesetz zu verabschieden. Diese Mehrheit wurde im März knapp durch 101 von 200 Abgeordneten erreicht. Schon im Oktober 2005 erklärten sich bei einer Umfrage 62 Prozent der Tschechen mit dem Gesetz einverstanden. +wikinews+

30 Juni 2006

US-Präsident Bush muss Niederlage vor dem Supreme Court einstecken

Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 30.06.2006 – US-Präsident George W. Bush hat in der Frage der Behandlung der Gefangenen im US-Internierungslager in „Guantanamo Bay“ eine schwere juristische Niederlage einstecken müssen. Das oberste Gericht der USA, der Supreme Court, entschied am Donnerstag, dass die von der US-Regierung geplanten Militär-Tribunale zur Aburteilung der Gefangenen im Militärcamp von Guantanamo Bay unrechtmäßig sind.

Salim Ahmed Hamdan aus dem Jemen, der ehemalige Fahrer von Osama bin Laden, hatte Klage gegen die so genannten Militärtribunale eingereicht und heute Recht bekommen. Das Gericht hält die von der US-Regierung angestrebte Verfahrensweise zur Aburteilung der Gefangenen im Marinestützpunkt Guantanamo-Bay für rechtswidrig, weil sie gegen die Genfer Konventionen zur Behandlung von Kriegsgefangenen verstießen. Außerdem sei das US-Militärgesetz verletzt worden.

Das Urteil, das mit fünf zu drei Stimmen erging, gilt als eine der einschneidendsten Entscheidungen nach dem Zweiten Weltkrieg für einen US-amerikanischen Präsidenten.

Internationale Menschenrechtsorganisationen ebenso wie das Europäische Parlament drängen seit einigen Monaten auf die Schließung des Lagers. Seit den Selbstmorden einiger Gefangener am 10. Juni wurden diese Forderungen immer offensiver vertreten.

Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international und die American Civil Liberties Union (ACLU) begrüßten daher das Urteil. In einer schriftlichen Erklärung von amnesty heißt es: „Die US-Regierung muss nun sicherstellen, dass die Häftlinge auf Guantanamo entweder freigelassen werden oder aber einen Prozess vor Zivilgerichten auf dem Festland der Vereinigten Staaten bekommen.“

In dem Marinestützpunkt Guantanamo werden zurzeit 450 Terrorverdächtige festgehalten, denen unter anderem die Zugehörigkeit zum Terrornetzwerk Al-Qaida vorgeworfen wird. +wikinews+

  • Guantanamo
  • 28 Juni 2006

    Umstrittenes Antidiskriminierungsgesetz wurde nachgebessert

    Berlin (Deutschland), 28.06.2006 – Die große Koalition aus SPD und CDU/CSU in Deutschland hat am Dienstag in Berlin das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) nachgebessert. Der Gesetzentwurf ist stark umstritten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen, sagte, es werde in weitem Umfang zu Veränderungen kommen. Grundlage für die Änderungen sind Wünsche, die der Bundesrat formuliert hatte. Dabei ging es besonders um das Klagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften. Der Bundesrat forderte, die Regierung solle sich an den gültigen Vorschriften orientieren, die bereits jetzt Rechtslage seien. Eine Verbandsklage war und ist nicht Gegenstand des derzeitigen Betriebsverfassungsgesetzes.

    Am kommenden Donnerstag wird über das Gesetz im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung abgestimmt. +wikinews+

  • Antidiskriminierungsgesetz
  • 22 Juni 2006

    BVerfG: Meinungsfreiheit und Schwangerschaftsabbruch

    Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat erneut
    klargestellt, dass sich die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die
    Deutung mehrdeutiger Tatsachenbehauptungen oder Werturteile grundlegend
    unterscheiden, je nach dem, ob die nachträgliche Sanktionierung schon
    erfolgter Äußerungen oder allein deren zukunftsgerichtete Abwehr in
    Frage steht (vgl. hierzu auch Pressemitteilung Nr. 115/2005 vom 16.
    November 2005).

    Sachverhalt:
    Im Oktober 1997 verteilten zwei Abtreibungsgegner Flugblätter auf dem
    Gelände des Klinikums N. Auf der Vorderseite des Flugblatts wurde ein
    Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, der seine auf
    Schwangerschaftsabbrüche spezialisierte Praxis als rechtlich
    selbständigen Betrieb auf dem Gelände des Klinikums führt, namentlich
    benannt. Auf der Rückseite des Flugblatts findet sich unter anderem
    folgender Text: „Stoppen Sie den Kinder-Mord im Mutterschoß auf dem
    Gelände des Klinikums, damals: Holocaust – heute: Babycaust“. Im Rahmen
    eines zivilgerichtlichen Rechtsstreits nahm der Arzt die beiden
    Abtreibungsgegner auf Unterlassung der Verbreitung der Aussagen auf dem
    Flugblatt in Anspruch. Das Oberlandesgericht gab dem
    Unterlassungsanspruch nicht statt. Die hiergegen gerichtete
    Verfassungsbeschwerde hatte überwiegend Erfolg.

    Die Abtreibungsgegner wurden wegen Beleidigung des Arztes und der
    Klinikträgerin zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihre
    Verfassungsbeschwerde war teilweise erfolgreich.

    Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

    1. Unterlassungsklage des Arztes

    Das Oberlandesgericht sieht in der Äußerung „Kinder-Mord im
    Mutterschoß“ nachvollziehbar eine mehrdeutige Aussage. Bei deren
    Deutung geht es allerdings davon aus, dass der Begriff des „Mordes“
    nicht im rechtstechnischen Sinne, sondern im Sinne des allgemeinen
    Sprachgebrauchs zu verstehen sei und daher ein Unterlassungsanspruch
    nicht bestehe. Dabei verkennt es, dass die verfassungsrechtlichen
    Vorgaben für die Deutung mehrdeutiger Äußerungen sich grundlegend
    unterscheiden, je nach dem, ob die nachträgliche Sanktionierung schon
    erfolgter Äußerungen oder allein deren zukunftsgerichtete Abwehr in
    Frage steht.

    Allein für nachträglich an eine Äußerung anknüpfende rechtliche
    Sanktionen – wie eine strafrechtliche Verurteilung oder die
    zivilgerichtliche Verurteilung zum Widerruf oder zum Schadensersatz –
    gilt im Interesse der Meinungsfreiheit, insbesondere zum Schutz vor
    Einschüchterungseffekten bei mehrdeutigen Äußerungen, der Grundsatz,
    dass die Sanktion nur in Betracht kommt, wenn die dem Äußernden
    günstigeren Deutungsmöglichkeiten mit hinreichender Begründung
    ausgeschlossen worden sind. Steht demgegenüber ein
    zukunftsgerichteter Anspruch auf Unterlassung künftiger
    Persönlichkeitsbeeinträchtigungen in Frage, wird die Meinungsfreiheit
    nicht verletzt, wenn von dem Betroffenen im Interesse des
    Persönlichkeitsschutzes anderer verlangt wird, den Inhalt seiner
    mehrdeutigen Aussage gegebenenfalls klarzustellen. Geschieht dies
    nicht, sind die nicht fern liegenden Deutungsmöglichkeiten zu Grunde
    zu legen und es ist zu prüfen, ob die Äußerung in einer oder mehrerer
    dieser Deutungsvarianten zu einer rechtswidrigen Beeinträchtigung des
    Persönlichkeitsrechts führt. Diese Grundsätze sind nicht auf
    Tatsachenaussagen begrenzt, sondern ebenso maßgeblich, wenn wie
    vorliegend ein das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigendes Werturteil
    in Frage steht.

    Nach diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben musste das
    Oberlandesgericht im Rahmen des Unterlassungsbegehrens auch die
    andere mögliche Auslegung zu Grunde legen, nämlich die, dass „Mord“
    im rechtstechnischen Sinne zu verstehen war. Dasselbe gilt für den
    gegen den Arzt gerichteten Vergleich zwischen nationalsozialistischem
    Holocaust und dem ihm angelasteten „Babycaust“. Auch insoweit handelt
    es sich um eine mehrdeutige Äußerung. Sie konnte nicht nur als
    Vorwurf einer verwerflichen Massentötung menschlichen Lebens
    verstanden werden, sondern auch im Sinne einer unmittelbaren
    Gleichsetzung von nationalsozialistischem Holocaust und der als
    „Babycaust“ umschriebenen Tätigkeit des Beschwerdeführers.

    2. Verurteilung der Abtreibungsgegner

    Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Verurteilung der
    Abtreibungsgegner wegen Beleidigung des Arztes verfassungsrechtlich
    nicht zu beanstanden sei. Nicht tragfähig seien jedoch die Erwägungen
    des Gerichts dazu, dass auch eine Beleidigung zum Nachteil der
    Klinikträgerin verwirklicht worden sei. Das Gericht hätte klären
    müssen, ob sich die Äußerung auf die Klinikträgerin oder auf die im
    Klinikum tätigen Einzelpersonen bezogen habe, da beide Formen der
    Beleidigung unterschiedlichen verfassungsrechtlichen
    Begründungsanforderungen unterliegen. Bejahe das Gericht
    Mehrdeutigkeit, müsse es die für die Beschuldigten günstigere Deutung
    der strafrechtlichen Beurteilung zu Grunde legen.

    Pressemitteilung Nr. 55/2006 vom 22. Juni 2006

    20 Juni 2006

    Chinesischer Aktivist dank deutscher Botschaft operiert

    Yichang (Volksrepublik China), 20.06.2006 – Der chinesische Umweltaktivist Fu Xiancai konnte am Sonntag im Krankenhaus von Yichang operiert werden, nachdem ein deutscher Arzt, der mit einer Vertreterin der deutschen Botschaft angereist war, die benötigte Summe von 60.000 Yuan (5.930 Euro) übergeben hatte. Die Operation dauerte zwei Stunden und wurde durch die Ärzte Du Yuanli und Liu Shiqing durchgeführt. Der Sohn des Aktivisten bezeichnete die Operation, die als Ziel die Stabilisierung der Wirbelsäule hatte, als erfolgreich, obgleich er in Zweifel zog, dass sein Vater später wieder laufen könne.

    Fu Xiancai hatte in einem Interview gegenüber der ARD über die ausstehenden Entschädigungen geklagt und war danach brutal zusammengeschlagen worden. Die Bundesregierung hatte mit Nachdruck die Aufklärung des Falls gefordert. +wikinews+

    16 Juni 2006

    Chinese nach kritischer Äußerung gegenüber der ARD verprügelt

    Peking (Volksrepublik China), 16.06.2006 – Der chinesische Bauer und Umweltaktivist Fu Xiancai ist am 19. Mai nach einem Interview gegenüber der ARD, in dem er die chinesischen Behörden kritisiert hatte, in Peking brutal zusammengeschlagen worden und seither gelähmt. Er hatte sich öffentlich darüber beklagt, dass er die versprochene Entschädigung nicht erhalten habe. Diese sollte er erhalten, weil er als einer von 1,3 Millionen Menschen dem Drei-Schluchten-Staudamm weichen musste.

    Nachdem er der ARD ein Interview zu diesem Thema gegeben und die vielen Beschwerdebriefe gezeigt hatte, wurde er von der Polizei vorgeladen. Auf dem Rückweg nach Hause wurde er dann verprügelt. Laut Human Rights Watch in China wurden ihm die Halswirbelknochen gebrochen, so dass er nun von den Schultern abwärts gelähmt ist. Die Familie bestätigte, dass er gelähmt bleiben wird. Zudem droht das Krankenhaus die Behandlung einzustellen, wenn er nicht umgerechnet 8.000 Euro bezahlt.

    Die deutsche Botschaft in Peking wurde in der Zwischenzeit vom Auswärtigen Amt angewiesen, die chinesische Regierung um Aufklärung zu bitten. NDR-Intendant Jobst Plog sieht in dem Überfall einen Racheakt. +wikinews+

    13 Juni 2006

    12. Juni 2006: Aktionen der ILO zum „Welttag gegen Kinderarbeit“

    Genf (Schweiz), 13.06.2006 – Der 12. Juni ist traditionell der Aktionstag der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Kampf gegen Kinderarbeit. Weltweit werden immer noch 218 Millionen Kinder durch Kinderarbeit ausgebeutet. Aber es gibt auch Positives zu berichten: Zwischen 2000 und 2004 ging die Kinderarbeit um elf Prozent zurück.

    Diese Zahlen legte Frank Hagemann gestern in Genf der Öffentlichkeit vor. Frank Hagemann ist Mitverfasser und Leiter einer Arbeitsgruppe bei der ILO, die die Kinderarbeitsstatistik erstellt hat. Danach ist ein Sechstel aller Kinder weltweit in irgendeiner Weise wirtschaftlich tätig; in absoluten Zahlen: 191 Millionen Kinder im Alter zwischen fünf und 14 Jahren. Das schließt auch solche Arbeitsverhältnisse ein, die von der ILO als legitim angesehen werden. Kinderarbeit im Sinne illegaler Beschäftigung von Kindern (im Alter von fünf bis 17 Jahren) beziffert die ILO mit 218 Millionen Kindern: ein Rückgang um 13,9 Prozent gegenüber der letzten Erhebung im Jahre 2004. Es gibt noch eine dritte Kategorie von Kinderarbeit, die die ILO als gefährlich und gesundheitsschädigend einstuft. In dieser schlimmsten Form von Kinderausbeutung sind weltweit immer noch 126 Millionen Kinder tätig, das sind 45 Millionen Kinder weniger als vier Jahre vorher. Zu dieser Kategorie gehören Tätigkeiten in Bergwerken, Steinbrüchen oder in der Prostitution. Der deutlichste Rückgang wurde dabei in der Altersgruppe der unter 14-Jährigen verzeichnet. Hier gingen die Zahlen um 33 Prozent zurück.

    Die Zahlen veranlassten den ILO-Generaldirektor Juan Somavia zu der optimistischen Erwartung, das Ende der Kinderarbeit sei in Reichweite gerückt: „Auch wenn der Kampf gegen Kinderarbeit weiterhin eine gewaltige Herausforderung darstellt, so sind wir doch auf dem richtigen Weg. Wir können die schlimmsten Formen innerhalb eines Jahrzehnts beenden, ohne dabei das Ziel aus den Augen zu verlieren, letztlich Kinderarbeit vollständig abzuschaffen.“

    Auch regional gab es erhebliche Unterschiede in der Abnahme der Kinderarbeit. Der stärkste Rückgang erfolgte in den Ländern Südamerikas und der Karibik. Nur noch fünf Prozent der Kinder müssen hier unter den Bedingungen der Kinderarbeit leiden. Der Rückgang von Kinderarbeitsverhältnissen betrug hier rund 66 Prozent. Die meisten Kinder müssen in Afrika südlich der Sahara arbeiten. Allein 26 Prozent (50 Millionen) der Kinder arbeiten hier.

    30 Mitgliedsstaaten der ILO haben für sich bereits das Jahr 2016 als Zielmarke definiert. Bis dahin wollen diese Staaten die Kinderarbeit beseitigen. Durch die Ratifizierung der ILO-Konvention 182 verpflichten sich die Staaten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu beseitigen. Zurzeit haben 161 Länder die ILO-Konvention ratifiziert, darunter auch Deutschland.

    Die IlO-Konvention Nr. 138 verpflichtet die Länder, ein bestimmtes Mindestalter für die Zulässigkeit von Kinderarbeit gesetzlich festzuschreiben. Dieses Mindestalter ist von den unterzeichnenden Ländern unterschiedlich definiert. Das zulässige Mindestalter variiert zwischen 14 und 16 Jahren. Diese Konvention ist von 145 Ländern ratifiziert worden.

    Ein Bereich, in dem besonders viel Kinderarbeit stattfand, war traditionell die Textilindustrie. Auch hier hat sich die Situation in den letzten Jahren verbessert. Nicht zuletzt auch wegen der Einführung so genannter Gütesiegel, wie dem Rugmark-Siegel, mit dem Teppiche gekennzeichnet werden, die ohne Kinderarbeit hergestellt worden sind. An diesem Projekt beteiligen sich besonders Indien, Pakistan und Nepal erfolgreich. Entsprechende Initiativen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) unterstützt auch die Kinderkommission des Deutschen Bundestages in einer Erklärung vom 9. Juni 2006. Die Kommission begrüßt ausdrücklich Projekte, die über eine Zertifizierung von Waren das Kaufverhalten beeinflussen sollen, wie „XertifiX“ (dessen Vorsitzender der ehemalige Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) ist), mit dem Steine aus Steinbrüchen in Indien gekennzeichnet werden, die ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Entsprechende Initiativen auch auf kommunaler und Länderebene sollen propagiert und unterstützt werden. Außerdem spricht sich die Kommission für die weitere Propagierung der ILO-Konventionen 138 und 182 aus, die im engen Zusammenhang mit der UN-Kinderrechtskonvention stehen.

    Die Internationale Arbeitsorganisation hielt zwischen dem achten und zwölften Juni in Genf verschiedene Diskussions- und Informationsveranstaltungen auf Ministerebene ab. In diesem Rahmen fanden verschiedene öffentlichkeitswirksame Aktionen statt, die auf das Problem der Kinderarbeit aufmerksam machen sollten. Auch weltweit gab es Aktionen gegen die Kinderarbeit in den Mitgliedsländern dieser UNO-Sonderorganisation, in deren Mittelpunkt der Bericht zur Kinderarbeit stand. Diese Aktivitäten begleiten die 95. Internationale Arbeitskonferenz (ILC), die vom 31. Mai bis 16. Juni in Genf stattfindet. Hier treffen sich die Vertreter der 178 Mitgliedsländer der ILO zu ihrem Jahrestreffen. +wikinews+

    11 Juni 2006

    Guantanamo: Drei Gefangene tot

    Guantanamo-Bucht (Vereinigte Staaten), 11.06.2006 – Drei Insassen des US-Internierungslagers in der Guantanamo-Bucht auf Kuba sind gestern gestorben. Zwei der Toten stammen nach US-Militärangaben aus Saudi-Arabien, der dritte aus dem Jemen. Es handelt sich um die ersten Todesfälle in dem Lager, in dem die US-Regierung rund 460 Terrorverdächtige festhält.

    In einer Militärmitteilung heißt es, die Gefangenen seien „reglos und nicht atmend von den Wachen in ihren Zellen aufgefunden“ worden. Wiederbelebungsversuche des Wachpersonals scheiterten offenbar. Das Militär geht von Selbstmorden und von der Annahme aus, dass die drei Todesfälle untereinander koordiniert waren und nicht zufällig gleichzeitig stattfanden.

    Präsident George W. Bush soll informiert worden sein.

    Den Gefangenen werden Verbindungen zum Terrornetzwerk al-Qaida nachgesagt, oder es handelt sich um gefangene Talibankämpfer aus Afghanistan. Das Gefängnis ist international heftig umstritten, weil den Gefangenen keinerlei Rechte zugestanden werden. Zuletzt war die Anlage in die Schlagzeilen geraten, weil eine große Zahl der Häftlinge in Hungerstreik getreten war. Das Militär hat eine Untersuchung der Todesfälle angekündigt. +wikinews+

    Guantanamo: Drei Gefangene tot

    Guantanamo-Bucht (Vereinigte Staaten), 11.06.2006 – Drei Insassen des US-Internierungslagers in der Guantanamo-Bucht auf Kuba sind gestern gestorben. Zwei der Toten stammen nach US-Militärangaben aus Saudi-Arabien, der dritte aus dem Jemen. Es handelt sich um die ersten Todesfälle in dem Lager, in dem die US-Regierung rund 460 Terrorverdächtige festhält.

    In einer Militärmitteilung heißt es, die Gefangenen seien „reglos und nicht atmend von den Wachen in ihren Zellen aufgefunden“ worden. Wiederbelebungsversuche des Wachpersonals scheiterten offenbar. Das Militär geht von Selbstmorden und von der Annahme aus, dass die drei Todesfälle untereinander koordiniert waren und nicht zufällig gleichzeitig stattfanden.

    Präsident George W. Bush soll informiert worden sein. Den Gefangenen werden Verbindungen zum Terrornetzwerk al-Qaida nachgesagt, oder es handelt sich um gefangene Talibankämpfer aus Afghanistan. Das Gefängnis ist international heftig umstritten, weil den Gefangenen keinerlei Rechte zugestanden werden. Zuletzt war die Anlage in die Schlagzeilen geraten, weil eine große Zahl der Häftlinge in Hungerstreik getreten war. Das Militär hat eine Untersuchung der Todesfälle angekündigt. +wikinews+

  • Guantanamo
  • 08 Juni 2006

    George W. Bush und die Homosexualität

    US-Präsident George W. Bush ist tief in den Umfragewerten. Da muss ein Thema her. Ein Thema gegen Minderheiten, damit sich hinter dem Kriegs-Schwindler die Mehrheiten sammeln: Eine Gesetzesinitiative zum Verbot der Homo-Ehe.

    Schon im letzten Präsidentenwahlkampf hatten die Republikaner erfolgreich auf die Antihomos gesetzt und die Präsidentenwahl in vielen wichtigen Staaten mit Volksabstimmungen gegen die Homo-Ehe verknüpft. Das brachte George W. Bush die Mehrheit.

    Die Homosexuellen als unfreiwillige Helfer dieses US-Präsidenten?

    Jeder Verbrecher darf jede Verbrecherin ehelichen, aber Homosexualität vermarkten die Schurken als schlimmer und finden dafür nicht nur bei Dummen Gehör, sondern auch vielen Klugen, die sich dennoch zu wenig Gedanken machen, was sie berechtigt, den Homosexuellen ein Glück zu verweigern, das sonst jedem zugebilligt ist.

    + + + Meldung + + +

    Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 08.06.2006 wikinews - Die von Präsident George W. Bush angeregte Initiative für ein Verbot von Homo-Ehen ist gescheitert. Als Zusatz zur Verfassung zum "Schutz der Ehe" war von republikanischer Seite beantragt worden, dass "die Ehe in den Vereinigten Staaten nur aus dem Bund von Mann und Frau bestehen soll". Mit 49 gegen 48 Stimmen sprach sich zwar eine Mehrheit der Senatoren gegen die die Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare aus, den Bund der Ehe miteinander zu schließen. Die nötige Zweidrittelmehrheit, die für eine Verfassungsänderung benötigt wird, wurde im US-Senat jedoch verfehlt. Für eine Verfassungsänderung ist außerdem die Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit im amerikanischen Repräsentantenhaus und Dreiviertel der 50-US-Bundesstaaten die Voraussetzung.

    US-Präsident Bush hatte sich für das Verbot stark gemacht, um vor dem Hintergrund der nahenden Kongresswahlen in erster Linie Wähler aus dem konservativen und rechten Bereich für sich zu gewinnen. Da die Initiative des Präsidenten wohl nur geringe Chance auf eine ausreichende parlamentarische Unterstützung hatte, schätzen viele Beobachter den Vorstoß des Präsidenten als wahltaktisches Manöver ein. Bereits im Jahr 2004 hatte Bush die selbe Forderung erhoben.

    + + + + + +

    www.dialoglexikon.de/homosexualitaet.htm

    Markus Rabanus  

    07 Juni 2006

    Ethische Bedenken: Norwegischer Fonds verkauft alle Wal-Mart-Aktien

    Oslo (Norwegen), 07.06.2006 – Der staatliche norwegische Rentenfonds verkauft alle seine Wal-Mart-Aktien im Wert von 2,5 Milliarden Kronen (322 Millionen Euro), da Wal-Mart angeblich gegen viele Menschenrechte verstößt. Die norwegische Finanzministerin Kristin Halvorsen begründete den Verkauf damit, dass man keine ernsthaften und systematischen Menschenrechtsverletzungen sowie Verstöße gegen Arbeitsmarktregeln unterstützen werde. Eine Ethikkommission empfahl zuvor den Verkauf.

    Auch die Aktien der Bergwerksgesellschaft Freeport wurden verkauft. Die Begründung ist, dass Freeport verantwortlich sei für schlimme Umweltschäden. Die Aktien hatten eine Wert von 116 Millionen Kronen (15 Millionen Euro). +wikinews+

    30 Mai 2006

    Amerikanische Soldaten folterten Minderjährige in Guantánamo

    Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 30.05.2006 – Nach Angaben eines Berichtes, der am 28.05.2006 in der britischen Tageszeitung The Independent erschienen ist, hielten die Vereinigten Staaten von Amerika Minderjährige im Gefängnis auf Guantánamo fest und folterten sie. Die Minderjährigen seien im Alter von 14 bis 15 Jahren gefangen genommen und zur kubanischen Insel gebracht worden. Dort, so heißt es, seien sie der Einzelhaft und der Folter ausgesetzt worden.

    Diese Anschuldigungen widersprechen Behauptungen, die von offizieller amerikanischer Seite gemacht wurden, die bei mehreren Gelegenheiten ihre Aussage erneuert hatte, dass es keine Minderjährigen gebe, die in Guantánamo festgehalten würden. Washington hat lediglich zugegeben, dass drei Gefangene auf Guantánamo inhaftiert waren, bei denen es sich um Minderjährige handelte, die jedoch bereits freigelassen wurden. -wikinews

    29 Mai 2006

    Volker Beck bei Homosexuellen-Demo in Moskau verletzt

    Moskau (Russland), 29.05.2006 – Bei einer Homosexuellen-Demonstration am Samstag in der Moskauer Innenstadt wurde der deutsche Grünen-Fraktionsgeschäftsführer, Volker Beck, verletzt. Der Bundestagsabgeordnete gehörte zu den Teilnehmern der Demonstration, die von den Behörden nicht genehmigt worden war. Die Moskauer Polizei löste die Veranstaltung auf und verhaftete rund 100 Teilnehmer und rechtsradikale Gegendemonstranten.

    Beck erlitt Verletzungen im Gesicht, nachdem er zuerst von einem Stein getroffen und dann noch mit einer Faust geschlagen wurde. Beck begab sich danach in die deutsche Botschaft und sollte von einem Arzt untersucht werden.

    Vor der Demonstration hatte er sich negativ über das Verbot geäußert. Nach der Kundgebung kritisierte Beck die Polizei, sie habe die friedlichen Demonstranten nicht vor den (laut Zeitungsberichten) rechtsextremen Schlägern geschützt. +wikinews+

    28 Mai 2006

    US-Soldaten begehen Kriegsverbrechen an irakischen Zivilisten

    Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 28.05.2006 – Nach übereinstimmenden Angaben der New York Times und der Los Angeles Times, die sich auf die Angaben von Kongress-, Militär-, und Pentagon-Sprechern stützen, kommt eine Untersuchung des US-Militärs zu dem Ergebnis, dass der Tod von 24 irakischen Zivilisten in der irakischen Stadt Haditha ein Kriegsverbrechen war. Laut der New York Times hat eine Gruppe von US-Marines massiv und grundlos Zivilisten erschossen, die Erschießungen seien systematisch gewesen.

    Der Kongressabgeordnete John Murtha erhob schwere Vorwürfe gegen das US-Militär. Die „unter Druck stehenden Soldaten“ hätten „unschuldige Zivilisten kaltblütig getötet“, so Murtha.

    Es wird angenommen, dass der Naval Criminal Investigative Service, eine Militärstrafverfolgungsbehörde der USA, Anklage wegen Mordes, fahrlässiger Tötung, Pflichtversäumnis und Erstellung eines falschen Berichts erheben wird. Die Untersuchungen konzentrieren sich auf ein Dutzend Marinesoldaten des 3. Bataillons, des 1. Marineregiments und der 1. Marinedivision.

    Der Vorfall ereignete sich in der irakischen Stadt Haditha am 19. November 2005 nach einem Angriff auf einen amerikanischen Konvoy, bei dem ein US-Soldat getötet worden war. Nach Angaben der New York Times dauerte der Einsatz der Marines drei bis fünf Stunden. Zivilisten, unter ihnen mehrere Frauen und sechs Kinder, wurden in zwei oder mehr Häusern getötet sowie fünf Männer, die neben einem Taxistand warteten. Einigen von ihnen wurde in den Kopf und in den Rücken geschossen, so Kongress- und Verteidigungskreise. Aus Militärkreisen verlautete ursprünglich, dass 15 irakische Zivilisten starben, als bewaffnete Räuber einen Konvoi mit einer Bombe am Straßenrand und Gewehrschüssen angriffen, so dass die Marines das Feuer erwiderten.

    Am Donnerstag sagte General Michael Hagee, Kommandant des US-Marine-Corps, ohne auf einen spezifischen Vorfall zu verweisen, dass ihn die kürzlich erhobenen, ernsten Anschuldigungen, die das Vorgehen von US-Marines im Kampfeinsatz betreffen, zutiefst besorgt hätten. In seiner Rede unterstrich General Hageed die Regeln des rechtmäßigen Kampfes.

    John Kline, ein Repräsentant aus Minnesota und Marineoberst außer Dienst, sagte zu den Anschuldigungen, dass der Vorfall kein Unfall gewesen sei. „Das war direktes Feuer von Marinesoldaten auf Zivilisten.“ Er fuhr fort: „Das war keine direkte Reaktion auf einen Angriff. Das ist wirklich eine Gräueltat.“

    John Sifton von Human Rights Watch sagte, dass, „wenn sich herausstellen sollte, dass die Anschuldigungen wahr sind, der Zwischenfall in Haditha wahrscheinlich das schlimmste Kriegsverbrechen ist, das im Irak seit Kriegsbeginn gemeldet wurde.“ Sifton sagte weiter: „Wir haben hier zwei dutzend tote Zivilisten – offensichtlich vorsätzlich umgebracht. Dies ist keine Grauzone. Das ist ein Massaker.“

    Die US-Soldaten kommen vom Camp Pendleton, das sich im Süden Californiens befindet. Drei Marine-Offiziere, der Bataillonsführer und zwei Kompanieführer, die zu diesem Zeitpunkt in Haditha stationiert waren, sind aus dem Dienst entlassen worden. Offiziell wurden diese Entlassungen jedoch nicht mit dem Vorfall in Haditha verbunden. (wikinews)

  • Diskussionen
  • 20 Mai 2006

    Vereinte Nationen fordern Guantanamo-Schließung


    Genf (Schweiz), 20.05.2006 – Das Komitee der Vereinten Nationen gegen Folter hat den USA gestern mitgeteilt, dass die USA ihre Internierungseinrichtung in Guantanamo Bay auf Kuba schließen und die Existenz von geheimen Gefängnissen, die sie betreiben, offenlegen sollen.
    Das Komitee, das aus zehn unabhängigen Experten besteht, ermahnte die Bush-Regierung, die Anwendung von Folter oder grausamer Behandlung während der Verhörung von Terrorverdächtigen zu beenden.
    In einem elfseitigen Bericht schrieb das Komitee, dass die USA niemanden in eine geheime Einrichtung verschleppen sollten, die unter ihrer Kontrolle ständen. Das Komitee schrieb auch, dass die USA all solche Einrichtungen offenlegen und untersuchen sollten. Angeblich haben die USA einige geheime Gefängnisse, wohin Verdächtige transportiert werden und wo sie mit Methoden verhört werden, die die internationale Menschenrechtskonvention verletzen.

    Anfang dieses Monats hatten die USA 30 Amtspersonen zu einer Anhörung vor dem Folterkomitee in Genf geschickt. Die Delegation wurde dafür kritisiert, dass sie zu Fragen bezüglich der angeblichen Geheimgefängnisse der USA keine Stellung bezogen hat.
    Das Komitee entschied, dass es Indizien dafür gebe, dass US-Militärangehörige im Irak und in Afghanistan die Rechte einiger Häftlinge verletzt hätten. Das Komitee sagte, dass einige der Methoden der USA zum Tod von Gefangenen während des Verhörungsprozesses geführt hätten. Das Komitee behauptete weiterhin, dass „vage“ Richtlinien zum Missbrauch von Häftlingen geführt hätten.
    Laut der Nachrichtenagentur Associated Press sagte John B. Bellinger III., ein juristischer Berater des Außenamts und Teilnehmer bei den Anhörungen in Genf, zu der Empfehlung, das Lager zu schließen: „Erstens sieht es so aus, als liegt das außerhalb ihrer Entscheidungsvollmacht, zweitens ist es juristisch falsch zu sagen, dass die Existenz von Guantanamo per se eine Verletzung der Konvention ist, und drittens ist es eine nicht besonders praktische Empfehlung, wenn man bedenkt, dass sie sagen, dass es geschlossen werden soll, wenn die Personen in eine große Anzahl von Ländern nicht zurückgeschickt werden können.“
    US-Präsident Bush hatte zuvor im deutschen Fernsehen (in der ARD) gesagt, dass er das Guantanamo-Bay-Internierungslager schließen wolle. Laut dem Sprecher des Weißen Hauses, Tony Snow, wartet der Präsident darauf, dass das oberste Gericht entscheidet, ob die Verhandlungen der Häftlinge durch Militärtribunale oder Zivilgerichte stattfindet.

  • Diskussion
  • Revolte in Guantanamo

    Guantanamo-Bucht (Vereinigte Staaten), 20.05.2006 – In dem umstrittenen Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba, das die USA dort unterhalten, um gefangene Terroristen zu internieren, kam es am Freitag zu einer Revolte. Mehrere Gefangene bewarfen die Wärter mit Gegenständen. Der Aufstand wurde allerdings schnell niedergeschlagen und mehrere Personen in einen Hochsicherheitstrakt verbracht.

    Laut dpa waren mehrere Selbstmordversuche Auslöser der Revolte. Es soll an diesem Tag bereits der vierte Selbstmordversuch eines Gefangenen gewesen sein. Die Gefangenen griffen die Aufseher mit Ventilatoren und Leuchten an, als diese einen Gefangenen an einem Selbstmordversuch hindern wollten. Die Selbstmordversuche wurden mit Überdosen gesammelter Medikamente unternommen.

    Seit der Einrichtung des Lagers im Jahre 2002 hat es bereits 39 Suizidversuche von Gefangenen gegeben. Die heutige Gefangenenrevolte findet vor dem Hintergrund wachsender Kritik an dem Lager statt. Der UN-Ausschuss gegen Folter forderte die USA in einem am Freitag veröffentlichten Bericht zur Schließung des Lagers auf. Die Unterhaltung des Lagers sei ein Völkerrechtsverstoß. Die USA werden ebenfalls verdächtigt, im Ausland weitere geheime Gefängnisse zu unterhalten.

    12 Mai 2006

    Britischer Generalstaatsanwalt fordert Guantanamo-Schließung

    London (Vereinigtes Königreich), 12.05.2006 – Der Generalstaatsanwalt des Vereinigten Königreiches, Lord Goldsmith, hat am Mittwoch, den 10. Mai 2006 in einer Rede in London gefordert, das Gefangenenlager Guantanamo-Bay zu schließen. Er sagte: „Die Existenz von Guantanamo Bay bleibt inakzeptabel – es ist meiner Meinung nach Zeit, dass es geschlossen wird.“ Die USA, die die Marinebasis betreiben, sind seit einiger Zeit unter Druck geraten, das Lager zu schließen – wegen Befürchtungen, dass Gefangene misshandelt wurden und für längere Zeiträume ohne Urteile oder Gerichtsverhandlungen festgehalten wurden.

    Lord Goldsmith sagte: „Es wäre meiner persönlichen Ansicht nach nicht nur richtig, Guantanamo aus prinzipiellen Gründen zu schließen. Ich glaube auch, dass es helfen würde, etwas zu beseitigen, was – rechtmäßig oder nicht – für viele zu einem Symbol von Ungerechtigkeit geworden ist. Die historische Überlieferung der Vereinigten Staaten als ein Leuchtfeuer von Freiheit, Unabhängigkeit und Gerechtigkeit verdient eine Beseitigung dieses Symbols.“

    In den letzten Tagen hat US-Präsident George W. Bush gesagt, dass er „sehr gerne Guantanamo beenden würde“, meinte aber, er müsse warten, bis der oberste Gerichtshof entschieden habe, ob die Häftlinge von Militär- oder Zivilgerichten übernommen werden könnten. Die Entscheidung wird für Juni erwartet.

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  • 11 Mai 2006

    Datenschutz als Grundrecht?

    Immer wieder heißt es: "Wir leben im Informationszeitalter."

    Ausgenommen davon allenfalls die "Dritte Welt", die auch deshalb nicht zu beneiden ist, aber die Datenautobahnen und Informationssammlungen haben für uns nicht nur Vorteile, sondern ermöglichen dem Staat und der Wirtschaft einen "gläsernen Bürger", der zunehmend manipulierbar wird, sich also um seine Freiheit sorgen muss.

    Gesetze und Rechtsprechung haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine Menge für das Recht auf Datenschutz entwickelt. Möglich, dass es der Datenschutz den Angriffen auf die informationelle Selbstbestimmung zwangsläufig hinterher läuft, denn die technische Entwicklung verläuft rascher als die Parlamente arbeiten.

    1983 schlugen die Wogen hoch, als sich Teile der demokratischen Öffentlichkeit gegen die Volkszählung stark machten, während andere still über sich ergehen lassen wollten, was sich die Politik an Datenerhebung vorstellte.
    "Ich habe nichts zu verbergen", so lautet die unüberlegte, oft sogar gutgemeinte, aber dennoch zugleich denunziatorische Selbstgewissheit der Mitläufer, die in noch jeder Gesellschaft ihre satte Mehrheit haben und dazu neigen, Nonkonformisten falsch zu verdächtigen oder zu verfolgen.

    Der Widerstand gegen die Volkszählung änderte wenig, aber immerhin anerkannte das Bundesverfassungsgericht erstmals ein "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" und stützte es aus dem Artikel 1 Grundgesetz (Menschenwürde) und Artikel 2 Grundgesetz (Allg.Freiheit): "Einschränkungen dieses Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig."

    Ein "Grundrecht" und steht noch immer nicht ausdrücklich in der Verfassung?
    Vielleicht glaubt man, es sei dadurch nichts zu gewinnen, aber ich halte den Datenschutz für nicht weniger bedeutsam als z.B. den Schutz der Wohnung oder des Eigentums. Die bloße Herleitung aus anderen Grundrechten erscheint mir der wachsenden Bedeutung des Datenschutzes unangemessen.

    Ich plädiere deshalb dafür, dass der Datenschutz dem Artikel 10 Grundgesetz (Schutz persönlicher Geheimnisse) angefügt wird. Zeitgemäßer wäre jedoch eine komplette Umschreibung dieses Verfassungsartikels, denn es kann nicht nur um "Geheimnisse" gehen, sondern sollte einbeziehen, was für die Privatsphäre und für die Selbstbestimmung öffentliche Interessen überwiegt.

    Leider war die EU-Verfassung so überladen mit bürokratischem Ballast, dass sie scheiterte, aber dort war das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung verankert und mit Auskunftsrechten flankiert.

    Die parlamentarische Mehrheit des Bundestags sprach sich für die EU-Verfassung aus. Das macht es noch unverständlicher, wenn auf die Übernahme von bürgerfreundlichen Regelungen ins Grundgesetz verzichtet wird.

    -msr- >> DISKUSSION und Umfrage

    23 März 2006

    Weltwasserforum einigt sich nicht auf Grundrecht des freien Zugangs zu Wasser

    Mexiko-Stadt (Mexiko), 23.03.2006 – Das vierte Weltwasserforum, das vom 16. bis 22. März, dem Weltwassertag, in Mexiko-Stadt stattfand, wurde mit einer Abschlusserklärung beendet, in der der freie Zugang zu Trinkwasser nicht als Grundrecht anerkannt wird. An dem Treffen nahmen Minister aus 148 Staaten und insgesamt etwa 13.000 Politiker, Wissenschaftler und Fachleute aus allen Teilen der Welt teil.

    In der Abschlusserklärung wird die Bedeutung des freien Zugangs zu sauberem Trinkwasser „für alle Aspekte der nachhaltigen Entwicklung, einschließlich der Beendigung von Armut und Hunger“ betont. „Wasser ist die Garantie für das Leben der Weltbevölkerung“, heißt es in dem Papier weiter, das nicht rechtsverbindlich ist. Außerdem hält die Abschlusserklärung am Ziel des letzten Weltwasserforums, das vor drei Jahren im japanischen Kyoto stattfand, fest, eine Halbierung der Zahl der Menschen ohne Zugang zu sauberem Wasser bis 2015 anzustreben. In einer Pressemitteilung des vierten Weltwasserforums heißt es, dass man beim Problem unzureichender Wasserversorgung auf lokaler Ebene ansetzen müsse. Auf der Tagung wurde auch darüber diskutiert, ob Wasser ein Wirtschaftsgut ist. Die Vertreter der Regierungen von Venezuela, Kuba und Bolivien hatten sich auf dem Forum dafür eingesetzt, den Zugang zu sauberem Trinkwasser als Menschenrecht zu bezeichnen. Bolivien verbreitete auf der Tagung eine Alternativerklärung, in der Wasser und die Wasserwirtschaft als „souveränes Recht eines jeden Landes“ bezeichnet wurden. Venezuela und Bolivien hatten auf der Tagung damit gedroht, ihre Unterschrift unter der Abschlusserklärung zu verweigern, sofern sie den Zugang zu Wasser nicht als Menschenrecht bezeichnen sollte. Die Vertreter der linksgerichteten Regierungen dieser lateinamerikanischen Länder vertraten die Meinung, dass Freihandelsabkommen negative Folgen für die Wasserversorgung haben könnten. Die Meinungen der Teilnehmer, ob man den Zugang zu Wasser als ein Menschenrecht bezeichnen solle, waren nach Medienberichten gespalten. Alle Staaten sollen dieser Sichtweise grundsätzlich zugestimmt haben, einige sollen aber an der Möglichkeit der Umsetzung gezweifelt haben. Wenn man den Zugang zu Wasser zum Menschenrecht erkläre, könne dies nach Meinung von Vertretern einiger Staaten zu rechtlichen Problemen auf nationaler und internationaler Ebene führen. Im Gegensatz zur Abschlusserklärung des Weltwasserforums bezeichnete die UNESCO am Mittwoch Wasser als Menschenrecht. Es sei eine „moralische Pflicht“, den Zugang zu Wasser als Menschenrecht anzusehen, so der UNESCO Generaldirektor Koichiro Matsuura.

    Nach Medienberichten sollen sich die Teilnehmer des vierten Weltwasserforums einstimmig gegen die Privatisierung der Wasserversorgung ausgesprochen haben. Hervorgehoben wurde bei der Wasserversorgung die Rolle des Staates, der laut einem Entwurf der Abschlusserklärung die wichtigste Rolle bei der Wasserversorgung spielt. Kritiker der Abschlusserklärung sind der Meinung, dass die Erklärung deutlich zeige, dass wohlhabende Staaten und internationale Unternehmen nicht von ihrem Ziel abgerückt seien, Wasser als Ware zu anzusehen. Nach Schätzungen der Aktivisten haben etwa 1,1 Milliarden Menschen keinen Zugang zu sauberem Trikwasser. Die Vereinten Nationen bestätigen diese Zahlen. UN-Generalsekretär Kofi Annan sagte, dass jeden Tag 6.000 Menschen, darunter viele Kinder, wegen einer unzureichenden Wasserversorgung sterben. Nach Meinung des argentinischen Umweltministers Atilio Armando Sabino ist die Vermeidung einer Bezeichnung von Wasser als Grundrecht kein Makel der Abschlusserklärung.

    Nach Ansicht der Teilnehmer des Wasserforums sind Investitionen in erheblichem Ausmaße notwendig, um die Weltbevölkerung mit Wasser zu versorgen. So seien für Süd- und Südostasien Investitionen in Höhe von 60 Milliarden US-Dollar (49,7 Milliarden Euro) und für Afrika in Höhe von 20 Milliarden US-Dollar für eine verbesserte Wasserversorgung für alle Menschen notwendig. Klaus Töpfer, Chef des UNO-Umweltprogramms UNEP, appellierte auf dem Weltwasserforum in Mexiko-Stadt für eine sinnvollere und sparsamere Nutzung der Wasservorräte. Das vierte Weltwasserforum sollte nach Aussagen des „World Water Councils“ ein Schritt zum Erreichen der Millenniumsziele der Vereinten Nationen in Bezug auf Wasser sein.

    Das seit 1997 alle drei Jahre stattfindende Weltwasserforum wurde vom „World Water Council“, einer 1996 gegründeten Denkfabrik, initiiert. Dem „World Water Council“ gehören 300 Vertreter aus der Wirtschaft, Ministerien, Wissenschaft, internationlen Finanzeinrichtungen, der UN und lokaler Regierungen an. Zu den Gründern des „World Water Councils“ zählen die Vorstände internationaler Unternehmen, wie zum Beispiel des multinationalen Konzerns Suez. Das Weltwasserforum ist keine offizielle zwischenstaatliche Einrichtung. Das nächste Foum wird 2009 in Istanbul stattfinden.