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29 Mai 2008

Cyberkriege: Gefährliches Spiel im Glashaus

MOSKAU, 29. Mai (Ilja Kramnik, RIA Novosti). Der Cyberspace, der vor kurzem nur ein unterhaltsames Spielzeug war, schmilzt immer stärker mit dem Alltagsleben zusammen.

Dokumente, Geschäfte und der Informationsaustausch in allen Bereichen werden zunehmend digitalisiert, und so stellt sich die Frage nach der Sicherheit im Cyberspace.

Im vergangenen Jahr hatte die US-Luftwaffe ein Sonderkommando für Operationen im World Wide Web geschaffen. Im diesem Frühjahr stellten sich auch die europäischen NATO-Länder dem Cyberkrieg und beschlossen, ein entsprechendes Zentrum in Estland zu eröffnen. In diesem Mai wurde in Tallinn ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet.

Die Ausweitung des Kriegsgebietes kommt nicht unerwartet: Es ist die Fortsetzung eines Prozesses, der vor Jahrtausenden anfing. Nachdem der Mensch sich auf der Erde behauptet hatte, erlernte er die Seefahrt und passte das Meer an seine militärischen Bedürfnisse an. Einige Jahrtausende später wurde der Luftraum zum neuen Kriegsschauplatz: Nach an Seilen befestigten Ballons machten sich die Militärs Zeppeline und Flugzeuge zueigen, bevor diese nützlichen Erfindungen für friedliche Zwecke verwendet wurden.

Der Fortschritt hat sich beschleunigt. Der Weg von den ersten Booten aus ausgehöhlten Baumstämmen bis zum Flugzeug der Gebrüder Wright nahm viele Jahrtausende in Anspruch. Die nächste Stufe, vom ersten Flugzeug bis zum ersten Satelliten, dauerte 54 Jahre. Der neu erschlossene Raum wird genauso wie früher für militärische Zwecke verwendet: Entsprechende Raumapparate werden seit den 60er Jahren zum unabdingbaren Teil der Militärmaschinerie der am höchsten entwickelten Länder.

Ende des 20. Jahrhunderts fing der Mensch an, sich in der von ihm selbst geschaffenen virtuellen Welt zurechtzufinden. Über die Anpassung dieser Welt an militärische Zwecke kann nicht die Rede sein, sie wurde von Anfang an dafür geschaffen. Doch diese Zwecke werden vielfältiger. Vor 20 bis 25 Jahren ging es nur um operativen Informationsaustausch, doch jetzt fällt es dem Forscher schwer, eine Definition zu finden, die das Wesen des Cybespace und seine Möglichkeiten genau trifft. Es ist in der Tat eine neue Welt, die eine immense und ständig wachsende Zahl von Objekten enthält, die für das Funktionieren der modernen Gesellschaft von tragender Bedeutung sind.

Unter diesen Bedingungen sieht die Einrichtung eines Cyberzentrums in Estland, das die Netzwerke des Landes von Hackerattacken schützen soll, wie ein ziemlich logischer Schritt der NATO aus: Die Informationssicherheit jedes Landes bedeutet die Informationssicherheit des ganzen Militärblocks, und das Aussetzen von entscheidenden Knotenpunkten schlägt sich unausweichlich auf der gesamten Verteidigungskraft der Allianz nieder.

Wenn es Verteidigung gibt, so gibt es auch Angriff. Die Militärs betrachten Attacken auf strategische Informationsobjekte seit langem als unverzichtbaren Teil der Kriegsführung. Die Möglichkeit, die Wirtschaft des Feindes durch das Knacken seiner Börsenserver und der Netzwerke der größten Banken, das Verkehrsnetz durch das Lahmlegen der Computersteuerung des Luft- und Eisenbahnverkehrs, die Medien durch die Blockade der Webseiten von Nachrichtenagenturen und Internetzeitungen zu torpedieren gehört zu den Garantien eines schnellen Sieges. Sich mit Hilfe von primitiven Mitteln, also durch den Verzicht auf das Internet in strategisch wichtigen Gebieten, vor diesen Attacken zu schützen, ist unmöglich. Ein solcher Verzicht würde die Wirtschaft um Jahrzehnte zurückwerfen und eine Niederlage bedeuten.

Dasselbe gilt für militärische Systeme. Eine moderne Armee ist ohne Austausch von immensen Informationsvolumen mittels Computernetzwerke kaum vorzustellen. Diese Netzwerke sind auch anfällig.

Es gibt nur einen Ausweg: Der Sieg im Cyberkrieg kann nur durch eigene aktive Handlungen in diesem Bereich bewerkstelligt werden. Dabei muss der Feldherr nicht unbedingt zahlreiche Teams von qualifizierten Hackern zur Hand haben, um zu siegen: Manchmal reicht es, einfach das Spielbrett umzuwerfen.

Im Cyberkrieg spielt die elektromagnetische Ausstrahlung eine wichtige Rolle, die die überwältigende Mehrheit der radioelektronischen Geräte außer Betrieb setzen kann. Den stärksten elektromagnetischen Impuls geben Atomwaffen, deren Anwendung zum Lahmlegen von Nachrichtensystemen die Militärs der hochentwickelten Länder seit den 60er Jahren planen. Doch es gibt auch weniger radikale Mittel, die so genannten Flusskompressionsgeneratoren, die in elektromagnetischen Bomben und Artilleriegeschossen verwendet werden. Solche Munitionen können elektronische Geräte im Umkreis von einigen hundert Metern außer Betrieb setzen.

Viele halten das Cyber Warfare für eine humanere Sache als den herkömmlichen Krieg. Schließlich tötet der Einbruch in ein Netzwerk niemanden unmittelbar, und ein Artilleriegeschoss mit einem Flusskompressionsgenerator kann einen Menschen nur bei einem direkten Treffer töten, was kaum wahrscheinlich ist. Doch dieser Eindruck ist falsch. Der Wirtschafts- und Verkehrsstillstand in einem großen Staat wird indirekt kaum weniger Opfer fordern als ein militärischer Konflikt, und eine mögliche Antwort unter Verwendung von klassischen Vernichtungsmitteln bis hin zu nuklearen Waffen kann der gesamten Menschheit kolossale Verluste bereiten.

Die Welt wird immer verflochtener und angreifbarer. Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

Die Meinung des Verfassers muss nicht mit der von RIA Novosti übereinstimmen.

16 März 2008

Internetkriminalität nimmt zu

Osnabrück (Deutschland), wikinews 16.03.2008 – In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung bezeichnete der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Zierke, die Zunahme der Fälle, bei denen Daten auf privaten Computern von Kriminellen ausgespäht werden, als größtes Problem in Bezug auf den Missbrauch des Internets. An vorderster Stelle stehe dabei die Methode des Phishings, bei der die Täter sich die Herausgabe von PIN- und TAN-Nummern für das Onlinebanking erschleichen, indem sie sich als Beauftragte der Banken ausgeben. Im Jahr 2007 seien 4200 Phishing-Fälle registriert worden, gegenüber dem Vorjahr sei das eine Steigerung um 20 Prozent. Auch die durchschnittliche Schadenshöhe steige dabei an. Während im Jahr 2006 im Durchschnitt ein Schaden von 2500 Euro pro Phishing-Fall entstand, waren es im Jahr 2007 bereits 4000 bis 4500 Euro. Die Situation sei inzwischen dramatisch: „Nach Schätzungen sind heute mehr als 750.000 Computer in Deutschland mit Schadprogrammen infiziert, etwa 150.000 Rechner werden von Kriminellen unbemerkt ferngesteuert.“ Den Computernutzern rät er dringend, sich um den Schutz der Daten auf dem heimischen PC zu bemühen.

Eine weitere Erscheinung mit Bezug zur Computerkriminalität nehme ebenfalls stark zu: die Nutzung von Computern und des Internets zur Verbreitung von Kinderpornografie. Dieser Bereich der Kriminalität sei in den letzten Jahren dramatisch gewachsen: „So haben wir zum Beispiel in einem Verfahren in Deutschland fast 240.000 Zugriffe auf 4600 kinderpornografische Dateien festgestellt.“

23 Februar 2008

EU will illegale Downloads mit kommerziellen Absichten unter Strafe stellen

Brüssel, 23.02.2008 – Das Europäische Parlament hat die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dazu aufgefordert, einen Plan zur Kriminalisierung von Urheberrechtsverstößen voranzutreiben. Ein Entwurf, der bereits letztes Jahr vorgelegt worden war, soll nun von allen Mitgliedsstaaten abgesegnet werden. Laut diesem Entwurf wären allerdings nur die Downloads betroffen, die mit kommerziellen Absichten durchgeführt werden. Bislang war nur der Upload illegaler Dateien strafbar.

Der Italiener Nicola Zingaretti gehört zu den aktivsten Unterstützern der Gesetzesverschärfung. Er erklärte, mit dem Gesetz solle organisiertes Verbrechen im Stile der Mafia bekämpft werden. Das neue Urheberrechtsgesetz ist das erste Gesetz, welches EU-weit eingeführt wird.

01 Februar 2008

Microsoft will Yahoo kaufen

wikinews - Redmond / Sunnyvale (Vereinigte Staaten), 01.02.2008 – Microsoft gab am 1. Februar 2008 bekannt, dass die Internetplattform Yahoo übernommen werden soll.
Während eine Yahoo-Aktie am Donnerstag noch bei zirka 20 US-Dollar lag, bietet Microsoft 31 Euro je Aktie, also einen Aufschlag von 62 Prozent. Danach wird die Übernahme von Yahoo etwa 44,6 Milliarden US-Dollar (zirka 30 Milliarden Euro) kosten.
Microsoft will damit den Platzhirschen Google angreifen.

31 Januar 2008

Spam und rechtswidrige Inhalte

Wer regelmäßig unsere Foren besucht, wird ebenso regelmäßig Postings finden, die betrügerisch Verdienstmöglichkeiten verheißen oder Linksammlungen zu pornografischen Seiten enthalten.

Wir löschen solche Postings recht schnell, aber dem Forum schaden sie dennoch - und das dürfte wohl auch der primäre Zweck solcher Postings sein, denn an den IPs lässt sich erkennen, dass die Spam-Urheber identisch mit Usern sind, die in den Diskussionen anonym ihre Projekt-Gegnerschaft zum Ausdruck bringen.

Das seit 1. März 2007 in Kraft getretene Telemediengesetz verbietet in § 6 Abs. 2 das Verschleiern oder Verheimlichen des Absenders und des kommerziellen Charakters der Nachricht. Der Verstoß gegen das Verbot wird als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.

Unser Moderatoren-Dasein ist zwar ehrenamtlich, aber diese Ehrenamtlichkeit ist nicht gleichbedeutend mit dem Einverständnis, sich mit Spam behelligen und sich von die Spam-Urhebern Zeit stehlen zu lassen, denn diesbezüglich ist es kein Ding bloßer Freiwilligkeit.

Die Löschung von Spam mit rechtswidrigem Inhalt ist über unser politisches Interesse an der Seriösität des Projekts hinaus zugleich unsere Verpflichtung aus dem obengenannten Gesetz. Wir haften als Forenbetreiber auch für die rechtswidrigen Postings Dritter.

Solch ein Forum ist kein "rechtsfreier Raum".

Deshalb ist die Spam-Löschung kein "Hobby", sondern uns durch die Spam-Urheber aufgezwungene Arbeit. Vollständig klar muss also den Spam-Urhebern sein, dass wenn wir wegen ihrer Spam oder sonstiger Straftaten im Forum eine Strafanzeige von wiederum anderen Usern erleiden, dann selbst Strafanzeige gegen die Urheber erstatten.

In den nun bald zehn Jahren des Projekts erstatteten wir mehrfach Strafanzeige. Dreimal wurde die Verfolgung aufgenommen. Davon waren zwei erfolgreich, führte im ersten Fall zur Beschlagnahmung der Computer, im zweiten Fall über die Beschlagnahmung hinaus zu einer strafrechtlichen Verurteilung.
Hinsichtlich der dritten Strafanzeige laufen die Ermittlungen seit Dezember 2007. Der Fall liegt insofern anders, als die Straftat zwar in unserem Internet-Projekt ihre Veranlassung hat, aber außerhalb des Internets stattfand.

Im Unterschied zu den Anfängen des Internets und unserem recht frühen Einstieg sind heute Polizei, Staatsanwaltschaften und Richter in Internet-Strafsachen erheblich fortgebildeter, nehmen es ernster, wie auch die Gesetze verschärft wurden. Das macht es uns als unmittelbar Geschädigte leichter, Schäden geltend zu machen, während wir in früheren Zeiten schon froh sein mussten, dass überhaupt ermittelt und bestraft wurde.
Gleichwohl hätten wir schon damals den zivilrechtlichen Schaden geltend machen sollen und auf diese Weise zur Rechtsentwicklung beitragen können, aber diesbezüglich war ich leider "weniger prinzipiell", weil mein Wohl und Wehe nicht davon abhängt, dass ich "Ohnehin-Armen-Schluckern" noch Geld aus der Tasche ziehe.

Doch solche Zurückhaltung ist falsch, denn dadurch verwahrlosen solche Strolche nur mehr, verschlechtert sich ihr Verhalten. Deshalb werde zumindest ich in künftigen Fällen den Aufwand von Spam-Löschung in seinem Entgeltwert beziffern und darüber hinaus auch den immatriellen Schaden geltend machen, der dem Ansehen unserer Projekte durch Spam entsteht.

Sicherlich wird das zu komplizierten Auseinandersetzungen führen, in den gegnerische Rechtsanwälte den Ansehensverlust als unbeachtlich bezeichnen, aber wir werden dazu beitragen, dass sich wie bei Urheberrechtsverletzungen Pauschalen entwickeln, die eine Abgeltung des immatriellen Schadens zumindest dem Grunde nach zur Regel macht.

Kurzum: Ob wir rechtswidrige Postings inhaltlich kontern, löschen, editieren oder zur Anzeige bringen, ist zwar zunächst stets unser Risiko als Forenbetreiber, aber kein Freibrief für die Urheber solcher Postings. Darauf weisen wir regelmäßig hin, aber auch ohne solch Hinweis ändert sich an der Rechtslage für die Urheber solcher Postings nichts, denn sie setzen sich dem Risiko der Rechtsverfolgung schon im Moment rechtswidriger Postings aus, weshalb es albern ist, wenn in den Vernehmungen entgegnet wird: "Das machten doch alle so."

Kein Projekt, auch wir nicht, kann insbesondere in solchen Diskussionen, die häufig genug als verlängerte Werkbank von verbrecherischen Kriegen missbraucht werden, dafür sorgen, dass jeder in die Verantwortung genommen wird. Wir können allenfalls, was wir tun: Den einen oder anderen, der uns darin hervorsticht, vornehmen und einer Bestrafung zuführen. Dass dieser dann im Glauben ist, an ihm geschehe Unrecht, weil andere nicht haften, so hätte er es dadurch vermeiden können, indem er entweder uns geholfen hätte, gegen solche zu diskutieren - oder er hätte sich einfach komplett aus unseren Diskussionen verabschieden müssen. So ist das.

Man "kann" also weiterhin unsere Foren missbrauchen, aber man "darf" es nicht. Das ist der Grund für die Strafbarkeit und den Schadensersatz, während der Umstand, dass jemand nicht der einzige Strolch auf der Welt sei, kein Grund für Straflosigkeit ist.

Grüße von Markus Rabanus >> Diskussion

20 Dezember 2007

Nutzungsgebühren für Programmdaten: Open-Source-Projekt TV-Browser entfernt Privatsender

Münster (Deutschland), 20.12.2007 – Der elektronische Programmführer (EPG) TV-Browser entfernt ab dem 1. Januar 2008 16 Privatsender aus seinem Programm, darunter ProSieben, RTL Television und Sat.1.

In einer Mitteilung des TV-Browser-Teams wird angegeben, dass die Verwertungsgesellschaft VG Media ab nächstem Jahr eine Gebühr für die Nutzung von Programmdaten in EPGs erhebt. Hierbei fällt eine Gebühr zwischen 0,02 und 0,04 Cent pro Seitenabruf an, mindestens aber 2000 Euro pro Jahr. Diese Gebühr kann und will das Open-Source-Projekt nicht aufbringen. Die Entwickler überlegen, künftig jedoch noch Programm-Highlights der betroffenen Sender anzugeben. Zudem wurde eine Unterschriftensammlung gestartet, die VG Media überzeugen soll, doch auf die Gebühr zu verzichten. +wikinews+

  • www.vgwort.de
  • 05 November 2007

    USA: Spammer verurteilt

    New York (Vereinigte Staaten), 05.11.2007 wikinews – Ein Spammer aus New Jersey wurde in den Vereinigten Staaten nach dem Anti-Spam-Gesetz verurteilt. Der 28-Jährige, der Millionen unerwünschter Werbe-Mails versandt hatte, muss 27 Monate im Gefängnis verbringen und 180.000 US-Dollar Strafe zahlen. Über einen mutmaßlichen Komplizen soll am 13. November das Urteil gesprochen werden. Das Duo soll 40.000 US-Dollar im Monat kassiert und mit Sicherheit vor Entdeckung geworben haben.
    Zwei Hacker aus Kalifornien wurden in anderer Sache ebenfalls verurteilt. Das Duo hatte sich in Computer der California State University eingehackt und dort seine Noten verändert. Das Strafmaß, das noch in dieser Woche verkündet werden soll, kann bis zu 20 Jahren betragen.

    13 September 2007

    BKA verhaftet zehn Phisher

    Das Bundeskriminalamt (BKA) nahm zehn Verdächtige fest, die bandenmäßig und Internet-Usern mittels gefälschter E-Mails und manipulierter Websites sogenannte Trojaner unterjubelten, Kontozugangsdaten, Transaktionsnummern (TAN) ausspionierten und Gelder i.H.v. möglicherweise 100.000 € abbuchten.

    11 Juli 2007

    IT-Sicherheitsexperten dürfen keine Testangriffe mehr durchführen

    Berlin (Deutschland), 11.07.2007 – Der Bundesrat hat eine Gesetzesänderung betreffend die Paragraphen 202a, 202b und einen neu hinzukommenden Paragraph 202c des Strafgesetzbuches verabschiedet, durch die von Sicherheitsunternehmen verübte Testangriffe auf Computer strafbar werden. Die deutsche Hackergruppe Phenoelit, die immer wieder Sicherheitslücken in Systemen wie Blackberry-Geräten und Druckern nachweisen konnte, hat als Reaktion darauf ihre deutsche Website geschlossen.

    Mit der neuen Gesetzesänderung werden künftig Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Überlassung, Verbreitung oder Zugänglichmachung von Sicherheitscodes und Passwörtern für den Datenzugang sowie darauf ausgerichtete Programme strafbar. Es droht jeweils eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

    Der Chaos Computer Club hatte bereits im September 2006 gewarnt, dass durch den Wortlaut des Gesetzes, welches eigentlich der Vermeidung von Computerkriminalität dienen soll, auch die Arbeit von Sicherheitsexperten kriminalisiert werde. +wikinews+

    02 Juli 2007

    Comedian verliert Rechtsstreit gegen Wikimedia-Geschäftsführer

    Hamburg (Deutschland), 02.07.2007 – Der unter dem Künstlernamen „Atze Schröder“ auftretende bekannte Comedian hat einen Rechtsstreit gegen den Geschäftsführer von Wikimedia Deutschland, Klempert, verloren. Vorausgegangen war ein Verfahren, in dem der Künstler verhindern wollte, dass sein Realname in der Internet-Enzyklopädie genannt wird. Dieser ist leicht in Erfahrung zu bringen, da er z.B. seit 1997 als Inhaber der Wortmarke „Atze Schröder“ beim deutschen Patent- und Markenamt angemeldet ist. Bei RTL wird der Name dagegen bewusst wahrheitswidrig mit „Thomas Schröder“ angegeben.

    Nachdem der Name aus der Wikipedia entfernt worden war, wurde die Klage zurückgezogen. Obwohl er damit ein Verfahrenshindernis geschaffen hatte, beantragte der Comedian, Klempert die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Klempert, der sich durch eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei vertreten ließ, wurde statt Wikimedia Deutschland beklagt, da er als Inhaber der Domain wikipedia.de eingetragen war.

    Klempert erhielt am 26. Juni 2007 den Beschluss der Pressekammer des Landgerichts Hamburg: „Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.“ Das Urteil erfolgte nicht aus rein formalen Gründen. Die Richter gaben nach der in Klemperts Blog zitierten Urteilsbegründung an, der Comedian habe durch seine Figur „Atze Schröder“ selbst das Interesse an seiner realen Person geweckt. Sie sahen keine Gründe, warum bereits bei der Nennung seines bürgelichen Namens sein Interesse auf Privatsphäre stärker wiegen solle als das öffentliche Interesse.

    Schon vor einigen Monaten wurden mehrere Blogschreiber von der Rechtsvertretung des als „Atze Schröder“ auftretenden Comedians aufgefordert, dessen Realnamen zu entfernen. Obwohl keine rechtlichen Mittel verwandt wurden, kamen die Autoren der Bitte meist nach. Auf Anfrage von heise.de betont der Anwalt des Künstlers außerdem, die vor einem Berliner Gericht gegen einen Zeitungsverlag erwirkte einstweilige Verfügung gegen die Nennung seines Realnamens sei gültig.

    Das Hauptsacheverfahren vor besagtem Gericht ist noch anhängig. +wikinews+

    15 Juni 2007

    Filter-Ärger bei Flickr

    Sunnyvale (Kalifornien), 15.06.2007 – Seit dem 12. Juni 2007 ist die zu Yahoo! gehörende Internetplattform für Photographie Flickr außer in Englisch nun auch in sieben anderen Sprachen verfügbar, darunter auch in Deutsch. Im Zuge dieser Internationalisierung wurde jedoch auch für Benutzer aus bestimmten Ländern, darunter auch Deutschland, die sogenannte „Sichere Suche“ scharf geschaltet.

    Diese „Sichere Suche“ bewirkt, dass Benutzer nur Bilder sehen können, die als „sicher“ eingestuft wurden. Möglicherweise anstößige Bilder, die als „moderat“ oder „eingeschränkt“ klassifiziert wurden, werden weder bei Suchen berücksichtigt noch hat der Benutzer die Möglichkeit solche Bilder zu betrachten.

    Üblicherweise können registrierte Benutzer diese „Sichere Suche“ abschalten, jedoch wurde nun im Rahmen der Eröffnung internationaler Filialen Benutzern, die ihr Yahoo-Konto in Singapur, Deutschland, Hong Kong oder Korea angelegt haben, diese Möglichkeit genommen. Diese aufgezwungene Beschränkung führte zu heftigen Reaktionen der Benutzer, die dieses Vorgehen teilweise als Zensur bezeichnen.

    Eine Flickr-Mitarbeiterin begründet dieses Vorgehen in einem Kommentar im Flickr-Forum für Deutschland mit sehr restriktiven gesetzlichen Vorgaben betreffend der Alterskontrolle bei Internetangeboten. ++

  • Diskussionen
  • 27 Januar 2007

    Deutschland: Gesetzesentwurf gegen Abmahnkosten und Produktpiraterie

    Berlin (Deutschland), 27.01.2007 – Die deutsche Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch, dem 24. Januar einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der einerseits die Rechte der Inhaber von Marken- und Urheberrechten stärkt und andererseits Ansprüche bei geringfügigen Urheberrechtsverstößen begrenzt.
    „Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Konkret sollen die Kosten, die bei einer erstmaligen Abmahnung entstehen, auf 50 Euro begrenzt werden, wenn Privatpersonen Urheberrechte verletzen.
    Auf der anderen Seite sollen Rechteinhaber erweiterte Auskunftsansprüche erhalten: Bisher kann nur die Staatsanwaltschaft Auskunft von Internet-Providern verlangen, wenn Verdacht auf Rechtsverstöße besteht, künftig kann das auch über eine Zivilklage erreicht werden. Außerdem soll es einfacher werden, gegen Produktpiraterie vorzugehen: Werden bei Zollkontrollen Plagiate gefunden, kann der Rechteinhaber sie vernichten lassen, wenn der Importeur nicht widerspricht. wikinews.de

    17 Oktober 2006

    Terrorismusabwehr: 132 Millionen Euro für Internetbeobachtung

    Berlin (Deutschland), 17.10.2006 – Das deutsche Innenministerium erhält mehr Geld für die Beobachtung des Internets. Das wurde im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen vereinbart. Hintergrund ist eine Einschätzung von August Hanning, dem Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Demzufolge ist das Internet für Islamisten auch innerhalb Europas „die zentrale Säule für Rekrutierung von neuen Anhängern“ und „Kommunikationsmittel untereinander“.

    Anlass dieser Einschätzung ist die Verhaftung eines in Deutschland lebenden Irakers in der letzten Woche, der Videobotschaften des al-Qaida-Anführers Osama bin Laden im Internet verbreitet hatte.

    Als Zielvorgabe für diese Internetbeobachtung formulierte Hanning, man solle „rund um die Uhr mitlesen, was in den islamistischen Foren passiert, Hinweise auf Richtungen analysieren und mögliche Verbreiter von Propaganda in Deutschland dingfest machen“.

    Die Internetbeobachtung soll im gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum der deutschen Nachrichtendienste stattfinden.

    Staatssekretär Hanning, vorher Präsident des Bundesnachrichtendienstes, ist im deutschen Innenministerium nach Angaben des Ministeriums unter anderem verantwortlich für die Abteilungen „B“ (Angelegenheiten der Bundespolizei), „P“ (Polizeiangelegenheiten), „IS“ (Innere Sicherheit) und „M“ (Migration, Integration, Flüchtlinge, Europäische Harmonisierung). +wikinews+

    26 August 2006

    Innenminister Wolfgang Schäuble will strengere Kontrolle des Internets

    Berlin (Deutschland), 26.08.2006 – Nach den jüngsten Festnahmen zweier mutmaßlicher Bombenleger, die in zwei Regionalzügen Zündsätze abgestellt hatten, die später in den Bahnhöfen von Koblenz und Dortmund gefunden worden waren, hat der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble gestern eine strengere Kontrolle des Internets gefordert.

    Zu diesem Zweck müssten mehr Experten für diesen Bereich eingesetzt werden, darunter auch solche mit arabischen Sprachkenntnissen. Unterstützung erhielt der CDU-Politiker für diese Forderung von dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg: „Das Internet bekommt eine immer zentralere Bedeutung für die Kommunikation.“ Bisher gebe es bei der Polizei nur „Einzelpersonen“, die über entsprechende Kenntnisse verfügten. Schäuble forderte in diesem Zusammenhang auch eine weitergehende Bereitstellung von Haushaltsmitteln für diese Zwecke. Er machte die Äußerungen vor dem Hintergrund der Einschätzung der Sicherheitslage in Deutschland. Auch nach den jüngsten Verhaftungen könne keine „Entwarnung“ gegeben werden.

    Auch BKA-Präsident Jörg Ziercke hat sich gestern gegenüber Reuters zur Einschätzung der gegenwärtigen Gefahrenlage geäußert: „Wir haben der Gefahr die Spitze genommen, müssen aber weiter aufmerksam sein.“ Über die Motive der mutmaßlichen Attentäter hatte sich die Behörde bisher noch nicht geäußert. Zierke schloss heute aus, dass man es hier mit so genannten „Schläfern“ zu tun habe. „Wir haben es hier eher damit zu tun, dass junge Menschen radikalisiert werden und bereit sind, solche Anschläge zu begehen.“ Vor diesem Hintergrund forderte Zierke eine stärkere Verantwortung von Internetprovidern für die auf ihren Seiten veröffentlichten Inhalte. Er könne sich beispielsweise ein Gesetz vorstellen, dass Internetprovidern, auf deren Seiten Hinweise zum Bau von Bomben gegeben würden, dazu verpflichtet werden, diese zu entfernen. +wikinews+

    KOMMENTAR

    Dann müssten wir wohl auch unsere www.inidia.de/bombenbau.htm aus dem Netz nehmen, denn wir stehen damit seit Jahren auf Platz 1 bei Google.

    20 Juli 2006

    Domain „wikinews.eu“ wurde von EURid an Firestorm Forces Ltd. vergeben

    Hamburg (Deutschland), 20.07.2006 – Die Top-Level Domain „wikinews.eu“ wurde am 13. Juli von der EURid aufgrund von Markenrechten an die Firestorm Forces Ltd., Großbritannien, vergeben.

    Firestorm Forces Ltd. ist eigenen Angaben zufolge im Bereich der IT-Security tätig und Teil der Infochannel Group Ltd. Die deutsche Website befindet sich, so wurde im Oktober 2005 bekanntgegeben, noch im Aufbau. Auf der englischsprachigen Site, die zuletzt im März 2005 aktualisiert wurde, werden die Besucher ebenfalls um Geduld gebeten.

    Auf der Website „jurablo.gs“, die von der Firestorm Forces Ltd. betrieben wird, kündigte man am 4. Mai den Beginn von Auseinandersetzungen um die Wortmarke „Wikipedia“ an. Die Infochannel-Gruppe hat im ersten Quartal des Jahres 2006 weitere Wortmarken für die Begriffe „Wikimania“ und „Wikinews“ beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. Ein Widerspruch gegen die Eintragung von „Wikinews“ ist derzeit anhängig.

    Infochannel hat dabei offensichtlich kaum Interesse an der Bereitstellung eigener Inhalte: Die Markenrechte stehen ebenso zum Verkauf wie die Domains „wikimania.eu“, „wikipedia.eu“ und „wikinews.eu“.

    Erstmals in Erscheinung trat die Infochannel Group in Wikipedia-Kreisen bei der Auseinandersetzung um die Löschung eines Eintrags über die Firma in der Enzyklopädie. Die Wikipedia-Gemeinschaft entschloss sich im November des vergangenen Jahres, den Eintrag zu löschen und den Namen für weitere Eintragungen zu sperren. Daraufhin wurde seitens Infochannel im Januar 2006 durch Einrichtung der Website „wikimania.co.uk“ der Versuch unternommen, ein Verzeichnis mit Firmeneinträgen zu etablieren. Momentan findet sich dort neben dem Eintrag der Infochannel Group allerdings kein weiteres Unternehmen. +wikinews+

    19 Juli 2006

    Neue Version der 3D-Software Blender erschienen

    Amsterdam (Niederlande), 19.07.2006 – Die Version 2.42 des Open-Source-3D-Software-Pakets Blender ist erschienen. Blender kann verwendet werden, um 3D Modelle zu erstellen und daraus dann Standbilder oder Animationen zu erzeugen. Für Aufsehen sorgte dabei zuletzt der animierte Kurzfilm „Elephants Dream“, dessen Grafik komplett mit Blender erstellt wurde.

    Gleichzeitig zur Erstellung des Films arbeiteten Programmierer daran, benötigte Features, die noch nicht vorhanden waren, in das Blender-Programm einzubauen. Diese werden mir der neuen Ausgabe jetzt größtenteils in einer offiziellen Version verfügbar. Laut eigenen Angaben nähert sich das Open-Source-Projekt dabei dem Funktionsumfang von vergleichbaren kommerziellen Produkten.

    Die neue Funktionalität beinhaltet Dinge wie verbesserte prozedurale Platzierung von Objekten und erweitertes Scripting mittels Python. Erweitert wurde auch das User Interface, dort gibt es jetzt Übersichtsgrafiken mit Knotenpunkten, die das Zusammenstellen von komplexen Szenen ermöglichen. Außerdem unterstützt der eingebauten Videosequenzeditor jetzt längere Videos in mehreren Formaten.

    Deutliche Änderungen gibt es auch beim Rendering selbst, mit einer neuen Render-Pipeline, die zum Beispiel eine Mosaikvorschau und Compositing ermöglicht. Gleichzeitig können Materialien jetzt mittels sogenannter Shader definiert und kombiniert werden, und es gibt neue Features wie Vector Blur, realistischer aussehende Transparenz und Ausgabe der Bilder als High-Dynamic-Range-Grafiken.

    Blender wird als Open-Source-Projekt von freiwilligen Programmieren auf der ganzen Welt erstellt und von der gemeinnützigen Blender Foundation koordiniert. Die Software kann kostenlos von der Blender-Webseite heruntergeladen werden – mit Versionen für alle gängigen Betriebssysteme. +wikinews+

    12 Juli 2006

    Europäische Kommission verhängte 280,5 Millionen Euro Bußgeld gegen Microsoft

    Brüssel (Belgien), 12.07.2006 – Die EU-Kommission gab heute bekannt, dass gegen den US-Softwarekonzern Microsoft erneut eine Strafe wegen der Nichteinhaltung der geforderten Auflagen im Zusammenhang mit der Vermarktung des Betriebssystems Windows verhängt wurde. Das Bußgeld beträgt 280,5 Millionen Euro. Microsoft will gegen das Bußgeld klagen.

    Bereits im Jahr 2004 war gegen den größten Softwarehersteller der Welt ein Bußgeld in Höhe von knapp 500 Millionen Euro verhängt worden. Hintergrund des Streits ist die Forderung an den Konzern, seinen Mitbewerbern auf dem Softwaremarkt bestimmte Informationen zu liefern, die es anderen Herstellern ermöglicht oder erleichtert, ihre Produkte in das faktisch marktbeherrschende Betriebssystem Windows einzubinden. Eine weitere Forderung bestand darin, das „Softwarepaket Windows“ aufzuschnüren und den Windows Media Player herauszunehmen und unabhängig vom Betriebssystem zu vermarkten, um Konkurrenten die Möglichkeit zu geben, sich mit ihren alternativen Produkten effektiver auf dem Markt zu platzieren. Ein Sprecher des Konzerns teilte mit, die Vorwürfe der Kommission seien nicht gerechtfertigt. Seit Jahren bemühe sich der Konzern, die geforderten Auflagen zu erfüllen. Der Konzern werde daher vor EU-Gerichten in Luxemburg Klage einreichen.

    Während Microsoft behauptet, es habe alle Forderungen erfüllt, sieht das die EU-Kommission anders. Sie drohte dem Softwareriesen damit, die Strafe ab August auf drei Millionen Euro täglich zu erhöhen, sollte der Konzern die Umsetzung der geforderten Auflagen auch weiterhin nicht erfüllen. Die EU-Kommission hatte dem Konzern bereits im Dezember 2005 eine Warnung zukommen lassen. Neelie Kroes, Wettbewerbskommissarin der Europäischen Union, hatte damals bereits von einer „erkennbar fehlende[n] Bereitschaft“ des Konzerns, die Auflagen der Kommission zu erfüllen, gesprochen. ++

    01 Juli 2006

    Internationale Alpenschutzkommission CIPRA stellte ihr Wissen online ins Netz

    Schaan (Liechtenstein), 01.07.2006 – Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA (Commission Internationale pour la Protection des Régions alpines / Liechtenstein) stellt ihr Wissen jetzt ins Netz: CIPRA geht online. Seit längerer Zeit läuft bei der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA das Projekt „Zukunft in den Alpen“. Ziel dieses Projektes ist die Bekanntmachung von Wissen über die gesamte Alpenregion Europas. Fachleute sammelten seit Jahren Informationen über die Alpen und deren Entwicklungsgeschichte. Nach einer umfangreichen Aufbereitung wurden diese Erkenntnisse jetzt online unter dem Projektuntertitel „alpKnowHow“ in verschiedenen Sprachen angeboten. Das Wissen kann abgerufen werden unter der Website www.cipra.org/zukunft .

    Die Schwerpunkte von „alpKnowHow“ sind in sechs Rubriken aufgeteilt:

    Neue Formen der Entscheidungsfindung, Regionale Wertschöpfung, Politiken und Instrumente, Alpen-Schutzgebiete, Soziale Handlungsfähigkeit, Verkehrserschließung

    Zu all diesen Bereichen bietet „alpKnowHow“ umfangreiches Hintergrundwissen an. Die langjährige Zusammenarbeit der CIPRA-Experten hat zu einem verstärkten Kontakt der Alpenfachleute innerhalb der verschiedenen Alpenländer geführt. Die Arbeit wird nun fortgesetzt in einem weiteren Teilprojekt: „alpService“. Dort konzentrieren sich die Fachleute nun auf die Vermittlung des eruierten und neuen Wissens. +wikinews+

    22 Juni 2006

    Der Grimme Online Award 2006 wurde vergeben

    Marl / Köln (Deutschland), 22.06.2006 – Am 2. Juni 2006 erfolgte die Übergabe der aktuellen Preise des Grimme Online Award 2006. Die Nominierungsliste gab Anfang Mai das Adolf Grimme Institut in Marl bekannt, die sechste Preisverleihung erfolgte in der Kölner Vulkanhalle.

    Insgesamt wurden sieben Preisträger ausgezeichnet. Einer davon ist eine Jugendwebsite. Sie gehört der „Süddeutschen Zeitung“ und lautet „jetzt.de“. Gleich zwei Preise erhielt die Site „Ehrensenf“. Die Kategorien waren der „Intel Publikums-Preis“ und der Preis für „Kultur und Unterhaltung“. Ehrensenf ist ein Internet-Fernsehangebot.

    Die Rubrik „Information“ gewann die Web-Site „iRights.info“. Ein weiteres Kinder-Net-Angebot gewann in der Sparte „Wissen und Bildung“, die Kinderwebsite „Blinde Kuh“. Der Spezial-Grimme-Online-Award-Preis 2006 ging an die Site „Spreeblick“. Dabei handelt es sich um ein multimediales Weblog. +wikinews+

    19 Juni 2006

    GEZ erhebt ab dem kommenden Jahr Rundfunkgebühren für internetfähige Computer

    Berlin (Deutschland), 19.06.2006 – Ab dem 1. Januar 2007 müssen internetfähige Computer bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gemeldet werden. Für die Nutzung von Geräten, die zum Empfang von Hörfunk oder Fernsehen lediglich „geeignet“ sind, werden dann Rundfunkgebühren in Höhe von 17,03 Euro pro Monat fällig. Das bedeutet, dass auch Computer, auf denen keine Software zur Audio- oder Videowiedergabe, zum Beispiel von Livestreams, installiert ist, unter diese Regelung fallen und deren Besitzer die monatliche Gebühr entrichten müssen. Der Beschluss des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu den so genannten neuartigen Rundfunkgeräten wurde bereits im Oktober 2004 von den Ministerpräsidenten gefasst. Privathaushalte sind von der Neuregelung jedoch weit weniger betroffen, als allgemein angenommen wird. Da die meisten Haushalte bereits einen Fernseher besitzen, der bei der GEZ gemeldet ist, werden auf Grund der so genannten Zweitgerätebefreiung für den Computer keine Gebühren erhoben.

    Kritiker argumentieren, dass Fernsehen über das Internet nur bedingt möglich sei, da ein Live Stream von ARD und ZDF gar nicht bestehe. Außerdem könnten die Sender ihre Programme verschlüsseln und sie damit denen vorbehalten, die sie auch sehen wollten. Deswegen bezeichnen sie die Gebühren als „Zwangszahlungen“. Die Menschen müssten für eine Leistung bezahlen, die sie überhaupt nicht wollten. Auch im Internet regt sich der Widerstand. In der Ärztezeitung kann man lesen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dies als eine „Quasi-Zwangsgebühr“ betrachtet, da Ärzte die PCs nicht zum Fernsehen nutzten. Die Internetpräsenz „Keine GEZ-Gebühren für beruflich genutzte PC's und Handys!“ hat bereits eine Unterschriftenkampagne gegen die GEZ-Gebühr ins Leben gerufen. +wikinews+

    KOMMENTAR

    Die Ausdehnung der GEZ-Zwangsgebühr für Internet-PCs ist Wegelagerei und eine Zumutung für alle, die das Internet zu dem machten, was es heute ist. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten können und sollen ihre Internetangebote verschlüsselt Abonnenten anbieten, wenn sie sich ins Internet erweitern möchten.

    -markus rabanus-