Mir bleibt es ein kriegsverbrecherisches Massaker, denn die Interventionsmächte hätten sehr wohl in der Lage sein müssen, die etwaigen "Terroristen" zu fangen oder zu vertreiben und nicht zu bombardieren.
Schon die dt. Justiz ging in die Irre, wenn sie die Tötung von Taliban-Kämpfern straflos stellte, denn auch im Krieg gilt das Verhältnismäßigkeitsgebot und hätte die Menschenleben geschont.
Und nun die gestohlenen Tanklaster als "rollende Bomben" aufzufassen, ist mir vollends unglaubwürdig, denn da "rollte" nichts, sondern steckte bis zum Eintreffen der georderten Kampfflugzeuge im Flussbett fest - mit mindestens fünf Stunden Aufklärungszeit,
Ich bedaure jeden Soldaten für Irrtümer, aber hier war man mindestens grob fahrlässig, wie das Hin und Her des Funkverkehrs beweisen - und dafür braucht es Schuldsprüche plus Opferentschädigung.
Die Freisprüche sind rechtlich falsch - und politisch falsches Signal an Militärs und Menschheit.
https://de.wikipedia.org/wiki/Luftangriff_bei_Kundus#Ablauf
https://www.tagesschau.de/inland/egmr-urteil-kundus-101.html
16 Februar 2021
Die Freisprüche für die Bomben von Kundus (2009) sind falsch
07 Februar 2021
Militärputsch und Völkerrecht
Vorab: Ich wünschte, der Weltsicherheitsrat hätte den Putschisten von Myanmar mit Verhaftung gedroht.
Zur >> Begründung
01 Februar 2021
"Atomwaffen kontrollieren oder verbieten ?"
"Atomwaffen kontrollieren - oder verbieten?" stellt sich zwar vielen Menschen als Entweder/Oder dar, aber dann wäre der Atomwaffenverbotsvertrag nicht gelesen oder falsch verstanden, denn ihm sind beide Anliegen verbunden, um das Atomwaffenverbot über die Vertragsteilnehmer-Staaten hinaus zu universalisieren.
Eigentlich hätte schon der im Jahr 1970 in Kraft getretene Atomwaffensperrvertrag (NVV) ausreichen sollen, um dieses Ziel zu erreichen, aber die Atomwaffenmächte und leider viele Völkerrechtsliteratur machten daraus einen "Zweiklassenvertrag", wonach die einen Staaten Atomwaffen haben und behalten dürften, während die anderen Staaten verzichten.
"Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle."
Jede Vertragspartei, also auch Deutschland steht in solcher Verhandlungspflicht, aber man redet sich damit raus, es sei Sache der Atommächte. - Und viele glauben das.
So wichtig es ist, dass die Atomwaffenmächte miteinander verhandeln, haben aber die Verzichtsstaaten viel mehr Recht, auf der anderen Seite des Tisches zu sitzen und ernst genommen zu werden. Dafür sollten die NVV-Überprüfungskonferenzen dienen, aber blieben aus Perspektive der ernsthaften* Atomwaffenverzichtsstaaten unfruchtbar, weshalb sie sich nun mit dem Atomwaffenverbotsvertrag auf den Weg der Atomwaffenächtung machen und die Atomwaffenmächte delegitimieren.
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* "ernsthafte Atomwaffenverzichtsstaaten" sind solche, die den Atomwaffenmächten keine Trittbrettfahrer sind, wie es die Bundesrepublik Deutschland leider ist.
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