Presseerklärung, Berlin, 22. November 2002
Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November betonen die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, und die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, dass die Bundesregierung ihren Kampf gegen Gewalt an Frauen nicht nur fortsetzen, sondern auch ausweiten wird. Dabei wird sie auch künftig eng mit den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zusammenarbeiten.
Ziel des Engagements der Bundesregierung ist, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und den Gewaltopfern wirksamen Schutz und Unterstützung zu bieten. Dies kann am besten durch Kooperationsbündnisse erreicht werden, in denen die staatlichen Institutionen wie Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Jugend-, Gesundheits- und Sozialämter mit den Frauenhäusern, Beratungsstellen und Projekten zusammenarbeiten und ihr konkretes Vorgehen abstimmen.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, erklärt: "Den erfolgreichen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wird die Bundesregierung fortschreiben. Mit diesem ressortübergreifenden Aktionsplan, der von der Prävention über gesetzliche Maßnahmen bis hin zu besseren Hilfsangeboten reicht, setzt der Staat ein klares Signal: Gewalt hat bei uns keine Chance! Bei allen unseren Initiativen werden wir in bewährter Weise mit den Nichtregierungsorganisationen aus dem Anti-Gewalt-Bereich zusammenarbeiten, eine Kooperation, die weltweit einzigartig und beispielgebend ist."
Das neue Gewaltschutzgesetz und die entsprechenden Polizeigesetze der Bundesländer zeigen Wirkung. Allein in Nordrhein-Westfalen sind im 1. Halbjahr 2002 fast 2200 Gewalttäter von der Polizei aus den Wohnungen verwiesen worden. "Das Gesetz wirkt", sagt die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries. "Nicht mehr die Opfer häuslicher Gewalt – ganz überwiegend Frauen - müssen ihre vertraute Umgebung verlassen, um der Gewalt zu entkommen. Stattdessen werden die Täter aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen, ihnen wird der Schlüssel abgenommen und es wird ihnen gerichtlich bei Androhung einer empfindlichen Strafe verboten, zurück zu kehren." Die Opfer häuslicher Gewalt erfahren, dass sie nicht mehr allein gelassen werden. Dafür ist auch den Bundesländern zu danken, die mit dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes für ein effektives Einschreiten der Polizei gesorgt haben.
Bei allem Erfolg will sich die Bundesregierung mit dem Erreichten nicht zufrieden geben. Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter, deshalb muss sie auf vielen Feldern bekämpft werden. "Deshalb werde ich die Reform des Sexualstrafrechts angehen. Frauen mit Behinderung und widerstandsunfähige Frauen haben den gleichen Anspruch auf Schutz ihrer körperlichen Unversehrtheit wie Menschen ohne Behinderung. Deshalb werden wir die Strafvorschriften zum Schutz behinderter und widerstandsunfähiger Menschen an die Strafvorschriften zum Schutz vor sexueller Nötigung und Vergewaltigung anpassen. Außerdem wird der menschenverachtende Frauenhandel weiter entschieden bekämpft werden", sagt Bundesjustizministerin Zypries.
Bundesministerin Renate Schmidt kündigt eine verbesserte Versorgung von Gewaltopfern an: "Damit die gesundheitliche Versorgung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, verbessert wird – von der Diagnose bis zur speziellen Beratung und Versorgung -, wollen wir auf alle Akteure im Gesundheitswesen einwirken. Eine wichtige Voraussetzung hierfür sind spezielle Fortbildungsmaßnahmen für Pflegekräfte wie auch für Ärztinnen und Ärzte. Ich freue mich, dass sowohl die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Häusliche Gewalt" als auch die von unserem Ministerium geförderte "Bundeskoordination Frauengesundheit" die Versorgung der von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern zu einem Schwerpunktthema erklärt haben. Ein solches vernetztes Vorgehen ist wichtig, damit wir das Thema auch in alle zuständigen Bereiche transportieren und die verschiedenen Akteure sensibilisieren."
22 November 2002
Regierung: Gewalt an Frauen keine Chance geben
Jugendprojekt gegen Extremismus und Intoleranz
Jugendprojekt gegen Extremismus und Intoleranz: Zypries lobt fairlink.de
Berlin, am 22. November 2002
Von Jugendlichen für Jugendliche – 60 junge Menschen zwischen 13 und 24 Jahren aus allen Teilen Deutschlands haben sich aktiv mit Extremismus und Intoleranz im world wide web auseinandergesetzt. Die Jugendlichen haben gemeinsam konkrete Anwendertipps für ihre Altersgenossen zum verantwortungsvollen und kritischen Umgang mit Inhalten aus dem world wide web entwickelt. Die Tipps fordern die jugendlichen User auf, mit wachem Blick zu surfen, Inhalte kritisch zu hinterfragen und Kritik an intolerantem oder extremistischen Verhalten öffentlich zu machen, im Netz wie auch im alltäglichen Leben. Am kommenden Montag werden die Jugendlichen Bundespräsident Johannes Rau die Ergebnisse ihrer Arbeit vorstellen.
"Unsere Demokratie lebt davon, dass sich gerade junge Menschen für unsere Grundwerte aktiv einsetzen und sie verteidigen. Der Staat kann rechtsextremistische Inhalte im Netz beispielsweise nur begrenzt strafrechtlich verfolgen, weil nicht alles, was nach deutschem Recht strafbar ist, auch in anderen Ländern verboten ist. Deshalb ist es so wichtig, dass jeder im Alltag in seinem persönlichen Umfeld rassistischen Äußerungen widerspricht und mit seinem eigenen Verhalten dazu beiträgt, Intoleranz und Extremismus gesellschaftlich zu ächten. Dazu haben die Jugendlichen, die die Anwendertipps gemeinsam in Workshops erarbeitet haben, einen hervorragenden Beitrag geleistet. Ich hoffe sehr, dass durch diese Aktion viele Jugendliche dafür sensibilisiert werden, sich beim Surfen, in der Schule oder im Sportverein für ein tolerantes Miteinander einzusetzen", unterstrich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Fairlink.de ist ein Projekt der Initiative STEP21, das unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Johannes Rau steht. STEP21 ist eine gemeinnützige Jugendinitiative, die demokratische Grundwerte im Dialog von und mit Jugendlichen fördert. Sie bietet jungen Menschen ein Forum, sich auszutauschen.
Weitere Informationen zu STEP21 finden Sie unter step21.de und fairlink.de.
Zum Thema Menschenrechte finden Sie ergänzende Informationen unter http://www.bmj.bund.de/.
Zypries: Überschuldete Verbraucher nutzen rechtliche Möglichkeiten für einen Neubeginn
Presseerklärung, Berlin, am 22. November 2002
Das Statistische Bundesamt hat heute bekannt gegeben, dass von den 47.282 Insolvenzen in Deutschland in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 25.697 Insolvenzen von Privatpersonen waren.
"Die Zahl der Privatinsolvenzen macht zwei Dinge deutlich: zum einen nutzen hochverschuldete Menschen das Verfahren, um einen wirtschaftlichen Neuanfang zu machen. Zum anderen belegen die ansteigenden Zahlen bei den Privatinsolvenzen, dass die Möglichkeit zum Neuanfang verstärkt genutzt wird, seit die Bundesregierung mit der am 01.12.2001 in Kraft getretenen Änderung des Insolvenzrechts die Stundung der Verfahrenskosten ermöglicht hat. Natürliche Personen können nun, auch wenn sie mittellos sind, einen Insolvenzantrag über ihr privates Vermögen stellen. Sie können dann nach Ablauf einer sechsjährigen "Wohlverhaltensphase" von ihren restlichen Schulden befreit werden. Wurde bisher die Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen, wenn die Verfahrenskosten nicht aufgebracht werden konnten, so scheitert ein Antrag auf Privatinsolvenz nun nicht mehr an der Mittellosigkeit des Schuldners. Die Schuldner können nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wirtschaftlich neu beginnen und die gestundeten Verfahrenskosten zu einem späteren Zeitpunkt abzahlen, wenn sich ihre wirtschaftliche Situation konsolidiert hat", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
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