Berlin (Deutschland), 19.04.2008 – Der Streit um einen gemeinsamen Gesetzentwurf des deutschen Justiz- und Innenministeriums zur Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes geht quer durch die deutsche Parteienlandschaft. Im Rahmen der Terrorismusabwehr soll das Gesetz die rechtliche Grundlage für die polizeiliche Videoüberwachung der Privatwohnungen von Terrorverdächtigen schaffen. Das neue deutsche Bundesgesetz schafft prinzipiell keinen neuen Tatbestand, betonte die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), sondern setze nur auf Bundesebene um, was teilweise vorher bereits auf Landesebene geregelt war. Das neue Gesetz war notwendig geworden, weil die Terrorismusbekämpfung nach der neugeregelten Arbeitsteilung zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Föderalismusreform jetzt Sache der Bundespolizei ist, also des Bundeskriminalamtes. Ein weiterer Diskussionspunkt neben der Videoüberwachung ist die Ausspähung von Computern von Terrorverdächtigen, die das neue BKA-Gesetz vorsieht. Dabei soll jedoch das Betreten der Wohnungen durch Ermittler zur Installation solcher Spähprogramme (so genannte „Trojaner“) auf den Computern der mutmaßlichen Terrorverdächtigen nicht erlaubt sein, sondern muss online erfolgen. Dies sieht der Kompromiss zwischen Justizministerium (Brigitte Zypries, SPD) und Innenministerium (Wolfgang Schäuble, CDU) vor. Damit soll die grundgesetzlich verbriefte Unverletzlichkeit der Wohnung gewährleistet werden.
Während die Bundesjustizministerin Zypries heute den gefundenen Koalitionskompromiss zum BKA-Gesetz ausdrücklich gegen Kritik verteidigte, geht die Diskussion auch innerhalb der SPD-Fraktion weiter. Ihr Parteikollege, der Innenpolitiker Klaus Uwe Benneter äußerte deutliche Kritik an dem Entwurf. Er sprach von einem „Sammelsurium der Grausamkeiten aus allen Länder-Polizeigesetzen“. Der ebenfalls der SPD angehörende Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy, äußerte Bedenken: „Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres.“ Unterstützung kam dagegen vom SPD-Innenexperten Dieter Wiefelspütz: „Wir haben bei dem BKA-Gesetz fast ausschließlich das abgebildet, was es in den Landespolizeigesetzen schon gibt“, sagte er in einem Interview mit der Braunschweiger Zeitung. Sprecher der Opposition äußerten sich überwiegend kritisch. Der FDP-Innenexperte Max Stadler hält den Gesetzentwurf für „verfassungsrechtlich viel zu bedenklich“. Scharfe Kritik äußerten auch prominente Vertreter der Fraktion der Grünen im Deutschen Bundestag. Die Fraktionsvorsitzende Renate Künast sorgt sich angesichts der geplanten neuen BKA-Befugnisse um den Rechtsstaat: „Was hier an Maßnahmen beschlossen werden soll, erinnert an Systeme, die keine Rechtsstaaten sind. Wenn nun selbst eine SPD-Justizministerin dem Sicherheitswahn der Union nicht mehr Einhalt gebieten kann, muss man sich um die Bürgerrechte sorgen.“ Einen nicht genannten Vertreter der Linksfraktion zitiert AFP mit den Worten, der Gesetzentwurf legalisiere „den staatlichen Einbruch in die geschützte Privatsphäre“. Ähnlich äußerte sich auch der ehemalige Innenminister Gerhart Baum (FDP), der den grundgesetzlich verankerten Schutz der Privatsphäre durch das Gesetz verletzt sieht. Er kündigte eine Verfassungsklage gegen das Gesetz an, wenn es so beschlossen würde.
Aus der Union wurden ebenfalls vereinzelt kritische Stimmen laut. So äußerte sich der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach kritisch zu der Möglichkeit der Videoüberwachung unbescholtener Bürger, er könne sich „nicht vorstellen, dass das gewollt ist und Gesetz werden soll“. Unterstützung für den in dem neuen Gesetz eingeschlagenen Weg kam von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Ihr Vorsitzender, Konrad Freiberg, sagte, die Polizei müsse „beim Bombenbasteln zusehen dürfen“.
19 April 2008
Streit um neues BKA-Gesetz
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