31 Dezember 2002

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    12 Dezember 2002

    Deutschland leistet dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal Vollzugshilfe

    Presseerklärung - Berlin, am 12. Dezember 2002

    Heute hat der Internationale Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) den verurteilten Kriegsverbrecher Dragoljub Kunarac zur Verbüßung seiner 28-jährigen Haftstrafe nach Deutschland überstellt. „Deutschland übernimmt bereits zum zweiten mal die Vollstreckung einer Strafe für einen Kriegsverbrecher aus dem ehemaligen Jugoslawien", sagte Bundesjustizministerin Zypries. „Als Mitglied der Völkergemeinschaft unterstützen wir die wichtige Arbeit des Internationalen Jugoslawienstrafgerichtshofes, indem wir sicherstellen, dass Kriegsverbrecher nach ihrer Verurteilung unverzüglich in den Strafvollzug gelangen."
    Der Gerichtshof, dessen Sitz sich in Den Haag in den Niederlanden befindet, verfügt über keine eigene Haftanstalt und ist daher für den Vollzug der von ihm verhängten Freiheitsstrafen auf die Zusammenarbeit mit den UNO-Mitgliedstaaten angewiesen. Da nahe Angehörige des Verurteilten in Deutschland leben, bat der Gerichtshof die Bundesregierung um Übernahme der Strafvollstreckung, damit dem Verurteilten regelmäßige familiäre Kontakte ermöglicht werden können.

    Im Jahr 2000 hatte die Bundesrepublik Deutschland erstmals die Vollstreckung einer durch den Internationalen Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) verhängten Freiheitsstrafe übernommen. Der heute überstellte Kriegsverbrecher Dragoljub Kunarac ist Bosnier serbischer Nationalität. Er wurde am 22. Februar 2001 durch den IStGHJ in erster Instanz wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen zu einer Freiheitsstrafe von 28 Jahren verurteilt. Die Berufungskammer des IStGHJ hat das Urteil am 12. Juni 2002 bestätigt.