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02 August 2019

FDP spinnt, will den Artikel 15 GG abschaffen

Die FDP-Bundestagsfraktion verlangt allen Ernstes die Abschaffung des Art.15 GG und pseudoargumentiert, dieser Artikel werde nur für populistische Forderungen missbraucht.

Dann will uns die FDP künftig wichtige Infrastrukturprojekte von der Willkür einzelner Bodenbesitzer abhängig machen oder uns jeden geforderten Preis zahlen lassen?

Es gibt es offenbar gar keine vernünftigen Stimmen mehr in der FDP. 😢
Populismus löst keine Probleme, sondern schafft immerzu neue.

Mehr als 15 Mio. € lassen wir uns die FDP an staatlichen Zuschüssen kosten.

Ich bin viel mehr als andere Befürworter der staatlichen Parteienfinanzierung, weil erheblich demokratischer als jede Spende über 500 € pro Jahr und Kopf.

Aber ich erwarte von jeder Partei vernünftige Gegenleistung. Und dann darf einfach nicht passieren, dass eine Partei mit 64.350 Mitgliedern solchen Blödsinn verzapft, der überhaupt nicht diskutiert worden sein kann, sondern vermutlich auf Lindners Mist gewachsen ist.

Vielleicht liegt es am erbärmlichen Frauenanteil von 21,6 %.
Irgendeinen Grund muss es jedenfalls geben.

26 Juni 2019

Zum Mord an Walter Lübcke

Wie es sich bereits angedeutet hatte, war die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten und für humanitäre Flüchtlingspolitik bekannte CDU-Politikers Walter Lübcke rechtsextremistisch motiviert, wie die Staatsanwaltschaft heute von Geständnis des in Untersuchungshaft befindlichen Stephan Ernst berichtete.

Lübckes Gattin, seinen beiden Söhnen und allen, die ihn liebten, gebührt schon wegen des persönlichen Verlust besonderes Beileid, aber solcher Mord ist auch für uns alle eine Tragödie über sonstige Kriminalität hinaus, dass politischer Hass in unserem Lang erneut über Leichen geht.

Meine Wünsche zum Strafprozess:

Mir wäre an einer schnellen Verurteilung auf Basis der Beweise und des Geständnisses gelegen.

Allein die Jahrzehnte seiner politischen Aktivitäten genügen für die Schlussfolgerung, dass ihm der Mord keine "ungereifte" Entscheidung war, sondern aus "gefestigter Überzeugung" erfolgte.

Es wäre folglich nicht bloß die Ausschöpfung des Strafrahmens angemessen, sondern auch anschließende Sicherungsverwahrung vorzusehen, denn seine langjährige im Mord gipfelnde Täter-Opfer-Umkehr lässt keine "Resozialisierung" erwarten.

Und eine neuerliche Gefährdung für die von ihm verhassten Personenkreise darf sich eine zivilisierte Gesellschaft nicht gefallen lassen oder riskieren.

Die Netzwerke, denen solche politischen Täter fast ausnahmslos verbunden sind, sei es "locker" über Hate-Groups oder in Zugehörigkeit zu organisierten Terror-Netzwerken, können und sollten separat ermittelt werden - anstatt sich wie in anderen Fällen - in jahrelangen Prozessen von den Verteidigungswünschen eines ohnehin zur Höchststrafe zu verurteilenden Mörders zu verzetteln, von dem keinerlei Mithilfe bei weiterer Aufklärung zu erwarten ist.

Das allerdings gehört selbstverständlich zur strafprozessualen Abfrage, die möglicherweise etwas an meinen obigen Strafverfahrensforderungen und der Strafzumessung ändern könnten:

- Von wem die Waffe, Munition, etwaiges Fluchtfahrzeug usw.?

- Gab es einen Tipp-Geber, wo, wann und wie der CDU-Politiker ermordet werden konnte?

- Mag er sich nun doch irgendwelcher Mittäter und Helfer erinnern?

- Welchen Beitrag mag er leisten, dass sich derartige Verbrechen nicht wiederholen? Mag er weitere Personen nennen, die solche Verbrechen propagieren oder zu begehen planen? Kennt er Personen, die Listen mit Anschlagszielen anfertigen, vorhalten oder verbreiten?

Wenn die Antworten immerzu "Nein" lauten oder die Aussage verweigert wird, was ihm im Rahmen seiner Verteidigung selbstverständlich zusteht, brauchen solche Ermittlungen keine Fortsetzung im Rahmen seines Prozesses.

Dass solche Ermittlungen ins Täter-Umfeld nicht einschlafen, muss Anliegen breitester Öffentlichkeit und gehört politisch und medial bleibend beobachtet.

31 August 2017

"Die Moral ist der Feind des Rechts" ?

So tönt der amtierende Vorsitzende des deutschen Richterbundes (DRB) Jens Gnisa.

Rechtsphilosophie scheint dieser Praktiker nicht studiert, sonst wüsste er:

Die Moral hat das Gewissen allen Rechts zu sein.
Ohne Moral wäre das Recht auf Ordnung reduziert.


Öffentliche Nachhilfe impossible, denn zu Markus Lanz, dem Wunschschwiegersohn der Nation, schafft es halt nur, wer wenigstens schon mal der Bildzeitung einen Aufreißer gut war.

Doch wie kommt der Mann darauf? Und inwieweit hätte er recht?

Vielen wäre es Traum, Richter zu sein, jedoch Alptraum, denn je mehr man sich zum Schicksal anderer macht, desto größer hat die Sorge zu sein, man werde ihnen nicht gerecht.
Aus gestressten Richtern kann aber das Gegenteil werden, denn wer "Akten" zögerlich entscheidet, dem türmt sich das Unrecht auf dem Tisch und kann manches verschlimmern.

So werden viele Richter "pragmatisch" und aus Perspektive von Gericht und Öffentlichkeit "effektiv", wenn ihr Sprüche-Repertoire eindrucksvoll genug Begründung scheint.
Darin gibt es wahre Meister. Man darf halt bei manchen nicht so genau drüber nachdenken, was er da eigentlich gesagt und ignoriert hat.

Auch in der Talkshow kam er "gut rüber", zu gut, denn ich habe es satt, wenn vergleichsweise gutgestellte Leute ihren Berufsfrust und Standesdünkel mit falschem Tenor die Öffentlichkeit in Wallung bringen - und das in Buchform zum Nebenerwerb oder Egoshooting machen.

Vor Jahren hatten wir die Neukölln gestresste Richterin Kirsten Heisig mit ihrem Bestseller "Das Ende der Geduld: Konsequent gegen jugendliche Straftäter" - manches richtig, vieles falsch, wie schon der Titel eher wuschig machte, während dem Problem nur beizukommen ist, wenn so organisiert, dass Effizienz und Geduld nicht im Widerspruch stehen.

Geduld hat mit Untätigkeit nichts gemein, wenn es um Gewalttäter geht. Und im Jugendstrafrecht ist Ungeduld allemal kontraproduktiver als im Erwachsenenstrafrecht. - Und Zeit für ein Buch zu schreiben, haben auch nicht alle Gestressten.

Aber unser Jens Gnisa hat die Zeit und wird jetzt durch sämtlich Talkshows touren mit dem Atemlos-durch-die-Nacht-Titel "Das Ende der Gerechtigkeit. Ein Richter schlägt Alarm".

Hmm, "Alarm"?
Heißt doch sonst so gemütlich: "Es besteht kein Grund zur Hysterie!", als wenn es dafür jemals Grund geben können.
Für "Alarm" mitunter schon, z.B. wenn die Schule brennt, aber wenn es um Gesetzesreformen keinesfalls neuer Probleme geht, dann ist Alarmismus schon erster Beweis für Unsachlichkeit.

Nein, ich werde es nicht lesen, um es kritisieren zu dürfen, wie mir anlässlich meiner Kritik an Sarrazins "Deutschland schafft sich ab" vorgeworfen wurde, als sei dem Mann nicht genügend Talkshow vergönnt gewesen, seine Titelthese auszuführen. - Auch der hatte zu viel Zeit, dass er neben seinem Job als Bundesbank-Vorstandsmitgleid inmitten der Finanzkrise über "Kopftuch-Mädchen" philophobierte.

Und Gnisas Fallbeispiele, wenn er sich beschwert, dass anlässlich einer ergangenen Ausweisungsentscheidung das Gericht durch eine Demonstration blockiert worden sei? Solche Moral sei Feind unseres Rechts? Auf erstes Gehör - und mehr kam dazu nicht - war es schlimmstenfalls Empörung gegen die Härte des Rechts, aber doch keine "Feindschaft".

Und solche Fehleinschätzung Gnisas bestätigte sich dann auch durch seinen Vergleich, dass wenn so etwas geduldet werde, dann sei beim nächsten Mafia-Prozess das Gericht von der Mafia umstellt.

"Wollen wir das?" Nein, lieber Herr Gnisa, das wollen wir nicht :-) und falls es dazu kommen sollte, während für die Mafia eher der Schuss aus dem Hinterhalt kommt, dann probieren Sie es bitte mal mit 110, denn ist es Pflicht der Polizei, eine Blockade des Gerichts zu verhindern oder zu beenden.

Aber dass unsere in Gesetze eingeflossene Moral gebietet, bei der Räumung von Gewissens-Motivierten gemäßigter vorzugehen als gegen die Mafia, dürfte nicht bloß im ARD-Tatort so sein.

MfG, Markus S. Rabanus / Berlin

14 April 2017

EGMR verurteilt Russland wegen des Antiterroreinsatzes von Beslan 2004

Der EGMR verurteilte Russland zu 3 Mio.€ Schmerzensgeld an Hinterbliebene wegen des verpfuschten Antiterroreinsatzes in Beslan von 2004.

Auch ich hatte damals das Vorgehen der Sicherheitskräfte als vollends rücksichtslos gegenüber den Terrorgeiseln kritisiert, insbesondere, dass vollends versäumt wurde, vor der Erstürmung wenigstens eine hinreichende notärztliche Versorgung zu gewährleisten.

Die damaligen Einsatzvideos sollten Putins "Entschlossenheit" demonstrieren und dokumentierten m.E. unentschuldbaren Dilettantismus.

Das EGMR-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die geringe Schmerzensgeldhöhe allenfalls Symbolik.
Trotzdem ist nicht damit zu rechnen, dass Russland diesem Urteil nachkommt, denn sonst hätte schon ein russisches Gericht in gleicher Weise entschieden - hinreichende Unabhängigkeit vorausgesetzt.

http://www.tagesschau.de/ausland/beslan-egmr-101.html

04 Juni 2014

65 Jahre Gundgesetz - Kritik an Lammert

Die Feierstunde ist schon ein paar Tage her, aber bei Facebook brüstet sich die CDU mit Lammerts Rede, die mir zwar interessant, aber doch eher eine unverzeihliche Frechheit gegen das BVerfG war, wenn der Bundestagspräsident meint, das Bundesverfassungsgericht überschreite seine Kompetenzen, wenn es so häufig Regierungshandeln und Gesetzgebung in die Schranken verweise.

 @Herr Lammert, die Verfassungsprobleme ergeben sich weit mehr daraus, dass unsere Volksvertreter ihre grundgesetzlichen Kompetenzen überschreiten, z.B.
 - durch Einholung eines US-Rechtsgutachtens, das uns die Souveränität beschneidet und unsere Bürgerrechte verletzt, - durch die Atomwaffenmodernisierung trotz Atomwaffensperrvertrag,
 - durch eine Diätenerhöhung, die keinesfalls auch nur annähernd demokratisch bestätigt würde,
 - durch den vielen Hinterzimmerlobbyismus und die Geheimabkommen mit Staaten und Firmen, z.B. Mautverträge.

 Nein, @Herr Lammert, nicht das Bundesverfassungsgericht gefährdet den Rechtsstaat, sondern der Bundestag höhlt uns die Rechte aus, also ausgerechnet die Leute, die wir wählen, aber über deren Befugnisse sie uns nicht abstimmen lassen. Und dass das Grundgesetz lt. Art.146 längst hätte zur Verfassung werden müssen, interessiert Sie wahrscheinlich auch nicht, denn Ihnen ist eben nicht ernst mit dem Grundgesetz.

MfG, Markus Sebastian Rabanus

12 April 2014

Urteilsschelte zur Mängelhaftung bei Immobilienverkäufen

Ein Mietshaus in Berlin wechselt für einen Kaufpreis i.H.v. 260.000 € den Eigentümer. Der Erwerber setzte für die Schwammbeseitigung vor dem Berliner Kammergericht 639.000 € Schadensersatz gegen den Veräußerer durch, die Haftung sei unbegrenzt. Dagegen zog der angerufene BGH zwar eine Haftungsgrenze ein und verlangte von der Vorinstanz zwecks Verkäuferschutz weitere Berücksichtigungen, aber dennoch läuft auch das BGH-Urteil darauf hinaus, den Kauf von Schrottimmobilien zum Geschäftsmodell für arglistige Erwerber zu machen, indem der Kaufpreis für unmaßgeblich erklärt und der fiktive Verkehrswert einer mangelfreien Immobilie zum Maßstab der Gewährleistung gemacht wird.

Die absurde Folge daraus: Je tiefer jemand unter dem Verkehrswert verkauft, desto mehr Schadensersatz riskiert er über die Kaufpreisrückerstattung hinaus. Herzlichen Dank, lieber BGH:-), aber das schaut mir nicht nach "Verkäuferschutz" aus.

M.E. müssen jetzt Verkäufer von Altimmobilien (besser aller Immobilien) darauf bestehen, dass der Käufer vor Vertragsabschluss ein umfassendes Bausachverständigengutachten einholt und dadurch seine im Kaufpreisversprechen ausgedrückte Wertschätzung für das Kaufobjekt substantiiert.

Bei vermieteten Kaufobjekten sollten auch die Mietverhältnisse sachverständig begutachtet sein, so dass der Verkäufer auch wirklich nur noch für arglistig verschwiegene Sach- und Rechtsmängel haftet. Ansonsten riskiert der Veräußerer sein Vermögen sogar über den Kaufpreis hinaus.

Im notariellen Kaufvertrag muss es mindestens heißen: "Der Käufer hatte ausgiebig Gelegenheit, sich der etwaigen Mängel des Kaufobjekts sachverständig und umfassend zu vergewissern." - Aber auch solche Klausel genügt u.U. nicht, denn in der BGH-Pressemitteilung heißt es: "Das Prognoserisiko (ob sich die Sanierung lohnt) trägt der Verkäufer." Das ist unglaublich, denn Altimmobilien zu verschenken, wäre sicherer. Dann aber bitte nur noch an mich.

BGH-Pressemitteilung Nr. 60/2014: Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten der Schadensersatzanspruch des Käufers eines Grundstücks gegen den Verkäufer auf den Ersatz des mangelbedingten Minderwerts des Grundstücks beschränkt ist.
In dem zugrunde liegenden Verfahren kaufte die Klägerin von den beiden Beklagten ein mit einem Mietshaus bebautes Grundstück zu einem Kaufpreis von 260.000 €. Nach dessen Übergabe stellte die Klägerin fest, dass das Gebäude mit echtem Hausschwamm befallen ist. Das Landgericht erließ ein Grundurteil, wonach die Beklagten dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet sind. Im anschließenden Betragsverfahren wurden die Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 89.129,86 € sowie von 45.000 € als Ausgleich des nach der Schwammsanierung verbleibenden merkantilen Minderwerts verurteilt. Ferner wurde festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, auch den weitergehenden durch den Hausschwamm hervorgerufenen Schaden zu ersetzen. Die Urteile sind rechtskräftig. Nach der Durchführung weiterer Sanierungsmaßnahmen verlangt die Klägerin von den Beklagten nunmehr den Ersatz eines weitergehenden Teilschadens in Höhe von 499.728,86 € sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 5.371,66 €. Ihre Klage ist in den Vorinstanzen erfolgreich gewesen. Nach Ansicht des Kammergerichts ist die Ersatzpflicht der Beklagten nicht begrenzt. Bei der Prüfung, ob die Mängelbeseitigungskosten unverhältnismäßig sind, sei nicht von dem Kaufpreis, sondern von dem Verkehrswert des mangelfreien Grundstücks auszugehen. Dieser liege bei (mindestens) 600.000 €, während die Zahlungen, zu denen die Beklagten bislang verurteilt worden sind, sich auf insgesamt 639.230,38 € beliefen und sie damit nur ca. 6% über dem Verkehrswert lägen.
Der unter anderem für Verträge über Grundstücke zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Beklagten das Urteil des Kammergerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Grundsätzlich kann der Käufer von dem Verkäufer Ersatz der zur Beseitigung eines Mangels erforderlichen Kosten verlangen. Sind die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten jedoch unverhältnismäßig, ist zum Schutz des Verkäufers der Schadensersatzanspruch auf den mangelbedingten Minderwert der Kaufsache beschränkt. Die Annahme der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung bzw. der dafür erforderlichen Kosten setzt eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls voraus. Bei Grundstückskaufverträgen kann als erster Anhaltspunkt davon ausgegangen werden, dass Mängelbeseitigungskosten unverhältnismäßig sind, wenn sie entweder den Verkehrswert des Grundstücks in mangelfreiem Zustand oder 200% des mangelbedingten Minderwerts übersteigen.
Ausgehend von den Feststellungen des Berufungsgerichts, wonach der Zeitwert des Gesamtobjekts im Zustand des Befalls mit echtem Hausschwamm 507.202 € beträgt und jener ohne Hausschwammbefall bei (mindestens) 600.000 € liegt, kommt eine Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigungskosten ernsthaft in Betracht. Die bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts sind allerdings nicht ausreichend. Für die weitere Sachbehandlung hat der Senat außerdem darauf verwiesen, dass bei der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigungskosten auf den Beginn der Mängelbeseitigung durch den Käufer abzustellen ist. Stellt sich erst im Nachhinein heraus, dass die Kosten höher als erwartet sind, steht dies einer Ersatzpflicht nur entgegen, wenn ein wirtschaftlich denkender Käufer die Arbeiten auch unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Kosten nicht fortführen würde oder fortgeführt hätte. Das Prognoserisiko trägt der Verkäufer. Das Berufungsurteil war daher aufzuheben und die Sache – auch zur Behebung weiterer Rechtsfehler bei der Feststellung der grundsätzlich erstattungsfähigen Mängelbeseitigungskosten – zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.
Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12
LG Berlin – Urteil vom 15. März 2011 – 5 O 464/09
Kammergericht – Urteil vom 22. Oktober 2012 – 20 U 92/11
Karlsruhe, den 4. April 2014
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe

Weitere Urteilsschelte: Wenn der Verkehrswert inklusive Hausschwamm auf "507.000 €" beziffert und der Verkehrswert ohne Hausschwamm auf "mindestens 600.000 €" vermutet wird, dann wäre die Wertdifferenz ein Sechstel und könnte allenfalls einen "Schadensersatz" i.H.v. 44.000 € rechtfertigen, denn um solch Sechstel könnten sich beide Vertragsparteien geirrt haben und sollten folglich auch in solchem Verhältnis haften, aber auch das ist durch den niedrigen Kaufpreis ("260.000 €") kontraindiziert.

 - Die Außerachtlassung des Kaufpreises ist absurd, denn sie verwirft das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, entzieht die Geschäftsgrundlage.

- Die Vereinseitigung des allgemeinen Immobilienrisikos auf den Veräußerer ist ebenfalls absurd, es sei denn, die Mängelfreiheit einer Altimmobilie wäre ausdrücklich versprochen, aber das würden sich vermutlich nur Schwindler trauen.

31 März 2014

IGH verurteilt Japans "wissenschaftlichen" Walfang

Hat jetzt die Lügerei ein Ende? Seit 1986 umgeht Japan das internationale Walfangverbot unter dem Vorwand, der Walfang diene Forschungszwecken.
Mehr als 10.000 der weiterhin vom Aussterben bedrohten Meeressäuger wurden seither von japanischen Walfängern gekillt. Oft kam es zu gefährlichen Zwischenfällen mit Umweltschützern, z.B. der Versenkung des Schnellbootes "Ady Gil" der Walschutz-Organisation SeaShepherd im Jahr 2010.

Australien erhob gegen Japan Unterlassungsklage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH). Neuseeland schloss sich der Klage an, während andere Staaten (auch Deutschland) zwar "Kritik" an Japan übten, aber letztlich das betrügerische Gemetzel duldeten. Jetzt entschied der IGH gegen Japan. - Eine späte Entscheidung, eine überfällige Entscheidung.

Siehe http://www.icj-cij.org/docket/files/148/18136.pdf

27 Februar 2014

Freispruch Wulff und Rücktritt Gauck?

Das Landgericht Hannover sprach den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff vom Vorwurf der Korruption frei. Rehabilitiert ist er damit nicht. Folgerichtig wäre es, wenn jetzt auch Gauck den Rücktritt erklärt und die Bundesversammlung zur Wulff-Wiederwahl auffordert.
Trotz parteipolitischer Vorbehalte sah ich die damals gegen ihn erhobenen Vorwürfe als unbegründet an und veröffentlichte dazu unter anderem die nachstehend verlinkten Kommentare:

14.12.2011: http://onlinewoche.blogspot.de/2011/12/schmarren-in-kritik-wulff.html
19.12.2011: http://onlinewoche.blogspot.de/2011/12/wulff-und-die-halbwahrheiten-von.html 03.01.2012: http://onlinewoche.blogspot.de/2012/01/spd-schadet-dem-rechtsstaat-in-der.html 04.01.2012: http://onlinewoche.blogspot.de/2012/01/medienkritik-wulff-interview-von-ard.html 18.02.2012: http://onlinewoche.blogspot.de/2012/02/kommentar-zum-wulff-rucktritt.html
19.12.2011: http://onlinewoche.blogspot.de/2011/12/affare-wulff-die-krise-sucht-den.html
06.01.2012: http://onlinewoche.blogspot.de/2012/01/handschlagqualitat-der-wulff.html
02.01.2012: http://onlinewoche.blogspot.de/2012/01/scheibchenweise-indiskretion-vs-wulff.html
23.01.2012: http://onlinewoche.blogspot.de/2012/01/spiegel-in-bild-manier-vs-wulff.html
12.05.2012: http://onlinewoche.blogspot.de/2012/05/eklat-henri-nannen-preis-2012.html
23.11.2011: http://onlinewoche.blogspot.de/2011/12/wulffs-bankkredit-zweifelhafter-als-der.html
20.12.2011: http://unsere.de/rettet_den_wulff.htm

In dieser Sache wurden es erstaunlich viele Kommentare, aber in diesem Fall hatte da jemand, auch wenn er mein Freund nicht wäre, einfach mal zu viele gewichtige Feinde. Und dann warfen sie ihm noch vor, dass er sich ungeschickt wehre, als sei es Moral, jemanden treten zu dürfen, der sich nicht zu wehren versteht. Und die Macht der Medien, so wichtig sie ist, war auch in diesem Fall einfach bloß Missbrauch.
Doch wo war der Rest unserer Bildungsnation? Vielleicht hatte der Mann nur einen Fehler gemacht, indem er einmal die recht wichtige Wahrheit sagte, dass der Islam zu Deutschland gehört. 

26 Februar 2014

Bundesverfassungsgericht kippt 3-Prozent-Sperrklausel bei EU-Wahl

Bei der letzten Bundestagswahl waren es 16 Prozent der Wählerstimmen, die an der Fünf-Prozent-Klausel scheiterten, immerhin rund 7 Millionen Wähler.
Bei den Wahlen zum EU-Parlament sieht das deutsche Wahlrecht eine Drei-Prozent-Sperrklausel vor. Jetzt verwarf das Bundesverfassungsgericht diese EU-Sperrklausel als "unter den gegenwärtigen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen verfassungswidrig".

BVerfG-Pressemitteilung im Wortlaut 

04 Februar 2014

25.000 Stalking-Anzeigen pro Jahr, aber kaum Urteile

§ 238 StGB ("Nachstellung") schützt noch immer die Stalker, wenn die Strafbarkeit voraussetzt, dass die "Lebensgestaltung des Opfers "schwerwiegend beeinträchtigt" sein muss.

Die Straftatbestand sollte stattdessen lauten: "Wer einem Menschen gegen dessen erklärten Willen und ohne berechtigtes Interesse nachstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

11 Dezember 2013

Zum NSU-Prozess und vier Forderungen

Noch mehr Sumpf >> http://www.tagesschau.de/inland/nsulka100.html

Ganz sicher bin ich mir der Verantwortung bewusst, dass es uns mit der Domain "Antifaschismus.de" obliegt, den Fortgang des NSU-Prozesses zu dokumentieren und kommentieren, aber das Versagen auf allen Ebenen und die Vertuschung hat Ausmaße, die von hier aus einfach nicht zu erhellen sind, so dass einzig die Forderungen bleiben:

1. Schluss mit der unsinnigen "Beobachtung" durch die Verfassungsschutzämter, die allenfalls zu Behinderung der Strafverfolgungsbehörden führten, Verjährungen ermöglichten, Strafvereitelung waren, weitere Straftaten ermöglichten.

2. Schluss mit dem Einsatz von "V-Leuten", die zur rechtsextremistischen Szene gehören, denn solche Strolche erzählen allenfalls Märchen und werden dafür dann auch noch bezahlt.

3. Statt der ausufernd geheimdienstlichen Ineffizienz braucht es konsequente Strafverfolgung durch Polizei und Justiz, erforderlichenfalls unter Einsatz verdeckter Ermittler.

4. Und Schluss mit albernen Urteilen, die Wiederholungstäter (z.B. NPD-Vize Udo Pastörs) mit Strafen "zur Bewährung" begünstigen, weil unsere Justiz entweder die rechtsextremistische Gefahr unterschätzt, billigt oder aber Angst davor hat, mit den Familien ins Fadenkreuz rechtsextremistischer Terroristen zu geraten.

13 November 2013

Wurde Asylbewerber Oury Jalloh ermordet?

Am 7.Januar 2005 soll sich der an Füßen und Händen gefesselte und auf einer Matratze liegende Asylbewerber Oury Jalloh in einer Arrestzelle der Dessauer Polizei mit einem Feuerzeug selbst angezündet und verbrannt haben. Die Wachhabenden wollen es erst bemerkt haben, als es für eine Rettung bereits zu spät gewesen sei. Keine Schreie, kein Rauch?
Zweifel an dieser Version gab es immer und führten im vergangenen Jahr zur Verurteilung der beteiligten Polizisten wegen "fahrlässiger Tötung" zu einer Geldstrafe i.H.v. 10.800 €. Neuerliche Gutachten scheinen jedoch den gerichtlich festgestellten Tathergang gravierend zu widerlegen, denn laut Zeit.de sprach der Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann von "sehr ernsten, überraschenden und zum Teil erschreckenden Informationen".

EuGH: Türkei muss Schmerzensgeld an Kurden zahlen

Eine späte Entscheidung, denn es ging um einen Vorfall aus dem Jahr 1994, als die türkische Luftwaffe kurdische Dörfer im Osten des Landes bombardierte, wodurch mehr als 30 Menschen getötet wurden. Klagende Angehörige bekamen jetzt vom Europäischen Gerichtshof einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 2,3 Mio. Euro gegen den türkischen Staat zugesprochen, da die Behauptung der türkischen Militärs unglaubwürdig erschien, es habe sich um eine militärische Auseinandersetzung mit der PKK gehandelt.

22 August 2013

USA: 35 Jahre Gefängnis für die Wahrheit

Gestern verurteilte ein US-Militärgericht den Soldaten Bradley Manning zu 35 Jahren Gefängnis, weil er sein Land und die Weltöffentlichkeit über us-amerikanische Kriegsverbrechen und die damit zusammenhängenden Geheimdepeschen in Kenntnis setzte, während die von ihm dokumentierten Morde ungesühnt blieben.

Jeder anderslautende Tenor in der Berichterstattung zu diesem Fall macht sich der Beschönigung der Kriegsführung in Afghanistan und im Irak mitverantwortlich.
Anstatt unterwürfig die Gesetzesverstöße runter zu beten, derer Manning schuldig gesprochen wurde, braucht es Kritik an der weltweiten Lügerei von Regierungen und solchen Gesetzen, mit denen Verbrechen als "Staatsgeheimnisse" geschützt werden, ob in den USA, in Russland, China, Syrien, Deutschland und anderswo.

Für Leute wie Manning, Snowden und Assange ist auch kein "Gnadengesuch" adäquat, sondern die Forderung nach Amnestie und Dank, denn die Wahrheit muss wichtiger sein sogar auch als die etwaig zweifelhaften Motive und Methoden ihrer Verbreitung. Es geht in diesem Streit um die Erarbeitung von Prinzipien, die Gesetz werden müssen, denn ohne Transparenz kann die Welt nicht mitdenken, nicht urteilen, was geschieht, was verbrochen wird. Es geht um die Frage, ob die Regierten wissen dürfen, was die Regierungen treiben oder bloß Propaganda ist.

Wäre Manning Iraner und hätte die Welt über iranische Regierungsverbrechen informiert, so wäre er den Regierungen in Washington und Berlin ein "Regimekritiker" und "Held", aber solch zweierlei Maß taugt nicht für Frieden und Freiheit, sondern nur dem Unfrieden und Krieg.

Lexikalisches http://de.wikipedia.org/wiki/Bradley_Manning
Lexikalisches http://de.wikipedia.org/wiki/Julian_Assange
Lexikalisches http://de.wikipedia.org/wiki/Edward_Snowden

20 August 2013

Staatsanwalt fordert "60 Jahre" Freiheitsstrafe gegen Whistleblower Manning

Über diese lebenslängliche Haftstrafe hinaus forderte der Militärstaatsanwalt Joe Morrow eine Geldstrafe i.H.v. 100.000 US-Dollar. Die Strafe solle eine "Botschaft" an alle Soldaten sein, die über Geheimnisverrat nachdenken.
Mag sein, dass solch Kalkül aufgeht, aber es droht, dass daraus auch eine ganz andere "Botschaft" wird, dass die USA ihre eigenen militärischen Verbrechen verheimlichen will, um die Weltöffentlichkeit zu desinformieren.

31 Juli 2013

Justiz-Einsicht: "Rauchen gefährdet Ihr Mietverhältnis"

Ein Düsseldorfer Amtsgericht gab (heute) der fristlosen Kündigung gegen einen 74-jährigen Raucher statt, der seine verqualmte Wohnung nicht ausreichend lüftete, was zu Geruchsbelastungen im Treppenhaus führte.
Der Mieter im WDR-Zitat: "Ich kämpfe weiter. Das lasse ich mir nicht gefallen. Wir werden in jedem Fall in die nächste Instanz gehen, notfalls bis zum Bundesgerichtshof." - Falls er bis dahin nicht gestorben ist, aber mitunter hält geräuchertes Fleisch länger, was auch ihm durchaus zu wünschen ist, aber dann vielleicht doch besser in einem Haus mit Gleichgesinnten.

Manning wurde "schuldig" gesprochen + Medienkritik

Gestern kam es zum Schuldspruch gegen Manning wegen Spionage usw., nur der Anklagepunkt "Feindunterstützung" wurde fallengelassen. Das erspart ihm zwar eine Strafbarkeit mit Todesstrafe, aber die übrigen Schuldsprüche ermöglichen eine Freiheitsstrafe von mehr als 130 Jahren. Man darf gespannt sein, wie weit das Gericht den Strafrahmen ausschöpft. Im August soll dem Schuldurteil das Strafurteil folgen.

Was hat Manning "verbrochen"?

Er lieferte an Wikileaks ca. 700.000 Geheimdokumente, von denen viele die schmutzigen Seiten der US-Kriegsführung dokumentieren, am bekanntesten das Video einer Kampfhubschrauberbesatzung, die im Irak genüsslich auf eine Menschenansammlung feuerten und dabei u.a. zwei REUTERS-Mitarbeiter töteten.
Das ging die Weltöffentlichkeit an, wie jedes Kriegsverbrechen die Öffentlichkeit angehen muss, um darüber befinden zu können, sofern uns Demokratie von Bedeutung ist, für die diese Kriege angeblich geführt werden.
Folgerichtig bedienten sich alle mir bekannten Leitmedien aus dieser Quelle, aber offenbar nicht mit demokratischer Motivation, wenn der Schuldspruch gegen die Nachrichtenquelle als obligatorisch und weitgehend kritiklos hingenommen wird. Dann nämlich hätten sich selbige Medien dieser Nachrichtenquelle NICHT bedienen dürfen.

"Wir berichten bloß! Wir bewerten nicht!", so lautet die Ausrede der Medienverantwortlichen, aber so verlogen schon solche Unterscheidung ist, als sei die Auswahl keine Bewertung, so verlogen, dass nicht auch darüber hinaus reichlich "bewertet" wird, was ja nur aufrichtig wäre, aber auf Basis der Lüge nicht aufrichtig wird.
Ein Beispiel dafür lieferte Klaus Kastan im ARD-Hörfunkstudio Washington vom 16.12.11, getitelt mit "Bradley Manning: Held oder Saboteur?" - Für die Antwort auf diese Frage kolportiert Kastan dann ausgiebig das Bild eines schwächlichen und erfolglosen Mannes, der womöglich nur deshalb zum Verräter geworden sei. Das mag den Psychologen interessieren, das mag generell wichtig sein, um die Motivation politischen Handelns nicht bloß aus deren Verlautbarungen zu verstehen, sondern tiefer zu beleuchten, aber für die Frage, ob ein Handeln richtig oder falsch, ob Heldentat oder niederträchtiger Sabotageakt ist, bringt die Untersuchung der Windeln rein gar nichts.

@Herr Klaus Kastan, der Öffentlichkeit den Zeugen Manning als Helden unglaubwürdig machen, ist Ihnen mit solcher Schaustellung doch glatt gelungen. Gratulation, aber es war eine Schande für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wechseln sie zu FOX, RTL oder anderswo hin, aber in einer demokratischen Medieninstitution haben sie nichts zu suchen. Und schlussendlich eine ganz einfache Frage an Sie bzw. Ihre Unterwäsche: Hätten Sie an Stelle von Manning die Kriegsverbrechen veröffentlicht oder nicht?

17 Juli 2013

YAHOO will Datenweitergabe-Urteil veröffentlichen

Ohne den ZEUGEN Snowden wüssten wir weniger, wenngleich so viele Strukturen so geheim gar nicht sind, aber a) wird über sie nur selten und nur wenig qualifiziert berichtet, b) wurden sie zu Zwecken der Geheimhaltung geschaffen.

Mir unbekannt war beispielsweise ein 1978 geschaffenes US-Gericht, das geheim tagende "Gericht zur Überwachung der Auslandsgeheimdienste" mit dem nichtssagenden Kürzel "FISA", welches den US-Geheimdiensten massenweise Freibriefe ausstellt, mit denen diese "auf rechtlicher Grundlage" bei unseren Datenkraken (Google, Microsoft, Facebook, YAHOO, Amazon, Ebay, Internetprovidern usw.) Datenherausgabe durchsetzen.
Und die Datenkraken dürfen die Öffentlichkeit offenbar auch nicht darüber informieren, was sie vermutlich auch lieber verschweigen. Jedenfalls dementierten die Datenkraken solche Datenweitergabe bislang, belogen die Öffentlichkeit und werden die Lügerei demnächst mit den gerichtlichen Zwängen rausreden.
Diesen Weg scheint jetzt YAHOO beschreiten zu wollen, denn der Konzern erstritt das Recht, ein FISA-Urteil veröffentlichen zu dürfen, auf dessen "Rechtsgrundlage" im Jahr 2008 die Datenweitergabe erzwungen wurde.

GEHT UNS DAS AN? - Ja, das tut es, auch wenn sich viele Leute erzählen lassen, die Spähprogramme würden vor Terrorismus schützen, obgleich durch nichts erwiesen, wie jetzt auch der Bundesinnenminster eingestanden hat, sondern nur von diesen riesigen Personalapparaten behauptet, denen trotz Haftbefehlen gegen NSU-Terroristen entgangen sein will, dass sie mehr als 10 Jahre lang mordeten, bevor ihnen die Flucht nach einem Bankraub misslang.

15 Juli 2013

Asylgrund: Snowden ist "politisch verfolgt", weil ...

Edward Snowden wird "politisch verfolgt", weil er m.E. kein faires Justizverfahren zu erwarten hat, wie es der US-Rechtsstaat auch gegenüber den eigenen Geheimdiensten durchzuführen hätte.

Die Snowden-Asyl-Petition Nr.43198 hat inzwischen mehr als 10.000 Mitzeicher/innen.

Mitzeichnen siehe http://epetitionen.bundestag.de

02 Juli 2013

Der Fall des Pfarrers Lothar König

Es ist kein neuer Fall, geht jetzt jedoch in eine neue Etappe: Nach Ausschreitungen zwischen Polizei und Gegendemonstranten eines Neonazi-Aufmarsches in Dresden am 19. Februar 2011 hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König wegen des Verdachts der Rädelsführerschaft zur Gewalt gegen die Polizei und schweren, aufwieglerischen Landfriedensbruchs ermittelt. Dem Jugendpfarrer wurden ausgerechnet Videosequenzen zu Last gelegt, in denen er beruhigend auf die Demonstrationsteilnehmer mit dem Hinweis einwirkte, dass die Polizei erkennbar unbewaffnet sei, was die Ermittler in eine Aufforderung zur Gewalt umdeuteten.
Weiteres Videomaterial, welches keinerlei Umdeutung ermöglicht, wurde seitens der Polizei offensichtlich unterdrückt und wird jetzt endlich auch gerichtlicherseits gesichtet.

Eine ältere ZDF-Reportage zu diesem Fall: http://www.youtube.com/watch?v=ClzdwaEDM6A