08 April 2008

Emanzipation einer "Bananenrepublik"?

Bananenimporte: Ecuador gewinnt Streitschlichtungsverfahren gegen die EU

Genf (Schweiz), wikinews 08.04.2008 – Das Streitschlichtungsgremium der Welthandelsorganisation (WTO) gab gestern Ecuador in einem Streit mit der Europäischen Union Recht. Das WTO-Gremium entschied, dass der bevorzugte Marktzugang, den die EU den AKP-Staaten gewährt, nicht mit den WTO-Regelungen, insbesondere dem GATT von 1994 vereinbar ist.

Ecuador hat als weltgrößter Bananenproduzent kritisiert, dass die EU den AKP-Staaten erlaubt, jährlich bis zu 775.000 Megatonnen Bananen zollfrei in die EU einzuführen. Bei der Auseinandersetzung zwischen lateinamerikanischen Staaten und der EU über das Thema „Bananenimporte“ handelt es sich um den am längsten andauernden Handelskonflikt, der über die WTO ausgetragen wird. Bereits 1996 hatten Ecuador, Guatemala, Honduras, Mexiko und die Vereinigten Staaten eine Beschwerde beim Streitschlichtungsgremium der WTO eingereicht. Die USA haben sich der Beschwerde angeschlossen, weil multinationale Konzerne mit Sitz in den USA, wie beispielsweise Chiquita, Bananen in Ecuador anbauen.

Laut „BBC News“ zieht die EU in Betracht, den Entscheid anzufechten. Sollte der Entscheid Bestand haben, darf Ecuador Handelssanktionen gegen die EU erheben. Der ecuadorianische Vertreter bei der WTO, Cesar Montano Huerta, nannte die Entscheidung einen „großen Sieg“, hofft aber auf eine Einigung im Zuge von weiteren Verhandlungen.

Hintergrund der Auseinandersetzung sind seit den 1950-er Jahren existierende Handelsverträge zwischen der EU und den AKP-Staaten (zum Beispiel das Lomé-Abkommen und das Cotonou-Abkommen), darunter viele mit ehemaligen Kolonien Frankreichs und Großbritanniens, die die AKP-Staaten beim Marktzugang begünstigen. Die EU verhandelt derzeit mit diesen Staaten über sogenannte Economic Partnership Agreements, neue Abkommen, die im Einklang mit dem WTO-Recht stehen sollen.