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30 August 2009

Schäuble hält RAF-Akten unter Verschluss

Behinderung der Justiz

Neue Erkenntnisse begründen den Verdacht, dass die Ex-Terroristin Verena Becker bei der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 32 Jahren mittäterschaftlich war. Der Mord wurde nicht aufgeklärt. Schon damals hielt der Verfassungsschutz Akten unter Verschluss, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Mitwirkungen von Verfassungsschutzagenten betreffen.
Nun fordern der Sohn von Buback und auch der CDU-Politiker Bosbach, dass Schäuble die Akten zur Einsichtnahme freigibt.

Die bundesdeutschen Geheimdienste hatten im allgemeinen Treiben des Ost-West-Konflikts von Anbeginn Tatbeiträge geleistet, um insbesondere die extremistischen Teile der Studentenbewegung in die Kriminalität zu lotsen. Das geschah durch Waffenlieferungen, durch Lieferung von Sprengstoffen und durch Schulung im Umgang damit.

Das war eine unverzeihliche Praxis, mit der auch heute noch gerechnet werden muss, weil sich viele Bürger und Politiker im Denken nicht vom terroristischen Denken unterscheiden, sondern den Zweck die Mittel heiligen lassen.

Die inzwischen 57-jährige Verena Becker hat sich am Freitag nach Bekanntwerden der neuen Erkenntnisse (DNA-Spuren an "Bekennerschreiben") in der Kanzlei ihres Anwalts zur Festnahme gestellt und ist seither in Untersuchungshaft.

Sie war nach einer Schießerei mit der Polizei u.a. wegen sechsfachem Mordversuchs (wieso §211?) und räuberischer Erpressung zu lebenslänglicher Haft verurteilt.
Nach vier Jahren Haft habe sie mit dem Verfassungsschutz kooperiert und wurde 1989 von Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt.

Markus Rabanus >> Diskussion

21 Dezember 2008

Jugendkrawalle: Grenzen der Solidarität

Vor zwei Wochen wurde in Athen ein 15-Jähriger von einem Polizisten erschossen. Die näheren Umstände sind wenig bekannt, mit hoher Wahrscheinlichkeit Rechtfertigung für demokratische Proteste, dann aber gegen die Gewalt und nicht mit Gewalt, die seither andauert und Nachahmer in Metropolen anderer Länder findet.
Mehr als nur zweifelhaft sind die Schuldzuweisungen auf der Website von "Solid" (Jugendorganisation der Partei DieLinke) unter dem Titel "Solidarität mit den Protesten in Griechenland":
"Die Linksjugend ['solid] erklärt sich solidarisch mit den berechtigten Protesten der SchülerInnen, Studierenden und GewerkschafterInnen in Griechenland.
Die kaltblütige Ermordung des Schülers Alexis Grigoropoulos durch einen Polizisten am vergangen Samstag hat uns empört und verdient unsere Verachtung. Trotz der Verurteilung des Täters übersehen wir nicht die Verantwortung, die die griechische Regierung für dieses Verbrechen trägt. Sie hat jahrelang das brutale Verhalten der Polizei geduldet und linke Proteste kriminalisiert. Sie hat den Mörder, der schon vorher für sein brutales Vorgehen bekannt war, bewaffnet. Diese Regierung hat kein Recht dazu, sich moralisch über jene zu erheben, die jetzt Banken anzünden und Steine werfen. Wir verurteilen deshalb auch die unrechtmäßigen wie gewalttätigen Übergriffe der Polizei gegenüber den Protestierern, den Tränengaseinsatz auch in Wohnvierteln und die Eskalationspolitik der konservativen griechischen Regierung. Der Widerstand gegen Polizeiwillkür und Repression ist spätestens seit den staatlichen Gewaltexzessen gegen die globalisierungskritische Bewegung in Genua eine wichtige Aufgabe der gesamten europäischen Linken. Wir übersehen dabei nicht, dass die Proteste gegen die griechische Regierung auch Ausdruck der schwerwiegenden sozialen und ökonomischen Verwerfungen im Land sind. Sowohl durch politische Fehlentscheidungen als auch verschärfend durch die internationale Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise droht die soziale Infrastruktur zu kollabieren. Sowohl die Gesundheitsversorgung als auch das Bildungssytem stehen kurz vor dem Zusammenbruch. Diese Entwicklung wird - wie auch die anhaltenden Korruptionsskandale in der Regierung - in den deutschen Medien bei der Beurteilung der derzeitigen Proteste meist ausgeblendet.
Wir rufen alle Mitglieder der Linksjugend ['solid] auf, sich an den Kundgebungen in Deutschland zu beteiligen und ihre Solidarität mit der Protestbewegung auch vor Ort kenntlich zu machen."


Hallo Herr Gysi, hallo Frau Pau,
wie gehen Sie mit solch Aufruf um? Was glauben dessen Autoren? Dass die Brandsätze gegen Polizisten gerechtfertigt seien, weil provoziert? Wer sich provozieren lässt, sei nicht verantwortlich für sein Treiben?
Und wenn die Polizei in Hamburg nur mit Gummibärchen kommen würde, wären die Demonstrationen dann friedlich? Und die Unfriedlichen würden von den "Solid"-Leuten gefasst, den Behörden übergeben? Wo ist die Grenze der Solidarität? Wo ist die Grenze zwischen Ihrer Partei und Ihrem Jugendverband, wenn es um das Verhältnis zur Gewalt auf der Straße geht? Und was gewinnt auf der Straße?
Führen Sie diese Diskussion gründlich und mit Selbstkorrektur, denn wer zu Protesten aufruft, ist für seine Formen mitverantwortlich.
markus s. rabanus > Diskussion

13 November 2008

Christian Klar - und "lebenslänglich"

Im Frühjahr 2009 steht für den RAF-Terroristen Christian Klar die Haftentlassung an. WELT-Online berichtet, dass ein Gutachten der Bundesanwaltschaft die Freilassung befürworte. Näher ausgeführt wird das kaum oder gewollt banal mit einem Zitat des JVA-Leiters Thomas Müller gegenüber der "BILD", dass Klar eine "positive Entwicklung durchgemacht" habe und "ruhiger geworden" sei.
Entweder will die Springer-Presse Unverständnis für die Haftentlassung eines Linksextremisten schüren oder der neunfache Mörder hat in 26 Jahren Haft tatsächlich noch immer keinen Gesinnungswandel geschafft. Seriösere Medien scheinen sich im Moment für den Entscheidungsprozess noch nicht zu interessieren.
So sollte es dem OLG Stuttgart zu spärlich sein, um "im Namen des Volkes" die Freilassung zu gewähren. Allgemein erwartet wird Reue. Auf Reue zu verzichten, weil sie nicht beweisbar sei und geheuchelt werden könne, wäre die falsche Schlussfolgerung, zumal bei Verbrechen von solcher Schwere.
Die Öffentlichkeit sollte umfassend informiert werden, woran Christian Klar einen Gesinnungswandel erkennen lässt, der seine Freilassung rechtfertigt.
-msr- Diskussion

01 Mai 2008

Ausschreitungen bei Anti-NPD-Demos in Hamburg und Nürnberg

Hamburg / Nürnberg (Deutschland), 01.05.2008 – Im Hamburger Stadtteil Barmbek kam es am Rande von Demonstrationen der rechtsextremistischen Partei NPD und linker Gegendemonstranten zu teilweise gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei. In Hamburg, wo 6.600 Menschen gegen einen Neonaziaufmarsch von etwa 1.100 Personen demonstrierten, wurden von sogenannten Autonomen Autos angezündet und Barrikaden errichtet. Auch in Nürnberg, wo ein Aufmarsch der NPD und eine Gegendemonstration stattfanden, kam es zu Ausschreitungen. Dabei wurden Demonstranten und Polizisten verletzt. Genauere Angaben zur Zahl der Verletzten liegen bisher nicht vor.

Die Gegner der NPD-Demonstration in Hamburg haben laut NDR Schaufenster und die Scheiben aller Reisebusse zertrümmert, in denen die NPD-Demonstranten angereist waren. Die NPD-Demonstranten und ihre Sympathisanten waren daraufhin unter dem Schutz von Polizisten zum Startpunkt ihrer Demonstration geleitet worden. Etwa 4.000 sogenannte Autonome zogen dabei meist vermummt durch die Straßen Hamburgs. Spiegel Online berichtet, am S-Bahnhof „Alte Wöhr“ hätten sich Neonazis und linke Gegendemonstranten stundenlang in Sichtweite gegenüber gestanden, nur getrennt durch die Polizeiketten und den Einsatz von Wasserwerfern. Die NPD-Demonstration konnte nicht pünktlich beginnen, weil Gegendemonstranten die Straßen blockierten. Die Stimmung habe sich immer mehr aufgeheizt bis die Demonstration schließlich mit stundenlanger Verspätung begann. Dann seien schließlich Steine geworfen und Müllcontainer angezündet worden. Auch Journalisten sollen von NPD-Demonstranten angegriffen worden sein. Wie der NDR berichtet, ist ein Fernsehteam des Senders durch NPD-Demonstranten abgedrängt worden. Fotojournalisten wurden von gewalttätigen NPD-Demonstranten getreten. Gegen 17 Uhr, als die getrennten Demonstrationszüge am Ziel ankamen, drängte die Polizei die gegnerischen Gruppen in verschiedene Richtungen ab. Die NPD-Demonstranten wurden in Richtung U-Bahn und die linken Gegendemonstranten in eine Straße abgedrängt. Für den Abend wird mit weiteren Auseinandersetzungen zwischen den verfeindeten Lagern gerechnet.

Die Polizei war mit einem Großaufgebot von 2.000 Polizisten im Einsatz, um gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen den verfeindeten politischen Gruppierungen zu verhindern. Dies sei größtenteils auch gelungen, so Polizeisprecher Ralf Meyer. Der parteilose Hamburger Innensenator Udo Nagel gab dem Hamburger Oberverwaltungsgericht eine Mitverantwortung für die Auseinandersetzungen. Das Gericht hatte am Mittwoch polizeiliche Auflagen zur stärkeren räumlichen Trennung der beiden Demonstrationen aufgehoben. Die seiner Ansicht nach weltfremde Entscheidung der Richter kritisierte er mit den Worten: „Hier hat sich das Gericht in Polizeitaktik eingemischt. Das ist falsch.“

Bereits gestern war es in Hamburg zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen rechts- und linksgerichteten Demonstranten und von Demonstranten mit der Polizei gekommen. Dabei waren ein Streifenwagen der Polizei sowie sechs weitere Autos in Flammen aufgegangen.

In Nürnberg waren 3.000 Menschen einem Aufruf der NPD zu einer Demonstration gefolgt. Gegner der NPD-Demonstration warfen Steine gegen Polizisten. Die Beamten antworteten mit dem Einsatz von Schlagstöcken. Meist schwarz gekleidete Autonome sollen gegen Mittag versucht haben, eine Polizeibarriere zu durchbrechen, um den NPD-Demonstrationszug zu stoppen. +wikinews+

25 Dezember 2007

Angeblicher Neonazi-Übergriff in Mittweida: 17-Jährige soll sich Hakenkreuz selbst eingeritzt haben

Mittweida (Deutschland), 25.12.2007 – Nach dem am 3. November 2007 angeblich stattgefundenen Überfall von Neonazis auf eine 17-Jährige in Mittweida (wir berichteten) zeichnet sich möglicherweise eine Wende in dem Fall ab. Das Mädchen hatte angegeben, einer Sechsjährigen zu Hilfe geeilt zu sein, die von Neonazis herumgeschubst worden sei. Dabei seien die Rechtsradikalen auf die 17-Jährige losgegangen und hätten ihr eine hakenkreuzförmige Wunde beigebracht. Inzwischen zweifelt die Polizei erheblich an dieser Version.

Publik geworden war die Geschichte nach Aussage der Staatsanwaltschaft, als eine Beamtin, welche in einer Besprechung den Sachverhalt offenbar falsch verstanden hat, verkündet hatte, dass die Version des Mädchens von der gerichtsmedizinischen Untersuchung gestützt würde. Die Beamtin verbreitete diese Annahme dann auf der Polizeiwache der Stadt Mittweida, von wo aus diese Version an die Öffentlichkeit gebracht wurde.

Zweifel an der Geschichte sind laut Polizei allerdings angebracht, da sich bei ihr noch kein Zeuge für die Tat gemeldet hat. Auch die Sechsjährige, welche von dem Mädchen angeblich vor dem Nazi-Übergriff geschützt wurde, war zur benannten Tatzeit nach Angaben ihrer Mutter nicht in Mittweida. Die Polizei hat nun gegen die 17-Jährige ein Strafverfahren wegen Vortäuschung einer Straftat eingeleitet. +wikinews+

04 November 2007

Geheimdienst des Mordes an Buback beschuldigt

Bad Boll (Deutschland), 04.11.2007 wikinews – Michael Buback, der Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback (geboren 1920, gestorben 1977), glaubt, dass der Geheimdienst seinen Vater umgebracht hat.
Bei einer Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll anlässlich des 30. Jahrestages des Deutschen Herbstes verdächtigte Michael Buback den Geheimdienst, seinen Vater umgebracht zu haben. Buback drohte mit einer Strafanzeige, falls der Mord nicht aufgeklärt werde. Nach Bubacks Auffassung hat RAF-Terroristin Verena Becker seinen Vater erschossen. Weil sie eine Geheimdienstinformantin beim Verfassungsschutz gewesen sein soll, soll sie von den Ermittlungen verschont geblieben sein. Buback stützt dies durch die Nennung einer möglichen Täterin in Medienberichten kurz nach der Tat, wovon später nichts mehr zu hören war.
Der Sohn von Siegfried Buback schloss nicht aus, dass der Verfassungsschutz bereits vor der Tat Kenntnis von den Plänen hatte. Es habe Gründe gegeben, warum sein Vater dem Geheimdienst im Weg gewesen sei, so Buback weiter.
Buback führte aus, dass wichtige Informationen den Stuttgarter Richtern von der Generalbundesanwaltschaft vorenthalten worden seien. Ein Gespräch mit Generalbundesanwalt Monika Harms in der vergangenen Woche sei ihm nicht ermöglicht worden, so Buback.
Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger und der frühere Leiter des Ressorts „Internationaler Terrorismus“ beim BND, Jan Kleffel, zeigten sich entsetzt über die Anschuldigungen. Pflieger warnte vor Spekulationen, dass Bubacks Vater „geopfert“ wurde. Ihm stünden dabei die Nackenhaare zu Berge, und es tue ihm weh. Kleffel sah sein Weltbild durch Bubacks Äußerungen erschüttert. Wolfgang Kraushaar vom Hamburger Institut für Sozialforschung meint hingegen, dass Erklärungsbedarf seitens der Behörden bestehe.
Buback nannte bereits vor zwei Wochen den DDR-Spion Günter Guillaume als einen Gegner seines Vaters. Dieser habe gegen Guillaume ermittelt und „sehr viel gewusst“. Die Enttarnung Guillaumes sorgte für den Rücktritt des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt. Der Sohn des getöteten Generalbundesanwalts verwies zudem auf eine Akte der Stasi, laut der Verena Becker schon 1972 mit westlichen Geheimdiensten zusammengearbeitet habe. Dadurch ergäben sich Fragen von ungeheurer Wucht, so Buback.
Auch Ina Beckurts, die Witwe von Siemens-Vorstand Karl Heinz Beckurts (geboren 1930, gestorben 1986), vermutet ein Komplott hinter dem Tod ihres Mannes. Sie verlangt eine Intensivierung der Ermittlungen an den sechs ungeklärten Morden, die der RAF zugesprochen werden. 1986 hätten die Ermittlungsbehörden zwei verdächtige Beobachtungen nicht aufgezeichnet. Beckurts fühlte sich von den Behörden allein gelassen. Nach dem Mord habe sie nichts mehr von der Justiz gehört. Sie bekräftigte, dass das Opfer ihres Mannes völlig umsonst gewesen sei und warnte davor, dass ehemalige RAF-Terroristen, die entlassen würden, wieder Identifikationsfiguren werden könnten, wodurch weitere Terrorakte hervorgerufen werden könnten.
Zu einem Artikel der Zeitschrift „stern“, über eine angeblich im Verfassungsschutz kursierende Liste von Tatverdächtigen äußerte sich Beckurts nicht. Sie hatte sich erstmals 2007 über die RAF geäußert.

21 Oktober 2007

Rolf-Clemens Wagner bald erneut vor Gericht?

wikinews: Berlin (Deutschland), 21.10.2007 – Der deutsche ehemalige RAF-Terrorist Rolf-Clemens Wagner muss sich möglicherweise bald erneut vor Gericht verantworten.
Wagner hatte sich als Mitglied der linksradikalen Terrororganisation an der Entführung und später auch an der Ermordung von Hanns Martin Schleyer im Jahr 1977 beteiligt. Er wurde deshalb später zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, jedoch nach 24 Jahren von Bundespräsident Johannes Rau begnadigt und am 10. Dezember 2003 entlassen. In einem Interview kritisierte Wagner die Zustimmung zur Entführung der „Landshut“ als schrecklichen Fehler, hielt jedoch die Entscheidung, Hanns Martin Schleyer zu entführen, für richtig. Schleyer sei kein zufälliges Opfer gewesen, berichtete Wagner. Sein Amt als Arbeitgeberpräsident und seine NS-Vergangenheit hätten ihn zur Zielscheibe gemacht. Die RAF habe damals jedoch aus Schleyer, dem „Politikum“, „zu wenig gemacht“.
Aufgrund der Aussage, dass die Entführung Schleyers richtig gewesen sei, gingen in der Folge Strafanzeigen von Privatpersonen gegen Wagner ein. Die Berliner Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen eines Anfangsverdachts der Billigung von Straftaten ein. Falls sich der Verdacht erhärtet, droht Wagner eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Schleyer, ab 1933 Mitglied der NSDAP und später Untersturmführer der Schutzstaffel der NSDAP (SS), wurde in einem Gerichtsverfahren im Rahmen der Entnazifizierung 1948 als Mitläufer eingestuft.

17 August 2007

Ex-RAF-Terroristin Eva Haule kommt frei

Frankfurt am Main (Deutschland), 17.08.2007 – Die frühere RAF-Terroristin Eva Haule kommt nach 21 Jahren Haft auf freien Fuß. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. Die Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Eva Haule wurde vom Oberlandesgerichts Frankfurt am 28. April 1994 wegen dreifachen Mordes im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag auf die Rhein-Main Air Base vom 8. August 1985 auf den Frankfurter US-Militärflughafen zu lebenslanger Haft verurteilt.

Sie wird für fünf Jahre der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt. Von der 53-Jährigen gehe keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit aus. Zuletzt verbüßte Eva Haule ihre Strafe im Frauengefängnis Berlin-Neukölln. Der Beschluss soll zum 21. August wirksam werden. -wikinews-

02 Juli 2007

Massenschlägerei zwischen Linken und Rechten in S-Bahn

Rostock (Deutschland), 02.07.2007 – Zur NPD-Demonstration am Samstag, den 30. Juni in Rostock kam es im Vorfeld in einer S-Bahn zu einer Schlägerei. Die Stadtbahn der Linie S2 war auf dem Weg von Güstrow nach Warnemünde, als Anhänger der linken Szene in der S-Bahn auf Anhänger der rechtsextremen NPD stießen, unter ihnen auch Udo Pastörs, Vorsitzender der Schweriner NPD-Landtagsfraktion. Es kam dann zu einer Schlägerei zwischen insgesamt 200 Personen.

Bei der Auseinandersetzung gingen mehrere Scheiben zu Bruch. Im Bahnhof Pölchow zwischen Schwaan und Rostock wurde der Zug dann gestoppt und durch Polizeikräfte geräumt. Die Strecke Rostock - Schwaan - Berlin/Hamburg war für knapp zwei Stunden gesperrt. Nach dem Polizeieinsatz konnte die S-Bahn ihre Fahrt mit 87 Minuten Verspätung fortsetzen und endete in Rostock Hauptbahnhof. Dort wurden dann von 141 Zuginsassen, darunter 47 aus dem rechtsextremen Spektrum, die Personalien festgestellt. Gegen 17 rechte und 37 linke Teilnehmer wird nun wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Sachbeschädigung ermittelt. Insgesamt wurden sieben Menschen verletzt. Die anschließende Demonstration blieb durch einen massiven Polizeieinsatz weitgehend friedlich. +wikinews+

01 Juli 2007

Bundesanwaltschaft gibt RAF-Urteile frei

Karlsruhe (Deutschland), 01.07.2007 – Die Bundesanwaltschaft will die Urteile zum Mord an dem ehemaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback frei geben. Journalisten dürfen ab dem 15. August 2007 anonymisierte Kopien der Urteile gegen die einstigen RAF-Terroristen Knut Folkerts sowie gegen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt einsehen. Dies teilte Bundesanwalt Rainer Griesbaum in Karlsruhe mit.

Vor wenigen Wochen hatte die Bundesanwaltschaft die Herausgabe der Urteile aufgrund erneuter Ermittlungen im Fall Buback gegen den früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski abgelehnt, wie es zahlreiche Medien beantragten. Mehrere Verlage hatten daraufhin Klagen gegen die Behörde vorbereitet. Die Vernehmungen sind bis Mitte August so weit abgeschlossen, dass keine Bedenken mehr gegen eine Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründungen bestünden, erklärte Griesbaum. +wikinews+

26 März 2007

Frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt ist frei

Aichach (Deutschland), 26.03.2007 – Die ehemalige RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt ist nach 24 Jahren Haft aus dem Gefängnis entlassen worden. Sie hat am Sonntagmorgen zwischen 2:00 und 3:00 Uhr die Justizvollzugsanstalt Aichach verlassen. Wohin die 57-Jährige gebracht wurde, ist nicht bekannt. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins „Focus“ wird sie voraussichtlich in Karlsruhe wohnen und arbeiten.

Mohnhaupt gilt als Rädelsführerin der Entführung und Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer im Herbst 1977. Sie war auch an den Morden an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Bankier Jürgen Ponto beteiligt. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte sie 1985 zu fünf Mal lebenslänglich und 15 Jahren Freiheitsstrafe. Am 12. Februar 2007 entschied das Gericht, dass Mohnhaupt auf Bewährung aus der Haft entlassen werden soll. +wikinews+

05 März 2007

Klar, Christian - und Rosa Luxemburg?

"Liebe Freunde, das Thema der diesjährigen Rosa-Luxemburg-Konferenz "Das geht anders" bedeutet - so verstehe ich es - vor allem die Würdigung der Inspiration, die seit einiger Zeit von verschiedenen Ländern Lateinamerikas ausgeht. ..."

So leitet der Ex-Terrorist Christian Klar sein Grußwort an die Konferenz ein, verlesen vom früheren PDS-Abgeordneten und ehemaligen Rektor der Humboldt-Universität, dem Theologen Heinrich Fink am 13.2.2007.

Richtig zwar, wenn wir uns menschlich um Straftäter kümmern, aber nicht doch durch Verlesen solcher Banalitäten, als wenn es der Inspirationen eines mehrfachen Mörders bedarf, der auf seine Art Volksgerichtshof spielte, samt Selbstjustiz und privater Wiedereinführung der Todesstrafe.

Und wie reagierten die Konferenzteilnehmer - auf diese "Inspiration"? Wurde applaudiert?

Ich war nicht dabei. Aber in den früheren Jahren am Landwehrkanal, egal wie kalt, an jedem 15. Januar, wo politische Mörder 1919 die Leiche Rosa Luxemburgs ins Wasser warfen, von denen der Rädelsführer Waldemar Pabst UNGESTRAFT, durch Beziehungen und Waffenhandel reich belohnt, bis zu seinem Tod 1970 NPD-Mitglied war.

Niemals hätte ich für möglich gehalten, dass die politische Kultur unseres Landes tiefer in den Schmutz gezogen werden könnte als dadurch, dass politische Mörder in Luxemburgs Namen gefeiert statt verurteilt werden.

Das "Grußwort" eines Terroristen ist ein Ärgernis ohne Sonderlichkeit, denn solche gibt es alle Tage, auch nicht die Frage nach der Reue eines Psychopathen, sondern ärgerlich ist sowohl die Revolutionsromantik und fehlende politische Distanz von Teilen der Linken zum Terrorismus als auch die Inkompetenz der demokratischen Kräfte in Reaktion darauf.

-markus sebastian rabanus- >> Diskussion

03 März 2007

Ehemaligem RAF-Terroristen Christian Klar bleibt Haftlockerung verwehrt

Stuttgart (Deutschland), 03.03.2007 – Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) lehnt Hafterleichterungen für den früheren RAF-Terroristen Christian Klar ab. Vor dem Hintergrund einer Grußbotschaft Klars an die Rosa-Luxemburg-Konferenz vom 13. Januar 2007, in der Klar die Auswüchse des Kapitalismus scharf attackierte, habe sich eine neue Situation ergeben. „Die irritierenden Aussagen des Gefangenen stellen zum Teil das Ergebnis des bereits vorher fertig gestellten Lockerungsgutachtens in Frage. Deshalb sehen wir derzeit keine ausreichende Entscheidungsgrundlage für eine Zustimmung zu Vollzugslockerungen bei dem Strafgefangenen Klar“, so Goll. Ein zweites Gutachten soll nun klären, ob Klar trotz seiner Kapitalismuskritik Hafterleichterungen gewährt werden können. Unterdessen missbilligte der Vorsitzende der Linkspartei-Fraktion, Gregor Gysi, die Entscheidung des Justizministers und warf ihm vor, die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und das Grundgesetz zu missachten. Die politische Gesinnung Klars dürfe nicht ausschlaggebend für die Frage der Hafterleichterung sein. Vielmehr könne allein der „Grad der Gefährdung der Gesellschaft“ von Belang sein. „Ob jemand pro- oder antikapitalistisch ist, spricht weder für noch gegen Hafterleichterungen, ist für die Frage ohne Relevanz“, so Gysi in einer Stellungnahme.

In einem Schriftwechsel äußerte sich der Justizminister Goll gegenüber Wikinews. Auf die Frage, ob das Justizministerium fürchte, Klar habe mit seinen antikapitalistischen Äußerungen erneut den Weg des radikalen Widerstands eingeschlagen, antwortete Goll wörtlich: „Die Äußerungen des Gefangenen Klar hänge ich nicht zu hoch, tue sie aber auch nicht mit links ab. Er bedient sich der Sprache von vor 30 Jahren und das irritiert. Es drängt sich die Frage auf: Wenn er noch alte Ziele hat, was ist mit dem Rest? Das allein gilt es zu klären, bevor über etwaige Haftlockerungen entschieden werden kann.“ Den Vorwurf, das baden-württembergische Justizministerium beraube Klar damit seines Rechtes auf freie Meinungsäußerung, wies Goll entschieden zurück. Es gehe nicht um Meinungsfreiheit, sondern um die Frage, ob einer, der heute noch die Verschwörungstheorien von vor 30 Jahren vertrete und damals dafür ein halbes Dutzend Menschen umgebracht habe, dies vielleicht wieder tue. Das Ministerium wolle die Erkenntnisse des ersten Gutachtens zwar nicht in Frage stellen, sich jedoch eine „zweite Perspektive“ verschaffen. „Vier Augen sehen oft auch mehr als zwei.“ Das Grußwort Klars sei eine neue Tatsache, die dem ersten Gutachter nicht bekannt gewesen sei. Das zweite Gutachten könne auf dem ersten aufbauen. Es sei Aufgabe der Gutachter zu klären, ob nach der Grußbotschaft des „Gefangenen Klar“ an die Rosa-Luxemburg-Konferenz von ihm eine Gefahr für die Gesellschaft ausgehe. „Wenn Christian Klar sagt, er wolle ‚die Niederlage der Pläne des Kapitals vollenden‘, ist zumindest vorstellbar, dass er dabei auch wieder zu Mitteln jenseits unserer Rechtsordnung greifen könnte. Das gilt es zu klären, bevor über Haftlockerungen entschieden werden kann.“ Zu der Frage, welche Kriterien das Justizministerium zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht habe, antwortete Goll: „Wir lagen mit dem Beginn möglicher Lockerungen für den Gefangenen Klar genau im üblichen Zeitplan.“ Dem Justizministerium habe ein Lockerungsgutachten vorgelegen, das einigermaßen positiv ausgefallen sei. Sinngemäß habe es darin geheißen, Klar sei noch ziemlich verhaftet in der alten RAF-Geschichte, aber auf dem Weg sich zu lösen. Er habe sein Verhalten in der Anstalt geändert und werde sich über kurz oder lang bei den Opfern entschuldigen. „In diese Lage hinein kommt dann dieses Grußwort von Herrn Klar, das ich wegen seiner Terminologie nicht einfach ignorieren kann.“ Auf die Vorhaltungen Gysis, der Goll grundgesetzwidriges Handeln vorgeworfen hatte, antwortete er: „Herr Gysi scheint es noch nicht ganz verstanden zu haben.“

Christian Klar hat sich mittlerweile selbst zu der öffentlichen Diskussion geäußert. In einem Brief, der von der Tageszeitung „junge Welt“ auszugsweise publiziert wurde, rechtfertigte er seine Äußerungen und schrieb, er finde es verteidigenswert, dass auch ein Gefangener an einer öffentlichen politischen Diskussion von Menschen in Freiheit teilnehmen könne. Klar griff die Medien scharf für ihre Berichterstattung an. Die Tatsache, dass seine Grußworte an die Rosa-Luxemburg-Konferenz bereits ab dem 14. Januar öffentlich zugänglich, jedoch erst am 26. Februar – kurz vor der anstehenden Entscheidung über die Haftlockerung – Gegenstand eines Berichtes des ARD-Magazins „Report Mainz“ gewesen seien, ist für Klar „Kalkül“: „Niemand von diesen Meinungsblockwarten fand es interessant, bis eben genau einen Tag vor der Vollzugsplanungskonferenz in der JVA Bruchsal.“ „Report Mainz“ wies in einer veröffentlichten Stellungnahme den Vorwurf der gezielten Berichterstattung mit dem Ziel, die Haftlockerung für Klar zu hintertreiben, zurück. Wenige Tage vor dem Sendetermin habe die Redaktion einen Hinweis aus dem Zuhörerkreis der Konferenz bekommen und sei diesem nachgegangen. Darüberhinaus habe „Report Mainz“ viel Wert auf eine ausgewogene Berichterstattung gelegt: Der Gutachter Prof. Helmut Kury, der davon ausgeht, dass Klar trotz seiner vehementen Kritik am Kapitalismus den damaligen Weg der Gewalt nicht wieder beschreiten werde, sei ausführlich interviewt worden.

Für den bayrischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) ist Klars Gnadengesuch nach seinen aktuellen politischen Äußerungen chancenlos. Er fordert die weitere Internierung des ehemaligen RAF-Terroristen auch nach 2009. +wikinews+

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