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28 Mai 2008

Amnesty: „Krieg gegen den Terror“ hat zu Rückschritten beim Menschenrechtsschutz geführt

Berlin (Deutschland), 28.05.2008 – Anlässlich der Vorstellung ihres Jahresberichts 2008 hat die Gefangenenhilfsorganisation amnesty international (ai) die „Janusköpfigkeit einiger westlicher Regierungen“ im „Krieg gegen den Terror“ angeprangert. Einerseits treten die Regierungen der westlichen Länder für Menschenrechte ein, andererseits verstoßen sie in ihrer praktischen Politik unter der Losung des Krieges gegen Terrorismus in vielen Bereichen gegen grundlegende Menschenrechte. Als Beispiele nennt ai die Inhaftierung von Terrorverdächtigen auf Guantánamo, wo diese Menschen jahrelang ohne Gerichtsbeschluss und völlig rechtlos inhaftiert würden. Hinzu kämen hier auch die Anwendung von Folter wie das berüchtigte „Waterboarding“, bei dem der Gefangene durch scheinbares Ertränken zu Geständnissen gezwungen werden soll. Im Jahr 2007 gab es amnesty zufolge im EU-Raum ernstzunehmende „Hinweise auf Entführungen, geheime Inhaftierungen und Überstellung von Gefangenen in Folterstaaten“.

Die Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland, Barbara Lochbihler, verwies anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts auf den 60. Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte, der in diesem Jahr begangen wird. Die Geschichte der Menschenrechte bleibe trotz aller Probleme eine „Erfolgsgeschichte“, sagte Lohbihler. Das 1948 „gegebene Versprechen auf Gleichheit, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit“ sei jedoch noch nicht erfüllt. Der Jahresbericht listet 81 Staaten auf, in denen gefoltert werde oder Menschen in entwürdigender und unmenschlicher Weise behandelt würden. In 45 Staaten sitzen Menschen wegen ihrer politischen Überzeugung im Gefängnis. Die Ausübung der Meinungsfreiheit sei in mindestens 77 Staaten nicht garantiert. In 23 Staaten gebe es Gesetze, die Frauen in ihren Rechten diskriminieren.

Ein Schwerpunkt des Berichts beschäftigt sich im Jahr der Olympischen Spiele mit der Situation in der Volksrepublik China. Die Hoffnung des internationalen Sports, die Spiele in Peking würden dazu beitragen die Menschenrechtssituation in China zu verbessern, seien enttäuscht worden. Das Gegenteil sei der Fall. Die Unterdrückung Andersdenkender bis hin zur ihrer Inhaftierung sei in China noch verstärkt worden. Menschenrechtsaktivisten stünden laut ai „unter ständiger Beobachtung und Hausarrest“. Lohbihler richtete einen Appell an die chinesische Führung: „Wir fordern die chinesische Führung auf, politische Gefangene freizulassen, Menschen nicht per Verwaltungshaft monate- oder jahrelang ohne Prozess hinter Gitter zu stecken und die Zensur aller Medien aufzuheben.“

Scharf wird auch die Menschenrechtssituation in Simbabwe kritisiert, wo die Regierungspartei von Robert Mugabe die Verfolgung oppositioneller Kräfte durch Schlägertrupps aktiv betreibt. Seit den Wahlen seien 22 Menschen gewaltsam ums Leben gekommen. Hunderte Familien mussten ihre Hütten verlassen um vor der Gewalt zu fliehen. Für die Stichwahl am 27. Juni fordert amnesty die Zulassung internationaler Menschenrechtsbeobachter.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Berichterstattung über Russland, in dem die Meinungs- und Pressefreiheit nicht gewährleistet sei. Außerdem wurden rassistische Übergriffe registriert, bei denen mindestens 61 Menschen zu Tode gekommen sein sollen.

Amnesty weist auch auf die internationale Flüchtlingsproblematik hin. Besonderen Schutzes bedürften zurzeit die irakischen Flüchtlinge. Diese liefen in Deutschland Gefahr abgeschoben zu werden, weil sie keiner besonders bedrohten nationalen Minderheit angehörten.

  • Diskussionen
  • 14 März 2008

    Verschleppt, verhört in "Feindesland"

    In US-Geheimhaft verschleppt und gefoltert - Der Fall Khaled
    al-Maqtari

    ai-PRESSEMITTEILUNG

    Berlin, 14. März 2008 - Erst Abu Ghraib, dann ein Geheimgefängnis in
    Afghanistan und schließlich ein Gefangenenlager an unbekanntem Ort:
    Khaled al-Maqtari hat mehr als zweieinhalb Jahre in US-Gefangenschaft
    verbracht. Der 31-jährige Jemenit wurde gefoltert und verhört, aber
    nie formell angeklagt. Seit Mai 2007 ist al-Maqtari frei. Ein heute
    veröffentlichter Bericht von amnesty international (ai) zeichnet
    seinen Fall detailliert nach. ?Die Aussagen von al-Maqtari belegen
    erneut, dass die USA im sogenannten ?Krieg gegen den Terror?
    systematisch die Menschenrechte verletzen?, sagte Ferdinand
    Muggenthaler, USA-Experte der deutschen ai-Sektion. ?Verschleppungen,
    Geheimgefängnisse und Folter verstoßen klar gegen internationales
    Recht. Die Verantwortung trägt die Regierung Bush.? Die Aussagen
    al-Maqtaris stimmen mit den Berichten anderer ehemaliger
    US-Gefangener überein, die ai dokumentiert hat.

    Gegenüber ai beschrieb al-Maqtari, was er nach seiner Festnahme im
    Januar 2004 in Falludscha (Irak) erlitten hat: In Abu Ghraib, so
    al-Maqtari, ließen ?Amerikaner? ihn kopfüber von der Decke baumeln,
    beschallten ihn mit ohrenbetäubender Musik. Sie hetzten Hunde auf ihn
    und ließen ihn nie länger als einige Minuten bei grellem Licht
    schlafen. Nackt und nass musste er bei laufender Klimaanlage auf
    einem Stuhl stehen und einen schweren Gegenstand halten, bis er
    zusammenbrach. Nach neun Tagen wurde al-Maqtari in ein geheimes Lager
    in Afghanistan verlegt. Nach ai-Recherchen brachte ihn ein
    CIA-Flugzeug von Bagdad zum Khwaja Rawash Flughafen in Kabul. In
    Afghanistan verbrachte al-Maqtari nach eigenen Angaben drei Monate in
    Isolationshaft, auch hier wurde er verhört und gefoltert. Im April
    2004 überstellten die USA al-Maqtari in ein geheimes Gefängnis -
    möglicherweise in Osteuropa. Schließlich schafften ihn US-Agenten
    al-Maqtari in sein Heimatland Jemen, wo er im Mai 2007 frei kam.

    ?Die USA müssen die Vorwürfe von al-Maqtari und anderen Gefangenen
    unabhängig untersuchen lassen. Die unmittelbaren Täter, aber auch die
    Verantwortlichen für Verschleppung, Misshandlung und Folter in den
    höheren Rängen müssen vor Gericht gestellt werden?, sagte ai-Experte
    Muggenthaler. Außerdem fordert ai ein Ende der Verschleppungen und
    Geheimgefängnisse sowie die Offenlegung der Namen und Aufenthaltsorte
    aller Personen in US-Gefangenschaft. Die Inhaftierten müssen
    freigelassen werden oder ein faires Gerichtsverfahren erhalten.

    09 März 2008

    Folter-Präsident Bush beharrlich

    wikinews: US-Präsident Bush legt Veto gegen Anti-Folter-Gesetz ein

    Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 09.03.2008 – Präsident George W. Bush hat in seiner wöchentlichen Radioansprache am Samstag angekündigt, er werde sein Veto gegen das vom US-Kongress verabschiedete Anti-Folter-Gesetz einlegen. Er begründete seine Ablehnung des Gesetzes damit, der CIA würde damit die Möglichkeit genommen, „alternative Methoden“ im „Kampf gegen die gefährlichsten und gewalttätigsten Terroristen“ anzuwenden. Bush sagte, dank der Anwendung des CIA-Verhörprogramms, das auch Folter gegen Terrorverdächtige einschloss, hätten solche geplanten Terrorakte wie die gegen die US-Marine in Dschibuti, das US-Konsulat in Karatschi oder gegen den „Library Tower“ in Los Angeles verhindert werden können.

    Das Gesetz sieht vor, die im Feldhandbuch der Armee (Army Field Manual) niedergelegten Verhörvorschriften, die bestimmte Arten von Folter – darunter das berüchtigte „Waterboarding“ – untersagt, auf alle Bundesbehörden auszudehnen. Auch die CIA müsste sich dann danach richten.

    Die US-Bürgerrechtsorganisation ACLU kritisierte den Schritt des Präsidenten scharf als „unamerikanisch“. Diese Aussage Bushs sende eine Botschaft an die Welt, dass „unser Land diese inhumane und abscheuliche Praxis fortsetzen wird, während wir doch eindeutig und mit einer Stimme dafür einstehen sollten, dass Folter und Missbrauch zu stoppen sind und nie wieder stattfinden sollten“.

    Auch die Vorsitzende des US-Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi (D), kritisierte die Entscheidung des Präsidenten, sein Veto gegen das Gesetz einzulegen. Sie erklärte, die Fähigkeit der USA, die freie Welt zu führen, hänge nicht von ihrer militärischen Stärke, sondern von ihrer moralischen Autorität ab.

    CIA-Chef Michael Hayden hatte vor einem Ausschuss des US-Kongresses vor kurzem eingeräumt, dass die Foltermethode des „Waterboarding“ – eine Foltermethode, bei der dem Verhörten suggeriert wird, er werde ertränkt – zu den Verhörmethoden der CIA gegenüber Terroristen gehörte.

    Eine besondere Rolle spielte der Präsidentschaftsbewerber John McCain beim Zustandekommen des Gesetzes. Der Vietnamveteran, der selbst Folteropfer gewesen ist, hatte sich für die Übernahme der härteren Maßstäbe des Verteidigungsministeriums eingesetzt. Zuletzt hatte er jedoch einen Rückzieher gemacht, indem er dem Gesetzentwurf von 2005, der seinen Namen trug („McCain Anti-Torture Amendment“) nicht zustimmte, weil dieser nun nicht nur auf alle dem Verteidigungsministerium unterstellten Behörden übertragen werden sollte, sondern für alle Bundesbehörden gelten sollte. Er begründete seine Ablehnung damit, dass der CIA besondere Rechte eingeräumt werden müssten.

    Das Veto des Präsidenten gegen das Anti-Folter-Gesetz, das mit einfacher Mehrheit verabschiedet wurde, kann der Kongress nun nur noch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit überstimmen. >> Diskussion

    24 November 2007

    Menschenrechtsbericht Indonesien

    Genf (Schweiz) / Jakarta (Indonesien), 24.11.2007 wikinews – Manfred Nowak, ein hochrangiger UN-Beauftragter, der in den vergangenen zwei Wochen die Umstände von Folter in Indonesien vor Ort untersuchen konnte, sieht die Situation in dem bevölkerungsreichsten muslimischen Land der Erde trotz positiver Ansätze mit kritischen Augen.

    Auf Einladung der Regierung besuchte Nowak insgesamt 24 Einrichtungen in der Hauptstadt Jakarta, der Problemregion Papua, im südlichen Sulawesi, auf Bali, in Yogyakarta und Zentraljava. In Anbetracht der fast dreijährigen Mitgliedschaft Indonesiens im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gibt es einige Tatsachen, die im Vergleich zu internationalen Normen als mangelhaft zu betrachten sind.

    Im Vorfeld auf einer Pressekonferenz, einen Tag vor der Ankunft des Sondergesandten, sagte Rafendi Djamin, Angehöriger einer Arbeitsgruppe für Folter in Indonesien: „Wir hoffen Herr Nowak bekommt die Gelegenheit an allen notwendigen Orten Informationen zu sammeln, um Behauptungen von Folteranwendung in einigen Gebieten zu prüfen.“
    Eine vorher durchgeführte Studie ergab, dass fast 75 Prozent aller 639 befragten Personen während ihres Verhörs von der Polizei und weitere 4,5 Prozent vom Gefängnispersonal gefoltert worden waren. Auf seiner Reise, die am 10. November begann, hatte sich der Sonderberichterstatter für Folter der Vereinten Nationen zunächst mit Mitgliedern der nationalen Kommissionen für Menschenrechte Komnas HAM getroffen. Dessen Vorsitzender betonte, dass es Folter nicht nur in Gefängnissen gebe.
    Danach besuchte Manfred Nowak Außenminister Wirajuda und den Justizminister Mattalatta, der auch für Menschenrechtsfragen verantwortlich ist, sowie andere wichtige Beamte, bevor er seine eigentliche Reise durch die Gefängnisse des Landes antrat.

    Foltern bleibt unbestraft

    Nicht in allen Fällen bekam Nowak ungehinderten Zugang zu den Orten, an denen er Untersuchungen anstellen und Häftlinge befragen wollte, stellte der Experte fest. Wie aus seiner am Freitag in Genf veröffentlichten Erklärung hervorgeht, erhielt er Berichte, nach denen Häftlinge in Haftanstalten der Polizei mit Fäusten, Kabeln oder einem eisernen Hammer geschlagen worden seien. In mehreren Fällen hatten Polizisten aus kurzer Distanz in die Beine von Gefangenen geschossen oder diese mit Elektroschockern misshandelt.
    Einige behaupteten auch, dass ihnen schwere Gegenstände auf die Füße gestellt worden seien, offensichtlich um Geständnisse zu erzwingen.
    „Die Täter vor Gericht zu bringen sendet ein klares Signal, dass Folter und schlechte Behandlung nicht akzeptabel sind“, bedauerte Nowak und fügte hinzu, dass die indonesische Regierung nach wie vor damit beschäftigt ist, dieses Verbrechen als Tatbestand in das Strafgesetz mit aufzunehmen, trotz vieler Empfehlungen von einheimischen und internationalen Beratern. Um dem Problem ernsthaft entgegenzutreten sei eine schnelle Umsetzung erforderlich – mehrere Jahre Gefängnis sollten im Gesetz verankert werden.
    Die Behörden konnten ihm von bisher keinem einzigen Fall berichten, wo ein Beamter wegen Folter verurteilt wurde, auch wenn Informationen über die Identität der Täter vorlagen.

    Internationale Standards werden nicht eingehalten

    Als äußerst besorgniserregend bezeichnete der UN-Gesandte die Umstände, nach denen Kinder in Indonesien bereits ab dem achten Lebensjahr strafmündig sind und daher in Gefängnissen oder anderen Hafteinrichtungen, meist zusammen mit älteren Jugendlichen und Erwachsenen, einsitzen und dort Prügeln ausgesetzt sind. In zwei Einrichtungen gaben Jugendliche an, von Polizisten oder Mitgefangenen geschlagen worden zu sein.
    Die Leitung einer Jugendhaftanstalt gab sogar offen zu, von Prügelstrafen Gebrauch zu machen. Es gibt nur wenige bis gar keine weiblichen Wärter in Gefängnisanstalten für Frauen, was aber nach internationalen Mindestnormen gewährleistet sein müsste.
    Bei in Verwahrung befindlichen Frauen, die der Prostitution beschuldigt werden, kritisiert der Bericht, dass diese bis zu sechs Monate keine Möglichkeit haben ihren Fall überprüfen zu lassen.

    In Bezug auf häusliche Gewalt begrüßte Nowak die Verabschiedung eines Gesetzes im Jahr 2004, auch wenn es noch an der Umsetzung hapert. Ein weiteres gutes Beispiel sei der Umgang mit schwangeren Frauen. Diese werden zur Entbindung zeitweise entlassen und haben – bis auf einen berichteten Fall – die Möglichkeit mit ihren Säuglingen zusammen zu leben. Sie dürfen auch engen Kontakt zu ihren älteren Kindern aufrecht halten.
    Gesetzliche Maßnahmen zum Schutz der Häftlingen existieren praktisch nicht, im Besonderen in den Untersuchungsgefängnissen. Nur sehr wenige haben Zugang zu einem Anwalt. Wenn eine Person Spuren von Folter oder Misshandlung aufweise, wird diese normalerweise den Behörden wieder übergeben, hatten mehrere Gesprächspartner, darunter auch Mediziner, angedeutet. In diesem Zusammenhang und unter Anbetracht der manchmal zweifelhaften Umstände, wie Aussagen zu Stande kommen, ist die Anwendung der Todesstrafe unangemessen. Die geheime Durchführung dieser sei eine Verletzung internationaler Vorgaben.

    Empfehlungen an die Regierung

    Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Lage im Strafvollzug besser ist als in der vorherigen Untersuchungshaft, wo weniger Licht und schlechtere Luft ist und die Möglichkeiten der Gefangenen sich körperlich zu betätigen eingeschränkt sind. Manfred Nowak erhielt viele Beschwerden über zu wenig oder zu schlechtes Essen sowie die eingeschränkte medizinische Behandlung. Manche Strafanstalten sind ernsthaft überbelegt wie beispielsweise das in Cipinang, in der Hauptstadt Jakarta. Korruption ist in dieser Anstalt an der Tagesordnung. Ohne Bezahlungen werden auch ernste Krankheiten medizinisch nicht versorgt. Auch HIV/AIDS ist ein großes Problem, das angegangen werden sollte.
    Ebenfalls problematisch sei die hohe Zahl von Todesfällen in Gefangenschaft – in Cipinang 159 im vergangenen und 107 bereits in diesem Jahr. Der UN-Beauftragte fand Hinweise, wonach Neuankömmlinge mit „Orientierungsprogrammen“ unter Quarantäne gestellt werden und erstmal mehrere Tage in kleinen, dunklen und dreckigen Zellen verbringen müssen. Erwähnenswert ist auch die Tatsache, dass es im Hochsicherheitsgefängnis Lapas Pasir Putih keine Behauptungen von Folteranwendung gab.
    Trotz einiger auch kurzfristig umgesetzten Verbesserungen der letzten Jahre empfiehlt Manfred Nowak der indonesischen Regierung die Ergreifung etlicher Maßnahmen, um Verfassungs- und internationales Recht voll einzuhalten, darunter an erster Stelle die Verurteilung jeglicher Folteranwendung von seiten hoher Beamter und dass solche Praktiken nicht toleriert werden.
    Weiterhin müsse Folter kriminalisiert werden, wie in der jeweiligen Konvention vereinbart. Untersuchungshaft sollte nicht länger als 48 Stunden dauern und das Alter für Strafmündigkeit sollte angehoben werden. Ebenso wie unabhängige Untersuchungen müssten vertrauliche Kanäle eingeführt werden, um Opfern die Möglichkeit zu geben ihre Anliegen vorzubringen, ohne Repressalien fürchten zu müssen.

    Nowaks begrüßte die für 2008 geplante Ratifizierung des Zusatzprotokolls gegen Folter, das genau solche Mechanismen vorsieht. Nowaks Besuch war, neben dem von Hina Jilani, Sondergesandtin des Generalsekretärs der Vereinten Nationen im Juni und dem der Hochkommissarin für Menschenrechte Louise Arbour im Juli, die dritte Reise eines hochrangigen Beauftragten der UNO in diesem Jahr. Seinen vollständigen Bericht wird er dem UN-Menschenrechtsrat vorlegen.

    >> Diskussion

    30 Mai 2006

    Amerikanische Soldaten folterten Minderjährige in Guantánamo

    Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 30.05.2006 – Nach Angaben eines Berichtes, der am 28.05.2006 in der britischen Tageszeitung The Independent erschienen ist, hielten die Vereinigten Staaten von Amerika Minderjährige im Gefängnis auf Guantánamo fest und folterten sie. Die Minderjährigen seien im Alter von 14 bis 15 Jahren gefangen genommen und zur kubanischen Insel gebracht worden. Dort, so heißt es, seien sie der Einzelhaft und der Folter ausgesetzt worden.

    Diese Anschuldigungen widersprechen Behauptungen, die von offizieller amerikanischer Seite gemacht wurden, die bei mehreren Gelegenheiten ihre Aussage erneuert hatte, dass es keine Minderjährigen gebe, die in Guantánamo festgehalten würden. Washington hat lediglich zugegeben, dass drei Gefangene auf Guantánamo inhaftiert waren, bei denen es sich um Minderjährige handelte, die jedoch bereits freigelassen wurden. -wikinews

    20 Mai 2006

    Revolte in Guantanamo

    Guantanamo-Bucht (Vereinigte Staaten), 20.05.2006 – In dem umstrittenen Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba, das die USA dort unterhalten, um gefangene Terroristen zu internieren, kam es am Freitag zu einer Revolte. Mehrere Gefangene bewarfen die Wärter mit Gegenständen. Der Aufstand wurde allerdings schnell niedergeschlagen und mehrere Personen in einen Hochsicherheitstrakt verbracht.

    Laut dpa waren mehrere Selbstmordversuche Auslöser der Revolte. Es soll an diesem Tag bereits der vierte Selbstmordversuch eines Gefangenen gewesen sein. Die Gefangenen griffen die Aufseher mit Ventilatoren und Leuchten an, als diese einen Gefangenen an einem Selbstmordversuch hindern wollten. Die Selbstmordversuche wurden mit Überdosen gesammelter Medikamente unternommen.

    Seit der Einrichtung des Lagers im Jahre 2002 hat es bereits 39 Suizidversuche von Gefangenen gegeben. Die heutige Gefangenenrevolte findet vor dem Hintergrund wachsender Kritik an dem Lager statt. Der UN-Ausschuss gegen Folter forderte die USA in einem am Freitag veröffentlichten Bericht zur Schließung des Lagers auf. Die Unterhaltung des Lagers sei ein Völkerrechtsverstoß. Die USA werden ebenfalls verdächtigt, im Ausland weitere geheime Gefängnisse zu unterhalten.

    07 Mai 2006

    USA müssen sich wegen Folter-Vorwürfen vor UN-Ausschuss verantworten

    Genf (Schweiz), 07.05.2006 – Die USA mussten sich am Freitag vor dem UN-Ausschuss gegen Folter (Committee Against Torture – CAT) in Genf gegen Foltervorwürfe verteidigen. Der für Menschenrechtsfragen zuständige Staatssekretär im US-Außenministerium, Barry Lowenkron, unterstrich deutlich die Haltung der US-Regierung: „Wir erlauben und dulden keine Folter.“ Lowenkron verwies vor dem Ausschuss auf die Anstrengungen seiner Regierung, die Vorfälle im Abu-Ghuraib-Gefängnis lückenlos aufzuklären. Bisher seien über 600 Untersuchungen eingeleitet und fast die Hälfte der Beschuldigten für schuldig befunden worden.

    Auf Fragen bezüglich geheimer CIA-Gefängnisse gingen die Amerikaner nicht ein – mit Verweis auf Nichtzuständigkeit des Gremiums. Der Rechtsberater des US-Außenministeriums, John Bellinger, vertrat bei der Anhörung jedoch die Ansicht, die von den USA unterzeichnete Anti-Folter-Konvention könne nicht auf die Situation in Afghanistan, Irak und das Lager Guantánamo auf Kuba angewendet werden. In dem Gefangenenlager auf Kuba halten die USA zurzeit 490 Terrorverdächtige als Gefangene fest.

    Amnesty International beschuldigte die USA der Doppelzüngigkeit. Zwar verneine man die Anwendung oder Duldung der Folter, doch dafür schaffe man ein Klima, in dem Folter und Misshandlungen gedeihten. Im Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba oder in den unzähligen Gefängnissen im Irak und Afghanistan gehört Folter zur Tagesordnung.

    Die USA wurde in früheren Fällen gerügt, weil sie wissentlich Terrorverdächtige an Länder auslieferte – zwecks Informationsbeschaffung – , wo Folter gang und gäbe ist. Mit dieser Auslieferungspraxis umging man die gesetzlichen Bestimmungen gegen Folter im eigenen Land. Bekanntgewordene Fälle: Der Deutsch-Libanese Khaled al-Masri, der durch die CIA in Mazedonien nach Afghanistan verschleppt wurde, oder der des Kanadiers syrischer Herkunft, der für ein Al-Kaida-Mitglied gehalten und an Syrien ausgeliefert wurde.

    Der UNO-Ausschuss gegen Folter kontrolliert nach Artikel 17 der Anti-Folter-Konvention vom 10. Dezember 1984 die Einhaltung des Vertragswerkes. Der Ausschuss trifft sich zweimal jährlich für jeweils drei Wochen in Genf. Er setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen (zurzeit zwei Vertreter aus Afrika, ein Vertreter der USA und Russlands, zwei Vertreter aus Südamerika, zwei Vertreter aus Europa sowie zwei Vertreter Asiens). Zurzeit gibt es 141 Vertragstaaten, die das Abkommen unterzeichnet haben. +wikinews+


  • Folter
  • 12 Juli 2005

    Mörder von Jakob von Metzler klagt vor dem Europäischen Gerichtshof

    Frankfurt am Main (Deutschland) / Straßburg (Frankreich), 12.07.2005 – Der als Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler angeklagte Magnus Gäfgen geht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

    Gäfgen strengt dort eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland an. Sein Anwalt, Michael Heuchemer, bestätigte einen diesbezüglichen Bericht einer Berliner Tageszeitung.

    Als Grund für den Gang nach Straßburg nannte der Anwalt die Folterandrohung, der Magnus Gäfgen nach seiner Festnahme ausgesetzt war.

    Das Landgericht Frankfurt hatte Gäfgen im Dezember 2004 aufgrund eines in der Hauptverhandlung abgelegten Geständnisses zu lebenslanger Haft verurteilt, das der Bundesgerichtshof bestätigte. +wikinews+

    03 Dezember 2004

    Donald Rumsfeld bleibt US-amerikanischer Verteidigungsminister

    Kuwait-Stadt (Kuwait), 03.12.2004 – Auf Bitten des US-amerikanischen Präsidenten George W. Bush hat der amtierende Verteidigungsminister Donald Rumsfeld zugestimmt, in der kommenden zweiten Legislaturperiode auf seinem Posten zu bleiben. Die Entscheidung sei während der wöchentlichen Sitzung mit dem Präsidenten gefallen. Dies erklärte Rumsfeld auf seiner Asienreise bei einem Zwischenstopp in Kuwait den Reportern.

    Rumsfeld möchte sich als Verteidigungsminister mit seinen Kabinettskollegen den großen Herausforderungen stellen, vor denen die USA derzeit stehen. Im Sommer 2004 stand Rumsfeld noch in der Kritik, als die Geschehnisse im Irak im Zusammenhang mit den US-amerikanischen Foltermethoden ans Licht kamen.

    Auf politische Fehlentscheidungen vor dem Irak-Krieg angesprochen verwies Rumsfeld erneut auf falsche Geheimdienstinformationen. Nach wie vor stütze er die These, die irakischen Machthaber hätten über Massenvernichtungswaffen verfügt. Es sei für ihn eine Enttäuschung, dass diese Waffen bisher nicht gefunden werden konnten. Rumsfeld hofft, die US-Truppen könnten sich innerhalb der nächsten vier Jahre aus dem Irak entfernen. +wikinews+

  • Rumsfeld
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