13 März 2008

BILD unterliegt gegen BILDblog

Bonn (Deutschland), wikinews 13.03.2008 – Der Deutsche Presserat wird auch weiterhin die Beschwerden von Bildblog wegen Verstößen gegen den Pressekodex in der Berichterstattung der Bild-Zeitung bearbeiten. Bildblog bezeichnet sich selbst als „ein unabhängiges, journalistisches Internetangebot, das sich seit Juni 2004 kritisch mit ‚Bild‘, ‚Bild am Sonntag‘ und Bild.de auseinandersetzt“. Mitte Februar hatte der Verlag Axel Springer, der unter anderem die „Bild“ herausgibt, sozusagen eine Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen die Beschwerden von Bildblog eingebracht. Damit wollte der Verlag erreichen, dass die Beschwerden von Bildblog künftig nicht mehr vom Presserat bearbeitet werden. Der Verlag argumentierte, die von Bildblog vorgebrachten Beschwerden dienten lediglich dem kommerziellen Interesse der Betreiber dieses Webangebotes.

In einer heute verbreiteten Presseerklärung gab der Deutsche Presserat die Entscheidung bekannt, dass er „keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Beschwerderechts“ sehe. Zwölf Beschwerden hatte Bildblog in den letzten dreieinhalb Jahren vorgebracht, drei davon sind noch nicht endgültig beschieden. In den anderen neun Beschwerden sprach der Presserat in keinem Fall eine Rüge aus.

Die „Rüge“ ist die schwerwiegendste Form der Missbilligung, die der Presserat aussprechen kann. Die dem Presserat angeschlossenen Medien sind angehalten eine solche Entscheidung des Presserats abzudrucken. Viermal entschied der Presserat, die von Bildblog eingebrachten Beschwerde seien unbegründet und weitere viermal sprach der Presserat eine „Missbilligung“ gegenüber der Bild-Zeitung aus. Einmal sprach der Presserat einen „Hinweis“ aus, die schwächste Form der Kritik, die dem Gremium zur Verfügung steht.

Der Presserat ist ein Organ der freiwilligen Selbstkontrolle der Printmedien in Deutschland und behandelt unter anderem „Beschwerden über redaktionelle Veröffentlichungen und journalistische Verhaltensweisen auf der Basis des Pressekodex“ (aus „Aufgaben und Ziele“, siehe unter Quellen).

In den Fällen, in denen der Presserat auf Antrag von Bildblog eine Missbilligung aussprach, ging es um Verstöße gegen die im Pressekodex niedergelegten Grundsätze. Missbilligungen erhielt die Bild-Zeitung wegen einer Falschmeldung (Verstoß gegen Ziffer 1 des Kodex: „Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse.“), zwei Verstößen gegen die Ziffer 8 des Kodex (Persönlichkeitsrechte: „Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen“) und einmal wegen Schleichwerbung (Ziffer 7: „Verleger und Redakteure [...] achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.“)

Im Jahr 2007 sprach der Presserat insgesamt 35 Rügen gegen deutsche Printmedien aus, davon fünf gegen die Bild-Zeitung. Laut einer vom Deutschen Presserat veröffentlichten „Chronik der Rügen“ der letzten zehn Jahre (1997 bis 2007) führt die Bild-Zeitung diese Tabelle mit 76 von insgesamt 314 ausgesprochenen Rügen an, gefolgt von B.Z. (12) und Coupé (11 Rügen).