19 Juni 2008

USA: Oberster Gerichtshof stärkt Rechte der Guantanamohäftlinge

Washington D.C. (Vereinigte Staaten), 19.06.2008 – Der Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat Häftlingen des US-Gefangenenlagers Guantánamo Bay auf Kuba das Recht auf Zugang zu zivilen Gerichten zugesprochen. Dabei stimmten fünf von neun Richtern für die Änderung. Die Gefangenen dürfen in Zukunft ihre Gefangenschaft vor US-Zivilgerichten anfechten, in der Vergangenheit wurde ihnen das verweigert. Die Richter sind der Meinung, dass auch im Krieg festgenommene Menschen Anrecht auf Verfassungsrechte haben. Die Verfassung sei so angelegt, dass sie auch in ungewöhnlichen Zeiten gelte.

In der Strafanstalt befinden sich zirka 270 Gefangene, die meisten werden ohne Gerichtsverfahren oder Anklage festgehalten. Darunter sind fünf mutmaßliche Hauptverantwortliche für die Anschläge am 11. September 2001.

Menschenrechtler begrüßten des Urteil, Präsident George Bush jedoch kritisierte das Urteil, er sieht daran eine Gefährdung für die Sicherheit der Vereinigten Staaten. Für US-Justizminister Michael Mukasey hat das Urteil keinen Einfluss auf die geplanten Kriegsgerichtsprozesse in Guantánamo.

Es ist bereits das dritte Mal, dass der Oberste Gerichtshof den Häftlingen den Zugang zu Zivilgerichten zuspricht, allerdings hat der US-Senat, der zu dem Zeitpunkt der beiden anderen Urteile von den Republikanern dominiert wurde, durch neue Gesetze immer verhindert, dass die Urteile der Obersten Gerichts umgesetzt wurden. Es wurde ein Verfahren eingeführt, in dem einmal jährlich von einem militärischen Gremium der Status jedes Gefangenen geprüft wird. Dieses aus Sicht der Bush-Regierung faire Vorgehen wurde international scharf kritisiert. +wikinews+

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