12 Juni 2008

Gerichtsbeschluss: Studiengebühren in Hessen zulässig

Wiesbaden (Deutschland), 12.06.2008 – Die Studiengebühren in Hessen sind zulässig, das entschied der Hessische Staatsgerichtshof in einem am heutigen Mittwoch verkündeten Urteil. Die Entscheidung fiel mit sechs gegen fünf Richterstimmen denkbar knapp aus. Geklagt hatten über 71.000 Bürger sowie die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen unter Berufung auf Artikel 59 der Landesverfassung, nach dem der Unterricht an Schulen und Hochschulen in Hessen unentgeltlich zu sein hat. Zugelassen ist Schulgeld nur, wenn es die wirtschaftliche Lage des Schülers oder der Eltern erlaubt.

In ihrer Urteilsbegründung erklärte Richterin Karin Wolski, die Verfassung enthalte keine Garantie für ein gebührenfreies Studium, sondern es dürften im Gegenteil Reichere zugunsten sozial Schwächerer verpflichtet werden, da der Gesetzgeber keine Unentgeltlichkeit, sondern Bildungsgleichheit gewollt habe. Wichtig sei daher, dass niemand vom Studium ausgeschlossen werde. Dies sei durch den von der Landesregierung eingeführten Darlehensanspruch sichergestellt.

Die Minderheit von fünf Richtern stellte hingegen in ihrem Minderheitenvotum fest, dass in der Verfassung ausdrücklich der Begriff „unentgeltlich“ stehe, was bedeute, dass es nichts koste und nicht, dass die Kosten später abbezahlt werden könnten. Die Aussicht auf Verschuldung habe außerdem eine abschreckende Wirkung auf potentielle Studenten.

Der geschäftsführende Ministerpräsident Roland Koch lobte die Entscheidung und nannte sie ein „ganz wichtiges Signal für die Zukunft Hessens“. Die Landtagsmehrheit aus SPD, Grünen und Linken hat allerdings bereits die Abschaffung der Studiengebühren beschlossen. Nachdem Koch die Unterschrift unter das Gesetz wegen eines Formfehlers verweigert hat, wird der Landtag am kommenden Dienstag über eine nachgebesserte Gesetzesvorlage entscheiden. +wikinews+

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