19 Juni 2008

SPD beklagt EuGH-Urteil

SPD-Presseerklärung: Sozialdumping mit dem Lissabonner Vertrag verhindern

Zur heutigen Urteilsverkuendung des Europaeischen Gerichtshofes (EuGH) gegen Luxemburg erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Angelica Schwall-Dueren:

Mit grossem Bedauern nimmt die SPD-Bundestagsfraktion das Urteil des Europaeischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Luxemburg zur Kenntnis. Das luxemburgische Arbeitsrecht wird durch das Urteil des EuGH unterlaufen. Nach Auffassung des EuGH steht das luxemburgische Arbeitsrecht im Widerspruch zur Entsenderichtlinie und zur Dienstleistungsfreiheit und muss daher geaendert werden. Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Luxemburg entsenden, sind mit dem heutigen Urteilsspruch nicht mehr dazu verpflichtet, das luxemburgische Arbeitsrecht anzuwenden. Fuer nach Luxemburg entsandte Arbeitnehmer entfaellt damit eine automatische Anpassung der Loehne an die Lebenshaltungskosten. Unternehmen sind nicht mehr zur Einhaltung von Tarifloehnen verpflichtet und bewaehrte Bestimmungen hinsichtlich bezahltem Urlaub, Zeitvertraegen, Leih- oder Teilzeitarbeit stehen zur Disposition.

Einmal mehr wird dabei deutlich, dass die soziale Dimension im Primaerrecht der Europaeischen Union gestaerkt werden muss. Auch dies ist ein Grund, um am Tag der Debatte im Deutschen Bundestag zum Ausgang des irischen Referendums deutlich zu machen, wie wichtig es ist, den Lissabonner Vertrag zu ratifizieren. Denn der Lissabonner Vertrag steht durch die soziale Grundrechtscharta und die Ausrichtung auf den sozialen Zusammenhalt fuer eine Staerkung der sozialen Dimension der Europaeischen Union. Das Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages boete dem EuGH eine andere Abwaegungsgrundlage. Juengste Urteile, wie beispielsweise Laval, Viking, Rueffert und die aktuelle Rechtssprechung im Falle Luxemburgs, bieten den wirtschaftlichen Grundfreiheiten Vorrang vor den Rechten und dem sozialen Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Die Buergerinnen und Buerger erwarten von Europa eine soziale Gestaltung der Arbeitswelt und keinen Vorschub fuer Sozialdumping. Unabhaengig vom Lissabonner Vertrag macht das Urteil deutlich, dass das europaeische Entsenderecht verbessert und sozialen Belangen besser Rechnung tragen muss. Zusammen mit unseren Kolleginnen und Kollegen treten wir deshalb fuer eine rasche Ueberarbeitung der Entsenderichtlinie ein.