Gegen Ex-Innenminister Rechtsanwalt Otto Schily (SPD) wird das Bundestagspräsidium möglicherweise ein Ordnungsgeld verhängen, da er unzureichende Angaben über seine Nebenverdienste gemacht habe. Schily verweigere sich weitergehenden Auskunftspflichten unter Behauptung seiner anwaltlichen Schweigepflicht.
Dass die Offenlegungen bezwecken, die Wähler über eventuelle Interessenkollisionen der Parlamentarier zu informieren, scheint Herrn Schily kein Anliegen. Nun steht Schily im Verdacht, allein im Zeitraum März bis September 2007 heimlich für den Siemens-Konzern in einer Weise tätig gewesen zu sein, die ihm "Nebeneinkünfte" i.H.v. 140.000 Euro bescherten = ca. 280.000 DM, um es mal in der Währung zu sagen, ehe sich alle Preisangaben halbierten.
Also ein recht üppiges Sümmchen, bei dem sich fragt, worin denn die Gegenleistung bestanden haben mag - und ob Zeit für die Wahrnehmung des Abgeordnetenmandats blieb, für das ihm Diäten zuflossen.
Ich bin dafür, dass Parlamentarier a) ihre Geldgeber und exakten Einnahmen offenlegen, b) diese Einkünfte auf Diäten und Pensionen angerechnet werden. Es ist keinerlei Grund ersichtlich, den Diätenanspruch vollumfänglich zu gewähren, wenn einkömmliche "Nebentätigkeit" die Vollumfänglichkeit der Abgeordnetentätigkeit ausschließt.
Es wäre schön, wenn sich Herr Schily dieser Forderung anschließen würde.
-markus rabanus- >> Diskussion