13 Februar 2008

Zeitarbeit-Verbände in Deutschland beantragen Mindestlohn

Berlin (Deutschland), wikinews, 13.02.2008 – Im Streit um den Mindestlohn erhält Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) jetzt überraschende Unterstützung von zwei Zeitarbeitsverbänden, während ein dritter Zeitarbeitsverband den Mindestlohn ablehnt.

Der heutige Arbeitsminister ScholzDie beiden Arbeitgeberverbände Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) und Bundesverband Zeitarbeit (BZA) haben bei einem Gespräch mit Arbeitsminister Olaf Scholz am Montag, den 11. Februar 2008, die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) beantragt. Grundlage dafür ist der Tarifvertrag der Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften mit den beiden Arbeitgeberverbänden IGZ und BZA vom 30. Mai 2006. Dieser Tarifvertrag sieht Einstiegslöhne von 6,36 Euro im Osten und 7,31 Euro im Westen und ab 1.November 2008 von 7,51 Euro im Westen vor.

„Wir bitten das Ministerium vehement um die Aufnahme in das Entsendegesetz“, sagte der Präsident des Bundesverbands Zeitarbeit (BZA), Volker Enkertz. Er betonte, dass angesichts der zukünftigen Öffnung der osteuropäischen Arbeitsmärkte und der Sicherung der erreichten sozialen Standards in der Zeitarbeit ein Mindestlohn dringlicher sei denn je. BZA-Vorstand Heide Franken kritisierte die schlechte Meinung gegenüber Zeitarbeitsunternehmen. BZA-Tarifverhandlungsführer Thomas Bäumer forderte Arbeitsminister Scholz auf, schnell zu handeln.

Während IGZ und BZA seit langem für einen Mindestlohn eintreten, sperrt sich der der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) dagegen. Dieser hat statt mit dem DGB mit den „Christlichen Gewerkschaften“ einen Tarifvertrag geschlossen, der geringere Stundenlöhne vorsieht. An der Gültigkeit dieses Tarifvertrages gibt es allerdings heftige Zweifel, die derzeit gerichtlich überprüft werden (siehe auch: in Verbindung stehende News).

Während die Arbeitgeberverbände IGZ und BZA seit langem für einen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche eintreten, sperrt sich der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) vehement dagegen. Der AMP mit seinen rund eintausend mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen hatte schon am 24. Februar 2003 einen bundesweiten Flächentarifvertrag für Zeitarbeitsunternehmen mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) abgeschlossen. Dieser Tarifvertrag sieht geringere Einstiegsentgelte vor als der Tarifvertrag zwischen IGZ + BZA und DGB.

AMP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz meinte, es könne nicht sein, dass das Arbeitsministerium den DGB Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche vorziehe und ihn für allgemeinverbindlich erkläre. Sollte dieses dennoch geschehen, müsse der AMP wohl den Gerichtsweg beschreiten müssen. Nach einem AMP-Rechtsgutachten sei es mit der Verfassung nicht vereinbar, einen mit dem DGB vereinbarten Mindestlohntarifvertrag anderen konkurrierenden Tarifverträgen (der AMP) vorzuziehen. Es gehe IGZ und BZA darum, die unliebsame Tarifkonkurrenz auszuschalten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund versicherte, es gehe allein um die Absicherung der unteren Lohngruppen und nicht darum, mittelständische Betriebe zu verdrängen.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz zeigte sich bei dem Gespräch mit IGZ und BZA am 11. Februar 2008 davon überzeugt, dass die beiden Zeitarbeitsverbände die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfüllen würden. Die beiden Verbände vertreten mit etwa 385.000 der insgesamt etwa 600.000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche mehr als die erforderliche Hälfte der Beschäftigten.

DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki kritisierte, dass die Aufnahme des DGB-Tarifvertrages für die Zeitarbeitsbranche vom 30. Mai 2006 ins Entsendegesetz bisher an der Blockadehaltung der Bundesregierung gescheitert sei.

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich jedoch am 19. Juni 2007 geeinigt, dass die Branchen bis zum 31. März 2008 eine Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz beantragen können. Das haben die Arbeitgeberverbände IGZ + BZA jetzt beim Gespräch mit Arbeitsminister Olaf Scholz offenbar getan.

Eine Ausweitung der Mindestlöhne ist in der Bundesregierung jedoch umstritten: Bundeskanzleramt und Wirtschaftsministerium hatten erst am 7. Februar 2008 gegen die Gesetzentwürfe von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) zur Ausweitung des Entsendegesetzes und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz Einspruch eingelegt, so dass die Ressortabstimmung um vier Wochen bis zum 7. März 2008 verlängert wird.

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