Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 27.09.2007
Bundeskartellamt verpflichtet RWE zu transparentem Verkauf von Industriestrom
Das Bundeskartellamt hat mit Entscheidung vom 26. September 2007 die RWE AG dazu verpflichtet, in den kommenden vier Jahren bedeutende Stromkapazitäten von insgesamt 6.300 Megawatt in einem transparenten Verfahren an Industriekunden zu verkaufen. Dabei wird RWE den Käufern den Wert der auf die betreffenden Mengen entfallenden unentgeltlich zugeteilten CO2-Zertifikate gutschreiben. Damit konnte das Bundeskartellamt zugleich das gegen RWE anhängige Verfahren abschließen, in dem es um den Vorwurf der missbräuchlichen Überwälzung von Opportunitätskosten aus unentgeltlich zugeteilten CO2-Zertifikaten auf die Industriestrompreise ging (vgl. auch Presseerklärung vom 20. Dezember 2006).
Die Entscheidung war möglich geworden, weil RWE auf die Abmahnung der im Streit stehenden Preisgestaltung für 2005 hin mit einem Zusagenangebot auf Bundeskartellamt und Industriekunden zugegangen war. Im Einzelnen wird RWE in sechzehn Auktionen Strom im Umfang von über 46 Mio. Megawattstunden durch einen unabhängigen Auktionator anbieten lassen. Die Ausgestaltung der Auktionen unterscheidet sich dabei deutlich von dem herkömmlichen Stromverkauf am Handelsplatz in Leipzig, der zuletzt immer wieder Gegenstand der Kritik von Kunden war. Zudem wird kleinen und mittleren Industriekunden der Einstieg in ein strukturiertes Portfoliomanagement erleichtert, weil die Versteigerung in kleinen Clip-Größen erfolgt und neben einem braunkohlebasierten Grundlastprodukt auch ein neuartiges vollversorgungsähnliches Produkt auf Steinkohlebasis umfasst.
Kartellamtspräsident Heitzer hob in Bonn hervor, dass die RWE-Zusage den zentralen Streitpunkten des Verfahrens Rechnung trägt, indem die umstrittenen CO2-Opportunitätskosten im Rahmen der Auktionen nicht von RWE auf den Preis übergewälzt werden und ein transparentes Vermarktungsverfahren beschritten wird: "Die Entscheidung führt schneller zu einem befriedigenden und sichtbaren Ergebnis für die Marktteilnehmer als eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung über eine Untersagung."
Jedoch markiere der Abschluss des Verfahrens, so Heitzer weiter, keineswegs das Ende der Befassung seiner Behörde mit den hohen Strompreisen und ihren strukturellen Ursachen. So hält sich das Bundeskartellamt in der gestrigen Entscheidung ein Einschreiten gegen die Strompreisgestaltung von RWE außerhalb des Aspekts der Überwälzung von CO2-Opportunitätskosten – nicht zuletzt im Hinblick auf die geplante Verschärfung der Preismissbrauchsaufsicht durch den Gesetzgeber ausdrücklich offen.
Das Bundeskartellamt bestätigte zugleich, dass in dem parallelen Verfahren gegen die E.ON Energie AG ebenfalls konstruktive Gespräche geführt werden.
27 September 2007
RWE zu mehr Transparenz verpflichtet
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