Pressemeldung des Bundeskartellamtes vom 21.09.2007
Wettbewerbsexperten diskutieren Zukunft der Missbrauchsaufsicht in einem ökonomisierten Wettbewerbsrecht
Auf Einladung des Bundeskartellamts tagte der Arbeitskreis Kartellrecht, eine Zusammenkunft von Wettbewerbsexperten aus Wissenschaft und Praxis, und diskutierte auf der diesjährigen Konferenz am 20. September 2007 in Bonn die Zukunft der Missbrauchsaufsicht in einem ökonomisierten Wettbewerbsrecht. Zu den Teilnehmern gehörten insbesondere Hochschullehrer rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten sowie Richter der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof. Als Vertreter der Europäischen Kommission nahm der Generaldirektor Wettbewerb, Philip Lowe, an der Tagung teil.
Grundlage der Diskussion war ein Arbeitspapier des Bundeskartellamtes zum Thema „Zukunft der Missbrauchsaufsicht in einem ökonomisierten Wettbewerbsrecht“.
Die Frage der Ökonomisierung des Wettbewerbsrechts wird aktuell unter Wettbewerbsbehörden und Kartellrechtsexperten engagiert diskutiert. Ausgangspunkt der Diskussion ist der wettbewerbstheoretische Ansatz im amerikanischen Recht, bei dem bei der Entscheidung die direkten Vorteile für Konsumenten und Effizienzvorteile stärker im Fokus stehen. Auf europäischer Ebene wurde mit der Reform von Leitlinien für Vereinbarungen zwischen Unternehmen sowie für die Fusionskontrolle die Ökonomisierung vorangetrieben. Zuletzt veröffentlichte die Kommission im Dezember 2005 ein Diskussionspapier zur Modernisierung der Missbrauchsaufsicht, in dem eine Akzentverschiebung hin zum Schutz der Konsumentenwohlfahrt und des Auswirkungsgrundsatzes zu verzeichnen ist. Das deutsche Kartellrecht stellt die Aufrechterhaltung wettbewerbsfördernder Marktstrukturen als Kriterium für die Bewertung seiner Fälle in den Vordergrund. Dieser Ansatz beruht auf der Erkenntnis, dass wettbewerblich strukturierte Märkte effizient sind und Konsumenteninteressen nachhaltig schützen.
Die Diskussion berührt eine Vielzahl von Fragen, die die konzeptionellen Grundlagen des Kartellrechts – wie z.B. die Frage nach dem Schutzobjekt der Arbeit einer Kartellbehörde – und seine praktische Anwendung betreffen. Wichtige Entscheidungen der Europäischen Gerichte aus jüngster Zeit (z.B.„British Airways“) verdeutlichen, dass diese Diskussion keineswegs rein akademischer Natur ist.Seit Mai 2004 wendet das Bundeskartellamt die europäischen Missbrauchsregeln direkt an. Kartellamtspräsident Heitzer sagte hierzu: “Als Kartellamt sind wir nicht an die Verwaltungspraxis der Kommission wie z.B. ihre Leitlinien gebunden. Allerdings entsteht ein gewisser Druck, innerhalb des Netzwerks europäischer Wettbewerbsbehörden möglichst einheitliche Ansätze zu verwenden. Um die uns also direkt betreffende Frage der Ökonomisierung zu diskutieren, bietet die jährlich stattfindende Sitzung des Arbeitskreises Kartellrecht ein hervorragendes Forum.“
Zahlreiche Teilnehmer der diesjährigen Tagung betonten, dass die Arbeit der Kartellbehörden verlässlicher Regeln bedarf. Eine Entscheidungspraxis, die ausschließlich am Einzelfall orientiert ist und ihren Schwerpunkt auf die Frage der Effekte eines Verhaltens legt, wurde von vielen Teilnehmern kritisch gesehen. Überwiegende Meinung war, dass die Regeln auf einer verlässlichen ökonomischen Analyse beruhen müssen und insoweit eine stärkere Einbeziehung neuer ökonomischer Erkenntnisse in das Wettbewerbsrecht zu begrüßen ist. Dabei müsse aber sichergestellt sein, dass die Regeln der Missbrauchsaufsicht in der Praxis handhabbar bleiben und nicht z.B. durch zu hohe Nachweisanforderungen ins Leere laufen.
21 September 2007
Arbeitskreis Kartellrecht
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